3869/2021
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Noellstraße in Köln-Mülheim Anhörung der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei-ligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des
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Anlage 1 Geltungsbereich
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%HUOLQHU6WUDH Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDEN StadtplanungsamtGeltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes1RHOOVWUDHLQ.|OQ0OKHLP 0 10050 200300 Meter
Anlage 2 Städtebauliches Konzept
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Städtebauliches Planungskonzept für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan –Arbeitstitel „Noellstraße“ in Köln-Mülheim– Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Bauleitplanung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 01. bis 14.06.2017 Die Oberbürgermeisterin Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt, April 2017 1. Anlass und Ziel der Planung Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Stadtteils Mülheim zwischen der Rixdorfer Straße im Nordosten und der Bebauung an der Don-Bosco- Straße im Nordwesten, der Bebauung an der Berliner Straße im Südosten und der Bebauung an der Bredemeyerstraße im Südwesten. Die Grundstückseigentümerin und Vorhabenträgerin, Ejendomsselskabet Nordtyskland Kommanditaktieselskab A/S vertreten durch Core Property Management P/S, Kopenhagen, hat die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Bau- gesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) beantragt. Die Vorhabenträgerin plant die Nachverdichtung von zwei Blockinnenbereichen an der Rixdorfer Straße/Noellstraße durch Wohnungsbau. Der rechtskräftige B-Plan aus dem Jahr 1964 steht der Schaffung weiteren Wohnraums an dieser Stelle entgegen, daher ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, auf der Grundlage eines städtebauli- chen Planungskonzeptes des Kölner Architekturbüros Bock im Plangebiet vier Mehrfamilienhäuser neu zu errichten (Neubauvorhaben mit insgesamt bis zu 44 Wohnungen) und die Dachgeschosse der bestehenden vierge- schossigen Bebauung Rixdorfer Straße 3-13 sowie Noellstrasse 1-6 (ins- gesamt bis zu 24 Dachwohnungen) auszubauen. Diese Zielsetzung steht in Übereinstimmung mit dem Ziel der Stadt Köln durch die Ermöglichung dieser städtebaulichen Nachverdichtung dem aktuellen Wohnraumbedarf gerecht zu werden. 2. Erläuterungen zum Plangebiet Das insgesamt circa 0,8 ha große Plangebiet (Flurstücke 4140/40, 4141/40, 40/1, 40/2, 40/3, 4133/40, 4206/40, 4209/40, 39/1, 4182/39, 4161/39, 4162/39, 4163/39, 4164/39, 4165/39, Flur 4 der Gemarkung Mül- heim) umfasst den Teilbereich nördlich der Noellstraße mit fünf Wohnge- bäuden auf einer Fläche von ca. 3.057 m² und den Teilbereich südlich der Noellstraße mit sieben Wohngebäuden auf einer Fläche von 3.512 m². Die jeweils viergeschossigen Gebäude mit Satteldach bilden zur Rixdorfer Stra- Städtebauliches Planungskonzept Übersichtskarte Südwest-Ansicht Gartenseite der Innenhofbebauung südlich Noellstraße ße und zur Noellstraße eine Blockrandbebauung und umschließen zwei großzügige zu großen Teilen mit Bäumen begrünte Innenhöfe. Das Plange- biet ist über die Noellstraße und die Rixdorfer Straße an das Straßennetz angebunden. Die Noellstraße und Teile der Rixdorfer Straße werden in das Planverfahren nach § 12 Abs. 4 BauGB in das Plangebiet des vorhabenbe- zogenen Bebauungsplans einbezogen, sie werden jedoch nicht Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplans. Das unmittelbar angrenzende Umfeld des Plangebiets ist durch eine zwei- bis fünfgeschossige Wohnbebauung mit Mehrparteienhäusern geprägt. In einem Umkreis von circa 200 m liegen die Kirche St. Antonius, ein Kinder- garten sowie die Gemeinschaftshauptschule Tiefentalstraße. In unmittelba- rer Nähe entlang der Berliner Straße befinden sich neben einem Lebens- mitteldiscounter vereinzelt Geschäfte. Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungspla- nes Nr. 70490/02 aus dem Jahr 1964, der ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festgesetzt. 