V/0228/2017
Basisinformationen Jobcenter
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Berichtsvorlage
12723 Zeichen
V/0228/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Jobcenter
Betrifft
Basisinformationen Jobcenter
Beratungsfolge
05.04.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung Bericht
Bericht:
1.) Strukturdaten und Kennzahlen
Im aktuellen Berichtsmonat Oktober 2016 befinden sich insgesamt 22.440 Personen in Bedarf s-
gemeinschaften des SGB II (vgl. Abbildung 1). 14.987 der betreuten Personen sind erwerbsfäh i-
ge Personen. Im Vergleich zum Vormonat September 2016 sind 234 Personen mehr zu zählen,
gegenüber dem Vorjahresmonat Oktober 2015 ist ein Anstieg um 513 Personen in dieser Be-
standsgruppe zu verzeichnen.
Ursächlich für diese Entwicklung ist der erhöhte Zugang von geflüchteten Menschen in den Lei s-
tungsbezug nach dem SGB II insbesondere ab August 2016. Ab diesem Zeitpunkt konnte das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BA MF) deutlich höhere Entscheidungsraten in B ezug
auf noch offene Asylverfahren erreichen. Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Asylverfa h-
rens ist das Jobcenter Münster zuständig für die Betreuung.
Vorlagen-Nr.:
V/0228/2017
Auskunft erteilt:
Frau Nilles
Ruf:
492-9002
E-Mail:
Nilles@stadt-muenster.de
Datum:
20.03.2017
Öffentliche Berichtsvorlage
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Strukturdaten Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
Oktober 16 September 16 Abweichung Oktober 15 Abweichung Durchschnitt
Personen in Bedarfsgemeinschaften 22.440 22.206 1,1% 21.864 2,6% 21.936
männlich 11.389 11.248 1,3% 10.974 3,8% 11.000
weiblich 11.050 10.958 0,8% 10.890 1,5% 10.936
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 14.987 14.843 1,0% 14.474 3,5% 14.589
männlich 7.548 7.436 1,5% 7.203 4,8% 7.242
weiblich 7.438 7.407 0,4% 7.271 2,3% 7.348
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 6.357 6.240 1,9% 6.133 3,7% 6.181
männlich 3.248 3.194 1,7% 3.102 4,7% 3.132
weiblich 3.109 3.046 2,1% 3.031 2,6% 3.049
Erwerbstätige Leistungsbeziehende* 4.494 4.480 0,3% 4.544 -1,1% 4.540
abhängig erwerbstätig 4.223 4.201 0,5% 4.232 -0,2% 4.227
mit Einkommen bis zu 450 € 2.153 2.136 0,8% 2.163 -0,5% 2.196
mit Einkommen über 450 € bis 850 € 847 847 0,0% 855 -0,9% 842
mit Einkommen über 850 € bis 1200 € 658 650 1,2% 623 5,6% 607
mit Einkommen über 1200 € 565 568 -0,5% 591 -4,4% 582
selbständig erwerbstätig 322 326 -1,2% 352 -8,5% 365
* Berichtsmonat September 2016
Abbildung 1: Strukturdaten
Hinsichtlich der Ausgabensummen ist eine gegenläufige Entwicklung festzustellen (vgl. Abbi l-
dung 2): Sowohl im Vergleich zum Vormonat als auch zum Vorjahr zeigt sich bei der Ausgabe n-
summe für Leistungen zum Lebensunterhalt ein Kostenzuwachs. Dieser Zuwachs ergibt sich -
insbesondere gegenüber dem Vorjahr - u. a. durch die reguläre jährliche Regelbedarfserhöhung
und wird zudem unmittelbar durch den deutlichen Anstieg der geflüchteten Personen im Lei s-
tungsbezug des SGB II bedingt. Indiziert durch die „ Satzung für die Benutzung der städtischen
Übergangsheime für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Münster “ vom 13.01.2017
(V/1031/2016) ist ab dem Berichtsmonat Januar 2017 mit einem Anstieg der Ausgaben für Lei s-
tungen für Unterkunft und Heizung zu rechnen.
