4082/2023
Jahresabschluss 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
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Anlage 1 Jahresabschluss 2021 AWB Kurzfassug
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Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Köln Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Kranhaus 1 Im Zollhafen 18 D-50678 Köln Telefon +49 (2 21) 94 99 09-0 Telefax +49 (2 21) 94 99 09-900 E-Mail koeln@roedl.com Internet www.roedl.de Die für die Produktion dieser Mappe verwendeten Materialien inklusive Deckfolie mit den Bestandteilen PET (Polyethylentherephthalat) und PP (Polypropylen) sind biologisch abbaubar und recyclingfähig. Rödl & Partner Anlage 7.1.2 7.1.2 Bilanz zum 31. Dezember 2021 Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln Bilanz zum 31. Dezember 2021 AKTIVSEITE A. UMLAUFVERMÖGEN 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände l. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen gegen die Stadt Köln 3. Sonstige Vermögensgegenstände II. Guthaben bei Kreditinstituten 31.12.2021 Vorjahr EUR EUR EUR 12.874.326,81 1.482.253,75 11.161.614,69 9.367.729,92 57.383,68 90.013,42 24.093.325,18 10.939.997.09 884.884.83 1.370.438.52 24.978.210.01 12.310.435,61 JE ze 24.978.210,01 12.310.435,61 ——___JÜIIII PASSIVSEITE > EIGENKAPITAL I. Stammkapital II. Allgemeine Rücklage III. Verlustvortrag IV. Jahresüberschuss ® RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen a VERBINDLICHKEITEN 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln und anderen Eigenbetrieben 4. Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2021 Vorjahr EUR EUR EUR 511.292,00 511.292,00 11.539.205,86 11.539.205,86 -9.358.265,97 -12.595.736,39 6.963.025,91 3.237.470.42 9.655.257.80 2.692.231.89 183.241,00 3.062.026.00 183.241.00 3.062.026.00 800.000,00 6.000.000,00 13.607.708,95 273.256,11 691.023,01 282.405,34 40.979,25 516.27 15.139.711.21 6.556.177.72 24.978.210,01 12.310.435,61 Per Rödl & Partner Anlage 7.1.3 7.1.3 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 ” saı ® 8. 9. Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Aufwendungen für bezogene Leistungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Ergebnis nach Steuern Jahresüberschuss 10. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 11. Bilanzverlust 2021 Vorjahr EUR EUR 251.382.033,48 237.121.721,56 4.515.500,93 0,00 -245.596.380,39 -230.572.179,79 -3.290.806,27 -3.263.257,12 2.669,02 0,00 -21.614,17 23.154,96 28.376,69 25.659,27 6.963.025,91 3.237.470,42 6.963.025,91 3.237.470,42 -9.358.265.97 -12.595.736,39 -9.358.265,97 Rödl & Partner Anlage 7.1.1 7.1.1 Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021 1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Stadt Köln ist gemäß $ 5 Abs. 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW) als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) dafür verantwortlich, die auf ihrem Gebiet anfallenden Abfälle zu entsorgen. Diese Aufgabe nimmt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln wahr; sie besteht in der aktuellen Organisationsform seit dem 1. Januar 1998. Der örE kann sich zur Aufgabenwahrnehmung Dritter bedienen. Ebenso ist die Stadt Köln gemäß 8 1 Abs. 1 und 2 des Straßenreinigungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen für die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortslagen und hinsichtlich Ortsdurchfahrten sowie für den Winterdienst verantwortlich. Die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) und die AVG Abfallverwertungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH (AVG) sind mit der operativen Aufgabenwahrnehmung beauftragt. Die AWB stellt die Abfallsammlung und den -transport (Müllabfuhr), die Straßenreinigung und den Winterdienst sicher. Die AVG stellt die Abfallentsorgung und - verwertung sicher, kompostiert und vergärt Bioabfälle, sortiert und verwertet Gewerbeabfälle und verbrennt anfallenden Restabfall. Bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln verbleiben somit diesbezüglich keine operativen Aufgaben. Die Gesetzgebung — auf europäischer und auf Bundesebene — vollzieht hinsichtlich der Kreislaufwirtschaft seit einigen Jahren eine sehr dynamische Entwicklung. Auch im Jahr 2021 sind zahlreiche neue Verordnungen und Novellierungen auf den Weg gebracht worden. «e Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) wurde am 27. Mai 2021 geändert. Die Novellierung soll Maßnahmen unterstützen, die Sammelmenge zu steigern und die Vorbereitung zur Wiederverwendung zu stärken. Im Kern geht es um eine Rücknahmeverpflichtung für kleine Elektroaltgeräte in Supermärkten und durch