Mandari Insight

4082/2023

Jahresabschluss 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.03.2024

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Anlage 1 Jahresabschluss 2021 AWB Kurzfassug

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Jahresabschluss 2021 AWB Kurzfassug

46438 Zeichen

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

Köln

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses

zum 31. Dezember 2021

und des Lageberichts

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021

Rödl & Partner GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Kranhaus 1

Im Zollhafen 18

D-50678 Köln

Telefon +49 (2 21) 94 99 09-0
Telefax +49 (2 21) 94 99 09-900
E-Mail koeln@roedl.com
Internet www.roedl.de

Die für die Produktion dieser Mappe verwendeten Materialien inklusive Deckfolie mit den Bestandteilen PET
(Polyethylentherephthalat) und PP (Polypropylen) sind biologisch abbaubar und recyclingfähig.

Rödl & Partner

Anlage 7.1.2

7.1.2 Bilanz zum 31. Dezember 2021

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln
Bilanz zum 31. Dezember 2021

AKTIVSEITE

A. UMLAUFVERMÖGEN
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
l. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Forderungen gegen die Stadt Köln
3. Sonstige Vermögensgegenstände

II. Guthaben bei Kreditinstituten

31.12.2021 Vorjahr
EUR EUR EUR
12.874.326,81 1.482.253,75
11.161.614,69 9.367.729,92
57.383,68 90.013,42
24.093.325,18 10.939.997.09
884.884.83 1.370.438.52

24.978.210.01 12.310.435,61

JE ze

24.978.210,01 12.310.435,61

——___JÜIIII

PASSIVSEITE

>

EIGENKAPITAL

I. Stammkapital

II. Allgemeine Rücklage
III. Verlustvortrag

IV. Jahresüberschuss

®

RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen

a

VERBINDLICHKEITEN

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln und anderen
Eigenbetrieben

4. Sonstige Verbindlichkeiten

31.12.2021 Vorjahr

EUR EUR EUR
511.292,00 511.292,00
11.539.205,86 11.539.205,86
-9.358.265,97 -12.595.736,39
6.963.025,91 3.237.470.42
9.655.257.80 2.692.231.89
183.241,00 3.062.026.00

183.241.00 3.062.026.00

800.000,00 6.000.000,00
13.607.708,95 273.256,11
691.023,01 282.405,34
40.979,25 516.27
15.139.711.21 6.556.177.72

24.978.210,01 12.310.435,61

Per

Rödl & Partner

Anlage 7.1.3

7.1.3 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln
Gewinn- und Verlustrechnung

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021

”

saı ®

8.
9.

Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand

Aufwendungen für bezogene Leistungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Ergebnis nach Steuern

Jahresüberschuss

10. Verlustvortrag aus dem Vorjahr
11. Bilanzverlust

2021 Vorjahr
EUR EUR

251.382.033,48 237.121.721,56
4.515.500,93 0,00

-245.596.380,39 -230.572.179,79
-3.290.806,27 -3.263.257,12

2.669,02 0,00
-21.614,17 23.154,96
28.376,69 25.659,27

6.963.025,91 3.237.470,42

6.963.025,91 3.237.470,42

-9.358.265.97 -12.595.736,39
-9.358.265,97

Rödl & Partner

Anlage 7.1.1

7.1.1 Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021

Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021

1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Stadt Köln ist gemäß $ 5 Abs. 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW) als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) dafür
verantwortlich, die auf ihrem Gebiet anfallenden Abfälle zu entsorgen. Diese Aufgabe nimmt
die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln wahr; sie besteht
in der aktuellen Organisationsform seit dem 1. Januar 1998. Der örE kann sich zur
Aufgabenwahrnehmung Dritter bedienen. Ebenso ist die Stadt Köln gemäß 8 1 Abs. 1 und 2
des Straßenreinigungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen für die Straßenreinigung
innerhalb geschlossener Ortslagen und hinsichtlich Ortsdurchfahrten sowie für den

Winterdienst verantwortlich.

Die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) und die AVG Abfallverwertungs- und
Entsorgungsgesellschaft mbH (AVG) sind mit der operativen Aufgabenwahrnehmung
beauftragt. Die AWB stellt die Abfallsammlung und den -transport (Müllabfuhr), die
Straßenreinigung und den Winterdienst sicher. Die AVG stellt die Abfallentsorgung und -
verwertung sicher, kompostiert und vergärt Bioabfälle, sortiert und verwertet Gewerbeabfälle
und verbrennt anfallenden Restabfall.

Bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln verbleiben
somit diesbezüglich keine operativen Aufgaben.

Die Gesetzgebung — auf europäischer und auf Bundesebene — vollzieht hinsichtlich der
Kreislaufwirtschaft seit einigen Jahren eine sehr dynamische Entwicklung. Auch im Jahr 2021

sind zahlreiche neue Verordnungen und Novellierungen auf den Weg gebracht worden.

«e Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) wurde am 27. Mai 2021
geändert. Die Novellierung soll Maßnahmen unterstützen, die Sammelmenge zu
steigern und die Vorbereitung zur Wiederverwendung zu stärken. Im Kern geht es um
eine Rücknahmeverpflichtung für kleine Elektroaltgeräte in Supermärkten und durch
Onlinehändler*innen.

e Am 3. Juli 2021 ist die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) in Kraft
getreten, durch die das Inverkehrbringen von bestimmten Einwegkunststoffprodukten
verboten wurde, die üblicherweise beim Außerhausverzehr von Speisen und

Getränken anfallen (Besteck, Becher, Teller etc.).

