V/0580/2007
Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Bereich Haselstiege
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Beschlussvorlage
2961 Zeichen
V/0580/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Bereich Haselstiege - Anregung gem. §24 GO NW Nr. 47/2007 der Anwohner der Sprakeler Straße 79 a-g und 81 a- Beratungsfolge 21.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Straße Haselstiege in Sprakel im Abschnitt zwischen Sprakeler Straße und der Ein- mündung der Straße Im Aatal hinter dem Friedhofsgelände wird nicht als Tempo-30-Zone eingerichtet. 2. Die Anregung gem. § 24 GO NW Nr. 47/2007 ist damit erledigt. Begründung: Im o. g. Antrag (Anlage) wird angeregt, in dem gesamten Abschnitt der Straße Haselstiege von der Sprakeler Straße bis hin zur Einmündung der Straße Im Aatal hinter dem Friedhofsgelände eine Tempo-30-Zone einzurichten, weil auf diesem Abschnitt zu schnell gefahren werde und ältere Menschen auf dem Weg zum Friedhof gefährdet seien. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone kann nur dann von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden, wenn die Voraussetzungen des § 45 Abs. 1b Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erfüllt sind. In der entsprechenden Verwaltungsvorschrift zur Zonengeschwindigkeitsverordnung ist festgelegt worden, welche Voraussetzungen für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone erfüllt sein müssen. Grundsätzlich kommt die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in Wohngebieten, bzw. in Wohnstraßen in Betracht. Der Bereich einer Tempo-30-Zone soll als städtebauliche Einheit er- kennbar sein. Dies ist unter anderem die Voraussetzung dafür, dass dem Kfz-Fahrer bewusst wird, dass er sich in einer Tempo-30-Zone befindet. Die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone treffen nur für den kurzen bebauten Abschnitt an der Sprakeler Straße zu. Im weiteren östlichen Verlauf der Haselstiege bis zum Friedhof handelt es sich um einen reinen Wirtschaftsweg. Auf diesem etwa 150 Meter langen Ab- schnitt ist keine Wohnbebauung mehr vorhanden. Für den gesamten Bereich der Haselstiege liegt demnach eine städtebauliche Einheit nicht vor. In dem unbebauten Bereich kann das Zonenbe- wusstsein beim Kfz-Fahrer nicht erwartet werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrich- tung einer Tempo-30-Zone liegen daher für den im Antrag beschriebenen Bereich der Haselstiege Vorlagen-Nr.: V/0580/2007 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 26.07.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0580/2007 nicht vor. Insgesamt ist das Verkehrsaufkommen im Bereich Haselstiege als sehr gering zu bewerten. Es handelt sich überwiegend um Anliegerverkehr. Auch der Fußgängerverkehr ist gering. Die meisten Friedhofsbesucher aus Sprakel benutzen auf Grund der Entfernung des Friedhofs zum Ort ihr Kfz. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Anregung nach §24 GO NW Nr. 47/2007
Anlage_Anregung Nr. 47/2007
42 Zeichen
Anregung Nr. 47/2007 Anregung Nr. 47/2007
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Sprakeler Straße 79a
- Haselstiege
- Im Aatal
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0580/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.07.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37