1382/2023
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Neubaus oder ... eines Bestandsgebäudes für ein 4/6 zügiges Gymnasiums...
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Anlage 1 - Lageplan
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Lageplan Mittelpunkt: 355950, 5646435 1:5000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 25.10.2023Seite 1 / 1 Anlage 1
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1382/2023 Freigabedatum 26.10.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Neubaus oder des Umbaus und ggfls. der Erweiterung eines Bestandsgebäudes für ein 4/6 zügiges Gymnasium (Sek I 4-zügig, Sek II 6-zügig) mit vier Sportübungseinheiten in Köln-Neustadt-Nord Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsver- fahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin. Gesucht werden Flächen zur Unterbringung eines 4/6 zügigen Gymnasiums sowie einer Sporthalle mit vier Sportübungseinheiten im Stadtteil Neustadt Nord. Angeboten werden kann ein Grundstück zur Planung oder Errichtung eines entsprechenden Gebäudes oder ein bestehendes Gebäude, das umgebaut oder erweitert werden kann. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche, die Planung und bauliche Errichtung oder die Anmietung eines bestehenden Gebäudes umfassen. Die Bezirksvertretung Innenstadt wurde im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung vorab angehört. Der Ausschuss Schule und Weiterbildung, der Betriebsausschuss Gebäudewirt- schaft und der Finanzausschuss werden im Rahmen einer Mitteilung nachträglich informiert. Rat 26.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen- verbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung: Wie in der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 ausgeführt, sind im Stadtteil Neustadt Nord zusätzliche Schulplätze erforderlich. In diesem Zusammenhang ist ein 4/6-zü- giges Gymnasium (Sek I 4-zügig, Sek II 6-zügig) vorgesehen und soll in folgendes Verfahren implementiert werden: Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Neubaus oder des Umbaus und gegebenenfalls der Erweiterung eines Bestandsgebäudes für ein 4/6 zügiges Gymnasium (Sek I 4-zügig, Sek II 6-zügig) mit vier Sportübungseinheiten in Köln-Neustadt-Nord Das Schulgrundstück beziehungsweise das Gebäude wird im Stadtteil Neustadt Nord gesucht und ist von dem Investor*der Investorin zu stellen. Das Grundstück oder das Gebäude wird im Radius des beigefügten Lageplanes gesucht. Das Bau- und Planungsrecht soll durch den An- bieter*die Anbieterin gesichert werden. Anzustreben ist, dass ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis freitags außerhalb der Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Vereinssport gesichert werden. Des Weiteren sollten an allen 52 Wochenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen ganztägige Nutzungszeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung, Wartungs- und Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsan- gebote sollten durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestat- tungsfähig sein. Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthallen schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und offene Sportstadt Köln auf das sich permanent verändernde Sport- und Bewegungsverhalten im Wettkampfsport sowie im Breiten- und Freizeitsport flexibel reagieren kann. Das vorgeschlagene Verfahren hat den Vorteil, dass ein Investor oder eine Investorin, der o- der die gleichzeitig das Eigentum an dem Grundstück oder Gebäude besitzt, die Errichtung oder den Umbau des Schulbaus in einem voraussichtlich schnelleren Verfahren realisieren kann. Nach Fertigstellung des Gymnasialgebäudes soll dieses einschließlich Grundstück langfristig angemietet werden. Der Bedarf des Gymnasiums im Stadtteil Neustadt Nord ist Bestandteil der priorisierenden Schulbauliste 2018 (Vorlagen-Nummer 3648/2018). Die Maßnahme befindet sich unter der laufenden Nr. 397 in Prio 0. Anlagen: Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 - Lageplan Suchradius Anlage 2 – Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Innenstadt
Anlage 2 - Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Innenstadt 1382-2023-1
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Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
1382/2023/1
Freigabedatum
26.10.2023
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch
die Bezirksvertretung
Betreff
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines
Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Neubaus
oder des Umbaus und ggfls. der Erweiterung eines Bestandsgebäudes für ein 4/6
zügiges Gymnasium (Sek I 4-zügig, Sek II 6-zügig) mit vier Sportübungseinheiten in
Köln-Neustadt-Nord
Gremium Datum
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 23.11.2023
Begründung für die Dringlichkeit:
Die Beschlussvorlage konnte wegen des Abstimmungsbedarfs der beteiligten Ämter erst jetzt
kurzfristig vorgelegt werden. Ursprünglich war eine kleine Anmietung geplant. Nach den Pla-
nungen hat sich aber herausgestellt, dass der Bedarf höher ist und eine Anmietung alleine
nicht ausreicht.
