0093/2020
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: gemeinnützige "KRF KinderRechteForum UG"
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/62 1701 Vorlagen-Nummer 0093/2020 Freigabedatum 16.01.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: gemeinnützige "KRF KinderRechteForum UG" Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die gemeinnüt- zige „KRF KinderRechteForum UG“, Elisabeth-von-Mumm-Platz 5, 50937 Köln, gemäß § 75 Absatz 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Jugendhilfeausschuss 28.01.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung der Dringlichkeit: Der Anerkennungsantrag der gemeinnützigen „KRF KinderRechteForum UG“ stand bereits unter Einhaltung der Fristen unter Session-Nr. 4386/2019 auf der Tagesordnung. Aufgrund eingetretener Änderungen mit Auswirkungen, sowohl auf den Gesellschaftsvertrag als auch die Konzeption, musste die Vorlage von der Tagesordnung genommen werden. Um Möglichkeiten des „KRF“ zur Mittelakquise, deren Förderbedingung u.U. der Nachweis der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ist, nicht entgegen zu stehen, ist die Aufnahme der neu gefassten Beschlussvorlage inklusive aktualisierter Anlagen für die ursprünglich avi- sierte Ausschusssitzung dringend erforderlich. Begründung: Die heute bestehende „KRF KinderRechteForum UG“, Elisabeth-von-Mumm-Platz 5, 50937 Köln, wurde am 01.04.2016 gegründet, so wie es in der Satzung des 2014 gegründeten Vorgänger- Vereines festgelegt war. Die Gesellschaft wurde am 26.04.2016 unter der Handelsregister-Nr.: HRB 87486 beim Amtsgericht Köln eingetragen. Ein Freistellungsbescheid des Finanzamtes Köln-Mitte zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer für 2016 liegt mit Datum vom 01.03.2018 vor. Die gemeinnützige Gesellschaft beantragt mit Schreiben vom 11.04.2019 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Laut § 2 des Gesellschaftsvertrages ist Zweck der Gesellschaft die Förderung der Jugendhilfe und die Unterstützung von Kindern. Kinder und Jugendliche werden hinsichtlich ihrer politischen Bildung un- terstützt. „Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Stärkung des Bewusstseins, aber auch Förderung von Engagement für Kinderrechte durch verschiedene Angebote, Veranstaltungen und ähnliche Aktionen. Zudem betreibt die Gesellschaft Einzelfallhilfe und allgemeine Kinder- und Ju- gendarbeit.“ Seine Aufgabe sieht das „KRF“ hauptsächlich darin, Kinder und Jugendliche zu motivieren, sich zu engagieren und ihnen die Möglichkeiten sowie die Vielfalt der Partizipation aufzuzeigen. „Die Förderung von Engagement findet z.B. in Form von Jugendgipfeln und Workshops an Schulen statt.“ Wesentliche Zielgruppen der Arbeit sind gemäß „KRF“: Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Eltern minderjähriger Kinder Geschwister und sonstige Bezugspersonen Minderjähriger Erzieher/innen, Lehrer/innen und sonstige Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten Im Kölner Raum wurden Erfahrungen mit der Durchführung eintägiger Workshops in Schulen, Teil- 3 nahme mit einem Infostand an verschiedenen Veranstaltungen (z.B. Kölner Ehrenamtstag), Durchfüh- rung von Kinderfesten, Teilnahme an einem Fachforum gemacht. Eine Veranstaltung fand in Zusam- menarbeit mit dem „junge Stadt Köln e.V.“ und der Bürgerstiftung Köln an der Gesamtschule Holwei- de statt. Geplant ist, die Angebote Schritt für Schritt weiter auszubauen. So sind für die Zukunft Aktionen unter der Überschrift: „Demokratieförderung und Extremismus Prävention“ für Kinder und Jugendliche im Alter von 4-16 Jahren geplant. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Üwen Ergün. Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über den Handlungsbevollmächtigten vor, die einer Aner- kennung der gemeinnützigen „KRF KinderRechteForum UG“ als Träger der freien Jugendhilfe entge- genstehen. Die Gesellschaft hat seit ihrer Gründung ihr Angebot bis heute kontinuierlich auf- und ausgebaut und ist in den von ihr gewählten Arbeitsfeldern aktiv. Wie anhand der bisherigen Projektangebote ersichtlich, ist sie in der Lage dafür auch Drittmittel aus unterschiedlichen Quellen zu akquirieren. Die gemeinnützige „KRF KinderRechteForum UG“ erfüllt die dem § 75 Abs. 1 SGB VIII zu Grunde liegenden Zielsetzungen. Da die Gesellschaft bereits seit mindestens drei Jahren auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig ist, ist sie gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Der Gesellschaftsvertrag und die Gesamtkonzeption sind als Anlagen 1+2 unter Session -Nr. 0093/2020 hinterlegt.
Anlage 2_Gesamtkonzept_KRF gemeinnützige UG
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Gesamtkonzept im Rahmen unseres Antrags auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII KRF KinderRechteForum gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Stand: Dezember 2019 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Prinzipien, Ziele und Werte 7 Unsere Ziele 7 Unsere Motivation 7 Weiterentwicklung 8 Unsere Werte 9 Kurzanalyse: Ausgangslage und Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland 10 Unsere Zielgruppen 13 Struktur, Gremien und Netzwerke 14 Unsere Organisationsstruktur 14 Weitere Gremien 14 Beirat 14 Geschäftsleitung 14 Lenkungsausschüsse 14 Netzwerke 15 Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) 15 National Coalition Deutschland 15 Deutscher Verein 16 Arbeiterwohlfahrt (AWO) 16 Initiative “Kinderrechte ins Grundgesetz” 17 Deutsches Institut für Menschenrechte 17 Civil Academy 17 Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) 18 Save the Children 18 Weitere Netzwerke und Kooperationen 19 Unsere Angebote 20 Langfristige Maßnahmen 20 DEP(P) - Demokratieförderung und Extremismusprävention 20 #ehrengemüse 21 Kurzweilige Maßnahmen 24 Seite 2/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Projektwoche an der GGS Lohmarer Straße 24 Jugendgipfel an der Nelson-Mandela-Gesamtschule 25 Jugendgipfel an der Gesamtschule Holweide 27 Kinderrechtefest 2018 27 Kinderbetreuung “Piraten Ahoi” 29 Weihnachtsaktion 2018 30 Weitere Projekte 31 Sonstige geplante Maßnahmen 32 Fachliche Ansätze und Methoden 33 Übergeordnete Ansätze und Methoden 33 Systemischer Ansatz 33 Beziehungsorientierter Ansatz 35 Familienorientierter Ansatz 35 Vermittlung, Vernetzung und Kooperationen 35 Unsere Integrationsansätze 36 Schutz vor Kindeswohlgefährdung 36 Weitere Ansätze und Methoden 37 Seminare 37 Trainings 37 Workshops 37 Vorträge 38 Wertearbeit 38 Parts Party & Inneres Team 38 Drama-Dreieck 38 Bewusster Einsatz von Sozialformen 38 Bewusster Einsatz von Beratungsformen 39 Qualitätsmanagement 40 Präventions und Schutzkonzept 42 Vorwort 42 Risikoanalyse 43 Ziele und fachliche Standards 44 1. Zielsetzung des KRFs 44 2. Instrumente 45 Handlungsleitfaden im Verdachtsfall 46 Seite 3/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Präventionsmaßnahmen 48 Qualitätssicherung 48 Verhaltenskodex zur Prävention physischer, psychischer und sexueller Gewalt 49 Literaturverweise 52 Seite 4/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Vorwort Wir, die KRF KinderRechteForum gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), sind eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Köln und setzen uns seit 2014 bundesweit für die Verwirklichung der Kinderrechte ein. Der Gründer und Geschäftsführer ist Üwen Ergün. Heute unterstützen ihn rund 25 Mitarbeiter bei seiner Vision. Individuelle Hilfe, Förderung von Engagement und Lobbyarbeit sind dabei die drei Grundpfeiler unserer Tätigkeit. Die Motivation und Unterstützung junger Menschen ihre eigenen Projekte aufzubauen und durchzuführen, bildet den Kern des Bereichs Engagementförderung. Beispielsweise durch Jugendgipfel werden die Kinder und Jugendlichen über Engagement aufgeklärt, dazu motiviert ihre Interessen zu vertreten und eigene Ideen zu entwickeln. Dafür soll ein Rahmen geschaffen werden, der die Planung und Umsetzung ihrer Vorhaben erleichtert. Letztlich sieht sich das KRF als Vermittler zwischen Kindern und der Politik. Insbesondere in den Bereichen Familie, Soziales und Bildung wird für die Rechte der Kinder gekämpft. Eine direkte Zusammenarbeit und der Austausch mit Kindern an Schulen, findet durch Projektwochen, Kinderrechtefeste und Workshops statt. Dies ermöglicht uns eine qualifizierte Beratung von Kommunen, öffentlichen Einrichtungen und privaten Unternehmen. Die Vorgaben in diesem Konzept bilden einen einheitlichen Mindeststandard, legen Rahmenbedingungen für unser Handeln fest und dienen als Leitfaden. Es ist Teil unserer Unternehmensphilosophie, dass die Beziehungen zwischen uns, unserer Zielgruppe(n) und Dritten von gegenseitigem Respekt, Offenheit, Ehrlichkeit und dem gemeinsamen Verständnis für vertrauensvolle Zusammenarbeit geprägt sind und geleitet wird. Seite 5/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Es gelten nachfolgende einheitliche Leitsätze: ● Wir handeln verantwortungsbewusst. ● Wir erfüllen die Wünsche und Anforderungen unserer Zielgruppe(n). ● Wir leben die Unternehmenspolitik. ● Wir übernehmen soziale Verantwortung. ● Wir handeln kostenbewusst. ● Wir vermeiden Verschwendung. ● Wir verhalten uns fair. ● Wir arbeiten zusammen. ● Wir beachten die Bestimmungen sämtlicher internationaler