0760/2021
Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft (Nachfrage zu 0306/2021 aus TOP 11.5 der Sitzung am 25.02.2021)
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Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen zu TOP 11.5 KdU AN00272021
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Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis90 7 / Die Grünen zu TOP 11.5 in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 25.02.2021 Wortlaut der Anfrage: Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft in Köln 1. Handelt es sich bei den Kürzungen um einmalige, kurzfristige Kürzungen oder fortlaufende Kürzungen? Antwort des Jobcenter Köln Zu 1.: Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Ob es sich um eine einmalige, kurzfristige oder fortlaufende Kürzung handelt, hängt von dem Grund ab, aus dem die Kosten der Unterkunft nicht vollzählig ausgezahlt werden. Erfolgt die Kürzung wegen einer Rückerstattung aus der Betriebs- und Heizungskostenabrechnung, dann handelt es sich in der Regel um eine einmalige Kürzung. Sofern die Kürzung erfolgt, weil Kund*innen in deutlich zu teuren Wohnungen wohnen (Miete mind. 100€ teurer als aktueller Mietrichtwert), die Miete nach Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls und individueller Umstände sowie eingehender Prüfung auf die angemessene Höhe reduziert wurde, dann handelt es sich um eine dauerhafte bzw. fortlaufende Kürzung. Es gibt auch Fallgestaltungen, bei denen aufgrund von Umzügen in zu teure Wohnungen nicht die vollen Wohnkosten anerkannt werden. In der Regel wurde der Umzug dann im Vorfeld nicht abgesprochen oder wegen den zu teuren Mietkosten nicht genehmigt. Dies sind dann ebenfalls dauerhafte bzw. fortlaufende Kürzungen. Bei Kund*innen, die z.B. mit dem Mieterverein Mietminderungen geltend machen, erfolgen die Kürzungen in der Regel nur vorübergehend. Solange bis die Gründe für die Mietminderung beseitigt wurden. Ein weiterer Grund für nicht vollständig anerkannte Wohnkosten könnten auch Obdachlosenunterkünfte und Wohnheime für Jugendliche sein. Die Kosten werden übernommen, hier wird jedoch regelmäßig der Betrag für Haushaltsstrom und die Servicepauschale von der Miete abgezogen, da diese bereits in der Regelleistung enthalten sind. Diese Kürzungen sind dann ebenfalls dauerhaft bzw. fortlaufend. Gez. Martina Würker
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 08.03.2021 0760/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft (Nachfrage zu 0306/2021 aus TOP 11.5 der Sitzung am 25.02.2021) Zur Nachfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zu TOP 11.5 aus den Sitzungsunterlagen für die Sitzung vom 25.02.2021 legt die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales und Senioren die in der Anlage beigefügte Antwort des Jobcenters vor. Anlage Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0760/2021
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 08.03.2021
- Erstellt
- 01.03.2021 06:21