AN/1713/2023
Folgen des Ministerienerlasses zum Belagwechsel
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An den Vorsitzenden des Sportausschusses Herrn Oliver Seeck Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.09.2023 AN/1713/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Sportausschuss 28.09.2023 Folgen des Ministerienerlasses zum Belagwechsel Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Sportausschusses am 28.09.2023 zu setzen. Um eine einheitliche Anwendung von § 62 Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe c) BauO NRW durch die Bauaufsichtsbehörden sicherzustellen, hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digita lisierung NRW im Juli 2023 folgenden Hinweis erlassen: „Nach § 62 Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe c) BauO NRW 2018 sind Anlagen, die der zweckentsprechenden Einrichtung von Spiel -, Abenteuerspiel-, Bolz - und Sportplätzen, Reit[ -] und Wanderw[e]gen, Trimm - und Lehrpfaden dienen[,] verfahrensfrei. Die Errichtung von Gebäuden und/oder Tribünen ist hingegen von der bauordnungsrechtlichen Verfahrensfreiheit ausgenommen. Zur zweckentsprechenden Einrichtung von Spiel -, Abenteuerspiel -, Bolz - und Sportplätzen gehört auch (isoliert betrachtet) der Belag. Damit ist vom Gesetzestext her auch der Austausch von Belägen bauordnungsrechtlich verfahrensfrei.“ Das bedeutet nach unserer Auffassung, dass zum Beispiel viele Fußballvereine, die auf Grund bisheriger Regelungen a m angestammten Platz nicht auf Kunstrasen umstellen durften, dies nun dürfen. Mit dieser Regelung hätte zum Beispiel der SC Brück 07 e.V. sein angestammtes Gelände nicht verlassen und am Pohlstadtsweg neu bauen müssen. Das bedeutet demensprechend auch, da ss der Rasensportverein Rath/Heumar 1920 e.V. formalrechtlich an alter und vertrauter Stelle bleiben und dort einen Kunstrasenplatz errichten darf, wie dies ursprünglich ja auch angedacht war. Hierzu haben wir die folgenden Fragen, um deren Beantwortung wir bitten: 1. Wie viele (und wenn bekannt, welche) Vereine im Kölner Stadtgebiet werden von dieser neuen Regelung profitieren können? 2. Welche Auswirkungen hat der Erlass auf die Sportanlagen im Zuständigkeitsbereich unseres Sportamtes, die nicht langfristig an Sportvereine vermietet sind? 3. Hat das Auswirkungen auf die Prioritätenliste Kunstrasenplätze? 4. Erleichtert sich damit auch der Umbau auf Kunstrasenplätze organisatorisch und finanziell? 5. Besteht ggf. noch anderer Handlungsbedarf bzw. eröffnen sich neue Möglichkeit den Umbau auf Kunstrasenplätze voranzubringen? gez gez Michael Weisenstein Jörg Detjen Fraktionsgeschäftsführer Sportpolitischer Sprecher
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1713/2023
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 21.09.2023
- Erstellt
- 21.09.2023 14:05