menschenrechtlicher Vereinbarungen, insbesondere die UN-Kinderrechtskonvention, sowie die UN-Menschenrechtskonvention. Seite 6/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Prinzipien, Ziele und Werte Unsere Ziele Unser oberstes Ziel ist die Verwirklichung der Kinderrechte im Sinne der UN Kinderrechtskonvention. Wir wollen erreichen, dass jedes Kind und jeder Jugendliche über seine Rechte aufgeklärt ist und einen ungehinderten Zugang zu diesen hat. Unabhängig von Herkunfts- und Aufenthaltsort stehen jedem Minderjährigen diese Rechte uneingeschränkt zu (Artikel 2). Die Verwirklichung der Kinderrechte bedeutet für uns, Kinder und Jugendliche vor möglichen Gefahren und Gewalt zu schützen. Kinder brauchen Bildung, gewaltfreie Erziehung, sowie Freizeit und Maßnahmen, die sie schützen, stärken und beteiligen. Jedem Kind müssen die gleichen Möglichkeiten zu deren Persönlichkeitsentwicklung zur Verfügung stehen (Artikel 3 Abs. 1, Artikel 12). Unsere Motivation Im Rahmen der Anhörung der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention bei dem Ausschuss für Kinderrechte der Vereinten Nationen im Februar 2014, wurden durch den Ausschuss unterschiedliche so genannte „abschließende Beobachtungen“ (Concluding Observations) aufgestellt. Aus diesen ergeben sich wiederum Forderungen an die Politik von Bund und Ländern. Eine dieser Forderungen bezieht sich auf die Begrifflichkeit der Beschwerden und geht weit über die Angebote der Hilfe- und Leistungsangebote des SGB VIII hinaus. In seinen Kommentaren mit den Nummern 2 und 14 führte der Ausschuss aus, dass der Begriff der „Beschwerde“ gemäß UN-Kinderrechtskonvention weniger als die Beanstandung einer dem Kind zustehenden aber nicht erfolgten (Sozial-)Leistung entsprechend der Vorgaben des SGB VIII zu verstehen, vielmehr als ein Grundrecht im Sinne der Menschenrechte von Kindern, in allen sie betreffenden Angelegenheiten gehört zu werden und eine Umsetzung der in der Konvention festgelegten Einzelbestimmungen einzufordern. Das berührt laut dem Ausschuss weit mehr Bereiche als “lediglich” die Leistungen der Kinder- & Jugendhilfe und impliziert, dass es bisher nicht um Beschwerden hinsichtlich aller das Kind betreffenden Angelegenheiten ging bzw. geht. Seite 7/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Anlässlich dieser Beobachtungen bekundete der Ausschuss, dass die Einrichtung einer unabhängigen Informations-, Anlauf- und Beschwerdestelle für Kinderrechte wichtig wäre. Dieser Aufgabe haben wir uns, als KRF mit unserer Gründung im November 2014 angenommen. Weiterentwicklung Nach einem erfolgreichen Start unserer Individuellen Hilfe und der steigenden Nachfrage entwickelte sich das KRF aber auch entsprechend weiter. So entstanden im KRF im weiteren zusätzliche Arbeitsbereiche und Aufgaben, auch im Bereich der klassischen Kinder- und Jugendhilfe. Die Arbeit des KRFs gliedert sich inhaltlich in drei Bereiche: 1. Individuelle Hilfe Im Rahmen der Individuellen Hilfe stehen wir bundesweit Kindern und / oder ihren Familien, sowie Betroffenen bei Fragen, Beschwerden und in Notlagen zur Verfügung. Außerdem unterstützen wir in diesem Bereich auch entsprechendes Fachpersonal externer Einrichtungen bei konkreten Fragestellungen zu Kinderrechten oder verwandten Themenbereichen. 2. Lobbyarbeit Das KRF sieht sich als Vermittler zwischen Kindern und Politik. Insbesondere in den Bereichen Familie, Soziales und Bildung wird für die Rechte der Kinder gekämpft. Durch das Organisieren von Projektwochen, Projekttagen, Workshops, etc. wird zudem Aufklärungsarbeit geleistet. Durch diese Projekte und Aktionen möchten wir in erster Linie Kinder und Jugendliche über ihre Rechte aufklären. Die Verbreitung der Kinderrechte, beziehungsweise die Sicherstellung, dass jedes Kind seine Rechte kennt, ist der erste Schritt für die Wahrnehmung dieser. Durch die Aufklärung der Kinder vermitteln wir zum einen eine Werteanschauung, die von Toleranz, Gleichheit und Demokratie geprägt ist und zum anderen stellen wir sicher, dass sie ihre Rechte auch einfordern können. 3. Engagementförderung Seite 8/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Kinder und Jugendliche können durch ihre Partizipation ihr Recht auf Mitsprache und Beteiligung (UN-KRK Art. 12) wahrnehmen. Durch das Erreichen einer höheren Mitwirkungsbereitschaft und Motivation der Kinder und Jugendlichen werden, neben der Steigerung der sozialen Aktivitäten, auch die Lernerfahrung der Kinder im Bereichen Selbstwirksamkeit gefördert. Junge Menschen erhalten durch die Entwicklung eines Interessengebietes die Gelegenheit soziale, kulturelle oder sportliche Interessengemeinschaften zu bilden. Unsere Aufgabe besteht dabei hauptsächlich darin, die Kinder und Jugendlichen zu motivieren sich zu engagieren und ihnen die Möglichkeiten, sowie die Vielfalt der Partizipation aufzuzeigen. Die Förderung von Engagement findet z.B. in Form von Jugendgipfeln und Workshops an Schulen statt. Unsere Werte Ausgangs- und Mittelpunkt unserer Arbeit ist das Kind, der Jugendliche und der junge Erwachsene. Die Grundlage hierbei ist unser fachliches Wissen und Können. Die Würde und Einzigartigkeit jedes Einzelnen ist uns ein Selbstverständnis. Unsere Arbeit ist unabhängig von Religion, Herkunft, Hautfarbe oder anderen Merkmalen unserer Zielgruppe(n) und Mitarbeiter. Die Basis unseres zwischenmenschlichen Miteinanders sehen wir im wertschätzenden und vertrauensvollen Umgang. Weitere wichtige Eckpfeiler unseres Selbstverständnisses sind Gerechtigkeit und Offenheit allen Personen gegenüber. Interdisziplinäre Blickwinkel, Transparenz und Effektivität unserer Arbeit und die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Fachlichkeit kommen allen beteiligten Personen zugute. Wir arbeiten auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention unter Berücksichtigung der landeseigenen Gesetze und Vorschriften. Hierbei bekräftigt die UN-Konvention unsere Ausgangslage. Seite 9/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Kurzanalyse: Ausgangslage und Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland In den vergangenen Monaten und Jahren gab es immer wieder, neben den Nachforschungen bzw. Begutachtungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes, auch Untersuchungen von unterschiedlichen Nicht-Regierungsorganisationen zum Thema „Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland“. Unter anderem geht aus der Bertelsmann-Studie aus dem Jahre 2016 hervor, dass inzwischen in Deutschland fast 2 Millionen Kinder in Armut leben. Im Osten soll es sogar jedes fünfte Kind sein. Die immer weiter steigende, Armut bezieht sich hierbei allerdings nicht nur auf die wirtschaftlichen Aspekte. Vielmehr wird auch deutlich, dass die Bildungsarmut in unserem Land weiter zunimmt. Eine weitere Quelle, aus der die Verschlechterung der Situation im Bezug auf die Umsetzung der Kinderrechte ersichtlich wird, ist der sogenannte „KidsRights Index“. Dieser stellt eine internationale Vergleichsstudie zur Umsetzung der Kinderrechte dar. Der Index vergleicht insgesamt 163 Länder und wird von der niederländischen „KidsRights Foundation“ in Kooperation mit der „Erasmus School of Economics“, sowie dem „International Institute of Social Studies“ aufgestellt. Datengrundlage dieser Vergleichsstudie sind 1. quantitative und regelmäßig aktualisierte Daten von UNICEF (www.data.unicef.org) und 2. qualitative Daten, welche vom UN-Kinderrechteausschuss in seinen individuellen und detaillierten Länderberichten (www.ohchr.org/EN/HRBodies/CRC/Pages/CRCIndex.aspx) veröffentlicht werden. Der KidsRights Index untersucht 5 Themenbereiche (Recht auf Leben, Recht auf Gesundheit, Recht auf Bildung, Recht auf Schutz und Rahmenbedingungen für die Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention). Für diese 5 Themenbereiche lassen sich wiederum insgesamt 23 (16 qualitative und 7 quantitative) Indikatoren identifizieren. Im internationalen Gesamtvergleich erreichte Deutschland in der letzten Studie (KidsRights Index 2016) lediglich Platz 12. Die Ursache hierfür ist vor allem, dass Deutschland im Ländervergleich eher mittelmäßige Werte im Themenbereich „Rahmenbedingungen für die Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention“ erzielte. Es zeigten sich insbesondere explizite Mängel im Hinblick auf: Diskriminierung, Relevanz von Kinderinteressen (z.B. in der Politik), Akzeptanz von Kinderrechten, Budget für die Verwirklichung der Kinderrechte, etc. Seite 10/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Ebenfalls interessant ist der „Kinderreport Deutschland 2015“ des Deutschen Kinderhilfswerks. Dieser untersucht unter anderem auch die Umsetzung der Kinderrechte, allerdings nur in Deutschland. Ferner werden im Kinderreport auch einige der „abschließende Beobachtungen“ (Concluding Observations) des Ausschusses für die Kinderrechte der Vereinten Nationen erörtert, interpretiert und entsprechende Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Diese Beobachtungen wurden im Rahmen der Anhörung der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention bei dem Ausschuss für Kinderrechte der Vereinten Nationen im Februar 2014 aufgestellt. Aus diesen ergeben sich wiederum Forderungen an die Politik von Bund und Ländern. Eine dieser Forderungen bezieht sich auf