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0693/2018

Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2017 im Stadtbezirk Porz

Mitteilung BV 06.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 15.03.2018, TOP 10.2.7

Mitteilung BV

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Anlage 1 - Unfallhäufungen 2017

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Anlage 2 - Tödliche Verkehrsunfälle 2017

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Mitteilung BV

4263 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/1 
660/12 
Vorlagen-Nummer 
 0693/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.03.2018 
 
Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2017 im Stadtbezirk Porz 
In der als Anlage 1 beigefügten Liste sind alle Unfallhäufungsstellen des Jahres 2017 im Gebiet des 
Bezirks Porz aufgeführt. Die Aufstellung der tödlichen Verkehrsunfälle im Stadtbezirk Porz ergibt sich 
aus der Anlage 2. 
 
Zuständig für die erste Auswertung von Verkehrsunfällen ist das Polizeipräsidium Köln. Dort werden 
alle Unfälle nach den Kriterien Unfallkategorie (Schwere des Unfalles) und Unfalltyp (Konfliktsituation, 
aus welcher der Unfall entstanden ist) festgehalten. Laut Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie 
und Landesplanung vom 11.03.2008 liegt eine Unfallhäufungsstelle innerhalb der 1-Jahres-
Betrachtung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem Knoten oder einer Strecke drei Unfälle der 
Kategorie 1 - 4 des gleichen Typs ereignen. Sofern dieses Kriterium erreicht ist, wird der Knoten bzw. 
die Strecke durch die Polizei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Aufgrund der Verkehrsbelastung ei-
nes Knotens kann sich die Anzahl der Unfälle, die zu einer Identifikation als Unfallhäufungsstelle 
führt, erhöhen. 
 
Die Unfallkategorien sind wie folgt aufgeteilt: 
 
Kategorie 1: Verkehrsunfall mit Getöteten 
Kategorie 2: Verkehrsunfall mit Schwerverletzten 
Kategorie 3: Verkehrsunfall mit Leichtverletzten 
Kategorie 4: Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden  
Kategorien 5 – 7: Sonstige Sachschadenunfälle  
 
Nach Meldung der Unfallhäufungsstelle tritt die Unfallkommission, die sich aus Vertreterinnen und 
Vertretern der Stadt Köln und der Polizei zusammensetzt, zusammen und entscheidet – meistens 
unter direkter Beteiligung der Bezirksregierung – über Maßnahmen, die zur Reduzierung des Unfal-
laufkommens geeignet sind. 
 
Die Unfallkommission weist vorsorglich darauf hin, dass in Köln bis zum 31.12.2017 nur Unfälle nach 
der Einjahresbetrachtung untersucht wurden. Seit dem 01.01.2018 meldet die Polizei auch Unfälle 
nach der Dreijahresbetrachtung. Bei dieser Betrachtung sind die Richtwerte für die Meldung als Un-
fallhäufung sehr niedrig angesetzt. Treten beispielsweise innerhalb eines Knotens innerhalb von drei 
Jahren fünf Unfälle auf, bei denen Radfahrende oder Zu Fuß Gehende leicht verletzt wurden, führt 
diese Zahl – unabhängig von den Ursachen oder von der Verkehrsbelastung – zur Meldung. Es ist 
also damit zu rechnen, dass die Unfallkommission Köln im nächsten Jahr eine erhebliche Zahl von 
Unfallhäufungsstellen nach der Dreijahresbetrachtung anzeigt.  
 