«e Die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung wurden als Teil der sog.
Mantelverordnung (MantelV) am 16. Juli 2021 in Kraft gesetzt. Insbesondere soll das
Recycling von Bau- und Abbruchabfällen gestärkt werden.

e Der zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am 26. November 2021
geschlossene Koalitionsvertrag betont den Klimaschutz, u. a. die Kreislaufwirtschaft,

im Sinne des European Green Deal.

Im Zuge der verstärkten Klimaschutzbestrebungen in Politik und Gesellschaft wird das
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) novelliert. Die Novelle sieht eine CO2-Bepreisung
für die thermische Abfallbehandlung vor. Davon wäre die Restmüllverbrennungsanlage der
AVG erfasst. Der CO>-Preis würde voraussichtlich die Gebührenpflichtigen zusätzlich

belasten.

Mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sollen der Bund wie auch Hersteller und
Händler von Waren und Produkten stärker in die Verantwortung genommen werden. Recycelte
und recyclingfähige Produkte sollen in der öffentlichen Beschaffung bevorzugt und eine
Beteiligung an Reinigungskosten von Parks und Straßen für Hersteller und Inverkehrbringer
von Einwegprodukten aus Kunststoff umgesetzt werden. Die Produktverantwortung soll um
eine „Obhutspflicht‘ erweitert werden, um der Vernichtung von Retouren und
Warenüberhängen vorzubeugen.

2021 ist die Zahl der Einwohner*innen in Köln wieder gestiegen und folgt damit —
ausgenommen des Corona-bedingten Rückgangs in 2020 — wieder dem bisherigen Trend.

In 2021 galt wieder ein Mehrwertsteuersatz von 19 %.

Neben den Pandemie-bedingten Aufgabenstellungen war das Hochwasser vom Juli 2021 nicht
nur eine logistische Herausforderung für die AWB GmbH, AVG GmbH und Stadt Köln, sondern
ein einschneidendes Ereignis für alle Betroffenen. Diese Ausnahmesituation führte auch zu

gestiegenen Sperrmüllmengen.

In 2021 ist das Aufkommen der gemischten Siedlungsabfälle gegenüber 2020 wieder
gesunken und nähert sich dem Wert aus dem vor -Covid- Jahr 2019 an. Insgesamt ist in 2021
sowohl pro Einwohner*in als auch in Summe weniger Restabfall angefallen. Die gemischten
Siedlungsabfälle unterschreiten pro Einwohner*in als auch in Summe bereits in 2021 den

jeweiligen Zielwert des Abfallwirtschaftskonzepts für 2027.

In 2021 konnte die Sammelmenge für Bioabfälle vergleichsweise stark gesteigert werden.

2021 lag zudem ein Fokus beim Einsatz gegen Littering. Die Beseitigung von wilden
Müllablagerungen hatte — vor dem Hintergrund einer verstärkten Nutzung des öffentlichen

Raums - einen hohen Stellenwert.

Die Entwicklung des Anschlussgrades aller Wertstoffe im Holsystem ist weiterhin positiv. Die
gesammelte Tonnage der Wertstoffe entwickelt sich — mit Ausnahme der Altpapiermengen —
ebenfalls positiv. Der Trend sinkender Altpapiermengen bei gleichzeitig steigender Anzahl an
Behältern hält an.

Die Recyclingquoten entwickeln sich weiter im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Der
Anteil der stofflich verwerteten Abfälle lag in 2021 nur knapp unter dem Zielwert des
Abfallwirtschaftskonzepts für 2027.

Die Corona-Pandemie hat auch 2021 zu Aussetzungen von Abfallgebühren und zu
Stundungen von Abfall- und Straßenreinigungsgebühren im gewerblichen Bereich geführt.

Mit den Dualen Systemen wurde auf Grundlage des Verpackungsgesetzes eine neue
Vereinbarung zur Sammlung und Verwertung von Pappe, Papier und Kartonagen (PPK) über
die blaue Tonne für 2020 und 2021 getroffen. Die Verhandlungen über eine Folgevereinbarung
für 2022 bis 2024 wurden aufgenommen und in 2023 abgeschlossen. Eine
Nebenentgeltvereinbarung ist rückwirkend ab 2020 noch abzuschließen. Die Abstimmungen
dafür laufen derzeit.

An der schwierigen Erlössituation am Markt für Altkleider, Papier und Elektroaltgeräte hat sich
2021 grundsätzlich wenig geändert. Die Papiererlöse haben zugelegt, die Erlöse für Altkleider
sind weiter gefallen. Die Erlöse für Elektroaltgeräte haben sich ebenfalls zwar etwas erholt,
von einer eigenen Verwertung der gesammelten Elektroaltgeräte wurde dennoch weiterhin

abgesehen.

In 2021 wurde auf Grundlage des Beschlusses des Betriebsausschusses
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln die Untersuchung alternativer Abfallgebührenmodelle
fortgesetzt. Ziel der Analyse ist es, Gebührensenkungspotentiale im Einklang mit den

abfallwirtschaftlichen Aufgaben und ökologischen Zielen zu ermitteln.

