2018/2022
1. Quartalsbericht 2022 der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 01.08.2022 2018/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 16.08.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 16.09.2022 1. Quartalsbericht 2022 der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln Die Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln ist eine gemäß der Ratsbeschlüsse vom 10.05.2016 und 28.06.2016 eingerichtete unabhängige Anlaufstelle für Hinweise und Beschwerden zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten innerhalb der Stadt Köln. Das beschlossene Feinkonzept sieht re- gelmäßige Tätigkeitsberichte der Ombudsstelle an die Verwaltung und Politik vor. Beigefügt ist der erste Quartalsbericht 2022 zum Stand 31.03.2022. Stellungnahme der Verwaltung Die Verwaltung dankt der Ombudsstelle für die im Bericht aufgezeigten Empfehlungen und nimmt zu diesen wie folgt Stellung. Kommunale Unterbringungskapazitäten Das Amt für Wohnungswesen prüft fortlaufend, ob die vorhandenen Unterbringungskapazitäten aus- reichen. Sofern sich abzeichnet, dass zu wenige oder zu viele Kapazitäten vorhanden sind, wird im Rahmen des Belegungs- und Ressourcenmanagements nachgesteuert. Ob Geflüchtete zuvor bereits privat untergekommen sind, ist für den Anspruch auf eine ordnungsbehördliche Unterbringung durch die Stadt nicht ausschlaggebend. Aufnahmestrukturen bei der Identifikation und Inobhutnahme unbegleiteter Minderjähriger sowie Zu- gang zu Rechtsberatung bzw. rechtlichem Gehör Unbegleitete minderjährige Geflüchtete werden in der Regel schnell erkannt und bereits vom Welco- me Center Cologne (WCC) der zuständigen Stelle des Amtes für Kinder, Jugend und Familie – dem Gefährdungs-Sofortdienst – gemeldet, damit eine behördliche Inobhutnahme nach § 42 Abs.1 Nr.3 SGB VIII in die Wege geleitet wird. Entsprechend des gesetzlichen Auftrages ist die Inobhutnahme stets zu gewährleisten. Lediglich in Einzelfällen bei unklaren Familienkonstellationen oder unklarem Alter der Kinder kann es zu einer Verzögerung kommen. Art. 12 Abs.2 Kinderrechtskonvention sieht in erster Linie rechtliches Gehör durch unmittelbare Anhö- rung der Meinung des Kindes selber vor, die beim Jugendamt stets gewährleistet ist. Die Beiziehung eines zusätzlichen Rechtsbeistandes ist im Rahmen der Inobhutnahme weder geboten noch erforder- lich, da stets ein vom Familiengericht bestellter Amtsvormund (§§ 1779, 1791 b BGB) zur Wahrung der Rechte des Kindes eingesetzt wird. Begrenzung der Unterbringung in Notaufnahmeeinrichtungen auf maximal drei Monate Die Unterbringung in der Notaufnahme Herkulesstraße erfolgt in der Regel begrenzt. Meist erfolgt eine Weiterleitung entweder nach Bochum zur Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flücht- linge (BAMF), um dort einen Asylantrag zu stellen, oder eine Weiterleitung zur Umverteilung über die 2 Bezirksregierung Arnsberg. In einzelnen Fällen kann es zu Verzögerungen des aufenthaltsrechtlichen Verfahrens kommen, etwa wenn die untergebrachten Personen gegen die Weiterleitung Klage vor Gericht erheben. Dann ist zunächst die gerichtliche Entscheidung abzuwarten. Die Unterbringung an Standorten, die nicht über den angestrebten Standard von abgeschlossenen Wohneinheiten verfügen, kann aktuell länger als drei Monate betragen. Im Zuge des russischen An- griffs auf die Ukraine und der hohen Zahl Geflüchteter wurden