die Begrifflichkeit der Beschwerden und geht weit über die Angebote der Hilfe- und Leistungsangebote des SGB VIII hinaus. In seinen Kommentaren mit den Nummern 2 und 14 führte der Ausschuss aus, dass der Begriff der „Beschwerde“ gemäß UN-Kinderrechtskonvention weniger als die Beanstandung einer dem Kind zustehenden aber nicht erfolgten (Sozial-)Leistung entsprechend der Vorgaben des SGB VIII zu verstehen, vielmehr als ein Grundrecht im Sinne der Menschenrechte von Kindern, in allen sie betreffenden Angelegenheiten gehört zu werden und eine Umsetzung der in der Konvention festgelegten Einzelbestimmungen einzufordern. Das berührt weit mehr Bereiche als lediglich die Leistungen der Kinder- & Jugendhilfe und impliziert, dass es bisher nicht um Beschwerden hinsichtlich aller das Kind betreffenden Angelegenheiten ging bzw. geht. Es wird somit deutlich, dass die Priorisierung des Kindeswohls in Deutschland noch nicht in alle Bereiche der Legislative, Exekutive und Justiz integriert worden ist (CRC/C/DEU/CO/3-4, 2014: Para 26). Ein weiterer Aspekt, den der Ausschuss vorbrachte ist, dass Vertragsstaaten dafür zu sorgen haben, dass Kinder Zugang zu Gerichten und Kinderanwälten erhalten, um ihre Rechte bei entsprechenden Stellen besser einfordern zu können (CRC/C/DEU/GC/14, Para 29). Ferner gilt: Sollten beispielsweise die Interessen des Kindes mit denen Dritter kollidieren, so müssten die dadurch entstandenen Konflikte von Fall zu Fall gelöst werden, indem hierbei alle Interessen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Besonders bedeutend ist hierbei, dass der Kinderrechteausschuss feststellt, dass die Interessen aller hierbei nicht gleichberechtigt sind, sondern diejenigen des Kindes Priorität haben. Insgesamt kommt man bei genauerer Betrachtung der Kommentare und Beobachtungen zu dem Ergebnis, dass der Ausschuss das Kind als Rechtssubjekt begreift. Dies stellt einen Seite 11/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Unterschied zu einer Betrachtung des Kindes als ausschließlich passiver Empfänger von wohlgemeintem Schutz und wohlwollender Förderung dar. Ebenfalls interessant ist unter dem Gesichtspunkt, dass der Ausschuss z.B. auch die Inkraftsetzung rechtlicher Regelungen, „um Kindern Beschwerdeverfahren und Rechtsmittel für den Fall zu bieten, dass ihr Recht auf Gehör und auf angemessene Berücksichtigung ihrer Meinung missachtet und verletzt wird“ (GC 5, 2003: Para 24) als wesentlich erachtet. Auch aus dem Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerks geht dies hervor. Offensichtlich gibt es hier bisher keine Besserung im Hinblick auf die Bekanntmachung der Kinderrechte, sowie entsprechende Anlauf- und Beschwerdemechanismen. Der Autor erachtet unter anderem die Einrichtung flächendeckender Ombudsstellen für Kinderrechte, damit Kinder und Eltern bei möglichen Verletzungen der Kinderrechte auf kompetente und weisungsberechtigte Ansprechpartner zurückgreifen können, für notwendig. Bekräftigt wurde dies zuletzt nicht nur durch die beiden Stellungnahmen bzw. Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte „Stärkung der Kinderrechte“ (anlässlich der Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 25. Januar 2016) und „Rechte von Kindern und Jugendlichen in NRW stärken“ (Anhörung von Sachverständigen des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend des Landtags NRW am 12. September 2016). (Stand: Juli 2017) Seite 12/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Unsere Zielgruppen Wir möchten grundsätzlich Kindern jeden Alters zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang sind natürlich auch Eltern und Pädagogische Begleiter angesprochen, die bei der Unterstützung der Kinder und ihrer Rechte involviert sind oder sich organisieren möchten. Prinzipiell können die Anliegen das gesamte Spektrum der Kinderrechte erfassen, wie z.B. Gewalt gegen Kinder, Kinder aus bildungsfernen Familien, die aufgrund dessen unzureichenden Zugang zum Bildungssystem haben und Unterstützung benötigen. Unterstützung von Kindern mit Behinderung, Mobbing, ethnische Diskriminierung. Die Zielgruppe definiert sich letztlich anhand des jeweiligen Angebots. Zusammenfassend kann man festhalten, dass sich unsere Angebote an eine oder mehrere der nachfolgenden Zielgruppen richtet, wobei im Fokus unserer Arbeit immer die Kinder stehen und somit auch den entsprechenden Ausgangspunkt darstellen. Wesentliche Zielgruppen: ● Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ● Eltern minderjähriger Kinder ● Geschwister und sonstige Bezugspersonen Minderjähriger ● Erzieher/innen, Lehrer/innen und sonstige Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten Seite 13/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Struktur, Gremien und Netzwerke Unsere Organisationsstruktur Die KRF KinderRechteForum gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) wird durch mindestens einen von der Gesellschafterversammlung bestellten Geschäftsführer verantwortlich geleitet. Die Geschäftsführung obliegt derzeit Herrn Üwen Ergün, welcher auch der Gründer des KRFs ist. Das oberste Organ ist die Gesellschafterversammlung, welche aus vier Gesellschaftern besteht. Dieser ist die Geschäftsführung unterstellt und ihr obliegt das operative Geschäft. Hierauf folgen die einzelnen Fachbereiche, welchen teilweise Abteilungen untergeordnet sind oder zukünftig untergeordnet werden sollen. Die Fachbereiche lauten: Verwaltung, Recht, Inhalte, Marketing, Förderung und Projekte. Weitere Gremien Beirat Die Geschäftsführung wird von einemBeirat im Sinne eines fakultativen Aufsichtsrats beratent. Er hat zudem auch bestimmte Kontroll- und Überwachungsbefugnisse. Der Beirat wird aus mindestens drei gesellschaftsfremden Mitgliedern bestehen, die von der Gesellschafterversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt werden. Er tagt mehrmals jährlich. Geschäftsleitung Die Geschäftsleitung (auch Leitungsrunde) besteht zum einen aus der Geschäftsführung des KRFs und zum anderen aus den Leitungen der einzelnen Fachbereiche. Es ist organisatorisch betrachtet das dritthöchste und fachlich gesehen das höchste Gremium. Lenkungsausschüsse Bei großen Projekten wird häufig ein Lenkungsausschuss eingerichtet. Typischerweise wird der Lenkungsausschuss mit Mitgliedern der ersten und zweiten Führungsebene besetzt. Der Lenkungsausschuss wird zumindest anlässlich wesentlicher Projektereignisse (z.B. Seite 14/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Meilensteine) über den Projektstatus informiert werden. Der Lenkungsausschuss hat vergleichbare Rechte und Pflichten wie ein Projektauftraggeber. Netzwerke Das KRF ist seit seiner Gründung Teil diverser Netzwerke und pflegt inzwischen eine Vielzahl von Partner-, sowie Mitgliedschaften. In den Organisationen, in denen das KRF Mitglied ist, beteiligt es sich auch an diversen Arbeitskreisen. Wir verzichten an dieser Stelle aber auf die detaillierte Benennung der einzelnen Arbeitskreise. Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) Das BBE hat sich seit 2002 zum größten nationalen Netzwerk in Europa für die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, von Partizipation und der Bürgergesellschaft entwickelt. In ihm haben sich Institutionen und Organisationen aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Arbeitsleben, aus Staat, Politik, Medien und Wissenschaft zusammengeschlossen: ● Wir diskutieren Herausforderungen des bürgerschaftlichen Engagements. ● Wir fördern und verbreiten neue Ideen und Lösungen. ● Wir bündeln Fachdiskurse und geben Impulse. Im BBE nimmt das KRF auch eine besondere Rolle ein, denn wir sind stimmberechtigtes Mitglied des sogenannten Koordinierungsausschusses (dem höchsten Aufsichtsorgan) und haben in Person von Üwen Ergün die Themenpatenschaft für das Themenfeld “Junges Engagement” inne. National Coalition Deutschland Wir stehen für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. In der National Coalition haben sich derzeit rund 100 bundesweit tätige Organisationen und Initiativen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zusammengeschlossen mit dem Ziel, die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bekannt zu machen und ihre Umsetzung voranzubringen. Seite 15/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Seit November 2019 ist unser Geschäftsführer, Üwen Ergün auch Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der National Coalition. Entsendende Organisation ist hierbei auch das KRF. Mitglied ist das KRF seit Anfang 2019. Zuvor war es aber auch schon Teil des Netzwerks der National Coalition. Deutscher Verein Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist seit fast 140 Jahren das gemeinsame Forum für alle Akteure in der sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts in Deutschland. Mit unserer Erfahrung und Expertise begleiten und gestalten wir die Kinder-, Jugend-, und Familienpolitik, die Grundsicherungssysteme, die Altenhilfe, die Pflege und Rehabilitation, das Bürgerschaftliche Engagement, die Planung und Steuerung der sozialen Arbeit und der sozialen Dienste, sowie die internationale und europäische Sozialpolitik und das Sozialrecht. So vielfältig wie unsere Themen sind auch unsere ca. 2.000 Mitglieder. Seit der Gründung des Deutschen Vereins im Jahre 1880 zählen