Onlinehändler*innen. e Am 3. Juli 2021 ist die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) in Kraft getreten, durch die das Inverkehrbringen von bestimmten Einwegkunststoffprodukten verboten wurde, die üblicherweise beim Außerhausverzehr von Speisen und Getränken anfallen (Besteck, Becher, Teller etc.). «e Die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung wurden als Teil der sog. Mantelverordnung (MantelV) am 16. Juli 2021 in Kraft gesetzt. Insbesondere soll das Recycling von Bau- und Abbruchabfällen gestärkt werden. e Der zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am 26. November 2021 geschlossene Koalitionsvertrag betont den Klimaschutz, u. a. die Kreislaufwirtschaft, im Sinne des European Green Deal. Im Zuge der verstärkten Klimaschutzbestrebungen in Politik und Gesellschaft wird das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) novelliert. Die Novelle sieht eine CO2-Bepreisung für die thermische Abfallbehandlung vor. Davon wäre die Restmüllverbrennungsanlage der AVG erfasst. Der CO>-Preis würde voraussichtlich die Gebührenpflichtigen zusätzlich belasten. Mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sollen der Bund wie auch Hersteller und Händler von Waren und Produkten stärker in die Verantwortung genommen werden. Recycelte und recyclingfähige Produkte sollen in der öffentlichen Beschaffung bevorzugt und eine Beteiligung an Reinigungskosten von Parks und Straßen für Hersteller und Inverkehrbringer von Einwegprodukten aus Kunststoff umgesetzt werden. Die Produktverantwortung soll um eine „Obhutspflicht‘ erweitert werden, um der Vernichtung von Retouren und Warenüberhängen vorzubeugen. 2021 ist die Zahl der Einwohner*innen in Köln wieder gestiegen und folgt damit — ausgenommen des Corona-bedingten Rückgangs in 2020 — wieder dem bisherigen Trend. In 2021 galt wieder ein Mehrwertsteuersatz von 19 %. Neben den Pandemie-bedingten Aufgabenstellungen war das Hochwasser vom Juli 2021 nicht nur eine logistische Herausforderung für die AWB GmbH, AVG GmbH und Stadt Köln, sondern ein einschneidendes Ereignis für alle Betroffenen. Diese Ausnahmesituation führte auch zu gestiegenen Sperrmüllmengen. In 2021 ist das Aufkommen der gemischten Siedlungsabfälle gegenüber 2020 wieder gesunken und nähert sich dem Wert aus dem vor -Covid- Jahr 2019 an. Insgesamt ist in 2021 sowohl pro Einwohner*in als auch in Summe weniger Restabfall angefallen. Die gemischten Siedlungsabfälle unterschreiten pro Einwohner*in als auch in Summe bereits in 2021 den jeweiligen Zielwert des Abfallwirtschaftskonzepts für 2027. In 2021 konnte die Sammelmenge für Bioabfälle vergleichsweise stark gesteigert werden. 2021 lag zudem ein Fokus beim Einsatz gegen Littering. Die Beseitigung von wilden Müllablagerungen hatte — vor dem Hintergrund einer verstärkten Nutzung des öffentlichen Raums - einen hohen Stellenwert. Die Entwicklung des Anschlussgrades aller Wertstoffe im Holsystem ist weiterhin positiv. Die gesammelte Tonnage der Wertstoffe entwickelt sich — mit Ausnahme der Altpapiermengen — ebenfalls positiv. Der Trend sinkender Altpapiermengen bei gleichzeitig steigender Anzahl an Behältern hält an. Die Recyclingquoten entwickeln sich weiter im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Der Anteil der stofflich verwerteten Abfälle lag in 2021 nur knapp unter dem Zielwert des Abfallwirtschaftskonzepts für 2027. Die Corona-Pandemie hat auch 2021 zu Aussetzungen von Abfallgebühren und zu Stundungen von Abfall- und Straßenreinigungsgebühren im gewerblichen Bereich geführt. Mit den Dualen Systemen wurde auf Grundlage des Verpackungsgesetzes eine neue Vereinbarung zur Sammlung und Verwertung von Pappe, Papier und Kartonagen (PPK) über die blaue Tonne für 2020 und 2021 getroffen. Die Verhandlungen über eine Folgevereinbarung für 2022 bis 2024 wurden aufgenommen und in 2023 abgeschlossen. Eine Nebenentgeltvereinbarung ist rückwirkend ab 2020 noch abzuschließen. Die Abstimmungen dafür laufen derzeit. An der schwierigen Erlössituation am Markt für Altkleider, Papier und Elektroaltgeräte hat sich 2021 grundsätzlich wenig geändert. Die Papiererlöse haben zugelegt, die Erlöse für Altkleider sind weiter gefallen. Die Erlöse für Elektroaltgeräte haben sich ebenfalls zwar etwas erholt, von einer eigenen Verwertung der gesammelten Elektroaltgeräte wurde dennoch weiterhin abgesehen. In 2021 wurde auf Grundlage des Beschlusses des Betriebsausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln die Untersuchung alternativer Abfallgebührenmodelle fortgesetzt. Ziel der Analyse ist es, Gebührensenkungspotentiale im Einklang mit den abfallwirtschaftlichen Aufgaben und ökologischen Zielen zu ermitteln. Der Rat der Stadt Köln hat im Mai 2021 zudem beschlossen, dass ein Zero-Waste-Konzept für Köln entwickelt werden soll. Mit „Zero Waste“ wird ein richtungsweisendes Signal und Handeln verbunden, verstärkt mehr Abfälle zu vermeiden, Wertstoffe noch besser zu trennen und Recycling zu fördern. Dabei geht es nicht darum, überhaupt keine Abfälle mehr zu verursachen - engagiertes Ziel ist vielmehr eine Lebens- und Wirtschaftsweise, die möglichst wenig Abfall produziet, keine Rohstoffe vergeudet und Nachhaltigkeit verantwortungsbewusst, konsequent und verbindlich umgesetzt in den Vordergrund stellt. 