Standorte mit geringerem Standard teils reaktiviert, um die Unterbringungsverpflichtung zu gewährleisten. Abgrenzung zwischen sozialbetreuerischen Tätigkeiten und ärztlichen, rechtsberatenden, hoheitli- chen oder anderweitig zu definierenden Aufgaben in Notaufnahmesituationen Eine solche formelle Abgrenzung ist weder geboten, noch wegen überschneidender Kompetenzen möglich. Soweit eine soziale Betreuung in einer kommunalen Notaufnahmeeinrichtung erfolgt, erfolgt diese im Auftrag der Stadt Köln und damit stets öffentlich-rechtlich. Eine Rechtsberatung im Sinne einer rechtlichen Interessenvertretung findet nicht statt. Im Rahmen der sozialarbeiterischen Betreu- ung erfolgt eine Erst-Information, die Informationen zur ausländerrechtlichen Registrierung, sozialen Transferleistungen und anderen Themen beinhaltet. Soweit eine Testung auf Covid-19 erforderlich ist, erfolgt diese durch ein privates Corona- Testunternehmen, welches im Auftrag der Stadt Köln handelt. Seit dem 28.4.2022 erfolgen, auf freiwilliger Basis, im WCC Erstuntersuchungen (Gesundheits- Screening) aller Geflüchteten, die sich dort vorstellen. Die Untersuchungen finden räumlich getrennt vom Welcome Center in einem MediBus (umgebauter Linienbus, der als ambulante Arztpraxis fun- giert) statt. Vor den Untersuchungen, welche von Ärzt*innen durchgeführt werden, erfolgt ein entspre- chendes Aufklärungsgespräch. Sicherstellung der Krankenhilfe in Notaufnahmesituationen Im Welcome Center ist die Krankenhilfe in Notaufnahmesituationen durch das Angebot des Medi- Busses sichergestellt. Bei akuten Bedarfen, die außerhalb der Besetzung des Busses auftreten und einer sofortigen Reaktion bedürfen, wird über 112 der Rettungsdienst alarmiert. Pflegeplätze für Geflüchtete Die Unterbringung von Geflüchteten, die einer stationären Pflege bedürfen, erfolgt über das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, welches für Leistungen für Pflegebedürftige nach SGB XII zuständig ist. Die Situation in der Pflege ist allgemein angespannt, die Stadt unterstützt betroffene Geflüchtete bzw. Angehörige und setzt sich für adäquate Lösungen ein. Schriftliche Fixierung der sachlichen Zuständigkeit für die Unterbringung Geduldeter und der Anwen- dung der Regeln Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen und dem städtischen Auf- gabengliederungsplan und bedarf daher keiner zusätzlichen schriftlichen Fixierung. Das Amt für Wohnungswesen ist nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) zur Unterbringung Geflüchteter während des asylrechtlichen Verfahrens verpflichtet. Eine Person mit Geduldetenstatus mit negativ abgeschlossenem aufenthaltsrechtlichem Verfahren wird meist weiter untergebracht. Wenn die Per- son jedoch eine private Unterkunft hat, diese verliert und um städtische Unterbringung nachsucht, ist sie im rechtlichen Sinne eine von Obdachlosigkeit bedrohte Person und wird zunächst vom Amt für Soziales, Arbeit und Senioren nach § 14 OGB untergebracht. Responsivität Die Verwaltung ist bestrebt, auch in Phasen hoher Arbeitsbelastung möglichst zeitnah Anfragen der Ombudsstelle zu beantworten. Alle Hinweise der Ombudsstelle werden unverzüglich dem Sozialen Dienst zugeleitet und in der sozialen Betreuung vor Ort berücksichtigt, auch wenn eine Beantwortung in einzelnen Fällen nicht zeitnah möglich ist. In den Quartalsgesprächen zwischen der Verwaltung und der Ombudsstelle findet zudem