Bei der Kreuzung Frankfurter Str./Anschlussstelle Gremberghoven-Nord/Rather Straße beruhte das 
Unfallgeschehen auf Konflikten zwischen den Linksabbiegern, die aus der Anschlussstelle ausfuhren 
und mit dem Geradeausverkehr kollidierten. Hier plant die Stadt Köln die separate Signalisierung der 
Linksabbiegebeziehungen einzurichten. Die Umsetzung ist für Ende 2018 vorgesehen. Konflikte zwi-

2 
 
schen den Linksabbiegern und dem Geradeausverkehr ergaben sich auch im Knoten Steinstra-
ße/Hohenstaufenstraße/Theodor-Heuss-Straße. Bei Betrachtung der jeweiligen Jahre, in denen die-
ser Knoten als Unfallhäufungsstelle gemeldet war, fiel allerdings auf, dass Konflikte zwischen Links-
abbieger und Gegenverkehr regelmäßig festzustellen waren, diese aber in unterschiedlichen Rich-
tungen erfolgten. Da 2017 der Linksabbieger von der Theodor-Heuss-Straße in die Hohenstaufen-
straße erstmalig als konfliktträchtig in Erscheinung trat, beschloss die Unfallkommission, die Kreu-
zung bis zu einer aussagekräftigeren Unfalllage zu beobachten. Die Polizei und die Verkehrsüberwa-
chung der Stadt Köln wurden um die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen gebeten.  
 
 
Die Aufstellung der tödlichen Verkehrsunfälle ergibt sich aus der Anlage 2. Im Jahr 2017 ereigneten 
sich in Porz drei tödliche Verkehrsunfälle. Alle drei Örtlichkeiten wurden durch die Unfallkommission 
mit dem Ergebnis überprüft, dass die Unfälle mehrheitlich auf persönliches Fehlverhalten zurückzu-
führen und mit angemessenen verkehrstechnischen Maßnahmen nicht zu verhindern waren.

Anlage 1 - Unfallhäufungen 2017

698 Zeichen

Anlage 1 
Standort Stadtteil 
Verkehrs- 
unfälle der 
Kategorie      
1 - 4 
davon 
Verkehrs- 
unfälle                 
mit Fuß- 
gängern 
davon 
Verkehrs- 
unfälle mit 
Rad- 
fahrern 
Unfallfolgen 
(T - Getötet / 
SV - Schwer- 
verletzt /      
LV - Leicht- 
verletzt 
Maß- 
nahmen                    
sind 
erfolgt 
Maßnahmen in 
Vorbereitung / 
werden 
geprüft 
Kreuzung 
wurde 
überprüft - 
keine 
geeigneten 
Maßnahmen 
ersichtlich 
Frankfurter Straße/Anschlussstelle 
Gremberghoven/Rather Straße Gremberghoven 11 0 1 2 SV, 4 LV X
Steinstraße/Hohenstaufenstraße / Theodor- 
Heuss-Straße Porz 10 0 1 1 SV, 15 LV X* 
Unfallhäufungsstellen 2017 im Bezirk Porz 
* mobile Geschwindigkeitskontrollen

Anlage 2 - Tödliche Verkehrsunfälle 2017

677 Zeichen

Anlage 2 
Datum Uhrzeit Bezirk Straße Beteiligung Folgen Ursache 
02.03.2017 13:20 Eil 
Grengeler Mauspfad 33 - 
KM 1.400 Pkw (26) - Krad (48) 1 T (48) - 1 LV (26) 
Pkw-Fahrer gerät auf Gegenfahrbahn 
und kollidiert mit Krad 
25.03.2017 14:30 Grengel 
Alte Kölner Straße / 
Rösrather Weg R (32) - Krad (38) 1 T (32) - 1 SV (38) 
R will abbiegen und wird von 
überholendem Krad-Fahrer erfasst 
09.07.2017 13:05 Libur Liburer Landstraße Pkw (22) - Krad (55) 1 T (55) - 1 SV (22) 
Krad-Fahrer kollidiert mit wendendem 
Pkw 
R - Radfahrer T - Getöteter 
Krad - Motorradfahrer SV- Schwerverletzter 
LV - Leichtverletzter 
Tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2017 im Stadtbezirk Porz

Beratungsverlauf (1)

15.03.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0693/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
06.03.2018
Erstellt
01.03.2018 09:43