2. Allgemeine Geschäftsentwicklung Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Aufgabenträger der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung der Stadt Köln ist und nur die Durchführung der operativen Aufgaben und die Entsorgung der Abfälle Dritten übertragen wurde, behält die Stadt Köln ihre gesetzliche Verantwortung als örE bei und bestimmt nach wie vor die Kölner Abfallpolitik (z. B. Abfallwirtschaftskonzept, Abfallsatzung, Abfallgebührensatzung, Straßenreinigungssatzung inkl. Straßenreinigungsgebühren). Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln trägt Sorge für die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung durch Dritte. Entsprechende Kontrollrechte sind vertraglich geregelt. Leistungsaustauschbeziehungen mit Geschäftspartnern bestehen - abgesehen von der AWB und AVG - u. a. mit den Dualen Systemen sowie dem Steueramt, der Kämmerei, dem Rechts- und Versicherungsamt sowie dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt. Die Geschäftsentwicklung 2021 war weiterhin durch die Corona-Pandemie geprägt. Eine Tendenz zum mobilen Arbeiten, reduzierte Reiseaktivitäten, umfangreiche Auflagen für Gastronomiebetriebe und Freizeiteinrichtungen sowie für Schulen und Kitas haben auch in 2021 zu einer Verlagerung der Aktivitäten in den häuslichen Bereich geführt. Dementsprechend hat sich das Verhalten (zum Beispiel vermehrter Konsum von Take-Away- Produkten, Ausweitung von Online-Bestellungen oder mehr Renovierungsaktivitäten) der Bürger*innen verändert, was unter anderem auch Einfluss auf die Abfallerzeugung hatte. Aufgrund des verstärkten Außerhausverzehrs wurden die Papierkörbe im öffentlichen Straßenland, insbesondere im Umfeld von entsprechenden Verkaufsstellen, sehr stark genutzt. Hinzu kamen die Services diverser Liefer- und Bringdienste, die Außerhaus- Essensbestellungen nicht mehr nur an eine Wohnadresse, sondern auch direkt in Parks und Grünanlagen lieferten. Zunehmende Kapazitätsanforderungen konnten durch zusätzlich aufgestellte Abfallbehälter geschaffen werden. Auf die Corona-bedingten Herausforderungen konnte flexibel und zeitnah reagiert werden, sodass die Leistungsfähigkeit der Abfallentsorgung und Straßenreinigung durchweg gewährleistet war. Die Entsorgungssicherheit war zu jedem Zeitpunkt sichergestellt. Infolge der getroffenen Infektionsschutzmaßnahmen gab es in 2021 zumindest vorübergehend Einschränkungen hinsichtlich einiger Leistungen, von denen viele jedoch wieder aufgenommen und fortgeführt werden konnten: e Die Wertstoffeenter der Stadt Köln blieben geöffnet. Der Zugang zu den Wertstoffcentern musste lediglich temporär eingeschränkt werden. «e Die mobile Schadstoffsammlung konnte im Laufe des Jahres wieder aufgenommen werden. e Die pädagogische Beratung vor Ort in Kindertagesstätten und Schulen konnte in reduziertem Umfang wieder aufgenommen werden. «e Infolge der vorübergehenden Schließung von Betrieben wurden Abfallbehälter abbestellt und somit auch in diesem Jahr von der satzungsgemäßen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Gebühren vorübergehend auszusetzen. «e Die Stadt Köln hat sich zur Unterstützung der Gewerbebetriebe erneut dazu entschieden, Stundungen von Gebühren zu ermöglichen. Die Zahl der Beschwerden über mangelnde Stadtsauberkeit und wilden Müllablagerungen sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Seit 2016 haben die Litteringmeldungen aber um rund 140 % zugenommen und sind seitdem auf einem konstant hohen Niveau. Digitale Angebote zur Beratung, Information und Kommunikation per E-Mail, App, Telefon oder online über die Social-Media-Kanäle haben im Kontakt mit den Bürger*innen abermals eine große Bedeutung erfahren. Mit der Erstellung eines Zero Waste-Konzeptes für Köln und dessen Umsetzung soll die Abfallvermeidung gestärkt werden. An der Erstellung eines Maßnahmenkatalogs sollen sowohl die Kölner Bürger*innen als auch Initiativen, Verbände, Unternehmen, Industrie und Verwaltung beteiligt werden. Den Zero-Waste-Prozess steuert die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, unterstützt durch die AWB GmbH und AVG mbH. Mittels Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sollen Hintergründe zu Zero Waste und Abfallvermeidung erklärt, Zusammenhänge erläutert und praktische Empfehlungen gegeben werden. Jede*r Kölner*in kann und sollte einen eigenen Beitrag für weniger Abfälle und mehr Ressourcen-, Umwelt- und Klimaschutz leisten. 