Mandari Insight

2018/2022

1. Quartalsbericht 2022 der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln

Mitteilung Ausschuss 01.08.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 18.08.2022, TOP 9.5

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

220429_Ombudsstelle Quartalsbericht I_22

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

8984 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 01.08.2022 
 2018/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 16.08.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 16.09.2022 
 
1. Quartalsbericht 2022 der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 
Die Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln ist eine gemäß der Ratsbeschlüsse vom 10.05.2016 und 
28.06.2016 eingerichtete unabhängige Anlaufstelle für Hinweise und Beschwerden zur Unterbringung 
und Betreuung von Geflüchteten innerhalb der Stadt Köln. Das beschlossene Feinkonzept sieht re-
gelmäßige Tätigkeitsberichte der Ombudsstelle an die Verwaltung und Politik vor. Beigefügt ist der 
erste Quartalsbericht 2022 zum Stand 31.03.2022. 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Die Verwaltung dankt der Ombudsstelle für die im Bericht aufgezeigten Empfehlungen und nimmt zu 
diesen wie folgt Stellung. 
 
Kommunale Unterbringungskapazitäten 
Das Amt für Wohnungswesen prüft fortlaufend, ob die vorhandenen Unterbringungskapazitäten aus-
reichen. Sofern sich abzeichnet, dass zu wenige oder zu viele Kapazitäten vorhanden sind, wird im 
Rahmen des Belegungs- und Ressourcenmanagements nachgesteuert. Ob Geflüchtete zuvor bereits 
privat untergekommen sind, ist für den Anspruch auf eine ordnungsbehördliche Unterbringung durch 
die Stadt nicht ausschlaggebend. 
 
Aufnahmestrukturen bei der Identifikation und Inobhutnahme unbegleiteter Minderjähriger sowie Zu-
gang zu Rechtsberatung bzw. rechtlichem Gehör 
Unbegleitete minderjährige Geflüchtete werden in der Regel schnell erkannt und bereits vom Welco-
me Center Cologne (WCC) der zuständigen Stelle des Amtes für Kinder, Jugend und Familie – dem 
Gefährdungs-Sofortdienst – gemeldet, damit eine behördliche Inobhutnahme nach § 42 Abs.1 Nr.3 
SGB VIII in die Wege geleitet wird. Entsprechend des gesetzlichen Auftrages ist die Inobhutnahme 
stets zu gewährleisten. Lediglich in Einzelfällen bei unklaren Familienkonstellationen oder unklarem 
Alter der Kinder kann es zu einer Verzögerung kommen.  
 
Art. 12 Abs.2 Kinderrechtskonvention sieht in erster Linie rechtliches Gehör durch unmittelbare Anhö-
rung der Meinung des Kindes selber vor, die beim Jugendamt stets gewährleistet ist. Die Beiziehung 
eines zusätzlichen Rechtsbeistandes ist im Rahmen der Inobhutnahme weder geboten noch erforder-
lich, da stets ein vom Familiengericht bestellter Amtsvormund (§§ 1779, 1791 b BGB) zur Wahrung 
der Rechte des Kindes eingesetzt wird.  
 
Begrenzung der Unterbringung in Notaufnahmeeinrichtungen auf maximal drei Monate  
Die Unterbringung in der Notaufnahme Herkulesstraße erfolgt in der Regel begrenzt. Meist erfolgt 
eine Weiterleitung entweder nach Bochum zur Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flücht-
linge (BAMF), um dort einen Asylantrag zu stellen, oder eine Weiterleitung zur Umverteilung über die

2 
 
Bezirksregierung Arnsberg. In einzelnen Fällen kann es zu Verzögerungen des aufenthaltsrechtlichen 
Verfahrens kommen, etwa wenn die untergebrachten Personen gegen die Weiterleitung Klage vor 
Gericht erheben. Dann ist zunächst die gerichtliche Entscheidung abzuwarten. 
 
Die Unterbringung an Standorten, die nicht über den angestrebten Standard von abgeschlossenen 
Wohneinheiten verfügen, kann aktuell länger als drei Monate betragen. Im Zuge des russischen An-
griffs auf die Ukraine und der hohen Zahl Geflüchteter wurden Standorte mit geringerem Standard 
teils reaktiviert, um die Unterbringungsverpflichtung zu gewährleisten. 
 