regelmäßig ein persönlicher Austausch zu Einzelfällen und aktuellen Themen statt. Vorbereitung zur Wiederaufnahme der Coronaschutz-Impfkampagne Das Team Flüchtlingsmedizin des Gesundheitsamtes hat an verschiedenen Terminen Impfaktionen für ukrainische Geflüchtete angeboten. Die Impfaktionen wurden an vier Tagen der Woche durch je 3 drei Mitarbeitern der Flüchtlingsmedizin vorbereitet und geplant. Hierbei wurden die Bewohner*innen auf die Impfung angesprochen und erhielten zusätzlich Informationsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf Ukrainisch. Aktuell werden Einrichtungen zur Unterbrin- gung von Geflüchteten von einem durch das Gesundheitsamt organisierten Impfbus angefahren, und den Menschen damit unmittelbar am Wohnort ein Impfangebot gemacht. Das Angebot steht allen Kölner Bürger*innen offen und wird auch entsprechend durch die Pressemitteilung und auf den städ- tischen Webseiten beworben. Darüber hinaus erhalten Geflüchtete Informationen über Impfmöglichkeiten bei niedergelassenen Ärzt*innen, im Gesundheitsamt und im Medi-Bus. Erweiterung des Mandats der Ombudsstelle für Beschwerdeverfahren im Kontext der privaten Wohn- raumvermittlung für Geflüchtete Die Stadt Köln bietet keine Vermittlung in privaten Wohnraum an. Mietverträge sind privatrechtlicher Natur. Die Stadt Köln kann der Ombudsstelle daher kein Mandat erteilen, Beschwerdeverfahren für privatrechtliche Angelegenheiten zu führen. Um Geflüchtete bei dem Umzug in privaten Wohnraum zu unterstützen, betreibt die Stadt Köln ge- meinsam mit dem Caritasverband, dem DRK .und dem Kölner Flüchtlingsrat das Auszugsmanage- ment. Ziel des Auszugsmanagements ist es, Geflüchteten in Köln, die bisher in städtischen Unter- künften untergebracht sind, bei ihrer Suche nach passendem privatem Wohnraum zu unterstützen. Untergebrachte Geflüchtete, die nicht in dem Projekt involviert sind, können im Rahmen der sozialar- beiterischen Betreuung vor Ort Unterstützung in Fragen rund um das Thema Auszug in privaten Wohnraum erhalten. Gez. Voigtsberger i.V
220429_Ombudsstelle Quartalsbericht I_22
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Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln Neue Maastrichter Str. 12-14 (Hinterhof), 50672 Köln Tel. 0221/1686520-7/-8 Fax 0221/1686520-9 https://ombudsstelle.koeln Kurzbericht I/2022 (Stand: 31.03.2022) 1. Zahlenmäßige Entwicklung Ausweislich der vorläufigen Fallstatistik für das 1. Quartal 202 2 (vgl. 5.) bearbeitete die Ombudsstelle 56 Beschwerdeverfahren. Die Zahl der neu aufgenommenen Beschwerden konnte gegenüber dem 4. Quartal 2021 mehr als verdoppelt werden und lag bei 4 4. Der Anteil der Hinweise von Flüchtlingen lag im 1. Quartal bei 66 %. Seit dem Beginn des großangelegten Überfalls russischer Streitkräfte auf die Ukraine am 24.02.2022 erreichten zahlreiche Anfragen zur Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukra- ine die Ombudsstelle. Mehr als die Hälfte der ab diesem Zeitpunkt eingeleiteten Beschwer- deverfahren hatte diesen Bezug. Die Ombudsstelle führte in diesem Kontext drei Struk- turermittlungen durch, holte Erkundigungen bei verschiedenen Behörden und weiteren Ak- teur_innen ein und suchte verschiedene Einrichtungen1 (teils mehrfach) auf (vgl. 3.1). 2. Organisatorische und personelle Entwicklungen Im ersten Quartal 2022 wurde die Erfassung der Beschwerdefälle vollständig auf die Da- tenbank umgestellt, die der Rechtsträger für die Ombudsstelle entwickeln ließ. Die Aus- wertung erfolgte erstmals datenbankgestützt. 