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0714/2018

Beantwortung einer mündlichen Anfrage des RM Herr Richter im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 11.12.2017 zu unterschiedlichen Regelungen in Vertretungen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 08.03.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 19.04.2018, TOP 12.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage zu 0714-2018 Beantwortung einer Anfrage aus dem AVR 11-12-2018 zu unterschiedliche Regelungen in Vertretungen - Vergleich der Gremien 18-02-22 (2)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3625 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001/2 
 
Vorlagen-Nummer 07.03.2018 
 0714/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.03.2018 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 22.03.2018 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 22.03.2018 
Integrationsrat 16.04.2018 
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 18.04.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 19.04.2018 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage des RM Herr Richter im Ausschuss Allgemeine 
Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 11.12.2017 zu unterschiedlichen 
Regelungen in Vertretungen 
RM Herr Richter hat zum Thema Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld für Mitglieder der Stadt-
arbeitsgemeinschaften gesprochen und nach den Gründen für unterschiedliche Regelungen für die 
Mitglieder der Seniorenvertretung einerseits und die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik andererseits gefragt. 
 
Die Verwaltung beantwortet die Frage wie folgt: 
Zum besseren Verständnis erläutert die Verwaltung nicht nur die Unterschiede zwischen der Senio-
renvertretung und der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, sondern bezieht auch den Integ-
rationsrat und die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender ein, deren Geschäfts-
führungen alle - außer der der Seniorenvertretung - bei der Dienststelle Diversity angesiedelt sind. 
Die unterschiedliche Regelungen resultieren zum Teil aus der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen (GO NRW), die für die „ausländische[n] Einwohner“ (§27) einerseits und die „Senio-
ren, Jugendlichen, […] Menschen mit Behinderung oder andere[.] gesellschaftlichen Gruppen“ (§27a) 
unterschiedliche Regelungen festsetzt. 
Die unterschiedliche Ausgestaltung der Vertretungen der Senioren*innen, Menschen mit Behinderung 
und Lesben, Schwulen und Transgender ist durch Beschlüsse des Rates begründet. Grundlagen sind 
die Hauptsatzung der Stadt Köln (hier: §§ 22, 23, 23a und 23b) und die Geschäftsordnungen der je-
weiligen Gremien. 
Die Art und Weise, wie die Vertretungen der o.g. Gruppen in Köln gestaltet sind, ist der beigefügten 
Übersicht zu entnehmen. 
Sie unterscheiden sich u.a. 
 in der Anzahl und der Zusammensetzung der stimmberechtigten Mitglieder, 
 im Wahlverfahren bzw. dem Verfahren, nach dem die Mitglieder berufen werden,

2 
 
 hinsichtlich des Ersatzes des Verdienstausfalls und der Zahlung von Sitzungsgeldern und Auf-
wandsentschädigungen, 
 hinsichtlich der Verfügungsmittel, 
 in der Unterstützung durch das zur Verfügung stellen von Büroräumen, Büroausstattung oder i-
Pads, 
 in der Sitzungshäufigkeit. 
 
Im direkten Vergleich der Seniorenvertretung (Bezirksarbeitsgemeinschaft und Stadtarbeitsgemein-
schaft Seniorenpolitik) und der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik bestehen Unterschiede 
u.a. hinsichtlich des Erhalts von Sitzungsgeldern und Aufwandsentschädigungen. Diese Unterschiede 
betreffen auch die Stadtarbeitsgemeinschaft für Lesben, Schwule und Transgender: 
 Die Mitglieder der Seniorenvertretung in den Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik erhal-
ten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 70,00 Euro. Die in die Stadtarbeitsge-
meinschaft Seniorenpolitik gewählten Seniorenvertreter*innen erhalten zusätzlich ein Sitzungs-
geld in Höhe von 41,70 Euro pro Sitzung. 
 Die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik erhalten weder eine Aufwandsent-
schädigung noch ein Sitzungsgeld. 
 
gez. Dr. Rau 
 
Anlage

Anlage zu 0714-2018 Beantwortung einer Anfrage aus dem AVR 11-12-2018 zu unterschiedliche Regelungen in Vertretungen - Vergleich der Gremien 18-02-22 (2)

