Mandari Insight

0093/2020

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: gemeinnützige "KRF KinderRechteForum UG"

Beschlussvorlage Ausschuss 16.01.2020

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 28.01.2020, TOP 2.1.2

Anlage 1_Gesellschaftsvertrag KRF gemeinnützige UG

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2_Gesamtkonzept_KRF gemeinnützige UG

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Anlage 1_Gesellschaftsvertrag KRF gemeinnützige UG

13509 Zeichen

Anlage

Gesellschaftsvertrag

81

Firma und Sitz

Die Firma der Gesellschaft lautet:
KRF KinderRechteForum UG (haftungsbeschränkt)

Sitz der Gesellschaft ist Köln.

82
Gegenstand des Unternehmens

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck der Gesellschaft ist Förderung der Jugendhilfe und die Unterstützung von Kindern.
Kinder und Jugendliche werden hinsichtlich ihrer politischen Bildung unterstützt.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Stärkung des Bewusstseins,
aber auch Förderung von Engagement für Kinderrechte durch verschiedene Angebote,
Veranstaltungen und ähnlichen Aktionen. Zudem betreibt die Gesellschaft Einzelfallhilfe
und allgemeine Kinder- und Jugendarbeit.

Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaft-
liche Zwecke,

Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

83
Dauer der Gesellschaft

Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

84
Stammkapital und Geschäftsanteile

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt

1.000,-- EUR
- eintausend Euro -

und wird wie folgt übernommen:

a) FrauNora Kern
übernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von
500,- €
(i. W. fünfhundert Euro)
(Geschäftsanteil Nr. 1),

b) Herr Üwen Ergün
übernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von
500,- €
(i. W. fünfhundert Euro)
(Geschäftsanteil Nr. 2).

Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe.

85
Vertretung

Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten.

Hat die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer, so vertritt dieser die Gesellschaft
allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäfts-
führer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

Einem Geschäftsführer kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung die
Befugnis zur Einzelvertretung der Gesellschaft auch für den Fall eingeräumt wer-
den, dass mehrere Geschäftsführer bestellt sind oder bestellt werden.

Ein Geschäftsführer kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung von den
Beschränkungen des $ 181 BGB befreit werden für konkrete Rechtsgeschäfte, die vom
Beirat einzeln genehmigt werden.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für Liquidatoren.

3_

86
Geschäftsführung

Die Befugnis zur Geschäftsführung ist grundsätzlich unbeschränkt,

Die Geschäftsführer bedürfen jedoch für Maßnahmen, welche ihrer Art oder Größe nach
als außergewöhnlich anzusehen sind, der vorherigen Zustimmung des Beirates,

Im Übrigen kann der Beirat durch Beschluss der Geschäftsführung jederzeit Anweisung
erteilen, insbesondere kann der Beirat einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte
beschließen. Dieser Katalog ist nicht Bestandteil des Gesellschaftsvertrages, sondern eine
intern bindende Richtlinie für die Geschäftsführung. Der Katalog kann daher durch den
Beirat jederzeit erweitert, geändert oder ausgesetzt werden.

86a
Beirat

Die Gesellschaft hat einen Beirat, der aus mindestens drei Mitgliedern besteht, die von
der Gesellschafterversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt werden. Die
Wiederwahl ist zulässig. Ist ein Beiratsmitglied vorzeitig weggefallen, bestellt die
Gesellschafterversammlung für die verbleibende Amtsdauer einen Nachfolger.

Jedes Beiratsmitglied kann sein Amt vorzeitig und ohne Angabe von Gründen durch
schriftliche Erklärung gegenüber einem Geschäftsführer niederlegen, hat hierbei aber auf
die Belange der Gesellschaft Rücksicht zu nehmen. Soweit kein wichtiger Grund vorliegt,
ist eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einzuhalten; durch Gesellschafterbeschluss
mit einfacher Mehrheit kann einer vorzeitigen Amtsniederlegung zugestimmt werden,

Die Abberufung eines Beiratsmitglieds erfolgt durch Gesellschafterbeschluss mit
einfacher Mehrheit der Stimmen aller Gesellschafter.

Die Gesellschafterversammlung kann nur gesellschaftsfremde Beiratsmitglieder wählen.
Gewählt werden kann im Übrigen nur, wer in keinem unmittelbaren oder mittelbaren
Wettbewerbsverhältnis zur Gesellschaft steht.

Der Beirat berät die Geschäftsführung. Es handelt sich um einen fakultativen Beirat auf
den die Bestimmungen des $ 52 GmbHG und die in Bezug genommenen aktienrechtliche
Vorschriften ausdrücklich keine Anwendung finden. Der Beirat kann von der
Geschäftsführung jederzeit Auskunft über alle Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen und sich auch selbst darüber informieren. Er kann insbesondere die Bücher der
Gesellschaft sowie deren Vermögensgegenstände einsehen und prüfen. Er kann mit dieser
Prüfung auf Kosten der Gesellschaft besondere Sachverständige beauftragen. Zur
Teilnahme an Gesellschafterversammlungen sind die Beiratsmitglieder grundsätzlich
nicht u Die Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft sind jedoch

a

verpflichtet, den Beirat über alle Gesellschafterversammlungen und deren
Tagesordnungen mit einer Frist von 14 Tagen in Schriftform zu informieren. Auf den
begründeten Antrag eines Beiratsmitglieds hin soll die Gesellschaft die Beiratsm itglieder
in Ausnahmefällen zur virtuellen Teilnıhme an der jeweiligen
Gesellschafterversammlung zulassen. Der Antrag ist mit einer Frist von 7 Tagen zur

Gesellschafterversammlung in Schriftform der Gesellschaft gegenüber zu stellen.

Der Beirat soll in der Regel einmal im Kalendervierteljahr einberufen werden; er muss
einmal jährlich und immer dann einberufen werden, wenn die Mehrheit ‘der
Beiratsmitglieder dies verlangt.

Der Beirat fasst seine Beschlüsse mit 2/3-Mehrheit. Jedes Beiratsmitglied hat eine
Stimme. Der Beirat kann sich eine Geschäftsordnung geben.

Der Beirat hat jährlich in der Gesellschafterversammlung den Gesellschaftern über seine
Tätigkeit im abgelaufenen Jahr zu berichten.

Die Beiratsmitglieder erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Beirats und der
Gesellschafterversammlung sowie für ihre sonstige Tätigkeit für die Gesellschaft keine

Vergütung.

87
Gesellschafterversammlang

Alljährlich findet innerhalb der gesetzlichen Fristen eine ordentliche Gesellschaf-
terversammlung statt, in der unter anderem über die Feststellung des Jahresab-
schlusses und die Entlastung der Geschäftsführung zu beschließen ist.

Weitere Gesellschafterversammlungen sind bei Bedarf von der Geschäftsführung
einzuberufen.

Die Gesellschafter sind zu den Gesellschafterversammlungen durch eingeschriebe-
nen Brief zu laden.

Die Ladung hat mit einer Frist von zwei Wochen zu erfolgen; hierbei sind der Tag
der Ladung und der Tag der Versammlung nicht mitzurechnen.

Tagungsort, Tagungszeit und Tagesordnung sind in der Ladung mitzuteilen.

Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel
des stimmberechtigten Stammkapitals vertreten ist. Fehlt es hieran, so ist innerhalb
einer Frist von vier Wochen eine neue Versammlung mit derselben Tagesordnung
einzuberufen, Diese Versammlung ist in jedem Fall beschlussfähig; hierauf ist in
der Einladung hinzuweisen.

Beschlüsse können auch ohne Abhaltung einer Gesellschafterversammlung im Um-
laufverfahren und in Textform gefasst werden, wenn alle Gesellschafter damit ein-
verstanden sind.

Über die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ist von der Geschäftsführung
ein Protokoll anzufertigen.

88
Beschlussfassung

l. Das Stimmrecht der Gesellschafter richtet sich nach der Größe des einzelnen Ge-
schäftsanteiles.

Jeder Euro eines Geschäftsanteiles gewährt eine Stimme,

2. Soweit nicht der Gesellschaftsvertrag oder zwingende gesetzliche Vorschriften
etwas anderes vorsehen, beschließt die Gesellschafterversammlung mit einfacher
Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stinmenthaltungen werden hierbei nicht be-
rücksichtigt.

89
Jahresabschluss, Gewinnverwendung

Der Jahresabschluss hat den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen und ist sämtli-
chen Gesellschaftern schriftlich mit der Einladung zu der Gesellschafterversammlung
zu übermitteln, in welcher über den Jahresabschluss beschlossen werden soll.

Eine Gewinnausschüttung kann nicht beschlossen werden; $ 2 Ziffer 4 ist zwingend zu
beachten,

810
Verfügung über Geschäftsanteile

1. Jede Verfügung unter Lebenden über Geschäftsanteile im ganzen oder in Teilbeträ-
gen, z. B. Abtretung, Verpfändung, Nießbrauchsbestellung, bedarf zu ihrer Wirk-
samkeit der schriftlichen Zustimmung der übrigen Gesellschafter.

2. Beim Verkauf eines Geschäftsanteils an Nichtgesellschafter steht den übrigen Ge-
sellschaftern ein Vorkaufsrecht gemäß $$ 463 ff. BGB zu, bei mehreren im Ver-
hältnis ihrer bisherigen Beteiligung am Stammkapital.

$ı11
Kündigung
1. Jeder Gesellschafter kann durch eingeschriebenen Brief mit einer Frist von sechs

Monaten zum Ende des Geschäftsjahres im Wege der Kündigung seinen Austritt
aus der Gesellschaft erklären.

Der ausscheidende Gesellschafter ist verpflichtet, nach Wahl der Gesellschaft sei-
nen Geschäftsanteil ganz oder geteilt an die Gesellschaft selbst, an einen oder meh-
rere Gesellschafter oder an einen oder mehrere von der Gesellschaft zu benennende
Dritte abzutreten oder die Einziehung seines Geschäftsanteils zu dulden.

Bei der Beschlussfassung hierüber hat der betroffene Gesellschafter kein Stimm-
recht,

Der ausscheidende Gesellschafter hat Anspruch auf Abfindung gemäß den Best-
immungen dieses Gesellschaftsvertrages, sofern die Gesellschaft nicht aufgelöst
wird.

Erklärt die Gesellschaft nicht binnen vier Monaten, gerechnet ab dem Tage des
Zugangs der Kündigungserklärung, welches Recht gemäß Abs. 2. sie geltend
macht, so wird die Gesellschaft zum Ende des Geschäftsjahres aufgelöst.

$12
Einziehung von Geschäftsanteilen

Die Gesellschaft kann Geschäftsanteile eines Gesellschafters mit Zustimmung des
Berechtigten jederzeit einziehen.

Der Zustimmung des betroffenen Gesellschafters bzw. im Todesfall dessen Erben
zur Einziehung eines Geschäftsanteils bedarf es nicht, wenn

a) der Geschäftsanteil Gegenstand einer Vollstreckungsmaßnahme ist und diese
nicht innerhalb eines Monats aufgehoben wird oder

'b) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gesellschafters beantragt wird
oder

c) inder Person des Gesellschafters ein wichtiger Grund vorliegt, der den übri-
gen Gesellschaftern die Fortsetzung der Gesellschaft mit ihm nicht mehr zu-
mutbar erscheinen lässt und seine Ausschließung aus der Gesellschaft rechtfer-
tigt, oder

d) der Gesellschafter verstirbt.

Eine Einziehung ist nicht mehr zulässig, wenn im Zeitpunkt der Beschlussfassung
die Vollstreckungsmaßnahme bzw. das Insolvenzverfahren aufgehoben ist oder
durch Beschluss der Gesellschafterversammlung auf das Einziehungsrecht ver-
zichtet wird, oder - im Falle des Todes des Gesellschafters - nach Ablauf von drei
Monaten nach Kenntnisnahme der Gesellschaft von der Feststellung der Erbfolge
durch das Nachlassgericht.

Je

4. Statt der Einziehung können die Gesellschafter in einer Gesellschafterversammlung, in der

alle Gesellschafter anwesend oder vertreten sind, beschließen, dass der Geschäftsanteil des

betroffenen Gesellschafters an einen oder mehrere andere Gesellschafter, an einen oder
mehrere Dritte oder an die Gesellschaft selbst abzutreten ist.

5. Inden vorstehend genannten Fällen hat der betroffene Gesellschafter bzw. haben
im Todesfall dessen Erben bei der Beschlussfassung kein Stimmrecht.

6. Der ausscheidende Gesellschafter bzw. dessen Erben haben Anspruch auf Abfin-
dung nach diesem Vertrag.

813
Abfindung

In allen in diesem Vertrag geregelten Fällen der Einziehung oder Abtretung eines Ge-
schäftsanteiles bzw. bei Auflösung der Gesellschaft ist dem betroffenen Gesellschafter
bzw. dessen Erben als Abfindung bzw. den Gesellschaftern als Auseinandersetzungs-
guthaben nicht mehr als seine/ihre eingezahlten Kapitalanteile und der gemeine Wert
seiner/ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück zu gewähren.

814
Auflösung der Gesellschaft

Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter
und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen über-
steigt, an die National Coalition Deutschland — Netzwerk zur Umsetzung der UN-
Kinderrechtskonvention e.V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige,
mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. .

815
Gründun saufwand
Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten (Notar- und Handels-

registergebühren) bis zu dem geschätzten Gesamtbetrag von 1.000,-- €, maximal jedoch
bis zur Höhe ihres Stammkapitals.

Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Geschäfts-
anteile.

816
Sehlussbestimmungen

Sollte sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam erweisen, so wird die Gül-
ligkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. In diesem Fall sind die Gesell-
schafter verpflichtet, anstelle der unwirksamen Regelung eine dem Sinn und Zweck des
Vertrages entsprechende, gesetzlich zulässige Vereinbarung zu treffen, welche wirt-
schaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben.

Ende der Anlage

Beschlussvorlage Ausschuss

4883 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/510/62 
1701 
Vorlagen-Nummer 
 0093/2020 
Freigabedatum 
16.01.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: gemeinnützige "KRF 
KinderRechteForum UG" 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die gemeinnüt-
zige „KRF KinderRechteForum UG“, Elisabeth-von-Mumm-Platz 5, 50937 Köln, gemäß § 75 Absatz 2 
SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 
 
Jugendhilfeausschuss 28.01.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Der Anerkennungsantrag der gemeinnützigen „KRF KinderRechteForum UG“ stand bereits 
unter Einhaltung der Fristen unter Session-Nr. 4386/2019 auf der Tagesordnung.  
Aufgrund eingetretener Änderungen mit Auswirkungen, sowohl auf den Gesellschaftsvertrag 
als auch die Konzeption, musste die Vorlage von der Tagesordnung genommen werden. 
Um Möglichkeiten des „KRF“ zur Mittelakquise, deren Förderbedingung u.U. der Nachweis der 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ist, nicht entgegen zu stehen, ist die Aufnahme 
der neu gefassten Beschlussvorlage inklusive aktualisierter Anlagen für die ursprünglich avi-
sierte Ausschusssitzung dringend erforderlich. 
 
Begründung: 
Die heute bestehende „KRF KinderRechteForum UG“, Elisabeth-von-Mumm-Platz 5, 50937 Köln, 
wurde am 01.04.2016 gegründet, so wie es in der Satzung des 2014 gegründeten Vorgänger-
Vereines festgelegt war.  
Die Gesellschaft wurde am 26.04.2016 unter der Handelsregister-Nr.: HRB 87486 beim Amtsgericht 
Köln eingetragen. Ein Freistellungsbescheid des Finanzamtes Köln-Mitte zur Körperschaftsteuer und 
Gewerbesteuer für 2016 liegt mit Datum vom 01.03.2018 vor.  
 
Die gemeinnützige Gesellschaft beantragt mit Schreiben vom 11.04.2019 die Anerkennung als Träger 
der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. 
 
Laut § 2 des Gesellschaftsvertrages ist Zweck der Gesellschaft die Förderung der Jugendhilfe und die 
Unterstützung von Kindern. Kinder und Jugendliche werden hinsichtlich ihrer politischen Bildung un-
terstützt. 
„Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Stärkung des Bewusstseins, aber auch 
Förderung von Engagement für Kinderrechte durch verschiedene Angebote, Veranstaltungen und 
ähnliche Aktionen. Zudem betreibt die Gesellschaft Einzelfallhilfe und allgemeine Kinder- und Ju-
gendarbeit.“ 
 
Seine Aufgabe sieht das „KRF“ hauptsächlich darin, Kinder und Jugendliche zu motivieren, sich zu 
engagieren und ihnen die Möglichkeiten sowie die Vielfalt der Partizipation aufzuzeigen. 
„Die Förderung von Engagement findet z.B. in Form von Jugendgipfeln und Workshops an Schulen 
statt.“ 
 
Wesentliche Zielgruppen der Arbeit sind gemäß „KRF“: 
 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 
 Eltern minderjähriger Kinder 
 Geschwister und sonstige Bezugspersonen Minderjähriger 
 Erzieher/innen, Lehrer/innen und sonstige Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen 
arbeiten 
Im Kölner Raum wurden Erfahrungen mit der Durchführung eintägiger Workshops in Schulen, Teil-

3 
nahme mit einem Infostand an verschiedenen Veranstaltungen (z.B. Kölner Ehrenamtstag), Durchfüh-
rung von Kinderfesten, Teilnahme an einem Fachforum gemacht. Eine Veranstaltung fand in Zusam-
menarbeit mit dem „junge Stadt Köln e.V.“ und der Bürgerstiftung Köln an der Gesamtschule Holwei-
de statt.  
 
