0714/2018
Beantwortung einer mündlichen Anfrage des RM Herr Richter im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 11.12.2017 zu unterschiedlichen Regelungen in Vertretungen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/2 Vorlagen-Nummer 07.03.2018 0714/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.03.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 22.03.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 22.03.2018 Integrationsrat 16.04.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 18.04.2018 Ausschuss Soziales und Senioren 19.04.2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage des RM Herr Richter im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 11.12.2017 zu unterschiedlichen Regelungen in Vertretungen RM Herr Richter hat zum Thema Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld für Mitglieder der Stadt- arbeitsgemeinschaften gesprochen und nach den Gründen für unterschiedliche Regelungen für die Mitglieder der Seniorenvertretung einerseits und die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik andererseits gefragt. Die Verwaltung beantwortet die Frage wie folgt: Zum besseren Verständnis erläutert die Verwaltung nicht nur die Unterschiede zwischen der Senio- renvertretung und der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, sondern bezieht auch den Integ- rationsrat und die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender ein, deren Geschäfts- führungen alle - außer der der Seniorenvertretung - bei der Dienststelle Diversity angesiedelt sind. Die unterschiedliche Regelungen resultieren zum Teil aus der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen (GO NRW), die für die „ausländische[n] Einwohner“ (§27) einerseits und die „Senio- ren, Jugendlichen, […] Menschen mit Behinderung oder andere[.] gesellschaftlichen Gruppen“ (§27a) unterschiedliche Regelungen festsetzt. Die unterschiedliche Ausgestaltung der Vertretungen der Senioren*innen, Menschen mit Behinderung und Lesben, Schwulen und Transgender ist durch Beschlüsse des Rates begründet. Grundlagen sind die Hauptsatzung der Stadt Köln (hier: §§ 22, 23, 23a und 23b) und die Geschäftsordnungen der je- weiligen Gremien. Die Art und Weise, wie die Vertretungen der o.g. Gruppen in Köln gestaltet sind, ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen. Sie unterscheiden sich u.a. in der Anzahl und der Zusammensetzung der stimmberechtigten Mitglieder, im Wahlverfahren bzw. dem Verfahren, nach dem die Mitglieder berufen werden, 2 hinsichtlich des Ersatzes des Verdienstausfalls und der Zahlung von Sitzungsgeldern und Auf- wandsentschädigungen, hinsichtlich der Verfügungsmittel, in der Unterstützung durch das zur Verfügung stellen von Büroräumen, Büroausstattung oder i- Pads, in der Sitzungshäufigkeit. Im direkten Vergleich der Seniorenvertretung (Bezirksarbeitsgemeinschaft und Stadtarbeitsgemein- schaft Seniorenpolitik) und der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik bestehen Unterschiede u.a. hinsichtlich des Erhalts von Sitzungsgeldern und Aufwandsentschädigungen. Diese Unterschiede betreffen auch die Stadtarbeitsgemeinschaft für Lesben, Schwule und Transgender: Die Mitglieder der Seniorenvertretung in den Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik erhal- ten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 70,00 Euro. Die in die Stadtarbeitsge- meinschaft Seniorenpolitik gewählten Seniorenvertreter*innen erhalten zusätzlich ein Sitzungs- geld in Höhe von 41,70 Euro pro Sitzung. Die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik erhalten weder eine Aufwandsent- schädigung noch ein Sitzungsgeld. gez. Dr. Rau Anlage
Anlage zu 0714-2018 Beantwortung einer Anfrage aus dem AVR 11-12-2018 zu unterschiedliche Regelungen in Vertretungen - Vergleich der Gremien 18-02-22 (2)