Die Schulplätze werden zum Schuljahr 2025/26 benötigt, sodass das Ausschreibungsverfah-
ren umgehend gestartet werden muss. Die nächste Ratssitzung findet erst am 7. Dezember
2023 statt und ist damit zu spät. Deshalb soll die Beschlussvorlage noch in der Ratssitzung
am 26.10.2023 (als Tischvorlage) beschlossen werden. Die Bezirksvertretung Innenstadt ist
vorher im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung anzuhören.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
„Der Rat der Stadt Köln beschließt die Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsver-
fahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin.
Gesucht werden Flächen zur Unterbringung eines 4/6 zügigen Gymnasiums sowie einer
Sporthalle mit vier Sportübungseinheiten im Stadtteil Neustadt Nord.
Angeboten werden kann ein Grundstück zur Planung oder Errichtung eines entsprechenden
Gebäudes oder ein bestehendes Gebäude, das umgebaut oder erweitert werden kann.
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche, die Planung und bauliche
Errichtung oder die Anmietung eines bestehenden Gebäudes umfassen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt wurde im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung vorab
angehört. Der Ausschuss Schule und Weiterbildung, der Betriebsausschuss Gebäudewirt-
schaft und der Finanzausschuss werden im Rahmen einer Mitteilung nachträglich informiert.“
2
Datum Abstimmungsergebnis
Unterschrift Unterschrift
26.10.2023 zugestimmt gez. Hupke gez. Leitner
Bezirksbürgermeister 2. stellv. Bezirksbürgermeister
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Begründung:
Wie in der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 ausgeführt, sind im Stadtteil
Neustadt Nord zusätzliche Schulplätze erforderlich. In diesem Zusammenhang ist ein 4/6-zü-
giges Gymnasium (Sek I 4-zügig, Sek II 6-zügig) vorgesehen und soll in folgendes Verfahren
implementiert werden:
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer
Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Neubaus oder des Umbaus und
gegebenenfalls der Erweiterung eines Bestandsgebäudes für ein 4/6 zügiges Gymnasium
(Sek I 4-zügig, Sek II 6-zügig) mit vier Sportübungseinheiten in Köln-Neustadt-Nord
Das Schulgrundstück beziehungsweise das Gebäude wird im Stadtteil Neustadt Nord gesucht
und ist von dem Investor*der Investorin zu stellen. Das Grundstück oder das Gebäude wird im
Radius des beigefügten Lageplanes gesucht. Das Bau- und Planungsrecht soll durch den An-
bieter*die Anbieterin gesichert werden.
Anzustreben ist, dass ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis freitags außerhalb der
Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Vereinssport gesichert werden.
Des Weiteren sollten an allen 52 Wochenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen
ganztägige Nutzungszeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso
die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung,
Wartungs- und Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsan-
gebote sollten durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestat-
tungsfähig sein.
Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthallen
schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und offene Sportstadt Köln auf
das sich permanent verändernde Sport- und Bewegungsverhalten im Wettkampfsport sowie
im Breiten- und Freizeitsport flexibel reagieren kann.
Das vorgeschlagene Verfahren hat den Vorteil, dass ein Investor oder eine Investorin, der o-
der die gleichzeitig das Eigentum an dem Grundstück oder Gebäude besitzt, die Errichtung
oder den Umbau des Schulbaus in einem voraussichtlich schnelleren Verfahren realisieren
kann.
Nach Fertigstellung des Gymnasialgebäudes soll dieses einschließlich Grundstück langfristig
angemietet werden.
Der Bedarf des Gymnasiums im Stadtteil Neustadt Nord ist Bestandteil der priorisierenden
Schulbauliste 2018 (Vorlagen-Nummer 3648/2018). Die Maßnahme befindet sich unter der
laufenden Nr. 397 in Prio 0.
Anlagen:
Anlage 1 - Lageplan Suchradius
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Die Beschlussvorlage konnte wegen des Abstimmungsbedarfs der beteiligten Ämter erst jetzt kurzfristig vorgelegt werden. Ursprünglich war eine kleine Anmietung geplant. Nach den Planungen hat sich aber herausgestellt, dass der Bedarf höher ist und eine Anmietung alleine nicht ausreicht. Die Schulplätze werden zum Schuljahr 2025/26 benötigt, sodass das Ausschreibungsverfahren umgehend gestartet werden muss. Eine Entscheidung in der Ratssitzung am 7. Dezember 2023 ist nicht ausreichend.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1382/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.10.2023
- Erstellt
- 25.04.2023 11:58