Der Rat der Stadt Köln hat im Mai 2021 zudem beschlossen, dass ein Zero-Waste-Konzept
für Köln entwickelt werden soll. Mit „Zero Waste“ wird ein richtungsweisendes Signal und
Handeln verbunden, verstärkt mehr Abfälle zu vermeiden, Wertstoffe noch besser zu trennen
und Recycling zu fördern. Dabei geht es nicht darum, überhaupt keine Abfälle mehr zu
verursachen - engagiertes Ziel ist vielmehr eine Lebens- und Wirtschaftsweise, die möglichst
wenig Abfall produziet, keine Rohstoffe vergeudet und Nachhaltigkeit

verantwortungsbewusst, konsequent und verbindlich umgesetzt in den Vordergrund stellt.

2. Allgemeine Geschäftsentwicklung

Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
Aufgabenträger der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung der Stadt Köln ist und nur die
Durchführung der operativen Aufgaben und die Entsorgung der Abfälle Dritten übertragen
wurde, behält die Stadt Köln ihre gesetzliche Verantwortung als örE bei und bestimmt nach
wie vor die Kölner Abfallpolitik (z. B. Abfallwirtschaftskonzept, Abfallsatzung,
Abfallgebührensatzung, Straßenreinigungssatzung inkl. Straßenreinigungsgebühren). Die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln trägt Sorge für die
ordnungsgemäße Aufgabenerledigung durch Dritte. Entsprechende Kontrollrechte sind
vertraglich geregelt.

Leistungsaustauschbeziehungen mit Geschäftspartnern bestehen - abgesehen von der AWB
und AVG - u. a. mit den Dualen Systemen sowie dem Steueramt, der Kämmerei, dem Rechts-
und Versicherungsamt sowie dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt.

Die Geschäftsentwicklung 2021 war weiterhin durch die Corona-Pandemie geprägt. Eine
Tendenz zum mobilen Arbeiten, reduzierte Reiseaktivitäten, umfangreiche Auflagen für
Gastronomiebetriebe und Freizeiteinrichtungen sowie für Schulen und Kitas haben auch in
2021 zu einer Verlagerung der Aktivitäten in den häuslichen Bereich geführt.
Dementsprechend hat sich das Verhalten (zum Beispiel vermehrter Konsum von Take-Away-
Produkten, Ausweitung von Online-Bestellungen oder mehr Renovierungsaktivitäten) der

Bürger*innen verändert, was unter anderem auch Einfluss auf die Abfallerzeugung hatte.

Aufgrund des verstärkten Außerhausverzehrs wurden die Papierkörbe im öffentlichen
Straßenland, insbesondere im Umfeld von entsprechenden Verkaufsstellen, sehr stark
genutzt. Hinzu kamen die Services diverser Liefer- und Bringdienste, die Außerhaus-

Essensbestellungen nicht mehr nur an eine Wohnadresse, sondern auch direkt in Parks und

Grünanlagen lieferten. Zunehmende Kapazitätsanforderungen konnten durch zusätzlich

aufgestellte Abfallbehälter geschaffen werden.

Auf die Corona-bedingten Herausforderungen konnte flexibel und zeitnah reagiert werden,
sodass die Leistungsfähigkeit der Abfallentsorgung und Straßenreinigung durchweg

gewährleistet war. Die Entsorgungssicherheit war zu jedem Zeitpunkt sichergestellt.

Infolge der getroffenen Infektionsschutzmaßnahmen gab es in 2021 zumindest vorübergehend
Einschränkungen hinsichtlich einiger Leistungen, von denen viele jedoch wieder

aufgenommen und fortgeführt werden konnten:

e Die Wertstoffeenter der Stadt Köln blieben geöffnet. Der Zugang zu den
Wertstoffcentern musste lediglich temporär eingeschränkt werden.

«e Die mobile Schadstoffsammlung konnte im Laufe des Jahres wieder aufgenommen
werden.

e Die pädagogische Beratung vor Ort in Kindertagesstätten und Schulen konnte in
reduziertem Umfang wieder aufgenommen werden.

«e Infolge der vorübergehenden Schließung von Betrieben wurden Abfallbehälter
abbestellt und somit auch in diesem Jahr von der satzungsgemäßen Möglichkeit
Gebrauch gemacht, Gebühren vorübergehend auszusetzen.

«e Die Stadt Köln hat sich zur Unterstützung der Gewerbebetriebe erneut dazu
entschieden, Stundungen von Gebühren zu ermöglichen.

Die Zahl der Beschwerden über mangelnde Stadtsauberkeit und wilden Müllablagerungen sind
im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Seit 2016 haben die Litteringmeldungen aber um
rund 140 % zugenommen und sind seitdem auf einem konstant hohen Niveau.

Digitale Angebote zur Beratung, Information und Kommunikation per E-Mail, App, Telefon oder
online über die Social-Media-Kanäle haben im Kontakt mit den Bürger*innen abermals eine

große Bedeutung erfahren.

