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3869/2021

Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Noellstraße in Köln-Mülheim Anhörung der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei-ligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des

Beschlussvorlage Ausschuss 29.11.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 27.01.2022, TOP 9.1

Anlage 1 Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage 2 Städtebauliches Konzept

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Ansehen

Anlage 4 Hinweise Öffentlichkeit

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Ansehen

Anlage 6 Beschluss der BV

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Ansehen

Anlage 3 Stellungnahmen TÖB

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 7 Stellungnahme der Verwaltung

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Ansehen

Anlage 5 Städtebauliches Konzept überarbeitet

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Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich

378 Zeichen

%HUOLQHU6WUD‰H
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes1RHOOVWUD‰HLQ.|OQ0OKHLP
0 10050 200300 Meter

Anlage 2 Städtebauliches Konzept

6857 Zeichen

Städtebauliches Planungskonzept für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
–Arbeitstitel „Noellstraße“ in Köln-Mülheim–
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Bauleitplanung  
gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 Baugesetzbuch
in der Zeit vom 01. bis 14.06.2017
Die Oberbürgermeisterin    Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt, April 2017
1. Anlass und Ziel der Planung
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Stadtteils Mülheim zwischen
der Rixdorfer Straße im Nordosten und der Bebauung an der Don-Bosco-
Straße im Nordwesten, der Bebauung an der Berliner Straße im Südosten
und der Bebauung an der Bredemeyerstraße im Südwesten.
Die Grundstückseigentümerin und Vorhabenträgerin, Ejendomsselskabet 
Nordtyskland Kommanditaktieselskab A/S vertreten durch Core Property 
Management P/S, Kopenhagen, hat die Einleitung eines Verfahrens zur 
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Bau-
gesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB 
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) beantragt. Die Vorhabenträgerin 
plant die Nachverdichtung von zwei Blockinnenbereichen an der Rixdorfer 
Straße/Noellstraße durch Wohnungsbau. Der rechtskräftige B-Plan aus 
dem Jahr 1964 steht der Schaffung weiteren Wohnraums an dieser Stelle 
entgegen, daher ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, auf der Grundlage eines städtebauli-
chen Planungskonzeptes des Kölner Architekturbüros Bock im Plangebiet 
vier Mehrfamilienhäuser neu zu errichten (Neubauvorhaben mit insgesamt 
bis zu 44 Wohnungen) und die Dachgeschosse der bestehenden vierge-
schossigen Bebauung Rixdorfer Straße 3-13 sowie Noellstrasse 1-6 (ins-
gesamt bis zu 24 Dachwohnungen) auszubauen. Diese Zielsetzung steht 
in Übereinstimmung mit dem Ziel der Stadt Köln durch die Ermöglichung 
dieser städtebaulichen Nachverdichtung dem aktuellen Wohnraumbedarf 
gerecht zu werden.
2. Erläuterungen zum Plangebiet
Das insgesamt circa 0,8 ha große Plangebiet (Flurstücke 4140/40,
4141/40, 40/1, 40/2, 40/3, 4133/40, 4206/40, 4209/40, 39/1, 4182/39,
4161/39, 4162/39, 4163/39, 4164/39, 4165/39, Flur 4 der Gemarkung Mül-
heim) umfasst den Teilbereich nördlich der Noellstraße mit fünf Wohnge-
bäuden auf einer Fläche von ca. 3.057 m² und den Teilbereich südlich der
Noellstraße mit sieben Wohngebäuden auf einer Fläche von 3.512 m². Die
jeweils viergeschossigen Gebäude mit Satteldach bilden zur Rixdorfer Stra-
Städtebauliches Planungskonzept
Übersichtskarte Südwest-Ansicht Gartenseite der Innenhofbebauung südlich Noellstraße
ße und zur Noellstraße eine Blockrandbebauung und umschließen zwei 
großzügige zu großen Teilen mit Bäumen begrünte Innenhöfe. Das Plange-
biet ist über die Noellstraße und die Rixdorfer Straße an das Straßennetz 
angebunden. Die Noellstraße und Teile der Rixdorfer Straße werden in das 
Planverfahren nach § 12 Abs. 4 BauGB in das Plangebiet des vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplans einbezogen, sie werden jedoch nicht Bestandteil 
des Vorhaben- und Erschließungsplans.
Das unmittelbar angrenzende Umfeld des Plangebiets ist durch eine zwei- 
bis fünfgeschossige Wohnbebauung mit Mehrparteienhäusern geprägt. In 
einem Umkreis von circa 200 m liegen die Kirche St. Antonius, ein Kinder-
garten sowie die Gemeinschaftshauptschule Tiefentalstraße. In unmittelba-
rer Nähe entlang der Berliner Straße befinden sich neben einem Lebens-
mitteldiscounter vereinzelt Geschäfte.
Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungspla-
nes Nr. 70490/02 aus dem Jahr 1964, der ein „Allgemeines Wohngebiet“ 
(WA) festgesetzt.
3. Planungsinhalte
Die städtebauliche Neuordnung umfasst die Errichtung von jeweils zwei
Mehrparteienhäuser in den Innenhöfen nördlich und südlich der Noellstra-
ße. In diesen vier Wohngebäuden sind insgesamt bis zu 44 Wohnungen
verschiedener Wohnungsgröße geplant. Der vorhandene Baumbestand
wird zugunsten einer Wohnbebauung überwiegend in Anspruch genom-
men werden. Die Gebäude sollen vier Vollgeschosse aufweisen, wobei das
oberste Geschoss an einer Gebäudeseite zurückspringt. Als Dachform sind
Pultdächer vorgesehen. Die sanierungsbedürftigen Dachgeschosse der
bestehenden Wohngebäude an der Rixdorfer Straße und Noellstraße sol-
len für eine Wohnnutzung ausgebaut werden. Bis zu 24 zusätzliche Dach-
geschosswohnungen sollen entstehen. Die Zahl der Vollgeschosse bleibt
unverändert.
Der Stellplatzbedarf soll in zwei Gemeinschaftstiefgaragen innerhalb der 
Innenhöfe gedeckt werden. Hier sollen die durch den Wohnungsneubau 
ausgelösten notwendigen Stellplätze sowie die durch die Baumaßnahme 
entfallenden Stellplätze der vorhandenen Bebauung nachgewiesen wer-
den. Die Tiefgaragenzufahrt im nördlichen Teilbereich erfolgt über die vor-
handene Anbindung an die Noellstraße. Für die Tiefgarage im südlichen 
Teilbereich soll über eine neue zu schaffende Durchfahrt an der Rixdorfer 
Straße 3 die Zufahrt erfolgen.
4. Umweltbelange
Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der In-
nenentwicklung) wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und
vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen; die relevanten Umwelt-
belange werden in die Abwägung eingestellt.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Artenschutzprüfung 
1. Stufe durchgeführt, da Habitate planungsrelevanter gebäudebewohnen-
der Vogel- und Säugetierarten (z.B. Fledermäuse) nicht auszuschließen 
sind. Zudem wird der vorhandene Baumbestand untersucht und bewertet 
werden. Mit dieser Untersuchung wird der erforderliche Ausgleich für die in 
Anspruch genommenen Bäume ermittelt, die nach der Baumschutzsatzung 
geschützt sind. Es ist im Verfahren zu prüfen, durch welche Gebäudestel-
lung möglichst viele der Bestandsbäume zu erhalten sind.
Im weiteren Verfahren soll eine schalltechnische Untersuchung durchge-
führt werden; voraussichtlich werden Verkehrslärmbelastungen der Berliner 
Straße sowie Belastungen durch Schienenverkehrslärm zu untersuchen 
sein. Gemäß Altlastenkataster der Stadt Köln liegt die vorhandene und 
geplante Wohnbebauung im Bereich der Altablagerung 90131-2. Im wei-
teren Verfahren ist zu klären, ob zur Beurteilung der Bodenbelastung mit 
humantoxikologisch relevanten Schadstoffen eine Oberbodenuntersuchung 
gemäß Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) erfor-
derlich ist.
Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob und wieweit die Vorgaben für eine 
ausreichende Besonnung und Belichtung der Wohnungen im Bestand und 
Neubau gewährleistet sind.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen beim Stadtplanungsamt (Stadthaus) Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Raum 09.B.27, 
unterrichten und sich in der Zeit vom 01. bis 14.06.2017 zur Planung äußern. Terminvereinbarungen können unter der Rufnummer 0221 221-32785 erfolgen.
Anlage 2