Geplant ist, die Angebote Schritt für Schritt weiter auszubauen. 
So sind für die Zukunft Aktionen unter der Überschrift: 
 „Demokratieförderung und Extremismus Prävention“ für Kinder und Jugendliche im Alter von 4-16 
Jahren geplant. 
 
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Üwen Ergün.  
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über den Handlungsbevollmächtigten vor, die einer Aner-
kennung der gemeinnützigen „KRF KinderRechteForum UG“ als Träger der freien Jugendhilfe entge-
genstehen.  
 
 
Die Gesellschaft hat seit ihrer Gründung ihr Angebot bis heute kontinuierlich auf- und ausgebaut und 
ist in den von ihr gewählten Arbeitsfeldern aktiv. 
Wie anhand der bisherigen Projektangebote ersichtlich, ist sie in der Lage dafür auch Drittmittel aus 
unterschiedlichen Quellen zu akquirieren. 
 
Die gemeinnützige „KRF KinderRechteForum UG“ erfüllt die dem § 75 Abs. 1 SGB VIII zu Grunde 
liegenden Zielsetzungen. 
 
Da die Gesellschaft bereits seit mindestens drei Jahren auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig ist, ist 
sie gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 
 
Der Gesellschaftsvertrag und die Gesamtkonzeption sind als Anlagen 1+2 unter Session -Nr. 0093/2020 hinterlegt.

Anlage 2_Gesamtkonzept_KRF gemeinnützige UG

115447 Zeichen

Gesamtkonzept
 
 
 
im Rahmen unseres Antrags auf Anerkennung als
 
Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
 
 
 
 
 
KRF KinderRechteForum gemeinnützige UG
 
 
(haftungsbeschränkt)
 
Elisabeth-von-Mumm-Platz 5
 
50937 Köln
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stand: Dezember 2019

Inhaltsverzeichnis
 
 
Vorwort
5
 
Prinzipien, Ziele und Werte
7
 
Unsere Ziele
7
 
Unsere Motivation
7
 
Weiterentwicklung
8
 
Unsere Werte
9
 
Kurzanalyse: Ausgangslage und Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland
10
 
Unsere Zielgruppen
13
 
Struktur, Gremien und Netzwerke
14
 
Unsere Organisationsstruktur
14
 
Weitere Gremien
14
 
Beirat
14
 
Geschäftsleitung
14
 
Lenkungsausschüsse
14
 
Netzwerke
15
 
Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE)
15
 
National Coalition Deutschland
15
 
Deutscher Verein
16
 
Arbeiterwohlfahrt (AWO)
16
 
Initiative “Kinderrechte ins Grundgesetz”
17
 
Deutsches Institut für Menschenrechte
17
 
Civil Academy
17
 
Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ)
18
 
Save the Children
18
 
Weitere Netzwerke und Kooperationen
19
 
Unsere Angebote
20
 
Langfristige Maßnahmen
20
 
DEP(P) - Demokratieförderung und Extremismusprävention
20
 
#ehrengemüse
21
 
Kurzweilige Maßnahmen
24
 
 
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KRF KinderRechteForum gUG
 
(haftungsbeschränkt)
 
Elisabeth-von-Mumm-Platz 5
 
50937 Köln
 
Tel.  +49(0)221/999871-00
 
Fax. +49(0)221/999871-09
 
info@kinderrechteforum.org
 
www.kinderrechteforum.org
 
Geschäftsführer:
 
Üwen Ergün
 
Amtsgericht Köln
 
HRB 87486
 
Sparkasse KölnBonn
 
IBAN: DE05370501981933160564
 
BIC: COLSDE33XX
 
Steuernummer: 215/5870/2322

Projektwoche an der GGS Lohmarer Straße
24
 
Jugendgipfel an der Nelson-Mandela-Gesamtschule
25
 
Jugendgipfel an der Gesamtschule Holweide
27
 
Kinderrechtefest 2018
27
 
Kinderbetreuung “Piraten Ahoi”
29
 
Weihnachtsaktion 2018
30
 
Weitere Projekte
31
 
Sonstige geplante Maßnahmen
32
 
Fachliche Ansätze und Methoden
33
 
Übergeordnete Ansätze und Methoden
33
 
Systemischer Ansatz
33
 
Beziehungsorientierter Ansatz
35
 
Familienorientierter Ansatz
35
 
Vermittlung, Vernetzung und Kooperationen
35
 
Unsere Integrationsansätze
36
 
Schutz vor Kindeswohlgefährdung
36
 
Weitere Ansätze und Methoden
37
 
Seminare
37
 
Trainings
37
 
Workshops
37
 
Vorträge
38
 
Wertearbeit
38
 
Parts Party & Inneres Team
38
 
Drama-Dreieck
38
 
Bewusster Einsatz von Sozialformen
38
 
Bewusster Einsatz von Beratungsformen
39
 
Qualitätsmanagement
40
 
Präventions und Schutzkonzept
42
 
Vorwort
42
 
Risikoanalyse
43
 
Ziele und fachliche Standards
44
 
1. Zielsetzung des KRFs
44
 
2. Instrumente
45
 
Handlungsleitfaden im Verdachtsfall
46
 
 
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Üwen Ergün
 
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Präventionsmaßnahmen
48
 
Qualitätssicherung
48
 
Verhaltenskodex zur Prävention physischer, psychischer und sexueller Gewalt
49
 
Literaturverweise
52
 
 
 
 
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www.kinderrechteforum.org
 
Geschäftsführer:
 
Üwen Ergün
 
Amtsgericht Köln
 
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BIC: COLSDE33XX
 
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Vorwort
 
Wir, die KRF KinderRechteForum gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), sind eine
 
gemeinnützige Organisation mit Sitz in Köln und setzen uns seit 2014 bundesweit für die
 
Verwirklichung der Kinderrechte ein. Der Gründer und Geschäftsführer ist Üwen Ergün.
 
Heute unterstützen ihn rund 25 Mitarbeiter bei seiner Vision. Individuelle Hilfe, Förderung
 
von Engagement und Lobbyarbeit sind dabei die drei Grundpfeiler unserer Tätigkeit.
 
 
Die Motivation und Unterstützung junger Menschen ihre eigenen Projekte aufzubauen und
 
durchzuführen, bildet den Kern des Bereichs Engagementförderung. Beispielsweise durch
 
Jugendgipfel werden die Kinder und Jugendlichen über Engagement aufgeklärt, dazu
 
motiviert ihre Interessen zu vertreten und eigene Ideen zu entwickeln. Dafür soll ein Rahmen
 
geschaffen werden, der die Planung und Umsetzung ihrer Vorhaben erleichtert.
 
 
Letztlich sieht sich das KRF als Vermittler zwischen Kindern und der Politik. Insbesondere in
 
den Bereichen Familie, Soziales und Bildung wird für die Rechte der Kinder gekämpft. Eine
 
direkte Zusammenarbeit und der Austausch mit Kindern an Schulen, findet durch
 
Projektwochen, Kinderrechtefeste und Workshops statt. Dies ermöglicht uns eine
 
qualifizierte Beratung von Kommunen, öffentlichen Einrichtungen und privaten
 
Unternehmen.
 
 
Die Vorgaben in diesem Konzept bilden einen einheitlichen Mindeststandard, legen
 
Rahmenbedingungen für unser Handeln fest und dienen als Leitfaden.
 
 
 
Es ist Teil unserer Unternehmensphilosophie, dass die Beziehungen zwischen uns, unserer
 
Zielgruppe(n) und Dritten von gegenseitigem Respekt, Offenheit, Ehrlichkeit und dem
 
gemeinsamen Verständnis für vertrauensvolle Zusammenarbeit geprägt sind und geleitet
 
wird.
 
 
 
 
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Fax. +49(0)221/999871-09
 
info@kinderrechteforum.org
 
www.kinderrechteforum.org
 
Geschäftsführer:
 
Üwen Ergün
 
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BIC: COLSDE33XX
 
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Es gelten nachfolgende einheitliche Leitsätze:
 
 
●
Wir handeln verantwortungsbewusst.
 
 
●
Wir erfüllen die Wünsche und Anforderungen unserer Zielgruppe(n).
 
●
Wir leben die Unternehmenspolitik.
 
●
Wir übernehmen soziale Verantwortung.
 
●
Wir handeln kostenbewusst.
 
●
Wir vermeiden Verschwendung.
 
●
Wir verhalten uns fair.
 
●
Wir arbeiten zusammen.
 
●
Wir beachten die Bestimmungen sämtlicher internationaler menschenrechtlicher
 
Vereinbarungen, insbesondere die UN-Kinderrechtskonvention, sowie die
 
UN-Menschenrechtskonvention.
 
 
 
 
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Tel.  +49(0)221/999871-00
 
Fax. +49(0)221/999871-09
 
info@kinderrechteforum.org
 
www.kinderrechteforum.org
 
Geschäftsführer:
 
Üwen Ergün
 
Amtsgericht Köln
 
HRB 87486
 
Sparkasse KölnBonn
 
IBAN: DE05370501981933160564
 
BIC: COLSDE33XX
 
Steuernummer: 215/5870/2322

Prinzipien, Ziele und Werte
 
Unsere Ziele
 
Unser oberstes Ziel ist die Verwirklichung der Kinderrechte im Sinne  der UN
 
Kinderrechtskonvention. Wir wollen erreichen, dass jedes Kind und jeder Jugendliche über
 
seine Rechte aufgeklärt ist und einen ungehinderten Zugang zu diesen hat. Unabhängig von
 
Herkunfts- und Aufenthaltsort stehen jedem Minderjährigen diese Rechte uneingeschränkt
 
zu (Artikel 2).
 
 
 
Die Verwirklichung der Kinderrechte bedeutet für uns, Kinder und Jugendliche vor möglichen
 
Gefahren und Gewalt zu schützen. Kinder brauchen Bildung, gewaltfreie Erziehung, sowie
 
Freizeit und Maßnahmen, die sie schützen, stärken und beteiligen. Jedem Kind müssen die
 
gleichen Möglichkeiten zu deren Persönlichkeitsentwicklung zur Verfügung stehen (Artikel 3
 
Abs. 1, Artikel 12).
 
 
Unsere Motivation
 
Im Rahmen der Anhörung der Bundesregierung zur Umsetzung der
 
UN-Kinderrechtskonvention bei dem Ausschuss für Kinderrechte der Vereinten Nationen im
 
Februar 2014, wurden durch den Ausschuss unterschiedliche so genannte „abschließende
 
Beobachtungen“ (Concluding Observations) aufgestellt. Aus diesen ergeben sich wiederum
 
Forderungen an die Politik von Bund und Ländern.
 
 
 
Eine dieser Forderungen bezieht sich auf die Begrifflichkeit der Beschwerden und geht weit
 
über die Angebote der Hilfe- und Leistungsangebote des SGB VIII hinaus.
 
 
 
In seinen Kommentaren mit den Nummern 2 und 14 führte der Ausschuss aus, dass der
 
Begriff der „Beschwerde“ gemäß UN-Kinderrechtskonvention weniger als die Beanstandung
 
einer dem Kind zustehenden aber nicht erfolgten (Sozial-)Leistung entsprechend der
 
Vorgaben des SGB VIII zu verstehen, vielmehr als ein Grundrecht im Sinne der
 
Menschenrechte von Kindern, in allen sie betreffenden Angelegenheiten gehört zu werden
 
und eine Umsetzung der in der Konvention festgelegten Einzelbestimmungen einzufordern.
 
Das berührt laut dem Ausschuss weit mehr Bereiche als “lediglich” die Leistungen der
 
Kinder- & Jugendhilfe und impliziert, dass es bisher nicht um Beschwerden hinsichtlich aller
 
das Kind betreffenden Angelegenheiten ging bzw. geht.
 
 
 
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Anlässlich dieser Beobachtungen bekundete der Ausschuss, dass die Einrichtung einer
 
unabhängigen Informations-, Anlauf- und Beschwerdestelle für Kinderrechte wichtig wäre.
 
Dieser Aufgabe haben wir uns, als KRF mit unserer Gründung im November 2014
 
angenommen.
 
Weiterentwicklung
 
Nach einem erfolgreichen Start unserer Individuellen Hilfe und der steigenden Nachfrage
 
entwickelte sich das KRF aber auch entsprechend weiter. So entstanden im KRF im
 
weiteren zusätzliche Arbeitsbereiche und Aufgaben, auch im Bereich der klassischen
 
Kinder- und Jugendhilfe.
 
 
 
Die Arbeit des KRFs gliedert sich inhaltlich in drei Bereiche:
 
 
 
1. Individuelle Hilfe
 
 
Im Rahmen der Individuellen Hilfe stehen wir bundesweit Kindern und / oder  ihren Familien,
 
sowie Betroffenen bei Fragen, Beschwerden und in Notlagen zur Verfügung.
 
Außerdem unterstützen wir in diesem Bereich auch entsprechendes Fachpersonal externer
 
Einrichtungen bei konkreten Fragestellungen zu Kinderrechten oder verwandten
 
Themenbereichen.
 
 
2. Lobbyarbeit
 
 
Das KRF sieht sich als Vermittler zwischen Kindern und Politik. Insbesondere in den
 
Bereichen Familie, Soziales und Bildung wird für die Rechte der Kinder gekämpft. Durch das
 
Organisieren von Projektwochen, Projekttagen, Workshops, etc. wird zudem
 
Aufklärungsarbeit geleistet.
 
Durch diese Projekte und Aktionen möchten wir in erster Linie Kinder und Jugendliche über
 
ihre Rechte aufklären.
 
Die Verbreitung der Kinderrechte, beziehungsweise die Sicherstellung, dass jedes Kind
 
seine Rechte kennt, ist der erste Schritt für die Wahrnehmung dieser. Durch die Aufklärung
 
der Kinder vermitteln wir zum einen eine Werteanschauung, die von Toleranz, Gleichheit
 
und Demokratie geprägt ist und zum anderen stellen wir sicher, dass sie ihre Rechte auch
 
einfordern können.
 
 
 
3. Engagementförderung
 
 
 
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Kinder und Jugendliche können durch ihre Partizipation ihr Recht auf Mitsprache und
 
Beteiligung (UN-KRK Art. 12) wahrnehmen. Durch das Erreichen einer höheren
 
Mitwirkungsbereitschaft und Motivation der Kinder und Jugendlichen werden, neben der
 
Steigerung der sozialen Aktivitäten, auch die Lernerfahrung der Kinder im Bereichen
 
Selbstwirksamkeit gefördert. Junge Menschen erhalten durch die Entwicklung eines
 
Interessengebietes die Gelegenheit soziale, kulturelle oder sportliche
 
Interessengemeinschaften zu bilden. Unsere Aufgabe besteht dabei hauptsächlich darin, die
 
Kinder und Jugendlichen zu motivieren sich zu engagieren und ihnen die Möglichkeiten,
 
sowie die Vielfalt der Partizipation aufzuzeigen.
 
 
 
Die Förderung von Engagement findet z.B. in Form von Jugendgipfeln und Workshops an
 
Schulen statt.
 
Unsere Werte
 
Ausgangs- und Mittelpunkt unserer Arbeit ist das Kind, der Jugendliche und der junge
 
Erwachsene. Die Grundlage hierbei ist unser fachliches Wissen und Können.
 
 
 
Die Würde und Einzigartigkeit jedes Einzelnen ist uns ein Selbstverständnis. Unsere Arbeit
 
ist unabhängig von Religion, Herkunft, Hautfarbe oder anderen Merkmalen unserer
 
Zielgruppe(n) und Mitarbeiter.
 
 
 
Die Basis unseres zwischenmenschlichen Miteinanders sehen wir im wertschätzenden und
 
vertrauensvollen Umgang. Weitere wichtige Eckpfeiler unseres Selbstverständnisses sind
 
Gerechtigkeit und Offenheit allen Personen gegenüber. Interdisziplinäre Blickwinkel,
 
Transparenz und Effektivität unserer Arbeit und die kontinuierliche Weiterentwicklung
 
unserer Fachlichkeit kommen allen beteiligten Personen zugute.
 
 
Wir arbeiten auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention unter Berücksichtigung der
 
landeseigenen Gesetze und Vorschriften. Hierbei bekräftigt die UN-Konvention unsere
 
Ausgangslage.
 
 
 
 
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Kurzanalyse: Ausgangslage und Umsetzung der
 
Kinderrechte in Deutschland
 
In den vergangenen Monaten und Jahren gab es immer wieder, neben den
 
Nachforschungen bzw. Begutachtungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes,
 
auch Untersuchungen von unterschiedlichen Nicht-Regierungsorganisationen zum Thema
 
„Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland“.
 