Mit der Erstellung eines Zero Waste-Konzeptes für Köln und dessen Umsetzung soll die
Abfallvermeidung gestärkt werden. An der Erstellung eines Maßnahmenkatalogs sollen
sowohl die Kölner Bürger*innen als auch Initiativen, Verbände, Unternehmen, Industrie und
Verwaltung beteiligt werden. Den Zero-Waste-Prozess steuert die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, unterstützt durch die AWB GmbH und AVG
mbH. Mittels Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sollen Hintergründe zu Zero Waste und

Abfallvermeidung erklärt, Zusammenhänge erläutert und praktische Empfehlungen gegeben
werden. Jede*r Kölner*in kann und sollte einen eigenen Beitrag für weniger Abfälle und mehr

Ressourcen-, Umwelt- und Klimaschutz leisten.

3. Entwicklung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage im Wirtschaftsjahr

Der Jahresabschluss 2021 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von T€ 6.963 aus.

Dieser ist im Wesentlichen auf sonstige betriebliche Erträge in Höhe von TE 4.632
zurückzuführen. Ursächlich ist zum einen der rückwirkende Vertragsabschluss einer neuen
PPK-Vereinbarung mit den Dualen Systemen für 2020 und 2021 und die dadurch bedingt
rückwirkende Abrechnung der neuen Mitbenutzungsentgelte, die Mehrerlöse brachten. Zum
anderen sind diese auf die Auflösung der Rückstellung für die Gebührenerstattung der sog.
nachsortierungsbedingten Mehrgebühren zurückzuführen. In 2021 wurden darüber hinaus in
2020 gestundete Gebühren nachträglich vereinnahmt. Der Wirtschaftsplan 2021 hat dagegen
einen Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ -179 prognostiziert.

Die tatsächlichen Umsatzerlöse lagen um rd. T€ 18.431 über den geplanten Umsatzerlösen in
Höhe von T€ 232.951. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen wurden mit T€ 230.076
gegenüber den tatsächlich angefallenen Aufwendungen von T€ 245.596 um

TE 15.520 zu niedrig geplant.

In 2021 galt gegenüber 2020 wieder der Mehrwertsteuersatz von 19 %, der für sich betrachtet
zu höheren Kosten und damit auch höheren Aufwendungen gegenüber 2020 führte. Den Effekt
der Umsatzsteuersenkung außer Acht gelassen, sind die vergleichsweise höheren
Aufwendungen auf höhere Kosten für die Rest- und Bioabfallentsorgung der AVG sowie auf
höhere Logistikkosten der AWB für Zusatzleistungen, darunter vor allem für Littering, die
Papier und Wertstofftonne sowie für Papierkörbe und Hundekottütenspender in Grünanlagen,
zurückzuführen. Es ist davon auszugehen, dass diese Entwicklungen hauptsächlich

coronabedingt sind (siehe unter 2.).

Es ergibt sich somit ein positives Rohergebnis (Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand) in
Höhe von T€ 5.786 (Vorjahr T€ 6.550).

Die Verwaltungskosten gemäß Wirtschaftsplan (sonstige betriebliche Aufwendungen) wurden
mit T€ 3.038 (Vorjahr T€ 3.116) gegenüber den tatsächlich angefallenen Kosten von T€ 3.291
(Vorjahr T€ 3.263) um T€ 253 nur geringfügig zu niedrig geplant.

4. Finanzielle Leistungsindikatoren

Die Anwendung finanzieller Leistungsindikatoren ist zur Beurteilung der Geschäftstätigkeit in
2021 nicht angemessen, da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der
Stadt Köln aufgrund der Regelungen der GO NRW und der EigVO NRW verpflichtet ist, ein
nach Aufwendungen und Erträgen ausgeglichenes Ergebnis zu erwirtschaften bzw.
anderenfalls einen Ausgleich gegenüber den Gebührenzahlenden in nachfolgenden Jahren
vorzunehmen. Insofern sind erwirtschaftete Überschüsse nicht regelmäßig als
Leistungssteigerung aufzufassen, da sie zunächst ausschließlich eine die bloße

Kostendeckung übersteigende Belastung der Gebührenzahlenden indizieren.

5. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Risiken für die Wirtschaftsjahre ab 2022 liegen insbesondere in der Mengenentwicklung im
Bereich der Entleerungen und der Sammelmengen von Rest- und Biomüll sowie in der
Neufassung der Leistungsaustauschbeziehungen mit den Dualen Systemen auf Grundlage
des Verpackungsgesetzes und in Systemausfällen.

In 2021 wurde ein angemessenes und den Anforderungen des Betriebes entsprechendes
Risikofrüherkennungssystem gemäß 8 10 Abs. 1 EigVO NRW aufgestellt. Steuerungswürdige
Restrisiken bestehen trotz Gegenmaßnahmen hinsichtlich:

« Akzeptanz für notwendige Gebührenveränderungen,
« nicht tilgbaren Verlusten,

e Gebührenausfällen (endgültige Niederschlagungen).

Das Risikomanagement baut auf Kennzahlen auf und dient der wirtschaftlichen Steuerung der
Leistungsaustauschbeziehungen mit den Geschäftspartnern. Es verfolgt insbesondere das
Ziel, die im Wirtschaftszeittaum zu erwartenden Risiken bei allen Führungs- und

Durchführungsprozessen bewusst zu machen.

