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4116/2018

Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung

Mitteilung Ausschuss 17.12.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 17.12.2018, TOP 2.1

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 2a

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Ansehen

Anlage 3a

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4

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Ansehen

Anlage 2b

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Ansehen

Anlage 5

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Ansehen

Anlage 3b

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Ansehen

Anlage 1

368 Zeichen

Entwicklung des Anordnungssolls 2018 Anlage 1    m
0,0 
100,0 
200,0 
300,0 
400,0 
500,0 
600,0 
700,0 
800,0 
900,0 
1.000,0 
1.100,0 
1.200,0 
1.300,0 
1.400,0 
01.01. 31.01. 28.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31. 08. 30.09. 31.10. 30.11. 07./31.12. 
Hpl-Ansatz 2018 Vorauszahlungen 2018 Nachzahlungen für Vorjahre Insgesamt lfd. Jahr 2018 Vorjahreswert 2017

Anlage 2a

1668 Zeichen

Anlage 2a    m 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll 
Vorausz. 
Produzierendes Gewerbe 126,24 13,33% 136,58 12,09% 141,5 2 11,76% 127,83 12,80% 145,21 14,11% 
Einzelhandel 61,71 6,51% 75,14 6,65% 69,23 5,75% 68,30 6,84 % 62,33 6,05% 
Hotel- & Gaststättengewerbe 17,59 1,86% 21,94 1,94% 26,5 1 2,20% 17,77 1,78% 16,74 1,63% 
Groß- & Außenhandel 78,74 8,31% 88,74 7,85% 88,68 7,37% 80 ,26 8,04% 80,68 7,84% 
Verkehr/Postdienste 21,61 2,28% 24,36 2,16% 30,11 2,50% 26 ,35 2,64% 28,26 2,75% 
Banken 65,73 6,94% 53,69 4,75% 61,46 5,11% 60,25 6,03% 58,61 5,69% 
Versicherungen 100,94 10,66% 129,87 11,49% 128,75 10,70% 1 28,21 12,84% 120,67 11,72% 
Finanzdienstleister 279,79 29,53% 366,27 32,42% 415,74 34 ,54% 283,27 28,37% 315,78 30,67% 
Medienwirtschaft 54,14 5,72% 51,42 4,55% 53,66 4,46% 46,54 4,66% 45,39 4,41% 
Information & Kommunikation 34,23 3,61% 39,23 3,47% 45,6 6 3,79% 36,63 3,67% 36,67 3,56% 
Sonstige Dienstleistungen *2) 106,60 11,25% 142,66 12,6 3% 142,46 11,83% 123,02 12,32% 119,14 11,57% 
Summe 947,32 100,00% 1.129,90 100,00% 1.203,78 100,00% 998 ,43 100,00% 1.029,48 100,00% 
Soll im Haushaltsjahr  *3) 1.028,50  Mio. EUR 923,43  M io. EUR 1.280,24  Mio. EUR 1.264,26  Mio. EUR 1.290,38  M io. EUR 
*1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte 
*2) Aufteilung - siehe Anlage 2b 
*3) insgesamt im Haushaltsjahr, also sowohl der Vorauszahlungen als auch der Nachforderungen (für Vorjahre) 
Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 07.12.2018 
Branchen 
2014 2015 2016 2017 2018

Anlage 3a

684 Zeichen

Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2017 und 2018 - Betragsangaben in Mio. EUR 
Anlage 3a    m 
30,00 
80,00 
130,00 
180,00 
230,00 
280,00 
330,00 
380,00 
01.01. 31.01. 28.02. 31.03. 30.04. 31.05. 20.06. 31.07. 31. 08. 30.09. 31.10. 30.11. 07./31.12. 
Versicherungen - Vorjahr Versicherungen - lfd. Jahr sonstige Dienstleistungen - Vorjahr sonstige Dienstleistungen - lfd. Jahr Finanzdienstleister - Vorjahr 
Finanzdienstleister - lfd. Jahr Produzierendes Gewerbe - Vorjahr Produzierendes Gewerbe - lfd. Jahr Groß- und Außenhandel - Vorjahr Groß- und Außenhandel - lfd. Jahr 
Einzelhandel -Vorjahr Einzelhandel - lfd. Jahr Banken - Vorjahr Banken - lfd. Jahr