Anlage 4 Hinweise Öffentlichkeit

8157 Zeichen

Tabellarische Darstellung der bislang vorgebrachten Hinweise aus der Öffentlichkeit  
 
Darstellung und Beantwortung der zum Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel Noellstraße in Köln-Mülheim –eingegangenen 
Hinweise aus der Öffentlichkeit 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 01. Juni bis zum 14. Juni 2017 durchgeführt. 
Die Öffentlichkeit wurde über einen Aushang am Bezirksrathaus Mülheim über die Planungen zum Bebauungsplan sowie die Möglichkeit sich 
zum Vorhaben zu äußern informiert.  
In der Zeit vom 01. Juni 2017 bis zum 14. Juni 2017 sind keine Stellungnahmen eingegangen.  
 
In der folgenden Tabelle sind alle Hinweise, die bis zum 09.11.2021 zum Bauleitplanverfahren beim Stadtplanungsamt eingegangen sind so-
wie deren Beantwortung, aufgeführt: 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Außerhalb der Frist 
 
Am 31.05.2017 hat sich ein*e Anwohner*in über die Pla-
nung und das Verfahren zum vorhabenbezogenen Be-
bauungsplan – Arbeitstitel „Noellstraße“ im Stadtpla-
nungsamt informiert: 
 
 Beginn Umsetzung der Planung und Baumaßnahmen  
 
 
 
 
 
 
 Belichtung der Bestandswohnungen  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 kein konkreter Termin benennbar; es liegt noch kein 
rechtskräftiger Bebauungsplan als Basis für Bauge-
nehmigung für Neubauten vor 
 geplanter Ausbau der Dachgeschosse der Bestandsge-
bäude ist auf Grundlage des rechtskräftigen Bebau-
ungsplanes bereits grds. genehmigungsfähig 
 
 gutachterliche Belichtungs- und Besonnungsstudie 
muss nachweisen, dass in allen Wohnungen, auch den 
Bestandswohnungen, gesunde Wohn- und Arbeitsver-
hältnisse und somit ausreichende Belichtung gewähr-
Anlage 4 
 
Anlage 4

- 2 - 
 
 
 
 
 M ögliche M ietpreiserhöhungen in  Bestandswohnun-
gen durch Bau- und Sanierungsmaßnahmen 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
leistet ist; Andernfalls Anpassung der Planung  
 