Wirtschaftliche Risiken für den Eigenbetrieb sind insbesondere in folgenden Bereichen

anzutreffen:

e Abweichungen der Ist-Werte bei den zu entsorgenden/zu behandelnden Mengen von
den Planwerten, die zu einer Gefährdung des Plan-Ergebnisses führen,

« Entwicklung des Geldmarktzinses,

*e Abweichungen der veranlagten Leistungsdaten der Abfallbeseitigung zwischen der
AWB und dem Steueramt.

Zur Risikominimierung wurden folgende Maßnahmen ergriffen:

« Einrichtung eines Berichtswesens zur Dokumentation von Mengenentwicklung im
Abfallbereich inkl. Ursachenanalyse und kontinuierlicher Fortführung der Prognose,

* kontinuierliche Beobachtung des Geldmarktzinsses und Ausnutzung von
Zinsdifferenzen,

« Abgleich der Leistungsdaten zwischen dem operativen Bereich der Kölner
Abfallwirtschaft und der Dienststelle, der das Gebühreninkasso obliegt.

Preisänderungsrisiken sind für die Wirtschaftlichkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln nicht gegeben, da Entgeltanpassungsbegehren von
Dienstleistern aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen bereits im Vorjahr
mitzuteilen sind und in der Gebührenkalkulation des entsprechenden Wirtschaftsjahres
Berücksichtigung finden können. Die Refinanzierung des aus Preisänderungen resultierenden
Mehraufwandes über Gebühreneinnahmen ist damit sichergestellt. Dies gilt auch für
rückwirkend geschlossene vertragliche Regelungen.

Liquiditätsrisiken werden durch angemessene Rahmenvereinbarungen mit der Sparkasse
Köln-Bonn abgesichert, die bei Bedarf die kurzfristige Bereitstellung von Liquidität
sicherstellen. In 2022 wurde zudem eine betriebsspezifische Liquiditätsrichtlinie in Kraft
gesetzt.

6. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres
Vorgänge von besonderer Bedeutung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres liegen nicht
vor.

7. Zusammenfassung und Ausblick

Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln nicht operativ
tätig wird, reduziert sich der Einfluss auf die Beauftragung privater Leistungsanbieter (im
Berichtsjahr i. W. AWB und AVG) bzw. auf die Überwachung und Steuerung der
Leistungserstellung im Einzelfall. Die Leistungen der AWB werden entsprechend den
vertraglichen Regelungen nach den tatsächlich geleerten Behältern und gereinigten Flächen
bzw. den auf der Grundlage der Straßenreinigungssatzung veranlagten Frontmetern
entgolten. Weitere Leistungen wie die Beseitigung von wilden Müllablagerungen im
öffentlichen Raum werden auf der Grundlage der geltenden vertraglichen Regelungen
abgegolten. Von der AVG werden die Entsorgungspreise für Restmüll und kompostierbare
Abfälle jährlich entsprechend den Leitsätzen für die Preisermittiung auf Grund von
Selbstkosten (LSP) neu kalkuliert. Gleichzeitig bleibt der Einfluss der Stadt Köln auf alle
abfallwirtschaftliichen Entscheidungen durch ihre Vertretung in den entsprechenden
Aufsichtsräten und über die Ratsgremien erhalten.

Bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln waren im
Berichtsjahr keine Mitarbeitenden unmittelbar beschäftigt. Die Aufgaben wurden durch
Bedienstete des Dezernates Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen wahrgenommen.
Zum 1. September 2021 wurde die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb
der Stadt Köln dem neu gebildeten Dezernat Umwelt, Klima, Grün und Liegenschaften
zugeordnet. Erster Betriebsleiter ist seither Beigeordneter William Wolfgramm.

In 2021 wurde ein angemessenes, betriebsspezifisches Risikofrüherkennungssystem
aufgebaut. Zur Risikoentwicklung wird regelmäßig berichtet, und es wird regelmäßig überprüft,
ob eine Fortschreibung des Risikofrüherkennungssystems angezeigt ist.

Auf die Corona-bedingten Herausforderungen konnte flexibel und zeitnah reagiert werden,
sodass die Leistungsfähigkeit der Abfallentsorgung und Straßenreinigung durchweg
gewährleistet war. Die Entsorgungssicherheit war zu jedem Zeitpunkt sichergestellt. Infolge
der getroffenen Infektionsschutzmaßnahmen gab es auch in 2021 vorübergehend
Einschränkungen hinsichtlich einiger Leistungen, von denen viele jedoch wieder
aufgenommen und fortgeführt werden konnten. Abfallbehälterabmeldungen durch
Gewerbebetriebe infolge der Corona-Beschränkungen spielten keine Rolle; eine Corona-

bedingt erleichterte Stundung von Gebühren war in 2021 nicht mehr möglich.

Die Abfallmengen entwickeln sich im Einklang mit den Zielen im Abfallwirtschaftskonzept. Die
Restabfallmengen nahmen nach dem Corona-Jahr 2020 wieder deutlich ab. Die

Bioabfallsammelmenge konnte vergleichsweise stark gesteigert werden. Die Entwicklung des
Anschlussgrades aller Wertstoffe im Holsystem ist weiterhin positiv. Die Recyclingquoten

entwickeln sich weiter im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Der Umgang mit Littering und die Verbesserung der Stadtsauberkeit bleibt ein
Handlungsschwerpunkt. Digitale Angebote zur Beratung, Information und Kommunikation

rund um Abfall werden weiterhin verstärkt nachgefragt.