Mitteilung Ausschuss

5923 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/21/212/1 
00.05.01-2018-12-17 
Vorlagen-Nummer  17.12.2018 
 4116/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 17.12.2018 
 
Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung 
Die Verwaltung ist beauftragt, den Finanzausschuss regelmäßig über die Entwicklung des Anord-
nungssolls der Gewerbesteuer zu unterrichten und gleichzeitig eine aktuelle (mehrjährige) Verteilung 
auf Branchen darzustellen. 
Für das Haushaltsjahr 2018 sind nachfolgende Gewerbesteuerforderungen (Vorauszahlungen für den 
Erhebungszeitraum 2018 und Nachforderungen für Vorjahre) angeordnet: 
 Vorauszahlungen Nachforderungen Insgesamt 
Hpl.-Ansatz 1.015,50 Mio. EUR 275,00 Mio. EUR 1.290,50 Mio. EUR 
Stand: 07.12.2018 1.029,48 Mio. EUR 260,90 Mio. EUR 1.290,38 Mio. EUR 
Anteil vom Ansatz 101,4 % 94,9 % 100,0 % 
 
 
Für das Haushaltsjahr 2019 sind folgende Gewerbesteuerforderungen angeordnet: 
 
 Vorauszahlungen Nachforderungen Insgesamt 
Hpl.-Ansatz 1.116,01 Mio. EUR 295,00 Mio. EUR 1.411,00 Mio. EUR 
Stand: 07.12.2018 998,45 Mio. EUR ./. 998,45 Mio. EUR 
Anteil vom Ansatz 89,4 % 0,0 % 70,8 % 
 
Dem Steueramt sind in einem Steuerfall Auswirkungen von Änderungen in der steuerlichen Recht-
sprechung zu § 40a  des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) bekannt geworden, die 
im Haushaltsjahr 2019 zu einer Verringerung der Nachforderungen um 13,8 Mio. EUR führen werden. 
 
 
Dem Finanzausschuss wurde zuletzt zu seiner Sitzung am 19.11.2018 über die Auswirkungen der 
Personalsituation berichtet, die unter anderem dazu führt, dass Gewerbesteuerbescheide über den 
Gesamtbetrag von 172,3 Mio. EUR bisher nicht erstellt werden konnten. 
 
Inzwischen konnten für den Aufgabenbereich der Erstellung von Gewerbesteuerbescheiden in Perso-
nalauswahlverfahren für alle unbesetzten Stellen geeignete Bewerberinnen und Bewerber gefunden 
werden. Des Weiteren wurden die Voraussetzungen geschaffen, weitere geeignete externe Bewerbe-
rinnen und Bewerber für konkret absehbare zukünftige Vakanzen zu sichern.

2 
 
 
Ab Januar 2019 werden zudem vorbehaltlich der Zustimmung der Personalvertretung von einem 
Großteil der bereits in dem Aufgabenbereich tätigen Bediensteten bezahlte Überstunden geleistet. 
 
Darüber hinaus wurde ein Maßnahmenkatalog erarbeitet (Einzelheiten sind in der Vorlage Nummer 
4189/2018 dargestellt), um die Stellen- und Personalsituation in der Gewerbesteuer für die Zukunft zu 
verbessern. 
 
Dem Finanzausschuss wird in seiner nächsten Sitzung über die weitere Entwicklung berichtet. 
 
