V/0141/2007
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen der Bezirksvertretung Münster-N
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Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen der Bezirksvertretung Münster-Nord
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V/0141/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-Nord Betrifft Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen der Bezirksvertretung Münster- Nord Beratungsfolge 13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Zur stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzu ngen der Bezirksvertretung Münster-Nord wird die Leiterin der Bezirksverwaltung Münster-Ost, Frau Karin Groh bestellt. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Gem. § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05 .2005 (GV NRW, S. 498 ff), sind die Nieder- schriften über die von der Bezirksvertretung Münste r-Nord gefassten Beschlüsse vom Bezirksvor- steher und einem Schriftführer, den die Bezirksvertretung Münster-Nord bestellt, zu unterzeichnen. Da Herr Hinse im Ruhestand ist, ist eine neue Stell vertreterregelung für den Schriftführer, Herrn Hans-Joachim Temme, zu treffen. gez. Dr. Heinrichs Vorlagen-Nr.: V/0141/2007 Auskunft erteilt: Herr Temme Ruf: 492 16 00 E-Mail: Temme@stadt-muenster.de Datum: 15.02.2007 Öffentliche Beschluss vorlage
Beschlussvorlage
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0141/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.02.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37