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V/0228/2017

Basisinformationen Jobcenter

Vorlagen 13.03.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 05.04.2017, TOP 14

Berichtsvorlage

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Anlage_1_Glossar

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Anlage 2 - Bericht Mittelabfluss

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Berichtsvorlage

12723 Zeichen

V/0228/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Basisinformationen Jobcenter 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.04.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
1.) Strukturdaten und Kennzahlen 
 
Im aktuellen Berichtsmonat Oktober 2016 befinden sich insgesamt 22.440 Personen in Bedarf s-
gemeinschaften des SGB II (vgl. Abbildung 1). 14.987 der betreuten Personen sind erwerbsfäh i-
ge Personen. Im Vergleich zum Vormonat September 2016 sind 234 Personen mehr zu zählen, 
gegenüber dem Vorjahresmonat Oktober 2015 ist ein Anstieg um 513 Personen in dieser Be-
standsgruppe zu verzeichnen.  
 
Ursächlich für diese Entwicklung ist der erhöhte Zugang von geflüchteten Menschen in den Lei s-
tungsbezug nach dem SGB II insbesondere ab August 2016. Ab diesem Zeitpunkt konnte das 
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BA MF) deutlich höhere Entscheidungsraten in B ezug 
auf noch offene Asylverfahren erreichen. Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Asylverfa h-
rens ist das Jobcenter Münster zuständig für die Betreuung. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0228/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Nilles 
Ruf: 
492-9002 
E-Mail: 
Nilles@stadt-muenster.de 
Datum: 
20.03.2017 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0228/2017 
 
Strukturdaten Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
Oktober 16 September 16 Abweichung Oktober 15 Abweichung Durchschnitt
Personen in Bedarfsgemeinschaften 22.440             22.206             1,1% 21.864             2,6% 21.936          
männlich 11.389             11.248             1,3% 10.974             3,8% 11.000          
weiblich 11.050             10.958             0,8% 10.890             1,5% 10.936          
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 14.987             14.843             1,0% 14.474             3,5% 14.589          
männlich 7.548               7.436               1,5% 7.203               4,8% 7.242            
weiblich 7.438               7.407               0,4% 7.271               2,3% 7.348            
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 6.357               6.240               1,9% 6.133               3,7% 6.181            
männlich 3.248               3.194               1,7% 3.102               4,7% 3.132            
weiblich 3.109               3.046               2,1% 3.031               2,6% 3.049            
Erwerbstätige Leistungsbeziehende* 4.494               4.480               0,3% 4.544               -1,1% 4.540            
abhängig erwerbstätig 4.223               4.201               0,5% 4.232               -0,2% 4.227            
mit Einkommen bis zu 450 € 2.153               2.136               0,8% 2.163               -0,5% 2.196            
mit Einkommen über 450 € bis 850 € 847                  847                  0,0% 855                  -0,9% 842              
mit Einkommen über 850 € bis 1200 € 658                  650                  1,2% 623                  5,6% 607              
mit Einkommen über 1200 € 565                  568                  -0,5% 591                  -4,4% 582              
selbständig erwerbstätig 322                  326                  -1,2% 352                  -8,5% 365              
* Berichtsmonat September 2016
 
Abbildung 1: Strukturdaten 
 
Hinsichtlich der Ausgabensummen ist eine gegenläufige Entwicklung festzustellen (vgl. Abbi l-
dung 2): Sowohl im Vergleich zum Vormonat als auch zum Vorjahr zeigt sich bei der Ausgabe n-
summe für Leistungen zum Lebensunterhalt ein Kostenzuwachs. Dieser Zuwachs  ergibt sich - 
insbesondere gegenüber dem Vorjahr - u. a. durch die reguläre jährliche Regelbedarfserhöhung 
und wird zudem unmittelbar durch den deutlichen Anstieg der geflüchteten Personen im Lei s-
tungsbezug des SGB II bedingt. Indiziert durch die „ Satzung für die Benutzung der städtischen 
Übergangsheime für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Münster “ vom 13.01.2017 
(V/1031/2016) ist ab dem Berichtsmonat Januar 2017 mit einem Anstieg der Ausgaben für Lei s-
tungen für Unterkunft und Heizung zu rechnen. 
 
