V/0453/2008
Gewährung städtischer Betriebskostenzuschüsse für Sportvereine mit vereinseigenen Sportstätten sowie Mietkostenzuschüsse
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Beschlussvorlage
7671 Zeichen
V/0453/2008
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sportamt
Betrifft
Gewährung städtischer Betriebskostenzuschüsse für Sportvereine mit vereinseigenen
Sportstätten sowie Mietkostenzuschüsse
hier: Bewilligung 2008 für 2007
Beratungsfolge
05.06.2008 Sportausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der erstmaligen Gewährung städtischer Betriebs- und Mietkostenzuschüsse für den Sport-
verein Kempo-Karate-Münster (Anlage 1, lfd. Nr. 30 und Anlage 2, lfd. Nr. 18) wird zuge-
stimmt.
2. Den Sportvereinen
- CVJM Münster (Anlage 1, lfd. Nr. 12)
- Gemeinnützige Werkstätten Westfalenfleiß (Anlage 1; lfd. Nr. 26)
- RFV Amelsbüren (Anlage 1, lfd. Nr. 36)
- RFV Hiltrup (Anlage 1, lfd. Nr. 37)
- SG DJK Dyckburg (Anlage 1, lfd. Nr. 49)
- Jugendgruppe AC Münster (Anlage 2, lfd. Nr. 17)
- RFV Handorf-Sudmühle (Anlage 2, lfd. Nr. 21)
- SC Preußen 06 e. V. Münster (Anlage 2, lfd. Nr. 26)
wird der städtische Betriebs- und/bzw. Mietkostenzuschuss 2008 für 2007 unter dem Vor-
behalt bewilligt, dass die entsprechenden Vereine bis 30.09.2008 die richtliniengemäß ge-
forderten Mindestmitgliedsbeiträge für 2008 dem Sportamt nachweisen. Die Auszahlung
der Zuschüsse erfolgt nach Berichterstattung im Sportausschuss.
3. Die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e.
V. (SSB) erfüllen - mit Ausnahme der Ziffer 2. des Beschlussvorsch lages - alle Bewilli-
gungsvoraussetzungen der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster.
Vorlagen-Nr.:
V/0453/2008
Auskunft erteilt:
Herr Schunke
Ruf:
492 52 13
E-Mail:
SchunkeErnst@stadt-muenster.de
Datum:
19.05.2008
Öffentliche Beschlussvorlage
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4. Die in den Anlagen 3 und 4 aufgeführten SSB-Mitgliedsvereine weisen einen Anteil jugend-
licher Mitglieder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) gemessen an ihrer Gesamt-
mitgliederschaft in 2008 unter 20 % nach. Entsprechend dem bisherigen Verfahren wird der
errechnete Gesamtzuschuss dieser Vereine richtliniengemäß in 2008 für 2007 um 25 %
gekürzt.
5. Vor Auszahlung der bewilligten städtischen Betriebs- und/bzw. Mietkostenzuschüsse ist die
Gemeinnützigkeit der entsprechenden Sportvereine durch den für 2008 gültigen Körper-
schaftssteuer(Freistellungs-)Bescheid des zuständigen Finanzamtes zu belegen.
6. Veränderungen, die sich aufgrund der Besichtigungsfahrten des Arbeitskreises „Sportstät-
ten“ des Sportausschusses ergeben, sind mit dem Zuschuss 2009 für 2008 zu verrechnen.
II. Kosten/Folgekosten
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0801 „Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten“ stehen
Gesamtmittel für diese Zuschussgewährung unter Zeile 15 „Transferaufwendungen“ von
676.120,00 € für diese Vorlage zur Verfügung.
Durch die Erhöhung des Haushaltsansatzes 2008 um 25.000,00 € als Anteilsbetrag für die Steige-
rung der Energiekosten konnte der Multiplikator in 2008 auf 144 (2007 = 142) erhöht werden.
Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel garantieren die Gewährung des 25 %igen Mietkos-
ten- (= 36.245,38 €) und 40%igen Pachtkostenzuschusses (= 57.700,80 €).
Von den verbleibenden Zuschussmitteln werden 4.732,15 € für die Beschaffung von Pflegegeräten
für vereinseigene Anlagen vorgehalten.
Begründung:
Zu Ziffer 1.:
Der SSB-Mitgliedsverein „Kempo Karate Münster e. V.“ nutzt ab 01.03.2007 Räume an der Fried-
rich-Ebert-Str. 43 - 45 zum Trainings- und Wettkampfbetrieb. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Ver-
ein Nutzer städtischer Turn- und Sporthallen (Wilhelm-Hittorf-Gymnasium, Wartburg-Grundschule,
Michaelschule).
Im Rahmen der Besichtigungsfahrten 2007 wurde die vereinseigene Sportstätte am 14.11.2007
vom Arbeitskreis „Sportstätten“ des Sportausschusses besichtigt. Der Pflegezustand gab keinen
Anlass zu Beanstandungen.