 Umfang und Standard der Sanierungsmaßnahmen der 
Bestandsgebäude sowie daraus resultierende mögliche 
Auswirkungen auf M ietverträge zwischen M ieter*innen 
und Vermieter*innen nicht Bestandteil der Regelungen 
im Bauleitplanverfahren.  
 Davon unabhängig: Vermieter an mietgesetzliche Rege-
lungen gebunden 
 
2 Außerhalb der Frist 
 
Auszug aus der E-Mail einer/eines Anwohne-
rin/Anwohners vom 27.11.2017: 
 
 Weitere Zuspitzung Versorgungssituation mit Stell-
plätzen durch Vorhaben und dadurch Zunahme Be-
hinderung der sicheren Abwicklung des M IV und Fuß-
verkehrs durch Falschparker 
 
 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 Verkehrsbelange werden in Bauleitplanverfahren be-
trachtet und gutachterlich in enger Abstimmung mit Amt 
für Straßen und Verkehrsentwicklung untersucht sowie 
bei Erfordernis M aßnahmen zur Konfliktminderung for-
muliert  
 
3 Außerhalb der Frist 
 
Schreiben der Interessensgemeinschaft „Bauvorhaben 
Noellstraße“ aus Anwohner*innen der Gebäude 
Noellstraße, Rixdorfer Straße, Berliner Straße sowie 
Bredemeyerstraße vom 27.01.2020 
 
 Anwohner*innen fühlen sich nicht ausreichend über 
Planung und das Bauvorhaben informiert  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Bebauungsplanverfahren noch laufend und erst am An-
fang 
 Durchführung frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in 
Form eines öffentlichen Aushangs der Planung im Be-
zirksrathaus M ülheim mit M öglichkeit zur Abgabe einer 
Stellungnahme vom 01.06. bis 14.06.2017; Hinweis da-
rauf mit Pressemitteilungen

- 3 - 
 
 
 Sorge vor Verdrängung  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Kritik an Überplanung des begrünten Innenhofs: Kli-
ma- und Umweltaspekte (Wegfall von Bäumen, Hitze-
stau, Erhöhung des Lärms und der Verschattung); 
Wertminderung von benachbarten Liegenschaften 
 
 
 
 Verweis auf alternative gewerbliche Fläche Ecke Ber-
liner Straße/ Rixdorfer Straße 
 
 
 
 
 
 
 Forderung Planung aufzugeben 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 Fonds „Ejendomsselskabet Nordtyskland K. A/S“ kauft 
Immobilien auf, saniert sowie ergänzt sie und agiert als 
Bestandshalter; Verkauf der Wohnungen nicht beab-
sichtigt 
 zudem Anwendung des „Kooperativen Baulandmodells 
der Stadt Köln“ (KoopBLM): Verpflichtung, 30 % der neu 
entstehenden Geschossfläche für Wohnen entspre-
chend den Wohnraumförderbestimmungen des Landes 
NRW zu errichten; schriftliche Grundzustimmung zu 
Anwendung des KoopBLM liegt vor 
 
 verschiedene weitergehende Untersuchungen wurden 
durchgeführt, um fachrechtskonforme Umsetzbarkeit 
der Nachverdichtung zu überprüfen: u.a. auch Umgang 
mit Baumbestand und Verschattung der Bestandswoh-
nungen 
 
 
 Areal sowohl im Flächennutzungsplan als auch in Be-
bauungsplan als Industriegebiet dargestellt bzw. festge-
setzt 
 Stadt hält derzeit an Gewerbestandort fest, um Nach-
frage nach gut erschlossenen Gewerbeflächen im Sinne 
eines konkurrenzfähigen Wirtschaftsstandorts gerecht 
zu werden.  
 
 nächster Schritt: Beschlussvorlage mit Empfehlung der 
Verwaltung, mit welchen Vorgaben Planung weiter fort-
geführt werden kann  
 
4 Außerhalb der Frist 
 
Auszug aus einer Anfrage per Online-Formular vom 
27.04.2020: 
 
 Kritik an Baugenehmigung für Bebauung des begrün-
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 Klarstellung, dass laufendes Bebauungsplanverfahren

- 4 - 
 
 
ten Innenhofs: 
alter Baumbestand als Lebensraum vieler Tiere; wenig 
Mangel an Grünflächen im Umfeld 
 Kritik an Verfahrenswahl und Unverständnis bzgl. 
Durchführung im beschleunigten Verfahren ohne Um-
weltprüfung  
teilweise vorliegt und noch keine Genehmigung zur Bebauung 
der Innenhöfe erteilt wurde 
 Voraussetzungen für beschleunigtes Verfahren wurden 
geprüft und sind erfüllt 
 Relevante Umweltbelange müssen trotz Verzicht auf 
Umweltprüfung geprüft und in Abwägung eingestellt 
werden (z.B. durch Gutachten zu Artenschutz, Bäumen, 
Verschattung etc.). 
 