Kennzahlen und Ergänzungsgrößen Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
Oktober 16 September 16 Abweichung Oktober 15 Abweichung Durchschnitt
 K1 - Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt 
 (Monatswert) 4.336.400         4.270.470         1,5% 4.000.253         8,4% 3.934.445     
 Jahresfortschritt der Leistungen zum Lebensunterhalt
 (kumulierte Werte Januar bis Oktober) 41.865.294       37.528.894       40.578.690       3,2%
 K1E1 - Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung
 (Monatswert) 4.493.481         4.540.663         -1,0% 4.488.668         0,1% 4.475.769     
 Jahresfortschritt der Leistungen für Unterkunft und Heizung
 (kumulierte Werte Januar bis Oktober) 45.737.361       41.243.880       45.561.498       0,4%
 K1E2 - Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
 (Monatswert) 14.987             14.843             1,0% 14.474             3,5% 14.447          
 K2E3 - Nachhaltigkeit der Integrationen* 
 (Durchschnittswert der vergangenen zwölf Monate) 68,4                 68,4                 0,0% 65,5                 4,4% 61,6             
 Anzahl der Integrationen von Jugendlichen
 (Summe der vergangenen zwölf Monate) 630                  635                  725                  -13,1%
 Anzahl der Integrationen von Schwerbehinderten
 (Summe der verganenen zwölf Monate) 120                  128                  168                  -28,6%
 * Berichtsmonat Juli 2016 
 
Abbildung 2: Kennzahlen und Ergänzungsgrößen

3 
V/0228/2017 
 
Die Arbeitslosenquote ist im Januar 2017 auf 5,7 % angestiegen (vgl. Abbildung 3). Dieser A n-
stieg macht sich allerdings ausschließlich im Rechtskreis SGB III (Agentur für Arbeit) bemer kbar. 
Der Bestand der Arbeitslosen, die durch das Jobcenter Münster betreut werden, ist um 121 Pe r-
sonen deutlich gesunken.  
Dies ist auf eine Rechtsänderung zurückzuführen, die ab Januar 2017 gilt: Personen, die Arbeits-
losengeld von der Agentur für Arbeit erhalten und gleichzeitig ergänzend Leistungen vom Jo b-
center beziehen (sogenannte „Aufstocker“), werden in Bezug auf Eingliederungsbemühungen in 
den Arbeitsmarkt seit dem Jahreswechsel nicht mehr durch die Jobcoaches des Jobcenters, 
sondern durch die Vermi ttlungsfachkräfte der Agentur für Arbeit betreut. Die Personen werden 
hinsichtlich ihres Arbeitslosenstatus daher ab dem Zeitpunkt dem Rechtskreis SGB III zugeor d-
net.  
 
Die leistungsrechtliche Zuordnung der Personen zum Jobcenter ändert sich hierdurch inde s 
nicht: Soweit der Anspruch auf Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit nicht zur Sicherung 
des Existenzminimums ausreicht, verbleiben die Personen weiterhin ergänzend im Leistungsb e-
zug nach dem SGB II (d. h. sie erhalten unverändert u. a. Leistunge n zum Lebensunterhalt oder 
Leistungen für die Unterkunft). Sie werden als erwerbsfähige Leistungsberechtigte in der Jobcen-
terstatistik ausgewiesen.  
 
Arbeitslose Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat VorjahrBerichtsmonat: Jul. 15
Januar 17 Dezember 16 Abweichung Januar 16 Abweichung Durchschnitt
 Arbeitslosenquote Münster (in %) 5,7             5,4                   5,6% 5,9                   -3,4% 5,8               
 Anteil SGB II an Arbeitslosenquote (in %) 68,4              74,1              -7,6% 69,5                 -1,5% 68,6             
 Bestand Arbeitslose SGB II 6.367               6.488               -1,9% 6.534               -2,6% 6.368            
 männlich 3.635               3.720               -2,3% 3.735               -2,7% 3.574            
 weiblich  2.732               2.768               -1,3% 2.799               -2,4% 2.793            
    15 bis unter 25 Jahre 544                  574                  -5,2% 548                  -0,7% 500              
    50 Jahre und älter 1.895               1.923               -1,5% 2.000               -5,3% 1.915            
    Schwerbehinderte 341                  357                  -4,5% 400                  -14,8% 388              
    Ausländer 1.994               2.006               -0,6% 1.657               20,3% 1.529            
    Langzeitarbeitslose 3.572               3.574               -0,1% 3.562               0,3% 3.515            
 
