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V/0580/2007

Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Bereich Haselstiege

Vorlagen 26.07.2007

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 21.08.2007, TOP 5.2

Beschlussvorlage

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Anlage_Anregung Nr. 47/2007

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Beschlussvorlage

2961 Zeichen

V/0580/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Bereich Haselstiege 
- Anregung gem. §24 GO NW Nr. 47/2007 der Anwohner der Sprakeler Straße 79 a-g und 81 a-  
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Straße Haselstiege in Sprakel im Abschnitt zwischen Sprakeler Straße und der Ein-
mündung der Straße Im Aatal hinter dem Friedhofsgelände wird nicht als Tempo-30-Zone 
eingerichtet.  
2. Die Anregung gem. § 24 GO NW Nr. 47/2007 ist damit erledigt. 
 
 
Begründung: 
Im o. g. Antrag (Anlage) wird angeregt, in dem gesamten Abschnitt der Straße Haselstiege von der 
Sprakeler Straße bis hin zur Einmündung der Straße Im Aatal hinter dem Friedhofsgelände eine 
Tempo-30-Zone einzurichten, weil auf diesem Abschnitt zu schnell gefahren werde und ältere 
Menschen auf dem Weg zum Friedhof gefährdet seien. 
 
Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone kann nur dann von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet 
werden, wenn die Voraussetzungen des § 45 Abs. 1b Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) 
erfüllt sind. In der entsprechenden Verwaltungsvorschrift zur Zonengeschwindigkeitsverordnung ist 
festgelegt worden, welche Voraussetzungen für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone erfüllt sein 
müssen. Grundsätzlich kommt die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in Wohngebieten, bzw. in 
Wohnstraßen in Betracht. Der Bereich einer Tempo-30-Zone soll als städtebauliche Einheit er-
kennbar sein. Dies ist unter anderem die Voraussetzung dafür, dass dem Kfz-Fahrer bewusst wird, 
dass er sich in einer Tempo-30-Zone befindet. 
 
Die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone treffen nur für den kurzen bebauten 
Abschnitt an der Sprakeler Straße zu. Im weiteren östlichen Verlauf der Haselstiege bis zum 
Friedhof handelt es sich um einen reinen Wirtschaftsweg. Auf diesem etwa 150 Meter langen Ab-
schnitt ist keine Wohnbebauung mehr vorhanden. Für den gesamten Bereich der Haselstiege liegt 
demnach eine städtebauliche Einheit nicht vor. In dem unbebauten Bereich kann das Zonenbe-
wusstsein beim Kfz-Fahrer nicht erwartet werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrich-
tung einer Tempo-30-Zone liegen daher für den im Antrag beschriebenen Bereich der Haselstiege 
Vorlagen-Nr.: 
V/0580/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.07.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0580/2007 
nicht vor.  
 
Insgesamt ist das Verkehrsaufkommen im Bereich Haselstiege als sehr gering zu bewerten. Es 
handelt sich überwiegend um Anliegerverkehr. Auch der Fußgängerverkehr ist gering. Die meisten 
Friedhofsbesucher aus Sprakel benutzen auf Grund der Entfernung des Friedhofs zum Ort ihr Kfz.  
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
 
Schultheiß 
 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage: Anregung nach §24 GO NW Nr. 47/2007

Anlage_Anregung Nr. 47/2007

42 Zeichen

Anregung Nr. 47/2007

Anregung Nr. 47/2007

Beratungsverlauf (1)

21.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Sprakeler Straße 79a
  • Haselstiege
  • Im Aatal

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0580/2007
Typ
Vorlagen
Datum
26.07.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37