Abgrenzung zwischen sozialbetreuerischen Tätigkeiten und ärztlichen, rechtsberatenden, hoheitli-
chen oder anderweitig zu definierenden Aufgaben in Notaufnahmesituationen 
Eine solche formelle Abgrenzung ist weder geboten, noch wegen überschneidender Kompetenzen 
möglich. Soweit eine soziale Betreuung in einer kommunalen Notaufnahmeeinrichtung erfolgt, erfolgt 
diese im Auftrag der Stadt Köln und damit stets öffentlich-rechtlich. Eine Rechtsberatung im Sinne 
einer rechtlichen Interessenvertretung findet nicht statt. Im Rahmen der sozialarbeiterischen Betreu-
ung erfolgt eine Erst-Information, die Informationen zur ausländerrechtlichen Registrierung, sozialen 
Transferleistungen und anderen Themen beinhaltet. 
Soweit eine Testung auf Covid-19 erforderlich ist, erfolgt diese durch ein privates Corona-
Testunternehmen, welches im Auftrag der Stadt Köln handelt.  
Seit dem 28.4.2022 erfolgen, auf freiwilliger Basis, im WCC Erstuntersuchungen (Gesundheits-
Screening) aller Geflüchteten, die sich dort vorstellen. Die Untersuchungen finden räumlich getrennt 
vom Welcome Center in einem MediBus (umgebauter Linienbus, der als ambulante Arztpraxis fun-
giert) statt. Vor den Untersuchungen, welche von Ärzt*innen durchgeführt werden, erfolgt ein entspre-
chendes Aufklärungsgespräch.  
 
Sicherstellung der Krankenhilfe in Notaufnahmesituationen 
Im Welcome Center ist die Krankenhilfe in Notaufnahmesituationen durch das Angebot des Medi-
Busses sichergestellt. Bei akuten Bedarfen, die außerhalb der Besetzung des Busses auftreten und 
einer sofortigen Reaktion bedürfen, wird über 112 der Rettungsdienst alarmiert.  
 
Pflegeplätze für Geflüchtete 
Die Unterbringung von Geflüchteten, die einer stationären Pflege bedürfen, erfolgt über das Amt für 
Soziales, Arbeit und Senioren, welches für Leistungen für Pflegebedürftige nach SGB XII zuständig 
ist. Die Situation in der Pflege ist allgemein angespannt, die Stadt unterstützt betroffene Geflüchtete 
bzw. Angehörige und setzt sich für adäquate Lösungen ein.  
 
Schriftliche Fixierung der sachlichen Zuständigkeit für die Unterbringung Geduldeter und der Anwen-
dung der Regeln 
Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen und dem städtischen Auf-
gabengliederungsplan und bedarf daher keiner zusätzlichen schriftlichen Fixierung. Das Amt für 
Wohnungswesen ist nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) zur Unterbringung Geflüchteter 
während des asylrechtlichen Verfahrens verpflichtet. Eine Person mit Geduldetenstatus mit negativ 
abgeschlossenem aufenthaltsrechtlichem Verfahren wird meist weiter untergebracht. Wenn die Per-
son jedoch eine private Unterkunft hat, diese verliert und um städtische Unterbringung nachsucht, ist 
sie im rechtlichen Sinne eine von Obdachlosigkeit bedrohte Person und wird zunächst vom Amt für 
Soziales, Arbeit und Senioren nach § 14 OGB untergebracht. 
 
Responsivität  
Die Verwaltung ist bestrebt, auch in Phasen hoher Arbeitsbelastung möglichst zeitnah Anfragen der 
Ombudsstelle zu beantworten. Alle Hinweise der Ombudsstelle werden unverzüglich dem Sozialen 
Dienst zugeleitet und in der sozialen Betreuung vor Ort berücksichtigt, auch wenn eine Beantwortung 
in einzelnen Fällen nicht zeitnah möglich ist. 
In den Quartalsgesprächen zwischen der Verwaltung und der Ombudsstelle findet zudem regelmäßig 
ein persönlicher Austausch zu Einzelfällen und aktuellen Themen statt.  
 
