AN/0839/2025
Erweiterung des Schulhofs der Mathilde-von-Mevissen-Grundschule
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)
5774 Zeichen
Grüne SPD CDU GUT & Klima Freunde Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 10.06.2025 AN/0839/2025 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Erweiterung des Schulhofs der Mathilde-von-Mevissen-Grundschule - Gemeinsamer Antrag von Grünen, SPD, CDU und GUT & Klima Freunden - Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, den folgenden Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung des Rates auf die Ta- gesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 22.5.2024 zu setzen. Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, den Schulhof der Mathilde-von-Mevissen-Grundschule durch Hinzunahme des nördlichen Teils des Parkplatzes auf der Ostseite der Schule zu erweitern. Die Maßnahme soll erst dann umgesetzt werden, die Verlegung der Cambio-Station auf eine nahegelegene Ausweichfläche erfolgreich war. Hierfür sind folgende Einzelmaßnahmen notwendig: 1. Neuorganisation der vorhandenen Stellplätze entlang der Niehler Straße: Verlegung der Cambio-Station vom nördlichen auf den südlichen Teil des Parkplatzes. 2. Sollte dies nicht möglich sein, muss eine alternative Fläche für die Cambio-Station in der näheren Umgebung gefunden werden. Dafür darf KEINE Versiegelung stattfinden. 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67479/06 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. 4. Umgestaltung der nördlichen Teilfläche zu einem Schulhof. - 2 - Begründung: 1. Neuorganisation der vorhandenen Stellplätze, mit dem Ziel, die nördliche Teilfläche als Schulhoferweiterungsfläche nutzen zu können (siehe Skizze). Auf der nördlichen Teilfläche (380qm) befinden sich derzeit ca. 14 Stellplätze für Carsharing, auf der südlichen Teilfläche (675 qm) sind Stellplätze für allgemeines Anwohnerparken. Durch Neuordnung und Entfall einiger Stellplätze auf der südlichen Fläche kann das Carsha- ring dort integriert werden. Alternativ können mit dem Anbieter Cambio und DB Gespräche über eine Verlagerung des Angebots zu den diversen umliegenden Standorten, wie etwa dem angrenzenden Clouth- Gelände, aufgenommen werden. Hier verfügen alle Wohneinheiten über mindestens einen Stellplatz, so dass freie Anwohnerparkplätze auf der Straße weniger dringend benötigt wer- den. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67479/06 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Derzeit weist der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 67479/06 die betreffende Fläche als „Straßenverkehrsfläche / Öffentliche Parkfläche“ aus. Da die Nutzung als Schulhoffläche (Fläche für den Gemeinbedarf) den Grundzügen der Planung widerspricht, ist der Bebau- ungsplan zu ändern. Aufgrund der Größe und Beschaffenheit der geplanten Änderung kann die Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. 3. Umgestaltung der nördlichen Teilfläche. Auf der dann verfügbaren nördlichen Fläche von etwa 370 qm kann der Schulhof um eine Fläche für niedrigschwellige Sportangebote („Kleinsportfläche“) ergänzt werden. Diese Flä- che könnte außerhalb der Schulzeiten NutzerInnen aus Nippes zur Verfügung stehen. Der bereits vorhandene Eingang zum Schulgelände mit 100 qm würde in die Schulhoferwei- terung einbezogen. Eine Befragung der Kinder und Lehrer der Schule nach ihren Bedürfnis- sen sollte als Grundlage für die Umgestaltungsplanung dienen. Es ist zu prüfen, welche För- dermöglichkeiten aktuell verfügbar sind. 4. Anzahl der Schüler:innen In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Schüler:innen an der Mathilde-von-Mevissen Grundschule kontinuierlich gestiegen. 2007 waren es 237 Kinder, 2011 bereits 288 und in den letzten Jahren immer um die 310 Kinder. Dies führt zu einer wesentlich höheren Schul- hofnutzung in den Pausen. Bis auf ein Kind nehmen alle Kinder der MvM am Offenen Ganztag teil und sind mindestens bis 15 Uhr in der Schule. Das Außengelände wird also nicht nur von deutlich mehr Kindern genutzt, sondern auch über einen viel größeren Zeitraum im Tagesverlauf. 