3235/2020
Jugendzentren Köln gGmbH:
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 3235/2020 Freigabedatum 23.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Jugendzentren Köln gGmbH: Bestellung einer Arbeitnehmervertreterin bzw. eines Arbeitnehmervertreters in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln entsendet gemäß § 108a - Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten - GO NRW Frau Carola Wewer als Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat der Jugendzentren Köln gGmbH. II. Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer im Aufsichtsrat durch den Rat gewählt wird. Die Bestellung endet mit dem Wegfall der Beschäftigteneigenschaft. III. Der Rat weist die von ihm bestellte Arbeitnehmervertreterin an, den Public Corporate Gover- nance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Alternativer Beschlussvorschlag: I. Der Rat der Stadt Köln entsendet gemäß § 108a - Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten - GO NRW Herrn Gregor Bender als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Jugendzentren Köln gGmbH. II. Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer im Aufsichtsrat durch den Rat gewählt wird. Die Bestellung endet mit dem Wegfall der Beschäftigteneigenschaft. III. Der Rat weist den von ihm bestellten Arbeitnehmervertreter an, den Public Corporate Gover- nance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 10.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Stadt Köln ist zu 51%, die Jugendhilfe Köln e.V. zu 49% an der Jugendzentren Köln gGmbH (JugZ) beteiligt. Die JugZ verfügt über einen fakultativen (= freiwilligen) Aufsichtsrat. § 108a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt die freiwillige Ar- beitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten kommunaler Beteiligungsgesellschaften. Ziel der Vorschrift ist es, für gemeindliche Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform unter Be- achtung bestimmter Vorgaben die Möglichkeit einer Arbeitnehmermitbestimmung zu eröffnen, soweit im Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Aufsichtsrat vorgesehen ist. Die Bestellung der Arbeitnehmer- vertreter und Arbeitnehmervertreterinnen erfolgt durch den Rat. § 108a GO NRW setzt die notwendi- ge demokratische Legitimation der Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten von kommunal beherrschten Gesellschaften um. In § 15 des Gesellschaftsvertrages der JugZ ist die Zusammensetzung des Aufsichtsrates wie folgt geregelt: „(1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus zehn Mitgliedern besteht. (2) Dem Aufsichtsrat gehören an: a) 9 vom Rat der Gesellschafterin Stadt Köln entsandte Mitglieder; darunter muss sich die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister der Stadt Köln oder die von ihr bzw. der ihm vorgeschlagene Dienstkraft der Stadt Köln befinden; b) ein Arbeitnehmervertreter, der nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108 a GO NRW vom Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der Gesellschaft gemäß der Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in faktultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) gewählten Vorschlagsliste bestellt wird. (3) Die vom Rat der Stadt Köln entsandten Aufsichtsratsmitglieder einschließlich des Arbeitneh- mervertreters sind an dessen Weisungen gebunden.“ Gemäß § 108a Abs. 3 GO NRW bestellt der Rat der Gemeinde aus einer von den Beschäftigten des Unternehmens gewählten Vorschlagsliste den in den fakultativen Aufsichtsrat der Jugendzentren Köln gGmbH zu entsendenden Arbeitnehmervertreter bzw. die zu entsendende Arbeitnehmervertreterin. Die Bestellung bedarf eines Beschlusses der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ra- tes. Die Vorschlagsliste muss mindestens die doppelte Zahl der zu entsendenden Arbeitnehmerver- treter enthalten. Der Rat hat das Recht, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder sämtliche Vorschläge der Liste zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlangen. In diesem Fall kön- nen die Beschäftigten eine neue Vorschlagsliste wählen. Im Falle einer erneuten Zurückweisung der Vorschläge durch den Rat bleiben die für die Arbeitnehmervertreter bzw. Arbeitnehmervertreterin vor- gesehenen Aufsichtsratsmandate unbesetzt. 