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3235/2020

Jugendzentren Köln gGmbH:

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 2.4.7

Beschlussvorlage Rat

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Bekanntgabe Wahlergebniss AN-Vertreter

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Beschlussvorlage Rat

7801 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3235/2020 
Freigabedatum 
23.11.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Jugendzentren Köln gGmbH: Bestellung einer Arbeitnehmervertreterin bzw. eines 
Arbeitnehmervertreters in den Aufsichtsrat 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet gemäß § 108a - Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen 
Aufsichtsräten - GO NRW  
 
Frau Carola Wewer 
 
als Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat der Jugendzentren Köln gGmbH. 
 
II. Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der 
Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer im Aufsichtsrat durch den Rat gewählt wird. Die Bestellung endet mit dem Wegfall der 
Beschäftigteneigenschaft. 
 
III. Der Rat weist die von ihm bestellte Arbeitnehmervertreterin an, den Public Corporate Gover-
nance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
 
Alternativer Beschlussvorschlag: 
 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet gemäß § 108a - Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen 
Aufsichtsräten - GO NRW 
 
Herrn Gregor Bender 
 
als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Jugendzentren Köln gGmbH. 
 
II. Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der 
Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer im Aufsichtsrat durch den Rat gewählt wird. Die Bestellung endet mit dem Wegfall der 
Beschäftigteneigenschaft. 
 
III. Der Rat weist den von ihm bestellten Arbeitnehmervertreter an, den Public Corporate Gover-
nance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
Rat 10.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Stadt Köln ist zu 51%, die Jugendhilfe Köln e.V. zu 49% an der Jugendzentren Köln gGmbH 
(JugZ) beteiligt. Die JugZ verfügt über einen fakultativen (= freiwilligen) Aufsichtsrat. 
 
§ 108a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt die freiwillige Ar-
beitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten kommunaler Beteiligungsgesellschaften. Ziel 
der Vorschrift ist es, für gemeindliche Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform unter Be-
achtung bestimmter Vorgaben die Möglichkeit einer Arbeitnehmermitbestimmung zu eröffnen, soweit 
im Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Aufsichtsrat vorgesehen ist. Die Bestellung der Arbeitnehmer-
vertreter und Arbeitnehmervertreterinnen erfolgt durch den Rat. § 108a GO NRW setzt die notwendi-
ge demokratische Legitimation der Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten von kommunal 
beherrschten Gesellschaften um.  
 
In § 15 des Gesellschaftsvertrages der JugZ ist die Zusammensetzung des Aufsichtsrates wie folgt 
geregelt: 
 
„(1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus zehn Mitgliedern besteht. 
 (2) Dem Aufsichtsrat gehören an:  
a) 9 vom Rat der Gesellschafterin Stadt Köln entsandte Mitglieder; darunter muss sich die 
Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister der Stadt Köln oder die von ihr bzw. der 
ihm vorgeschlagene Dienstkraft der Stadt Köln befinden;  
b) ein Arbeitnehmervertreter, der nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108 a GO NRW 
vom Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der Gesellschaft gemäß der 
Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in faktultativen 
Aufsichtsräten (AvArWahlVO) gewählten Vorschlagsliste bestellt wird. 
 
 (3) Die vom Rat der Stadt Köln entsandten Aufsichtsratsmitglieder einschließlich des Arbeitneh-
mervertreters sind an dessen Weisungen gebunden.“ 
 
Gemäß § 108a Abs. 3 GO NRW bestellt der Rat der Gemeinde aus einer von den Beschäftigten des 
Unternehmens gewählten Vorschlagsliste den in den fakultativen Aufsichtsrat der Jugendzentren Köln 
gGmbH zu entsendenden Arbeitnehmervertreter bzw. die zu entsendende Arbeitnehmervertreterin. 
Die Bestellung bedarf eines Beschlusses der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ra-
tes. Die Vorschlagsliste muss mindestens die doppelte Zahl der zu entsendenden Arbeitnehmerver-
treter enthalten. Der Rat hat das Recht, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder 
sämtliche Vorschläge der Liste zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlangen. In diesem Fall kön-
nen die Beschäftigten eine neue Vorschlagsliste wählen. Im Falle einer erneuten Zurückweisung der 
Vorschläge durch den Rat bleiben die für die Arbeitnehmervertreter bzw. Arbeitnehmervertreterin vor-
gesehenen Aufsichtsratsmandate unbesetzt.

