Mandari Insight

V/0896/2021

Angebot "Arbeitsdiagnostik und -erprobung" gem. § 16 SGB II i. V. m. § 32 SGB III und § 45 Abs. 1 SGB III

Vorlagen 06.12.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 26.01.2022, TOP 6

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

6244 Zeichen

V/0896/2021
V/0896/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Angebot "Arbeitsdiagnostik und -erprobung" gem. § 16 SGB II i. V. m. § 32 SGB III und § 45 Abs.
1 SGB III
Beratungsfolge
26.01.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Angebot „Arbeitsdiagnostik und -erprobung“ gemäß § 16 SGB II
i. V. m. § 32 SGB III und § 45 Abs. 1 SGB III für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis 30.06.2023
(jeweils optional vom 01.07.2023 bis 30.06.2024 und vom 01.07.2024 bis 30.06.2025) im Rahmen
einer öffentlichen Ausschreibung zu beschaffen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen,
- dass der Schätzwert der geplanten Beschaffung des Angebotes „Arbeitsdiagnostik und
-erprobung“ unter der Wertgrenze in Höhe von 750.000,00 € liegt.
- dass die Beschaffung über eine öffentliche Ausschreibung in einem nationalen
Vergabeverfahren (UVgO) erfolgen wird.
- dass das Angebot “Arbeitsdiagnostik und -erprobung“ zu ca. 96% aus dem
Eingliederungstitel und zu ca. 4% (Erstattungen von Kosten für Gutachten) aus dem
Verwaltungshaushalt finanziert wird. Der Verwaltungshaushalt wird zu 84,8% aus
Bundesmitteln und zu 15,2% aus kommunalen Mitteln finanziert. Somit wird der kommunale
Haushalt zu 0,6% belastet.
- dass für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 die Mittel im Eingliederungstitel und im
Verwaltungshaushalt vorhanden sind. Für die folgenden Haushaltsjahre werden die Mittel für
die o.g. Maßnahme reserviert.
Jobcenter
21.12.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Robert
T elefon:492-9182
Robert@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0896/2021
Begründung:
I. Zielgruppe und Bedarf
Das Angebot richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit multiplen
Vermittlungshemmnissen, insbesondere psychischen Erkrankungen. Im Rahmen des Angebotes soll
die Leistungsfähigkeit und die berufliche Eignung der T eilnehmenden praktisch und psychologisch
erfasst und festgestellt werden.
Die Zahl der Kunden und Kundinnen mit multiplen Vermittlungshemmnissen, insbesondere mit
psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen nimmt stetig zu. Oftmals ist in diesen Fällen
unklar, inwieweit eine Beschäftigungsfähigkeit besteht und was der nächste Schritt in Arbeit sein
kann. Um langfristig einen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ist es daher zunächst
notwendig, psychologisch zu diagnostizieren und praktisch in verschiedenen Arbeitsbereichen zu
erproben, welches Leistungsvermögen vorhanden ist und welche (beruflichen) Anschlussperspektiven
sich daraus ergeben.
II. Angebotsziel
Das Ziel des Angebotes „Arbeitsdiagnostik und -erprobung“ ist es, die Beschäftigungsfähigkeit von
erwerbsfähigen Kunden und Kundinnen mit multiplen Vermittlungshemmnissen (insb. psychischen
Erkrankungen) praktisch und psychologisch festzustellen und auf dieser Grundlage eine realistische
Anschlussperspektive zu entwickeln.
Nach dem erfolgreichen Absolvieren des geplanten Angebotes kennen die T eilnehmenden den
Umfang ihrer Erwerbsfähigkeit und schätzen ihre Leistungsfähigkeit realistisch ein. Sie haben eine
realistische Anschlussperspektive erarbeitet und entwickeln Aktivitäten zu deren Umsetzung. Sie
haben das Empfinden, dass sich ihre Lebenszufriedenheit verbessert hat.
III. Inhalt
Die Angebotsdauer beträgt 12 Monate. Sie beginnt am 01.07.2022 und endet am 30.06.2023. Es
besteht die Möglichkeit, das Angebot zweimal optional jeweils um 12 Monate zu verlängern. Der
Zeitraum der 1. Optionsziehung beginnt am 01.07.2023 und endet am 30.06.2024 und der Zeitraum
der 2. Optionsziehung beginnt am 01.07.2024 und endet am 30.06.2025.
Das Angebot besteht aus 2 Modulen.
Das Modul 1 „Erstberatung“ findet an zwei T erminen(à 90 Min.) statt und dient als Anbahnungs- und
Orientierungsphase. Hier soll die aktuelle Lebenssituation der T eilnehmendenmöglichst exakt erfasst,
mögliche Hemmnisse für einen erfolgreichen Angebotsverlauf erkannt und eine gemeinsame
Zielformulierung festgelegt werden. Auch haben die T eilnehmenden bei der Erstberatung die
Möglichkeit, das Angebot vor Ort näher kennen zu lernen. Es ist ein laufender Einstieg für max. 60
Erstberatungen vorgesehen.
Im Rahmen von Modul 2 „Arbeitsdiagnostik und -erprobung“ geht es um eine praktische Erprobung in
verschiedenen Arbeitsbereichen (z.B. Büro, Handwerk) und um eine eintägige, psychologische
Eignungsdiagnostik, um Ausbildungsfähigkeit, Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit der
T eilnehmendenfestzustellen. Um die T eilnahmeflexibel zu gestalten, kann die T eilnahmedauervon 2
bis 4 Monaten und der T eilnahmeumfangvon 2 bis 6 Stunden (à 60 Min.) täglich variieren. Während