Vorbereitung zur Wiederaufnahme der Coronaschutz-Impfkampagne 
Das Team Flüchtlingsmedizin des Gesundheitsamtes hat an verschiedenen Terminen Impfaktionen 
für ukrainische Geflüchtete angeboten. Die Impfaktionen wurden an vier Tagen der Woche durch je

3 
 
drei Mitarbeitern der Flüchtlingsmedizin vorbereitet und geplant. Hierbei wurden die Bewohner*innen 
auf die Impfung angesprochen und erhielten zusätzlich Informationsmaterialien der Bundeszentrale 
für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf Ukrainisch. Aktuell werden Einrichtungen zur Unterbrin-
gung von Geflüchteten von einem durch das Gesundheitsamt organisierten Impfbus angefahren, und 
den Menschen damit unmittelbar am Wohnort ein Impfangebot gemacht. Das Angebot steht allen 
Kölner Bürger*innen offen und wird auch entsprechend durch die Pressemitteilung und auf den städ-
tischen Webseiten beworben.  
Darüber hinaus erhalten Geflüchtete Informationen über Impfmöglichkeiten bei niedergelassenen 
Ärzt*innen, im Gesundheitsamt und im Medi-Bus.  
 
Erweiterung des Mandats der Ombudsstelle für Beschwerdeverfahren im Kontext der privaten Wohn-
raumvermittlung für Geflüchtete  
Die Stadt Köln bietet keine Vermittlung in privaten Wohnraum an. Mietverträge sind privatrechtlicher 
Natur. Die Stadt Köln kann der Ombudsstelle daher kein Mandat erteilen, Beschwerdeverfahren für 
privatrechtliche Angelegenheiten zu führen.  
 
Um Geflüchtete bei dem Umzug in privaten Wohnraum zu unterstützen, betreibt die Stadt Köln ge-
meinsam mit dem Caritasverband, dem DRK .und dem Kölner Flüchtlingsrat das Auszugsmanage-
ment. Ziel des Auszugsmanagements ist es, Geflüchteten in Köln, die bisher in städtischen Unter-
künften untergebracht sind, bei ihrer Suche nach passendem privatem Wohnraum zu unterstützen. 
 
Untergebrachte Geflüchtete, die nicht in dem Projekt involviert sind, können im Rahmen der sozialar-
beiterischen Betreuung vor Ort Unterstützung in Fragen rund um das Thema Auszug in privaten 
Wohnraum erhalten.  
 
 
Gez. Voigtsberger i.V

220429_Ombudsstelle Quartalsbericht I_22

18198 Zeichen

Ombudsstelle  
für Flüchtlinge in Köln 
 
Neue Maastrichter Str. 12-14 
(Hinterhof), 50672 Köln 
 
Tel. 0221/1686520-7/-8 
Fax 0221/1686520-9 
https://ombudsstelle.koeln 
 
 
 
 
Kurzbericht I/2022 (Stand: 31.03.2022) 
 
 
 
 
1. Zahlenmäßige Entwicklung  
 
Ausweislich der vorläufigen Fallstatistik für das 1. Quartal 202 2 (vgl. 5.) bearbeitete die 
Ombudsstelle 56 Beschwerdeverfahren. Die Zahl der neu aufgenommenen Beschwerden 
konnte gegenüber dem 4. Quartal 2021 mehr als verdoppelt werden und lag bei 4 4. Der 
Anteil der Hinweise von Flüchtlingen lag im 1. Quartal bei 66 %.  
Seit dem Beginn des großangelegten Überfalls russischer Streitkräfte auf die Ukraine am 
24.02.2022 erreichten zahlreiche Anfragen zur Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukra-
ine die Ombudsstelle. Mehr als die Hälfte der ab diesem Zeitpunkt eingeleiteten Beschwer-
deverfahren hatte diesen Bezug. Die Ombudsstelle führte in diesem Kontext drei Struk-
turermittlungen durch, holte Erkundigungen bei verschiedenen Behörden und weiteren Ak-
teur_innen ein und suchte verschiedene Einrichtungen1 (teils mehrfach) auf (vgl. 3.1). 
 
 
2. Organisatorische und personelle Entwicklungen 
 
Im ersten Quartal 2022 wurde die Erfassung der Beschwerdefälle vollständig auf die Da-
tenbank umgestellt, die der Rechtsträger für die Ombudsstelle entwickeln ließ. Die Aus-
wertung erfolgte erstmals datenbankgestützt. 
 
