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V/0141/2007

Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen der Bezirksvertretung Münster-N

Vorlagen 16.02.2007

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 13.03.2007, TOP 4.2

Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen der Bezirksvertretung Münster-Nord

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Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen der Bezirksvertretung Münster-Nord

1317 Zeichen

V/0141/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Nord 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen der Bezirksvertretung Münster-
Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung  
 
 
Beschlussvorschlag:  
Sachentscheidung: 
 
Zur stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzu ngen der Bezirksvertretung Münster-Nord wird die 
Leiterin der Bezirksverwaltung Münster-Ost, Frau Karin Groh bestellt. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Gem. § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 
14.07.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05 .2005 (GV NRW, S. 498 ff), sind die Nieder- 
schriften über die von der Bezirksvertretung Münste r-Nord gefassten Beschlüsse vom Bezirksvor- 
steher und einem Schriftführer, den die Bezirksvertretung Münster-Nord bestellt, zu unterzeichnen.  
 
Da Herr Hinse im Ruhestand ist, ist eine neue Stell vertreterregelung für den Schriftführer, Herrn 
Hans-Joachim Temme, zu treffen. 
 
 
 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0141/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr Temme 
Ruf: 
492 16 00 
E-Mail: 
Temme@stadt-muenster.de 
Datum: 
15.02.2007 
Öffentliche Beschluss vorlage

Beschlussvorlage

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DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Nord 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen der Bezirksvertretung Münster-
Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Zur stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen der Bezirksvertretung Münster-Nord wird die 
Leiterin der Bezirksverwaltung Münster-Ost, Frau Karin Groh bestellt. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Gem. § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 
14.07.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW, S. 498 ff) sind die Nieder-
schriften über die von der Bezirksvertretung Münster-Nord gefassten Beschlüsse vom Bezirksvor-
steher und einem Schriftführer, den die Bezirksvertretung Münster-Nord bestellt, zu unterzeichnen.  
 
Da Herr Hinse im Ruhestand ist, ist eine neue Stellvertreterregelung für den Schriftführer, Herrn 
Hans-Joachim Temme, zu treffen. 
 
 
 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0141/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr Temme 
Ruf: 
492 16 00 
E-Mail: 
Temme@stadt-muenster.de 
Datum: 
15.02.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (1)

13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0141/2007
Typ
Vorlagen
Datum
16.02.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37