3. Planungsinhalte Die städtebauliche Neuordnung umfasst die Errichtung von jeweils zwei Mehrparteienhäuser in den Innenhöfen nördlich und südlich der Noellstra- ße. In diesen vier Wohngebäuden sind insgesamt bis zu 44 Wohnungen verschiedener Wohnungsgröße geplant. Der vorhandene Baumbestand wird zugunsten einer Wohnbebauung überwiegend in Anspruch genom- men werden. Die Gebäude sollen vier Vollgeschosse aufweisen, wobei das oberste Geschoss an einer Gebäudeseite zurückspringt. Als Dachform sind Pultdächer vorgesehen. Die sanierungsbedürftigen Dachgeschosse der bestehenden Wohngebäude an der Rixdorfer Straße und Noellstraße sol- len für eine Wohnnutzung ausgebaut werden. Bis zu 24 zusätzliche Dach- geschosswohnungen sollen entstehen. Die Zahl der Vollgeschosse bleibt unverändert. Der Stellplatzbedarf soll in zwei Gemeinschaftstiefgaragen innerhalb der Innenhöfe gedeckt werden. Hier sollen die durch den Wohnungsneubau ausgelösten notwendigen Stellplätze sowie die durch die Baumaßnahme entfallenden Stellplätze der vorhandenen Bebauung nachgewiesen wer- den. Die Tiefgaragenzufahrt im nördlichen Teilbereich erfolgt über die vor- handene Anbindung an die Noellstraße. Für die Tiefgarage im südlichen Teilbereich soll über eine neue zu schaffende Durchfahrt an der Rixdorfer Straße 3 die Zufahrt erfolgen. 4. Umweltbelange Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der In- nenentwicklung) wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen; die relevanten Umwelt- belange werden in die Abwägung eingestellt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Artenschutzprüfung 1. Stufe durchgeführt, da Habitate planungsrelevanter gebäudebewohnen- der Vogel- und Säugetierarten (z.B. Fledermäuse) nicht auszuschließen sind. Zudem wird der vorhandene Baumbestand untersucht und bewertet werden. Mit dieser Untersuchung wird der erforderliche Ausgleich für die in Anspruch genommenen Bäume ermittelt, die nach der Baumschutzsatzung geschützt sind. Es ist im Verfahren zu prüfen, durch welche Gebäudestel- lung möglichst viele der Bestandsbäume zu erhalten sind. Im weiteren Verfahren soll eine schalltechnische Untersuchung durchge- führt werden; voraussichtlich werden Verkehrslärmbelastungen der Berliner Straße sowie Belastungen durch Schienenverkehrslärm zu untersuchen sein. Gemäß Altlastenkataster der Stadt Köln liegt die vorhandene und geplante Wohnbebauung im Bereich der Altablagerung 90131-2. Im wei- teren Verfahren ist zu klären, ob zur Beurteilung der Bodenbelastung mit humantoxikologisch relevanten Schadstoffen eine Oberbodenuntersuchung gemäß Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) erfor- derlich ist. Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob und wieweit die Vorgaben für eine ausreichende Besonnung und Belichtung der Wohnungen im Bestand und Neubau gewährleistet sind. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen beim Stadtplanungsamt (Stadthaus) Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Raum 09.B.27, unterrichten und sich in der Zeit vom 01. bis 14.06.2017 zur Planung äußern. Terminvereinbarungen können unter der Rufnummer 0221 221-32785 erfolgen. Anlage 2
Anlage 4 Hinweise Öffentlichkeit
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Tabellarische Darstellung der bislang vorgebrachten Hinweise aus der Öffentlichkeit Darstellung und Beantwortung der zum Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel Noellstraße in Köln-Mülheim –eingegangenen Hinweise aus der Öffentlichkeit Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 01. Juni bis zum 14. Juni 2017 durchgeführt. Die Öffentlichkeit wurde über einen Aushang am Bezirksrathaus Mülheim über die Planungen zum Bebauungsplan sowie die Möglichkeit sich zum Vorhaben zu äußern informiert. In der Zeit vom 01. Juni 2017 bis zum 14. Juni 2017 sind keine Stellungnahmen eingegangen. In der folgenden Tabelle sind alle Hinweise, die bis zum 09.11.2021 zum Bauleitplanverfahren beim Stadtplanungsamt eingegangen sind so- wie deren Beantwortung, aufgeführt: Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Außerhalb der Frist Am 31.05.2017 hat sich ein*e Anwohner*in über die Pla- nung und das Verfahren zum vorhabenbezogenen Be- bauungsplan – Arbeitstitel „Noellstraße“ im Stadtpla- nungsamt informiert: Beginn Umsetzung der Planung und Baumaßnahmen Belichtung der Bestandswohnungen Kenntnisnahme Ja kein konkreter Termin benennbar; es liegt noch kein rechtskräftiger Bebauungsplan als Basis für Bauge- nehmigung für Neubauten vor geplanter Ausbau der Dachgeschosse der Bestandsge- bäude ist auf Grundlage des rechtskräftigen Bebau- ungsplanes bereits grds. genehmigungsfähig gutachterliche Belichtungs- und Besonnungsstudie muss nachweisen, dass in allen Wohnungen, auch den Bestandswohnungen, gesunde Wohn- und Arbeitsver- hältnisse