Mit den Dualen Systemen wurde auf Grundlage des Verpackungsgesetzes eine neue
Vereinbarung zur Sammlung und Verwertung von Pappe, Papier und Kartonagen (PPK) über
die blaue Tonne für 2020 und 2021 getroffen. Die Verhandlungen über eine Folgevereinbarung
für 2022 bis 2024 wurden aufgenommen und in 2023 abgeschlossen. Eine
Nebenentgeltvereinbarung ist rückwirkend ab 2020 noch abzuschließen. Die Abstimmungen

dafür laufen derzeit.

Die Erlössituation am Markt für Altkleider, Papier und Elektroaltgeräten war 2021 schwierig,
wenngleich Erlöse zuletzt teils gestiegen sind.

Der Jahresabschluss 2021 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von T€ 6.963 aus.

Dieser ist im Wesentlichen auf sonstige betriebliche Erträge in Höhe von T€ 4.632
zurückzuführen. Die tatsächlichen Umsatzerlöse lagen um rd. T€ 18.315 über den geplanten
Umsatzerlösen in Höhe von T€ 232.951. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen wurden
mit T€ 230.076 gegenüber den tatsächlich angefallenen Aufwendungen von T€ 245.596 um
TE 15.520 zu niedrig geplant.

Die Untersuchung alternativer Abfallgebührenmodelle wurde in 2021 fortgeführt und in 2022
zum Abschluss gebracht. Die Erstellung des Zero Waste-Konzepts wurde in 2021 begonnen

und wird in 2023 abgeschlossen.

Die dynamische Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen hält weiter an.
Gesetzesinitiativen stärken den Ressourcen-, Umwelt- und Klimaschutz und tragen so zur

Verbreitung der Kreislaufwirtschaft bei.

Mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind erhöhte Anforderungen an Hersteller
und Inverkehrbringer von Einwegprodukten aus Kunststoff vorgesehen. Das geplante
Einwegkunststofffondsgesetz soll die Auswirkungen von Littering durch bestimmte
Einwegkunststoffprodukte verringern. Hersteller sollen verpflichtet werden, für entsprechende

Sammlungs- und Reinigungskosten aufzukommen.

Im Zusammenhang mit der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes wird
auch das Landesabfallgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz NRW weiterentwickelt. Die
Novellierung und Umbenennung hat zum Ziel, das Landesabfallgesetz mit dem
Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem europäischen Abfallrecht zu harmonisieren. Es ist u. a.
vorgesehen, die fünfstufige Abfallhierarchie sowie die erweiterten Anforderungen an

kommunale Abfallwirtschaftskonzepte in das Landesabfallrecht zu übernehmen.

Die Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich
und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfV) soll novelliert werden. Die Anforderungen an die
Qualität von Bioabfällen sollen erhöht und so an die Anforderungen des Düngemittelrechts
angepasst werden.

Durch die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes könnten künftig thermische
Abfallbehandlungsanlagen wie die Restmüllverbrennungsanlage der AVG von einer CO2-
Bepreisung erfasst werden. Die Abfallgebührenbelastung würde dadurch voraussichtlich

steigen.

Köln, den 31. März 2023

Rödl & Partner

Anlage 7.1.4

7.1.4 Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 11/1

Anhang für das Wirtschaftsjahr 2021

Allgemeine Angaben

Gemäß $ 21 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) ist
durch den Eigenbetrieb AWB für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresab-
schluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang
besteht. Die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über die Bilanz
und die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertungsvorschriften und die Vorschriften über
den Anhang für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften im Dritten Buch des
Handelsgesetzbuches finden sinngemäß Anwendung, sofern sich aus der EigVO NRW nichts
anderes ergibt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und

Verlustrechnung

Angaben zur Bilanz

Aktiva

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Veranlagun-
gen durch das Duale System (T€ 8.776) und die AWB GmbH (T€ 3.995).

Die Forderungen gegen die Stadt Köln betreffen im Wesentlichen Ansprüche gegen das
Steueramt (T€ 9.801). Die ausgewiesenen Forderungen gegen das Steueramt beruhen auf an-
teilsmäßiger Zuteilung von Gebühren aus dem Gesamtgebührenaufkommen der Stadt.

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 1/2
Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten, wobei die Vor-
jahreszahlen stets in Klammern unter den betreffenden Zahlen des Wirtschaftsjahres 2021

ausgewiesen werden:

Gesamtbetrag Davon mit einer Restlaufzeit

31.12.2021 mehr als
(31.12.2020) bis 1 Jahr 1 Jahr
€ € €
1. Forderungen aus Lieferungen und 12.874.326,81 12.874.326,81 0,00
Leistungen (1.482.253,75)  (1.482.253,75) (0,00)
2. Forderungen gegen die Stadt Köln 11.161.614,69 11.161.614,69 0,00
.(9.367.729,92) (9.367.729,92) (0,00)
3. Sonstige Vermögensgegenstände 57.383,68 57.383,68 0,00
(90.013,42) (90.013,42) (0,00)
24.093.325,18 24.093.32251 8 0,00
(10.939.997,09) (10.939.997,09) (0,00)

Der Mittelzufluss aus Gebühreneinnahmen erfolgt vornehmlich über die monatliche bzw. quar-
talsweise Weiterleitung der Gebühreneinnahmen des Kassen- und Steueramtes der Stadt Köln.
Mit diesen Mitteln müssen die Aufwendungen des Eigenbetriebes AWB bis zum nächsten
Gebühreneinzug finanziert werden. Die erforderliche Liquidität wird ggfs. durch Aufnahme von
Tages- bzw. Termingeld am Geldmarkt sichergestellt.