- 2 -
V/0896/2021
des Angebotsverlaufes stehen 10 Plätze für T eilnehmende zur Verfügung, die einen laufenden
Einstieg ermöglichen.
Während der gesamten Angebotsteilnahme ist eine sozialpädagogische Begleitung vorgesehen.
Fehlen T eilnehmendeunentschuldigt, sollen diese zu Hause aufgesucht und zur T eilnahmean dem
Angebot motiviert werden. Bei Bedarf erhalten die T eilnehmenden auch Unterstützung bei der
Stabilisierung ihrer Rahmenbedingungen.
Zum Ende der individuellen T eilnahmesoll auf der Grundlage eines Stärken- und Schwächenprofils
eine Aussage zur aktuellen Arbeitsfähigkeit vorgenommen und eine Empfehlung für mögliche
Anschlussperspektiven abgegeben werden. Die T eilnehmenden sind bei Bedarf beim Übergang in
Beschäftigung oder in weiterführende Anschlussangebote zu unterstützen.
IV. Erfolgserwartung
Die Bewertung des Erfolgs des geplanten Angebotes erfolgt anhand von folgenden Indikatoren:
a) Anzahl der T eilnehmenden, die den Umfang ihrer Erwerbsfähigkeit kennen und ihr
Leistungsspektrum realistisch einschätzen / Anzahl der Maßnahmeteilnehmenden
b) Anzahl der T eilnehmenden,die eine realistische Anschlussperspektive erarbeitet und Aktivitäten
zur Umsetzung entwickelt haben / Anzahl der Maßnahmeteilnehmenden
c) Anzahl der T eilnehmenden, die eine Verbesserung ihrer Lebenslage empfinden / Anzahl der
Maßnahmeteilnehmenden
Das Jobcenter der Stadt Münster bewertet das geplante Angebot als erfolgreich, wenn die Quote zu
a) bei 75 Prozent und die Quote zu b) bei 50 Prozent und die Quote zu c) bei 25 Prozent liegt.
In Vertretung
Gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin

Anlage A

2111 Zeichen

Anlage A zur V/0896/2021
Kurzüberblick
Das Angebot „Arbeitsdiagnostik und -erprobung“ richtet sich an erwerbsfähige Leistungs-
berechtigte mit multiplen Vermittlungshemmnissen, insbesondere psychischen Erkrankungen.
Im Rahmen des Angebotes wird die Beschäftigungsfähigkeit der T eilnehmendenpraktisch in
Arbeitsbereichen erprobt und psychologisch festgestellt, sodass auf dieser Grundlage eine
realistische Anschlussperspektive entwickelt wird.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung über das geplante arbeitsmarktpolitische Angebot „Arbeitsdiagnostik
und -erprobung vor Ort“ gemäß § 16 SGB II i.V.m. § 32 SGB III und § 45 Abs.1 SGB III zu
informieren. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
soll über den Bedarf der Beschaffung des geplanten arbeitsmarktpolitischen Angebotes
entscheiden.
Finanzierung
Produktgruppe: 0501 Leistungen der Grundsicherung
Das geplante arbeitsmarktpolitische Angebot wird zu ca. 90% aus dem Eingliederungstitel und zu
ca. 10% aus dem Verwaltungshaushalt finanziert wird. Der Eingliederungstitel wird zu 100 % aus
Bundesmitteln und der Verwaltungshaushalt zu 84,8 % aus Bundesmitteln und 15,2% aus
kommunalen Mitteln finanziert. Somit wird der kommunale Haushalt zu 0,6% belastet.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
x überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die Aufgabe beruht auf dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Verbindung mit dem
Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Das geplante arbeitsmarktpolitische Angebot vom Jobcenter der Stadt Münster richtet sich an
erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit multiplen Vermittlungshemmnissen, insbesondere
psychischen Erkrankungen. Hiervon profitieren erwerbsfähige Menschen unabhängig von ihrem
Geschlecht, einer Migrationsvorgeschichte oder einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit.

Beratungsverlauf (1)

26.01.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0896/2021
Typ
Vorlagen
Datum
06.12.2021
Erstellt
29.11.2021 14:50