und somit ausreichende Belichtung gewähr- Anlage 4 Anlage 4 - 2 - M ögliche M ietpreiserhöhungen in Bestandswohnun- gen durch Bau- und Sanierungsmaßnahmen Kenntnisnahme leistet ist; Andernfalls Anpassung der Planung Umfang und Standard der Sanierungsmaßnahmen der Bestandsgebäude sowie daraus resultierende mögliche Auswirkungen auf M ietverträge zwischen M ieter*innen und Vermieter*innen nicht Bestandteil der Regelungen im Bauleitplanverfahren. Davon unabhängig: Vermieter an mietgesetzliche Rege- lungen gebunden 2 Außerhalb der Frist Auszug aus der E-Mail einer/eines Anwohne- rin/Anwohners vom 27.11.2017: Weitere Zuspitzung Versorgungssituation mit Stell- plätzen durch Vorhaben und dadurch Zunahme Be- hinderung der sicheren Abwicklung des M IV und Fuß- verkehrs durch Falschparker Teilweise Verkehrsbelange werden in Bauleitplanverfahren be- trachtet und gutachterlich in enger Abstimmung mit Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung untersucht sowie bei Erfordernis M aßnahmen zur Konfliktminderung for- muliert 3 Außerhalb der Frist Schreiben der Interessensgemeinschaft „Bauvorhaben Noellstraße“ aus Anwohner*innen der Gebäude Noellstraße, Rixdorfer Straße, Berliner Straße sowie Bredemeyerstraße vom 27.01.2020 Anwohner*innen fühlen sich nicht ausreichend über Planung und das Bauvorhaben informiert Kenntnisnahme Bebauungsplanverfahren noch laufend und erst am An- fang Durchführung frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form eines öffentlichen Aushangs der Planung im Be- zirksrathaus M ülheim mit M öglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme vom 01.06. bis 14.06.2017; Hinweis da- rauf mit Pressemitteilungen - 3 - Sorge vor Verdrängung Kritik an Überplanung des begrünten Innenhofs: Kli- ma- und Umweltaspekte (Wegfall von Bäumen, Hitze- stau, Erhöhung des Lärms und der Verschattung); Wertminderung von benachbarten Liegenschaften Verweis auf alternative gewerbliche Fläche Ecke Ber- liner Straße/ Rixdorfer Straße Forderung Planung aufzugeben Kenntnisnahme Teilweise Nein Kenntnisnahme Fonds „Ejendomsselskabet Nordtyskland K. A/S“ kauft Immobilien auf, saniert sowie ergänzt sie und agiert als Bestandshalter; Verkauf der Wohnungen nicht beab- sichtigt zudem Anwendung des „Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln“ (KoopBLM): Verpflichtung, 30 % der neu entstehenden Geschossfläche für Wohnen entspre- chend den Wohnraumförderbestimmungen des Landes NRW zu errichten; schriftliche Grundzustimmung zu Anwendung des KoopBLM liegt vor verschiedene weitergehende Untersuchungen wurden durchgeführt, um fachrechtskonforme Umsetzbarkeit der Nachverdichtung zu überprüfen: u.a. auch Umgang mit Baumbestand und Verschattung der Bestandswoh- nungen Areal sowohl im Flächennutzungsplan als auch in Be- bauungsplan als Industriegebiet dargestellt bzw. festge- setzt Stadt hält derzeit an Gewerbestandort fest, um Nach- frage nach gut erschlossenen Gewerbeflächen im Sinne eines konkurrenzfähigen Wirtschaftsstandorts gerecht zu werden. nächster Schritt: Beschlussvorlage mit Empfehlung der Verwaltung, mit welchen Vorgaben Planung weiter fort- geführt werden kann 4 Außerhalb der Frist Auszug aus einer Anfrage per Online-Formular vom 27.04.2020: Kritik an Baugenehmigung für Bebauung des begrün- Kenntnisnahme Klarstellung, dass laufendes Bebauungsplanverfahren - 4 - ten Innenhofs: alter Baumbestand als Lebensraum vieler Tiere; wenig Mangel an Grünflächen im Umfeld Kritik an Verfahrenswahl und Unverständnis bzgl. Durchführung im beschleunigten Verfahren ohne Um- weltprüfung teilweise vorliegt und noch keine Genehmigung zur Bebauung der Innenhöfe erteilt wurde Voraussetzungen für beschleunigtes Verfahren wurden geprüft und sind erfüllt Relevante Umweltbelange müssen trotz Verzicht auf Umweltprüfung geprüft und in Abwägung eingestellt werden (z.B. durch Gutachten zu Artenschutz, Bäumen, Verschattung etc.). 