0082/2020
Vervollständigung der Fußgängerinfrastruktur - Umsetzung des alten Luftreinhalteplanes in seiner Fortschreibung aus dem Jahr 2012
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4570 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/64 Vorlagen-Nummer 17.01.2020 0082/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 21.01.2020 Vervollständigung der Fußgängerinfrastruktur - Umsetzung des alten Luftreinhalteplanes in seiner Fortschreibung aus dem Jahr 2012 hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TOP 5.2.1 Die Fraktion DIE LINKE des Verkehrsausschusses bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1) „Wie viele Lichtsignalanlagen an wie vielen Kreuzungen wurden bisher im Sinne des vorher- gehenden Luftreinhalteplanes umgestellt? 2) An wie vielen Ampeln und Kreuzungsanlagen im Kölner Stadtgebiet ist dies bisher noch nicht geschehen? 3) Warum wurden die unter Punkt 2 benannten Ampeln noch nicht umgestellt? 4) Gibt es seitens der Verwaltung einen Zeitplan zur Umstellung der noch ausstehenden Licht- signalanlagen und wie sieht dieser aus? 5) Sofern es den unter Punkt 4 angesprochenen Zeitplan nicht gibt: Wie begründet die Verwal- tung dieses?“ Antworten der Verwaltung: Grundsätzliches Der Fußgängerverkehr macht gesamtstädtisch einen Anteil von ca. 24 % der täglichen Wege aus, wobei die Anteile in den Stadtteilen der Innenstadt deutlich darüber liegen (bis zu 40% in der Alt- stadt/Nord). Daher soll die Nahmobilität durch konsequentes Vervollständigen und Verbessern der Qualität von Wegen gefördert werden. Die in der Beantwortung vom 27.10.2015 unter der Vorlagen- nummer 3082/2015 und so als Maßnahme V9 in Kapitel 5.2.4 der Fortschreibung 2012 des Luftrein- halteplans dargestellte Maßnahme sieht vor, dass zu Fuß Gehende in der Signalsteuerung an Kreu- zungen immer ohne besondere Anforderung „grün“ erhalten sollen, wenn der parallele Autoverkehr fahren darf. Anforderungsampeln sollen nur noch dann installiert werden, wenn der zu Fuß Gehende mit Betätigung der Anforderungstaste unmittelbar in den Umlauf eingreifen kann. Zu Frage 1) Alle seit 2009 erneuerten oder wesentlich geänderten Lichtsignalanlagen berücksichtigen diese An- passung entsprechend der Maßnahmenfestlegung im Luftreinhalteplan. Erneuert wurden seit 2012 197 Lichtsignalanlagen. Eine statistische Erfassung, die eine Beantwortung der Frage ermöglicht, an wie vielen Kreuzungen eine entsprechende Änderung in der Signalisierung des Fußverkehrs herbei- geführt wurde, wird nicht geführt, was bereits mit der Beantwortung vom 27.10.2015 zur Anfrage un- ter der Vorlagennummer 3082/2015 dargelegt wurde. 2 Zu Frage 2) Eine statistische Auswertung hierzu liegt nicht vor (siehe Beantwortung zu Punkt 1). Mit der prioritär zu behandelnden Erneuerungen und Änderungen (siehe Antwort unter Punkt 3) mit weitgehenden Verbesserungen für die Abwicklung aller Verkehrsarten, auch unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Verbesserungen für den Fußverkehr, wird den Umsetzungsaufforderungen aus dem Luftreinhal- teplan entsprochen Zu Frage 3) Vorrangig erfolgt die Erneuerung altersbedingt ausfallgefährdeter Anlagen bzw. die Anpassung im Rahmen der geänderten Verkehrserfordernisse (Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht, Ände- rung der baulichen Infrastruktur, Anforderungen zur Ausstattung mit Elementen für sehbeeinträchtigte Menschen) zeitlich an diese Projekte gebunden. Im Rahmen dieser Erneuerungen oder Änderungen werden dann auch die besagten Anpassungen in der Steuerung implementiert. Entsprechend können an Anlagen noch Schaltungen vorhanden sein, die den Anforderungen noch nicht entsprechen, aber dann bei der nächsten anstehenden Erneuerung oder Änderung angepasst werden. Zu Frage 4) Die Kölner Stadtverwaltung arbeitet kontinuierlich an der Erneuerung und Qualitätsverbesserungen ihrer Lichtsignalanlagen. Jährlich ist die Erneuerung von 30 bis 40 Lichtsignalanlagen vorgesehen. Des Weiteren wird bei anstehenden Änderungen an Lichtsignalanlagen dem Belang ebenfalls ent- sprochen. Die Maßnahmenbeschreibung im Luftreinhalteplan sieht kein gesondertes Programm zur Umsetzung vor, sondern legt diese Maßgabe für künftige Anpassungsmaßnahmen fest, um so die Bedingungen für den Fußverkehr mittel- und langfristig zu verbessern. Hieraus ergibt sich nicht die Notwendigkeit eines eigenen Programmes oder einer gesonderten Projektstruktur mit einer zugehöri- gen Zeitplanung. Die entsprechende Vorgehensweise ergibt sich aus der Beantwortung vom 27.10.2015 zu der Anfrage mit der Vorlagennummer 3082/2015. Zu Frage 5) Siehe Beantwortung unter Punkt 4. gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0082/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 17.01.2020
- Erstellt
- 13.01.2020 11:39