Kennzahlen und Ergänzungsgrößen Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
Oktober 16 September 16 Abweichung Oktober 15 Abweichung Durchschnitt
K1 - Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt
(Monatswert) 4.336.400 4.270.470 1,5% 4.000.253 8,4% 3.934.445
Jahresfortschritt der Leistungen zum Lebensunterhalt
(kumulierte Werte Januar bis Oktober) 41.865.294 37.528.894 40.578.690 3,2%
K1E1 - Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung
(Monatswert) 4.493.481 4.540.663 -1,0% 4.488.668 0,1% 4.475.769
Jahresfortschritt der Leistungen für Unterkunft und Heizung
(kumulierte Werte Januar bis Oktober) 45.737.361 41.243.880 45.561.498 0,4%
K1E2 - Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
(Monatswert) 14.987 14.843 1,0% 14.474 3,5% 14.447
K2E3 - Nachhaltigkeit der Integrationen*
(Durchschnittswert der vergangenen zwölf Monate) 68,4 68,4 0,0% 65,5 4,4% 61,6
Anzahl der Integrationen von Jugendlichen
(Summe der vergangenen zwölf Monate) 630 635 725 -13,1%
Anzahl der Integrationen von Schwerbehinderten
(Summe der verganenen zwölf Monate) 120 128 168 -28,6%
* Berichtsmonat Juli 2016
Abbildung 2: Kennzahlen und Ergänzungsgrößen
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Die Arbeitslosenquote ist im Januar 2017 auf 5,7 % angestiegen (vgl. Abbildung 3). Dieser A n-
stieg macht sich allerdings ausschließlich im Rechtskreis SGB III (Agentur für Arbeit) bemer kbar.
Der Bestand der Arbeitslosen, die durch das Jobcenter Münster betreut werden, ist um 121 Pe r-
sonen deutlich gesunken.
Dies ist auf eine Rechtsänderung zurückzuführen, die ab Januar 2017 gilt: Personen, die Arbeits-
losengeld von der Agentur für Arbeit erhalten und gleichzeitig ergänzend Leistungen vom Jo b-
center beziehen (sogenannte „Aufstocker“), werden in Bezug auf Eingliederungsbemühungen in
den Arbeitsmarkt seit dem Jahreswechsel nicht mehr durch die Jobcoaches des Jobcenters,
sondern durch die Vermi ttlungsfachkräfte der Agentur für Arbeit betreut. Die Personen werden
hinsichtlich ihres Arbeitslosenstatus daher ab dem Zeitpunkt dem Rechtskreis SGB III zugeor d-
net.
Die leistungsrechtliche Zuordnung der Personen zum Jobcenter ändert sich hierdurch inde s
nicht: Soweit der Anspruch auf Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit nicht zur Sicherung
des Existenzminimums ausreicht, verbleiben die Personen weiterhin ergänzend im Leistungsb e-
zug nach dem SGB II (d. h. sie erhalten unverändert u. a. Leistunge n zum Lebensunterhalt oder
Leistungen für die Unterkunft). Sie werden als erwerbsfähige Leistungsberechtigte in der Jobcen-
terstatistik ausgewiesen.
Arbeitslose Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat VorjahrBerichtsmonat: Jul. 15
Januar 17 Dezember 16 Abweichung Januar 16 Abweichung Durchschnitt
Arbeitslosenquote Münster (in %) 5,7 5,4 5,6% 5,9 -3,4% 5,8
Anteil SGB II an Arbeitslosenquote (in %) 68,4 74,1 -7,6% 69,5 -1,5% 68,6
Bestand Arbeitslose SGB II 6.367 6.488 -1,9% 6.534 -2,6% 6.368
männlich 3.635 3.720 -2,3% 3.735 -2,7% 3.574
weiblich 2.732 2.768 -1,3% 2.799 -2,4% 2.793
15 bis unter 25 Jahre 544 574 -5,2% 548 -0,7% 500
50 Jahre und älter 1.895 1.923 -1,5% 2.000 -5,3% 1.915
Schwerbehinderte 341 357 -4,5% 400 -14,8% 388
Ausländer 1.994 2.006 -0,6% 1.657 20,3% 1.529
Langzeitarbeitslose 3.572 3.574 -0,1% 3.562 0,3% 3.515
Abbildung 3: Arbeitslose
Im Berichtsmonat Oktober 2016 sind insgesamt 407 S anktionen wirksam, dies sind neun Sankt i-
onen weniger als im Vormonat September (vgl. Abbildung 4). Gegenüber dem Vorjahr zeigt sich
ein deutlicher Rückgang von 12,5 %.
Die Sanktionsquote liegt erneut deutlich unter der des Landes und Bundes, sie beträgt aktuell
unverändert 2,2 %. Der durchschnittliche Kürzungsbetrag ist auf 82,76 € gesunken.