3 Der Betriebswahlvorstand der Jugendzentren Köln gGmbH hat mit Schreiben vom 28.10.2020 das Ergebnis der Wahl der Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertrete- rinnen und Arbeitnehmervertretern für den Aufsichtsrat der Jugendzentren Köln gGmbH mitgeteilt (vgl. Anlage). Die Wahl der Vorschlagsliste erfolgte auf der Grundlage des § 108a GO NRW i. V. m. § 7 der Verordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Be- stellung von Arbeitnehmervertretern/-innen in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) aufgrund von Wahlvorschlägen des Betriebsrats und der Beschäftigten. Vorgeschlagen werden: Carola Wewer (27 Stimmen) Gregor Bender ( 7 Stimmen) Der Gesellschaftsvertrag der Jugendzentren Köln gGmbH sieht keine Entsendung einer Stellvertrete- rin bzw. eines Stellvertreters für die Arbeitnehmervertreterin bzw. den Arbeitnehmervertreter vor. Da laut Gesellschaftsvertrag der Jugendzentren Köln gGmbH nur ein Aufsichtsratsmandat mit Arbeit- nehmern zu besetzen ist, darf gemäß § 108a Abs. 2 S. 1 GO NRW nur bestellt werden, wer als Ar- beitnehmer oder Arbeitnehmerin bei der Jugendzentren Köln gGmbH beschäftigt ist. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder entspricht der jeweiligen Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, mit der Maßgabe, dass sie mit dem Beschluss des Rates der Stadt Köln über die Entsendung in den Aufsichtsrat beginnt und sich bis zur Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder durch den nach Ablauf der Wahlzeit neu gewählten Rat der Stadt Köln verlängert. Nach Beendigung einer Amtszeit führen die Aufsichtsratsmitglieder ihr Amt bis zur Entsendung eines Nachfolgers bzw. einer Nachfolgerin weiter. Dies gilt auch für die Arbeitnehmervertreterin bzw. den Arbeitnehmervertreter. Ein Aufsichtsratsmitglied (auch der Arbeitnehmervertreter bzw. die Arbeitnehmervertreterin) kann von dem Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen werden. Verliert ein vom Rat bestellter Arbeitneh- mervertreter oder -vertreterin, der/die als Arbeitnehmer/in im Unternehmen beschäftigt ist, die Be- schäftigteneigenschaft in dem Unternehmen, muss der Rat ihn bzw. sie entsprechend § 113 Absatz 1 Satz 3 GO NRW aus seinem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen (vgl. § 108a Abs. 4 S. 2 GO NRW). Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver- treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp- fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. Anlage: Vorschlagsliste für die Bestellung des Arbeitnehmervertreters (Mail des Betriebswahlvorstandes der JugZ 28.10.2020)
Bekanntgabe Wahlergebniss AN-Vertreter
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1 Bussenius, Annette An: A. Gross Betreff: AW: Wahlergebnis Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat Betreff: Fw: Wahlergebnis Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat Sehr geehrte Frau Reker, die Jugendzentren Köln gGmbH haben die Wahl der Vorschlagsliste des Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat am 6. Oktober 2020 durchgeführt. Zur Wahl standen Frau Carola Wewer aus den AbenteuerHallenKalk und Herr Gregor Bender aus dem Jugendzentrum Grengel. Es wurden 34 Stimmen abgegeben. Es fielen auf Carola Wewer 27 Stimmen Gregor Bender 7 Stimmen ungülg 0 Stimmen. Damit wurde Carola Wewer zur Arbeitnehmervertreterin im Aufsichsrat gewählt. Leider wurde am Wahltag aufgrund eines Missverständnisses lediglich die Geschäftsführung unterrichtet - siehe unten - wir bitten dies zu entschuldigen. viele Grüsse Christa Schnetgöke i.A. Wahlvorstand zur AN-Vertreterwahl in der JUGZ
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3235/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.11.2020
- Erstellt
- 04.11.2020 15:09