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1382/2023

Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Neubaus oder ... eines Bestandsgebäudes für ein 4/6 zügiges Gymnasiums...

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.10.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.10.2023, TOP 10.21

Anlage 1 - Lageplan

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Innenstadt 1382-2023-1

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 1 - Lageplan

138 Zeichen

Lageplan
Mittelpunkt: 355950, 5646435
1:5000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 25.10.2023Seite 1 / 1
Anlage 1

Beschlussvorlage Rat

4497 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1382/2023 
Freigabedatum 
 26.10.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines 
Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Neubaus 
oder des Umbaus und ggfls. der Erweiterung eines Bestandsgebäudes für ein 4/6 
zügiges Gymnasium (Sek I 4-zügig, Sek II 6-zügig) mit vier Sportübungseinheiten in 
Köln-Neustadt-Nord  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsver-
fahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin.  
Gesucht werden Flächen zur Unterbringung eines 4/6 zügigen Gymnasiums sowie einer 
Sporthalle mit vier Sportübungseinheiten im Stadtteil Neustadt Nord.  
Angeboten werden kann ein Grundstück zur Planung oder Errichtung eines entsprechenden 
Gebäudes oder ein bestehendes Gebäude, das umgebaut oder erweitert werden kann. 
 
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche, die Planung und bauliche 
Errichtung oder die Anmietung eines bestehenden Gebäudes umfassen. 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt wurde im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung vorab 
angehört. Der Ausschuss Schule und Weiterbildung, der Betriebsausschuss Gebäudewirt-
schaft und der Finanzausschuss werden im Rahmen einer Mitteilung nachträglich informiert. 
 
Rat 26.10.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen-
verbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
Begründung: 
Wie in der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 ausgeführt, sind im Stadtteil 
Neustadt Nord zusätzliche Schulplätze erforderlich. In diesem Zusammenhang ist ein 4/6-zü-
giges Gymnasium (Sek I 4-zügig, Sek II 6-zügig) vorgesehen und soll in folgendes Verfahren 
implementiert werden: 
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer 
Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Neubaus oder des Umbaus und 
gegebenenfalls der Erweiterung eines Bestandsgebäudes für ein 4/6 zügiges Gymnasium 
(Sek I 4-zügig, Sek II 6-zügig) mit vier Sportübungseinheiten in Köln-Neustadt-Nord 
Das Schulgrundstück beziehungsweise das Gebäude wird im Stadtteil Neustadt Nord gesucht 
und ist von dem Investor*der Investorin zu stellen. Das Grundstück oder das Gebäude wird im 
Radius des beigefügten Lageplanes gesucht. Das Bau- und Planungsrecht soll durch den An-
bieter*die Anbieterin gesichert werden. 
Anzustreben ist, dass ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis freitags außerhalb der 
Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Vereinssport gesichert werden. 
Des Weiteren sollten an allen 52 Wochenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen 
ganztägige Nutzungszeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso 
die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung, 
Wartungs- und Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsan-
gebote sollten durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestat-
tungsfähig sein.  
Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthallen 
schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und offene Sportstadt Köln auf 
das sich permanent verändernde Sport- und Bewegungsverhalten im Wettkampfsport sowie 
im Breiten- und Freizeitsport flexibel reagieren kann. 
Das vorgeschlagene Verfahren hat den Vorteil, dass ein Investor oder eine Investorin, der o-
der die gleichzeitig das Eigentum an dem Grundstück oder Gebäude besitzt, die Errichtung 
oder den Umbau des Schulbaus in einem voraussichtlich schnelleren Verfahren realisieren 
kann. 
Nach Fertigstellung des Gymnasialgebäudes soll dieses einschließlich Grundstück langfristig 
angemietet werden. 
Der Bedarf des Gymnasiums im Stadtteil Neustadt Nord ist Bestandteil der priorisierenden 
Schulbauliste 2018 (Vorlagen-Nummer 3648/2018). Die Maßnahme befindet sich unter der 
laufenden Nr. 397 in Prio 0. 
 
Anlagen: 
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1 - Lageplan Suchradius 
Anlage 2 – Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Innenstadt

Anlage 2 - Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Innenstadt 1382-2023-1

5331 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1382/2023/1 
Freigabedatum 
26.10.2023  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines 
Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Neubaus 
oder des Umbaus und ggfls. der Erweiterung eines Bestandsgebäudes für ein 4/6 
zügiges Gymnasium (Sek I 4-zügig, Sek II 6-zügig) mit vier Sportübungseinheiten in 
Köln-Neustadt-Nord 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 23.11.2023 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Beschlussvorlage konnte wegen des Abstimmungsbedarfs der beteiligten Ämter erst jetzt 
kurzfristig vorgelegt werden. Ursprünglich war eine kleine Anmietung geplant. Nach den Pla-
nungen hat sich aber herausgestellt, dass der Bedarf höher ist und eine Anmietung alleine 
nicht ausreicht. 
Die Schulplätze werden zum Schuljahr 2025/26 benötigt, sodass das Ausschreibungsverfah-
ren umgehend gestartet werden muss. Die nächste Ratssitzung findet erst am 7. Dezember 
2023 statt und ist damit zu spät. Deshalb soll die Beschlussvorlage noch in der Ratssitzung 
am 26.10.2023 (als Tischvorlage) beschlossen werden. Die Bezirksvertretung Innenstadt ist 
vorher im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung anzuhören. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: 
 