5 Außerhalb der Frist 
 
Digitales Stadtgespräch Mülheim am 02.07.2020 
 
 
 Anwohner*innen fühlen sich nicht ausreichend über 
Planung und das Bauvorhaben informiert  
 
 
 
 
 
 
 Sorge vor Verdrängung  
 
 Kritik an Überplanung des begrünten Innenhofs: Kli-
ma- und Umweltaspekte (Wegfall von Bäumen, Hitze-
stau, Erhöhung des Lärms und der Verschattung); 
Wertminderung von benachbarten Liegenschaften 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Bebauungsplanverfahren noch laufend und erst am An-
fang 
 Durchführung frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung in 
Form eines öffentlichen Aushangs der Planung im Be-
zirksrathaus M ülheim und der M öglichkeit zur Abgabe 
einer Stellungnahme fand vom 01.06. bis 14.06.2017 
statt; Hinweis darauf mit Pressemitteilungen  
 
 Kenntnisnahme 
 
 Inhaltliche Anregungen zur Planung werden von Ver-
waltung fachlich geprüft, bewertet und Bezirksvertretung 
und Stadtentwicklungsausschuss zur abwägenden Be-
schlussfassung vorgelegt (Vorgabenbeschluss zur wei-
teren Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs) 
 
 Planungsvorhaben umfasst neben Nachverdichtung der 
Innenblöcke, auch Ausbau der Dachgeschosse der be-
stehenden 4-geschossigen Bebauung; dieser ist zuläs-
sig, daher Durchführung von Arbeiten auf Grundlage er-
teilter Baugenehmigung  
 Vorhaben unterliegt Bestimmungen des „Kooperativen

- 5 - 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stand: 15.11.2021 
 
 
 
 
 
 
 
 Verweis auf alternative gewerbliche Fläche Ecke Ber-
liner Straße/ Rixdorfer Straße 
 
 
 
 
 
 
 Forderung Planung aufzugeben 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
Baulandmodells der Stadt Köln“ (KoopBLM); 30% der 
neu entstehenden Geschossfläche Wohnen  werden 
entsprechend den Wohnraumförderbestimmungen des 
Landes NRW errichten; Grundzustimmung zur Anwen-
dung des KoopBLM liegt vor 
 
 Areal Neurather Ring sowohl im Flächennutzungsplan 
als auch in Bebauungsplan als Industriegebiet darge-
stellt bzw. festgesetzt 
 Stadt hält derzeit an Gewerbestandort fest, um Nach-
frage nach gut erschlossenen Gewerbeflächen im Sinne 
eines konkurrenzfähigen Wirtschaftsstandorts gerecht 
zu werden.  
 
 Kenntnisnahme

Anlage 6 Beschluss der BV

2375 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Herr Schultheis 
Telefon: (0221) 99322 
Fax       : (0221) 99412 
E-Mail:  andre.schultheis@stadt-koeln.de
Datum: 18.01.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 10.Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 17.01.2022 
öffentlich 
9.2.7 Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs-
plan) Noellstraße in Köln-Mülheim  
Anhörung der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) zu den Ergebnissen der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben 
zur Ausarbeitung des Bebauungsplans 
3869/2021 
Die Verwaltungsvorlage wird durch Änderungsantrag unter TOP 9.2.7.1 
ergänzt. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin 
aufzufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß 
Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in 
Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) 
auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 
BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berück-
sichtigen; 
9.2.7.1 Städtebauliches Planungskonzept Noellstr. ändern: Kompromiss zwi-
schen Wohnungsbau und Baumschutz  
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 
der Fraktion DIE LINKE und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 03.01.2022 
AN/0014/2022 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
Anlage 6
Seite 1 von 2

Die Bezirksvertretung bittet den Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung zu be-
auftragen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wie vorgeschlagen auszuarbei-
ten, jedoch mit folgender Änderung: 
Der nördliche der beiden Baukörper kann, wie im überarbeiteten Städtebaulichen 
Konzept vorgesehen, realisiert werden. Auf den südlichen Baukörper soll vollständig 
verzichtet werden, insbesondere um die vielen notwendigen Fällungen zu vermeiden 
und den Erholungsraum für die Anwohner*innen zu erhalten. Dort soll im Innenbe-
reich gar nicht gebaut werden und  eine ökologische Aufwertung incl. Spielplatz   
durch den Bauträger erfolgen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimme des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD) 
beschlossen. 
Seite 2 von 2

Anlage 3 Stellungnahmen TÖB

4430 Zeichen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Noellstraße in Köln-M ülheim “ 
Stand 18.01.2019 Seite 1 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel: Noellstraße in Köln – Mülheim – eingegangenen 
Stellungnahmen aus der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange  gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 30.05.2021  bis zum 03.07.2017 
durchgeführt Im Zeitraum der Beteiligung sind 14  Stellungnahmen eingegangen. 
 
Verfasser Inhalte  der Stellungnahme  Berück-
sichtigung 
Abwägung der Stellungnahme  
Abfallwirtschaftsbetriebe 
Köln GmbH 
02.05.2017 
Herr Peters 
 
