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Beabsichtigte Neufassung der Naturdenkmalverordnung (NDI-VO)

Mitteilung BV 3400/2024 vom 26.11.2024

Stand: Am 25.11.2024 im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VIII/57/570 Vorlagen-Nummer 3400/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.11.2024 Beabsichtigte Neufassung der Naturdenkmalverordnung (NDI-VO) Bäume, denen eine im Vergleich zu anderen Bäumen derselben Art herausgehobene Bedeutung zukommt, können als Teil der Kölner Geschichte und als wertvolles Erbe für kommende Generationen unter den besonderen Schutz der Naturdenkmalverord- nung (NDI-VO) gestellt werden. Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Naturdenk- mälern ist § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), wonach Einzelschöp- fungen der Natur festgesetzt werden können, wenn ihr besonderer Schutz aus wis- senschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. Der Rat hat hierzu im Jahr 1994 die Ordnungsbehördliche Verordnung über Natur- denkmale im Bereich der Stadt Köln erlassen. Zuletzt ist diese Verordnung mit der 1. Änderungsverordnung am 03.01.2002 fortgeschrieben worden. 188 Naturdenkmäler mit insgesamt 222 Bäumen und 6 Alleen mit insgesamt 589 Bäumen sind im Ver- zeichnis aufgeführt. Zahlreiche standortbezogene Änderungen, Bestandsminderungen durch natürliche Abgänge einzelner Bäume und durch die Fällung verkehrsunsicherer Exemplare ma- chen nunmehr eine umfassende Überarbeitung der Verordnung erforderlich. Die beabsichtigte Neufassung der Naturdenkmalverordnung dient einer inhaltlichen Anpassung und Aktualisierung des Verordnungstextes, der Rechtsbereinigung durch Aufhebung des Schutzstatus von einzelnen Naturdenkmälern, die nicht mehr vorhan- den oder nicht identifizierbar sind sowie der erstmaligen Unterschutzstellung von neuen Bäumen. Um der Bedeutung besonderer Bäume bei der Bewertung ihrer Schutzwürdigkeit voll- umfänglich gerecht zu werden, soll der Kriterienkatalog des Bundesnaturschutzgeset- zes bei der Unterschutzstellung neuer Bäume um die Kriterien „Alter“, „Wohlfahrtswir- kung“, „Stadtökologie“ und „Gestaltende Funktion“ erweitert werden. Am 25.11.2024 beginnt eine zweiwöchige mitwirkende Öffentlichkeitsbeteiligung über das Beteiligungsportal „Meinung für Köln“. Sie bietet allen Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und Vereinen die Gelegenheit, Vorschläge zur Neuausweisung von Natur- denkmälern zu machen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglicht die bestmögliche Er- fassung aller schutzwürdigen Exemplare, gewährleistet ein transparentes Verfahren 2 und wirkt identitätsfördernd. Bei positivem Ergebnis der Auswertung werden vorge- schlagene Bäume in den Verordnungsentwurf aufgenommen. Die Verwaltung beabsichtigt, im ersten Quartal 2025 eine entsprechende Beschluss- vorlage in die politische Beratung einzubringen.

Beratungsverlauf

  1. 25.11.2024

    Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde

    TOP 6.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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