Die über den laufenden Bedarf hinaus zur Verfügung stehenden Mittel wurden kurzfristig als

Tages- bzw. Monatsgeld angelegt.

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 11/3

Passiva

Entwicklung des Eigenkapitals:

Um- Jahres-
1.1.2021 Zuführung buchung ergebnis 31.12.2021
TE TE TE TE
Stammkapital 511 0 0 0 511
Allgemeine Rücklage 11.539 0 0 0 11.539
Verlustvortrag -12.595 0 3.237 0 -9.358
Jahresüberschuss 3.237 0 -3.237 6.963 6.963
Summe 2.692 0 0 6.963 9.655

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 11/4

Gemäß $ 9 der Betriebssatzung beträgt das Stammkapital € 511.292,00.

Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Jahr 2021 wie folgt:

Inan-
spruch- Auf- Zu-
1.1.2021 nahme lösung führung 31.12.2021
TE ET ET Ee TE
Prüfungs- und Beratungskosten 21 21 0 23 23
Prozessrisiken und 113 0 113 0 0
Prozesskosten
Nachsortierungsgebühren 2.928 0 2.768 0 160
3.062 21 2.881 23 183

Der Ansatz der Rückstellungen erfolgt in Höhe der Erfüllungsbeträge, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten, wobei die
Vorjahreszahlen stets in Klammern unter den betreffenden Zahlen des Wirtschaftsjahres 2019

ausgewiesen werden:

Gesamtbetrag Davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2021 bis 1 Jahr 1-5 Über 5 Jahre
Jahre

(31.12.2020)

€ € € €

1. Verbindlichkeiten 800.000,00 800.000,00 0,00 0,00
Gegenüber Kreditinstituten (6.000.000,00) (6.000.000,00) (0,00) (0,00)
2. Verbindlichkeiten aus Liefe- 13.607.708,95 13.607.708,95 0,00 0,00
rungen und Leistungen (273.256,11) (273.256,11) (0,00) (0,00)

3. Verbindlichkeiten
gegenüber der Stadt Köln 691.023,01 691.023,01 0,00 0,00

und anderen

Eigenbetrieben (282.405,34) (282.405,34) (0,00) (0,00)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 40.979,25 40.979,25 0,00 0,00
(516,27) (516,27) (0,00) (0,00)
15.139.711,21 15.139.711,21 0,00 0,00

(6.556.177,72) (6.556.177,72) (0,00) (0,00)

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln

11/5

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln resultieren im Wesentlichen aus der Abrech-

nung der Verwaltungskostenerstattung für die Kosten des Eigenbetriebs in 2021.

Die Verbindlichkeiten sind nicht gesichert. Sie sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen zum 31. Dezember 2021, die nicht in der Bilanz erschei-

nen, bestehen aus folgenden Verträgen (berücksichtigt bei einem Jahresvolumen > 1 Mio. €):

Grundvertrag Abfallentsorgung
Laufzeit bis: 31.12.2033

Plankosten p. a. 113.058 TE

Grundvertrag Straßenreinigung
Laufzeit bis: 31.12.2033

Plankosten p. a. 59.176 TE

Müllverbrennung/Kompostierung

Laufzeit bis: 01.07.2025

Plankosten p. a. 58.400 TE

2022-2024 nach 2024
3 Jahre 9 Jahre
339.174 TE 1.017.522
TE
3 Jahre 9 Jahre
177.528 TE 535.584 TE
3 Jahre 0,5 Jahre
175.200 T€ 29.200 T€

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 11/6

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Der Eigenbetrieb AWB erbringt ausschließlich Inlands-Umsatzerlöse, die sich wie folgt nach

Erlösgruppen untergliedern lassen:

_ 2021 ___2020
TE TE
Abfallbeseitigung 177.157 173.160
Straßenreinigung 62.608 61.434
Duale Systeme Mitbenutzungsentgelt-BgA 10.297 1.011
Elektrogeräte-BgA 0 286
Alttextilienentsorgung 1.320 1.231

251.382 _ 237.122

Die einzelnen Gebührensätze für die Abfallbeseitigung und die Straßenreinigung sind in den je-
weiligen Satzungen für 2021 veröffentlicht.

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von (T€ 1.655)
aus nachträglicher Abrechnung von Straßenreinigungsausfällen sowie aus der Auflösung der
Rückstellung für Nachsortierungsgebühren von (T€ 2.881) enthalten.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von T€ 245.596.380,39 betreffen

folgende Positionen:

- Verbrennungs-/Kompostierungskosten: TE 57.855
- Aufwendungen für Abfallsammlung und -transport: TE 132.770
- Aufwendungen für Straßenreinigung: TE 61.253
- Alttextilienentsorgung TE 1.621

- Abfallberatung und Containerstandortreinigung-BgA: TE 1.097

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 117

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Verwaltungskosten-
erstattungen an verschiedene Dienststellen der Stadt Köln T€ 2.786 und laufende Kosten des
Eigenbetriebes AWB für Gebühren und Beiträge, Beratung und Veranstaltungen.