 
In Anlage 1 wird die Entwicklung des Anordnungssolls aufgeteilt nach Haushaltsplanansatz, Voraus-
zahlungen des lfd. Erhebungsraumes und Veränderungen für ältere Veranlagungsjahre im Vergleich 
zur Vorjahresentwicklung dargestellt. 
Die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage durch die in Köln tätigen Unternehmen wirkt sich im Teil-
ansatz für Vorauszahlungen aus. Die Höhe der Vorauszahlungen entspricht grundsätzlich der Steuer, 
die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Die Vorauszahlungen zielen auf die Steuerhöhe, 
die sich für den laufenden Erhebungszeitraum voraussichtlich ergeben wird. Viele Steuerschuldner 
nutzen die Möglichkeit der Anpassung von Vorauszahlungen vor allem dann zeitnah, wenn mit einem 
schlechteren Ergebnis gerechnet wird. Die Anpassung an eine verbesserte Ertragssituation erfolgt 
dagegen oftmals erst im letzten Quartal des Erhebungszeitraumes oder nach Ablauf des Wirtschafts-
jahres. Das aktuelle Anordnungssoll für das Haushaltsjahr 2018 für die Vorauszahlungen hat den 
Teilansatz von 1.015,50 Mio. EUR bereits erreicht (101,4 % vom Ansatz). Das aktuelle Anordnungs-
soll für das Haushaltsjahr 2019 liegt mit 89,47% vom Ansatz unter dem Vergleichswert des Vorjahres 
(94,73%). 
Für das Jahr 2018 ist eine Steigerung des Vorauszahlungssolls gegenüber dem Ansatz 2017 von 
941,9 Mio. EUR um ca. 7,81 % berücksichtigt. Das aktuelle Anordnungssoll für Vorauszahlungen liegt 
mit 59,1 Mio. EUR oberhalb des Vorjahresniveaus (Stand zum 24.11.2017 = 970,38 Mio. EUR). 
Der Teilansatz für Nachforderungen wird auf der Grundlage eines mehrjährigen Durchschnittswertes 
qualifiziert geschätzt. Die im Verlauf eines Jahres zwar tendenziell progressive, aber nicht lineare 
Entwicklung des Teilansatzes lässt letztlich keine belastbare Prognose zu. Neben Veranlagungen 
(erstmalige Festsetzung der Gewerbesteuer) und nachträglichen Anpassungen der Vorjahresvoraus-
zahlungen schlagen sich in diesem Teilansatz Berichtigungen im Rahmen von anhängigen Ein-
spruchs- bzw. Klageverfahren und Betriebsprüfungen für alle Erhebungszeiträume nieder. Im Jahres-
verlauf ist daher die aktuelle Entwicklung des Anordnungssoll für Nachforderungen nicht vorherseh-
bar. 
Die Anlagen 2a und 2b enthalten mehrjährige Branchenaufteilungen, bezogen auf die tatsächlichen 
Festsetzungen des jeweiligen Veranlagungszeitraumes. Diese Aufteilungen basieren auf den bis zum 
07.12.2018 festgesetzten Forderungen für das Haushaltsjahr 2018. Als Zusatzinformationen werden 
in dieser Anlage auch die Summen der in den einzelnen Haushaltsjahren angeordneten Beträge (un-
terste Zeile) ausgewiesen. 
In den Anlagen 3a und 3b ist die Entwicklung der Vorauszahlungen für den letzten und den laufenden 
Erhebungszeitraum branchenmäßig grafisch dargestellt. 
Anlage 4 zeigt grafisch einen mehrjährigen Vergleich des Anordnungssolls. In Anlage 5 wird die stich-
tagsbezogene mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls im jeweiligen Haushaltsjahr betragsmä-
ßig dargestellt. Die hier dargestellten Beträge ergeben sich als Summe der im betreffenden Haus-
haltsjahr angeordneten Vorauszahlungen des laufenden Jahres und der angeordneten Veränderun-
gen älterer Erhebungszeiträume. Die absoluten und relativen Abweichungen zu den Basisjahren 2008 
und 2009 sind in dieser Tabelle ebenfalls enthalten. 
 
gez. Dr. Keller

Anlage 4

334 Zeichen

Anlage 4    m 
700,0 
750,0 
800,0 
850,0 
900,0 
950,0 
1.000,0 
1.050,0 
1.100,0 
1.150,0 
1.200,0 
1.250,0 
1.300,0 
01.01. 31.01. 28.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31. 08. 30.09. 31.10. 30.11. 07./31.12. 
Mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls 
Vorjahreswert 2015 Vorjahreswert 2016 Vorjahreswert 2017 Jahreswert 2018