u. a. Kommunen, die Freie Wohlfahrtspflege, die Wissenschaft, Einzelpersonen und zahlreiche weitere Akteure aus dem sozialen Bereich zu unserer Mitgliedschaft. Wir sind überparteilich und weltanschaulich neutral, arbeiten konsensorientiert und mit hoher Fachlichkeit. Mit unseren Publikationen und Fachveranstaltungen informieren wir über aktuelle soziale Entwicklungen. Arbeiterwohlfahrt (AWO) Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Sie ist aufgrund ihrer Geschichte und ihres gesellschaftspolitischen Selbstverständnisses ein Wohlfahrtsverband mit besonderer Prägung. In ihr haben sich Frauen und Männer als Mitglieder und als ehren- und hauptamtlich Tätige zusammengefunden, um in unserer Gesellschaft bei der Bewältigung sozialer Probleme und Aufgaben mitzuwirken und um den demokratischen, sozialen Rechtsstaat zu verwirklichen. Leitsätze und Leitbild sind Grundlage für das Handeln in der Arbeiterwohlfahrt. Sie kennzeichnen Ziele, Aufgabenverständnis und Methoden der Arbeit. Mit dem Grundsatzprogramm legt die AWO ihre programmatische Ausrichtung fest. Seite 16/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Das KRF hat im Jahr 2019 einen Mitgliedsantrag gestellt. Am 20.09.2019 hat der Bundesvorstand einen vorläufigen Beschluss zu unserem Antrag auf Erteilung einer korporativen Mitgliedschaft im AWO Bundesverband gefasst und unserem Antrag zugestimmt. Einen endgültigen Beschluss muss allerdings noch der Bundesausschuss im Frühjahr 2020 fassen. Initiative “Kinderrechte ins Grundgesetz” 2019 wird die Kinderrechtskonvention 30 Jahre alt. Vor diesem Hintergrund findet in Deutschland ein wichtiger politischer Prozess zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz statt. Es ist Zeit, diese historische Chance laut und deutlich mit Aktivitäten aus der Zivilgesellschaft zu begleiten, der Politik die hohe Relevanz aus allen Teilen des Landes zuzurufen und auch jedem Kind, jeder und jedem Jugendlichen und allen Erwachsenen bekannt zu machen. Die Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“ möchte dafür eine Plattform bieten, das Engagement einzelner vervielfachen und für mediale Resonanz und hohe Strahlkraft sorgen. Das KRF war auch bei der Gründung der Initiative involviert. Deutsches Institut für Menschenrechte Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es setzt sich dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert. Das Institut begleitet und überwacht zudem die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention und hat hierfür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet. Das KRF ist seit 2014 in diversen Arbeitsgruppen / -kreisen / -netzwerken (z.B. UN-KRK und Menschenrechtsbildung) involviert und beteiligt sich zudem fortlaufend an Projekten des Instituts. Civil Academy Seit 15 Jahren haben wir ein Herzensanliegen: Wir wollen jungen Menschen wie Dir die Möglichkeit geben, Deine Idee für unsere Gesellschaft groß werden zu lassen. Wir glauben: Unsere Welt lebt von den vielen kreativen und engagierten jungen Köpfen, die für etwas brennen! Und die kommen weiß Gott nicht nur aus Berlin. Sondern von überall her! Das Seite 17/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 wichtigste an der Civil Academy ist aber das Gefühl: Hier bist Du nicht allein. Aus 48 unterschiedlichen Ideen werden am Ende 48 konkrete Projekte! Das KRF ist seit 2016 Teil des Alumni-Netzwerks. Unser Geschäftsführer übt zudem seit 2017 ein Amt als Beirat der Civil Academy aus. Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft jedoch sagen, welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind. Denn: Transparenz schafft Vertrauen. Bisher haben sich 1228 Organisationen der Initiative angeschlossen - Auch das KRF ist seit 2016 mit dabei und hat sich damit zur Transparenz verpflichtet. Save the Children Save the Children ist die größte unabhängige Kinderrechtsorganisation der Welt. Wir verbessern das Leben von Kindern weltweit. Sofort und dauerhaft. Save the Children setzt sich ein für eine Welt, die die Rechte der Kinder achtet. Eine Welt, in der alle Kinder gesund und sicher leben und frei und selbstbestimmt aufwachsen können. Das KRF und SAVE pflegen seit 2018 eine enge Netzwerk- und Austauscharbeit. Seite 18/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Weitere Netzwerke und Kooperationen ● UN-Kinderrechte in Köln (Netzwerk) ● Bertelsmann Stiftung (Kooperation) ● DLA Piper (Kooperation) ● ROLAND Rechtsschutz AG (Kooperation) ● Google (Kooperation) ● globalOffice (Kooperation) ● wirecloud (Kooperation) ● Stiftung Bürger für Bürger (Netzwerk) ● Montag Stiftungen (Netzwerk) ● Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (Netzwerk) ● etc. Seite 19/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Unsere Angebote Bei unseren Angeboten unterscheiden wir zwischen langfristigen und kurzweiligen Maßnahmen. Bei den sogenannten langfristigen Maßnahmen handelt es sich in der Regel um dauerhafte oder für einen längeren Zeitraum angelegte Angebote, Projekte und Programme. Sie erstrecken sich teilweise über mehrere Jahre oder sind dauerhafter Bestandteil unserer Arbeit und können auch aus “Unterprojekten” bestehen. Wohingegen kurzweilige Maßnahmen eher als individuelle (Einzel-)Projekte zu verstehen sind, die sich aber auch wiederholen können - nur ggf. an einem anderen Ort und zu einer anderen Zeit, möglicherweise aber mit einem identischen Konzept. Nachfolgend beschreiben wir eine Auswahl dieser Angebote. Die kurzweiligen Maßnahmen sind hierbei meistens schon abgeschlossen. Bei den langfristigen Maßnahmen beschreiben wir hauptsächlich eines unserer dauerhaften Angebote und zwei unserer für einen längeren Zeitraum angelegten Projekte. Langfristige Maßnahmen DEP(P) - Demokratieförderung und Extremismusprävention Der Name DEP(P) steht für: “Demokratieförderung und Extremismusprävention”. Mit der Maßnahme soll Kindern und Jugendlichen im Alter von 4-16 Jahren in Initiativen, Workshops und Aktionen altersentsprechend vermittelt werden, dass Mitentscheiden und Mitgestalten wichtig ist für unsere Gesellschaft und auch für ihre Selbstwirksamkeit ist. Defizite innerhalb der Gesellschaft, Schule und der Familie diesbezüglich sollen bewusst gemacht werden. Dem Aufleben von nationalistischer und totalitären Tendenzen soll damit bewusst bei Kindern und Jugendlichen insbesondere aus sozialen Brennpunkten, entgegengewirkt werden. Umgesetzt wir das Projekt von durch das KRF geschulten Ausbildern und Moderatoren im Hinblick auf Kinder - und Jugendpartizipation. Innerhalb des Vorhabens unterstützen wir die kulturelle Vielfalt und zeigen auf, dass sich kulturelle und sprachliche Barrieren überwinden lassen durch Stärkung des Bewusstseins für das gemeinsame, übergeordnete Ganze. Seite 20/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Kollektives Lernen, sowie Lernprozesse durch Teamentwicklung (im Gegensatz zum Frontalunterricht) steht im Mittelpunkt unserer Projekte, umso auch demokratische Prozesse unmittelbar zu veranschaulichen. Die Kinder und die Jugend sind unsere Zukunft und als solche muss sie auch wahrgenommen, angeleitet und früh an demokratischen Prozessen beteiligt werden. Zielgruppe sind grundsätzlich alle Kinder und Jugendlichen. Allerdings richtet sich das Vorhaben insbesondere an Personen, die in sozialen Brennpunkten leben, sowie an Kinder und Jugendlich, aus bildungsfernen Familien. Die Größe der Gruppen, die an DEP(P) teilnehmen können ist unterschiedlich und richtet sich nach Alter der Teilnehmer und Intensität des Workshops oder der jeweiligen Aktion. Die Zielsetzung dieser Maßnahme lässt sich wie folgt beschreiben: Jedem Kind sollten die gleichen Möglichkeiten zur Persönlichkeitsentwicklung zur Verfügung stehen. Kindern und Jugendlichen möchten wir aufzeigen, wie gemeinschaftliche Entscheidungsfindung durch Partizipationsprozesse funktioniert. Somit soll demokratisches Denken und Handeln durch Projekte und Aktionen gefördert werden. Kindern sollen Bildung, gewaltfreie Erziehung und Toleranz als Werte dargestellt werden, durch Maßnahmen in den Projekten, die schützen und stärken. Dabei sollen die Projektleiter für die Anliegen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen immer ansprechbar sein und begleiten. In den Aktionen und Projekten von DEP(P) sollen Brücken zwischen Generationen, Kulturen und Religionen gebaut werden. Die Kinderpolitik soll nicht nur als Politik für die Kinder, sondern auch eine Politik mit Kindern und durch Kinder sein. Die Kompetenz und das Bewusstsein dafür soll gebildet und intensiviert werden, damit Kinder und Jugendliche am gesellschaftlichen Leben interessiert sind und teilhaben können. Die Maßnahme startet voraussichtlich im Januar 2020. #ehrengemüse Laut einem Artikel im Handelsblatt vom 28.11.2014 ist die Stadt Köln die dritt dreckigste Stadt Deutschlands. Gleichzeitig ist das Thema Umweltschutz aktuell populärer als je zuvor. Dies ist nicht allein der FridaysforFuture-Bewegung zu verdanken, sondern auch dem sichtbar und spürbar werden des Klimawandels. Stickoxide lösen Erkrankungen aus, das Wetter wird immer unberechenbarer, die Böden trocknen aus und das können die Menschen Seite 21/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 sehen und spüren. Um den Klimawandel langfristig aufzuhalten und das Recht auf Gesundheit und eine saubere Umwelt umzusetzen, muss (neben dem Handeln der Politik) die junge Generation die eigene Lebenswelt verstehen und bewusst, aber auch umsichtig mit dieser umgehen. 