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5001/2 Stand: 23.02.2018 Integrationsrat Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik (SVK- Stadtbezirkskonferenz) Stadt AG Seniorenpolitik Stadt AG Behindertenpolitik Stadt AG LST gesetzliche Grundlage § 27 Gemeindeordnung NRW: „In einer Gemeinde, in der mindestens 5 000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ist ein Integrationsrat zu bilden […]“ Hauptsatzung § 22 Hauptsatzung Stadt Köln § 23a Hauptsatzung Stadt Köln § 23b Hauptsatzung Stadt Köln Geschäftsordnung GO des Integrationsrates (2010) GO für die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (2013) GO für die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender (2011) Mitglieder (stimmberechtigt) 33 Mind. 8 + Mitglieder der Fraktionen. 24 13 9 ● "Betroffene" Die Mitglieder werden zu zwei Dritteln (Anzahl: 22) nach den Bestimmungen des § 27 Gemeindeordnung … gewählt. Die im Stadtbezirk nach der Wahlordnung für die Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln gewählten Mitglieder der Seniorenvertretung der Stadt Köln. (Anzahl: 5) Die von der Seniorenvertretung auf Bezirksebene gewählten Sprecher*innen. (Anzahl: 9) 7 Vertreter*innen von in Köln ansässigen Behindertenorganisationen bzw. Behindertenselbsthilfegruppen. Neun Vertreter*innen … von Organisationen und Selbsthilfegruppen aus den Bereichen Lesben, Schwule und Transgender. In den Bezirken Chorweiler und Kalk wurde bei der letzten Wahl jeweils ein/e Seniorenvertreter/in mit ausländischer Staatsangehörigkeit über die in der Wahlordnung für die Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln verankerten Minderheitenklausel als zusätzliches Mitglied gewählt, sodass die dortigen Seniorenvertretungen je ein zusätzliches Mitglied haben. Zwei von den Seniorenvertretern*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit aus ihrer Mitte gewählte Mitglieder. ● Wohlfahrtsverbände Mindestens zwei Vertreter*innen der im jeweiligen Stadtbezirk tätigen Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Je ein*e von den Kölner Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege benannte*r Vertreter*in. (Anzahl: 6) 6 Vertreter*innen von Verbänden der freien Wohlfahrtspflege. ● Fraktionen Die Mitglieder werden zu einem Drittel (Anzahl: 11) vom Rat nach dem für die Ausschüsse geltenden Verfahren aus seiner Mitte bestellt. Je ein Mitglied der Fraktionen in den jeweiligen Bezirksvertretungen. Je ein Mitglied der Fraktionen des Rates der Stadt Köln. (Anzahl: 6) ● Verwaltung Die Bürgeramtsleitung. Die/der für Seniorenangelegenheiten zuständige Fachbeigeordnete der Stadt Köln (Stimmberechtigt). Verfahren der Zusammensetzung In unmittelbarer Wahl werden die Mitglieder nach Listen oder als Einzelbewerber gewählt. Die Wahl findet am Tag der Kommunalwahl statt. Die Mitglieder der Seniorenvertretung werden auf der Ebene der Stadtbezirke durch Briefwahl in unmittelbarer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Sprecher*innen der Seniorenvertretung auf Bezirksebene werden durch die Seniorenvertreter*innen im Stadtbezirk gewählt. Zusätzlich werden die beiden Seniorenvertretern*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit von den Seniorenvertretern*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit aus ihrer Mitte gewählt. Die Benennung der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen für die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik erfolgt durch den Wahlausschuss der Kölner Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen. Die Geschäftsführung der Stadtarbeitsgemeinschaft ruft innerhalb eines Monats nach der Neuwahl des Rates zur Bewerbung um die Sitze in der Stadtarbeitsgemeinschaft auf. Alle im LST-Bereich tätigen Organisationen und Selbsthilfegruppen haben das Recht eine*n Vertreter*in für einen Sitz und/oder einen Stellvertretersitz zu nominieren. Eine Bewerbung muss durch Voten anderer Organisationen unterstützt werden. Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales und Senioren einen Vorschlag für die 9 Vertreter*innen und 9 Stellvertreter*innen vor, der vom Rat auf Empfehlung des Ausschusses beschlossen wird. Die übrigen Mitglieder werden durch die Wohlfahrtsverbände und die Fraktionen der jeweiligen Bezirksvertretung benannt. Die Bürgeramtsleitung ist qua Amt Mitglied. Die übrigen Mitglieder werden durch die Wohlfahrtsverbände und die Fraktionen im Rat benannt. Die/der für Seniorenangelegenheiten zuständige Fachbeigeordnete der Stadt Köln ist qua Amt Mitglied. Die übrigen Mitglieder werden durch die Wohlfahrtsverbände benannt. Ersatz des Verdienstausfalles Mitglieder des Integrationsrates haben bei Nachweis Anspruch auf Ersatz ihres Verdienstausfalles. Die Mitgliedschaft in den Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik ist ein Ehrenamt. Der Verdienstausfall wird nicht ersetzt. Die Mitgliedschaft in den Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik ist ein Ehrenamt. Der Verdienstausfall wird nicht ersetzt. Die Mitgliedschaft in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik ist ein Ehrenamt. Der Verdienstausfall wird nicht ersetzt. Die Mitgliedschaft in der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender ist ein Ehrenamt. Der Verdienstausfall wird nicht ersetzt. Sitzungsgeld / Aufwandsentschädigung Mitglieder des Integrationsrates erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 41,70 Euro für die Teilnahme an dessen Sitzungen. Die Mitglieder der Seniorenvertretung in den Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 70,00 Euro. Ein Anspruch auf Sitzungsgeld besteht nicht. Die von den Fraktionen entsandten Mitglieder, die nicht dem Rat der Stadt Köln angehören, und die in die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik gewählten Seniorenvertreter*innen erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 41,70 Euro pro Sitzung. Dieses Sitzungsgeld wird ohne besondere Antragstellung zusammen mit der Aufwandsentschädigung halbjährig gezahlt. Finanzielle Entschädigungen werden für die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nicht gewährt. Finanzielle Entschädigungen werden für die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender nicht gewährt. Auslagenersatz für Schriftführung Ist das Mitglied der Seniorenvertretung zur Schriftführung gewählt worden, steht ihm auf Antrag zusätzlich je wahrgenommener Sitzung der Bezirksarbeitsgemeinschaft ein pauschaler Auslagenersatz von 12,78 Euro zu. Verfügungsmittel Dem Integrationsrat werden jährlich Verfügungsmittel zur Verfügung gestellt. Ein Betrag von ursprünglich 10.000 Euro / Jahr wurde aus Haushaltskonsolidierungsgründen bis 2018 auf ca. 6.900 Euro 'abgeschmolzen'. Der Seniorenvertretung werden jährlich 15.000 Euro Verfügungsmittel zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung erfolgt anlassbezogen auf Antrag. Büroräume Dem/der Vorsitzenden wird ein Büroraum zur Verfügung gestellt. Tatsächlich verzichtet der Integrationsrat aktuell auf ein eigenes Büro, nutzt aber die Räume und die Ausstattung der Dienststelle Diversity. In jedem Stadtbezirk wird der Seniorenvertretung ein Büroraum (mit Büroausstattung) zur Verfügung gestellt. Teilweise erfolgt Nutzung gemeinsam mit anderen Organisationen. Der Seniorenvertretung auf Stadtebene wird ein Büroraum (mit Büroausstattung) zur Verfügung gestellt. iPad Den Mitgliedern wird ein IPad zur Verfügung gestellt. Die Seniorenvertretung des jeweiligen Stadtbezirks entsendet eine*n Sachverständige*n für altenpolitische Fragen in die Bezirksvertretung. Diese*r wird mit einem IPad ausgestattet. Sitzungshäufigkeit Die/der Vorsitzende beruft den Integrationsrat bei Bedarf, mindestens aber jeden 2. Monat, ein. Zeitpunkt und Zahl der Sitzungen orientiert sich an den Sitzungsterminen der Ratsausschüsse. Die Bezirksarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik tagt mindestens zweimal im Jahr. Tritt nach Bedarf zusammen, mindestens jedoch zweimal jährlich. Die Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik finden in der Regel vier Mal im Jahr statt. Die Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender finden mindestens zwei Mal im Jahr statt. § 23 Hauptsatzung Stadt Köln GO für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln (2016) § 27a Gemeindeordnung NRW: „Die Gemeinde kann zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, Jugendlichen, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden oder Beauftragte bestellen. Das Nähere muss durch Satzung geregelt werden.“
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0714/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 08.03.2018
- Erstellt
- 02.03.2018 13:55