 
 
Unter anderem geht aus der Bertelsmann-Studie aus dem Jahre 2016 hervor, dass
 
inzwischen in Deutschland fast 2 Millionen Kinder in Armut leben. Im Osten soll es sogar
 
jedes fünfte Kind sein. Die immer weiter steigende, Armut bezieht sich hierbei allerdings
 
nicht nur auf die wirtschaftlichen Aspekte. Vielmehr wird auch deutlich, dass die
 
Bildungsarmut in unserem Land weiter zunimmt.
 
 
Eine weitere Quelle, aus der die Verschlechterung der Situation im Bezug auf die
 
Umsetzung der Kinderrechte ersichtlich wird, ist der sogenannte „KidsRights Index“. Dieser
 
stellt eine internationale Vergleichsstudie zur Umsetzung der Kinderrechte dar. Der Index
 
vergleicht insgesamt 163 Länder und wird von der niederländischen „KidsRights Foundation“
 
in Kooperation mit der „Erasmus School of Economics“, sowie dem „International Institute of
 
Social Studies“ aufgestellt. Datengrundlage dieser Vergleichsstudie sind 1. quantitative und
 
regelmäßig aktualisierte Daten von UNICEF (www.data.unicef.org) und 2. qualitative Daten,
 
welche vom UN-Kinderrechteausschuss in seinen individuellen und detaillierten
 
Länderberichten (www.ohchr.org/EN/HRBodies/CRC/Pages/CRCIndex.aspx) veröffentlicht
 
werden.
 
 
 
Der KidsRights Index untersucht 5 Themenbereiche (Recht auf Leben, Recht auf
 
Gesundheit, Recht auf Bildung, Recht auf Schutz und Rahmenbedingungen für die
 
Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention). Für diese 5 Themenbereiche lassen sich
 
wiederum insgesamt 23 (16 qualitative und 7 quantitative) Indikatoren identifizieren.
 
 
 
Im internationalen Gesamtvergleich erreichte Deutschland in der letzten Studie (KidsRights
 
Index 2016) lediglich Platz 12. Die Ursache hierfür ist vor allem, dass Deutschland im
 
Ländervergleich eher mittelmäßige Werte im Themenbereich „Rahmenbedingungen für die
 
Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention“ erzielte. Es zeigten sich insbesondere
 
explizite Mängel im Hinblick auf: Diskriminierung, Relevanz von Kinderinteressen (z.B. in der
 
Politik), Akzeptanz von Kinderrechten, Budget für die Verwirklichung der Kinderrechte, etc.
 
 
 
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Ebenfalls interessant ist der „Kinderreport Deutschland 2015“ des Deutschen
 
Kinderhilfswerks. Dieser untersucht unter anderem auch die Umsetzung der Kinderrechte,
 
allerdings nur in Deutschland. Ferner werden im Kinderreport auch einige der
 
„abschließende Beobachtungen“ (Concluding Observations) des Ausschusses für die
 
Kinderrechte der Vereinten Nationen erörtert, interpretiert und entsprechende
 
Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
 
 
 
Diese Beobachtungen wurden im Rahmen der Anhörung der Bundesregierung zur
 
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention bei dem Ausschuss für Kinderrechte der
 
Vereinten Nationen im Februar 2014 aufgestellt. Aus diesen ergeben sich wiederum
 
Forderungen an die Politik von Bund und Ländern.
 
 
 
Eine dieser Forderungen bezieht sich auf die Begrifflichkeit der Beschwerden und geht weit
 
über die Angebote der Hilfe- und Leistungsangebote des SGB VIII hinaus.
 
 
In seinen Kommentaren mit den Nummern 2 und 14 führte der Ausschuss aus, dass der
 
Begriff der „Beschwerde“ gemäß UN-Kinderrechtskonvention weniger als die Beanstandung
 
einer dem Kind zustehenden aber nicht erfolgten (Sozial-)Leistung entsprechend der
 
Vorgaben des SGB VIII zu verstehen, vielmehr als ein Grundrecht im Sinne der
 
Menschenrechte von Kindern, in allen sie betreffenden Angelegenheiten gehört zu werden
 
und eine Umsetzung der in der Konvention festgelegten Einzelbestimmungen einzufordern.
 
Das berührt weit mehr Bereiche als lediglich die Leistungen der Kinder- & Jugendhilfe und
 
impliziert, dass es bisher nicht um Beschwerden hinsichtlich aller das Kind betreffenden
 
Angelegenheiten ging bzw. geht. Es wird somit deutlich, dass die Priorisierung des
 
Kindeswohls in Deutschland noch nicht in alle Bereiche der Legislative, Exekutive und Justiz
 
integriert worden ist (CRC/C/DEU/CO/3-4, 2014: Para 26).
 
 
Ein weiterer Aspekt, den der Ausschuss vorbrachte ist, dass Vertragsstaaten dafür zu
 
sorgen haben, dass Kinder Zugang zu Gerichten und Kinderanwälten erhalten, um ihre
 
Rechte bei entsprechenden Stellen besser einfordern zu können (CRC/C/DEU/GC/14, Para
 
29). Ferner gilt: Sollten beispielsweise die Interessen des Kindes mit denen Dritter
 
kollidieren, so müssten die dadurch entstandenen Konflikte von Fall zu Fall gelöst werden,
 
indem hierbei alle Interessen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Besonders
 
bedeutend ist hierbei, dass der Kinderrechteausschuss feststellt, dass die Interessen aller
 
hierbei nicht gleichberechtigt sind, sondern diejenigen des Kindes Priorität haben.
 
 
 
Insgesamt kommt man bei genauerer Betrachtung der Kommentare und Beobachtungen zu
 
dem Ergebnis, dass der Ausschuss das Kind als Rechtssubjekt begreift. Dies stellt einen
 
 
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Unterschied zu einer Betrachtung des Kindes als ausschließlich passiver Empfänger von
 
wohlgemeintem Schutz und wohlwollender Förderung dar.
 
 
 
Ebenfalls interessant ist unter dem Gesichtspunkt, dass der Ausschuss z.B. auch die
 
Inkraftsetzung rechtlicher Regelungen, „um Kindern Beschwerdeverfahren und Rechtsmittel
 
für den Fall zu bieten, dass ihr Recht auf Gehör und auf angemessene Berücksichtigung
 
ihrer Meinung missachtet und verletzt wird“ (GC 5, 2003: Para 24) als wesentlich erachtet.
 
 
Auch aus dem Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerks geht dies hervor. Offensichtlich
 
gibt es hier bisher keine Besserung im Hinblick auf die Bekanntmachung der Kinderrechte,
 
sowie entsprechende Anlauf- und Beschwerdemechanismen. Der Autor erachtet unter
 
anderem die Einrichtung flächendeckender Ombudsstellen für Kinderrechte, damit Kinder
 
und Eltern bei möglichen Verletzungen der Kinderrechte auf kompetente und
 
weisungsberechtigte Ansprechpartner zurückgreifen können, für notwendig.
 
 
 
Bekräftigt wurde dies zuletzt nicht nur durch die beiden Stellungnahmen bzw. Gutachten des
 
Deutschen Instituts für Menschenrechte „Stärkung der Kinderrechte“ (anlässlich der
 
Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 25.
 
Januar 2016) und „Rechte von Kindern und Jugendlichen in NRW stärken“ (Anhörung von
 
Sachverständigen des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend des Landtags NRW am
 
12. September 2016).
 
 
 
(Stand: Juli 2017)
 
 
 
 
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Unsere Zielgruppen
 
Wir möchten grundsätzlich Kindern jeden Alters zur Verfügung stehen. In diesem
 
Zusammenhang sind natürlich auch Eltern und Pädagogische Begleiter angesprochen, die
 
bei der Unterstützung der Kinder und ihrer Rechte involviert sind oder sich organisieren
 
möchten.
 
 
Prinzipiell können die Anliegen das gesamte Spektrum der Kinderrechte erfassen, wie z.B.
 
Gewalt gegen Kinder, Kinder aus bildungsfernen Familien, die aufgrund dessen
 
unzureichenden Zugang zum Bildungssystem haben und Unterstützung benötigen.
 
Unterstützung von Kindern mit Behinderung, Mobbing, ethnische Diskriminierung.
 
 
Die Zielgruppe definiert sich letztlich anhand des jeweiligen Angebots. Zusammenfassend
 
kann man festhalten, dass sich unsere Angebote an eine oder mehrere der nachfolgenden
 
Zielgruppen richtet, wobei im Fokus unserer Arbeit immer die Kinder stehen und somit auch
 
den entsprechenden Ausgangspunkt darstellen.
 
 
 
Wesentliche Zielgruppen:
 
 
 
●
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
 
●
Eltern minderjähriger Kinder
 
●
Geschwister und sonstige Bezugspersonen Minderjähriger
 
●
Erzieher/innen, Lehrer/innen und sonstige Berufsgruppen, die mit Kindern und
 
Jugendlichen arbeiten
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Struktur, Gremien und Netzwerke
 
Unsere Organisationsstruktur
 
Die KRF KinderRechteForum gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) wird durch
 
mindestens einen von der Gesellschafterversammlung bestellten Geschäftsführer
 
verantwortlich geleitet. Die Geschäftsführung obliegt derzeit Herrn Üwen Ergün, welcher
 
auch der Gründer des KRFs ist.
 
 
 
Das oberste Organ ist die Gesellschafterversammlung, welche aus vier Gesellschaftern
 
besteht. Dieser ist die Geschäftsführung unterstellt und ihr obliegt das operative Geschäft.
 
Hierauf folgen die einzelnen Fachbereiche, welchen teilweise Abteilungen untergeordnet
 
sind oder zukünftig untergeordnet werden sollen.
 
 
Die Fachbereiche lauten: Verwaltung, Recht, Inhalte, Marketing, Förderung und Projekte.
 
Weitere Gremien
 
Beirat
 
Die Geschäftsführung wird von einemBeirat im Sinne eines fakultativen Aufsichtsrats
 
beratent. Er hat zudem auch bestimmte Kontroll- und Überwachungsbefugnisse. Der Beirat
 
wird aus mindestens drei gesellschaftsfremden Mitgliedern bestehen, die von der
 
Gesellschafterversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt werden. Er tagt mehrmals
 
jährlich.
 
Geschäftsleitung
 
Die Geschäftsleitung (auch Leitungsrunde) besteht zum einen aus der Geschäftsführung
 
des KRFs und zum anderen aus den Leitungen der einzelnen Fachbereiche. Es ist
 
organisatorisch betrachtet das dritthöchste und fachlich gesehen das höchste Gremium.
 
 
Lenkungsausschüsse
 
Bei großen Projekten wird häufig ein Lenkungsausschuss eingerichtet. Typischerweise wird
 
der Lenkungsausschuss mit Mitgliedern der ersten und zweiten Führungsebene besetzt. Der
 
Lenkungsausschuss wird zumindest anlässlich wesentlicher Projektereignisse (z.B.
 
 
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Meilensteine) über den Projektstatus informiert werden. Der Lenkungsausschuss hat
 
vergleichbare Rechte und Pflichten wie ein Projektauftraggeber.
 
Netzwerke
 
Das KRF ist seit seiner Gründung Teil diverser Netzwerke und pflegt inzwischen eine
 
Vielzahl von Partner-, sowie Mitgliedschaften.
 
 
In den Organisationen, in denen das KRF Mitglied ist, beteiligt es sich auch an diversen
 
Arbeitskreisen. Wir verzichten an dieser Stelle aber auf die detaillierte Benennung der
 
einzelnen Arbeitskreise.
 
 
Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE)
 
Das BBE hat sich seit 2002 zum größten nationalen Netzwerk in Europa für die Förderung
 
des bürgerschaftlichen Engagements, von Partizipation und der Bürgergesellschaft
 
entwickelt.
 
In ihm haben sich Institutionen und Organisationen aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und
 
Arbeitsleben, aus Staat, Politik, Medien und Wissenschaft zusammengeschlossen:
 
●
Wir diskutieren Herausforderungen des bürgerschaftlichen Engagements.
 
●
Wir fördern und verbreiten neue Ideen und Lösungen.
 
●
Wir bündeln Fachdiskurse und geben Impulse.
 
 
Im BBE nimmt das KRF auch eine besondere Rolle ein, denn wir sind stimmberechtigtes
 
Mitglied des sogenannten Koordinierungsausschusses (dem höchsten Aufsichtsorgan) und
 
haben in Person von Üwen Ergün die Themenpatenschaft für das Themenfeld “Junges
 
Engagement” inne.
 
 
National Coalition Deutschland
 
 
Wir stehen für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland.
 
 
In der National Coalition haben sich derzeit rund 100 bundesweit tätige Organisationen und
 
Initiativen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zusammengeschlossen mit dem
 
Ziel, die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bekannt zu machen und ihre
 
Umsetzung voranzubringen.
 
 
 
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Seit November 2019 ist unser Geschäftsführer, Üwen Ergün auch Mitglied des
 
geschäftsführenden Vorstands der National Coalition. Entsendende Organisation ist hierbei
 
auch das KRF.
 
 
Mitglied ist das KRF seit Anfang 2019. Zuvor war es aber auch schon Teil des Netzwerks
 
der National Coalition.
 
 
Deutscher Verein
 
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist seit fast 140 Jahren das
 
gemeinsame Forum für alle Akteure in der sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des
 
Sozialrechts in Deutschland.
 
 
Mit unserer Erfahrung und Expertise begleiten und gestalten wir die Kinder-, Jugend-, und
 
Familienpolitik, die Grundsicherungssysteme, die Altenhilfe, die Pflege und Rehabilitation,
 
das Bürgerschaftliche Engagement, die Planung und Steuerung der sozialen Arbeit und der
 
sozialen Dienste, sowie die internationale und europäische Sozialpolitik und das Sozialrecht.
 
 
So vielfältig wie unsere Themen sind auch unsere ca. 2.000 Mitglieder. Seit der Gründung
 
des Deutschen Vereins im Jahre 1880 zählen u. a. Kommunen, die Freie Wohlfahrtspflege,
 
die Wissenschaft, Einzelpersonen und zahlreiche weitere Akteure aus dem sozialen Bereich
 
zu unserer Mitgliedschaft.
 
 
Wir sind überparteilich und weltanschaulich neutral, arbeiten konsensorientiert und mit hoher
 
Fachlichkeit. Mit unseren Publikationen und Fachveranstaltungen informieren wir über
 
aktuelle soziale Entwicklungen.
 
Arbeiterwohlfahrt (AWO)
 
Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in
 
Deutschland. Sie ist aufgrund ihrer Geschichte und ihres gesellschaftspolitischen
 
Selbstverständnisses ein Wohlfahrtsverband mit besonderer Prägung. In ihr haben sich
 
Frauen und Männer als Mitglieder und als ehren- und hauptamtlich Tätige
 
zusammengefunden, um in unserer Gesellschaft bei der Bewältigung sozialer Probleme und
 
Aufgaben mitzuwirken und um den demokratischen, sozialen Rechtsstaat zu verwirklichen.
 
Leitsätze und Leitbild sind Grundlage für das Handeln in der Arbeiterwohlfahrt. Sie
 
kennzeichnen Ziele, Aufgabenverständnis und Methoden der Arbeit. Mit dem
 
Grundsatzprogramm legt die AWO ihre programmatische Ausrichtung fest.
 
 
 
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Das KRF hat im Jahr 2019 einen Mitgliedsantrag gestellt. Am 20.09.2019 hat der
 
Bundesvorstand einen vorläufigen Beschluss zu unserem Antrag auf Erteilung einer
 
korporativen Mitgliedschaft im AWO Bundesverband gefasst und unserem Antrag
 
zugestimmt. Einen endgültigen Beschluss muss allerdings noch der Bundesausschuss im
 
Frühjahr 2020 fassen.
 
 
Initiative “Kinderrechte ins Grundgesetz”
 
2019 wird die Kinderrechtskonvention 30 Jahre alt. Vor diesem Hintergrund findet in
 
Deutschland ein wichtiger politischer Prozess zur Verankerung der Kinderrechte im
 
Grundgesetz statt. Es ist Zeit, diese historische Chance laut und deutlich mit Aktivitäten aus
 
der Zivilgesellschaft zu begleiten, der Politik die hohe Relevanz aus allen Teilen des Landes
 
zuzurufen und auch jedem Kind, jeder und jedem Jugendlichen und allen Erwachsenen
 
bekannt zu machen. Die Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“ möchte dafür eine
 
Plattform bieten, das Engagement einzelner vervielfachen und für mediale Resonanz und
 
hohe Strahlkraft sorgen.
 
 
Das KRF war auch bei der Gründung der Initiative involviert.
 
Deutsches Institut für Menschenrechte
 
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale
 
Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es setzt sich dafür ein, dass
 
Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert. Das Institut
 
begleitet und überwacht zudem die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und
 
der UN-Kinderrechtskonvention und hat hierfür entsprechende Monitoring-Stellen
 
eingerichtet.
 
