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2996/2017

Beantwortung einer Anfrage der Frakion Die Linke AN 1364/2017 Online-Petition von Schülerinnen und Schülern des Heinrich Mann Gymnasiums

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 05.10.2017

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 05.10.2017, TOP 5.10

Beantwortung einer Anfrage (Rat) (1)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat) (1)

2538 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/323 
 
Vorlagen-Nummer 
 2996/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat  
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke AN 1364/2017 
Online-Petition von Schülerinnen und Schülern des Heinrich Mann Gymnasiums 
 
Die Anfrage der Fraktion Die Linke.Köln lautet wie folgt: 
 
1. Was unternehmen die Kölner Ausländerbehörde und die Kölner Oberbürgermeisterin gegen 
diese drohende Abschiebung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)? 
2. Warum ist eine Bleiberechtsmöglichkeit bislang nicht erreicht worden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1. und 2.: 
 
Wie von der Verwaltung in der Pressekonferenz der Schule am 26.9.2017 mitgeteilt droht derzeit kei-
ne Abschiebung. Die Verwaltung wird mit der Familie und dem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen, um 
die gesetzlichen Bleibeperspektiven zu erörtern. Aufgrund der Integration des 15jährigen Sohnes be-
steht hier eine gute Prognose für die Erteilung eines Aufenthaltstitels (§ 25 a Aufenthaltsgesetz) für 
ihn und damit auch für seine Familie. Die Verwaltung hat angeregt, eine Flüchtlingsberatungsstelle an 
den Beratungen zu beteiligen. Die weiteren Beratungen und die erzielten Ergebnisse werden nach 
Abstimmung mit der Familie auch mit den Mitschülerinnen und Mitschülern kommuniziert. 
 
Die Prüfung durch die Kölner Verwaltung konnte erst erfolgen, nachdem die Entscheidung des Bun-
desamtes für Migration und Flüchtlinge rechtskräftig geworden war. Erst nach Abschluss des Asylver-
fahrens ist die kommunale Ausländerbehörde berechtigt, über den ausländerrechtlichen Status zu 
entscheiden, also z.B. darüber, ob ein Bleiberecht in Form eines befristeten Aufenthaltstitels besteht 
oder die Abschiebung aus gesetzlichen Gründen vorübergehend auszusetzen ist (Duldung). 
 
In der Berichterstattung von Teilen der Presse wird der Eindruck erweckt, die Stadt Köln setze sich 
mit ihrer Praxis über die Entscheidung des OVG Münster hinweg. Dies ist falsch. Richtig ist, dass die 
Entscheidung des Gerichts nur die Asylentscheidung des Bundesamtes zum Gegenstand hatte und 
kommunale Ausländerbehörde nun nach rechtskräftiger Entscheidung über die Entscheidung des 
Bundesamtes prüfen muss, ob sich aus den Normen des Aufenthaltsgesetzes im Einzelfall ein An-
spruch auf ein Bleiberecht oder eine Aussetzung der Abschiebung (Duldung) ergibt. Die Stadt Köln 
ignoriert keine gerichtliche Entscheidung, sondern setzt ihren gesetzlichen Prüfungsauftrag um.

Beratungsverlauf (1)

05.10.2017 Integrationsrat
TOP 5.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2996/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
05.10.2017
Erstellt
26.09.2017 17:10