5 Außerhalb der Frist Digitales Stadtgespräch Mülheim am 02.07.2020 Anwohner*innen fühlen sich nicht ausreichend über Planung und das Bauvorhaben informiert Sorge vor Verdrängung Kritik an Überplanung des begrünten Innenhofs: Kli- ma- und Umweltaspekte (Wegfall von Bäumen, Hitze- stau, Erhöhung des Lärms und der Verschattung); Wertminderung von benachbarten Liegenschaften Kenntnisnahme Kenntnisnahme Teilweise Bebauungsplanverfahren noch laufend und erst am An- fang Durchführung frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung in Form eines öffentlichen Aushangs der Planung im Be- zirksrathaus M ülheim und der M öglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme fand vom 01.06. bis 14.06.2017 statt; Hinweis darauf mit Pressemitteilungen Kenntnisnahme Inhaltliche Anregungen zur Planung werden von Ver- waltung fachlich geprüft, bewertet und Bezirksvertretung und Stadtentwicklungsausschuss zur abwägenden Be- schlussfassung vorgelegt (Vorgabenbeschluss zur wei- teren Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs) Planungsvorhaben umfasst neben Nachverdichtung der Innenblöcke, auch Ausbau der Dachgeschosse der be- stehenden 4-geschossigen Bebauung; dieser ist zuläs- sig, daher Durchführung von Arbeiten auf Grundlage er- teilter Baugenehmigung Vorhaben unterliegt Bestimmungen des „Kooperativen - 5 - Stand: 15.11.2021 Verweis auf alternative gewerbliche Fläche Ecke Ber- liner Straße/ Rixdorfer Straße Forderung Planung aufzugeben Nein Kenntnisnahme Baulandmodells der Stadt Köln“ (KoopBLM); 30% der neu entstehenden Geschossfläche Wohnen werden entsprechend den Wohnraumförderbestimmungen des Landes NRW errichten; Grundzustimmung zur Anwen- dung des KoopBLM liegt vor Areal Neurather Ring sowohl im Flächennutzungsplan als auch in Bebauungsplan als Industriegebiet darge- stellt bzw. festgesetzt Stadt hält derzeit an Gewerbestandort fest, um Nach- frage nach gut erschlossenen Gewerbeflächen im Sinne eines konkurrenzfähigen Wirtschaftsstandorts gerecht zu werden. Kenntnisnahme
Anlage 6 Beschluss der BV
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Herr Schultheis Telefon: (0221) 99322 Fax : (0221) 99412 E-Mail: andre.schultheis@stadt-koeln.de Datum: 18.01.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 10.Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 17.01.2022 öffentlich 9.2.7 Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs- plan) Noellstraße in Köln-Mülheim Anhörung der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplans 3869/2021 Die Verwaltungsvorlage wird durch Änderungsantrag unter TOP 9.2.7.1 ergänzt. Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berück- sichtigen; 9.2.7.1 Städtebauliches Planungskonzept Noellstr. ändern: Kompromiss zwi- schen Wohnungsbau und Baumschutz Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom 03.01.2022 AN/0014/2022 Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Anlage 6 Seite 1 von 2 Die Bezirksvertretung bittet den Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung zu be- auftragen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wie vorgeschlagen auszuarbei- ten, jedoch mit folgender Änderung: Der nördliche der beiden Baukörper kann, wie im überarbeiteten Städtebaulichen Konzept vorgesehen, realisiert werden. Auf den südlichen Baukörper soll vollständig verzichtet werden, insbesondere um die vielen notwendigen Fällungen zu vermeiden und den Erholungsraum für die Anwohner*innen zu erhalten. Dort soll im Innenbe- reich gar nicht gebaut werden und eine ökologische Aufwertung incl. Spielplatz durch den Bauträger erfolgen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD) beschlossen. Seite 2 von 2
Anlage 3 Stellungnahmen TÖB
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Noellstraße in Köln-M ülheim “ Stand 18.01.2019 Seite 1 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel: Noellstraße in Köln – Mülheim – eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 30.05.2021 bis zum 03.07.2017 durchgeführt Im Zeitraum der Beteiligung sind 14 Stellungnahmen eingegangen. Verfasser Inhalte der Stellungnahme Berück- sichtigung Abwägung der Stellungnahme Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 02.05.2017 Herr Peters – Um Berücksichtigung der Abfallsatzung Köln, § 10 Standplätze für Abfallbehälter wird gebeten. – ja – Standplätze für Abfallbehälter sind für die Neubauvorhaben in den Innenhöfen jeweils oberirdisch im Bereich der Tiefgaragenzufahrten vorgesehen. Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 26 – Luftverkehr 30.05.2017 Herr Karrenberg – Das Plangebiet liegt im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Köln/Bonn im Anflugsektor der Bahnen 14L/R. Sofern eine Höhe von 168 m ü. NN nicht überschritten wird, bestehen hinsichtlich des Bauschutzbereichs keine Bedenken. – Im Plangebiet ist mit Belästigungen durch Fluglärm zu rechnen. Der Lärmsch utzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ist nicht berührt. – ja – Die geplante Bebauung wird eine Höhe von 168 m ü. NN deutlich unterschreiten; ein Hinweis auf den Bauschutzbereich wurde auf dem Bebauungsplan aufgenommen. – Die Beeinträchtigung des Plangebietes durch Fluglärm wird im Lärmgutachten berücksichtigt werden. Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungs- dienst 12.05.2017 Herr Willkomm – Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 liefern Hinweise auf vermehrte Bombenabwürfe im Plangebiet. Empfohlen wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel. – Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Um Terminabsprache für einen Ortstermin wird gebeten. – Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. – ja – Ein Hinweis auf Kampfmittel w urde auf der Planzeichnung aufgenommen. – Das Plangebiet wird seitens des Vorhabenträgers auf Kampfmittel überprüft werden. Deutsche Flugsicherung GmbH 24.05.2017 – keine Bedenken – entfällt – entfällt Deutsche Telekom 17.05.2017 – keine Bedenken – entfällt – entfällt Finanzamt Köln-Ost 08.05.2017 – keine Bedenken – entfällt – entfällt Anlage 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Noellstraße in Köln-M ülheim “ Stand 18.01.2019 Seite 2 Verfasser Inhalte der Stellungnahme Berück- sichtigung Abwägung der Stellungnahme Schwalbach Gasversorgungsgesellsch aft mbH Rhein-Erft 24.05.2017 Herr Kordt – keine Bedenken – entfällt – entfällt Handwerkskammer Köln 24.05.2017 Frau Maniecki – keine Bedenken – entfällt – entfällt PLEDOC GmbH 09.05.2017 Frau Nitz – keine Bedenken – entfällt – entfällt Polizeipräsidium Köln Direktion Kriminalität 18.12.2017 Herr Schumacher – keine Bedenken – Seitens des Polizeipräsidiums besteht ein Beratungsangebot zu kriminalpräv entiv wirkenden Aspekten und Ausstattungen v on Bauobjekten. – entfällt – Die Hinweise werden seitens der Vorhabenträgerin zur Kenntnis genommen. Polizeipräsidium Köln Direktion Verkehr 05.05.2017 – keine Bedenken – entfällt – entfällt Stadtentwässerungs- betriebe Köln, AöR 30.05.2017 Herr Twardon – keine Bedenken – Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich der Kläranlage Stammheim. – Die öffentlichen Abwasserkanäle können das anfallende Schmutz - und Niederschlagswasser aus dem Plangebiet aufnehmen. – Geeignete Maßnahmen zur Risikov orsorge bei Starkregenereignissen sind im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. – ja – Die Entsorgung des Plangebietes ist gesichert. – Maßnahmen bzgl. Starkregen wurden berücksichtigt. Stadtwerke Köln 29.05.2017 Herr Siebrecht – Keine Bedenken – Die RheinEnergie/Rheinische Netzgesellschaft mbH kann die in den Blockinnenbereich geplanten Gebäude über die bestehenden Versorgungsnetze v ersorgen. – entfällt – Die Versorgung ist gesichert. Westnetz GmbH 09.05.2017 Frau Skrzypczak – keine Bedenken – entfällt – entfällt
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Mork Sa Vorlagen-Nummer 3869/2021 Freigabedatum 29.11.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Noellstraße in Köln- Mülheim Anhörung der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplans Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan- Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichti- gen; Alternative: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Einleitungsbeschluss vom 30. März 2017 aufzuhe- ben. Das bestehende Planungsrecht (Bebauungsplan 70490/02 vom 07.08.1964) wird beibehalten, sodass eine Bebauung der Blockinnenbereiche unzulässig bleibt. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.12.2021 Stadtentwicklungsausschuss 27.01.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima- schutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Begründung: Anlass und Ziel der Planung Die Grundstückseigentümerin und Vorhabenträgerin, Ejendomsselskabet Nordtyskland Komman- ditaktieselskab A/S vertreten durch Core Property Management P/S, Kopenhagen beabsichtigt ihre bebauten Grundstücke Rixdorfer Straße 11-13 und Noellstraße 1-5 sowie Rixdorfer Straße 3-9 und Noellstraße 2-6 im Stadtteil Mülheim nachzuverdichten. Die Vorhabenträgerin hat hierfür am 03.02.2017 einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bei der Verwaltung gestellt. Gegenstand des Antrags war ein Bebauungskonzept, das die Bebauung der beiden Blockinnenbereiche mit je- weils zwei Mehrfamilienhäusern (bis zu 44 Wohneinheiten) vorsieht. Das Konzept umfasste auch den Ausbau der Dachgeschosse der bestehenden viergeschossigen Bebauung Rixdorfer Straße 3-13 sowie Noellstraße 1-6, so dass in diesen Bereichen bis zu 22 weitere Wohnungen