Anlage 2b

1050 Zeichen

Anlage 2b   m 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll 
Vorausz. 
Sonstige Dienstleistungen *2) 106,60 100,00% 142,66 100 ,00% 142,46 100,00% 123,02 100,00% 119,14 100,00% 
"Freiberufliche Tätigkeiten" 41,20 38,65% 54,93 38,50% 5 4,01 37,91% 48,98 39,81% 48,63 40,82% 
Daseinsvorsorge 30,03 28,17% 40,31 28,26% 40,29 28,28% 37, 20 30,24% 33,59 28,19% 
Umwelt 18,33 17,20% 25,16 17,64% 20,78 14,59% 17,94 14,58% 1 6,83 14,13% 
Kulturelle Tätigkeiten 9,11 8,55% 12,82 8,99% 12,58 8,83% 11,82 9,61% 10,62 8,91% 
Weitere Dienstleistungen 7,93 7,44% 9,44 6,62% 14,80 10,3 9% 7,08 5,76% 9,47 7,95% 
Summe 106,60 100,00% 142,66 100,00% 142,46 100,00% 123,02 1 00,00% 119,14 100,00% 
*1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte 
*2) siehe Anlage 2a 
Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 07.12.2018 
Unterbranchen                 
Sonstige Dienstleistungen 
2014 2015 2016 2017 2018

Anlage 5

1340 Zeichen

Anlage 5 
Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Wert Abweichung Abwei chung Rel. Abw. Rel. Abw. 
2008 2009 *1) Vorvorjahr Vorjahr lfd. Jahr 2018 zu 2008 2 018 zu 2009 2018 zu 2008 2018 zu 2009 
2016 *2) 2017 *2) 2018 *2) 
01.01. 764,2 778,8 840,6 915,2 962,0 197,8 183,2 +25,9% +23,5% 
31.01. 757,2 814,1 917,2 1018,7 1017,7 260,5 203,6 +34,4% +25,0% 
28.02. 723,2 851,5 937,3 1045,0 1075,0 351,8 223,5 +48,7% +26,2% 
31.03. 756,2 858,7 1012,7 1074,8 1118,0 361,8 259,3 +47,8% +30,2% 
30.04. 803,8 833,4 1064,9 1113,8 1180,0 376,2 346,6 +46,8% +41,6% 
31.05. 838,9 807,1 1108,8 1144,0 1212,1 373,2 405,0 +44,5% +50,2% 
30.06. 926,5 800,4 1146,9 1154,9 1209,4 286,2 412,3 +30,9% +51,5% 
31.07. 970,8 790,0 1187,3 1245,3 1226,1 255,3 436,1 +26,3% +55,2% 
31.08. 1.034,30 776,8 1200,8 1223,9 1290,6 256,3 513,8 +24,8% +66, 1% 
30.09. 1.018,10 758,6 1216,6 1268,5 1266,7 248,6 508,1 +24,4% +67, 0% 
31.10. 1.038,60 773,1 1283,1 1266,4 1300,0 261,4 526,9 +25,2% +68, 2% 
30.11. 1.043,30 795,8 1272,7 1264,4 1290,4 247,1 494,6 +23,7% +62, 2% 
07./31.12. 1.043,20 794,6 1280,2 1264,3 1290,4 247,2 495,8 +23,7% +62, 4% 
*1) Die Folgen der Finanzkrise 2008 und der Unterneh menssteuerreform 2008 wirkten sich erst ab dem Haushaltsjahr 2009 aus. 
*2) Neben dem laufenden Jahr werden die beiden Vorja hre aufgeführt, um Entwicklungen aufzuzeigen. 
Stand

Anlage 3b

494 Zeichen

Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2017 und 2018 - Betragsangaben in Mio. EUR 
Anlage 3b  n 
0,00 
10,00 
20,00 
30,00 
40,00 
50,00 
60,00 
01.01. 31.01. 28.02. 31.03. 30.04. 31.05. 20.06. 31.07. 31. 08. 30.09. 31.10. 30.11. 07./31.12. 
Verkehr/Postdienste -  Vorjahr Verkehr/Postdienste - lfd. Jahr IuK - Vorjahr 
IuK - lfd. Jahr Medienwirtschaft - Vorjahr Medienwirtschaft - lfd. Jahr 
Hotel- und Gaststättengewerbe - Vorjahr Hotel- und Gaststättengewerbe - lfd. Jahr

Beratungsverlauf (1)

17.12.2018 Finanzausschuss
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4116/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.12.2018
Erstellt
07.12.2018 16:34