Abbildung 3: Arbeitslose 
 
Im Berichtsmonat Oktober 2016 sind insgesamt 407 S anktionen wirksam, dies sind neun Sankt i-
onen weniger als im Vormonat September (vgl. Abbildung 4). Gegenüber dem Vorjahr zeigt sich 
ein deutlicher Rückgang von 12,5 %.  
 
Die Sanktionsquote liegt erneut deutlich unter der des Landes und Bundes, sie beträgt aktuell 
unverändert 2,2 %. Der durchschnittliche Kürzungsbetrag ist auf 82,76 € gesunken.

4 
V/0228/2017 
 
Sanktionen Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
Oktober 16 September 16 Abweichung Oktober 15 Abweichung Durchschnitt
 Anzahl der wirksamen Sanktionen 407                    416                        -2,2% 465                        -12,5% 479                   
 Anzahl Personen mit mindestens einer Sanktion 323                    324                    -0,3% 350                        -7,7% 372                   
 Deutsche 249                    251                    -0,8% 287                        -13,2% 298                   
 Ausländer 74                      73                      1,4% 63                          17,5% 74                     
 Sanktionsquote 
 Münster 2,2                     2,2                         -1,3% 2,4                         -10,5% 2,5                    
 Nordrhein-Westfalen 2,8                     2,9                         -0,9% 2,9                         -1,1% 2,8                    
 Deutschland 3,2                     3,2                         -2,0% 3,1                         1,2% 3,0                    
 Durchschnittliche Höhe der Kürzung 
 Münster 82,76 €               85,71 €                   -3,5% 91,07 €                   -9,1% 91,44 €               
 Nordrhein-Westfalen 103,11 €             102,96 €                 0,1% 101,44 €                 1,6% 102,99 €            
 Deutschland 107,86 €             108,97 €                 -1,0% 106,06 €                 1,7% 107,55 €            
 
Abbildung 4: Sanktionen 
 
Im vierten Quartal 2016 wurden 184 V erfahren zwecks Prüfung einer Ordnungswidrigkeit einge-
leitet (vgl. Abbildung 5). Im gleichen Zeitraum wurden 40 Bußgeldbescheide rechtskräftig, zudem 
sind insgesamt neun Einsprüche zu zählen.  
 
Ordnungswidrigkeiten
Oktober 16 November 16 Dezember 16 4. Quartal 2016
Anzahl Prüfverfahren 62                         57                         65                         184                           
Anzahl rechtskräftige Bußgeldbescheide 10                         16                         14                         40                            
00,00 € bis  200,00 € 4                           4                           1                           9                              
200,00 € bis  500,00 € -                         2                           -                         2                              
500,00 € bis 1.000,00 € 6                           10                         13                         29                            
Eingegangene Einsprüche 4                           3                           2                           9                              
 
Abbildung 5: Bußgeldverfahren 
 
Im Jahr 2016 wurden insgesamt 313  Teilnahmen im Angebot „ Impulse für Erwerbsarbeit “ des 
Perspektivzentrums1 erfolgreich abgeschlossen (vgl. Abbildung 6). Die Einstiegsberatung mit 154 
erfolgreichen Teilnahmen und d as Modul „Vertiefende berufliche und persön liche Standortb e-
stimmung“ mit 114 erfolgreichen Teilnahmen wurden am häufigsten in Anspruch genommen.  
 
Bei insgesamt 28 der im Jahr 2016 bislang gezählten Integrationen ins Erwerbsleben haben die 
Personen in den vorangegangenen zwölf Monaten mindestens ein Angebot des Perspektivzen t-
rums erfolgreich abgeschlossen.  
 