 
3. Wichtige Fallkonstellationen im Berichtszeitraum 
3.1 Ukraine-Flüchtlinge 
 
Die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine betreffend erreichten die Ombudsstelle 
insbesondere in den ersten Kriegswochen zahlreiche Anfragen bzw. Hinweise (22/02/11-
15, 22/03/03-06, 22/03/09, 22/03/15-16). 
Überwiegend handelte es sich um Informations- und Beratungswünsche zur Unterbrin-
gung und Versorgung und zum Aufenthalt, die meist an Flüchtlingsberatungsstellen, teils 
auch an staatliche Stellen verwiesen und weitergeleitet wurden.  
In der Anfangsphase wurde z.T. das Fehlen von Hilfeangeboten der Kommunen, v.a. bzgl. 
der Unterbringung, beklagt.2 Insofern wurde ab dem 07.03.2022 mit der Übernahme der 
 
1 Drehscheibe/Ankunftszentrum, Notaufnahmeeinrichtung Messehalle 3 und Hallenunterkünfte 
2 Angeblich verwies eine Nachbarkommune Unterstützer neu angekommener Flüchtlinge nach 
Köln (22/02/13).

Seite 2 von 8 
 
 
Drehscheibe (später bezeichnet als Ankunftszentrum bzw. Welcome Center) am Bres-
lauer Platz durch die Stadt Köln eine Verbesserung eingeleitet.  
Aufgrund einiger Hinweise auf Probleme in Hallenunterkünften wurden Strukturermittlun-
gen durchgeführt (22/03/15-16). 
Auch die Identifizierung und Inobhutnahme von aus der Ukraine unbegleitet einreisenden 
Minderjährigen war Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens (22/03/09; vgl. 3.3.1). 
Bezogen auf die private Aufnahme von Ukraine -Flüchtlingen gingen Hinweise auf Über-
lastungssituationen ein, z.B. in einer überfüllten Wohnung (22/02/13). Angesichts des of-
fenbar hohen Anteils privat untergekommener Geflüchteter aus der Ukraine , inzwischen 
verstärkt diskutierter Risiken und Belastungen bei privaten Unterkunftsangeboten und Kri-
tik in Bezug auf Vermittlungsbörsen ist zu erwarten, dass weiterhin gravierende Probleme 
bei der privaten Aufnahme bzw. dem privaten Wohnen auftreten können.  
Mit Blick auf die private Wohnraumvermittlung beschloss der Rat der Stadt Köln in seiner 
Sitzung am 17.03.2022, die Verwaltung zu beauftragen, dem Integrationsrat und dem Aus-
schuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren darzulegen, wie vorhandene  Strukturen, 
wie u.a. die Ombudsstelle, für geflüchtete Menschen genutzt und ausgebaut werden kön-
nen, um etwaigen Missbrauch zu  vermeiden (Aufnahme und Versorgung geflüchteter 
Menschen aus der Ukraine, AN/0632/2022, Punkt 5). Bei einer entsprechenden Erweite-
rung ihres Mandats wäre die Ombudsstelle sicher in der Lage, auch in diesem Bereich 
Beschwerden nachzugehen und frühzeitig auf Missstände hinzuweisen. 
 
 
3.2 Gewalt 
 
Im Kontext Gewaltprävention bestätigte die Verwaltung in Teilen eine Konfliktproblematik 
innerhalb unfreiwilliger Wohngemeinschaften bei stark abweichenden Tagesrhythmen und 
sorgte im Beschwerdefall 21/12/03 für Abhilfe. 
Massive Körperverletzungen wurden der Ombudsstelle in zwei Fällen angezeigt. Im ersten 
Fall hatte ein mutmaßlich psychisch gestörter Flüchtling seine Beschwerde über Gewalt 
und sexuelle Belästigung (22/02/09) bereits zurückgezogen, als er auf eine Körperverlet-
zung hinwies. Die Ombudsstelle wandte sich in diesem Fall an der Sozialpsychiatrischen 
Dienst des Gesundheitsamtes Köln und nachfolgend an die Feuerwehr Köln, da schwere 
Verletzungen und eine Gefährdungslage zu befürchten war en.3 Kopfverletzungen erlitt 
auch der Beschwerdeführende in einem zweiten Fall. Er gab an, von Mitarbeitern des im 
Gebäude des Ausländeramtes eingesetzten Wachdienstes angegriffen worden zu sein.  
Das Beschwerdeverfahren (22/03/11) war zum Quartalsende anhängig. 
Zu einem Vorwurf, dass einem verletzten Geflüchteten aus Libyen, der angab, überfallen 
und mit einer Glasflasche verletzt geworden zu sein, am Ankunftszentrum Breslauer Platz 
medizinische und weitere Hilfe (zunächst) versagt worden sei , leitete die Ombudsstelle 
eine Vorermittlung (22/03/13) ein.4 Es gelang jedoch nicht, Kontakt zu den Personen auf-
zunehmen, die den Vorwurf erhoben hatten. 
 