3. Entwicklung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage im Wirtschaftsjahr Der Jahresabschluss 2021 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von T€ 6.963 aus. Dieser ist im Wesentlichen auf sonstige betriebliche Erträge in Höhe von TE 4.632 zurückzuführen. Ursächlich ist zum einen der rückwirkende Vertragsabschluss einer neuen PPK-Vereinbarung mit den Dualen Systemen für 2020 und 2021 und die dadurch bedingt rückwirkende Abrechnung der neuen Mitbenutzungsentgelte, die Mehrerlöse brachten. Zum anderen sind diese auf die Auflösung der Rückstellung für die Gebührenerstattung der sog. nachsortierungsbedingten Mehrgebühren zurückzuführen. In 2021 wurden darüber hinaus in 2020 gestundete Gebühren nachträglich vereinnahmt. Der Wirtschaftsplan 2021 hat dagegen einen Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ -179 prognostiziert. Die tatsächlichen Umsatzerlöse lagen um rd. T€ 18.431 über den geplanten Umsatzerlösen in Höhe von T€ 232.951. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen wurden mit T€ 230.076 gegenüber den tatsächlich angefallenen Aufwendungen von T€ 245.596 um TE 15.520 zu niedrig geplant. In 2021 galt gegenüber 2020 wieder der Mehrwertsteuersatz von 19 %, der für sich betrachtet zu höheren Kosten und damit auch höheren Aufwendungen gegenüber 2020 führte. Den Effekt der Umsatzsteuersenkung außer Acht gelassen, sind die vergleichsweise höheren Aufwendungen auf höhere Kosten für die Rest- und Bioabfallentsorgung der AVG sowie auf höhere Logistikkosten der AWB für Zusatzleistungen, darunter vor allem für Littering, die Papier und Wertstofftonne sowie für Papierkörbe und Hundekottütenspender in Grünanlagen, zurückzuführen. Es ist davon auszugehen, dass diese Entwicklungen hauptsächlich coronabedingt sind (siehe unter 2.). Es ergibt sich somit ein positives Rohergebnis (Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand) in Höhe von T€ 5.786 (Vorjahr T€ 6.550). Die Verwaltungskosten gemäß Wirtschaftsplan (sonstige betriebliche Aufwendungen) wurden mit T€ 3.038 (Vorjahr T€ 3.116) gegenüber den tatsächlich angefallenen Kosten von T€ 3.291 (Vorjahr T€ 3.263) um T€ 253 nur geringfügig zu niedrig geplant. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Die Anwendung finanzieller Leistungsindikatoren ist zur Beurteilung der Geschäftstätigkeit in 2021 nicht angemessen, da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln aufgrund der Regelungen der GO NRW und der EigVO NRW verpflichtet ist, ein nach Aufwendungen und Erträgen ausgeglichenes Ergebnis zu erwirtschaften bzw. anderenfalls einen Ausgleich gegenüber den Gebührenzahlenden in nachfolgenden Jahren vorzunehmen. Insofern sind erwirtschaftete Überschüsse nicht regelmäßig als Leistungssteigerung aufzufassen, da sie zunächst ausschließlich eine die bloße Kostendeckung übersteigende Belastung der Gebührenzahlenden indizieren. 5. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Risiken für die Wirtschaftsjahre ab 2022 liegen insbesondere in der Mengenentwicklung im Bereich der Entleerungen und der Sammelmengen von Rest- und Biomüll sowie in der Neufassung der Leistungsaustauschbeziehungen mit den Dualen Systemen auf Grundlage des Verpackungsgesetzes und in Systemausfällen. In 2021 wurde ein angemessenes und den Anforderungen des Betriebes entsprechendes Risikofrüherkennungssystem gemäß 8 10 Abs. 1 EigVO NRW aufgestellt. Steuerungswürdige Restrisiken bestehen trotz Gegenmaßnahmen hinsichtlich: « Akzeptanz für notwendige Gebührenveränderungen, « nicht tilgbaren Verlusten, e Gebührenausfällen (endgültige Niederschlagungen). Das Risikomanagement baut auf Kennzahlen auf und dient der wirtschaftlichen Steuerung der Leistungsaustauschbeziehungen mit den Geschäftspartnern. Es verfolgt insbesondere das Ziel, die im Wirtschaftszeittaum zu erwartenden Risiken bei allen Führungs- und Durchführungsprozessen bewusst zu machen. Wirtschaftliche Risiken für den Eigenbetrieb sind insbesondere in folgenden Bereichen anzutreffen: e Abweichungen der Ist-Werte bei den zu entsorgenden/zu behandelnden Mengen von den Planwerten, die zu einer Gefährdung des Plan-Ergebnisses führen, « Entwicklung des Geldmarktzinses, *e Abweichungen der veranlagten Leistungsdaten der