3. Wichtige Fallkonstellationen im Berichtszeitraum 3.1 Ukraine-Flüchtlinge Die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine betreffend erreichten die Ombudsstelle insbesondere in den ersten Kriegswochen zahlreiche Anfragen bzw. Hinweise (22/02/11- 15, 22/03/03-06, 22/03/09, 22/03/15-16). Überwiegend handelte es sich um Informations- und Beratungswünsche zur Unterbrin- gung und Versorgung und zum Aufenthalt, die meist an Flüchtlingsberatungsstellen, teils auch an staatliche Stellen verwiesen und weitergeleitet wurden. In der Anfangsphase wurde z.T. das Fehlen von Hilfeangeboten der Kommunen, v.a. bzgl. der Unterbringung, beklagt.2 Insofern wurde ab dem 07.03.2022 mit der Übernahme der 1 Drehscheibe/Ankunftszentrum, Notaufnahmeeinrichtung Messehalle 3 und Hallenunterkünfte 2 Angeblich verwies eine Nachbarkommune Unterstützer neu angekommener Flüchtlinge nach Köln (22/02/13). Seite 2 von 8 Drehscheibe (später bezeichnet als Ankunftszentrum bzw. Welcome Center) am Bres- lauer Platz durch die Stadt Köln eine Verbesserung eingeleitet. Aufgrund einiger Hinweise auf Probleme in Hallenunterkünften wurden Strukturermittlun- gen durchgeführt (22/03/15-16). Auch die Identifizierung und Inobhutnahme von aus der Ukraine unbegleitet einreisenden Minderjährigen war Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens (22/03/09; vgl. 3.3.1). Bezogen auf die private Aufnahme von Ukraine -Flüchtlingen gingen Hinweise auf Über- lastungssituationen ein, z.B. in einer überfüllten Wohnung (22/02/13). Angesichts des of- fenbar hohen Anteils privat untergekommener Geflüchteter aus der Ukraine , inzwischen verstärkt diskutierter Risiken und Belastungen bei privaten Unterkunftsangeboten und Kri- tik in Bezug auf Vermittlungsbörsen ist zu erwarten, dass weiterhin gravierende Probleme bei der privaten Aufnahme bzw. dem privaten Wohnen auftreten können. Mit Blick auf die private Wohnraumvermittlung beschloss der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 17.03.2022, die Verwaltung zu beauftragen, dem Integrationsrat und dem Aus- schuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren darzulegen, wie vorhandene Strukturen, wie u.a. die Ombudsstelle, für geflüchtete Menschen genutzt und ausgebaut werden kön- nen, um etwaigen Missbrauch zu vermeiden (Aufnahme und Versorgung geflüchteter Menschen aus der Ukraine, AN/0632/2022, Punkt 5). Bei einer entsprechenden Erweite- rung ihres Mandats wäre die Ombudsstelle sicher in der Lage, auch in diesem Bereich Beschwerden nachzugehen und frühzeitig auf Missstände hinzuweisen. 3.2 Gewalt Im Kontext Gewaltprävention bestätigte die Verwaltung in Teilen eine Konfliktproblematik innerhalb unfreiwilliger Wohngemeinschaften bei stark abweichenden Tagesrhythmen und sorgte im Beschwerdefall 21/12/03 für Abhilfe. Massive Körperverletzungen wurden der Ombudsstelle in zwei Fällen angezeigt. Im ersten Fall hatte ein mutmaßlich psychisch gestörter Flüchtling seine Beschwerde über Gewalt und sexuelle Belästigung (22/02/09) bereits zurückgezogen, als er auf eine Körperverlet- zung hinwies. Die Ombudsstelle wandte sich in diesem Fall an der Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes Köln und nachfolgend an die Feuerwehr Köln, da schwere Verletzungen und eine Gefährdungslage zu befürchten war en.3 Kopfverletzungen