 
3 Wie sich ergab, befand der Betroffene sich zu dieser Zeit offenbar bereits in stationärer Behand-
lung aufgrund von Kopfverletzungen. Der Betroffene benannte gegenüber der Ombudsstelle die 
mutmaßlichen Täter nicht; seine Äußerung zu angeblichen Hintergründen der Tat bewertete die 
Ombudsstelle als antisemitisch (israelbezogener Antisemitismus). 
4 Einem Pressebericht zufolge (https://www.ksta.de/koeln/verletzten-nicht-versorgt-ehrenamtler-
fassungslos-ueber-vorfall-am-breslauer-platz-39561690) erhoben am Ankunftszentrum tätige Eh-
renamtliche den Vorwurf, dass im o.g. Fall erst durch ihre Intervention ein Sanitäter hinzugezogen 
und nach einer Behandlung im Krankenhaus ein Platz in einer Notunterkunft gefunden worden 
sei. Die Stadt Köln stellte demnach den Vorfall gänzlich anders dar, dass nämlich die Feuerwehr 
den Sanitätsdienst hinzugezogen, es sich jedoch nicht um eine akute Verletzung gehandelt habe 
und sodann ein Krankentransport veranlasst worden sei.

Seite 3 von 8 
 
 
 
3.3 Schutzbedürftige Personen5 
3.3.1 Unbegleitete Minderjährige 
 
In drei Fällen wurden Ermittlungen mit Bezug zur Situation unbegleiteter minderjähriger 
Flüchtlinge (umF) aufgenommen: erstens zum Übergang aus der Jugendhilfe in ein 
selbstständiges Leben (22/02/08; Beschwerde eines Careleavers über Unterbringung in 
einer Notunterkunft; zurückgezogen nach erfolgreicher individueller Wohnungssuche), 
zweitens zur Unterbringung ortsfremder umF (22/02/17; Beschwerde nicht gerechtfertigt 
bei Abhilfeangebot) und drittens zur Identifizierung und Inobhutnahme von unbegleitet 
einreisender Minderjähriger im Zuge der Ukraine-Hilfe (22/03/09; Lücken bei der Identifi-
zierung und Inobhutnahme von umF am Ankunftszentrum, teilweise Abhilfe im Grund-
satz). 
Vor dem Hintergrund problematischer Erfahrungen aus dem Jahr 2015 (Hinweise, dass 
ankommende umF teilweise nicht dem Jugendamt gemeldet, sondern von privaten Drit-
ten mitgenommen wurden) und einem Hinweis auf aktuelle Probleme bei der Identifizie-
rung und Inobhutnahme eines umF am Ankunftszentrum Breslauer Platz richtete die 
Ombudsstelle mehrfach Fragen an das Jugendamt Köln. Zudem wurde in einer Zentra-
len Unterbringungseinrichtung des Landes NRW (ZUE), in die die Stadt Köln neu an-
kommende Ukraine-Flüchtlinge weiterleitete, das Beschwerdemanagement um Aus-
künfte ersucht. Am 22.03.2022 teilte das Jugendamt Köln mit, dass Rufnummern des 
Bereitschaftsdienstes im Ankunftszentrum vorlagen und die Erarbeitung eines Ablauf-
schemas (Beschreibung des Vorgehens im Rahmen der Inobhutnahme für die Helfer_in-
nen) sowie eines Anschreibens in ukrainischer Sprache für unbegleitete Minderjährige 
vorbereitet wurde. Nicht bestritten wurden Ablaufschwierigkeiten bei der Inobhutnahme 
eines unbegleiteten Minderjährigen am Ankunftszentrum, auf die die Ombudsstelle einen 
Hinweis erhalten hatte. Offen blieb, ob weitere Meldungen zu unbegleiteten Minderjähri-
gen erfolgten. Nicht abschließend geklärt werden konnte, ob ein unbegleiteter Jugendli-
cher aus Köln in eine ZUE transferiert wurde. Ende März wurde nach Feststellung der 
Ombudsstelle dann auf der städtischen Website „Informationen für geflüchtete Men-
schen aus der Ukraine“ (https://www.stadt-koeln.de/artikel/71805/index.html) über das 
Inobhutnahmeverfahren informiert.  
Die Ombudsstelle begrüßt die erfolgte Klärung in Bezug auf die Situation am Ankunfts-
zentrum und die angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der Identifizierung von 
umF. Wichtig erscheint, ihre Identifizierung durchgehend zu sicherzustellen und auch 
Zugang zu adäquater Rechtsberatung zu gewähren.6 
 