Die vom Verein angemietete Sportstätte wurde auf Vorschlag des Arbeitskreises, vom Sportaus-
schuss durch Beschluss vom 06.12.2007, anerkannt. Über die Angemessenheit der Flächen- und
Raumgröße (ca. 455 m²) sollte die Verwaltung unter Berücksichtigung der Stellungnahme des SSB
in 2008 entscheiden.
Der Zuschnitt der Räume, die Art der Nutzung und die Vergleichbarkeit zu bestehenden Sportstät-
ten führt zu folgendem anzuerkennendem Aufmaß der Sportstätte:
200 m² Trainingsraum
30 m² Clubraum
42 m² Umkleideräume
25 m² Sanitärräume.
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Keine Anerkennung fanden:
35 m² weiterer Clubraum
90 m² Partyraum und sep. Büro
40 m² Boxkeller.
Das anzuerkennende Raumprogramm wurde mit dem Vereinsvorsitzenden besprochen und ak-
zeptiert.
Zu Ziffer 2.:
Die aufgeführten Sportvereine erfüllen zurzeit nicht die richtliniengemäß geforderten Mindestmit-
gliedsbeiträge für das Jahr 2008. Wie in den Vorjahren wird auch diesen Sportvereinen die Mög-
lichkeit gegeben, abschließend vereinsintern klären zu lassen, ob eine entsprechende Anhebung
der Beiträge gewollt ist oder ob auf die Zuschussgewährung verzichtet wird. Bis zum 30.09.2008
sind dem Sportamt die entsprechenden Beschlüsse der jeweiligen Mitgliederversammlungen vor-
zulegen.
Zu Ziffer 3.:
Für den Bereich Betriebs- und Mietkostenzuschüsse werden - wie im Vorjahr - folgende erweiterte
Prüfungsmerkmale herangezogen:
- Jugendquote (= 20 %)
- Mindestmitgliedsbeiträge 2007:
Jugendliche = 4,00 €/monatlich
Erwachsene = 6,88 €/monatlich
Familien = 13,77 €/monatlich
- Einstandszahlungen (maximal 1.250,00 €)
- 75 % Münsteraner Mitglieder.
Die in den Anlagen 1 und 2 zur Vorlage zusammengestellten Betriebs- und Mietkostenzuschüsse
entsprechen - mit Ausnahme der Ziffer 2 des Beschlussvorschlages - der vom Sportausschuss
überarbeiteten und seit dem 01.01.2002 in Kraft gesetzten Sportförderrichtlinie (Ziffer 1.).
Die Berechnung der städtischen Betriebs- und Mietkostenzuschüsse 2008 für 2007 wurde mit dem
Arbeitskreis "vereinseigene Anlagen" des SSB am 28.05.2008 besprochen und zustimmend zur
Kenntnis genommen. Die entsprechende Stellungnahme des SSB-Vorstandes erfolgt in der Sport-
ausschusssitzung am 05.06.2008.
Zu Ziffer 4.:
Gemäß Ziffer 3. der Allgemeinen Grundsätze der Sportförderung in Münster werden u. a. nur sol-
che Vereine gefördert, deren Anteil jugendlicher Mitglieder 20 % und mehr beträgt. Wird der Anteil
von 20 % unterschritten, werden die laufenden finanziellen Förderungen nach der Ziffer I der Richt-
linie im ersten Jahr der Nichterfüllung
auf 75 % gekürzt.
Die Sportvereine, die diese Auflage in 2008 für 2007 nicht erfüllen, sind in den Anlagen 3 und 4
genannt. Der vorgesehene Zuschuss ist um 25 % gegenüber dem Vorjahr zu reduzieren.
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Zu Ziffer 5.:
Gem. Ziffer 5 der Allgemeinen Grundsätze der städt. Sportförderrichtlinie hat der Sportverein vor
Auszahlung des bewilligten Zuschusses seine Gemeinnützigkeit durch einen gültigen Körper-
schaftssteuer -(Freistellungs-) Bescheid zu belegen. Das Sportamt wird entsprechend verfahren.
Zu Ziffer 6.:
Gemäß Ziffer I, 3.2 der Sportförderrichtlinie prüft der Arbeitskreis “Sportstätten”, ob der Zustand
der Sportstätten die Gewährung der städtischen Zuschüsse rechtfertigt. Veränderungen, die sich
aufgrund der Besichtigung durch den Arbeitskreis ergaben, werden dem Sportausschuss mitgeteilt
und mit der Zuschussgewährung 2009 für 2008 verrechnet.
I. V.
Dr. Hanke
Stadträtin
Anlagen
- Städt. Betriebskostenzuschuss 2008 für 2007 (Anlage 1)
- Städt. Mietkostenzuschuss 2008 für 2007 (Anlage 2)
- Reduzierter Betriebskostenzuschuss (Anlage 3)
- Reduzierter Mietkostenzuschuss (Anlage 4)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0453/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.05.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37