erlitt auch der Beschwerdeführende in einem zweiten Fall. Er gab an, von Mitarbeitern des im Gebäude des Ausländeramtes eingesetzten Wachdienstes angegriffen worden zu sein. Das Beschwerdeverfahren (22/03/11) war zum Quartalsende anhängig. Zu einem Vorwurf, dass einem verletzten Geflüchteten aus Libyen, der angab, überfallen und mit einer Glasflasche verletzt geworden zu sein, am Ankunftszentrum Breslauer Platz medizinische und weitere Hilfe (zunächst) versagt worden sei , leitete die Ombudsstelle eine Vorermittlung (22/03/13) ein.4 Es gelang jedoch nicht, Kontakt zu den Personen auf- zunehmen, die den Vorwurf erhoben hatten. 3 Wie sich ergab, befand der Betroffene sich zu dieser Zeit offenbar bereits in stationärer Behand- lung aufgrund von Kopfverletzungen. Der Betroffene benannte gegenüber der Ombudsstelle die mutmaßlichen Täter nicht; seine Äußerung zu angeblichen Hintergründen der Tat bewertete die Ombudsstelle als antisemitisch (israelbezogener Antisemitismus). 4 Einem Pressebericht zufolge (https://www.ksta.de/koeln/verletzten-nicht-versorgt-ehrenamtler- fassungslos-ueber-vorfall-am-breslauer-platz-39561690) erhoben am Ankunftszentrum tätige Eh- renamtliche den Vorwurf, dass im o.g. Fall erst durch ihre Intervention ein Sanitäter hinzugezogen und nach einer Behandlung im Krankenhaus ein Platz in einer Notunterkunft gefunden worden sei. Die Stadt Köln stellte demnach den Vorfall gänzlich anders dar, dass nämlich die Feuerwehr den Sanitätsdienst hinzugezogen, es sich jedoch nicht um eine akute Verletzung gehandelt habe und sodann ein Krankentransport veranlasst worden sei. Seite 3 von 8 3.3 Schutzbedürftige Personen5 3.3.1 Unbegleitete Minderjährige In drei Fällen wurden Ermittlungen mit Bezug zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (umF) aufgenommen: erstens zum Übergang aus der Jugendhilfe in ein selbstständiges Leben (22/02/08; Beschwerde eines Careleavers über Unterbringung in einer Notunterkunft; zurückgezogen nach erfolgreicher individueller Wohnungssuche), zweitens zur Unterbringung ortsfremder umF (22/02/17; Beschwerde nicht gerechtfertigt bei Abhilfeangebot) und drittens zur Identifizierung und Inobhutnahme von unbegleitet einreisender Minderjähriger im Zuge der Ukraine-Hilfe (22/03/09; Lücken bei der Identifi- zierung und Inobhutnahme von umF am Ankunftszentrum, teilweise Abhilfe im Grund- satz). Vor dem Hintergrund problematischer Erfahrungen aus dem Jahr 2015 (Hinweise, dass ankommende umF teilweise nicht dem Jugendamt gemeldet, sondern von privaten Drit- ten mitgenommen wurden) und einem Hinweis auf aktuelle Probleme bei der Identifizie- rung und Inobhutnahme eines umF am Ankunftszentrum Breslauer Platz richtete die Ombudsstelle mehrfach Fragen an das Jugendamt Köln. Zudem wurde in einer Zentra- len Unterbringungseinrichtung des Landes NRW (ZUE), in die die Stadt Köln neu an- kommende Ukraine-Flüchtlinge weiterleitete, das Beschwerdemanagement um Aus- künfte ersucht. Am 22.03.2022 teilte das Jugendamt Köln mit, dass Rufnummern des Bereitschaftsdienstes im Ankunftszentrum vorlagen und die Erarbeitung eines Ablauf- schemas (Beschreibung des Vorgehens im Rahmen der Inobhutnahme für die Helfer_in- nen) sowie eines Anschreibens in ukrainischer Sprache für unbegleitete Minderjährige vorbereitet wurde. Nicht bestritten wurden Ablaufschwierigkeiten bei der Inobhutnahme eines unbegleiteten Minderjährigen am