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Sanktionen Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
Oktober 16 September 16 Abweichung Oktober 15 Abweichung Durchschnitt
Anzahl der wirksamen Sanktionen 407 416 -2,2% 465 -12,5% 479
Anzahl Personen mit mindestens einer Sanktion 323 324 -0,3% 350 -7,7% 372
Deutsche 249 251 -0,8% 287 -13,2% 298
Ausländer 74 73 1,4% 63 17,5% 74
Sanktionsquote
Münster 2,2 2,2 -1,3% 2,4 -10,5% 2,5
Nordrhein-Westfalen 2,8 2,9 -0,9% 2,9 -1,1% 2,8
Deutschland 3,2 3,2 -2,0% 3,1 1,2% 3,0
Durchschnittliche Höhe der Kürzung
Münster 82,76 € 85,71 € -3,5% 91,07 € -9,1% 91,44 €
Nordrhein-Westfalen 103,11 € 102,96 € 0,1% 101,44 € 1,6% 102,99 €
Deutschland 107,86 € 108,97 € -1,0% 106,06 € 1,7% 107,55 €
Abbildung 4: Sanktionen
Im vierten Quartal 2016 wurden 184 V erfahren zwecks Prüfung einer Ordnungswidrigkeit einge-
leitet (vgl. Abbildung 5). Im gleichen Zeitraum wurden 40 Bußgeldbescheide rechtskräftig, zudem
sind insgesamt neun Einsprüche zu zählen.
Ordnungswidrigkeiten
Oktober 16 November 16 Dezember 16 4. Quartal 2016
Anzahl Prüfverfahren 62 57 65 184
Anzahl rechtskräftige Bußgeldbescheide 10 16 14 40
00,00 € bis 200,00 € 4 4 1 9
200,00 € bis 500,00 € - 2 - 2
500,00 € bis 1.000,00 € 6 10 13 29
Eingegangene Einsprüche 4 3 2 9
Abbildung 5: Bußgeldverfahren
Im Jahr 2016 wurden insgesamt 313 Teilnahmen im Angebot „ Impulse für Erwerbsarbeit “ des
Perspektivzentrums1 erfolgreich abgeschlossen (vgl. Abbildung 6). Die Einstiegsberatung mit 154
erfolgreichen Teilnahmen und d as Modul „Vertiefende berufliche und persön liche Standortb e-
stimmung“ mit 114 erfolgreichen Teilnahmen wurden am häufigsten in Anspruch genommen.
Bei insgesamt 28 der im Jahr 2016 bislang gezählten Integrationen ins Erwerbsleben haben die
Personen in den vorangegangenen zwölf Monaten mindestens ein Angebot des Perspektivzen t-
rums erfolgreich abgeschlossen.
1 Dieses niederschwellig angelegte Angebot richtet sich schwerpunktmäßig an E rziehende, Menschen mit
geringer Grundbildung und Menschen im Alter von über 50 Jahren (vgl. hierzu auch Beschlussvorlage
V/0583/2015 „Perspektivzentrum – verbesserte Angebotsstruktur“).
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Abbildung 6: Perspektivzentrum
2.) Zielerreichung
Die Berichterstattung zur Zielerreichung im Jahr 2017 beginnt, sobald Daten mit Wartezeit für
den Berichtsmonat Januar 2017 vorliegen. Das wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung des
Ausschusses am 21. Juni 2017 erfolgen.
In Vertretung
Gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage 1 – Glossar
Anlage 2 – Mittelabflussbericht Eingliederungstitel
Anlage_1_Glossar
9040 Zeichen
Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (z. B. Umschulung). Aktivierungsquote der Langzeitleis- tungsbeziehenden (K3E2) Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in einer Maßnahme der aktiven A r- beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e- rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. Alo = Arbeitslose Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Familienangehörigen. Asu = Arbeitsuchende Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e- griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo- sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun- gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. BG = Bedarfsgemeinschaft Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe- gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs- gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften. BM = Berichtsmonat Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. gE = gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des kommunalen Trägers. Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Integrationsquote (K2) Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech- tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). JDW = Jahresdurchschnittswert Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. JFW = Jahresfortschrittswert Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. Jugendarbeitslosen- quote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch- schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). KOL = Kind ohne Leistungsanspruch Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind. LB = Leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge- setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech- tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe- rechtigten. LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten). LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener- gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt). LZA = Langzeitarbeitslose Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. LZB = Langzeitleistungsbeziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be- schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. NLB = Nicht Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan- spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. RLB = Regelleistungs-Berechtigte Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar- beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung. RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich können auch Personen mit anderem Status dazugehören. Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül- tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner). S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes- tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. SLB = Sonstige Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil- dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Veränderungsrate des Bestands der Lang- zeitleistungsbezie- henden (K3) Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts- wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein- barung). zkT = zugelassener kommunaler Träger Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options- kommune) – z. B. Jobcenter Münster
Anlage 2 - Bericht Mittelabfluss
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Mittelabfluss Eingliederungstitel (EGT) Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Stand: 13.03.2017 Vermittlungsbudget 650.000,00 7,39% 126.181,58 1,44% 132.288,20 1,50% 391.530,22 4,45% Reisekosten für Meldepflichten 600,00 0,01% 105,30 0,00% 0,00 0,00% 494,70 0,01% Aktivierung und berufliche Eingliederung 2.491.391,44 28,34% 895.524,98 10,19% 1.414.069,18 16,09% 181.797,28 2,07% Summe 3.141.991,44 35,74% 1.021.811,86 11,62% 1.546.357,38 17,59% 573.822,20 6,53% Förderung berufl. Weiterbildung (FbW) 1.983.841,52 22,57% 869.527,38 9,89% 146.217,62 1,66% 968.096,52 11,01% Summe 1.983.841,52 22,57% 869.527,38 9,89% 146.217,62 1,66% 968.096,52 11,01% Eingliederungszuschüsse (EGZ) 300.000,00 3,41% 85.150,54 0,97% 27.675,51 0,31% 187.173,95 2,13% Eingliederungszuschuss für AN ab 50 Jahre 35.830,55 0,41% 5.830,55 0,07% 0,00 0,00% 30.000,00 0,34% unbefristeter Beschäftigungszuschuss (BEZ) (bis 31.03.2012) 609.185,00 6,93% 289.981,56 3,30% 306.220,43 3,48% 12.983,01 0,15% Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV( (ab 01.04.2012) 450.733,92 5,13% 358.301,45 4,08% 49.512,42 0,56% 42.920,05 0,49% Einstiegsgeld 70.000,00 0,80% 38.725,15 0,44% 0,00 0,00% 31.274,85 0,36% Begleitende Hilfen für Selbstständige 22.000,00 0,25% 11.305,00 0,13% 9.896,95 0,11% 798,05 0,01% Summe 1.487.749,47 16,92% 789.294,25 8,98% 393.305,31 4,47% 305.149,91 3,47% Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 314.189,48 3,57% 54.917,12 0,62% 248.755,00 2,83% 10.517,36 0,12% Einstiegsqualifizierung (EQ) 60.000,00 0,68% 41.987,00 0,48% 6.199,73 0,07% 11.813,27 0,13% ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) 80.000,00 0,91% 8.910,00 0,10% 53.460,00 0,61% 17.630,00 0,20% Summe 454.189,48 5,17% 105.814,12 1,20% 308.414,73 3,51% 39.960,63 0,45% Ausbildungszuschuss 39.088,64 0,44% 23.852,99 0,27% 1.928,16 0,02% 13.307,49 0,15% Probebeschäftigung behinderter Menschen 10.000,00 0,11% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 10.000,00 0,11% Probebeschäftigung schwerbehinderter Menschen 114.000,00 1,30% 20.725,58 0,24% 14.682,08 0,17% 78.592,34 0,89% Eingliederungszuschüsse f. Behinderte [222] 30.000,00 0,34% 1.200,00 0,01% 0,00 0,00% 28.800,00 0,33% Eingliederungszuschüsse f. Schwerbehinderte [223] 345.653,81 3,93% 19.231,97 0,22% 320.474,02 3,65% 5.947,82 0,07% besondere Maßnahmen zur Weiterbildung Reha 134.933,64 1,54% 121.293,33 1,38% 5.616,43 0,06% 8.023,88 0,09% Summe 673.676,09 7,66% 186.303,87 2,12% 342.700,69 3,90% 144.671,53 1,65% Arbeitsgelegenheit Mehraufwand 703.960,00 8,01% 66.659,52 0,76% 93.026,14 1,06% 544.274,34 6,19% Summe 703.960,00 8,01% 66.659,52 0,76% 93.026,14 1,06% 544.274,34 6,19% Freie Förderung (§ 16f + 16h SGB II) 250.000,00 2,84% 76.676,91 0,87% 119.955,11 1,36% 53.367,98 0,61% Summe 250.000,00 2,84% 76.676,91 0,87% 119.955,11 1,36% 53.367,98 0,61% Sonstiges 95.000,00 1,08% 0,00 0,00% 95.000,00 1,08% 0,00 0,00% Summe 95.000,00 1,08% 0,00 0,00% 95.000,00 1,08% 0,00 0,00% Gesamtsumme 8.790.408,00 € 100,00% 3.116.087,91 € 35,45% 3.044.976,98 € 34,64% 2.629.343,11 € 29,91% % Verfügbares Budget % Leistungen für Menschen mit Behinderung Beschäftigung schaffende Leistungen Freie Förderung Sonstiges Ausgaben 2017 Mittelbindungen 2017 Beratung und Unterstützung der Arbeitsuche Qualifizierung Beschäftigung begleitende Leistungen Maßnahmen für Jüngere Budget % %
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0228/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.03.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37