                                                
1 Dieses niederschwellig angelegte Angebot richtet sich schwerpunktmäßig an E rziehende, Menschen mit 
geringer Grundbildung und Menschen im Alter von über 50 Jahren (vgl. hierzu auch Beschlussvorlage 
V/0583/2015 „Perspektivzentrum – verbesserte Angebotsstruktur“).

5 
V/0228/2017 
 
 
Abbildung 6: Perspektivzentrum 
 
2.) Zielerreichung 
 
Die Berichterstattung zur Zielerreichung im Jahr 2017 beginnt, sobald Daten mit Wartezeit für 
den Berichtsmonat Januar 2017 vorliegen.  Das wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung des 
Ausschusses am 21. Juni 2017 erfolgen. 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 – Glossar 
Anlage 2 – Mittelabflussbericht Eingliederungstitel

Anlage_1_Glossar

9040 Zeichen

Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) 
 
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ 
Weiterbildung (z. B. Umschulung). 
Aktivierungsquote  
der Langzeitleis-
tungsbeziehenden 
(K3E2) 
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden  in einer Maßnahme der aktiven A r-
beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden 
gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e-
rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. 
Alo = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige 
zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen 
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. 
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl 
der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen 
und den mithelfenden Familienangehörigen.  
Asu = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e-
griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo-
sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie  
beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich 
in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. 
AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen 
Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun-
gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe-
werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. 
 
BG = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft 
miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe-
gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs-
gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und 
sonstige Bedarfsgemeinschaften. 
BM = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem 
statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten 
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). 
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, 
die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. 
gE = gemeinsame Einrichtung 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie 
Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des 
kommunalen Trägers.  
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen 
Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf 
Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation

des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend 
der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
JDW = Jahresdurchschnittswert  
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
JFW = Jahresfortschrittswert  
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
Jugendarbeitslosen-
quote 
Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) 
und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch-
schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen 
Zielvereinbarung). 
KOL = Kind ohne Leistungsanspruch 
Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf 
durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind.  
 
LB = Leistungsberechtigte 
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge-
setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech-
tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe-
rechtigten. 
 
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, 
Neben- und Heizkosten).  
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener-
gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).  
LZA = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. 
LZB = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 
Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 
15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen 
die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. 
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be-
schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. 
Nachhaltigkeitsquote 
(K2E3) 
Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten 
(Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in 
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter 
sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. 
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den 
üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. 
NLB = Nicht Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan-
spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. 
 
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften 
Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich

differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. 
 
RLB = Regelleistungs-Berechtigte 
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar-
beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für 
Unterkunft und Heizung. 
 
RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich 
können auch Personen mit anderem Status dazugehören. 
 
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse 
durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.  
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül-
tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  zum 
Stichtag (Nenner).  
S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes-
tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. 
 
SLB = Sonstige Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen 
erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend 
zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil-
dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe.  
 
Veränderungsrate des 
Bestands der Lang-
zeitleistungsbezie-
henden (K3) 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der 
Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts-
wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein-
barung). 
zkT = zugelassener kommunaler Träger  
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options-
kommune) – z. B. Jobcenter Münster