entstehen. Die notwendigen Stellplätze sollen in Tiefgaragen untergebracht werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von insgesamt rund 0,8 Hektar. Der genaue Umgriff ist Anlage 1 zu entnehmen. Die Wohnungsnachfrage in Köln-Mülheim ist, wie in den meisten anderen Stadtteilen Kölns, sehr hoch. Insofern trägt das Vorhaben zur Verbesserung der derzeitigen Wohnsituation bei. Es entspricht im Weiteren auch der städtischen Zielsetzung, untergenutzte Grundstücke im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden weiter zu verdichten. Zudem unterliegt das Vorhaben den Regelun- gen des Kooperativen Baulandmodells (KoopBLM) der Stadt Köln. Eine Grundzustimmung des Vor- habenträgers zur Anwendung des KoopBLM liegt der Verwaltung vor. Verfahren Für den Planbereich liegt der Bebauungsplan Nr. 70490/02 aus dem Jahr 1964 vor, der zuletzt 2004 wegen einer Altlastenkennzeichnung geändert wurde. Für Teile der damals schon im Bestand vor- handenen Gebäude sind Baulinien ausgewiesen; ansonsten finden sich keine weiteren Konkretisie- rungen der überbaubaren Flächen, sodass für eine Nachverdichtung der Innenbereiche neues Pla- nungsrecht geschaffen werden muss. Aus diesem Grund hat der Stadtentwicklungsausschuss am 30. März 2017 einen Einleitungsbe- schluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) als Be- bauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB gefasst. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB fand daraufhin vom 30.05.2017 bis zum 03.07.2017 statt (s. Anlage 3). Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB über die Bauleitplanung und die Möglichkeit sich zwischen dem 01. und 14.06.2017 zu der beabsichtigten Planung zu äußern per 3 Aushang informiert. Im bekannt gemachten Zeitraum hat kein*e Bürgerin oder Bürger von der Mög- lichkeit der Unterrichtung über die Planung und Abgabe einer Stellungnahme Gebrauch gemacht. Außerhalb des Zeitraums gab es insgesamt fünf Rückmeldungen aus der unmittelbaren Anwohner- schaft (s. Anlage 4), die sich überwiegend mit folgenden (Fach-)themen befassten: Belichtung der benachbarten Wohnbebauung, Erhalt der Bäume, Verlust des wohnungsnahen Grüns, Hitzebildung, Sorge vor Mieterhöhungen und Verdrängung, Zeitpunkt des Baubeginns, ruhender Verkehr, allge- meines Verkehrsaufkommen und Zunahme der Lärmimmissionen für die Anwohnerschaft. Vorgaben für das weitere Bebauungsplanverfahren: Aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB ging hervor, dass die Beplanung der Hofinnenbereiche mit 44 zusätzlichen Wohneinheiten, mit einigen Herausforderungen, die einer planerischen Bewältigung bedürfen, einhergeht. Einige der Bedenken, die aus der Anwohnerschaft vorgebracht wurden, bestätigten sich auch aus fachlicher Sicht, worauf- hin im Rahmen von Gutachten geprüft wurde, wie mit den einzelnen Konflikten umzugehen ist. Fol- gende Vorgaben schlägt die Verwaltung für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs vor: 1. Reduzierung der Gebäudehöhe Eine Verschattungsstudie wurde durchgeführt, um die Auswirkungen auf die Besonnung der Be- standsgebäude zu überprüfen. Ziel ist es, dass in den benachbarten Mietwohneinheiten gesunde Wohnverhältnisse gewahrt werden. Folglich sind die Baukörper angepasst und um ein Vollgeschoss reduziert worden (siehe Anlage 5). Die nach Süden ausgerichteten Aufenthaltsräume der benachbarten Wohneinheiten würden nun durch das Vorhaben in einem nach aktueller Rechtsprechung zulässigen Maß verschattet werden. Ebenso werden alle Abstandsflächen nach Bauordnungsrecht eingehalten. Die Wohneinheitenanzahl reduziert sich durch die Anpassung des Bebauungskonzepts auf 32. 2. Gestaltung der Grün- und Freiflächen Es ist beabsichtigt einzelne Bäume im Innenhofbereich zu erhalten. Die starke Reduktion des nach Baumschutzsatzung der Stadt Köln geschützten Baumbewuchses im Rahmen der Bebauung führt, zusammen mit der Versiegelung durch die neuen Baukörper und Zuwegungen, zu einer Verstärkung der Wärmeinselausbildung. Da der Bereich Mülheim ohnehin stark belastet ist, folgt daraus eine ver- schärfte klimatischen Belastung für das Plangebiet (rote Klasse in der Planungshinweiskarte Hitze). Mit der Bebauung der beiden Innenhöfe muss zur Abmilderung der beschriebenen Effekte ein Mini- mum an versiegelten Flächen bspw. für Zuwegungen und –fahrten, eine attraktive Gestaltung der übrig gebliebenen Freiflächen, ein heller Anstrich der Gebäudefassade, teils Fassadenbegrünung sowie Dachbegrünung