3.3.2 Menschen mit Behinderung 
 
Aus dem Vorjahr fortgeführte Ermittlungen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen 
mit Behinderung endeten in einem Fall mit der Bewertung, dass die Beschwerde über 
nicht behindertengerechte Wohnbedingungen nicht gerechtfertigt erschien, zumal die an-
gebotene Abhilfe ( barrierefreie Wohnung) vom Beschwerdeführenden abgelehnt wurde 
 
5 Die EU-Aufnahmerichtlinie zählt u.a. Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Behinderte, äl-
tere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer des Menschen-
handels, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störun-
gen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physi-
scher oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z. B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genita-
lien zu den schutzbedürftigen Personen. 
6 In Artikel 12 der Kinderrechtskonvention ist die Berücksichtigung des Kindeswillens verankert, 
die insbesondere das Recht auf rechtliches Gehör umfasst. Dabei geht es um eine Verfahrensga-
rantie (vgl. etwa CRC/C/GC/20, S.7f.; online unter https://documents-dds-ny.un.org/doc/UN-
DOC/GEN/G16/404/44/PDF/G1640444.pdf [29.04.2022]).

Seite 4 von 8 
 
 
(21/11/02). In einem zweiten Fall (21/12/08; Beschwerde über fehlenden Platz für Pflege-
bett) waren die Ermittlungen zum Quartalsende noch nicht abgeschlossen. Die dritte Be-
schwerde (21/12/10; nicht ermöglichtes Zusammenleben mit Pflegeperson) wurde zurück-
gezogen.  
Eine neue, auch unter 3.3.3 erwähnte Beschwerde (22/01/19) richtete sich u.a. auf eine 
angeblich mangelnde Unterstützung des Zugangs eines behinderten Kindes zu Gesund-
heitsleistungen. 
 
 
3.3.3 Personen mit psychischen Störungen 
 
Nach einem Suizidversuch eines Familienmitglieds beschwerte sich eine Familie, die nach 
unerlaubter Einreise (Meldung im September 2021) noch auf die Zuweisung wartete und 
in der Notaufnahmeeinrichtung Herkulesstr. untergebracht war ( 22/01/09), bzgl. der Un-
terbringungsbedingungen und der Unterstützung durch die Sozialdienste (vgl. 3.3.2). Das 
Beschwerdeverfahren war zum Quartalsende noch anhängig. Jedoch spricht die Ombuds-
stelle bereits jetzt Empfehlungen aus. 
Ermittlungen zur Unterbringung und Betreuung einer dementen Person (22/01/08) waren 
zum Quartalsende noch anhängig. Die Unterbringung, Betreuung und Pflege schien im 
Kontext der Flüchtlingsunterbringung ausgesprochen problematisch. Eine passende Ein-
richtung wurde bis zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung nicht gefunden. 
Noch nicht abgeschlossen wurden die aus 2021 fortgeführten Ermittlungen aufgrund einer 
Beschwerde einer Person mit psychischen Störungen (21/12/01;  fehlender Rückzugs-
raum). 
 
 
3.3.4 Personen mit schwerer körperlicher Erkrankung 
 
Als teilweise gerechtfertigt bewertet wurde eine Beschwerde (21/10/06) über die Unter-
bringung schwer erkrankter Personen, nachdem die medizinische Notwendigkeit einer 
rauchfreien und allergenarmen Umgebung (bei bronchialer Hyperreagibilität und allgemei-
ner Atopie) durch das Gesundheitsamt bestätigt wurde und eine Abhilfe durch Verlegung 
der Familie in eine abgeschlossene Wohneinheit erfolgte. 
 
