0693/2018
Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2017 im Stadtbezirk Porz
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/1 660/12 Vorlagen-Nummer 0693/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.03.2018 Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2017 im Stadtbezirk Porz In der als Anlage 1 beigefügten Liste sind alle Unfallhäufungsstellen des Jahres 2017 im Gebiet des Bezirks Porz aufgeführt. Die Aufstellung der tödlichen Verkehrsunfälle im Stadtbezirk Porz ergibt sich aus der Anlage 2. Zuständig für die erste Auswertung von Verkehrsunfällen ist das Polizeipräsidium Köln. Dort werden alle Unfälle nach den Kriterien Unfallkategorie (Schwere des Unfalles) und Unfalltyp (Konfliktsituation, aus welcher der Unfall entstanden ist) festgehalten. Laut Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung vom 11.03.2008 liegt eine Unfallhäufungsstelle innerhalb der 1-Jahres- Betrachtung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem Knoten oder einer Strecke drei Unfälle der Kategorie 1 - 4 des gleichen Typs ereignen. Sofern dieses Kriterium erreicht ist, wird der Knoten bzw. die Strecke durch die Polizei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Aufgrund der Verkehrsbelastung ei- nes Knotens kann sich die Anzahl der Unfälle, die zu einer Identifikation als Unfallhäufungsstelle führt, erhöhen. Die Unfallkategorien sind wie folgt aufgeteilt: Kategorie 1: Verkehrsunfall mit Getöteten Kategorie 2: Verkehrsunfall mit Schwerverletzten Kategorie 3: Verkehrsunfall mit Leichtverletzten Kategorie 4: Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden Kategorien 5 – 7: Sonstige Sachschadenunfälle Nach Meldung der Unfallhäufungsstelle tritt die Unfallkommission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Köln und der Polizei zusammensetzt, zusammen und entscheidet – meistens unter direkter Beteiligung der Bezirksregierung – über Maßnahmen, die zur Reduzierung des Unfal- laufkommens geeignet sind. Die Unfallkommission weist vorsorglich darauf hin, dass in Köln bis zum 31.12.2017 nur Unfälle nach der Einjahresbetrachtung untersucht wurden. Seit dem 01.01.2018 meldet die Polizei auch Unfälle nach der Dreijahresbetrachtung. Bei dieser Betrachtung sind die Richtwerte für die Meldung als Un- fallhäufung sehr niedrig angesetzt. Treten beispielsweise innerhalb eines Knotens innerhalb von drei Jahren fünf Unfälle auf, bei denen Radfahrende oder Zu Fuß Gehende leicht verletzt wurden, führt diese Zahl – unabhängig von den Ursachen oder von der Verkehrsbelastung – zur Meldung. Es ist also damit zu rechnen, dass die Unfallkommission Köln im nächsten Jahr eine erhebliche Zahl von Unfallhäufungsstellen nach der Dreijahresbetrachtung anzeigt. Bei der Kreuzung Frankfurter Str./Anschlussstelle Gremberghoven-Nord/Rather Straße beruhte das Unfallgeschehen auf Konflikten zwischen den Linksabbiegern, die aus der Anschlussstelle ausfuhren und mit dem Geradeausverkehr kollidierten. Hier plant die Stadt Köln die separate Signalisierung der Linksabbiegebeziehungen einzurichten. Die Umsetzung ist für Ende 2018 vorgesehen. Konflikte zwi- 2 schen den Linksabbiegern und dem Geradeausverkehr ergaben sich auch im Knoten Steinstra- ße/Hohenstaufenstraße/Theodor-Heuss-Straße. Bei Betrachtung der jeweiligen Jahre, in denen die- ser Knoten als Unfallhäufungsstelle gemeldet war, fiel allerdings auf, dass Konflikte zwischen Links- abbieger und Gegenverkehr regelmäßig festzustellen waren, diese aber in unterschiedlichen Rich- tungen erfolgten. Da 2017 der Linksabbieger von der Theodor-Heuss-Straße in die Hohenstaufen- straße erstmalig als konfliktträchtig in Erscheinung trat, beschloss die Unfallkommission, die Kreu- zung bis zu einer aussagekräftigeren Unfalllage zu beobachten. Die Polizei und die Verkehrsüberwa- chung der Stadt Köln wurden um die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen gebeten. Die Aufstellung der tödlichen Verkehrsunfälle ergibt sich aus der Anlage 2. Im Jahr 2017 ereigneten sich in Porz drei tödliche Verkehrsunfälle. Alle drei Örtlichkeiten wurden durch die Unfallkommission mit dem Ergebnis überprüft, dass die Unfälle mehrheitlich auf persönliches Fehlverhalten zurückzu- führen und mit angemessenen verkehrstechnischen Maßnahmen nicht zu verhindern waren.
Anlage 1 - Unfallhäufungen 2017
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Anlage 1 Standort Stadtteil Verkehrs- unfälle der Kategorie 1 - 4 davon Verkehrs- unfälle mit Fuß- gängern davon Verkehrs- unfälle mit Rad- fahrern Unfallfolgen (T - Getötet / SV - Schwer- verletzt / LV - Leicht- verletzt Maß- nahmen sind erfolgt Maßnahmen in Vorbereitung / werden geprüft Kreuzung wurde überprüft - keine geeigneten Maßnahmen ersichtlich Frankfurter Straße/Anschlussstelle Gremberghoven/Rather Straße Gremberghoven 11 0 1 2 SV, 4 LV X Steinstraße/Hohenstaufenstraße / Theodor- Heuss-Straße Porz 10 0 1 1 SV, 15 LV X* Unfallhäufungsstellen 2017 im Bezirk Porz * mobile Geschwindigkeitskontrollen
Anlage 2 - Tödliche Verkehrsunfälle 2017
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Anlage 2 Datum Uhrzeit Bezirk Straße Beteiligung Folgen Ursache 02.03.2017 13:20 Eil Grengeler Mauspfad 33 - KM 1.400 Pkw (26) - Krad (48) 1 T (48) - 1 LV (26) Pkw-Fahrer gerät auf Gegenfahrbahn und kollidiert mit Krad 25.03.2017 14:30 Grengel Alte Kölner Straße / Rösrather Weg R (32) - Krad (38) 1 T (32) - 1 SV (38) R will abbiegen und wird von überholendem Krad-Fahrer erfasst 09.07.2017 13:05 Libur Liburer Landstraße Pkw (22) - Krad (55) 1 T (55) - 1 SV (22) Krad-Fahrer kollidiert mit wendendem Pkw R - Radfahrer T - Getöteter Krad - Motorradfahrer SV- Schwerverletzter LV - Leichtverletzter Tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2017 im Stadtbezirk Porz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0693/2018
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 06.03.2018
- Erstellt
- 01.03.2018 09:43