– Um Berücksichtigung der Abfallsatzung Köln, § 10 
Standplätze für Abfallbehälter wird gebeten.  
– ja – Standplätze für Abfallbehälter sind für die 
Neubauvorhaben in den Innenhöfen jeweils 
oberirdisch im Bereich der 
Tiefgaragenzufahrten vorgesehen. 
Bezirksregierung 
Düsseldorf 
Dezernat 26 – Luftverkehr 
30.05.2017 
Herr Karrenberg 
– Das Plangebiet liegt im Bauschutzbereich des 
Verkehrsflughafens Köln/Bonn im Anflugsektor der 
Bahnen 14L/R. Sofern eine Höhe von 168  m ü. NN 
nicht überschritten wird, bestehen hinsichtlich des 
Bauschutzbereichs keine Bedenken.  
– Im Plangebiet ist mit Belästigungen durch Fluglärm zu 
rechnen. Der Lärmsch utzbereich nach dem Gesetz 
zum Schutz gegen Fluglärm ist nicht berührt.  
– ja – Die geplante Bebauung wird eine Höhe von 
168 m ü. NN deutlich unterschreiten; ein 
Hinweis auf den Bauschutzbereich wurde auf 
dem Bebauungsplan aufgenommen. 
– Die Beeinträchtigung des Plangebietes durch 
Fluglärm wird im Lärmgutachten berücksichtigt 
werden. 
Bezirksregierung 
Düsseldorf 
Kampfmittelbeseitigungs-
dienst 
12.05.2017 
Herr Willkomm  
– Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 liefern 
Hinweise auf vermehrte Bombenabwürfe im 
Plangebiet. Empfohlen wird eine Überprüfung der zu 
überbauenden Fläche auf Kampfmittel.  
– Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, 
sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 
abzuschieben. Um Terminabsprache für einen 
Ortstermin wird gebeten.  
– Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen 
Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, 
Verbauarbeiten etc. wird eine Sicherheitsdetektion 
empfohlen. 
– ja – Ein Hinweis auf Kampfmittel w urde auf der 
Planzeichnung aufgenommen. 
– Das Plangebiet wird seitens des  
Vorhabenträgers auf Kampfmittel überprüft 
werden. 
Deutsche Flugsicherung 
GmbH 
24.05.2017 
– keine Bedenken – entfällt – entfällt 
Deutsche Telekom 
17.05.2017 
– keine Bedenken – entfällt – entfällt 
Finanzamt Köln-Ost 
08.05.2017 
– keine Bedenken – entfällt – entfällt 
Anlage 3

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Noellstraße in Köln-M ülheim “ 
Stand 18.01.2019 Seite 2 
Verfasser Inhalte  der Stellungnahme  Berück-
sichtigung 
Abwägung der Stellungnahme  
Schwalbach 
Gasversorgungsgesellsch
aft mbH Rhein-Erft 
24.05.2017 
Herr Kordt 
– keine Bedenken – entfällt – entfällt 
Handwerkskammer Köln  
24.05.2017 
Frau Maniecki  
– keine Bedenken – entfällt – entfällt 
PLEDOC GmbH  
09.05.2017 
Frau Nitz  
– keine Bedenken – entfällt – entfällt 
Polizeipräsidium Köln  
Direktion Kriminalität  
18.12.2017 
Herr Schumacher 
– keine Bedenken 
– Seitens des Polizeipräsidiums besteht ein 
Beratungsangebot zu kriminalpräv entiv  wirkenden 
Aspekten und Ausstattungen v on Bauobjekten.  
– entfällt – Die Hinweise werden seitens der 
Vorhabenträgerin zur Kenntnis genommen.  
Polizeipräsidium Köln  
Direktion Verkehr 
05.05.2017 
– keine Bedenken – entfällt – entfällt 
Stadtentwässerungs-
betriebe Köln, AöR  
30.05.2017 
Herr Twardon 
– keine Bedenken 
– Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich der Kläranlage 
Stammheim. 
– Die öffentlichen Abwasserkanäle können das 
anfallende Schmutz - und Niederschlagswasser aus 
dem Plangebiet aufnehmen. 
– Geeignete Maßnahmen zur Risikov orsorge bei 
Starkregenereignissen sind im 
Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. 
– ja – Die Entsorgung des Plangebietes ist gesichert.  
– Maßnahmen bzgl. Starkregen  wurden 
berücksichtigt.  
Stadtwerke Köln  
29.05.2017 
Herr Siebrecht 
– Keine Bedenken 
– Die RheinEnergie/Rheinische Netzgesellschaft mbH 
kann die in den Blockinnenbereich geplanten 
Gebäude über die bestehenden Versorgungsnetze 
v ersorgen. 
– entfällt – Die Versorgung ist gesichert.  
Westnetz GmbH 
09.05.2017 
Frau Skrzypczak  
– keine Bedenken – entfällt – entfällt

Beschlussvorlage Ausschuss

10718 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Mork Sa 
Vorlagen-Nummer 
 3869/2021 
Freigabedatum 29.11.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Noellstraße in Köln-
Mülheim 
Anhörung der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplans 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf 
der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-
Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach 
§ 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 
Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichti-
gen; 
 
Alternative: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den  Einleitungsbeschluss vom 30. März 2017 aufzuhe-
ben. Das  bestehende Planungsrecht (Bebauungsplan 70490/02 vom 07.08.1964) wird beibehalten, 
sodass eine Bebauung der Blockinnenbereiche unzulässig bleibt.  
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.12.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 27.01.2022

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Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima-
schutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission stammt u.a. 
aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstellung (Heizung / 
Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet 
erzeugt wird. 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel der Planung 
Die Grundstückseigentümerin und Vorhabenträgerin, Ejendomsselskabet Nordtyskland Komman-
ditaktieselskab A/S vertreten durch Core Property Management P/S, Kopenhagen beabsichtigt ihre 
bebauten Grundstücke Rixdorfer Straße 11-13 und Noellstraße 1-5 sowie Rixdorfer Straße 3-9 und 
Noellstraße 2-6 im Stadtteil Mülheim nachzuverdichten.  
 
Die Vorhabenträgerin hat hierfür am 03.02.2017 einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur 
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bei der Verwaltung gestellt. Gegenstand 
des Antrags war ein Bebauungskonzept, das die Bebauung der beiden Blockinnenbereiche mit je-
weils zwei Mehrfamilienhäusern (bis zu 44 Wohneinheiten) vorsieht. Das Konzept umfasste auch den 
Ausbau der Dachgeschosse der bestehenden viergeschossigen Bebauung Rixdorfer Straße 3-13 
sowie Noellstraße 1-6, so dass in diesen Bereichen bis zu 22 weitere Wohnungen entstehen.  
 