 
Das KRF ist seit 2014 in diversen Arbeitsgruppen / -kreisen / -netzwerken (z.B. UN-KRK und
 
Menschenrechtsbildung) involviert und beteiligt sich zudem fortlaufend an Projekten des
 
Instituts.
 
 
Civil Academy
 
Seit 15 Jahren haben wir ein Herzensanliegen: Wir wollen jungen Menschen wie Dir die
 
Möglichkeit geben, Deine Idee für unsere Gesellschaft groß werden zu lassen. Wir glauben:
 
Unsere Welt lebt von den vielen kreativen und engagierten jungen Köpfen, die für etwas
 
brennen! Und die kommen weiß Gott nicht nur aus Berlin. Sondern von überall her! Das
 
 
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wichtigste an der Civil Academy ist aber das Gefühl: Hier bist Du nicht allein. Aus 48
 
unterschiedlichen Ideen werden am Ende 48 konkrete Projekte!
 
 
Das KRF ist seit 2016 Teil des Alumni-Netzwerks. Unser Geschäftsführer übt zudem seit
 
2017 ein Amt als Beirat der Civil Academy aus.
 
 
Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ)
 
Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in
 
Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft jedoch
 
sagen, welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie
 
verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind. Denn: Transparenz schafft
 
Vertrauen.
 
 
Bisher haben sich 1228 Organisationen der Initiative angeschlossen - Auch das KRF ist seit
 
2016 mit dabei und hat sich damit zur Transparenz verpflichtet.
 
 
Save the Children
 
Save the Children ist die größte unabhängige Kinderrechtsorganisation der Welt. Wir
 
verbessern das Leben von Kindern weltweit. Sofort und dauerhaft.
 
 
Save the Children setzt sich ein für eine Welt, die die Rechte der Kinder achtet. Eine Welt, in
 
der alle Kinder gesund und sicher leben und frei und selbstbestimmt aufwachsen können.
 
 
Das KRF und SAVE pflegen seit 2018 eine enge Netzwerk- und Austauscharbeit.
 
 
 
 
 
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Weitere Netzwerke und Kooperationen
 
●
UN-Kinderrechte in Köln (Netzwerk)
 
●
Bertelsmann Stiftung (Kooperation)
 
●
DLA Piper (Kooperation)
 
●
ROLAND Rechtsschutz AG (Kooperation)
 
●
Google (Kooperation)
 
●
globalOffice (Kooperation)
 
●
wirecloud (Kooperation)
 
●
Stiftung Bürger für Bürger (Netzwerk)
 
●
Montag Stiftungen (Netzwerk)
 
●
Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (Netzwerk)
 
●
etc.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Unsere Angebote
 
Bei unseren Angeboten unterscheiden wir zwischen langfristigen und kurzweiligen
 
Maßnahmen. Bei den sogenannten langfristigen Maßnahmen handelt es sich in der Regel
 
um dauerhafte oder für einen längeren Zeitraum angelegte Angebote, Projekte und
 
Programme. Sie erstrecken sich teilweise über mehrere Jahre oder sind dauerhafter
 
Bestandteil unserer Arbeit und können auch aus “Unterprojekten” bestehen. Wohingegen
 
kurzweilige Maßnahmen eher als individuelle (Einzel-)Projekte zu verstehen sind, die sich
 
aber auch wiederholen können - nur ggf. an einem anderen Ort und zu einer anderen Zeit,
 
möglicherweise aber mit einem identischen Konzept.
 
 
 
Nachfolgend beschreiben wir eine Auswahl dieser Angebote. Die kurzweiligen Maßnahmen
 
sind hierbei meistens schon abgeschlossen. Bei den langfristigen Maßnahmen beschreiben
 
wir hauptsächlich eines unserer dauerhaften Angebote und zwei unserer für einen längeren
 
Zeitraum angelegten Projekte.
 
 
Langfristige Maßnahmen
 
DEP(P) - Demokratieförderung und Extremismusprävention
 
Der Name DEP(P) steht für: “Demokratieförderung und Extremismusprävention”. Mit der
 
Maßnahme soll Kindern und Jugendlichen im Alter von 4-16 Jahren in Initiativen, Workshops
 
und Aktionen altersentsprechend vermittelt werden, dass Mitentscheiden und Mitgestalten
 
wichtig ist für unsere Gesellschaft und auch für ihre Selbstwirksamkeit ist.
 
 
 
Defizite innerhalb der Gesellschaft, Schule und der Familie diesbezüglich sollen bewusst
 
gemacht werden. Dem Aufleben von nationalistischer und totalitären Tendenzen soll damit
 
bewusst bei Kindern und Jugendlichen insbesondere aus sozialen Brennpunkten,
 
entgegengewirkt werden. Umgesetzt wir das Projekt von durch das KRF geschulten
 
Ausbildern und Moderatoren im Hinblick auf  Kinder - und Jugendpartizipation.
 
 
 
Innerhalb des Vorhabens unterstützen wir die kulturelle Vielfalt und zeigen auf, dass sich
 
kulturelle und sprachliche Barrieren überwinden lassen durch Stärkung des Bewusstseins
 
für das gemeinsame, übergeordnete Ganze.
 
 
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Kollektives Lernen, sowie Lernprozesse durch Teamentwicklung (im Gegensatz zum
 
Frontalunterricht) steht im Mittelpunkt unserer Projekte, umso auch demokratische Prozesse
 
unmittelbar zu veranschaulichen.
 
Die Kinder und die Jugend sind unsere Zukunft und als solche muss sie auch
 
wahrgenommen, angeleitet und früh an demokratischen Prozessen beteiligt werden.
 
 
Zielgruppe sind grundsätzlich alle Kinder und Jugendlichen. Allerdings richtet sich das
 
Vorhaben insbesondere an Personen, die in sozialen Brennpunkten leben, sowie an Kinder
 
und Jugendlich, aus bildungsfernen Familien.
 
Die Größe der Gruppen, die an DEP(P) teilnehmen können ist unterschiedlich und richtet
 
sich nach Alter der Teilnehmer und Intensität des Workshops oder der jeweiligen Aktion.
 
 
Die Zielsetzung dieser Maßnahme lässt sich wie folgt beschreiben:
 
 
Jedem Kind sollten die gleichen Möglichkeiten zur Persönlichkeitsentwicklung zur Verfügung
 
stehen.
 
Kindern und Jugendlichen möchten wir aufzeigen, wie gemeinschaftliche
 
Entscheidungsfindung durch Partizipationsprozesse funktioniert. Somit soll demokratisches
 
Denken und Handeln durch Projekte und Aktionen gefördert werden.
 
Kindern sollen Bildung, gewaltfreie Erziehung und Toleranz als Werte dargestellt werden,
 
durch Maßnahmen in den Projekten, die schützen und stärken.
 
Dabei sollen die Projektleiter für die Anliegen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen
 
immer ansprechbar sein und begleiten.
 
In den Aktionen und Projekten von DEP(P) sollen Brücken zwischen Generationen, Kulturen
 
und Religionen gebaut werden.
 
Die Kinderpolitik soll nicht nur als Politik für die Kinder, sondern auch eine Politik mit Kindern
 
und durch Kinder sein. Die Kompetenz und das Bewusstsein dafür soll gebildet und
 
intensiviert werden, damit Kinder und Jugendliche am gesellschaftlichen Leben interessiert
 
sind und teilhaben können.
 
 
Die Maßnahme startet voraussichtlich im Januar 2020.
 
 
#ehrengemüse
 
Laut einem Artikel im Handelsblatt vom 28.11.2014 ist die Stadt Köln die dritt dreckigste
 
Stadt Deutschlands. Gleichzeitig ist das Thema Umweltschutz aktuell populärer als je zuvor.
 
Dies ist nicht allein der FridaysforFuture-Bewegung zu verdanken, sondern auch dem
 
sichtbar und spürbar werden des Klimawandels. Stickoxide lösen Erkrankungen aus, das
 
Wetter wird immer unberechenbarer, die Böden trocknen aus und das können die Menschen
 
 
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sehen und spüren. Um den Klimawandel langfristig aufzuhalten und das Recht auf
 
Gesundheit und eine saubere Umwelt umzusetzen, muss (neben dem Handeln der Politik)
 
die junge Generation die eigene Lebenswelt verstehen und bewusst, aber auch umsichtig
 
mit dieser umgehen.
 
 
1,9 Millionen Kinder im Alter von 3 und 17 Jahren in Deutschland sind übergewichtig oder
 
adipös. Ein schlechtes Essverhalten in der Kindheit fördert nicht nur Diabetes,
 
Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Knochenschwäche, sondern kann auch das
 
Selbstwertgefühl negativ beeinflussen. Eine gesunde Ernährung ist nicht nur wichtig für
 
Körper und Seele. Mit einer unausgewogenen oder gar keiner Mahlzeit am Morgen in die
 
Schule zu gehen, wirkt sich negativ auf die Konzentration des Schülers aus. Gerade Kinder
 
aus finanziell benachteiligten Familien bekommen eher Fastfood und Limonade anstatt Obst
 
und Vollkornbrot von ihren Eltern. Denn Hartz IV reicht, mit 2,77 € am Tag für Kinder unter 6
 
Jahren und 3,93 € für Kinder bis 14 Jahren, für eine gesunde Ernährung nicht aus.
 
Günstigem Essen fehlt es häufig an Vitaminen, Mineralien und Spurenelementen. Statistisch
 
gesehen nimmt die Mikronährstoffmenge mit dem Preis der Nahrung ab, wobei der
 
Energiegehalt zunimmt. Bei Nährstoffmangel drohen dem Kind Entwicklungsstörungen im
 
körperlichen Wachstum und in der geistigen Entwicklung.
 
 
 
Wir möchten die Kinder und Jugendlichen befähigen und ermutigen, die eigene Lebenswelt
 
besser zu verstehen und mitzugestalten – gerechter, gesünder und ressourcenschonender.
 
 
Um der Chancengleichheit von Kindern in Köln ein Stück näher zu kommen, möchten wir
 
eine Nachhaltigkeits-Schul-AG gründen. Diese soll insbesondere Kindern aus finanziell
 
schwächeren Familien zugutekommen. Die Kinder und Jugendlichen sollen hier die Natur
 
und ihren eigenen Lebensraum näher kennenlernen, wie man mit diesem achtsam umgeht
 
und wie viel Spaß die Betätigung im Freien macht. Gleichzeitig sollen sie ihr Recht auf
 
Gesundheit und eine gesunde Ernährung erfahren und wahrnehmen. Das Projekt trägt den
 
Namen #ehrengemüse. Dieser leitet sich von dem Jugendwort des Jahres 2018
 
„Ehrenmann/Ehrenfrau“ ab und soll ausdrücken, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppe
 
ehrenhafte junge Menschen sind, die verantwortungsvoll mit ihrer Umwelt umgehen.
 
Gleichzeitig war das Ehrengemüse in den 50er Jahren eine Auszeichnung für die Gewinner
 
eines sportlichen Wettkampfes.
 
 
Konkret soll eine regelmäßige Arbeitsgruppe aus Kindern und Jugendlichen entstehen.
 
Diese trifft sich vorwiegend im NeuLand Köln unter Betreuung des KRFs. Das NeuLand ist
 
ein Gemeinschaftsgarten, der mit dem Zweck der Volksbildung, des Umwelt- und
 
Naturschutzes und des bürgerschaftlichen Engagements, gegründet wurde. Dort sollen die
 
 
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Gruppenmitglieder lernen, wie man selbst Obst und Gemüse anpflanzen kann. Außerdem
 
können sie das dort ansässige Bienenvolk und die Bedeutung des Schutzes auch der
 
kleinsten Lebewesen kennenlernen. Neben dem Bepflanzen des Gartens und des Erntens
 
dessen, sollen dort noch viele andere wichtige Themen in Bezug auf die Nachhaltigkeit
 
besprochen werden. Beispielsweise lernen die Mitglieder wie man die selbst geernteten
 
Lebensmittel konservieren und weiterverarbeiten kann. Zudem sollen Näh-, Do-it-yourself-,
 
Foodsharing- und „Upcycling“-Workshops angeboten werden, um den Kindern einen
 
ressourcenschonenden Umgang beizubringen und gleichzeitig die gegebenen finanziellen
 
Nachteile zu überwinden. Um die Arbeitsgruppe auch im Winter und bei schlechtem Wetter
 
aufrecht zu erhalten, plant das KRF weitere Maßnahmen. So sollen beispielsweise eine
 
Mülltrennungsanlage, eine Kläranlage besucht, gemeinsam mit den angebauten
 
Lebensmitteln gesund gekocht und ein Flohmarkt organisiert werden.
 
 
Zielgruppe sind in erster Linie Schüler*innen zwischen 10 und 16 Jahren aus sozial
 
schwächeren Stadtteilen. Geplant ist wöchentlich etwa zwei bis vier AGs anzubieten.
 
 
 
Die Maßnahme startete im November 2019.
 
 
 
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Kurzweilige Maßnahmen
 
Bei den nachfolgend aufgeführten Projekten handelt es sich ausschließlich um kurzweilige
 
Maßnahmen, die bereits in der Vergangenheit schon stattgefunden haben. Nicht
 
berücksichtigt sind somit aktuell geplante Maßnahmen. Dennoch haben die ausgewählten
 
und hier dargestellten Projekte “Modellcharakter” und werden von uns regelmäßig an
 
unterschiedlichen Orten angeboten.
 
 
Projektwoche an der GGS Lohmarer Straße
 
Die Projektwoche zum Thema Kinderrechte fand vom 25.06.2018 bis zum 29.06.2018 an
 
der Gemeinschaftsgrundschule Lohmarer Straße in Köln-Kalk statt. Das Projekt wurde vom
 
KRF in Zusammenarbeit mit der Schule und der Schulsozialarbeit des Vingster Treffs
 
durchgeführt. Zur Vermittlung kreativer Fähigkeiten arbeiteten wir mit dem Kunstverein Art
 
Asyl zusammen. Insgesamt wurden im Rahmen dieses Projekts rund 200 Kinder betreut.
 
 
 
Der Stadtbezirk Kalk ist geprägt durch einen besonders hohen Migrationsanteil, circa 80
 
Prozent der Schülerinnen und Schüler an der GGS Lohmarer Straße haben einen
 
Migrationshintergrund. Die Schülerinnen und Schüler sind zwischen 6 und 10 Jahren alt. Zur
 
Durchführung der Workshops wurden zehn pädagogische Fachkräfte zur Leitung der
 
Workshops angeworben. Darüber hinaus wurde die Organisation, sowie inhaltliche
 
Vorbereitung der Woche von drei Fachkräften des KRFs übernommen.
 
 
Durch die Vermittlung der Kinderrechte wollen wir den Kindern langfristig zum Erfolg
 
verhelfen. Kinder deren Rechte verletzt werden, wollen wir zur Selbsthilfe befähigen. Die
 
erlernte Wertekompetenz soll sich langfristig positiv auf das persönliche Leben der Kinder,
 
als auch auf den Schulalltag auswirken. Die Ziele wurden gemeinsam mit der Grundschule
 
individuell festgelegt und auf die Bedürfnisse der betroffenen Kinder angepasst.
 
 
Die Workshops wurden zu den Themen „Kinderrechte allgemein“, „(psychische und
 
physische) Gesundheit“, „gewaltfreie Kommunikation“ und „Demokratieförderung“
 
angeboten, wobei die ersten beiden Klassenstufen eine abgespeckte Version der
 
Workshops erhielten, um die kürzere Aufmerksamkeitsspanne zu berücksichtigen. Die
 
Workshops verliefen interaktiv. Das heißt, dass die Kinder im Gesundheitsworkshop
 
beispielsweise verschiedene Nahrungsmittel probieren durften, im Demokratieworkshop
 
verschiedene Regierungssysteme nachspielten und im GfK-Workshop die Sprache der
 
Deeskalation erlernten.
 
 
 
 
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Die Methoden variierten zwischen Gruppen- und Partnerarbeit, wobei auch viele Spiele und
 
Aufgaben im Plenum erarbeitet wurden. Die Workshops wurden in einer Drehbuchvorlage
 
verfasst, mit der Idee, dass die Workshopleiter einfach dem Drehbuch folgen müssen und
 
die Workshops jederzeit reproduziert werden können. Die Workshops wurden in
 
Anwesenheit des Lehrpersonals durchgeführt. Allerdings wurde dieses nicht in den
 
Workshop miteinbezogen, sondern wurde rein zur pädagogischen Begleitung der Kinder
 
notwendig.
 
 
 
Der Höhepunkt der Projektwoche war die Kinderrechte-Demonstration durch Köln Kalk, mit
 
eigens in den Kreativangeboten gebastelten Plakaten und „Krachmachern“. Hier wurde den
 
Kindern praktisch und aktiv vermittelt, wie sie sich für ihre Rechte einsetzen können und vor
 
allem, dass sie ein Recht darauf haben, sich für diese einzusetzen.
 