 
3.4 Weitere Punkte 
 
Sachliche Zuständigkeit für Unterbringung Geduldeter : Nach Ansicht der Ombudsstelle 
dürfte die Regelung, dass die sachliche Zuständigkeit für "wegen fehlender Reisedoku-
mente" geduldete Personen bei (erneutem Unterbringungsbedarf) vom Amt für Woh-
nungswesen auf die Fachstelle Wohnen übergeht, mangels schriftlich fixierter Kriterien 
und mangels Anwendungsdokumentation kaum überprüfbar sein (21/11/03). Schon um 
den Eindruck einer beliebigen Anwendung zu vermeiden, dürfte eine Nachbesserung an-
geraten sein. 
 
Schädlingsbefall: Mehrfach wurde ein Schädlingsbefall (Schaben) in einem häufig be-
troffenen Wohnheim beklagt ( 22/02/05, 22/03/02, 22/03/07). In einem Fall wurden damit 
zusammenhängende gesundheitliche Probleme angegeben.

Seite 5 von 8 
 
 
Aufenthaltsrecht: Hinweise zu aufenthaltsrechtlichen Problemen aufgrund ausbleibender 
oder verzögerter Bearbeitung von Anträgen und Vorgängen durch das Ausländeramt wa-
ren häufig . Wegen eines erforderlichen Bedarfs an Rechtsberatung (Einzelfallprüfung) 
musste in diesen Fällen meistens ein Verweis an Beratungsstellen erfolgen (22/01/02, 
22/01/03, 22/01/04, 22/01/07, 22/01/10, 22/02/04).7 Als gerechtfertigt beurteilte die Om-
budsstelle eine Beschwerde über die verspätete Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen 
(22/01/06).8 
 
Gravierende technische Probleme: Während Beschwerden über technische Probleme re-
gelmäßig verwiesen werden, erfolgte auch im 1. Quartal 2022 in bestimmten Konstellatio-
nen eine Bearbeitung, z.B. bei der beklagten wiederholten Beschädigung von Briefkästen 
(21/12/06) mit der Folge einer Beeinträchtigung der postalischen Erreichbarkeit. Mit Bezug 
auf ausstehende Auskünfte ( 21/12/04, 22/02/06) regt die Ombudsstelle eine Verbesse-
rung der Responsivität an.  
 
Pandemiedynamik: Im Blick auf die unzureichende Impfquote und den zu befürchtenden 
erneuten Anstieg der Infektionszahlen erscheint es notwendig, weitere Anstrengungen zu 
unternehmen. 
  
 
7 Ebenfalls an anwaltliche oder anderweitige Rechtsberatung verwiesen wurde eine Beschwerde 
(22/03/12) eines Flüchtlings über die Einbehaltung von Datenträgern seitens der Ausländerbe-
hörde. 
8 Mangels überprüfbarer Angaben nicht zu bewerten war ein Hinweis auf eine mangelnde telefoni-
sche Erreichbarkeit des Ausländeramtes, der von einem städtischen Mitarbeiter stammte. Er gab 
an, über den internen Telefonanschluss problemlos das Ausländeramt zu erreichen, mit einer ex-
ternen Nummer jedoch nicht durchgestellt zu werden (22/03/01).

Seite 6 von 8 
 
 
4. Empfehlungen 
 
Die Ombudsstelle empfiehlt, dass die Verwaltung weiterhin initiativ wird, um 
 
• ausreichende kommunale Unterbringungskapazitäten  aufzubauen, auch für zu-
nächst privat aufgenommene Flüchtlinge, 
• Aufnahmestrukturen so auszurichten und die beteiligten Akteure so zu sensibili-
sieren, dass die Identifikation und Inobhutnahme unbegleiteter Minderjährige so-
wie das rechtliche Gehör – auch durch Zugang zu Rechtsberatung – garantiert 
wird, 
• die Unterbringung in Notaufnahmeeinrichtungen auf maximal drei Monate zu be-
grenzen, 
• in Notaufnahmesituationen eine klare Abgrenzung vorzunehmen zwischen sozial-
betreuerischen Tätigkeiten und ärztlichen, rechtsberatenden, hoheitlichen oder an-
derweitig zu definierenden Aufgaben, 
• in Notaufnahmesituationen die Gewährung der Krankenhilfe jederzeit sicherzustel-
len, 
• den Zugang zu geeigneten Pflegeplätzen für Flüchtlinge zu erleichtern, 
• die sachliche Zuständigkeit für die Unterbringung Geduldeter schriftlich zu fixieren 
und die Anwendung der Regelung zu dokumentieren, 
• die Responsivität bei Beschwerden weiter zu verbessern, 
• eine Wiederaufnahme der Coronaschutz-Impfkampagne vorzubereiten und 
• zu klären, ob eine Erweiterung des Mandats der Ombudsstelle für Beschwerdever-
fahren im Kontext der privaten Wohnraumvermittlung für Ukraine-Flüchtlinge erfol-
gen soll.