Die notwendigen Stellplätze sollen in Tiefgaragen untergebracht werden.  
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von insgesamt rund 0,8 Hektar. Der genaue Umgriff ist Anlage 1 
zu entnehmen. 
Die Wohnungsnachfrage in Köln-Mülheim ist, wie in den meisten anderen Stadtteilen Kölns, sehr 
hoch. Insofern trägt das Vorhaben zur Verbesserung der derzeitigen Wohnsituation bei. Es entspricht 
im Weiteren auch der städtischen Zielsetzung, untergenutzte Grundstücke im Sinne eines sparsamen 
Umgangs mit Grund und Boden weiter zu verdichten. Zudem unterliegt das Vorhaben den Regelun-
gen des Kooperativen Baulandmodells (KoopBLM) der Stadt Köln. Eine Grundzustimmung des Vor-
habenträgers zur Anwendung des KoopBLM liegt der Verwaltung vor.  
 
Verfahren 
Für den Planbereich liegt der Bebauungsplan Nr. 70490/02 aus dem Jahr 1964 vor, der zuletzt 2004 
wegen einer Altlastenkennzeichnung geändert wurde. Für Teile der damals schon im Bestand vor-
handenen Gebäude sind Baulinien ausgewiesen; ansonsten finden sich keine weiteren Konkretisie-
rungen der überbaubaren Flächen, sodass für eine Nachverdichtung der Innenbereiche neues Pla-
nungsrecht geschaffen werden muss. 
 
Aus diesem Grund hat der Stadtentwicklungsausschuss am 30. März 2017 einen Einleitungsbe-
schluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) als Be-
bauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB gefasst.  
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB fand  daraufhin 
vom 30.05.2017 bis zum 03.07.2017 statt (s. Anlage 3). 
 
Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB über die Bauleitplanung und die 
Möglichkeit sich zwischen dem 01. und 14.06.2017 zu der beabsichtigten Planung zu äußern per

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Aushang informiert. Im bekannt gemachten Zeitraum hat kein*e Bürgerin oder Bürger von der Mög-
lichkeit der Unterrichtung über die Planung und Abgabe einer Stellungnahme Gebrauch gemacht. 
Außerhalb des Zeitraums gab es insgesamt fünf Rückmeldungen aus der unmittelbaren Anwohner-
schaft (s. Anlage 4), die sich überwiegend mit folgenden (Fach-)themen befassten: Belichtung der 
benachbarten Wohnbebauung, Erhalt der Bäume, Verlust des wohnungsnahen Grüns, Hitzebildung, 
Sorge vor Mieterhöhungen und Verdrängung, Zeitpunkt des Baubeginns, ruhender Verkehr, allge-
meines Verkehrsaufkommen und Zunahme der Lärmimmissionen für die Anwohnerschaft. 
 
Vorgaben für das weitere Bebauungsplanverfahren: 
 
Aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB ging 
hervor, dass die Beplanung der Hofinnenbereiche mit 44 zusätzlichen Wohneinheiten, mit einigen 
Herausforderungen, die einer planerischen Bewältigung bedürfen, einhergeht. Einige der Bedenken, 
die aus der Anwohnerschaft vorgebracht wurden, bestätigten sich auch aus fachlicher Sicht, worauf-
hin im Rahmen von Gutachten geprüft wurde, wie mit den einzelnen Konflikten umzugehen ist. Fol-
gende Vorgaben schlägt die Verwaltung für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs 
vor: 
 
1. Reduzierung der Gebäudehöhe 
Eine Verschattungsstudie wurde durchgeführt, um die Auswirkungen auf die Besonnung der Be-
standsgebäude zu überprüfen. 
Ziel ist es, dass in den benachbarten Mietwohneinheiten gesunde Wohnverhältnisse gewahrt werden. 
Folglich sind die Baukörper angepasst und um ein Vollgeschoss reduziert worden (siehe Anlage 5). 
Die nach Süden ausgerichteten Aufenthaltsräume der benachbarten Wohneinheiten würden nun 
durch das Vorhaben in einem nach aktueller Rechtsprechung zulässigen Maß verschattet werden. 
Ebenso werden alle Abstandsflächen nach Bauordnungsrecht eingehalten. Die Wohneinheitenanzahl 
reduziert sich durch die Anpassung des Bebauungskonzepts auf 32.  
 
2. Gestaltung der Grün- und Freiflächen 
Es ist beabsichtigt einzelne Bäume im Innenhofbereich zu erhalten. Die starke Reduktion des nach 
Baumschutzsatzung der Stadt Köln geschützten Baumbewuchses im Rahmen der Bebauung führt, 
zusammen mit der Versiegelung durch die neuen Baukörper und Zuwegungen, zu einer Verstärkung 
der Wärmeinselausbildung. Da der Bereich Mülheim ohnehin stark belastet ist, folgt daraus eine ver-
schärfte klimatischen Belastung für das Plangebiet (rote Klasse in der Planungshinweiskarte Hitze). 
Mit der Bebauung der beiden Innenhöfe muss zur Abmilderung der beschriebenen Effekte ein Mini-
mum an versiegelten Flächen bspw. für Zuwegungen und –fahrten, eine attraktive Gestaltung der 
übrig gebliebenen Freiflächen, ein heller Anstrich der Gebäudefassade, teils Fassadenbegrünung 
sowie Dachbegrünung einhergehen. 
Die zuvor aufgeführten Maßnahmen dienen zudem dem Umgang mit anfallendem Regenwasser. Da 
insbesondere der nordwestliche Hof mit einer hohen Wahrscheinlichkeit bei Starkregen (zumindest 
30-jährliches Ereignis) von Überschwemmungen betroffen ist, sind zudem gesonderte Maßnahmen, 
die im Rahmen der Erstellung eines Entwässerungskonzepts zu ermitteln sind, zu ergreifen und fest-
zusetzen. 
 