 
Die Kreativangebote fanden nach den Workshops statt und konnten im Voraus frei von den
 
Kindern gewählt werden. Zu diesen zählten „Trommeln“, „Gitarre“, „Comics zeichnen“,
 
„Krachmacher“, „T-shirts bemalen“, „Wand bemalen“ und „Calliope“.
 
 
 
Die Projektwoche ist insgesamt gut verlaufen. Die Koordination vor Ort war manchmal etwas
 
schwierig, da viele verschiedene Parteien beteiligt waren. Bei einer weiteren Projektwoche
 
ist zu beachten, dass die Workshops in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Lehrpersonen
 
der Schule konzipiert werden sollten, damit diese besser auf die Kinder abgestimmt werden.
 
So sollte auch die Schulung besser vorbereitet und mit Einbeziehung der Lehrerinnen und
 
Lehrern erfolgen, damit alle wissen, worum es geht und was geschehen wird. In diesem
 
Zusammenhang sollten auch pädagogische Maßnahmen mehr einbezogen und stärker
 
vermittelt werden.
 
Jugendgipfel an der Nelson-Mandela-Gesamtschule
 
Am Mittwoch den 04.07.2018 veranstaltete das KRF einen Jugendgipfel an der
 
Nelson-Mandela-Gesamtschule in Bergisch Gladbach. Im Fokus des Jugendgipfels liegt die
 
Engagementförderung von Jugendlichen, speziell in der siebten Klasse. Neben dem KRF
 
wurde die Veranstaltung vom „junge Stadt Köln e.V.“ organisiert. Als Überraschung war die
 
Change-Pop Band „11-wie-du“ aus Baden-Württemberg da, die mit ihrem Impulsvortrag vor
 
den Workshops die Jugendlichen animierten und zum Abschluss ein kleines Konzert gaben.
 
 
 
Das Ziel des Jugendgipfels ist es, Jugendliche zum freiwilligen Engagement anzuregen.
 
Durch die Stärkung ihrer Selbstwirksamkeit möchte das KRF sie motivieren, neue und
 
schwierige Herausforderungen anzupacken. Die Jugendlichen sollen lernen, wie sie eine
 
Projektidee planen, organisieren und realisieren können. Durch die Vermittlung besonderer
 
Inhalte möchte das KRF außerdem Jugendliche auch dazu auffordern, sich
 
 
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gesellschaftlichen Herausforderungen anzunehmen. Eine entspannte, konstruktive und
 
aktive Atmosphäre soll bleibend schöne Erinnerungen und Eindrücke generieren.
 
 
 
In den Workshops lernten die rund 100 Schülerinnen und Schüler was Engagement
 
bedeutet, wie sie selbst ein Projekt aufbauen können und arbeiteten in Kleingruppen drei
 
Stunden lang an eigenen, zuvor eingereichten Ideen. Ideen waren beispielsweise Partys für
 
U18-Jährige in Bergisch Gladbach, die Verschmutzung des Busbahnhofs anzugehen oder
 
die Errichtung eines Kletterparks in Bergisch Gladbach.
 
 
Die Workshops wurden von ehrenamtlichen Mitarbeitenden des KRFs in einem Tandem mit
 
Schülerinnen und Schülern der neunten Klassen der NMG geleitet. Die
 
Workshopleiter/Betreuer des Jugendgipfels reagieren auf die unterschiedlichen Bedürfnisse
 
der Jugendlichen und gehen flexibel darauf ein. Alle Mitarbeiter sind vertraut mit der
 
professionellen Umsetzung unserer Präventions- und Schutzkonzepte, sowie dem
 
pädagogischen Umgang mit Kindern. Zudem untergehen alle Workshopleiter zuvor einer
 
gemeinsamen Schulung, in der die wichtigsten Punkte besprochen werden. Gerne gesehen
 
ist es auch, wenn die LehrerInnen weiterhin in den Klassen bleiben, um unterstützend
 
mitzuwirken.
 
 
 
In Kleingruppen analysierten die Jugendlichen mithilfe der Workshopleiter zuerst das
 
aktuelle Problem ihres zuvor ausgewählten Themas. Nach der Pause sollten die
 
Siebtklässler eigene Ideen zur Veränderung des Problems ausarbeiten und die beste Idee
 
auswählen. Daraufhin wurde überlegt, wer die Gruppe bei der Umsetzung der Idee
 
unterstützen könnte und wie die Personen helfen können. Gleichzeitig wurde auch
 
analysiert, wo noch Ressourcenbedarf besteht und wie man diesen decken kann. Am Ende
 
der Workshopphase standen die ersten fünf Umsetzungsschritte des neuen Projekts.  Die
 
Jugendlichen arbeiteten motiviert an ihren Projekten und drei Gruppen stellten nach
 
Abschluss der Workshop-Phase ihre Projekte vor dem gesamten Jahrgang in der Aula vor.
 
Im Anschluss gab es noch ein Konzert von 11wieDu..
 
 
Sämtliche zur Anwendung gekommenen Methoden sind interaktiv. Dazu gehört
 
beispielsweise das unabhängige Brainstorming und die Projektarbeit in Gruppen, welche
 
von einem Coach (Workshopleiter) Hilfestellungen erhalten.
 
Zur Nachbereitung konnten die Jugendlichen am folgenden Donnerstag im Café Leichtsinn,
 
geführt von Nicole Hoffmann und Uli-Lisa Eisbrenner zwei Stunden lang an ihren Projekten
 
weiterarbeiten. Dabei erhalten sie die Hilfe der Mitarbeitenden des Cafés, sowie gratis
 
Cocktails im Anschluss.
 
 
 
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Jugendgipfel an der Gesamtschule Holweide
 
Der Jugendgipfel in Holweide orientierte sich am Konzept des zuvor an der
 
Nelson-Mandela-Gesamtschule ausgerichteten Jugendgipfel. Der Jugendgipfel fand am
 
20.09.2018 an der Gesamtschule Holweide statt. Er wurde ebenfalls vom KRF in
 
Zusammenarbeit mit Frank Liffers der “junge Stadt Köln e.V.” und der Bürgerstiftung Köln
 
veranstaltet. Gerichtet war der Jugendgipfel an die neun siebten Klassen der Gesamtschule,
 
insgesamt rund 250 Schüler. Auch bei diesem Jugendgipfel ging es wieder um die
 
Förderung von Engagement bei den Jugendlichen.
 
 
 
Das Konzept des vorherigen Jugendgipfels wurde verbessert. Diesmal wurde der
 
Impulsvortrag von Frank Liffers gehalten, der sein Projekt zur Unterstützung gehbehinderter
 
Menschen vorstellte. Zur weiteren Motivation der Schüler*innen präsentierten zwei
 
Schülerinnen ihr schulinternes Projekt „Lernen durch Engagement“.
 
 
Die Workshops wurde diesmal von einem KRF Mitarbeiter, einem 9. Klässler derselbigen
 
Schule und einem Mitarbeiter von Ford Motor Company Fund (Bürgerstiftung Köln). Diesmal
 
wurden den Schülern klassische Weltprobleme wie Rassismus und soziale Ungleichheit
 
vorgelegt, welche im Plenum diskutiert wurden. Im Anschluss wurde das Konzept wie beim
 
vorherigen Jugendgipfel fortgeführt.
 
 
 
Zur Nachbereitung des Projekts ist eine pädagogische Mitarbeiterin des KRFs mehrmals
 
nachmittags zur Gesamtschule Holweide gefahren, um mit den Schülern weiter an ihren
 
erarbeiteten Projekten zu arbeiten. Einige kleine Projekte wurden daraufhin an der Schule
 
initiiert.
 
 
Kinderrechtefest 2018
 
Am Samstag, den 15.09.2018 veranstaltete das KRF in Zusammenarbeit mit dem
 
Förderverein ehemaliger Heimkinder Köln Sülz FEKS e.V. das Kinderrechtefest in Sülz. Auf
 
dem ehemaligen Kinderheimgelände am Heinz-Mohnen-Platz feierten zwischen 14:00 Uhr
 
und 18:00 Uhr über 300 kleine und große Gäste das Motto: „Kinderrechte jetzt leben in
 
Sülz!“. Insbesondere Kinder und Familien konnten an diesem Tag hautnah erfahren, wie
 
Kinderrechte aktiv gelebt und geschützt werden. Die Besucher erlebten ein vielseitiges
 
Bühnenprogramm mit unterschiedlichen künstlerischen Auftritten und hatten zudem die
 
Möglichkeit, sich an den verschiedenen, interessanten Informationsständen unserer
 
Kooperationspartner (Codiviti, Krass e.V., mittendrin e.V., FC-Kidsclub, 1. Spikeball- Club
 
Köln e.V., buddY-Landesprogramm KINDERRECHTESCHULEN und Roland
 
Rechtschutzversicherungen) über Kinderrechte zu informieren und die bunten
 
 
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Mitmachaktionen auszuprobieren. Beispielsweise konnten die Besucher am Stand von
 
mittendrin e.V. Jutebeutel mit Farbe besprühen, beim Spikeball-Club selbst die Sportart
 
ausprobieren und Krass e.V. bot freies Malen mit unterschiedlichen Materialien an. Neben
 
dem Walking-Act Hennes gab es beim FC-Kidsclub Kinderschminken und Codiviti zeigte,
 
dass auch schon Kinder mit Technik umgehen können und Digitalisierung nicht nur eine
 
Sache für Erwachsene ist.
 
 
Das vom KRF gestaltete Piratenland (siehe Kinderbetreuung Piraten Ahoi) lud alle Kinder
 
herzlich zu einer Kinderrechte-Kaperfahrt ein.
 
 
Das bunte, kindgerechte Rahmenprogramm wurde durch ein vielseitiges Bühnenprogramm
 
und die Moderatorin Anna Gaden aus Köln abgerundet. Zur Einstimmung auf das Fest
 
spielte Max Pop-Hits. Anschließend begrüßten die Geschäftsführer Üwen Ergün und Nora
 
Kern im Namen des gesamten KRFs die Besucher des Festes, woraufhin auch Harald Weiß,
 
der erste Vorsitzende vom FEKS e.V. ein herzliches Willkommen aussprach und die Arbeit
 
des Vereins vorstellte. Frau Blömer-Frerker, die Bezirksbürgermeisterin, betrat im Anschluss
 
die Bühne und bezog Stellung zu der aktuellen Situation hinsichtlich der geplanten
 
Umbenennung des Platzes der Kinderrechte und den damit einhergehenden
 
Schwierigkeiten seitens der Kölner Verwaltung.
 
 
Dementsprechend gab es einen symbolischen Akt, an dem Frau Blömer-Frerker, der FEKS
 
e.V. und das KRF beteiligt waren, um zu signalisieren, dass die Umbenennung des kleinen
 
Platzes in den “Platz der Kinderrechte” nach wie vor wichtiger Schritt zur aktiven Umsetzung
 
der Ziele einer kinderfreundlichen Kommune sind.
 
Wie konkret die Umsetzung der Kinderrechte und Kinderbeteiligung schon jetzt in der kinder-
 
und jugendpädagogischen Einrichtung der Stadt Köln gelebt wird, erzählte Direktor Jürgen
 
Haas von KidS. Partizipation und ein Kontakt auf Augenhöhe sind für die Zusammenarbeit
 
gerade mit Kindern und Jugendlichen ein zentrales Thema, um Kinderrechte aktiv
 
umzusetzen. Hieran knüpfte auch der berührende Text „Kinder sind in ihren Rechten
 
unentbehrlich“ von der Poetry-Slammerin Jasmin Nairobi an, der dem Publikum regelrecht
 
unter die Haut ging. Nach diesem emotionalen Vortrag stellten sich nun alle beteiligten
 
Organisationen auf der Bühne vor und wurden durch unsere Moderatorin Anna Gaden
 
interviewt.
 
 
Das Fest verfolgte die Botschaft „Kinderrechte jetzt leben in Sülz“. Das KRF hat an diesem
 
Tag aktiv auf Kinderrechte aufmerksam gemacht und gemeinsam mit all unseren
 
Unterstützern und Kooperationspartnern durch vielerlei Aktivitäten diese auch aktiv gelebt.
 
Die Kinder und Jugendlichen erlebten einen Tag, an dem sie spielerisch animiert wurden,
 
ihre Rechte kennenzulernen und zu sehen, dass Engagement cool ist.
 
 
 
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Kinderbetreuung “Piraten Ahoi”
 
Am Samstag den 29.09.2018 fand die Kinderbetreuung unter dem Motto „Piraten Ahoi“ auf
 
der Messe in Düsseldorf statt. 20 Kinder zwischen 3 und 12 Jahren verbrachten den Tag
 
zwischen 9 und 18 Uhr mit dem KRF. Fünf pädagogische Mitarbeiter*innen des KRF
 
betreuten die Kinder über den gesamten Zeitraum auf dem im piratenstil geschmückten
 
Gelände. Die zehn wichtigsten Kinderrechte wurden in Form einer Kinderpiratenverfassung
 
aufgehängt, die Kinderrechte im aktiven Spielen mit den Kindern vorgelebt und vermittelt.
 
Gleichzeitig zeigte die Verfassung den richtigen Umgang mit den anderen „Piraten“.
 
 
 
Neben diversen Bastelangeboten, wie das Bemalen einer eigenen kleinen Schatztruhe gab
 
es viele Spiele wie beispielsweise „Enten angeln“, Tauziehen oder Ballspiele. Die Gewinner
 
der Spiele wurden auf unserer „Wettkampfliste“ verewigt. Highlight des Tages war die zuvor
 
angekündigte große Schatzsuche, die nach dem gemeinsamen von der Messe
 
bereitgestellte Mittagessen stattfinden sollte.
 
 
Die Schatzsuche beinhaltete eine Geschichte mit vielen kleinen spannenden Rätseln und
 
Hinweisen, die die Kinder lösen mussten um zu der mit kleinen Spielsachen und Süßigkeiten
 
gefüllten Schatztruhe zu gelangen. Dabei wurde das gesamte Gelände genutzt. Die
 
Aufgaben bestanden unter anderem aus Logikrätseln, einem gemeinsamen Tauziehen und
 
verschiedenen Rätseln. Nach der Schatzsuche wurden gemeinschaftlich Spiele gespielt und
 
viel gebastelt und erhielten wir von der Messe noch Kuchen und Eis.
 
 
Ziel der Betreuung ist in erster Linie bleibende, schöne Eindrücke und Erinnerungen für die
 
Kinder zu generieren. Gleichzeitig werden sie spielerisch dazu animiert, ihre Rechte und
 
damit verbundene Werte kennenzulernen. Dies soll in einer entspannten, lustigen und
 
aktiven Atmosphäre geschehen.
 
 
Die Kinder durften sich den Tag über frei entscheiden, welche Aktivitäten und Spiele sie
 
machen möchten. Der Wunsch der Kinder wurde stets von den Betreuern respektiert.
 
Trotzdem versuchten diese so viele Kinder wie möglich für gemeinsame Aktivitäten zu
 
gewinnen. Die fachlich hochqualifizierten Übungsleiter der Kinderbetreuung reagierten auf
 
die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder und gingen flexibel darauf ein. Alle Mitarbeiter
 
sind vertraut mit der professionellen Umsetzung unserer Präventions- und Schutzkonzepte,
 
sowie dem pädagogischen Umgang mit Kindern. Ebenfalls erhielten alle Mitarbeiter zuvor
 
eine Schulung, bei der die wichtigsten gemeinsam bestimmten Punkte und Ziele vermittelt
 
wurden.
 
 
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Am Ende des Tages waren viele Kinder mit neuem Wissen in Bezug auf die Kinderrechte
 
ausgestattet. Den Kindern werden grundlegende Werte für den Umgang untereinander
 
vermittelt. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Werten Gleichberechtigung, gewaltfreie
 
Kommunikation, Demokratie, Integration, sowie Partizipation.
 
 
Weihnachtsaktion 2018
 
Das Idee der Weihnachtsaktion des KRF war „Kinder basteln Adventskalender für Senioren
 
in der Umgebung“. Die Aktion wurde im November geplant und im Anfang Dezember
 
durchgeführt.
 
 
 
Konzept der Aktion war, dass Kinder kleine Geschenke für Adventskalender basteln und
 
diese dann in Altenheimen in der Kölner Umgebung verteilt wurden. Die Aktion basierte auf
 
der Idee, dass alle es verdient haben, an Weihnachten eine kleine Aufmerksamkeit zu
 
erhalten und somit auch Wertschätzung entgegengebracht werden soll.
 
 
Dazu haben vier Mitarbeiter des KRF die Übermittagsbetreuung der GGS Lohmarer Straße
 
besucht und mit den Kindern gebastelt. Aus der Schule haben rund 20 Kinder im Alter von 6
 
bis 10 Jahren an der Bastelaktion teilgenommen und uns somit bei der Realisierung des
 
Projekts unterstützt. Möglich gemacht wurde das Projekt durch die großzügige Förderung
 
der Bürgerstiftung Köln. Die kompletten Adventskalender wurden an zwei Altersheime in
 
Köln überreicht. Einerseits das Altersheim Oranienhof in Köln-Höhenberg aufgrund seiner
 
Nähe zur Gemeinschaftsgrundschule Lohmarer Straße sowie das Altersheim
 
Peter-Landwehr-Haus in Bergisch-Gladbach. Am 7. Dezember wurden die Adventskalender
 
persönlich übergeben.
 