8462 Zeichen

5001/2 Stand: 23.02.2018
Integrationsrat Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik (SVK-
Stadtbezirkskonferenz)
Stadt AG Seniorenpolitik Stadt AG Behindertenpolitik Stadt AG LST
gesetzliche Grundlage § 27 Gemeindeordnung NRW: „In einer Gemeinde, in 
der mindestens 5 000 ausländische Einwohner ihre 
Hauptwohnung haben, ist ein Integrationsrat zu bilden 
[…]“
Hauptsatzung § 22 Hauptsatzung Stadt Köln § 23a Hauptsatzung Stadt Köln § 23b Hauptsatzung Stadt Köln
Geschäftsordnung GO des Integrationsrates (2010) GO für die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
(2013)
GO für die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule 
und Transgender (2011)
Mitglieder (stimmberechtigt) 33 Mind. 8 + Mitglieder der Fraktionen. 24 13 9
● "Betroffene" Die Mitglieder werden zu zwei Dritteln (Anzahl: 22) nach 
den Bestimmungen des § 27 Gemeindeordnung … 
gewählt.
Die im Stadtbezirk nach der Wahlordnung für die Wahl 
der Seniorenvertretung der Stadt Köln gewählten 
Mitglieder der Seniorenvertretung der Stadt Köln. 
(Anzahl: 5)
Die von der Seniorenvertretung auf Bezirksebene 
gewählten Sprecher*innen. (Anzahl: 9)
7 Vertreter*innen von in Köln ansässigen 
Behindertenorganisationen bzw. 
Behindertenselbsthilfegruppen.
Neun Vertreter*innen … von Organisationen und 
Selbsthilfegruppen aus den Bereichen Lesben, Schwule 
und Transgender.
In den Bezirken Chorweiler und Kalk wurde bei der 
letzten Wahl jeweils ein/e Seniorenvertreter/in mit 
ausländischer Staatsangehörigkeit über die in der 
Wahlordnung für die Wahl der Seniorenvertretung der 
Stadt Köln verankerten Minderheitenklausel als 
zusätzliches Mitglied gewählt, sodass die dortigen 
Seniorenvertretungen je ein zusätzliches Mitglied haben.
Zwei von den Seniorenvertretern*innen mit 
ausländischer Staatsangehörigkeit aus ihrer Mitte 
gewählte Mitglieder.
● Wohlfahrtsverbände Mindestens zwei Vertreter*innen der im jeweiligen 
Stadtbezirk tätigen Spitzenverbände der freien 
Wohlfahrtspflege.
Je ein*e von den Kölner Spitzenverbänden der freien 
Wohlfahrtspflege benannte*r  Vertreter*in. (Anzahl: 6)
6 Vertreter*innen von Verbänden der freien 
Wohlfahrtspflege.
● Fraktionen Die Mitglieder werden zu einem Drittel (Anzahl: 11) vom 
Rat nach dem für die Ausschüsse geltenden Verfahren 
aus seiner Mitte bestellt.
Je ein Mitglied der Fraktionen in den jeweiligen 
Bezirksvertretungen.
Je ein Mitglied der Fraktionen des Rates der Stadt Köln. 
(Anzahl: 6)
● Verwaltung Die Bürgeramtsleitung. Die/der für Seniorenangelegenheiten zuständige 
Fachbeigeordnete der Stadt Köln (Stimmberechtigt).
Verfahren der Zusammensetzung In unmittelbarer Wahl werden die Mitglieder nach Listen 
oder als Einzelbewerber gewählt. Die Wahl findet am 
Tag der Kommunalwahl statt.
Die Mitglieder der Seniorenvertretung werden auf der 
Ebene der Stadtbezirke durch Briefwahl in unmittelbarer 
Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die Sprecher*innen der Seniorenvertretung auf 
Bezirksebene werden durch die Seniorenvertreter*innen 
im Stadtbezirk gewählt.  Zusätzlich werden die beiden 
Seniorenvertretern*innen mit ausländischer 
Staatsangehörigkeit von den Seniorenvertretern*innen 
mit ausländischer Staatsangehörigkeit aus ihrer Mitte 
gewählt. 
Die Benennung der Vertreter*innen der 
Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen für 
die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik erfolgt 
durch den Wahlausschuss der Kölner 
Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen.
Die Geschäftsführung der Stadtarbeitsgemeinschaft ruft 
innerhalb eines Monats nach der Neuwahl des Rates zur 
Bewerbung um die Sitze in der 
Stadtarbeitsgemeinschaft auf. Alle im LST-Bereich 
tätigen Organisationen und Selbsthilfegruppen haben 
das Recht eine*n Vertreter*in für einen Sitz und/oder 
einen Stellvertretersitz zu nominieren. Eine Bewerbung 
muss durch Voten anderer Organisationen unterstützt 
werden. Die Verwaltung legt dem Ausschuss für 
Soziales und Senioren einen Vorschlag für die 9 
Vertreter*innen und 9 Stellvertreter*innen vor, der vom 
Rat auf Empfehlung des Ausschusses beschlossen wird.
Die übrigen Mitglieder werden durch die 
Wohlfahrtsverbände und die Fraktionen der jeweiligen 
Bezirksvertretung benannt. Die Bürgeramtsleitung ist 
qua Amt Mitglied. 
Die übrigen Mitglieder werden durch die 
Wohlfahrtsverbände und die Fraktionen im Rat benannt. 
Die/der für Seniorenangelegenheiten zuständige 
Fachbeigeordnete der Stadt Köln ist qua Amt Mitglied.
Die übrigen Mitglieder werden durch die 
Wohlfahrtsverbände benannt.