einhergehen. Die zuvor aufgeführten Maßnahmen dienen zudem dem Umgang mit anfallendem Regenwasser. Da insbesondere der nordwestliche Hof mit einer hohen Wahrscheinlichkeit bei Starkregen (zumindest 30-jährliches Ereignis) von Überschwemmungen betroffen ist, sind zudem gesonderte Maßnahmen, die im Rahmen der Erstellung eines Entwässerungskonzepts zu ermitteln sind, zu ergreifen und fest- zusetzen. Gemäß des vorliegenden Gutachtens sind von den Baumfällungen sowie der Bebauung der Hofin- nenbereiche voraussichtlich keine geschützten Arten betroffen. Das Gutachten befindet sich noch in der amtsinternen Prüfung. Darüber hinaus hat die Errichtung der Baukörper zur Folge, dass sich die Versorgung mit wohnungs- nahen Grün- und Freiflächen für die Bewohnerschaft erheblich verschlechtert. Im nordwestlich gele- genen Hofbereich werden noch etwas mehr als 300 m², im südöstlichen Hofbereich etwas mehr als 500 m² Hoffläche für die Bestandsanwohnerschaft verbleiben. Diese Flächen werden jedoch in Gänze für den Nachweis von Kleinkinderspielflächen benötigt. Da die Flächen für den Nachweis dennoch nicht ausreichen, ist es vorgesehen, dies mit einer hochwertigeren Ausstattung zu kompensieren. 3. Umgang mit Verkehrsaufkommen und Lärmimmissionen Das Verkehrsaufkommen durch die neu geschaffenen Wohneinheiten wird gemäß des vorliegenden Gutachtens durch die bestehenden Erschließungsstraßen sicher abgewickelt werden können und 4 Knotenpunkte nicht überlasten. Aufgrund der Zunahme des planbedingten Mehrverkehrs kommt es jedoch voraussichtlich zu einer geringen Erhöhung der Lärmemissionen an der Bestandsbebauung. Ein Lärmgutachten zur Ermitt- lung der Lärmimmissionen aus dem Straßen- und Schienenverkehr, der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 unter Berücksichtigung des Flugverkehrs und zur Feststellung des planbedingten Mehrver- kehrs auf die Wohnnachbarschaft, ist im Laufe des Verfahrens zu erstellen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Plangebiet ohnehin schon erheblich durch Lärmimmissionen aus dem Straßen-, Schienen- und Flugverkehr belastet ist, ist ein besonderes Augenmerk auf diesen Belang zu richten 4. Altlasten Das Plangebiet befindet sich in einem Bereich, auf dem vormals ein Ziegeleibetrieb stand. Es handelt sich demnach um eine Altlastenverdachtsfläche. Eine nutzungsorientierte Neubewertung der Fläche und entsprechende Untersuchungen (Boden, Bodenluft, Grundwasser) muss nach BBodSchG/ BBodSchV erfolgen, um nachzuweisen, dass hier überhaupt gesunde Wohnverhältnisse geschaffen werden können und Schutzgüter nicht gefährdet werden. Im Bereich der o.g. Altablagerung sind zu- künftige Baumaßnahmen nur mit auf die Detailplanung zugeschnittenen Untersuchungen und unter gutachterlicher Begleitung möglich. Vorberatungen: Einleitungsbeschluss Bezirksvertretung Mühlheim 13.03.2017 einstimmig beschlossen Stadtentwicklungsausschuss 30.03.2017 einstimmig beschlossen Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Städtebauliches Konzept (Aushang zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung) Anlage 3 Stellungnahmen TÖB nach 4(1) BauGB Anlage 4 Hinweise aus der Öffentlichkeit und Ergebnis Beteiligung nach 3(1) BauGB Anlage 5 Städtebauliches Konzept überarbeitet
Anlage 7 Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 7 Anhörung der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öf- fentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebau- ungsplans Nr: 71493/02 "Noellstraße" in Köln-Mülheim 3869/2021 hier: Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) am 17.01.2022- Die Bezirksvertretung Mülheim hat den Beschlussvorschlag der Verwaltung unter TOP 9.2.7.1. in der Sitzung am 17.01.2022 mit Änderungen zur weiteren Beschluss- fassung ergänzt: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grund- lage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebau- ungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbei- ten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berück- sichtigen; 2. beauftragt die Verwaltung, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wie vorgeschlagen auszuarbeiten, jedoch mit folgender Änderung: Der nördliche der beiden Baukörper kann, wie im überarbeiteten Städte- baulichen Konzept vorgesehen, realisiert werden. Auf den südlichen Bau- körper soll vollständig verzichtet werden, insbesondere um die vielen notwendigen Fällungen zu vermeiden und den Erholungsraum für die An- wohner*innen zu