 
 
Der Grundgedanke bei der Planung der Aktion bestand darin, die verschiedenen
 
Generationen unserer Gesellschaft miteinander zu verbinden. Dabei lag es dem KRF
 
besonders am Herzen, den älteren Menschen eine kleine Freude zu bereiten und ihnen zu
 
zeigen, dass sie immer noch ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft sind. Die Idee,
 
Geschenke in einen Adventskalender zu integrieren, basierte auf dem Grundgedanken, dass
 
sich ältere Menschen meist über von Kindern gebastelte Geschenke freuen. Die einzelnen
 
Tüten des Adventskalenders sollten täglich ausgelost werden, sodass insgesamt 24
 
Bewohner ein kleines, selbstgebasteltes Geschenk sowie einige Süßigkeiten erhalten.
 
Zur Umsetzung wurden die benötigten Materialien bestellt und in die Grundschule gebracht.
 
Der Termin für das gemeinsame Basteln war der 3. Dezember 2018 für einen Zeitraum von
 
zwei Stunden (14 bis 16 Uhr). Das Basteln an diesem Tag lief ganz wie geplant. Das KRF
 
hatte zuvor bereits Vorlagen ausgeschnitten, Beispielsterne und andere Vorlagen gebastelt,
 
um den Kindern das Basteln nicht unnötig schwer zu machen. Diese bemalten dann zwei
 
 
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Stunden lang Weihnachtspostkarten, konnten auch ganz eigene Karten gestalten, bastelten
 
Sterne aus Transparentpapier als Fensterdekoration und verpackten Schokoladentafeln und
 
andere Süßigkeiten als kleine Schnee- und Weihnachtsmänner. Die fertigen Ergebnisse
 
wurden dann noch von den Kindern unterschrieben und mit persönlichen Widmungen
 
versehen, damit die Bewohner der Altersheime beim Auspacken auch wissen, von wem sie
 
beschenkt wurden. Am selben Nachmittag stellten die Mitarbeiter des KRF die
 
Adventskalender fertig, in dem sie die ganzen Basteleien der Kinder in Tüten packten und
 
diese weihnachtlich verzierten.
 
Weitere Projekte
 
Neben den zuvor ausführlich beschriebenen Projekten, hat das KRF bis zum jetzigen
 
Zeitpunkt aber auch viele weitere Projekte durchgeführt. Aufgrund der großen Projektmenge
 
und -vielfalt, beschränken wir uns bei der Aufzählung auf den Zeitraum 2018 - 2019.
 
Folgende Projekte haben außerdem stattgefunden:
 
 
 
●
Kölner Ehrenamtstag (jährlich)
 
●
Infostand im Rahmen des Rhieler Wochenmarkts gemeinsam mit dem DJK Löwen
 
(Dezember 2018)
 
●
Diverse eintägige Workshops in Kölner Schulen und Umgebung zum Thema
 
“Kinderrechte” (fortlaufend)
 
●
Durchführung eines Neujahrsempfangs (Januar 2019)
 
●
Einrichtung eines Förderprogramms für soziales Engagement (Januar 2019)
 
●
Fortbildung in der KiTa Himmelszelt zum Thema “Kinderrechte” (März 2019)
 
●
Fachforum im Rahmen der Sommerakademie “jung bewegt” der Bertelsmann
 
Stiftung (Juli 2019)
 
●
Durchführung und Weiterentwicklung von (Workshop-)Angeboten für den FC Kids
 
Club des 1. FC Kölns
 
 
 
 
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Sonstige geplante Maßnahmen
 
Das Jahr 2019 ist für uns beim KRF ein spannendes Jahr, vor allem im Hinblick auf unsere
 
Maßnahmen. In den vergangenen Monaten haben wir uns neben der Durchführung
 
konkreter Maßnahmen auch viel mit der Konzeption und Vorbereitung zukünftiger
 
Maßnahmen befasst. Viele dieser Maßnahmen befinden sich allerdings noch im
 
Entwicklungsstadium, sodass die konkrete Umsetzung größtenteils erst im nächsten Jahr
 
beginnen kann. Folgende Maßnahmen sind unter diesem Gesichtspunkt erwähnenswert:
 
 
 
●
Durchführung des 2getherLands, einer bundesweiten Jugendkonferenz, gemeinsam
 
mit der Bertelsmann Stiftung und weiteren NPOs (Durchführung im Oktober 2019)
 
●
Durchführung eines Fachtags zum Thema “Junges Engagement” im Kreis
 
Mainz-Bingen (November 2019)
 
●
Etc.
 
 
 
 
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Fachliche Ansätze und Methoden
 
In diesem Abschnitt orientieren wir uns bei der Darstellung und Beschreibung der fachlichen
 
Ansätze und Methoden, die in unserer Organisation angewendet werden, in erster Linie an
 
dem Lehrbuch “Sozialer Raum und Soziale Arbeit” von Früchtel, Budde und Cyprian, sowie
 
am “Lehrbuch der systemischen Therapie und Beratung I” von Schlippe und Schweitzer.
 
Außerdem findet auch “Seminare, Trainings und Workshops lebendig gestalten” von
 
Lienhart Anwendung.
 
 
 
Der Einsatz der hier aufgeführten Ansätze und Methoden hängt von dem jeweiligen
 
Angebot, Projekt oder Programm ab. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass
 
darüber hinaus in der Praxis auch noch andere Methoden angewendet werden. Bei dieser
 
Aufführung geht es lediglich darum, einen Eindruck über unsere fachliche (pädagogische)
 
Arbeitsweise zu vermitteln.
 
Übergeordnete Ansätze und Methoden
 
Systemischer Ansatz
 
Das KRF arbeitet mit systemberatenden und -therapeutischen Methoden und Elementen,
 
um lösungsfokussiert agieren zu können. Darüber hinaus bietet die systemtheoretische Sicht
 
auch innerhalb unserer eigenen Strukturen einen fort
​
laufenden Entwicklungsprozess.
 
 
Der systemisch-konstruktivistische Arbeitsansatz fokussiert besonders auf Kommunikation.
 
Sie unterscheidet sich grundlegend von anderen Ansätzen in ihrem Verständnis von
 
"Problemen", "Störungen“ und „psychischen Auffälligkeiten“. Psychische Prozesse sind nur
 
indirekt Folge ihrer Intervention, und durch den Fokus auf Kommunikation wird
 
Symptomverhalten nicht allein als individuelles Phänomen, sondern grundsätzlich im
 
Kontext von Beziehungen gesehen. Denken und (Symptom) Verhalten von Klienten sind in
 
dieser Sicht individuelle Lösungsstrategien/ -versuche bzw. spezifische
 
Anpassungsleistungen innerhalb einer Beziehungsdynamik. Sie werden in ihrer
 
kommunikativen und beziehungsgestaltenden Funktion begriffen.
 
 
Systemische Beratung fokussiert sich nicht ausschließlich auf individuelle Änderungen,
 
sondern bezieht in einer erweiterten Perspektive die kommunikativen Muster zwischen den
 
Individuen in ihre Arbeit mit ein. Der Hilfekontext wird dadurch auch als
 
Beziehungsgeschehen betrachtet bzw. als Interaktionssystem verstanden, in dem Berater
 
 
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Beeinflussende und Beeinflusste zugleich sind und in einem kooperativen und co-kreativen
 
Prozess zusammen mit den Klienten neue Wirklichkeiten konstruieren.
 
 
 
Die Herkunftsfamilie wird als Schlüssel zum Verständnis kindlichen Verhaltens und Erlebens
 
betrachtet. Ein wesentlicher „Klimafaktor“ der menschlichen Reifung ist die Art und Weise,
 
wie Kontakt in Beziehungen reguliert wird. In jedem System bilden sich eigene, für das
 
Beziehungsgeflecht geltende Muster aus. Solche Muster, die u.a. zeigen, wie Nähe und
 
Distanz reguliert wird, in welcher Art und Weise innerhalb und außerhalb der Familie
 
kommuniziert wird und welche Werte, Normen und Bedeutungen gültig sind. Die Erfüllung
 
von Grundbedürfnissen von Heranwachsenden (Bindung, Orientierung/ Kontrolle,
 
Selbstwertschutz/ -erhöhung, Lustgewinn/ Unlustvermeidung) können dabei versagt bzw.
 
frustriert werden und zur Entwicklung von dysfunktionalen sozial auffälligen
 
Verhaltensbereitschaften führen.
 
 
Aus einer systemischen Perspektive werden „Verhaltensstörungen“ als Signal und Hinweis
 
betrachtet, dass sich ein Familienmitglied mit Mustern auseinandersetzt, die seine
 
Entwicklung hemmen. Sie werden als gescheiterte "Lösungsversuche" verstanden.
 
 
Auffällige Verhaltensmuster und deren subjektiver Sinn werden dann im Kontext der
 
Beziehungsmuster betrachtet und erkundet. Durch eine Lösungs- wie
 
Ressourcenorientierung richtet sich pädagogisch-beraterisches Handeln dann weniger am
 
defizitären Charakter sogenannter „Symptome“ aus. Sie orientiert sich vielmehr daran, den
 
Sinnzusammenhang im Beziehungskontext zu verstehen und den oft belastenden Charakter
 
solcher Bedeutungen für die beteiligten Akteure bewusst zu machen. Sie eröffnen damit
 
einen Möglichkeitsraum, um Wachstum, Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und deren
 
Familien auf einer wertschätzenden Basis zu fördern, so dass sie sich selbst (wieder) als
 
kompetent erleben können.
 
 
Werkzeuge, die wir im Rahmen dieses Ansatzes einsetzen sind beispielsweise:
 
 
●
Genogramme
 
●
Maps
 
●
Familien-Helfer-Maps
 
●
Zeitstrahle
 
●
Soziogramme
 
●
Skulpturen
 
●
Zirkuläre Fragen
 
●
Kommentare
 
●
Zeugenarbeit
 
 
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●
Verhalten modellieren
 
●
Kontexte modellieren
 
Beziehungsorientierter Ansatz
 
Wir bauen vertrauensvolle Beziehungen zu den Menschen auf, greifen die kulturellen Riten
 
und Kommu
​
nikationsformen respektvoll auf und vermitteln auf dieser Grundlage Achtung
 
von Nähe, Distanz und Grenzen.
 
Bei Menschen, die Verunsicherung erleben oder erlebt haben, achten wir unter Beachtung
 
der Bindungstheorie darauf, als offenes, annehmendes Gegenüber im Sinne einer sicheren
 
Basis aufzutreten. Somit sind wir in der Lage, unserem Gegenüber Sicherheit, Vertrauen,
 
Verlässlichkeit in unseren Beziehungen, aber auch Strukturen zu vermitteln.
 
Familienorientierter Ansatz
 
Unsere Arbeit mit Eltern richtet sich auf die Unterstützung und Stärkung ihrer
 
Erziehungskompetenzen zur eigen
​
ständigen, selbstorganisierten und
 
verantwortungsbewussten Entwicklungsförderung ihrer Kinder und unterstützt
 
migrationssensibel notwendige Veränderungsprozesse.
 
 
In der konkreten Arbeit mit den Eltern muss daher der jeweilige kulturelle
 
Familienhintergrund wie auch das Rollenverständnis Berücksichtigung in der fachlichen
 
Ausgestaltung der Hilfe und Beachtung in der Auswahl der pädagogischen Einsatzkräfte
 
finden. Die Aufteilungen in männliche und weibliche Entschei
​
dungs- und Ansprechpartner
 
müssen daher sensibel aufgegriffen werden, was nicht selten bedeutet, so
​
wohl mit einer
 
männlichen als auch mit einer weiblichen Fachkraft die Beratungsarbeit aufzunehmen.
 
 
Hier ist die Anwendung von Kommunikationsriten ein ebenso wichtiger Bestandteil
 
interkultureller Eltern
​
arbeit wie die Erfassung weitreichender zentraler
 
Entscheidungspersonen im familiären und verwandt
​
schaftlichen Gefüge – auch außerhalb
 
des Sozialraums.
 
Vermittlung, Vernetzung und Kooperationen
 
Die (sozial-)pädagogischen Leistungsangebote zum Wohl der Kinder und Jugendlichen
 
haben dabei die Aufgabe, zwischen den Trägern der Jugendhilfe, Schulen, Institutionen,
 
Ämtern, Behörden und dem El
​
ternhaus zu vermitteln und hierzu ein ressourceneffizientes
 
Netzwerk aufzubauen.
 
 
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Unsere Integrationsansätze
 
Nach unserem Verständnis lässt sich Integration in drei Bereiche unterteilen: Erstens die
 
Integration in das funktionale System unserer Gesellschaft. Diese drückt sich
 
lebenspraktisch in der Integration auf dem Woh
​
nungs- und Arbeitsmarkt aus, aber bspw.
 
auch in der Wahrnehmung des Wahlrechts sowie in der Eingliede
​
rung im Schul-und
 
Hochschulwesen.
 
 
Als Voraussetzung muss ein Verständnis von der (deutschen) Politik, der Wirtschaft, dem
 
Gesundheits- und Bildungswesen geschaffen werden, um wichtige Verstehens-Prozesse in
 
Gang zu setzen.
 
 
Im Rahmen der sozialen Integration setzt das KRF seinen Fokus auf die Entwicklung
 
persönlicher Beziehungsnetzwerke der zu betreuenden Kinder, Jugendlichen und Familien
 
zur Stärkung ihrer individuellen Persönlichkeiten und zur Schaffung stabilisierender Faktoren
 
in Krisensituationen.
 
 
Ausschlaggebend ist hier die Förderung, Unterstützung und Entwicklung von
 
Freizeitaktivitäten (z. B. Sport, Kultur) und persönlicher Kontakte, mit denen ein verbindlicher
 
Freundes- und Bekanntenkreis auf
​
gebaut, Anbindungen durch regelmäßige Teilhabe
 
hergestellt und verlässliche Beziehungen ge
​
schaffen werden.
 
 
Unser Ziel ist es zudem, für die zu unterstützenden Familien und jungen Menschen den
 
Prozess der eigenen Ak
​
kulturation zu fördern. Wir unterstützen dabei durch Aufklärungs-
 
und Vermittlungsprozesse das Wahrnehmen von Kulturelementen jenseits des eigenen
 
Kulturverständnisses.
 
Schutz vor Kindeswohlgefährdung
 
Unser Fokus ist stets auf das Wohl des Kindes gerichtet mit dem fachlichen Blick auf eine
 
entwicklungsfördernde Erziehung, die Sicherstel
​
lung existenzieller Grundbedürfnisse und
 
der Grundlagen für eine soziale und emotionale Persönlich
​
keitsentwicklung.
 
 
Die Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und ihrer Kinder im Fall des Schutzauftrages
 
ist ein zentrales Element und soll sicherstellen, dass alle Beteiligten an der zu
 
bewältigenden Aufgabe zur Wiederherstellung des Schutzes in ihren Rollenverantwortungen
 
aktiv beteiligt sind.
 
 
 
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Mit unserer Unterstützung soll das Wohlergehen des Kindes durch notwendige Änderungen
 
der Verhal
​
tensweisen der Bezugspersonen und einer Offenheit für die eigene
 
Lernbereitschaft wieder hergestellt werden.
 
 
Hierzu zählt neben der beratenden Tätigkeit und der handlungsorientierten Anwendbarkeit
 
vermittelten Wissens vor allem die enge Zusammenarbeit und Vernetzung mit weiteren
 
Unterstützungseinrichtungen und Instituten, die zur Sicherung des Kindeschutzes aktiviert
 
werden können.
 
 
Der Umgang im Kinderschutz erfordert zudem einen engen, transparenten und vor allem
 
zeitnahen Aus
​
tausch mit den hiesigen Jugendämtern und eine sehr präzise Dokumentation
 
von Beobachtungen und Erfolgen.
 
 
Zur Wahrnehmung unseres Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdungen haben wir eine
 
interne Leitlinie erarbeitet, die ebenfalls Bestandteil dieses Dokuments ist.
 
 
Weitere Ansätze und Methoden
 
Seminare
 
In Seminaren vermitteln wir Wissen praxis- und erfahrungsnah. Ziel eines Seminars ist es,
 
dass die Teilnehmenden später möglichst viel vom Erlernten in ihrem Alltag umsetzen
 
können. Seminare sollen es den Teilnehmern ermöglichen, sich Expertenwissen
 
anzueignen, komplexe Themengebiete zu hinterfragen und im Austausch mit anderen neue
 
Sachverhalte zu erlernen.
 
Trainings
 
Dieses Arbeitsformat setzen wir primär in der Erwachsenenbildung ein und verstehen es als
 
Weiterbildung, mithilfe derer die Teilnehmenden eine neue oder andere Verhaltensweise in
 
einer bestimmten Situation erlernen sollen. im Gegensatz zum klassischen Seminar geht es
 
also nicht darum, neues Wissen zu erwerben, sondern dessen Umsetzung in die Praxis
 
auch zu üben bzw. zu trainieren.
 