Ankunftszentrum, auf die die Ombudsstelle einen Hinweis erhalten hatte. Offen blieb, ob weitere Meldungen zu unbegleiteten Minderjähri- gen erfolgten. Nicht abschließend geklärt werden konnte, ob ein unbegleiteter Jugendli- cher aus Köln in eine ZUE transferiert wurde. Ende März wurde nach Feststellung der Ombudsstelle dann auf der städtischen Website „Informationen für geflüchtete Men- schen aus der Ukraine“ (https://www.stadt-koeln.de/artikel/71805/index.html) über das Inobhutnahmeverfahren informiert. Die Ombudsstelle begrüßt die erfolgte Klärung in Bezug auf die Situation am Ankunfts- zentrum und die angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der Identifizierung von umF. Wichtig erscheint, ihre Identifizierung durchgehend zu sicherzustellen und auch Zugang zu adäquater Rechtsberatung zu gewähren.6 3.3.2 Menschen mit Behinderung Aus dem Vorjahr fortgeführte Ermittlungen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen mit Behinderung endeten in einem Fall mit der Bewertung, dass die Beschwerde über nicht behindertengerechte Wohnbedingungen nicht gerechtfertigt erschien, zumal die an- gebotene Abhilfe ( barrierefreie Wohnung) vom Beschwerdeführenden abgelehnt wurde 5 Die EU-Aufnahmerichtlinie zählt u.a. Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Behinderte, äl- tere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer des Menschen- handels, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störun- gen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physi- scher oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z. B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genita- lien zu den schutzbedürftigen Personen. 6 In Artikel 12 der Kinderrechtskonvention ist die Berücksichtigung des Kindeswillens verankert, die insbesondere das Recht auf rechtliches Gehör umfasst. Dabei geht es um eine Verfahrensga- rantie (vgl. etwa CRC/C/GC/20, S.7f.; online unter https://documents-dds-ny.un.org/doc/UN- DOC/GEN/G16/404/44/PDF/G1640444.pdf [29.04.2022]). Seite 4 von 8 (21/11/02). In einem zweiten Fall (21/12/08; Beschwerde über fehlenden Platz für Pflege- bett) waren die Ermittlungen zum Quartalsende noch nicht abgeschlossen. Die dritte Be- schwerde (21/12/10; nicht ermöglichtes Zusammenleben mit Pflegeperson) wurde zurück- gezogen. Eine neue, auch unter 3.3.3 erwähnte Beschwerde (22/01/19) richtete sich u.a. auf eine angeblich mangelnde Unterstützung des Zugangs eines behinderten Kindes zu Gesund- heitsleistungen. 3.3.3 Personen mit psychischen Störungen Nach einem Suizidversuch eines Familienmitglieds beschwerte sich eine Familie, die nach unerlaubter Einreise (Meldung im September 2021) noch auf die Zuweisung wartete und in der Notaufnahmeeinrichtung Herkulesstr. untergebracht war ( 22/01/09), bzgl. der Un- terbringungsbedingungen und der Unterstützung durch die Sozialdienste (vgl. 3.3.2). Das Beschwerdeverfahren war zum Quartalsende noch anhängig. Jedoch spricht die Ombuds- stelle bereits jetzt Empfehlungen aus. Ermittlungen zur Unterbringung und Betreuung einer dementen Person (22/01/08) waren zum Quartalsende noch anhängig. Die Unterbringung, Betreuung und Pflege schien im Kontext der Flüchtlingsunterbringung ausgesprochen problematisch. Eine passende Ein- richtung wurde bis zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung nicht gefunden. Noch nicht abgeschlossen wurden die aus 2021 fortgeführten Ermittlungen aufgrund einer Beschwerde einer Person mit psychischen Störungen (21/12/01; fehlender Rückzugs- raum). 