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen (T€ 22) bilden den Aufwand für die laufende
Aufrechterhaltung der erforderlichen Liquidität ab.

Sonstige Angaben

Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt € 23.000,00, es entfällt in voller Höhe auf

Abschlussprüfungsleistungen.

Im Wirtschaftsjahr 2021 waren bei dem Eigenbetrieb AWB keine unmittelbar beschäftigten
Personen tätig.

Während des Wirtschaftsjahres 2021 wurde die Betriebsleitung wie folgt wahrgenommen:
Erster Betriebsleiter war zunächst Herr Dr. Harald Rau als Beigeordneter der Stadt Köln für
Soziales, Integration und Umwelt. Aufgrund der Dezernatsumgliederung in 2021 ist der
Beigeordnete Herr William Wolfgramm ab dem 01.09.2021 erster Betriebsleiter der AWB eE der
Stadt Köln. Geschäftsführender Betriebsleiter war Herr Dr. Thomas Kreitsch.

Weder den Angehörigen der Betriebsleitung noch den Mitgliedern des Betriebsausschusses
wurden durch den Eigenbetrieb AWB Bezüge gewährt.

Vor dem Hintergrund des kommunalen Wahlergebnisses und der daraus resultierenden konsti-
tuierenden Ratssitzung am 5. November 2020 erfolgte ebenfalls die Neubenennung der

Betriebsausschussmitglieder.

Denise Abe, Fraktionsgeschäftsführer

- Ausschussvorsitzender -

Christian Achtelik, Energie- und Umweltberater
Polina Frebel, Dolmetscherin

Christiane Martin, Texterin

Robert Schallehn, Biologe

Ursula Schlömer, kfm. Angestellte

Christiane Jäger, kfm. Angestellte

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 11/8

Dr. John Akude, Politikwissenschaftler
Constanze Aengenvoort, Referatsleiterin
Christiane Jäger, Verwaltungsangestellte
Florian Weber, Wirtschaftsinformatiker
Uschi Röhrig, Rentnerin

Dr. Rolf Albach, Chemiker

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Betriebsleitung schlägt dem Betriebsausschuss vor, den Jahresüberschuss auf neue
Rechnung vorzutragen.

Köln, den 31. März 2023

William Wolfgramm Dr. Thomas Kreitsch
Erster Betriebsleiter Geschäftsführender Betriebsleiter

Rödl & Partner

Anlage 7.1.5/1

7.1.5 BESTÄTIGUNGSVERMERK

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln, - bestehend
aus der Bilanz zum 31.12.2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den
Lagebericht des Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln, für das Geschäftsjahr vom
01.01.2021 bis zum 31.12.2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

* entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den
landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 31.12.2021
sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 und

* vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen
Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.

Gemäß 8 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung
mit $ 103 GO NRW i.V.m 8 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
„Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts” unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der
Einrichtung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und
berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von
uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Rödl & Partner

Anlage 7.1.5/2

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der
den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen
Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung
mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt
haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen
— beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung,
Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren,
sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig
erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den
anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende
geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen
Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen,
der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine
in Übereinstimmung mit $ 317 HGB und $ 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.
Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als
wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln
oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Rödl & Partner

Anlage 7.1.5/3

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus

e identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder
unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen
und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht
aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße
betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.

® gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsyttem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten
Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil
zur Wirksamkeit dieser Systeme der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung abzugeben.

e beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

e ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten
besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss
kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser
jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der
Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ihre Unternehmenstätigkeit nicht
mehr fortführen kann.

« beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen
Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt.

« beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.

Rödl & Partner

Anlage 7.1.5/4

« führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen
nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus
diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den
zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.

Köln, den 10. November 2023

. Rödl & Partner GmbH
N Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
( Steuerberatungsgesellschaft

E No

| Richter Quost
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Beschlussvorlage Rat

1726 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 4082/2023 
Freigabedatum 
14.03.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Jahresabschluss 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb 
der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
(EigVO NRW) i.V.m. § 4 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12.2021 fest und 
beschließt, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. 
2. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. 
 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 25.04.2024 
Finanzausschuss 06.05.2024 
Rat 16.05.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Nach § 4 Abs. 1 Buchstabe c der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Ab-
fallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln entscheidet der Rat über die Feststellung des Jahresab-
schlusses, die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung eines Jahresverlustes 
und die Entlastung des Betriebsausschusses. 
 
Der Jahresabschluss 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der 
Stadt Köln ist in Anlage beigefügt und besteht aus: 
• Bilanz zum 31.12.2021, 
• Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2021, 
• Anhang zum Jahresabschluss 2021, 
• Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021, 
• Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers. 
 
Anlage

Beratungsverlauf (3)

25.04.2024 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
06.05.2024 Finanzausschuss
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2024 Rat
TOP 10.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Im Zollhafen 18d
  • Am Markt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
4082/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.03.2024
Erstellt
13.12.2023 10:30