1,9 Millionen Kinder im Alter von 3 und 17 Jahren in Deutschland sind übergewichtig oder adipös. Ein schlechtes Essverhalten in der Kindheit fördert nicht nur Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Knochenschwäche, sondern kann auch das Selbstwertgefühl negativ beeinflussen. Eine gesunde Ernährung ist nicht nur wichtig für Körper und Seele. Mit einer unausgewogenen oder gar keiner Mahlzeit am Morgen in die Schule zu gehen, wirkt sich negativ auf die Konzentration des Schülers aus. Gerade Kinder aus finanziell benachteiligten Familien bekommen eher Fastfood und Limonade anstatt Obst und Vollkornbrot von ihren Eltern. Denn Hartz IV reicht, mit 2,77 € am Tag für Kinder unter 6 Jahren und 3,93 € für Kinder bis 14 Jahren, für eine gesunde Ernährung nicht aus. Günstigem Essen fehlt es häufig an Vitaminen, Mineralien und Spurenelementen. Statistisch gesehen nimmt die Mikronährstoffmenge mit dem Preis der Nahrung ab, wobei der Energiegehalt zunimmt. Bei Nährstoffmangel drohen dem Kind Entwicklungsstörungen im körperlichen Wachstum und in der geistigen Entwicklung. Wir möchten die Kinder und Jugendlichen befähigen und ermutigen, die eigene Lebenswelt besser zu verstehen und mitzugestalten – gerechter, gesünder und ressourcenschonender. Um der Chancengleichheit von Kindern in Köln ein Stück näher zu kommen, möchten wir eine Nachhaltigkeits-Schul-AG gründen. Diese soll insbesondere Kindern aus finanziell schwächeren Familien zugutekommen. Die Kinder und Jugendlichen sollen hier die Natur und ihren eigenen Lebensraum näher kennenlernen, wie man mit diesem achtsam umgeht und wie viel Spaß die Betätigung im Freien macht. Gleichzeitig sollen sie ihr Recht auf Gesundheit und eine gesunde Ernährung erfahren und wahrnehmen. Das Projekt trägt den Namen #ehrengemüse. Dieser leitet sich von dem Jugendwort des Jahres 2018 „Ehrenmann/Ehrenfrau“ ab und soll ausdrücken, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppe ehrenhafte junge Menschen sind, die verantwortungsvoll mit ihrer Umwelt umgehen. Gleichzeitig war das Ehrengemüse in den 50er Jahren eine Auszeichnung für die Gewinner eines sportlichen Wettkampfes. Konkret soll eine regelmäßige Arbeitsgruppe aus Kindern und Jugendlichen entstehen. Diese trifft sich vorwiegend im NeuLand Köln unter Betreuung des KRFs. Das NeuLand ist ein Gemeinschaftsgarten, der mit dem Zweck der Volksbildung, des Umwelt- und Naturschutzes und des bürgerschaftlichen Engagements, gegründet wurde. Dort sollen die Seite 22/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Gruppenmitglieder lernen, wie man selbst Obst und Gemüse anpflanzen kann. Außerdem können sie das dort ansässige Bienenvolk und die Bedeutung des Schutzes auch der kleinsten Lebewesen kennenlernen. Neben dem Bepflanzen des Gartens und des Erntens dessen, sollen dort noch viele andere wichtige Themen in Bezug auf die Nachhaltigkeit besprochen werden. Beispielsweise lernen die Mitglieder wie man die selbst geernteten Lebensmittel konservieren und weiterverarbeiten kann. Zudem sollen Näh-, Do-it-yourself-, Foodsharing- und „Upcycling“-Workshops angeboten werden, um den Kindern einen ressourcenschonenden Umgang beizubringen und gleichzeitig die gegebenen finanziellen Nachteile zu überwinden. Um die Arbeitsgruppe auch im Winter und bei schlechtem Wetter aufrecht zu erhalten, plant das KRF weitere Maßnahmen. So sollen beispielsweise eine Mülltrennungsanlage, eine Kläranlage besucht, gemeinsam mit den angebauten Lebensmitteln gesund gekocht und ein Flohmarkt organisiert werden. Zielgruppe sind in erster Linie Schüler*innen zwischen 10 und 16 Jahren aus sozial schwächeren Stadtteilen. Geplant ist wöchentlich etwa zwei bis vier AGs anzubieten. Die Maßnahme startete im November 2019. Seite 23/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Kurzweilige Maßnahmen Bei den nachfolgend aufgeführten Projekten handelt es sich ausschließlich um kurzweilige Maßnahmen, die bereits in der Vergangenheit schon stattgefunden haben. Nicht berücksichtigt sind somit aktuell geplante Maßnahmen. Dennoch haben die ausgewählten und hier dargestellten Projekte “Modellcharakter” und werden von uns regelmäßig an unterschiedlichen Orten angeboten. Projektwoche an der GGS Lohmarer Straße Die Projektwoche zum Thema Kinderrechte fand vom 25.06.2018 bis zum 29.06.2018 an der Gemeinschaftsgrundschule Lohmarer Straße in Köln-Kalk statt. Das Projekt wurde vom KRF in Zusammenarbeit mit der Schule und der Schulsozialarbeit des Vingster Treffs durchgeführt. Zur Vermittlung kreativer Fähigkeiten arbeiteten wir mit dem Kunstverein Art Asyl zusammen. Insgesamt wurden im Rahmen dieses Projekts rund 200 Kinder betreut. Der Stadtbezirk Kalk ist geprägt durch einen besonders hohen Migrationsanteil, circa 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler an der GGS Lohmarer Straße haben einen Migrationshintergrund. Die Schülerinnen und Schüler sind zwischen 6 und 10 Jahren alt. Zur Durchführung der Workshops wurden zehn pädagogische Fachkräfte zur Leitung der Workshops angeworben. Darüber hinaus wurde die Organisation, sowie inhaltliche Vorbereitung der Woche von drei Fachkräften des KRFs übernommen. Durch die Vermittlung der Kinderrechte wollen wir den Kindern langfristig zum Erfolg verhelfen. Kinder deren Rechte verletzt werden, wollen wir zur Selbsthilfe befähigen. Die erlernte Wertekompetenz soll sich langfristig positiv auf das persönliche Leben der Kinder, als auch auf den Schulalltag auswirken. Die Ziele wurden gemeinsam mit der Grundschule individuell festgelegt und auf die Bedürfnisse der betroffenen Kinder angepasst. Die Workshops wurden zu den Themen „Kinderrechte allgemein“, „(psychische und physische) Gesundheit“, „gewaltfreie Kommunikation“ und „Demokratieförderung“ angeboten, wobei die ersten beiden Klassenstufen eine abgespeckte Version der Workshops erhielten, um die kürzere Aufmerksamkeitsspanne zu berücksichtigen. Die Workshops verliefen interaktiv. Das heißt, dass die Kinder im Gesundheitsworkshop beispielsweise verschiedene Nahrungsmittel probieren durften, im Demokratieworkshop verschiedene Regierungssysteme nachspielten und im GfK-Workshop die Sprache der Deeskalation erlernten. Seite 24/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Die Methoden variierten zwischen Gruppen- und Partnerarbeit, wobei auch viele Spiele und Aufgaben im Plenum erarbeitet wurden. Die Workshops wurden in einer Drehbuchvorlage verfasst, mit der Idee, dass die Workshopleiter einfach dem Drehbuch folgen müssen und die Workshops jederzeit reproduziert werden können. Die Workshops wurden in Anwesenheit des Lehrpersonals durchgeführt. Allerdings wurde dieses nicht in den Workshop miteinbezogen, sondern wurde rein zur pädagogischen Begleitung der Kinder notwendig. Der Höhepunkt der Projektwoche war die Kinderrechte-Demonstration durch Köln Kalk, mit eigens in den Kreativangeboten gebastelten Plakaten und „Krachmachern“. Hier wurde den Kindern praktisch und aktiv vermittelt, wie sie sich für ihre Rechte einsetzen können und vor allem, dass sie ein Recht darauf haben, sich für diese einzusetzen. Die Kreativangebote fanden nach den Workshops statt und konnten im Voraus frei von den Kindern gewählt werden. Zu diesen zählten „Trommeln“, „Gitarre“, „Comics zeichnen“, „Krachmacher“, „T-shirts bemalen“, „Wand bemalen“ und „Calliope“. Die Projektwoche ist insgesamt gut verlaufen. Die Koordination vor Ort war manchmal etwas schwierig, da viele verschiedene Parteien beteiligt waren. Bei einer weiteren Projektwoche ist zu beachten, dass die Workshops in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Lehrpersonen der Schule konzipiert werden sollten, damit diese besser auf die Kinder abgestimmt werden. So sollte auch die Schulung besser vorbereitet und mit Einbeziehung der Lehrerinnen und Lehrern erfolgen, damit alle wissen, worum es geht und was geschehen wird. In diesem Zusammenhang sollten auch pädagogische Maßnahmen mehr einbezogen und stärker vermittelt werden. Jugendgipfel an der Nelson-Mandela-Gesamtschule Am Mittwoch den 04.07.2018 veranstaltete das KRF einen Jugendgipfel an der Nelson-Mandela-Gesamtschule in Bergisch Gladbach. Im Fokus des Jugendgipfels liegt die Engagementförderung von Jugendlichen, speziell in der siebten Klasse. Neben dem KRF wurde die Veranstaltung vom „junge Stadt Köln e.V.