Ombudsstelle  
für Flüchtlinge in Köln 
 
Neue Maastrichter Str. 12-14 
(Hinterhof), 50672 Köln 
 
Tel. 0221/1686520-7/-8 
Fax 0221/1686520-9 
https://ombudsstelle.koeln 
 
5. Statistik 
 
Ombudstelle: Vorläufige Fallstatistik für das 1. Quartal 2022 (Stand: 29.04.2022) 
Angaben vorbehaltlich Datenbereinigung (Jahresabschluss 2022) gesamt fortgeführt neu in 1 / 
2022 
abso-
lut 
% abso-
lut 
% abso-
lut 
% 
Fallzahlen 56 100 12 100 44 100 
namentlich / anonym namentlich 33 59 11 92 22 50 
anonym 23 41 1 8 22 50 
Hinweisgebende (Mehrfachnennung möglich) Flüchtlinge 28 61 5 45 23 66 
Freiwillige 0 0 0 0 0 0 
Professionelle 14 30 6 55 8 23 
andere 4 9 0 0 4 11 
Vorermittlung ja 14 25 3 25 11 25 
nein 42 75 9 75 33 75 
Aufgabenbereich ja 34 61 11 92 23 52 
nein 22 39 1 8 21 48 
vor Ort ja 4 7 1 8 3 7 
nein 52 93 11 92 41 93 
Befragung ja 47 84 12 100 35 80 
nein 9 16 0 0 9 20 
Auskunftsersuchen (Mehrfachnennung mög-
lich) 
AfW 22 56 13 87 9 38 
GA 0 0 0 0 0 0 
and. Ämter 5 13 1 7 4 17 
and. Akteure 12 31 1 7 11 46 
weitere Maßnahmen (Mehrfachnennung mög-
lich) 
Abgabe/Verweis 30 88 2 100 28 88 
Vermittlung 4 12 0 0 4 13 
Bearbeitungstand offen 13 23 4 33 9 20 
geschlossen 43 77 8 67 35 80 
Kategorisierung (Mehrfachnennung möglich) Gewalt 3 5 0 0 3 7 
MW-Verstoß 2 3 1 8 1 2 
Diskriminierung 3 5 1 8 2 4 
sex. Übergriff 1 2 0 0 1 2 
andere 49 84 11 85 38 84 
Unterbringung (Mehrfachnennung möglich) WH 19 76 9 100 10 63 
gewerbl. Unterkunft 1 4 0 0 1 6 
privat 1 4 0 0 1 6 
Notunterkunft 4 16 0 0 4 25 
Schutzbedürftigkeit mit schutzbed. Pers. 15 28 3 27 12 28 
ohne schutzbed. Pers. 39 72 8 73 31 72

Seite 8 von 8 
 
 
Angaben vorbehaltlich Datenbereinigung (Jahresabschluss 2022) gesamt fortgeführt neu in 1 / 
2022 
abso-
lut 
% abso-
lut 
% abso-
lut 
% 
Rechtfertigung der Beschwerde voll 1 13 0 0 1 25 
nein 2 25 1 25 1 25 
teilweise 5 63 3 75 2 50 
ungeklärt 0 0 0 0 0 0 
Indiv. Abhilfe voll 4 50 2 50 2 50 
nein 2 25 1 25 1 25 
teilweise 2 25 1 25 1 25 
ungeklärt 0 0 0 0 0 0 
Grds. Abhilfe voll 0 0 0 0 0 0 
nein 5 63 4 100 1 25 
teilweise 3 38 0 0 3 75 
ungeklärt 0 0 0 0 0 0 
Bewertung nicht möglich/entfällt 26 0 3 0 23 0

Beratungsverlauf (3)

16.08.2022 Integrationsrat
TOP 5.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.08.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
Kenntnisnahme (Mitteilung)

Orte (5)

  • Neue Maastrichter Straße 12
  • Herkulesstraße
  • Breslauer Platz
  • Straße 12 14
  • Im Grund

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2018/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
01.08.2022
Erstellt
17.06.2022 11:59