Anlage 2 - Bericht Mittelabfluss

3321 Zeichen

Mittelabfluss Eingliederungstitel (EGT)
Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
Stand: 13.03.2017
Vermittlungsbudget 650.000,00 7,39% 126.181,58 1,44% 132.288,20 1,50% 391.530,22 4,45%
Reisekosten für Meldepflichten 600,00 0,01% 105,30 0,00% 0,00 0,00% 494,70 0,01%
Aktivierung und berufliche Eingliederung 2.491.391,44 28,34% 895.524,98 10,19% 1.414.069,18 16,09% 181.797,28 2,07%
Summe 3.141.991,44 35,74% 1.021.811,86 11,62% 1.546.357,38 17,59% 573.822,20 6,53%
Förderung berufl.  Weiterbildung (FbW) 1.983.841,52 22,57% 869.527,38 9,89% 146.217,62 1,66% 968.096,52 11,01%
Summe 1.983.841,52 22,57% 869.527,38 9,89% 146.217,62 1,66% 968.096,52 11,01%
Eingliederungszuschüsse (EGZ) 300.000,00 3,41% 85.150,54 0,97% 27.675,51 0,31% 187.173,95 2,13%
Eingliederungszuschuss für AN ab 50 Jahre 35.830,55 0,41% 5.830,55 0,07% 0,00 0,00% 30.000,00 0,34%
unbefristeter Beschäftigungszuschuss (BEZ) (bis 31.03.2012) 609.185,00 6,93% 289.981,56 3,30% 306.220,43 3,48% 12.983,01 0,15%
Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV( (ab 01.04.2012) 450.733,92 5,13% 358.301,45 4,08% 49.512,42 0,56% 42.920,05 0,49%
Einstiegsgeld 70.000,00 0,80% 38.725,15 0,44% 0,00 0,00% 31.274,85 0,36%
Begleitende Hilfen für Selbstständige 22.000,00 0,25% 11.305,00 0,13% 9.896,95 0,11% 798,05 0,01%
Summe 1.487.749,47 16,92% 789.294,25 8,98% 393.305,31 4,47% 305.149,91 3,47%
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 314.189,48 3,57% 54.917,12 0,62% 248.755,00 2,83% 10.517,36 0,12%
Einstiegsqualifizierung (EQ) 60.000,00 0,68% 41.987,00 0,48% 6.199,73 0,07% 11.813,27 0,13%
ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) 80.000,00 0,91% 8.910,00 0,10% 53.460,00 0,61% 17.630,00 0,20%
Summe 454.189,48 5,17% 105.814,12 1,20% 308.414,73 3,51% 39.960,63 0,45%
Ausbildungszuschuss 39.088,64 0,44% 23.852,99 0,27% 1.928,16 0,02% 13.307,49 0,15%
Probebeschäftigung behinderter Menschen 10.000,00 0,11% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 10.000,00 0,11%
Probebeschäftigung schwerbehinderter Menschen 114.000,00 1,30% 20.725,58 0,24% 14.682,08 0,17% 78.592,34 0,89%
Eingliederungszuschüsse f. Behinderte [222] 30.000,00 0,34% 1.200,00 0,01% 0,00 0,00% 28.800,00 0,33%
Eingliederungszuschüsse f. Schwerbehinderte [223] 345.653,81 3,93% 19.231,97 0,22% 320.474,02 3,65% 5.947,82 0,07%
besondere Maßnahmen zur Weiterbildung Reha 134.933,64 1,54% 121.293,33 1,38% 5.616,43 0,06% 8.023,88 0,09%
Summe 673.676,09 7,66% 186.303,87 2,12% 342.700,69 3,90% 144.671,53 1,65%
Arbeitsgelegenheit  Mehraufwand 703.960,00 8,01% 66.659,52 0,76% 93.026,14 1,06% 544.274,34 6,19%
Summe 703.960,00 8,01% 66.659,52 0,76% 93.026,14 1,06% 544.274,34 6,19%
Freie Förderung (§ 16f + 16h SGB II) 250.000,00 2,84% 76.676,91 0,87% 119.955,11 1,36% 53.367,98 0,61%
Summe 250.000,00 2,84% 76.676,91 0,87% 119.955,11 1,36% 53.367,98 0,61%
Sonstiges 95.000,00 1,08% 0,00 0,00% 95.000,00 1,08% 0,00 0,00%
Summe 95.000,00 1,08% 0,00 0,00% 95.000,00 1,08% 0,00 0,00%
Gesamtsumme 8.790.408,00 € 100,00% 3.116.087,91 € 35,45% 3.044.976,98 € 34,64% 2.629.343,11 € 29,91%
% Verfügbares Budget %
Leistungen für Menschen mit Behinderung
Beschäftigung schaffende Leistungen
Freie Förderung
Sonstiges
Ausgaben 2017 Mittelbindungen 2017
Beratung und Unterstützung der Arbeitsuche
Qualifizierung
Beschäftigung begleitende Leistungen
Maßnahmen für Jüngere
Budget % %

Beratungsverlauf (1)

05.04.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 14 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0228/2017
Typ
Vorlagen
Datum
13.03.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37