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0760/2021

Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft (Nachfrage zu 0306/2021 aus TOP 11.5 der Sitzung am 25.02.2021)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 08.03.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 15.04.2021

Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen zu TOP 11.5 KdU AN00272021

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen zu TOP 11.5 KdU AN00272021

2085 Zeichen

Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis90 7 / Die Grünen zu 
TOP 11.5 in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 25.02.2021  
 
Wortlaut der Anfrage: 
 
Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft in Köln 
 
1. Handelt es sich bei den Kürzungen um einmalige, kurzfristige Kürzungen oder 
fortlaufende Kürzungen? 
 
Antwort des Jobcenter Köln  
 
Zu 1.:   
 
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Ob es sich um eine einmalige, 
kurzfristige oder fortlaufende Kürzung handelt, hängt von dem Grund ab, aus dem die 
Kosten der Unterkunft nicht vollzählig ausgezahlt werden.  
 
 Erfolgt die Kürzung wegen einer Rückerstattung aus der Betriebs- und 
Heizungskostenabrechnung, dann handelt es sich in der Regel um eine einmalige 
Kürzung.  
 Sofern die Kürzung erfolgt, weil Kund*innen in deutlich zu teuren Wohnungen 
wohnen (Miete mind. 100€ teurer als aktueller Mietrichtwert), die Miete nach 
Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls und individueller Umstände sowie 
eingehender Prüfung auf die angemessene Höhe reduziert wurde, dann handelt es 
sich um eine dauerhafte bzw. fortlaufende Kürzung. 
 Es gibt auch Fallgestaltungen, bei denen aufgrund von Umzügen in zu teure 
Wohnungen nicht die vollen Wohnkosten anerkannt werden. In der Regel wurde der 
Umzug dann im Vorfeld nicht abgesprochen oder wegen den zu teuren Mietkosten 
nicht genehmigt. Dies sind dann ebenfalls dauerhafte bzw. fortlaufende Kürzungen. 
 Bei Kund*innen, die z.B. mit dem Mieterverein Mietminderungen geltend machen, 
erfolgen die Kürzungen in der Regel nur vorübergehend. Solange bis die Gründe für 
die Mietminderung beseitigt wurden.  
 Ein weiterer Grund für nicht vollständig anerkannte Wohnkosten könnten auch 
Obdachlosenunterkünfte und Wohnheime für Jugendliche sein. Die Kosten werden 
übernommen, hier wird jedoch regelmäßig der Betrag für Haushaltsstrom und die 
Servicepauschale von der Miete abgezogen, da diese bereits in der Regelleistung 
enthalten sind. Diese Kürzungen sind dann ebenfalls dauerhaft bzw. fortlaufend. 
 
 
Gez. Martina Würker

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

627 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer  08.03.2021 
 0760/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 
 
Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft (Nachfrage zu 0306/2021 aus TOP 11.5 der Sitzung 
am 25.02.2021) 
Zur Nachfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zu TOP 11.5 aus den Sitzungsunterlagen für die 
Sitzung vom 25.02.2021 legt die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales und Senioren die in der 
Anlage beigefügte Antwort des Jobcenters vor.  
 
 
Anlage 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

15.04.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0760/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
08.03.2021
Erstellt
01.03.2021 06:21