“ organisiert. Als Überraschung war die Change-Pop Band „11-wie-du“ aus Baden-Württemberg da, die mit ihrem Impulsvortrag vor den Workshops die Jugendlichen animierten und zum Abschluss ein kleines Konzert gaben. Das Ziel des Jugendgipfels ist es, Jugendliche zum freiwilligen Engagement anzuregen. Durch die Stärkung ihrer Selbstwirksamkeit möchte das KRF sie motivieren, neue und schwierige Herausforderungen anzupacken. Die Jugendlichen sollen lernen, wie sie eine Projektidee planen, organisieren und realisieren können. Durch die Vermittlung besonderer Inhalte möchte das KRF außerdem Jugendliche auch dazu auffordern, sich Seite 25/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 gesellschaftlichen Herausforderungen anzunehmen. Eine entspannte, konstruktive und aktive Atmosphäre soll bleibend schöne Erinnerungen und Eindrücke generieren. In den Workshops lernten die rund 100 Schülerinnen und Schüler was Engagement bedeutet, wie sie selbst ein Projekt aufbauen können und arbeiteten in Kleingruppen drei Stunden lang an eigenen, zuvor eingereichten Ideen. Ideen waren beispielsweise Partys für U18-Jährige in Bergisch Gladbach, die Verschmutzung des Busbahnhofs anzugehen oder die Errichtung eines Kletterparks in Bergisch Gladbach. Die Workshops wurden von ehrenamtlichen Mitarbeitenden des KRFs in einem Tandem mit Schülerinnen und Schülern der neunten Klassen der NMG geleitet. Die Workshopleiter/Betreuer des Jugendgipfels reagieren auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Jugendlichen und gehen flexibel darauf ein. Alle Mitarbeiter sind vertraut mit der professionellen Umsetzung unserer Präventions- und Schutzkonzepte, sowie dem pädagogischen Umgang mit Kindern. Zudem untergehen alle Workshopleiter zuvor einer gemeinsamen Schulung, in der die wichtigsten Punkte besprochen werden. Gerne gesehen ist es auch, wenn die LehrerInnen weiterhin in den Klassen bleiben, um unterstützend mitzuwirken. In Kleingruppen analysierten die Jugendlichen mithilfe der Workshopleiter zuerst das aktuelle Problem ihres zuvor ausgewählten Themas. Nach der Pause sollten die Siebtklässler eigene Ideen zur Veränderung des Problems ausarbeiten und die beste Idee auswählen. Daraufhin wurde überlegt, wer die Gruppe bei der Umsetzung der Idee unterstützen könnte und wie die Personen helfen können. Gleichzeitig wurde auch analysiert, wo noch Ressourcenbedarf besteht und wie man diesen decken kann. Am Ende der Workshopphase standen die ersten fünf Umsetzungsschritte des neuen Projekts. Die Jugendlichen arbeiteten motiviert an ihren Projekten und drei Gruppen stellten nach Abschluss der Workshop-Phase ihre Projekte vor dem gesamten Jahrgang in der Aula vor. Im Anschluss gab es noch ein Konzert von 11wieDu.. Sämtliche zur Anwendung gekommenen Methoden sind interaktiv. Dazu gehört beispielsweise das unabhängige Brainstorming und die Projektarbeit in Gruppen, welche von einem Coach (Workshopleiter) Hilfestellungen erhalten. Zur Nachbereitung konnten die Jugendlichen am folgenden Donnerstag im Café Leichtsinn, geführt von Nicole Hoffmann und Uli-Lisa Eisbrenner zwei Stunden lang an ihren Projekten weiterarbeiten. Dabei erhalten sie die Hilfe der Mitarbeitenden des Cafés, sowie gratis Cocktails im Anschluss. Seite 26/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Jugendgipfel an der Gesamtschule Holweide Der Jugendgipfel in Holweide orientierte sich am Konzept des zuvor an der Nelson-Mandela-Gesamtschule ausgerichteten Jugendgipfel. Der Jugendgipfel fand am 20.09.2018 an der Gesamtschule Holweide statt. Er wurde ebenfalls vom KRF in Zusammenarbeit mit Frank Liffers der “junge Stadt Köln e.V.” und der Bürgerstiftung Köln veranstaltet. Gerichtet war der Jugendgipfel an die neun siebten Klassen der Gesamtschule, insgesamt rund 250 Schüler. Auch bei diesem Jugendgipfel ging es wieder um die Förderung von Engagement bei den Jugendlichen. Das Konzept des vorherigen Jugendgipfels wurde verbessert. Diesmal wurde der Impulsvortrag von Frank Liffers gehalten, der sein Projekt zur Unterstützung gehbehinderter Menschen vorstellte. Zur weiteren Motivation der Schüler*innen präsentierten zwei Schülerinnen ihr schulinternes Projekt „Lernen durch Engagement“. Die Workshops wurde diesmal von einem KRF Mitarbeiter, einem 9. Klässler derselbigen Schule und einem Mitarbeiter von Ford Motor Company Fund (Bürgerstiftung Köln). Diesmal wurden den Schülern klassische Weltprobleme wie Rassismus und soziale Ungleichheit vorgelegt, welche im Plenum diskutiert wurden. Im Anschluss wurde das Konzept wie beim vorherigen Jugendgipfel fortgeführt. Zur Nachbereitung des Projekts ist eine pädagogische Mitarbeiterin des KRFs mehrmals nachmittags zur Gesamtschule Holweide gefahren, um mit den Schülern weiter an ihren erarbeiteten Projekten zu arbeiten. Einige kleine Projekte wurden daraufhin an der Schule initiiert. Kinderrechtefest 2018 Am Samstag, den 15.09.2018 veranstaltete das KRF in Zusammenarbeit mit dem Förderverein ehemaliger Heimkinder Köln Sülz FEKS e.V. das Kinderrechtefest in Sülz. Auf dem ehemaligen Kinderheimgelände am Heinz-Mohnen-Platz feierten zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr über 300 kleine und große Gäste das Motto: „Kinderrechte jetzt leben in Sülz!“. Insbesondere Kinder und Familien konnten an diesem Tag hautnah erfahren, wie Kinderrechte aktiv gelebt und geschützt werden. Die Besucher erlebten ein vielseitiges Bühnenprogramm mit unterschiedlichen künstlerischen Auftritten und hatten zudem die Möglichkeit, sich an den verschiedenen, interessanten Informationsständen unserer Kooperationspartner (Codiviti, Krass e.V., mittendrin e.V., FC-Kidsclub, 1. Spikeball- Club Köln e.V., buddY-Landesprogramm KINDERRECHTESCHULEN und Roland Rechtschutzversicherungen) über Kinderrechte zu informieren und die bunten Seite 27/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Mitmachaktionen auszuprobieren. Beispielsweise konnten die Besucher am Stand von mittendrin e.V. Jutebeutel mit Farbe besprühen, beim Spikeball-Club selbst die Sportart ausprobieren und Krass e.V. bot freies Malen mit unterschiedlichen Materialien an. Neben dem Walking-Act Hennes gab es beim FC-Kidsclub Kinderschminken und Codiviti zeigte, dass auch schon Kinder mit Technik umgehen können und Digitalisierung nicht nur eine Sache für Erwachsene ist. Das vom KRF gestaltete Piratenland (siehe Kinderbetreuung Piraten Ahoi) lud alle Kinder herzlich zu einer Kinderrechte-Kaperfahrt ein. Das bunte, kindgerechte Rahmenprogramm wurde durch ein vielseitiges Bühnenprogramm und die Moderatorin Anna Gaden aus Köln abgerundet. Zur Einstimmung auf das Fest spielte Max Pop-Hits. Anschließend begrüßten die Geschäftsführer Üwen Ergün und Nora Kern im Namen des gesamten KRFs die Besucher des Festes, woraufhin auch Harald Weiß, der erste Vorsitzende vom FEKS e.V. ein herzliches Willkommen aussprach und die Arbeit des Vereins vorstellte. Frau Blömer-Frerker, die Bezirksbürgermeisterin, betrat im Anschluss die Bühne und bezog Stellung zu der aktuellen Situation hinsichtlich der geplanten Umbenennung des Platzes der Kinderrechte und den damit einhergehenden Schwierigkeiten seitens der Kölner Verwaltung. Dementsprechend gab es einen symbolischen Akt, an dem Frau Blömer-Frerker, der FEKS e.V. und das KRF beteiligt waren, um zu signalisieren, dass die Umbenennung des kleinen Platzes in den “Platz der Kinderrechte” nach wie vor wichtiger Schritt zur aktiven Umsetzung der Ziele einer kinderfreundlichen Kommune sind. Wie konkret die Umsetzung der Kinderrechte und Kinderbeteiligung schon jetzt in der kinder- und jugendpädagogischen Einrichtung der Stadt Köln gelebt wird, erzählte Direktor Jürgen Haas von KidS. Partizipation und ein Kontakt auf Augenhöhe sind für die Zusammenarbeit gerade mit Kindern und Jugendlichen ein zentrales Thema, um Kinderrechte aktiv umzusetzen. Hieran knüpfte auch der berührende Text „Kinder sind in ihren Rechten unentbehrlich“ von der Poetry-Slammerin Jasmin Nairobi an, der dem Publikum regelrecht unter die Haut ging. Nach diesem emotionalen Vortrag stellten sich nun alle beteiligten Organisationen auf der Bühne vor und wurden durch unsere Moderatorin Anna Gaden interviewt. Das Fest verfolgte die Botschaft „Kinderrechte jetzt leben in Sülz“. Das KRF hat an diesem Tag aktiv auf Kinderrechte aufmerksam gemacht und gemeinsam mit all unseren Unterstützern und Kooperationspartnern durch vielerlei Aktivitäten diese auch aktiv gelebt. Die Kinder und Jugendlichen erlebten einen Tag, an dem sie spielerisch animiert wurden, ihre Rechte kennenzulernen und zu sehen, dass Engagement cool ist. Seite 28/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Kinderbetreuung “Piraten Ahoi” Am Samstag den 29.09.2018 fand die Kinderbetreuung unter dem Motto „Piraten Ahoi“ auf der Messe in Düsseldorf statt. 