5. Platz je Schüler zu gering Die im Jahr 2011 ausgelaufene Vorschrift von 5qm pro Schüler wurde aus gutem Grund nicht verlängert: sie wird den neuen Betreuungszeiten und dem damit vorhandenen Bewe- gungsbedürfnis der Kinder bei weitem nicht gerecht. Eine neue Vorschrift gibt es nicht. - 3 - Insbesondere bewegungsintensive und beliebte Sportarten wie Fußball, Basketball oder Fangenspielen, können auf dem aktuellen Schulhof in den Pausen gar nicht und in der OGS Zeit nur sehr eingeschränkt ausgeübt werden, da das Verletzungsrisiko zu hoch ist. Selbst mit diesen Verboten kollidieren die Kinder regelmäßig auf dem Schulhof. Dies liegt auch am Aufbau des Schulhofs, zudem sind durch das Hinzufügen einer Feuertreppe noch einmal Spielflächen weggefallen und frühere Freiräume wurden zu Laufwegen. 6. Angrenzender Parkplatz bietet sich ideal als Schulhoferweiterung an Kinder und das Lehr- und OGTS Personal haben schon vielfach den Wunsch geäußert, eine weitere Fläche zum Schulhof hin zu zugewinnen. Die Ausgangssituation ist ideal für eine Schulhoferweiterung: Direkt angrenzend an die Schule besitzt die Stadt einen großen Parkplatz. Zu diesem gibt es auch bereits einen Aus- gang vom Schulhof. Die körperliche Gesundheit unserer Kinder, ihr Drang nach Bewegung und ihre seelische Ausgeglichenheit können durch eine Erweiterung des Schulhofes deutlich gesteigert werden. Der Platz ist vorhanden und sollte den 310 Schulkindern der MvM zur Verfügung stehen. gez. Spieß gez. Müller gez. Schmitz gez. Schlieper
Sachstandsbericht BV
2050 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/02-5
Vorlagen-Nummer
AN/0839/2025
Stand: 22.07.2025
Sachstandsbericht
Erweiterung des Schulhofs der Mathilde-von-Mevissen-Grundschule
- Gemeinsamer Antrag von Grünen, SPD, CDU und GUT & Klima Freunden -
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Schulhof der Mathilde-von-Mevissen-Grundschule durch
Hinzunahme des nördlichen Teils des Parkplatzes auf der Ostseite der Schule zu erweitern.
Die Maßnahme soll erst dann umgesetzt werden, die Verlegung der Cambio-Station auf eine
nahegelegene Ausweichfläche erfolgreich war.
Hierfür sind folgende Einzelmaßnahmen notwendig:
1. Neuorganisation der vorhandenen Stellplätze entlang der Niehler Straße: Verlegung der
Cambio-Station vom nördlichen auf den südlichen Teil des Parkplatzes.
2. Sollte dies nicht möglich sein, muss eine alternative Fläche für die Cambio-Station in der
näheren Umgebung gefunden werden. Dafür darf KEINE Versiegelung stattfinden.
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67479/06 im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB.
4. Umgestaltung der nördlichen Teilfläche zu einem Schulhof.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist eine Erweiterung des Schulhofes um den vor-
handenen Parkplatz nicht möglich. Der vorhandene Schulhof ist zudem für die Anzahl der
Schüler*innen ausreichend:
Eine 3-zügige Grundschule mit 4 Jahrgängen weist eine Schülerkapazität von 324 Schü-
ler und Schülerinnen auf. Pro Kind sind 5 qm Flächenbedarf als Sollrichtwert für den
Schulhof anzusetzen.
Bei 324 Schülerinnen und Schüler beträgt der Schulhofflächenbedarf somit 1.620 qm.
Zurzeit beherbergt die Mathilde-von-Mevissen-Grundschule nur 308 Schülerinnen und
Schüler. Die Schulhofgröße beträgt 1.770 qm, so dass nach der Berechnung der Mindest-
größe eines Schulhofes kein zusätzlicher Flächenbedarf und keine schulische Notwendig-
keit für eine Schulhoferweiterung besteht.
2
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Niehler Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0839/2025
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
- Datum
- 11.06.2025
- Erstellt
- 11.06.2025 08:42