Abfallbeseitigung zwischen der AWB und dem Steueramt. Zur Risikominimierung wurden folgende Maßnahmen ergriffen: « Einrichtung eines Berichtswesens zur Dokumentation von Mengenentwicklung im Abfallbereich inkl. Ursachenanalyse und kontinuierlicher Fortführung der Prognose, * kontinuierliche Beobachtung des Geldmarktzinsses und Ausnutzung von Zinsdifferenzen, « Abgleich der Leistungsdaten zwischen dem operativen Bereich der Kölner Abfallwirtschaft und der Dienststelle, der das Gebühreninkasso obliegt. Preisänderungsrisiken sind für die Wirtschaftlichkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln nicht gegeben, da Entgeltanpassungsbegehren von Dienstleistern aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen bereits im Vorjahr mitzuteilen sind und in der Gebührenkalkulation des entsprechenden Wirtschaftsjahres Berücksichtigung finden können. Die Refinanzierung des aus Preisänderungen resultierenden Mehraufwandes über Gebühreneinnahmen ist damit sichergestellt. Dies gilt auch für rückwirkend geschlossene vertragliche Regelungen. Liquiditätsrisiken werden durch angemessene Rahmenvereinbarungen mit der Sparkasse Köln-Bonn abgesichert, die bei Bedarf die kurzfristige Bereitstellung von Liquidität sicherstellen. In 2022 wurde zudem eine betriebsspezifische Liquiditätsrichtlinie in Kraft gesetzt. 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres liegen nicht vor. 7. Zusammenfassung und Ausblick Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln nicht operativ tätig wird, reduziert sich der Einfluss auf die Beauftragung privater Leistungsanbieter (im Berichtsjahr i. W. AWB und AVG) bzw. auf die Überwachung und Steuerung der Leistungserstellung im Einzelfall. Die Leistungen der AWB werden entsprechend den vertraglichen Regelungen nach den tatsächlich geleerten Behältern und gereinigten Flächen bzw. den auf der Grundlage der Straßenreinigungssatzung veranlagten Frontmetern entgolten. Weitere Leistungen wie die Beseitigung von wilden Müllablagerungen im öffentlichen Raum werden auf der Grundlage der geltenden vertraglichen Regelungen abgegolten. Von der AVG werden die Entsorgungspreise für Restmüll und kompostierbare Abfälle jährlich entsprechend den Leitsätzen für die Preisermittiung auf Grund von Selbstkosten (LSP) neu kalkuliert. Gleichzeitig bleibt der Einfluss der Stadt Köln auf alle abfallwirtschaftliichen Entscheidungen durch ihre Vertretung in den entsprechenden Aufsichtsräten und über die Ratsgremien erhalten. Bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln waren im Berichtsjahr keine Mitarbeitenden unmittelbar beschäftigt. Die Aufgaben wurden durch Bedienstete des Dezernates Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen wahrgenommen. Zum 1. September 2021 wurde die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln dem neu gebildeten Dezernat Umwelt, Klima, Grün und Liegenschaften zugeordnet. Erster Betriebsleiter ist seither Beigeordneter William Wolfgramm. In 2021 wurde ein angemessenes, betriebsspezifisches Risikofrüherkennungssystem aufgebaut. Zur Risikoentwicklung wird regelmäßig berichtet, und es wird regelmäßig überprüft, ob eine Fortschreibung des Risikofrüherkennungssystems angezeigt ist. Auf die Corona-bedingten Herausforderungen konnte flexibel und zeitnah reagiert werden, sodass die Leistungsfähigkeit der Abfallentsorgung und Straßenreinigung durchweg gewährleistet war. Die Entsorgungssicherheit war zu jedem Zeitpunkt sichergestellt. Infolge der getroffenen Infektionsschutzmaßnahmen gab es auch in 2021 vorübergehend Einschränkungen hinsichtlich einiger Leistungen, von denen viele jedoch wieder aufgenommen und fortgeführt werden konnten. Abfallbehälterabmeldungen durch Gewerbebetriebe infolge der Corona-Beschränkungen spielten keine Rolle; eine Corona- bedingt erleichterte Stundung von Gebühren war in 2021 nicht mehr möglich. Die Abfallmengen entwickeln sich im Einklang mit den Zielen im Abfallwirtschaftskonzept. Die Restabfallmengen nahmen nach dem Corona-Jahr 2020 wieder deutlich ab. Die Bioabfallsammelmenge konnte vergleichsweise stark gesteigert werden. Die Entwicklung des Anschlussgrades aller Wertstoffe im Holsystem ist weiterhin positiv. Die Recyclingquoten entwickeln sich weiter im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Der Umgang mit Littering und die Verbesserung der Stadtsauberkeit bleibt ein Handlungsschwerpunkt. Digitale Angebote zur Beratung, Information und Kommunikation rund um Abfall werden weiterhin verstärkt nachgefragt. Mit den Dualen Systemen wurde auf Grundlage des Verpackungsgesetzes eine neue Vereinbarung zur Sammlung und Verwertung von Pappe, Papier und Kartonagen (PPK) über die blaue Tonne für 2020 und 2021 getroffen. Die Verhandlungen über eine Folgevereinbarung für 2022 bis 2024 wurden aufgenommen und in 2023 abgeschlossen. Eine Nebenentgeltvereinbarung ist rückwirkend ab 2020 noch abzuschließen. Die Abstimmungen dafür laufen derzeit. Die Erlössituation am Markt für Altkleider, Papier und Elektroaltgeräten war 2021 schwierig, wenngleich Erlöse zuletzt teils gestiegen sind. Der Jahresabschluss 2021 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von T€ 6.963 aus. Dieser ist im Wesentlichen auf sonstige betriebliche Erträge in Höhe von T€ 4.632 zurückzuführen. Die tatsächlichen Umsatzerlöse lagen um rd. T€ 18.315 über den geplanten Umsatzerlösen in Höhe von T€ 232.951. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen wurden mit T€ 230.076 gegenüber den tatsächlich angefallenen Aufwendungen von T€ 245.596 um TE 15.520 zu niedrig geplant. Die Untersuchung alternativer Abfallgebührenmodelle wurde in 2021 fortgeführt und in 2022 zum Abschluss gebracht. Die Erstellung des Zero Waste-Konzepts wurde in 2021 begonnen und wird in 2023 abgeschlossen. Die dynamische Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen hält weiter an. Gesetzesinitiativen stärken den Ressourcen-, Umwelt- und Klimaschutz und tragen so zur Verbreitung der Kreislaufwirtschaft bei. Mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind erhöhte Anforderungen an Hersteller und Inverkehrbringer von Einwegprodukten aus Kunststoff vorgesehen. Das geplante Einwegkunststofffondsgesetz soll die Auswirkungen von Littering durch bestimmte Einwegkunststoffprodukte verringern. Hersteller sollen verpflichtet werden, für entsprechende Sammlungs- und Reinigungskosten aufzukommen. Im Zusammenhang mit der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes wird auch das Landesabfallgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz NRW weiterentwickelt. Die Novellierung und Umbenennung hat zum Ziel, das Landesabfallgesetz mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem europäischen Abfallrecht zu harmonisieren. Es ist u. a. vorgesehen, die fünfstufige Abfallhierarchie sowie die erweiterten Anforderungen an kommunale Abfallwirtschaftskonzepte in das Landesabfallrecht zu übernehmen. Die Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfV) soll novelliert werden. Die Anforderungen an die Qualität von Bioabfällen sollen erhöht und so an die Anforderungen des Düngemittelrechts angepasst werden. Durch die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes könnten künftig thermische Abfallbehandlungsanlagen wie die Restmüllverbrennungsanlage der AVG von einer CO2- Bepreisung erfasst werden. Die Abfallgebührenbelastung würde dadurch voraussichtlich steigen. Köln, den 31. März 2023 Rödl & Partner Anlage 7.1.4 7.1.4 Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 11/1 Anhang für das Wirtschaftsjahr 2021 Allgemeine Angaben Gemäß $ 21 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) ist durch den Eigenbetrieb AWB für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresab- schluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertungsvorschriften und die Vorschriften über den Anhang für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches finden sinngemäß Anwendung, sofern sich aus der EigVO NRW nichts anderes ergibt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Angaben zur Bilanz Aktiva Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Veranlagun- gen durch das Duale System (T€ 8.776) und die AWB GmbH (T€ 3.995). Die Forderungen gegen die Stadt Köln betreffen im Wesentlichen Ansprüche gegen das Steueramt (T€ 9.801). Die ausgewiesenen Forderungen gegen das Steueramt beruhen auf an- teilsmäßiger Zuteilung von Gebühren aus dem Gesamtgebührenaufkommen der Stadt. Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 1/2 Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten, wobei die Vor- jahreszahlen stets in Klammern unter den betreffenden Zahlen des Wirtschaftsjahres 2021 ausgewiesen werden: Gesamtbetrag Davon mit einer Restlaufzeit 31.12.2021 mehr als (31.12.2020) bis 1 Jahr 1 Jahr € € € 1. Forderungen aus Lieferungen und 12.874.326,81 12.874.326,81 0,00 Leistungen (1.482.253,75) (1.482.253,75) (0,00) 2. Forderungen gegen die Stadt Köln 11.161.614,69 11.161.614,69 0,00 .