20 Kinder zwischen 3 und 12 Jahren verbrachten den Tag zwischen 9 und 18 Uhr mit dem KRF. Fünf pädagogische Mitarbeiter*innen des KRF betreuten die Kinder über den gesamten Zeitraum auf dem im piratenstil geschmückten Gelände. Die zehn wichtigsten Kinderrechte wurden in Form einer Kinderpiratenverfassung aufgehängt, die Kinderrechte im aktiven Spielen mit den Kindern vorgelebt und vermittelt. Gleichzeitig zeigte die Verfassung den richtigen Umgang mit den anderen „Piraten“. Neben diversen Bastelangeboten, wie das Bemalen einer eigenen kleinen Schatztruhe gab es viele Spiele wie beispielsweise „Enten angeln“, Tauziehen oder Ballspiele. Die Gewinner der Spiele wurden auf unserer „Wettkampfliste“ verewigt. Highlight des Tages war die zuvor angekündigte große Schatzsuche, die nach dem gemeinsamen von der Messe bereitgestellte Mittagessen stattfinden sollte. Die Schatzsuche beinhaltete eine Geschichte mit vielen kleinen spannenden Rätseln und Hinweisen, die die Kinder lösen mussten um zu der mit kleinen Spielsachen und Süßigkeiten gefüllten Schatztruhe zu gelangen. Dabei wurde das gesamte Gelände genutzt. Die Aufgaben bestanden unter anderem aus Logikrätseln, einem gemeinsamen Tauziehen und verschiedenen Rätseln. Nach der Schatzsuche wurden gemeinschaftlich Spiele gespielt und viel gebastelt und erhielten wir von der Messe noch Kuchen und Eis. Ziel der Betreuung ist in erster Linie bleibende, schöne Eindrücke und Erinnerungen für die Kinder zu generieren. Gleichzeitig werden sie spielerisch dazu animiert, ihre Rechte und damit verbundene Werte kennenzulernen. Dies soll in einer entspannten, lustigen und aktiven Atmosphäre geschehen. Die Kinder durften sich den Tag über frei entscheiden, welche Aktivitäten und Spiele sie machen möchten. Der Wunsch der Kinder wurde stets von den Betreuern respektiert. Trotzdem versuchten diese so viele Kinder wie möglich für gemeinsame Aktivitäten zu gewinnen. Die fachlich hochqualifizierten Übungsleiter der Kinderbetreuung reagierten auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder und gingen flexibel darauf ein. Alle Mitarbeiter sind vertraut mit der professionellen Umsetzung unserer Präventions- und Schutzkonzepte, sowie dem pädagogischen Umgang mit Kindern. Ebenfalls erhielten alle Mitarbeiter zuvor eine Schulung, bei der die wichtigsten gemeinsam bestimmten Punkte und Ziele vermittelt wurden. Seite 29/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Am Ende des Tages waren viele Kinder mit neuem Wissen in Bezug auf die Kinderrechte ausgestattet. Den Kindern werden grundlegende Werte für den Umgang untereinander vermittelt. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Werten Gleichberechtigung, gewaltfreie Kommunikation, Demokratie, Integration, sowie Partizipation. Weihnachtsaktion 2018 Das Idee der Weihnachtsaktion des KRF war „Kinder basteln Adventskalender für Senioren in der Umgebung“. Die Aktion wurde im November geplant und im Anfang Dezember durchgeführt. Konzept der Aktion war, dass Kinder kleine Geschenke für Adventskalender basteln und diese dann in Altenheimen in der Kölner Umgebung verteilt wurden. Die Aktion basierte auf der Idee, dass alle es verdient haben, an Weihnachten eine kleine Aufmerksamkeit zu erhalten und somit auch Wertschätzung entgegengebracht werden soll. Dazu haben vier Mitarbeiter des KRF die Übermittagsbetreuung der GGS Lohmarer Straße besucht und mit den Kindern gebastelt. Aus der Schule haben rund 20 Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren an der Bastelaktion teilgenommen und uns somit bei der Realisierung des Projekts unterstützt. Möglich gemacht wurde das Projekt durch die großzügige Förderung der Bürgerstiftung Köln. Die kompletten Adventskalender wurden an zwei Altersheime in Köln überreicht. Einerseits das Altersheim Oranienhof in Köln-Höhenberg aufgrund seiner Nähe zur Gemeinschaftsgrundschule Lohmarer Straße sowie das Altersheim Peter-Landwehr-Haus in Bergisch-Gladbach. Am 7. Dezember wurden die Adventskalender persönlich übergeben. Der Grundgedanke bei der Planung der Aktion bestand darin, die verschiedenen Generationen unserer Gesellschaft miteinander zu verbinden. Dabei lag es dem KRF besonders am Herzen, den älteren Menschen eine kleine Freude zu bereiten und ihnen zu zeigen, dass sie immer noch ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft sind. Die Idee, Geschenke in einen Adventskalender zu integrieren, basierte auf dem Grundgedanken, dass sich ältere Menschen meist über von Kindern gebastelte Geschenke freuen. Die einzelnen Tüten des Adventskalenders sollten täglich ausgelost werden, sodass insgesamt 24 Bewohner ein kleines, selbstgebasteltes Geschenk sowie einige Süßigkeiten erhalten. Zur Umsetzung wurden die benötigten Materialien bestellt und in die Grundschule gebracht. Der Termin für das gemeinsame Basteln war der 3. Dezember 2018 für einen Zeitraum von zwei Stunden (14 bis 16 Uhr). Das Basteln an diesem Tag lief ganz wie geplant. Das KRF hatte zuvor bereits Vorlagen ausgeschnitten, Beispielsterne und andere Vorlagen gebastelt, um den Kindern das Basteln nicht unnötig schwer zu machen. Diese bemalten dann zwei Seite 30/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Stunden lang Weihnachtspostkarten, konnten auch ganz eigene Karten gestalten, bastelten Sterne aus Transparentpapier als Fensterdekoration und verpackten Schokoladentafeln und andere Süßigkeiten als kleine Schnee- und Weihnachtsmänner. Die fertigen Ergebnisse wurden dann noch von den Kindern unterschrieben und mit persönlichen Widmungen versehen, damit die Bewohner der Altersheime beim Auspacken auch wissen, von wem sie beschenkt wurden. Am selben Nachmittag stellten die Mitarbeiter des KRF die Adventskalender fertig, in dem sie die ganzen Basteleien der Kinder in Tüten packten und diese weihnachtlich verzierten. Weitere Projekte Neben den zuvor ausführlich beschriebenen Projekten, hat das KRF bis zum jetzigen Zeitpunkt aber auch viele weitere Projekte durchgeführt. Aufgrund der großen Projektmenge und -vielfalt, beschränken wir uns bei der Aufzählung auf den Zeitraum 2018 - 2019. Folgende Projekte haben außerdem stattgefunden: ● Kölner Ehrenamtstag (jährlich) ● Infostand im Rahmen des Rhieler Wochenmarkts gemeinsam mit dem DJK Löwen (Dezember 2018) ● Diverse eintägige Workshops in Kölner Schulen und Umgebung zum Thema “Kinderrechte” (fortlaufend) ● Durchführung eines Neujahrsempfangs (Januar 2019) ● Einrichtung eines Förderprogramms für soziales Engagement (Januar 2019) ● Fortbildung in der KiTa Himmelszelt zum Thema “Kinderrechte” (März 2019) ● Fachforum im Rahmen der Sommerakademie “jung bewegt” der Bertelsmann Stiftung (Juli 2019) ● Durchführung und Weiterentwicklung von (Workshop-)Angeboten für den FC Kids Club des 1. FC Kölns Seite 31/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Sonstige geplante Maßnahmen Das Jahr 2019 ist für uns beim KRF ein spannendes Jahr, vor allem im Hinblick auf unsere Maßnahmen. In den vergangenen Monaten haben wir uns neben der Durchführung konkreter Maßnahmen auch viel mit der Konzeption und Vorbereitung zukünftiger Maßnahmen befasst. Viele dieser Maßnahmen befinden sich allerdings noch im Entwicklungsstadium, sodass die konkrete Umsetzung größtenteils erst im nächsten Jahr beginnen kann. Folgende Maßnahmen sind unter diesem Gesichtspunkt erwähnenswert: ● Durchführung des 2getherLands, einer bundesweiten Jugendkonferenz, gemeinsam mit der Bertelsmann Stiftung und weiteren NPOs (Durchführung im Oktober 2019) ● Durchführung eines Fachtags zum Thema “Junges Engagement” im Kreis Mainz-Bingen (November 2019) ● Etc. Seite 32/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Fachliche Ansätze und Methoden In diesem Abschnitt orientieren wir uns bei der Darstellung und Beschreibung der fachlichen Ansätze und Methoden, die in unserer Organisation angewendet werden, in erster Linie an dem Lehrbuch “Sozialer Raum und Soziale Arbeit” von Früchtel, Budde und Cyprian, sowie am “Lehrbuch der systemischen Therapie und Beratung I” von Schlippe und Schweitzer. Außerdem findet auch “Seminare, Trainings und Workshops lebendig gestalten” von Lienhart Anwendung. Der Einsatz der hier aufgeführten Ansätze und Methoden hängt von dem jeweiligen Angebot, Projekt oder Programm ab. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass darüber hinaus in der Praxis auch noch andere Methoden angewendet werden. Bei dieser Aufführung geht es lediglich darum, einen Eindruck über unsere fachliche (pädagogische) Arbeitsweise zu vermitteln. Übergeordnete Ansätze und Methoden Systemischer Ansatz Das KRF arbeitet mit systemberatenden und -therapeutischen Methoden und Elementen, um lösungsfokussiert agieren zu können. Darüber hinaus bietet die systemtheoretische Sicht auch innerhalb unserer eigenen Strukturen einen fort laufenden Entwicklungsprozess. Der systemisch-konstruktivistische Arbeitsansatz fokussiert besonders auf Kommunikation. Sie unterscheidet sich grundlegend von anderen Ansätzen in ihrem Verständnis von "Problemen", "Störungen“ und „psychischen Auffälligkeiten“. Psychische Prozesse sind nur indirekt Folge ihrer Intervention, und durch den Fokus auf Kommunikation wird Symptomverhalten nicht allein als individuelles Phänomen, sondern grundsätzlich im Kontext von Beziehungen gesehen. Denken und (Symptom) Verhalten von Klienten sind in dieser Sicht individuelle Lösungsstrategien/ -versuche bzw. spezifische Anpassungsleistungen innerhalb einer Beziehungsdynamik. Sie werden in ihrer kommunikativen und beziehungsgestaltenden Funktion begriffen. Systemische Beratung fokussiert sich nicht ausschließlich auf individuelle Änderungen, sondern bezieht in einer erweiterten Perspektive die kommunikativen Muster zwischen den Individuen in ihre Arbeit mit ein. Der Hilfekontext wird dadurch auch als Beziehungsgeschehen betrachtet bzw. als Interaktionssystem verstanden, in dem Berater Seite 33/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Beeinflussende und Beeinflusste zugleich sind und in einem kooperativen und co-kreativen Prozess zusammen mit den Klienten neue Wirklichkeiten konstruieren. Die Herkunftsfamilie wird als Schlüssel zum Verständnis kindlichen Verhaltens und Erlebens betrachtet. Ein wesentlicher „Klimafaktor“ der menschlichen Reifung ist die Art und Weise, wie Kontakt in Beziehungen reguliert wird. In jedem System bilden sich eigene, für das Beziehungsgeflecht geltende Muster aus. Solche Muster, die u.a. zeigen, wie Nähe und Distanz reguliert wird, in welcher Art und Weise innerhalb und außerhalb der Familie kommuniziert wird und welche Werte, Normen