erhalten. Dort soll im Innenbereich gar nicht gebaut werden und eine ökologische Aufwertung incl. Spielplatz durch den Bau- träger erfolgen. Stellungnahme der Verwaltung: In der Sitzung der BV 9 am 17. Januar 2022 wurde die Schaffung von neuem Wohnraum im Bereich des Baublocks an der Noellstraße im Grundsatz weiterhin befürwortet. Da insbeson- dere der südliche Hof im Plangebiet durch einen dichten Baumbestand mit zahlreichen durch die Baumschutzsatzung geschützten Bäumen gekennzeichnet ist, wurde jedoch der Be- schlussvorschlag gemäß des Änderungsantrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) (AN/0014/2022) mit einem mehrheitlichen Beschluss erweitert. Auf eine Bebauung des südlichen Hofes soll zugunsten des Erhalts des Baumbestands verzichtet werden. Dies bedeutet eine Beschrän- kung auf die Planung eines Baukörpers im nördlichen Hof und somit die Schaffung von Pla- nungsrecht für insgesamt noch 16 WE und einer Tiefgarage. Mit dem Projekt wird grundsätzlich der Ansatz des Schutzes des Außenbereiches und dem Vorrang der Innenentwicklung durch die Nachverdichtung integrierter Siedlungsbereiche ver- folgt. Bei dem Projekt Noellstraße handelt es sich um eine erschlossene Fläche mit einer ho- hen ÖPNV-Lagegunst. Angebote der sozialen Infrastruktur und Einkaufsmöglichkeiten sind ebenfalls in der Umgebung vorhanden. Darüber hinaus handelt es sich mit der Ejendoms- selskabet Nordtyskland Kommanditaktieselskab A/S vertreten durch Core Property Manage- ment P/S, Kopenhagen um eine Vorhabenträgerin, die zugleich auch Grundstückseigentü- merin der an das Plangebiet angrenzenden Wohngebäude ist und an einer Entwicklung und Ergänzung ihres Bestandes, den sie zu halten beabsichtigt, starkes Interesse hat. Die Vorha- benträgerin hat auch im Falle des Wegfalls des Baukörpers im südlichen Hof deutliches Inte- resse an der ausschließlichen Bebauung des nördlichen Hofes bekundet. Zu Beginn des Bebauungsplanverfahrens wurde zunächst ein Planungskonzept für die Schaffung von insgesamt 44 Wohneinheiten (WE) verfolgt. In Folge des Ergebnisses einer Verschattungsstudie wurden beide Baukörper bereits um ein Geschoss reduziert, so dass sich die Anzahl der Wohneinheiten bei der Bebauung beider Höfe bereits auf 32 WE verrin- gert hat. Mit dem Verzicht auf die Bebauung des südlichen Hofes halbiert sich die geplante Anzahl der WE und es würden noch 16 WE entstehen. Auch vor dem Hintergrund der Bebauung nur eines Hofes gibt es einige Herausforderungen, die zu bewältigen sind (siehe auch Begründung zu dieser Beschlussvorlage). U.a.: Wahrung gesunder Wohnverhältnisse für die Bewohnerschaft des Bestandes sowie des Neubauvorhabens (ausreichende Besonnung); Bewältigung anfallenden Regenwassers und mit hoher Wahrscheinlichkeit anfallen- der Überschwemmungen im Zusammenhang mit Starkregenereignissen (zumindest 30-jährliches Ereignis); Exakte Untersuchung der Auswirkungen auf das Mikroklima in den Blockinnenberei- chen, Regelung von Kompensationsmaßnahmen (z.B. durch intensive Dachbegrü- nung); Sicherstellung des Schutzes der Bestandsbebauung vor zusätzlichen Lärmimmissio- nen; Maßnahmen zur annähernden Kompensation des Wegfalls wohnungsnaher Grün- und Freiflächen für die Bewohnerschaft der Bestandsbebauung im nördlichen Hof. Vor diesem Hintergrund gilt es kritisch zu prüfen, ob der Aufwand eines Bebauungsplanver- fahrens und das Ergebnis in Form der Anzahl der gebauten Wohneinheiten in einem ange- messenen Verhältnis stehen, sollte sich die Anzahl der Wohneinheiten halbieren Konsequenzen hätte die Reduzierung des Vorhabens auch auf die Realisierung von 30 % gefördertem Wohnungsbau, weil die Anwendungsvoraussetzung für das Kooperative Bau- landmodell von mindestens 25 Wohneinheiten dann nicht mehr gegeben ist. Aufgrund der aufgezeigten Rahmenbedingungen empfiehlt die Verwaltung dem Stadtent- wicklungsausschuss die Beschlussvorlage entweder ungeändert oder die formulierte Alterna- tive zu beschließen.
Anlage 5 Städtebauliches Konzept überarbeitet
8 Zeichen
Anlage 5
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Alternative beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Noellstraße 1
- Rixdorfer Straße 3
- Berliner Straße
- Willy-Brandt-Platz 2
- Don-Bosco-Straße
- Tiefentalstraße
- Neurather Ring
- Straße 11 13
- Straße 3 9
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Details
- Aktenzeichen
- 3869/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.11.2021
- Erstellt
- 04.11.2021 08:07