Gemäß des vorliegenden Gutachtens sind von den Baumfällungen sowie der Bebauung der Hofin-
nenbereiche voraussichtlich keine geschützten Arten betroffen. Das Gutachten befindet sich noch in 
der amtsinternen Prüfung. 
 
Darüber hinaus hat die Errichtung der Baukörper zur Folge, dass sich die Versorgung mit wohnungs-
nahen Grün- und Freiflächen für die Bewohnerschaft erheblich verschlechtert. Im nordwestlich gele-
genen Hofbereich werden noch etwas mehr als 300 m², im südöstlichen Hofbereich etwas mehr als 
500 m² Hoffläche für die Bestandsanwohnerschaft verbleiben. Diese Flächen werden jedoch in Gänze 
für den Nachweis von Kleinkinderspielflächen benötigt. Da die Flächen für den Nachweis dennoch 
nicht ausreichen, ist es vorgesehen, dies mit einer hochwertigeren Ausstattung zu kompensieren.  
 
3. Umgang mit Verkehrsaufkommen und Lärmimmissionen 
Das Verkehrsaufkommen durch die neu geschaffenen Wohneinheiten wird gemäß des vorliegenden 
Gutachtens durch die bestehenden Erschließungsstraßen sicher abgewickelt werden können und

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Knotenpunkte nicht überlasten.  
Aufgrund der Zunahme des planbedingten Mehrverkehrs kommt es jedoch voraussichtlich zu einer 
geringen Erhöhung der Lärmemissionen an der Bestandsbebauung. Ein Lärmgutachten zur Ermitt-
lung der Lärmimmissionen aus dem Straßen- und Schienenverkehr, der Lärmpegelbereiche gemäß 
DIN 4109 unter Berücksichtigung des Flugverkehrs und zur Feststellung des planbedingten Mehrver-
kehrs auf die Wohnnachbarschaft, ist im Laufe des Verfahrens zu erstellen. Insbesondere vor dem 
Hintergrund, dass das Plangebiet ohnehin schon erheblich durch Lärmimmissionen aus dem  
Straßen-, Schienen- und Flugverkehr belastet ist, ist ein besonderes Augenmerk auf diesen Belang 
zu richten 
 
4. Altlasten 
Das Plangebiet befindet sich in einem Bereich, auf dem vormals ein Ziegeleibetrieb stand. Es handelt 
sich demnach um eine Altlastenverdachtsfläche. Eine nutzungsorientierte Neubewertung der Fläche 
und entsprechende Untersuchungen (Boden, Bodenluft, Grundwasser) muss nach BBodSchG/ 
BBodSchV erfolgen, um nachzuweisen, dass hier überhaupt gesunde Wohnverhältnisse geschaffen 
werden können und Schutzgüter nicht gefährdet werden. Im Bereich der o.g. Altablagerung sind zu-
künftige Baumaßnahmen nur mit auf die Detailplanung zugeschnittenen Untersuchungen und unter 
gutachterlicher Begleitung möglich.  
 
 
Vorberatungen: 
Einleitungsbeschluss   
 
Bezirksvertretung Mühlheim  13.03.2017  einstimmig beschlossen 
Stadtentwicklungsausschuss 30.03.2017  einstimmig beschlossen 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich 
Anlage 2 Städtebauliches Konzept (Aushang zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung)  
Anlage 3 Stellungnahmen TÖB nach 4(1) BauGB 
Anlage 4 Hinweise aus der Öffentlichkeit und Ergebnis Beteiligung nach 3(1) BauGB 
Anlage 5 Städtebauliches Konzept überarbeitet

Anlage 7 Stellungnahme der Verwaltung

5635 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Anhörung der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öf-
fentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebau-
ungsplans  
Nr: 71493/02 "Noellstraße" in Köln-Mülheim 
3869/2021  
 
hier: Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung 9 
(Mülheim) 
am 17.01.2022-  
 
Die Bezirksvertretung Mülheim hat den Beschlussvorschlag der Verwaltung  unter 
TOP 9.2.7.1. in der Sitzung am 17.01.2022 mit Änderungen zur weiteren Beschluss-
fassung ergänzt:  
 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden 
geänderten Beschluss zu fassen:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grund-
lage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebau-
ungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbei-
ten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB 
sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berück-
sichtigen;  
 