„Der Rat der Stadt Köln beschließt die Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsver-
fahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin.  
Gesucht werden Flächen zur Unterbringung eines 4/6 zügigen Gymnasiums sowie einer 
Sporthalle mit vier Sportübungseinheiten im Stadtteil Neustadt Nord.  
Angeboten werden kann ein Grundstück zur Planung oder Errichtung eines entsprechenden 
Gebäudes oder ein bestehendes Gebäude, das umgebaut oder erweitert werden kann. 
 
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche, die Planung und bauliche 
Errichtung oder die Anmietung eines bestehenden Gebäudes umfassen. 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt wurde im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung vorab 
angehört. Der Ausschuss Schule und Weiterbildung, der Betriebsausschuss Gebäudewirt-
schaft und der Finanzausschuss werden im Rahmen einer Mitteilung nachträglich informiert.“

2 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
26.10.2023  zugestimmt  gez. Hupke  gez. Leitner 
    Bezirksbürgermeister  2. stellv. Bezirksbürgermeister

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Wie in der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 ausgeführt, sind im Stadtteil 
Neustadt Nord zusätzliche Schulplätze erforderlich. In diesem Zusammenhang ist ein 4/6-zü-
giges Gymnasium (Sek I 4-zügig, Sek II 6-zügig) vorgesehen und soll in folgendes Verfahren 
implementiert werden: 
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer 
Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Neubaus oder des Umbaus und 
gegebenenfalls der Erweiterung eines Bestandsgebäudes für ein 4/6 zügiges Gymnasium 
(Sek I 4-zügig, Sek II 6-zügig) mit vier Sportübungseinheiten in Köln-Neustadt-Nord 
Das Schulgrundstück beziehungsweise das Gebäude wird im Stadtteil Neustadt Nord gesucht 
und ist von dem Investor*der Investorin zu stellen. Das Grundstück oder das Gebäude wird im 
Radius des beigefügten Lageplanes gesucht. Das Bau- und Planungsrecht soll durch den An-
bieter*die Anbieterin gesichert werden. 
Anzustreben ist, dass ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis freitags außerhalb der 
Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Vereinssport gesichert werden. 
Des Weiteren sollten an allen 52 Wochenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen 
ganztägige Nutzungszeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso 
die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung, 
Wartungs- und Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsan-
gebote sollten durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestat-
tungsfähig sein.  
Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthallen 
schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und offene Sportstadt Köln auf 
das sich permanent verändernde Sport- und Bewegungsverhalten im Wettkampfsport sowie 
im Breiten- und Freizeitsport flexibel reagieren kann. 
Das vorgeschlagene Verfahren hat den Vorteil, dass ein Investor oder eine Investorin, der o-
der die gleichzeitig das Eigentum an dem Grundstück oder Gebäude besitzt, die Errichtung 
oder den Umbau des Schulbaus in einem voraussichtlich schnelleren Verfahren realisieren 
kann. 
Nach Fertigstellung des Gymnasialgebäudes soll dieses einschließlich Grundstück langfristig 
angemietet werden. 
Der Bedarf des Gymnasiums im Stadtteil Neustadt Nord ist Bestandteil der priorisierenden 
Schulbauliste 2018 (Vorlagen-Nummer 3648/2018). Die Maßnahme befindet sich unter der 
laufenden Nr. 397 in Prio 0. 
 
Anlagen: 
Anlage 1 - Lageplan Suchradius

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

537 Zeichen

Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
 
Die Beschlussvorlage konnte wegen des Abstimmungsbedarfs der beteiligten Ämter erst 
jetzt kurzfristig vorgelegt werden. Ursprünglich war eine kleine Anmietung geplant. Nach den 
Planungen hat sich aber herausgestellt, dass der Bedarf höher ist und eine Anmietung 
alleine nicht ausreicht. 
Die Schulplätze werden zum Schuljahr 2025/26 benötigt, sodass das 
Ausschreibungsverfahren umgehend gestartet werden muss. Eine Entscheidung in der 
Ratssitzung am 7. Dezember 2023 ist nicht ausreichend.

Beratungsverlauf (1)

26.10.2023 Rat
TOP 10.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1382/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.10.2023
Erstellt
25.04.2023 11:58