3.3.4 Personen mit schwerer körperlicher Erkrankung Als teilweise gerechtfertigt bewertet wurde eine Beschwerde (21/10/06) über die Unter- bringung schwer erkrankter Personen, nachdem die medizinische Notwendigkeit einer rauchfreien und allergenarmen Umgebung (bei bronchialer Hyperreagibilität und allgemei- ner Atopie) durch das Gesundheitsamt bestätigt wurde und eine Abhilfe durch Verlegung der Familie in eine abgeschlossene Wohneinheit erfolgte. 3.4 Weitere Punkte Sachliche Zuständigkeit für Unterbringung Geduldeter : Nach Ansicht der Ombudsstelle dürfte die Regelung, dass die sachliche Zuständigkeit für "wegen fehlender Reisedoku- mente" geduldete Personen bei (erneutem Unterbringungsbedarf) vom Amt für Woh- nungswesen auf die Fachstelle Wohnen übergeht, mangels schriftlich fixierter Kriterien und mangels Anwendungsdokumentation kaum überprüfbar sein (21/11/03). Schon um den Eindruck einer beliebigen Anwendung zu vermeiden, dürfte eine Nachbesserung an- geraten sein. Schädlingsbefall: Mehrfach wurde ein Schädlingsbefall (Schaben) in einem häufig be- troffenen Wohnheim beklagt ( 22/02/05, 22/03/02, 22/03/07). In einem Fall wurden damit zusammenhängende gesundheitliche Probleme angegeben. Seite 5 von 8 Aufenthaltsrecht: Hinweise zu aufenthaltsrechtlichen Problemen aufgrund ausbleibender oder verzögerter Bearbeitung von Anträgen und Vorgängen durch das Ausländeramt wa- ren häufig . Wegen eines erforderlichen Bedarfs an Rechtsberatung (Einzelfallprüfung) musste in diesen Fällen meistens ein Verweis an Beratungsstellen erfolgen (22/01/02, 22/01/03, 22/01/04, 22/01/07, 22/01/10, 22/02/04).7 Als gerechtfertigt beurteilte die Om- budsstelle eine Beschwerde über die verspätete Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen (22/01/06).8 Gravierende technische Probleme: Während Beschwerden über technische Probleme re- gelmäßig verwiesen werden, erfolgte auch im 1. Quartal 2022 in bestimmten Konstellatio- nen eine Bearbeitung, z.B. bei der beklagten wiederholten Beschädigung von Briefkästen (21/12/06) mit der Folge einer Beeinträchtigung der postalischen Erreichbarkeit. Mit Bezug auf ausstehende Auskünfte ( 21/12/04, 22/02/06) regt die Ombudsstelle eine Verbesse- rung der Responsivität an. Pandemiedynamik: Im Blick auf die unzureichende Impfquote und den zu befürchtenden erneuten Anstieg der Infektionszahlen erscheint es notwendig, weitere Anstrengungen zu unternehmen. 7 Ebenfalls an anwaltliche oder anderweitige Rechtsberatung verwiesen wurde eine Beschwerde (22/03/12) eines Flüchtlings über die Einbehaltung von Datenträgern seitens der Ausländerbe- hörde. 8 Mangels überprüfbarer Angaben nicht zu bewerten war ein Hinweis auf eine mangelnde telefoni- sche Erreichbarkeit des Ausländeramtes, der von einem städtischen Mitarbeiter stammte. Er gab an, über den internen Telefonanschluss problemlos das Ausländeramt zu erreichen, mit einer ex- ternen Nummer jedoch nicht durchgestellt zu werden (22/03/01). Seite 6 von 8 4. Empfehlungen Die Ombudsstelle empfiehlt, dass die Verwaltung weiterhin initiativ wird, um • ausreichende kommunale Unterbringungskapazitäten aufzubauen, auch für zu- nächst privat aufgenommene Flüchtlinge, • Aufnahmestrukturen so auszurichten und die beteiligten Akteure so zu sensibili- sieren, dass die Identifikation und Inobhutnahme