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3400/2024

Beabsichtigte Neufassung der Naturdenkmalverordnung (NDI-VO)

Mitteilung BV 26.11.2024

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 25.11.2024, TOP 6.9

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2795 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/570 
 
Vorlagen-Nummer 
 3400/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.11.2024 
 
Beabsichtigte Neufassung der Naturdenkmalverordnung (NDI-VO) 
Bäume, denen eine im Vergleich zu anderen Bäumen derselben Art herausgehobene 
Bedeutung zukommt, können als Teil der Kölner Geschichte und als wertvolles Erbe 
für kommende Generationen unter den besonderen Schutz der Naturdenkmalverord-
nung (NDI-VO) gestellt werden. Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Naturdenk-
mälern ist § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), wonach Einzelschöp-
fungen der Natur festgesetzt werden können, wenn ihr besonderer Schutz aus wis-
senschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer 
Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. 
 
Der Rat hat hierzu im Jahr 1994 die Ordnungsbehördliche Verordnung über Natur-
denkmale im Bereich der Stadt Köln erlassen. Zuletzt ist diese Verordnung mit der 1. 
Änderungsverordnung am 03.01.2002 fortgeschrieben worden. 188 Naturdenkmäler 
mit insgesamt 222 Bäumen und 6 Alleen mit insgesamt 589 Bäumen sind im Ver-
zeichnis aufgeführt. 
 
Zahlreiche standortbezogene Änderungen, Bestandsminderungen durch natürliche 
Abgänge einzelner Bäume und durch die Fällung verkehrsunsicherer Exemplare ma-
chen nunmehr eine umfassende Überarbeitung der Verordnung erforderlich. 
 
Die beabsichtigte Neufassung der Naturdenkmalverordnung dient einer inhaltlichen 
Anpassung und Aktualisierung des Verordnungstextes, der Rechtsbereinigung durch 
Aufhebung des Schutzstatus von einzelnen Naturdenkmälern, die nicht mehr vorhan-
den oder nicht identifizierbar sind sowie der erstmaligen Unterschutzstellung von 
neuen Bäumen. 
 
Um der Bedeutung besonderer Bäume bei der Bewertung ihrer Schutzwürdigkeit voll-
umfänglich gerecht zu werden, soll der Kriterienkatalog des Bundesnaturschutzgeset-
zes bei der Unterschutzstellung neuer Bäume um die Kriterien „Alter“, „Wohlfahrtswir-
kung“, „Stadtökologie“ und „Gestaltende Funktion“ erweitert werden. 
 
Am 25.11.2024 beginnt eine zweiwöchige mitwirkende Öffentlichkeitsbeteiligung über 
das Beteiligungsportal „Meinung für Köln“. Sie bietet allen Bürgerinnen und Bürgern, 
Verbänden und Vereinen die Gelegenheit, Vorschläge zur Neuausweisung von Natur-
denkmälern zu machen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglicht die bestmögliche Er-
fassung aller schutzwürdigen Exemplare, gewährleistet ein transparentes Verfahren

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und wirkt identitätsfördernd. Bei positivem Ergebnis der Auswertung werden vorge-
schlagene Bäume in den Verordnungsentwurf aufgenommen. 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, im ersten Quartal 2025 eine entsprechende Beschluss-
vorlage in die politische Beratung einzubringen.

Beratungsverlauf (1)

25.11.2024 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.9 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3400/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
26.11.2024
Erstellt
29.10.2024 14:27