3 
Der Betriebswahlvorstand der Jugendzentren Köln gGmbH hat mit Schreiben vom 28.10.2020 das 
Ergebnis der Wahl der Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertrete-
rinnen und Arbeitnehmervertretern für den Aufsichtsrat der Jugendzentren Köln gGmbH mitgeteilt 
(vgl. Anlage). Die Wahl der Vorschlagsliste erfolgte auf der Grundlage des § 108a GO NRW i. V. m. § 
7 der Verordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Be-
stellung von Arbeitnehmervertretern/-innen in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) aufgrund von 
Wahlvorschlägen des Betriebsrats und der Beschäftigten. 
 
Vorgeschlagen werden: 
 
Carola Wewer  (27 Stimmen) 
Gregor Bender  ( 7 Stimmen) 
 
Der Gesellschaftsvertrag der Jugendzentren Köln gGmbH sieht keine Entsendung einer Stellvertrete-
rin bzw. eines Stellvertreters für die Arbeitnehmervertreterin bzw. den Arbeitnehmervertreter vor. 
 
Da laut Gesellschaftsvertrag der Jugendzentren Köln gGmbH nur ein Aufsichtsratsmandat mit Arbeit-
nehmern zu besetzen ist, darf gemäß § 108a Abs. 2 S. 1 GO NRW nur bestellt werden, wer als Ar-
beitnehmer oder Arbeitnehmerin bei der Jugendzentren Köln gGmbH beschäftigt ist.  
 
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder entspricht der jeweiligen Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, 
mit der Maßgabe, dass sie mit dem Beschluss des Rates der Stadt Köln über die Entsendung in den 
Aufsichtsrat beginnt und sich bis zur Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder durch den nach Ablauf 
der Wahlzeit neu gewählten Rat der Stadt Köln verlängert. Nach Beendigung einer Amtszeit führen 
die Aufsichtsratsmitglieder ihr Amt bis zur Entsendung eines Nachfolgers bzw. einer Nachfolgerin 
weiter. Dies gilt auch für die Arbeitnehmervertreterin bzw. den Arbeitnehmervertreter. 
 
Ein Aufsichtsratsmitglied (auch der Arbeitnehmervertreter bzw. die Arbeitnehmervertreterin) kann von 
dem Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen werden. Verliert ein vom Rat bestellter Arbeitneh-
mervertreter oder -vertreterin, der/die als Arbeitnehmer/in im Unternehmen beschäftigt ist, die Be-
schäftigteneigenschaft in dem Unternehmen, muss der Rat ihn bzw. sie entsprechend § 113 Absatz 1 
Satz 3 GO NRW aus seinem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen (vgl. § 108a Abs. 4 S. 2 GO 
NRW). 
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp-
fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern 
sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung 
gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. 
 
 
 
 
Anlage:  
Vorschlagsliste für die Bestellung des Arbeitnehmervertreters (Mail des Betriebswahlvorstandes der 
JugZ 28.10.2020)

Bekanntgabe Wahlergebniss AN-Vertreter

912 Zeichen

1
Bussenius, Annette
An: A. Gross 
Betreff: AW: Wahlergebnis Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat 
 
 
Betreff: Fw: Wahlergebnis Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat 
 
Sehr geehrte Frau Reker, 
  
 die Jugendzentren Köln gGmbH haben die Wahl der Vorschlagsliste  des Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat am 
6. Oktober 2020 durchgeführt. 
 Zur Wahl standen Frau Carola Wewer aus den AbenteuerHallenKalk und  Herr Gregor Bender aus dem 
Jugendzentrum Grengel. 
 Es wurden 34 Stimmen abgegeben. 
 Es fielen auf 
  
 Carola Wewer 27 Stimmen 
 Gregor Bender 7 Stimmen 
 ungülg 0 Stimmen. 
  
 Damit wurde Carola Wewer zur Arbeitnehmervertreterin im Aufsichsrat gewählt. 
Leider wurde am Wahltag aufgrund eines Missverständnisses lediglich die Geschäftsführung unterrichtet - siehe 
unten - wir bitten dies zu entschuldigen. 
viele Grüsse 
Christa Schnetgöke 
i.A. Wahlvorstand zur AN-Vertreterwahl in der JUGZ

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 2.4.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3235/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.11.2020
Erstellt
04.11.2020 15:09