(9.367.729,92) (9.367.729,92) (0,00) 3. Sonstige Vermögensgegenstände 57.383,68 57.383,68 0,00 (90.013,42) (90.013,42) (0,00) 24.093.325,18 24.093.32251 8 0,00 (10.939.997,09) (10.939.997,09) (0,00) Der Mittelzufluss aus Gebühreneinnahmen erfolgt vornehmlich über die monatliche bzw. quar- talsweise Weiterleitung der Gebühreneinnahmen des Kassen- und Steueramtes der Stadt Köln. Mit diesen Mitteln müssen die Aufwendungen des Eigenbetriebes AWB bis zum nächsten Gebühreneinzug finanziert werden. Die erforderliche Liquidität wird ggfs. durch Aufnahme von Tages- bzw. Termingeld am Geldmarkt sichergestellt. Die über den laufenden Bedarf hinaus zur Verfügung stehenden Mittel wurden kurzfristig als Tages- bzw. Monatsgeld angelegt. Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 11/3 Passiva Entwicklung des Eigenkapitals: Um- Jahres- 1.1.2021 Zuführung buchung ergebnis 31.12.2021 TE TE TE TE Stammkapital 511 0 0 0 511 Allgemeine Rücklage 11.539 0 0 0 11.539 Verlustvortrag -12.595 0 3.237 0 -9.358 Jahresüberschuss 3.237 0 -3.237 6.963 6.963 Summe 2.692 0 0 6.963 9.655 Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 11/4 Gemäß $ 9 der Betriebssatzung beträgt das Stammkapital € 511.292,00. Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Jahr 2021 wie folgt: Inan- spruch- Auf- Zu- 1.1.2021 nahme lösung führung 31.12.2021 TE ET ET Ee TE Prüfungs- und Beratungskosten 21 21 0 23 23 Prozessrisiken und 113 0 113 0 0 Prozesskosten Nachsortierungsgebühren 2.928 0 2.768 0 160 3.062 21 2.881 23 183 Der Ansatz der Rückstellungen erfolgt in Höhe der Erfüllungsbeträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten, wobei die Vorjahreszahlen stets in Klammern unter den betreffenden Zahlen des Wirtschaftsjahres 2019 ausgewiesen werden: Gesamtbetrag Davon mit einer Restlaufzeit 31.12.2021 bis 1 Jahr 1-5 Über 5 Jahre Jahre (31.12.2020) € € € € 1. Verbindlichkeiten 800.000,00 800.000,00 0,00 0,00 Gegenüber Kreditinstituten (6.000.000,00) (6.000.000,00) (0,00) (0,00) 2. Verbindlichkeiten aus Liefe- 13.607.708,95 13.607.708,95 0,00 0,00 rungen und Leistungen (273.256,11) (273.256,11) (0,00) (0,00) 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln 691.023,01 691.023,01 0,00 0,00 und anderen Eigenbetrieben (282.405,34) (282.405,34) (0,00) (0,00) 4. Sonstige Verbindlichkeiten 40.979,25 40.979,25 0,00 0,00 (516,27) (516,27) (0,00) (0,00) 15.139.711,21 15.139.711,21 0,00 0,00 (6.556.177,72) (6.556.177,72) (0,00) (0,00) Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 11/5 Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln resultieren im Wesentlichen aus der Abrech- nung der Verwaltungskostenerstattung für die Kosten des Eigenbetriebs in 2021. Die Verbindlichkeiten sind nicht gesichert. Sie sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen zum 31. Dezember 2021, die nicht in der Bilanz erschei- nen, bestehen aus folgenden Verträgen (berücksichtigt bei einem Jahresvolumen > 1 Mio. €): Grundvertrag Abfallentsorgung Laufzeit bis: 31.12.2033 Plankosten p. a. 113.058 TE Grundvertrag Straßenreinigung Laufzeit bis: 31.12.2033 Plankosten p. a. 59.176 TE Müllverbrennung/Kompostierung Laufzeit bis: 01.07.2025 Plankosten p. a. 58.400 TE 2022-2024 nach 2024 3 Jahre 9 Jahre 339.174 TE 1.017.522 TE 3 Jahre 9 Jahre 177.528 TE 535.584 TE 3 Jahre 0,5 Jahre 175.200 T€ 29.200 T€ Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 11/6 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. Der Eigenbetrieb AWB erbringt ausschließlich Inlands-Umsatzerlöse, die sich wie folgt nach Erlösgruppen untergliedern lassen: _ 2021 ___2020 TE TE Abfallbeseitigung 177.157 173.160 Straßenreinigung 62.608 61.434 Duale Systeme Mitbenutzungsentgelt-BgA 10.297 1.011 Elektrogeräte-BgA 0 286 Alttextilienentsorgung 1.320 1.231 251.382 _ 237.122 Die einzelnen Gebührensätze für die Abfallbeseitigung und die Straßenreinigung sind in den je- weiligen Satzungen für 2021 veröffentlicht. Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von (T€ 1.655) aus nachträglicher Abrechnung von Straßenreinigungsausfällen sowie aus der Auflösung der Rückstellung für Nachsortierungsgebühren von (T€ 2.881) enthalten. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von T€ 245.596.380,39 betreffen folgende Positionen: - Verbrennungs-/Kompostierungskosten: TE 57.855 - Aufwendungen für Abfallsammlung und -transport: TE 132.770 - Aufwendungen für Straßenreinigung: TE 61.253 - Alttextilienentsorgung TE 1.621 - Abfallberatung und Containerstandortreinigung-BgA: TE 1.097 Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 117 Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Verwaltungskosten- erstattungen an verschiedene Dienststellen der Stadt Köln T€ 2.786 und laufende Kosten des Eigenbetriebes AWB für Gebühren und Beiträge, Beratung und Veranstaltungen. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen (T€ 22) bilden den Aufwand für die laufende Aufrechterhaltung der erforderlichen Liquidität ab. Sonstige Angaben Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt € 23.000,00, es entfällt in voller Höhe auf Abschlussprüfungsleistungen. Im Wirtschaftsjahr 2021 waren bei dem Eigenbetrieb AWB keine unmittelbar beschäftigten Personen tätig. Während des Wirtschaftsjahres 2021 wurde die Betriebsleitung wie folgt wahrgenommen: Erster Betriebsleiter war zunächst Herr Dr. Harald Rau als Beigeordneter der Stadt Köln für Soziales, Integration und Umwelt. Aufgrund der Dezernatsumgliederung in 2021 ist der Beigeordnete Herr William Wolfgramm ab dem 01.09.2021 erster Betriebsleiter der AWB eE der Stadt Köln. Geschäftsführender Betriebsleiter war Herr Dr. Thomas Kreitsch. Weder den Angehörigen der Betriebsleitung noch den Mitgliedern des Betriebsausschusses wurden durch den Eigenbetrieb AWB Bezüge gewährt. Vor dem Hintergrund des kommunalen Wahlergebnisses und der daraus resultierenden konsti- tuierenden Ratssitzung am 5. November 2020 erfolgte ebenfalls die Neubenennung der Betriebsausschussmitglieder. Denise Abe, Fraktionsgeschäftsführer - Ausschussvorsitzender - Christian Achtelik, Energie- und Umweltberater Polina Frebel, Dolmetscherin Christiane Martin, Texterin Robert Schallehn, Biologe Ursula Schlömer, kfm. Angestellte Christiane Jäger, kfm. Angestellte Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 11/8 Dr. John Akude, Politikwissenschaftler Constanze Aengenvoort, Referatsleiterin Christiane Jäger, Verwaltungsangestellte Florian Weber, Wirtschaftsinformatiker Uschi Röhrig, Rentnerin Dr. Rolf Albach, Chemiker Ergebnisverwendungsvorschlag Die Betriebsleitung schlägt dem Betriebsausschuss vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Köln, den 31. März 2023 William Wolfgramm Dr. Thomas Kreitsch Erster Betriebsleiter Geschäftsführender Betriebsleiter Rödl & Partner Anlage 7.1.5/1 7.1.5 BESTÄTIGUNGSVERMERK Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse * entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 31.12.2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 und * vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß 8 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit $ 103 GO NRW i.V.m 8 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts” unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Einrichtung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Rödl & Partner Anlage 7.1.5/2 Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit $ 317 HGB und $ 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Rödl & Partner Anlage 7.1.5/3 Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus e identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ® gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsyttem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung abzugeben. e beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. e ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. « beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. « beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Rödl & Partner Anlage 7.1.5/4 « führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Köln, den 10. November 2023 . Rödl & Partner GmbH N Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ( Steuerberatungsgesellschaft E No | Richter Quost Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 4082/2023 Freigabedatum 14.03.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Jahresabschluss 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) i.V.m. § 4 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12.2021 fest und beschließt, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. 2. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 25.04.2024 Finanzausschuss 06.05.2024 Rat 16.05.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach § 4 Abs. 1 Buchstabe c der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Ab- fallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln entscheidet der Rat über die Feststellung des Jahresab- schlusses, die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung eines Jahresverlustes und die Entlastung des Betriebsausschusses. Der Jahresabschluss 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln ist in Anlage beigefügt und besteht aus: • Bilanz zum 31.12.2021, • Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2021, • Anhang zum Jahresabschluss 2021, • Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021, • Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers. Anlage
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Im Zollhafen 18d
- Am Markt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 4082/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.03.2024
- Erstellt
- 13.12.2023 10:30