2. beauftragt die Verwaltung, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wie 
vorgeschlagen auszuarbeiten, jedoch mit folgender Änderung:  
Der nördliche der beiden Baukörper kann, wie im überarbeiteten Städte-
baulichen Konzept vorgesehen, realisiert werden. Auf den südlichen Bau-
körper soll vollständig verzichtet werden, insbesondere um die vielen 
notwendigen Fällungen zu vermeiden und den Erholungsraum für die An-
wohner*innen zu erhalten. Dort soll im Innenbereich gar nicht gebaut 
werden und eine ökologische Aufwertung incl. Spielplatz durch den Bau-
träger erfolgen.  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
In der Sitzung der BV 9 am 17. Januar 2022 wurde die Schaffung von neuem Wohnraum im 
Bereich des Baublocks an der Noellstraße im Grundsatz weiterhin befürwortet. Da insbeson-
dere der südliche Hof im Plangebiet durch einen dichten Baumbestand mit zahlreichen durch 
die Baumschutzsatzung geschützten Bäumen gekennzeichnet ist, wurde jedoch der Be-
schlussvorschlag gemäß des Änderungsantrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der 
Fraktion DIE LINKE und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) (AN/0014/2022) 
mit einem mehrheitlichen Beschluss erweitert. Auf eine Bebauung des südlichen Hofes soll 
zugunsten des Erhalts des Baumbestands verzichtet werden. Dies bedeutet eine Beschrän-
kung auf die Planung eines Baukörpers im nördlichen Hof und somit die Schaffung von Pla-
nungsrecht für insgesamt noch 16 WE und einer Tiefgarage.

Mit dem Projekt wird grundsätzlich der Ansatz des Schutzes des Außenbereiches und dem 
Vorrang der Innenentwicklung durch die Nachverdichtung integrierter Siedlungsbereiche ver-
folgt. Bei dem Projekt Noellstraße handelt es sich um eine erschlossene Fläche mit einer ho-
hen ÖPNV-Lagegunst. Angebote der sozialen Infrastruktur und Einkaufsmöglichkeiten sind 
ebenfalls in der Umgebung vorhanden. Darüber hinaus handelt es sich mit der Ejendoms-
selskabet Nordtyskland Kommanditaktieselskab A/S vertreten durch Core Property Manage-
ment P/S, Kopenhagen um eine Vorhabenträgerin, die zugleich auch Grundstückseigentü-
merin der an das Plangebiet angrenzenden Wohngebäude ist und an einer Entwicklung und 
Ergänzung ihres Bestandes, den sie zu halten beabsichtigt, starkes Interesse hat. Die Vorha-
benträgerin hat auch im Falle des Wegfalls des Baukörpers im südlichen Hof deutliches Inte-
resse an der ausschließlichen Bebauung des nördlichen Hofes bekundet. 
 
Zu Beginn des Bebauungsplanverfahrens wurde zunächst ein Planungskonzept für die 
Schaffung von insgesamt 44 Wohneinheiten (WE) verfolgt. In Folge des Ergebnisses einer 
Verschattungsstudie wurden beide Baukörper bereits um ein Geschoss reduziert, so dass 
sich die Anzahl der Wohneinheiten bei der Bebauung beider Höfe bereits auf 32 WE verrin-
gert hat. Mit dem Verzicht auf die Bebauung des südlichen Hofes halbiert sich die geplante 
Anzahl der WE und es würden noch 16 WE entstehen. 
 
Auch vor dem Hintergrund der Bebauung nur eines Hofes gibt es einige Herausforderungen, 
die zu bewältigen sind (siehe auch Begründung zu dieser Beschlussvorlage). U.a.: 
 Wahrung gesunder Wohnverhältnisse für die Bewohnerschaft des Bestandes sowie 
des Neubauvorhabens (ausreichende Besonnung); 
 Bewältigung anfallenden Regenwassers und mit hoher Wahrscheinlichkeit anfallen-
der Überschwemmungen im Zusammenhang mit Starkregenereignissen (zumindest 
30-jährliches Ereignis); 
 Exakte Untersuchung der Auswirkungen auf das Mikroklima in den Blockinnenberei-
chen, Regelung von Kompensationsmaßnahmen (z.B. durch intensive Dachbegrü-
nung); 
 Sicherstellung des Schutzes der Bestandsbebauung vor zusätzlichen Lärmimmissio-
nen; 
 Maßnahmen zur annähernden Kompensation des Wegfalls wohnungsnaher Grün- 
und Freiflächen für die Bewohnerschaft der Bestandsbebauung im nördlichen Hof. 
 
Vor diesem Hintergrund gilt es kritisch zu prüfen, ob der Aufwand eines Bebauungsplanver-
fahrens und das Ergebnis in Form der Anzahl der gebauten Wohneinheiten in einem ange-
messenen Verhältnis stehen, sollte sich die Anzahl der Wohneinheiten halbieren  
 
Konsequenzen hätte die Reduzierung des Vorhabens auch auf die Realisierung von 30 % 
gefördertem Wohnungsbau, weil die Anwendungsvoraussetzung für das Kooperative Bau-
landmodell von mindestens 25 Wohneinheiten dann nicht mehr gegeben ist. 
 
Aufgrund der aufgezeigten Rahmenbedingungen empfiehlt die Verwaltung dem Stadtent-
wicklungsausschuss die Beschlussvorlage entweder ungeändert oder die formulierte Alterna-
tive zu beschließen.

Anlage 5 Städtebauliches Konzept überarbeitet

8 Zeichen

Anlage 5

Beratungsverlauf (2)

17.01.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.01.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Noellstraße 1
  • Rixdorfer Straße 3
  • Berliner Straße
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Don-Bosco-Straße
  • Tiefentalstraße
  • Neurather Ring
  • Straße 11 13
  • Straße 3 9

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Details

Aktenzeichen
3869/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.11.2021
Erstellt
04.11.2021 08:07