Ersatz des Verdienstausfalles Mitglieder des Integrationsrates haben bei Nachweis 
Anspruch auf Ersatz ihres Verdienstausfalles.
Die Mitgliedschaft in den Bezirksarbeitsgemeinschaften 
Seniorenpolitik ist ein Ehrenamt. Der Verdienstausfall 
wird nicht ersetzt.
Die Mitgliedschaft in den Bezirksarbeitsgemeinschaften 
Seniorenpolitik ist ein Ehrenamt. Der Verdienstausfall 
wird nicht ersetzt.
Die Mitgliedschaft in der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik ist ein Ehrenamt. Der Verdienstausfall 
wird nicht ersetzt.
Die Mitgliedschaft in der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Lesben, Schwule und Transgender ist ein Ehrenamt. 
Der Verdienstausfall wird nicht ersetzt.
Sitzungsgeld / 
Aufwandsentschädigung
Mitglieder des Integrationsrates erhalten ein 
Sitzungsgeld in Höhe von 41,70 Euro für die Teilnahme 
an dessen Sitzungen.
Die Mitglieder der Seniorenvertretung in den 
Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik erhalten 
eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 
70,00 Euro. Ein Anspruch auf Sitzungsgeld besteht 
nicht.
Die von den Fraktionen entsandten Mitglieder, die nicht 
dem Rat der Stadt Köln angehören, und die in die 
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik gewählten 
Seniorenvertreter*innen erhalten ein Sitzungsgeld in 
Höhe von 41,70 Euro pro Sitzung. Dieses Sitzungsgeld 
wird ohne besondere Antragstellung zusammen mit der 
Aufwandsentschädigung halbjährig gezahlt.
Finanzielle Entschädigungen werden für die Mitglieder 
der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nicht 
gewährt.
Finanzielle Entschädigungen werden für die Mitglieder 
der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und 
Transgender nicht gewährt.
Auslagenersatz für Schriftführung Ist das Mitglied der Seniorenvertretung zur 
Schriftführung gewählt worden, steht ihm auf Antrag 
zusätzlich je wahrgenommener Sitzung der 
Bezirksarbeitsgemeinschaft ein pauschaler 
Auslagenersatz von 12,78 Euro zu.
Verfügungsmittel Dem Integrationsrat werden jährlich Verfügungsmittel 
zur Verfügung gestellt. Ein Betrag von ursprünglich 
10.000 Euro / Jahr wurde aus 
Haushaltskonsolidierungsgründen bis 2018 auf ca. 
6.900 Euro 'abgeschmolzen'.
Der Seniorenvertretung werden jährlich 15.000 Euro 
Verfügungsmittel zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung 
erfolgt anlassbezogen auf Antrag.
Büroräume Dem/der Vorsitzenden wird ein Büroraum zur Verfügung 
gestellt. Tatsächlich verzichtet der Integrationsrat aktuell 
auf ein eigenes Büro, nutzt aber die Räume und die 
Ausstattung der Dienststelle Diversity.
In jedem Stadtbezirk wird der Seniorenvertretung ein 
Büroraum (mit Büroausstattung) zur Verfügung gestellt. 
Teilweise erfolgt Nutzung gemeinsam mit anderen 
Organisationen.
Der Seniorenvertretung auf Stadtebene wird ein 
Büroraum (mit Büroausstattung) zur Verfügung gestellt.
iPad Den Mitgliedern wird ein IPad zur Verfügung gestellt. Die Seniorenvertretung des jeweiligen Stadtbezirks 
entsendet eine*n Sachverständige*n für altenpolitische 
Fragen in die Bezirksvertretung. Diese*r wird mit einem 
IPad ausgestattet.
Sitzungshäufigkeit Die/der Vorsitzende beruft den Integrationsrat bei 
Bedarf, mindestens aber jeden 2. Monat, ein. Zeitpunkt 
und Zahl der Sitzungen orientiert sich an den 
Sitzungsterminen der Ratsausschüsse.
Die Bezirksarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik tagt 
mindestens zweimal im Jahr.
Tritt nach Bedarf zusammen, mindestens jedoch 
zweimal jährlich.
Die Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik finden in der Regel vier Mal im Jahr 
statt.
Die Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, 
Schwule und Transgender finden mindestens zwei Mal 
im Jahr statt.
§ 23 Hauptsatzung Stadt Köln
GO für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln (2016)
§ 27a Gemeindeordnung NRW: „Die Gemeinde kann zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, Jugendlichen, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen 
bilden oder Beauftragte bestellen. Das Nähere muss durch Satzung geregelt werden.“

Beratungsverlauf (6)

12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.03.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.03.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.04.2018 Integrationsrat
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.04.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik
TOP 7.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.04.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0714/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
08.03.2018
Erstellt
02.03.2018 13:55