 
Workshops
 
In einem Workshop bearbeitet (to work = arbeiten) eine Gruppe von Teilnehmenden Themen
 
unter Anleitung einer Moderatorin oder eines Moderators. Meist werden bei uns Workshops
 
eingesetzt, wenn es darum geht, gemeinsam Strategien zu entwickeln und/oder Lösungen
 
 
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zu erarbeiten. Es steht also nicht das Erlernen von Wissen im Vordergrund, sondern eher
 
die gemeinsame Entwicklung von Neuem oder Besserem
 
Vorträge
 
Im Gegensatz zu einem Seminar, Training oder Workshops werden bei einem Vortrag die
 
Zuhörenden weniger aktiv eingebunden. Hier geht es in erster Linie darum, durch einen
 
Redner, den Teilnehmenden ein bestimmtes Thema zu vermitteln.
 
Wertearbeit
 
Die Wertearbeit hat ihren Ursprung in der Logotherapie Viktor Frankls. Sie wurde durch
 
Interventionen des Neurolinguistischen Programmierens (NLP) populär gemacht. Werte sind
 
grundlegende Faktoren, die der inneren Orientierung dienen. Mit ihrer Hilfe können wir
 
Klienten z.B. ein Erklärungsmodell für einen inneren Konflikt zur Verfügung stellen oder auch
 
einen Bezugsrahmen für die Bewertung von Entscheidungsoptionen schaffen.
 
 
Parts Party & Inneres Team
 
Virginia Satir, eine der Begründerinnen der Systemischen Familientherapie, prägte in den
 
1960er Jahren die Intervention der Parts Party, bei der die verschiedenen inneren Anteile
 
eines Klienten mithilfe von Stellvertretern unter der Anleitung eines Therapeuten aufgestellt
 
werden. Häufig wird auch die Möglichkeit in Betracht gezogen, einzelne Anteile zu zeichnen,
 
oder sie mit Figuren bzw. Gegenständen zu symbolisieren. Ein Modell, das hieraus
 
abgeleitet wurde ist das “Innere Team”, das 1998 von dem Psychologen Freidmann Schulz
 
von Thun begründet wurde.
 
Drama-Dreieck
 
Das Drama-Dreieck ist ein Modell bzw. ein sogenanntes Spiel der Transaktionsanalyse, das
 
dafür eingesetzt werden kann, bestimmte unproduktive Konfliktdynamiken zu verstehen und
 
einen Ausstieg daraus zu finden.
 
Bewusster Einsatz von Sozialformen
 
Im Rahmen von Seminaren, Trainings und Workshops setzen wir unterschiedliche
 
Sozialformen ein, die Wahl der Sozialform(en) hängt von unterschiedlichen didaktischen
 
Überlegungen ab. Bei Diesen sind nachfolgende Kriterien zu berücksichtigen:
 
 
●
Bearbeitbarkeit der Aufgabe / Frage,
 
●
Differenzierung des Stoffes,
 
 
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●
Aktivierung der Teilnehmenden,
 
 
●
Klärung von Sachverhalten,
 
 
●
Vertiefung / Übung von Inhalten,
 
●
soziale Interaktion,
 
 
●
biografische Erfahrung.
 
 
Beim Wechsel der Sozialform sind klare Anweisungen unverzichtbar. Dabei ist zu klären
 
bzw. zu vereinbaren:
 
 
●
Welche Aufgaben sind in Gruppen- und / oder Einzelarbeit zu bearbeiten?
 
●
Wie ist die Einteilung herzustellen?
 
 
●
Wie viel Zeit steht zur Verfügung?
 
 
●
Welches Ergebnis wird erwartet?
 
●
Wer übernimmt welche Rolle bzw. Funktion (insbesondere bei Gruppenarbeit)?
 
●
Wie werden Funktionen und Rollen und von wem definiert?
 
●
Wie wird die Weiterbearbeitung der Ergebnisse transparent gemacht?
 
 
●
Wie wird mit den Ergebnissen weitergearbeitet?
 
 
 
In oben genannten Formaten setzen wir unter Berücksichtigung der aufgestellten Kriterien
 
folgende Sozialformen ein:
 
 
●
individuelle Arbeit,
 
●
Partnerarbeit,
 
●
Arbeitsgruppen,
 
 
●
Projektgruppen,
 
 
●
Plenum.
 
 
Bewusster Einsatz von Beratungsformen
 
Da man nach Prof. Dr. phil. habil. K. Rappe-Giesecke in Beratungssituationen grundsätzlich
 
zwischen drei Typen von Beratungsklienten (Individuen, Gruppen und Organisationen)
 
unterscheiden kann, leiten sich hieraus auch drei Beratungsformen ab, die in in unserer
 
Arbeit zum Einsatz kommen können:
 
 
●
Einzelberatung
 
●
Gruppenberatung
 
●
Organisationsberatung
 
 
 
 
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Qualitätsmanagement
 
Das KRF verfügt über ein etabliertes Qualitätsmanagement. Grundlage hierfür bildet die
 
Unternehmensrichtlinie, gemeinsam mit den ergänzenden Richtlinien und Leitfäden für die
 
jeweiligen Prozesse innerhalb des KRFs.
 
 
 
Qualitätssicherung ist wichtig, um u.a.:
 
 
●
die Zufriedenheit unserer Klienten, Kunden und Partner sicherzustellen,
 
●
die Motivation der Mitarbeiter zu fördern,
 
 
●
die Nachfolgekosten zu minimieren,
 
●
Projektrisiken zu vermeiden.
 
 
Zur Sicherung der Qualität steht das KRF im ständigen Austausch mit anderen freien und
 
öffentlichen Trägern der Jugendhilfe. Außerdem werden durch regionale und überregionale
 
Arbeitskreise, Konzepte zur Prävention von Kinderrechtsverletzungen kontinuierlich
 
verbessert und kritisch bearbeitet.
 
 
Aber nicht nur die Zusammenarbeit mit Institutionen der Jugendhilfe, wie z.B. Stiftung Bürger
 
für Bürger, Junge Stadt Köln e.V., EducationY, Deutsches Institut für Menschenrechte, ist
 
uns wichtig, sondern auch die Rückmeldung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen.
 
Zur Evaluation werden nach durchgeführten Aktionen Fragebögen verteilt und ausgewertet,
 
denn insbesondere die Mitwirkung der Kinder selbst an den Qualitätsstandards kann
 
entscheidende Qualitätsmängel aufdecken und beseitigen.
 
 
Die Qualifizierung und Weiterbildung des Personals hat oberste Priorität für die Arbeit mit
 
Kindern. In regelmäßigen Abständen werden die Mitarbeiter des KRF geschult und für
 
kritische Themen sensibilisiert (s. II.3.a.).
 
 
Der transparente und direkte Umgang, sowohl untereinander wie auch mit Außenstehenden,
 
gehört zur Unternehmenskultur und ist eine Voraussetzung für das Funktionieren des
 
gesamten Konzeptes.
 
 
Im Mittelpunkt unseres Qualitätsmanagements steht als Instrument ein sogenannter Review.
 
Er dient der Qualitätssicherung und Fortschrittsermittlung. Anhand einer individuellen
 
Checkliste überprüfen wir das bisherige Ergebnis einer konkreten Maßnahme und
 
kommentieren es. Gegebenenfalls kann hier auch der Auftraggeber / Klient / Begünstigte mit
 
einbezogen werden. Ein Review ergibt eine Nachbesserung oder die Abnahme der
 
 
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vorliegenden Arbeitsleistung. Vergleichbar mit einem Review ist ein Qualitätscheck oder
 
Audit.
 
 
 
Darüber hinaus achten wir nicht nur im Bereich der individuellen Hilfe, sondern auch in
 
anderen Maßnahmen darauf, in den entsprechenden Projektteams unterschiedliche
 
berufliche Professionen abzubilden. Dadurch wird ebenfalls die Qualität unserer Arbeit
 
gesichert.
 
 
 
Je nach Maßnahme und Ergebnisziel können neben den hier genannten Maßnahmen zum
 
Qualitätsmanagement auch weitere Maßnahmen ergriffen werden.
 
 
 
Grundsätzlich unterliegt der gesamte Planungs- und Durchführungsprozess von Projekten
 
einer gesonderten Richtlinie.
 
 
 
 
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Präventions und Schutzkonzept
 
Vorwort
 
Die Prävention von Kinderrechtsverletzungen wird durch unser oberstes Ziel: „Kinderrechte
 
zu verwirklichen“ begünstigt. Deshalb hat die Prävention einen besonders hohen Stellenwert
 
in unserer Organisation. Wir möchten allen Minderjährigen, unabhängig von Nationalität
 
oder Alter, die Möglichkeit geben, sich frei zu entfalten und ihre Rechte wahrzunehmen.
 
 
 
Potentielle Gefahren sollen früh genug identifiziert und abgewendet werden, um rechtzeitig
 
Anzeichen oder Verstärkung von Benachteiligung zu verringern und dem entgegenzuwirken.
 
Wir vermitteln Kindern und Jugendlichen Werte, Informationen, fördern ihre
 
Lebenskompetenzen und befähigen sie, für ihre Belange und Interessen einzustehen. Wir
 
stärken und ermutigen Kinder und Jugendliche darin, sich zu eigenständigen und sozial
 
kompetenten Persönlichkeiten zu entwickeln, damit sie sich als wertvolle Mitglieder unserer
 
Gesellschaft wahrnehmen und an dieser partizipieren. Mädchen und Jungen sollen uns bei
 
Problemen oder zu reinen Informationszwecken kontaktieren.
 
 
 
Das bedeutet, dass in sämtlichen, in der Organisation genutzten Fachkonzepten die
 
präventive Ausrichtung berücksichtigt wird. Die Grundlage dafür bieten die
 
Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, sowie das Kinder- und Jugendschutzgesetz
 
§14 SGB VIII und die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie §16 SGB VIII.
 
Ergänzend wird das JuSchG, JGG und Kinder- und Jugendfördergesetz angewandt.
 
 
 
Das KRF sieht in seiner Aufgabe zur Prävention von Kinderrechtsverletzungen u.a.:
 
●
Sich für Kinder und Jugendliche stark zu machen und diese zu befähigen, sich vor
 
gefährdenden Einflüssen zu schützen
 
 
●
Eltern und Erziehungsberechtigte in ihrer Erziehungskompetenz zu unterstützen
 
 
●
Familien zu stärken und deren Zusammenleben zu fördern
 
 
●
Sowie rechtliche Voraussetzungen zur Einhaltung von Kinderrechten zu schaffen
 
 
 
Damit obliegt dem KRF auch der Auftrag, Mädchen und Jungen hinsichtlich jeglicher
 
Gefährdung an Gesundheit, Leben und sexueller Selbstbestimmung zu schützen. Das KRF
 
verurteilt jede Form der sexualisierten Gewalt und des sexuellen Missbrauchs, sowie jede
 
weitere Form der Kindeswohlgefährdung.
 
 
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Risikoanalyse
 
Für die Einleitung präventiver Maßnahmen müssen vorab kritische Faktoren identifiziert
 
werden, die sich negativ auf das Wohl des Kindes auswirken können. Dazu müssen
 
Personengruppen, Orte und Situationen identifiziert werden, die Tatvorgänge besonders
 
begünstigen. 
 
Kindesmissbrauch findet in der Regel nicht spontan statt, sondern wird von den Tätern im
 
Voraus geplant. Die Täter suchen nach Verletzlichkeit und Schwächen bei den Kindern, um
 
diese als Anknüpfpunkte zu nutzen. 
 
●
Kinder, die bereits durch seelische oder körperliche Misshandlung und
 
Vernachlässigung vorbelastet sind, haben oftmals ein besonderes Bedürfnis nach
 
Nähe und Zärtlichkeit. Sie verfügen in der Regel weitgehend nicht über die Fähigkeit
 
ihre Grenzen zu verteidigen und sich gegen Übergriffe zu schützen. 
 
●
 Auch Außenseiter sind wegen ihrer isolierten Stellung in der Gesellschaft ein
 
häufiges Opfer sexueller Gewalt. 
 
●
Ebenso sind Kinder betroffen, die aus hierarchischen und autoritären Familien
 
stammen und Erwachsene als Personen sehen, denen sie sich unterzuordnen haben
 
und ungefragter Gehorsam geleistet werden muss. Gleiches gilt für Kinder, die
 
konsequent mit emotionaler Härte zu einer vermeintlich starken Persönlichkeit
 
erzogen wurden, da diese es häufig nicht wagen, sich einer Person anzuvertrauen. 
 
●
Kinder, denen in ihrer Erziehung vermittelt wird, dass die Auseinandersetzung mit
 
dem Thema Sexualität abstoßend und schlecht ist, stehen auch im Fokus der Täter,
 
da diese sich mit dem Tabuthema an niemanden wenden können. 
 
●
Im erhöhten Maß schutzbedürftig sind Kinder und Jugendliche mit einer
 
Behinderung. Sie sind aufgrund ihrer physischen und psychischen Verfassung
 
besonders angreifbar und gesellschaftlichen Vorurteilen ausgesetzt. 
 
●
Diese Kinder sind oft auf Hilfestellungen und Unterstützung in ihrem Alltag, unter
 
anderem in der Pflege angewiesen. Oft haben sie kein ausgewogenes Körpergefühl.
 
Zudem lässt der ständige körperliche, mitunter auch sehr intime Kontakt Situationen
 
entstehen, die von Tätern ausgenutzt werden. 
 
●
Die Täter, die als sorgepflichtigen Personen der Kinder mit einer Behinderung
 
agieren, nutzen das Abhängigkeitsverhältnis aus, da diese auf deren Wohlwollen und
 
Unterstützung angewiesen sind und deswegen keinen Widerstand leisten. 
 
●
Die Tabuisierung der Sexualität von behinderten Menschen wirkt sich bei den
 
Kindern in Sehnsucht nach Nähe und Zärtlichkeit aus. 
 
 
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●
Bei Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung setzen die Täter auf ein
 
vermindertes Ausdrucksvermögen und ein nicht vorhandenes Selbstwertgefühl. 
 
●
Zudem ist das gesellschaftliche Vorurteil, beeinträchtigte Kinder und Jugendliche
 
seien keine expliziten Missbrauchsopfer, da sie aufgrund ihrer vermeintlichen
 
Unattraktivität für Täter uninteressant sind, ein deutlicher Risikofaktor. 
 
Die meisten Mitarbeiter des KRFs (KinderRechteForum) kommen im Berufsalltag selten
 
direkt mit Kindern in Kontakt. Das KRF kommt in der Regel direkt mit Kindern in Kontakt,
 
wenn eine Aktion, ein Projekt umgesetzt oder individuelle Hilfe geleistet wird. 
 
Ziele und fachliche Standards
 
1. Zielsetzung des KRFs
 
Die Arbeit des KRFs mit Kindern und Jugendlichen verfolgt das Ziel, das Wohl des Kindes
 
zu fördern und die Kinderrechte zu verwirklichen. Alle Mitarbeiter des KRFs tragen durch ihr
 
Verhalten dazu bei, dass den Kindern eine Haltung der Wertschätzung und eine Achtung der
 
Selbstbestimmung entgegengebracht wird. Alle Mitarbeiter verpflichten sich, die Kinder aktiv
 
vor Gewalt und grenzüberschreitendem Verhalten zu schützen. Sie werden dafür qualifiziert,
 
eine mögliche Gefährdung frühzeitig zu erkennen und die zuständige Person darüber zu
 
informieren. Die direkte Ansprache von kritischen Themen und eine offene Diskussionskultur
 
im Unternehmen lösen, insbesondere beim Thema sexuelle Gewalt, den Gegenstand aus
 
seiner Tabuisierung. Unterstützt durch die geeignete Öffentlichkeitsarbeit, soll das Thema
 
offen diskutiert und aufgedeckt werden. 
 
Ethische Standards zum Thema Kinderschutz gehören zum Grundverständnis der
 
Mitarbeiter und werden dementsprechend umgesetzt. 
 
Primäre Prävention:
 
 
Durch vorbeugende Maßnahmen (Aufklärung, Erziehung, Information, politische Aktionen,
 
Öffentlichkeitsarbeit) soll eine mögliche Gefährdung oder Schädigung von Kindern und
 
Jugendlichen vermieden werden. 
 
Sekundäre Prävention:
 
 
Durch frühzeitiges Erfassen von Beeinträchtigung und gezielte Maßnahmen soll eine
 
Verschlechterung verhindert werden. 
 
Tertiäre Prävention:
 
 
 
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Durch spezielle Maßnahmen soll eine Wiederholung vermieden oder Folgeprobleme
 
verhindert werden. 
 
Zielgruppe: 
 
 
Die Zielgruppe des KRFs umfasst Kinder, Jugendliche, sowie Eltern/Erwachsene und
 
Familien. Darüber hinaus betreffen Maßnahmen des KRFs auch Multiplikatoren wie
 
Erzieher, Lehrer, Jugendleiter und Mitarbeiter der Jugendhilfe. 
 
