AN/1375/2025
Prüfung der Schutzwürdigkeit der Grünanlagen und des Baumbestands entlang der Auf- und Abfahrten der Severinsbrücke, gem. Antrag B90/Die Grünen, Die Linke & Volt
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)
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B90/Die Grünen Die Linke Volt Frau Bezirksbürgermeisterin Julie Cazier Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: AN/1375/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.12.2025 Prüfung der Schutzwürdigkeit der Grünanlagen und des Baumbestands entlang der Auf- und Abfahrten der Severinsbrücke als Erholungsraum, als Teil von relevanten Fußwegeverbindung, der Klimafunktion sowie der denkmalrechtliche Einordnung gem. Antrag B90/Die Grünen, Die Linke & Volt Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirks- vertretung Innenstadt zu setzen: Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, kurzfristig und umfassend zu prüfen, 1. welche herausragende Bedeutung die Grünanlagen und der Baumbestand entlang der Auf- und Abfahrten zur Severinsbrücke für die anliegenden Veedel als o wohnungsnahe Erholungsflächen, o unverzichtbare Fußwegeverbindung zwischen den Veedeln, Rhein und der Brücke sowie o klimaaktive Schattenspender und Lärmpuffer besitzen, - 2 - 2. welchen konkreten Beitrag dieser Grünzug zur Hitzereduzierung, zur Verbesserung der Luftqualität, zur Abmilderung der verkehrsbedingten Belastungen sowie zur klima- und gesundheitsrelevanten Versorgung des Viertels leistet, 3. ob die Grünanlagen einschließlich des Baumbestands denkmalrechtlich als Bestand- teil des städtebaulichen Gesamtensembles der Severinsbrücke zu bewerten sind o- der deren schützenswerte Umgebung wesentlich prägen, 4. ob die derzeit vorhandene Begrünung o Teil des ursprünglichen Brückenkonzepts, o bewusster Bestandteil der gestalterischen Einbindung in das Stadtbild oder o inzwischen ein für die Wahrnehmung der Brücke prägendes Gestaltungsele- ment ist, 5. und welche Risiken und negativen Auswirkungen sich aus möglichen Eingriffen – ins- besondere aus geplanten oder in Betracht gezogenen Baumfällungen im Bereich We- berstraße/Löwengasse – auf Fußverkehr, Erholung, Stadtklima und Denkmalschutz ergeben. Hierzu sind die Stellungnahmen der Unteren Denkmalbehörde, der Unteren Naturschutzbe- hörde, des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen, der Klimaanpassung sowie weite- rer fachlich zuständiger Stellen einzuholen und der Naturschutzbeirat ins Verfahren einzubin- den. Die Ergebnisse sind der Bezirksvertretung in geeigneter Form, inklusive einer klaren Bewer- tung möglicher Eingriffsszenarien, vorzulegen. Begründung: Die Severinsbrücke wurde 1989 unter Denkmalschutz gestellt. Sie gilt als exemplarisches Bauwerk der Nachkriegsmoderne im Brückenbau – sowohl aufgrund ihrer technischen Lö- sung als auch wegen ihres hohen gestalterischen Anspruchs. In der Verbindung von Funktio- nalität, Materialeinsatz und Formgebung steht sie für eine neue Ära des Bauens im urbanen Raum der Nachkriegszeit und ist bis heute ein prägendes Element des Kölner Stadtbilds. Die Brücke bildet gemeinsam mit ihren Auf- und Abfahrten, den begleitenden Grünanlagen und dem Baumbestand ein städtebaulich und gestalterisch zusammenhängendes Ensemble. Diese Grünstrukturen rahmen das Bauwerk, gliedern den Verkehrsraum und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Einbindung in die umliegende Stadtlandschaft. Vor dem Hintergrund geplanter Baumfällungen im Bereich Weberstraße/Löwengasse und der Diskussion um den Erhalt dieser ortsbildprägenden und ökologisch wichtigen Bäume er- scheinen sowohl eine denkmalrechtliche Bewertung als auch eine fachliche Einschätzung aus Natur- und Klimaschutzsicht dringend geboten. Reinhold Goss Friederike Stolle Nadine Gareis B90/Die Grünen Die Linke Volt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1375/2025
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
- Datum
- 24.11.2025
- Erstellt
- 23.11.2025 20:30