unbegleiteter Minderjährige so- wie das rechtliche Gehör – auch durch Zugang zu Rechtsberatung – garantiert wird, • die Unterbringung in Notaufnahmeeinrichtungen auf maximal drei Monate zu be- grenzen, • in Notaufnahmesituationen eine klare Abgrenzung vorzunehmen zwischen sozial- betreuerischen Tätigkeiten und ärztlichen, rechtsberatenden, hoheitlichen oder an- derweitig zu definierenden Aufgaben, • in Notaufnahmesituationen die Gewährung der Krankenhilfe jederzeit sicherzustel- len, • den Zugang zu geeigneten Pflegeplätzen für Flüchtlinge zu erleichtern, • die sachliche Zuständigkeit für die Unterbringung Geduldeter schriftlich zu fixieren und die Anwendung der Regelung zu dokumentieren, • die Responsivität bei Beschwerden weiter zu verbessern, • eine Wiederaufnahme der Coronaschutz-Impfkampagne vorzubereiten und • zu klären, ob eine Erweiterung des Mandats der Ombudsstelle für Beschwerdever- fahren im Kontext der privaten Wohnraumvermittlung für Ukraine-Flüchtlinge erfol- gen soll. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln Neue Maastrichter Str. 12-14 (Hinterhof), 50672 Köln Tel. 0221/1686520-7/-8 Fax 0221/1686520-9 https://ombudsstelle.koeln 5. Statistik Ombudstelle: Vorläufige Fallstatistik für das 1. Quartal 2022 (Stand: 29.04.2022) Angaben vorbehaltlich Datenbereinigung (Jahresabschluss 2022) gesamt fortgeführt neu in 1 / 2022 abso- lut % abso- lut % abso- lut % Fallzahlen 56 100 12 100 44 100 namentlich / anonym namentlich 33 59 11 92 22 50 anonym 23 41 1 8 22 50 Hinweisgebende (Mehrfachnennung möglich) Flüchtlinge 28 61 5 45 23 66 Freiwillige 0 0 0 0 0 0 Professionelle 14 30 6 55 8 23 andere 4 9 0 0 4 11 Vorermittlung ja 14 25 3 25 11 25 nein 42 75 9 75 33 75 Aufgabenbereich ja 34 61 11 92 23 52 nein 22 39 1 8 21 48 vor Ort ja 4 7 1 8 3 7 nein 52 93 11 92 41 93 Befragung ja 47 84 12 100 35 80 nein 9 16 0 0 9 20 Auskunftsersuchen (Mehrfachnennung mög- lich) AfW 22 56 13 87 9 38 GA 0 0 0 0 0 0 and. Ämter 5 13 1 7 4 17 and. Akteure 12 31 1 7 11 46 weitere Maßnahmen (Mehrfachnennung mög- lich) Abgabe/Verweis 30 88 2 100 28 88 Vermittlung 4 12 0 0 4 13 Bearbeitungstand offen 13 23 4 33 9 20 geschlossen 43 77 8 67 35 80 Kategorisierung (Mehrfachnennung möglich) Gewalt 3 5 0 0 3 7 MW-Verstoß 2 3 1 8 1 2 Diskriminierung 3 5 1 8 2 4 sex. Übergriff 1 2 0 0 1 2 andere 49 84 11 85 38 84 Unterbringung (Mehrfachnennung möglich) WH 19 76 9 100 10 63 gewerbl. Unterkunft 1 4 0 0 1 6 privat 1 4 0 0 1 6 Notunterkunft 4 16 0 0 4 25 Schutzbedürftigkeit mit schutzbed. Pers. 15 28 3 27 12 28 ohne schutzbed. Pers. 39 72 8 73 31 72 Seite 8 von 8 Angaben vorbehaltlich Datenbereinigung (Jahresabschluss 2022) gesamt fortgeführt neu in 1 / 2022 abso- lut % abso- lut % abso- lut % Rechtfertigung der Beschwerde voll 1 13 0 0 1 25 nein 2 25 1 25 1 25 teilweise 5 63 3 75 2 50 ungeklärt 0 0 0 0 0 0 Indiv. Abhilfe voll 4 50 2 50 2 50 nein 2 25 1 25 1 25 teilweise 2 25 1 25 1 25 ungeklärt 0 0 0 0 0 0 Grds. Abhilfe voll 0 0 0 0 0 0 nein 5 63 4 100 1 25 teilweise 3 38 0 0 3 75 ungeklärt 0 0 0 0 0 0 Bewertung nicht möglich/entfällt 26 0 3 0 23 0
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Neue Maastrichter Straße 12
- Herkulesstraße
- Breslauer Platz
- Straße 12 14
- Im Grund
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Details
- Aktenzeichen
- 2018/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.08.2022
- Erstellt
- 17.06.2022 11:59