2. Instrumente
 
a. Qualifizierung:
 
 
Die Grundlage zur Vermeidung von physischer und psychischer Gewalt innerhalb des
 
Unternehmens ist die Qualifizierung und Wertekompetenz unseres Personals.
 
Zusätzlich ist es für alle Mitarbeiter, die im regelmäßigen, kontinuierlichen und
 
eigenverantwortlichen Kontakt und Austausch mit Kindern und Jugendlichen stehen,
 
verpflichtend, an Schulungen zu diesen Themen teilzunehmen:
 
 
Pädagogisches Grundverständnis
​
:
 
 
Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern - Sensibilisierung für besondere Situationen und
 
Vertrauensverhältnisse im Rahmen der Kinder und Jugendarbeit, Formen der
 
Kindeswohlgefährdung)
 
 
Rechtlicher Hintergrund des Schutzauftrages
​
:
 
 
Schutzauftrag nach § 8 a – was heißt das?, Vorgehen im Fall einer Vermutung, Information
 
über den Notfallplan.
 
 
Die Mitarbeiter werden dadurch qualifiziert, eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls zu
 
erkennen und diese bei den zuständigen Personen anzusprechen. Dadurch werden die
 
Mitarbeiter zum Thema Schutz des Kindeswohls aufgeklärt und sensibilisiert. Darüber
 
hinaus werden zu ausgewählten Aktionen spezielle Schulungen konzipiert, die sich an der
 
spezifischen Situation oder dem Alter der Kinder orientiert.
 
 
b. Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
 
Durch die Vielfältigkeit der Unternehmensaktivität und der Einsatzbereiche der Mitarbeiter
 
kann ein Kontakt zu Kindern nicht ausgeschlossen werden. Von jedem Mitarbeiter des
 
KRFs, ob haupt- oder ehrenamtlich tätig, liegt dem Unternehmen ein erweitertes
 
polizeiliches Führungszeugnis vor. Dieses Führungszeugnis muss vor Beginn des
 
 
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Arbeitsverhältnisses vorgelegt werden. Das Zeugnis darf nicht älter als drei Monate sein und
 
muss nach dem Ablauf von fünf Jahren neu vorgelegt werden.
 
c. Beauftragte(r) für das Kindeswohl und Beschwerdemanagement
 
 
Bei jeder Aktion, an der das KRF beteiligt ist, ist mindestens ein Beauftragter für das
 
Kindeswohl anwesend. Diese Vertrauensperson ist allen beteiligten Kindern, Jugendlichen
 
und Mitarbeitern bekannt zu machen. Der Beauftragte ist in besonderer Weise für das
 
Thema sensibilisiert und beobachtet die Aktion aufmerksam. Er ist für die Umsetzung des
 
Präventionskonzeptes verantwortlich und kennt den Notfallplan im Krisenfall. Jeder
 
Mitarbeiter des KRFs ist bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung ansprechbar. 
 
Zu jedem Zeitpunkt der Unternehmensaktivität im Alltag oder in Projekten ist es den Kindern,
 
Jugendlichen, deren Angehörigen und Mitarbeitern möglich, das Beschwerdemanagement
 
des KRFs zu nutzen, worauf ausdrücklich hingewiesen wird. 
 
d. Notfallplan
 
 
Der Notfallplan stellt die Handlungsleitlinien im Falle eines Verdachts- oder
 
Beobachtungsfalls dar. Der Notfallplan, der an jeden Mitarbeiter ausgehändigt wird, benennt
 
die Vertrauenspersonen, die nächsten Schritte und die Ansprechpartnerin. Der Notfallplan ist
 
mit sämtlichen Telefonnummern von Vertrauenspersonen, Ansprechperson zuständiger
 
Behörden und Mitarbeitern ausgestattet. 
 
Für den Fall, dass eine Vertrauensperson selber betroffen ist, wird eine entsprechende
 
Ersatzperson hinzugezogen.  
 
Die Vertrauenspersonen des Unternehmens sind allen Mitarbeitern bekannt und wurden
 
nach den Kriterien ihrer fachlichen Qualifikation und ihrer Sozialkompetenz ausgewählt.
 
Jeder Mitarbeiter des KRFs und jedes Kind kann sich mit einem Problem an eine
 
Vertrauensperson wenden. Übersteigt die Problemlösung die Kompetenz der
 
Vertrauensperson, wird sich diese an die Ansprechperson oder und die Geschäftsführung
 
wenden, um eine mögliche Kindeswohlgefährdung einzuschätzen.
 
Handlungsleitfaden im Verdachtsfall
 
Hinweis:
 
 
Ungewissheit und unsachliche Informationen nach einem gewalttätigen Ereignis verstärken
 
die Unsicherheit und Ängste des Opfers. Durch organisationsübergreifende Regelungen
 
können die Mitarbeiter im Voraus auf Gefahrensituationen vorbereitet werden und flexibel
 
 
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und individuell reagieren. Es ist bekannt, dass die ersten Stunden nach einem traumatischen
 
Ereignis für die Verarbeitung des Erlebten von außerordentlicher Bedeutung sind. Deshalb
 
sind im Verdachtsfall unverzüglich sämtliche Schritte des Notfallplans einzuleiten. Im akuten
 
Verdachtsfall (oder bei bestätigtem Verdacht) wird das Opfer außerdem innerhalb der ersten
 
24 Stunden psychologisch betreut. Die anschließende Nachsorge wird von der gesetzlichen
 
Unfallversicherung übernommen.
 
 
 
Folgende Vorgehensweise ist zu beachten:
 
 
1.
Ruhe bewahren und nichts überstürzen! Keine überstürzte Aktionen.
 
2.
Offen gegenüber der betroffenen Person sein.
 
 
3.
Keine Versprechungen machen, die nicht gehalten werden können. Teile der
 
betroffenen Person offen mit, dass du Hilfe holst.
 
 
4.
Signalisiere den Betroffenen, dass du die Situation ernst nimmst und dich darum
 
kümmerst. Mache keinen falschen Aussagen, die nicht einhaltbar sind (z.B. völlige
 
Verschwiegenheit).
 
 
5.
Bitte keine Informationen an den/die vermutlichen Täter.
 
6.
Dokumentiere unverzüglich und chronologisch alle Gespräche und Angaben zu Ort,
 
Zeugen, Eindrücke, Inhalt und Zeitpunkt.
 
 
7.
Kontaktiere unverzüglich mindestens eine anwesende Vertrauensperson:
 
○
Nadja Decker (Diplom Soz.-Päd.)
 
○
Laureen Blettenberg (B.Sc. Psychologie)
 
○
Katharina Breidenbach (Ass. jur.)
 
○
Sören Krämer
 
 
○
Luise Traxel (M.A. Bildungswissenschaften)
 
○
Fehmke Schillo (B.Sc. Psychologie)
 
 
Die informierte Vertrauensperson bespricht sich mit den anderen Vertrauenspersonen, ob
 
die Wahrnehmungen geteilt und nachvollzogen werden können.
 
Daraufhin informieren sie die Ansprechperson (Diplom-Psychologin Stephanie Busch) und
 
die Geschäftsführung. Gemeinsam wird überlegt und entschieden - mit dem
 
Kind/Jugendlichen und ggf. dem Personensorgeberechtigten, wie die nächsten Schritte
 
aussehen (z.B. frei zugängliche Hilfen oder Fachberatungen oder dann, wenn es angezeigt
 
ist, das örtliche Jugendamt).
 
Die Polizei sollte nur im äußersten Notfall kontaktiert werden. Die Kontaktaufnahme mit der
 
Polizei erfolgt, wenn es notwendig ist oder sich der Verdacht bestätigt.
 
 
 
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Präventionsmaßnahmen
 
Die Prävention von Kinderrechtsverletzungen ist fest im Alltagsgeschäft des KRF verankert. Neben
 
den oben genannten Instrumenten dienen die allgemeinen Geschäftsaktivitäten des KRF ebenfalls
 
der Prävention von Kinderrechtsverletzungen.
 
 
Öffentlichkeitsarbeit
 
Das KRF arbeitet eng mit Vertretern der Medien und der Politik zusammen. Durch die Verbreitung der
 
Kinderrechte und die Steigerung der Aufmerksamkeit auf Probleme, wird die Öffentlichkeit für dieses
 
Thema sensibilisiert und zum Nachdenken/Handeln angeregt. Außerdem ist es unsere Aufgabe,
 
durch die Gewinnung von Einfluss, den Jugend- und Kinderschutz auf Bundes- und Landesebene
 
mitzugestalten.
 
Projekte/Aktionen
 
Projekte
und
Aktionen
des
KRFs
legen
in
der
Regel
einen
Schwerpunkt
auf
das
Informieren
und
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Erarbeiten
der
Kinderrechte.
Sie
dienen
der
Aufklärung
und
der
Vermittlung
von
Wissen,
wodurch
die
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kinder und Jugendlichen angeleitet werden sollen, sich selbst zu helfen.
 
In den Projekten werden verschiedene Themenschwerpunkte wie beispielsweise die gewaltfreie
 
Kommunikation, Engagementförderung und Partizipation nachhaltig gefördert und altersgerecht
 
erarbeitet.
 
Mit einer anschließenden Evaluation können die Aktionen kontinuierlich verbessert und auf die
 
Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen abgestimmt werden.
 
Qualitätssicherung
 
Zur Sicherung der Qualität steht das KRF im ständigen Austausch mit anderen freien und
 
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uns wichtig, sondern auch die Rückmeldung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen.
 
Zur Evaluation werden nach durchgeführten Aktionen Fragebögen verteilt und ausgewertet,
 
denn insbesondere die Mitwirkung der Kinder selbst an den Qualitätsstandards kann
 
entscheidende Qualitätsmängel aufdecken und beseitigen.
 
 
 
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Die Qualifizierung und Weiterbildung des Personals hat oberste Priorität für die Arbeit mit
 
Kindern. In regelmäßigen Abständen werden die Mitarbeiter des KRF geschult und für
 
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gehört zur Unternehmenskultur und ist eine Voraussetzung für das Funktionieren des
 
gesamten Konzeptes.
 
Verhaltenskodex zur Prävention physischer, psychischer und
 
sexueller Gewalt
 
Der Verhaltenskodex orientiert sich an der Verantwortung des Schutzauftrags des
 
Unternehmens bei Kindeswohlgefährdung nach §8 a SGB VIII. Das Ziel des Kodex ist die
 
weitest gehende Prävention psychischer, physischer und sexueller Gewalt gegenüber
 
Kindern und Jugendlichen. Er interpretiert gesetzliche Bestimmungen, beinhaltet selbst
 
auferlegte Rechte und Pflichten der Mitarbeiter und formuliert
 
Selbstverpflichtungserklärungen zur Realisierung der Prävention von Gewalt gegenüber
 
Kindern.
 
 
Der Verhaltenskodex ist für alle haupt- und ehrenamtlich, sowie hauptberuflich angestellten
 
Mitarbeiter des KRF verpflichtend. Art, Umfang und Qualität unserer Arbeit werden über
 
Leistungs- und Qualitätsberichte definiert. Unsere Arbeit ist stets transparent und richtet sich
 
nach den Prinzipien der Solidarität, Subsidiarität, Gerechtigkeit sowie Nachhaltigkeit.
 
 
 
 
 
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Grundhaltung
 
 
Den in unserer Institution betreuten Kindern, deren Angehörige sowie sämtlichen Personen
 
ist grundsätzlich mit Respekt und Wertschätzung zu begegnen. Wir achten besonders auf
 
den Schutz des Rechtes auf:
 
●
Körperliche Unversehrtheit,
 
●
Schutz vor psychischen Verletzungen und Diskriminierungen,
 
●
Entfaltung der Persönlichkeit,
 
 
Kinderrechte und Kinderschutz
 
 
Das KRF begreift seine Aufgabe im Kinder- und Jugendschutz in der Umsetzung der
 
UN-Kinderrechtskonvention, sowie des SGB VIII, als eine fortwährende Aufgabe im
 
beruflichen Alltag. Wir achten die Rechte junger Menschen und stellen die in SGB VIII
 
formulierten Bestimmungen sicher. Wir verpflichten uns sämtliche Vorkehrungen zum Schutz
 
des Kindes umzusetzen, insbesondere den Schutz vor Gewalt, Schadenszufügung oder
 
Misshandlung, Vernachlässigung, schlechter Behandlung oder Ausbeutung.
 
 
Beteiligung
 
 
Wir setzen die in §8 SGB VIII formulierten Beteiligungsrechte von Kinder und Jugendlichen
 
um, indem wir alle uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen, sowie deren Familien und
 
Angehörigen,wenn möglich, einbeziehen. Wir sind der Überzeugung, dass die Beteiligung
 
von Kindern eine wesentliche Grundlage unserer pädagogischen Arbeit darstellt. Wir
 
ermöglichen und fördern die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Dafür
 
gestalten wir unsere Strukturen dementsprechend, sodass die Mitsprache,
 
Selbstbestimmung und Beteiligung stets möglich ist. Diese partizipative Grundhaltung ist die
 
Basis für unser professionelles Handeln.
 
 
Wir unterstützen Kinder und deren Angehörige bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf
 
Einspruch und Beschwerde. Insbesondere bei Verstößen gegen die Integrität des Kindes
 
oder deren Angehörige und erlittenem Fehlverhalten, werden sie unterstützt. Neben der
 
intensiven Aufklärung der Kinder bezüglich ihrer Rechte, stellt das KRF eine funktionierende
 
interne und externe Beschwerdeinfrastruktur zur Verfügung.
 
 
 
 
 
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Personal
 
 
Wir bieten unseren Mitarbeitern Personalentwicklungsmaßnahmen, Gesundheitsschutz,
 
förderliche Arbeitsbedingungen, Chancengerechtigkeit, die Vereinbarung von Beruf und
 
Familie. Die Qualität unserer Arbeit gewährleisten wir durch die Beschäftigung einer
 
ausreichenden Anzahl an Fachkräften mit den entsprechenden fachlichen und persönlichen
 
Qualifikationen. Wir tragen Sorge dafür, geeignete Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen an
 
unsere Mitarbeiter zu kommunizieren und ihnen die Teilnahme daran zu ermöglichen.
 
 
Sämtliche Unternehmensprozesse, sowie der Umgang mit jungen Menschen werden
 
regelmäßig reflektiert, um den Mitarbeitern eine Handlungssicherheit im pädagogischen
 
Alltag zu bieten. Außerdem werden sie im Sinne eines Präventions- und Schutzkonzeptes
 
alltäglich gegen Missbrauch und Misshandlung sensibilisiert und zum Austausch in
 
Verdachtsmomenten ermutigt.
 
 
Umgang mit Krisen
 
 
Das KRF verfügt über fachlich fundierte Konzeptionen und Handlungsleitlinien, in denen
 
sämtliche pädagogische Aussagen zum Umgang mit jungen Menschen vermittelt werden.
 
Diese Handlungskonzepte dienen außerdem der präventiven Vorbereitung der Mitarbeiter
 
auf Krisensituationen.
 
Im Krisenfall haben alle Mitarbeiter dafür Sorge zu tragen, dass die rechtliche
 
Informationspflicht, die Beteiligung aller Betroffenen, sowie die Dokumentation der Krise,
 
gewährleistet sind. Besondere Vorkommnisse und grenzverletzendes Verhalten werden der
 
zuständigen Behörde gemeldet. Das Krisenmanagement wird von sämtlichen Mitarbeitern
 
durch ein Höchstmaß an Offenheit, Selbstreflexion und Kommunikationsfähigkeit unterstützt.
 
 
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Literaturverweise
 
Bär, D., Hanke, K., & Schiller, S. (kein Datum). 
​
Kinderreport 2015
​
. Berlin: Deutsches
 
Kinderhilfswerk e.V.
 
 
KidsRights Foundation. (17. April 2017). Von 
​
KidsRights Index
​
:
 
http://www.kidsrightsindex.org/ abgerufen.
 
 
KidsRights Foundation. (2017). 
​
The KidsRights Index 2016
​
. Amsterdam.
 
 
Kittel, C. (17. April 2017). 
​
Stellungnahmen
​
. Von Deutsches Institut für Menschenrechte:
 
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/stellungnahme-rechte-von-ki
ndern-und-jugendlichen-in-nrw-staerken/ abgerufen
 
 
Kittel, C. (17. April 2017). 
​
Stellungnahmen
​
. Von Deutsches Institut für Menschenrechte:
 
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/stellungnahme-staerkung-de
r-kinderrechte-anlaesslich-der-oeffentlichen-anhoerung-des-bundestagsausschu/ abgerufen
 
 
Früchtel, F., Cyprian, G., & Budde, W. (2012).  
Sozialer Raum und soziale Arbeit
​
. VS Verlag
 
für Sozialwissenschaften.
 
 
 
 
 
 
 
 
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Beratungsverlauf (1)

28.01.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0093/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.01.2020
Erstellt
13.01.2020 15:36