und Bedeutungen gültig sind. Die Erfüllung von Grundbedürfnissen von Heranwachsenden (Bindung, Orientierung/ Kontrolle, Selbstwertschutz/ -erhöhung, Lustgewinn/ Unlustvermeidung) können dabei versagt bzw. frustriert werden und zur Entwicklung von dysfunktionalen sozial auffälligen Verhaltensbereitschaften führen. Aus einer systemischen Perspektive werden „Verhaltensstörungen“ als Signal und Hinweis betrachtet, dass sich ein Familienmitglied mit Mustern auseinandersetzt, die seine Entwicklung hemmen. Sie werden als gescheiterte "Lösungsversuche" verstanden. Auffällige Verhaltensmuster und deren subjektiver Sinn werden dann im Kontext der Beziehungsmuster betrachtet und erkundet. Durch eine Lösungs- wie Ressourcenorientierung richtet sich pädagogisch-beraterisches Handeln dann weniger am defizitären Charakter sogenannter „Symptome“ aus. Sie orientiert sich vielmehr daran, den Sinnzusammenhang im Beziehungskontext zu verstehen und den oft belastenden Charakter solcher Bedeutungen für die beteiligten Akteure bewusst zu machen. Sie eröffnen damit einen Möglichkeitsraum, um Wachstum, Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien auf einer wertschätzenden Basis zu fördern, so dass sie sich selbst (wieder) als kompetent erleben können. Werkzeuge, die wir im Rahmen dieses Ansatzes einsetzen sind beispielsweise: ● Genogramme ● Maps ● Familien-Helfer-Maps ● Zeitstrahle ● Soziogramme ● Skulpturen ● Zirkuläre Fragen ● Kommentare ● Zeugenarbeit Seite 34/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 ● Verhalten modellieren ● Kontexte modellieren Beziehungsorientierter Ansatz Wir bauen vertrauensvolle Beziehungen zu den Menschen auf, greifen die kulturellen Riten und Kommu nikationsformen respektvoll auf und vermitteln auf dieser Grundlage Achtung von Nähe, Distanz und Grenzen. Bei Menschen, die Verunsicherung erleben oder erlebt haben, achten wir unter Beachtung der Bindungstheorie darauf, als offenes, annehmendes Gegenüber im Sinne einer sicheren Basis aufzutreten. Somit sind wir in der Lage, unserem Gegenüber Sicherheit, Vertrauen, Verlässlichkeit in unseren Beziehungen, aber auch Strukturen zu vermitteln. Familienorientierter Ansatz Unsere Arbeit mit Eltern richtet sich auf die Unterstützung und Stärkung ihrer Erziehungskompetenzen zur eigen ständigen, selbstorganisierten und verantwortungsbewussten Entwicklungsförderung ihrer Kinder und unterstützt migrationssensibel notwendige Veränderungsprozesse. In der konkreten Arbeit mit den Eltern muss daher der jeweilige kulturelle Familienhintergrund wie auch das Rollenverständnis Berücksichtigung in der fachlichen Ausgestaltung der Hilfe und Beachtung in der Auswahl der pädagogischen Einsatzkräfte finden. Die Aufteilungen in männliche und weibliche Entschei dungs- und Ansprechpartner müssen daher sensibel aufgegriffen werden, was nicht selten bedeutet, so wohl mit einer männlichen als auch mit einer weiblichen Fachkraft die Beratungsarbeit aufzunehmen. Hier ist die Anwendung von Kommunikationsriten ein ebenso wichtiger Bestandteil interkultureller Eltern arbeit wie die Erfassung weitreichender zentraler Entscheidungspersonen im familiären und verwandt schaftlichen Gefüge – auch außerhalb des Sozialraums. Vermittlung, Vernetzung und Kooperationen Die (sozial-)pädagogischen Leistungsangebote zum Wohl der Kinder und Jugendlichen haben dabei die Aufgabe, zwischen den Trägern der Jugendhilfe, Schulen, Institutionen, Ämtern, Behörden und dem El ternhaus zu vermitteln und hierzu ein ressourceneffizientes Netzwerk aufzubauen. Seite 35/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Unsere Integrationsansätze Nach unserem Verständnis lässt sich Integration in drei Bereiche unterteilen: Erstens die Integration in das funktionale System unserer Gesellschaft. Diese drückt sich lebenspraktisch in der Integration auf dem Woh nungs- und Arbeitsmarkt aus, aber bspw. auch in der Wahrnehmung des Wahlrechts sowie in der Eingliede rung im Schul-und Hochschulwesen. Als Voraussetzung muss ein Verständnis von der (deutschen) Politik, der Wirtschaft, dem Gesundheits- und Bildungswesen geschaffen werden, um wichtige Verstehens-Prozesse in Gang zu setzen. Im Rahmen der sozialen Integration setzt das KRF seinen Fokus auf die Entwicklung persönlicher Beziehungsnetzwerke der zu betreuenden Kinder, Jugendlichen und Familien zur Stärkung ihrer individuellen Persönlichkeiten und zur Schaffung stabilisierender Faktoren in Krisensituationen. Ausschlaggebend ist hier die Förderung, Unterstützung und Entwicklung von Freizeitaktivitäten (z. B. Sport, Kultur) und persönlicher Kontakte, mit denen ein verbindlicher Freundes- und Bekanntenkreis auf gebaut, Anbindungen durch regelmäßige Teilhabe hergestellt und verlässliche Beziehungen ge schaffen werden. Unser Ziel ist es zudem, für die zu unterstützenden Familien und jungen Menschen den Prozess der eigenen Ak kulturation zu fördern. Wir unterstützen dabei durch Aufklärungs- und Vermittlungsprozesse das Wahrnehmen von Kulturelementen jenseits des eigenen Kulturverständnisses. Schutz vor Kindeswohlgefährdung Unser Fokus ist stets auf das Wohl des Kindes gerichtet mit dem fachlichen Blick auf eine entwicklungsfördernde Erziehung, die Sicherstel lung existenzieller Grundbedürfnisse und der Grundlagen für eine soziale und emotionale Persönlich keitsentwicklung. Die Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und ihrer Kinder im Fall des Schutzauftrages ist ein zentrales Element und soll sicherstellen, dass alle Beteiligten an der zu bewältigenden Aufgabe zur Wiederherstellung des Schutzes in ihren Rollenverantwortungen aktiv beteiligt sind. Seite 36/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Mit unserer Unterstützung soll das Wohlergehen des Kindes durch notwendige Änderungen der Verhal tensweisen der Bezugspersonen und einer Offenheit für die eigene Lernbereitschaft wieder hergestellt werden. Hierzu zählt neben der beratenden Tätigkeit und der handlungsorientierten Anwendbarkeit vermittelten Wissens vor allem die enge Zusammenarbeit und Vernetzung mit weiteren Unterstützungseinrichtungen und Instituten, die zur Sicherung des Kindeschutzes aktiviert werden können. Der Umgang im Kinderschutz erfordert zudem einen engen, transparenten und vor allem zeitnahen Aus tausch mit den hiesigen Jugendämtern und eine sehr präzise Dokumentation von Beobachtungen und Erfolgen. Zur Wahrnehmung unseres Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdungen haben wir eine interne Leitlinie erarbeitet, die ebenfalls Bestandteil dieses Dokuments ist. Weitere Ansätze und Methoden Seminare In Seminaren vermitteln wir Wissen praxis- und erfahrungsnah. Ziel eines Seminars ist es, dass die Teilnehmenden später möglichst viel vom Erlernten in ihrem Alltag umsetzen können. Seminare sollen es den Teilnehmern ermöglichen, sich Expertenwissen anzueignen, komplexe Themengebiete zu hinterfragen und im Austausch mit anderen neue Sachverhalte zu erlernen. Trainings Dieses Arbeitsformat setzen wir primär in der Erwachsenenbildung ein und verstehen es als Weiterbildung, mithilfe derer die Teilnehmenden eine neue oder andere Verhaltensweise in einer bestimmten Situation erlernen sollen. im Gegensatz zum klassischen Seminar geht es also nicht darum, neues Wissen zu erwerben, sondern dessen Umsetzung in die Praxis auch zu üben bzw. zu trainieren. Workshops In einem Workshop bearbeitet (to work = arbeiten) eine Gruppe von Teilnehmenden Themen unter Anleitung einer Moderatorin oder eines Moderators. Meist werden bei uns Workshops eingesetzt, wenn es darum geht, gemeinsam Strategien zu entwickeln und/oder Lösungen Seite 37/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 zu erarbeiten. Es steht also nicht das Erlernen von Wissen im Vordergrund, sondern eher die gemeinsame Entwicklung von Neuem oder Besserem Vorträge Im Gegensatz zu einem Seminar, Training oder Workshops werden bei einem Vortrag die Zuhörenden weniger aktiv eingebunden. Hier geht es in erster Linie darum, durch einen Redner, den Teilnehmenden ein bestimmtes Thema zu vermitteln. Wertearbeit Die Wertearbeit hat ihren Ursprung in der Logotherapie Viktor Frankls. Sie wurde durch Interventionen des Neurolinguistischen Programmierens (NLP) populär gemacht. Werte sind grundlegende Faktoren, die der inneren Orientierung dienen. Mit ihrer Hilfe können wir Klienten z.B. ein Erklärungsmodell für einen inneren Konflikt zur Verfügung stellen oder auch einen Bezugsrahmen für die Bewertung von Entscheidungsoptionen schaffen. Parts Party & Inneres Team Virginia Satir, eine der Begründerinnen der Systemischen Familientherapie, prägte in den 1960er Jahren die Intervention der Parts Party, bei der die verschiedenen inneren Anteile eines Klienten mithilfe von Stellvertretern unter der Anleitung eines Therapeuten aufgestellt werden. Häufig wird auch die Möglichkeit in Betracht gezogen, einzelne Anteile zu zeichnen, oder sie mit Figuren bzw. Gegenständen zu symbolisieren. Ein Modell, das hieraus abgeleitet wurde ist das “Innere Team”, das 1998 von dem Psychologen Freidmann Schulz von Thun begründet wurde. Drama-Dreieck Das Drama-Dreieck ist ein Modell bzw. ein sogenanntes Spiel der Transaktionsanalyse, das dafür eingesetzt werden kann, bestimmte unproduktive Konfliktdynamiken zu verstehen und einen Ausstieg daraus zu finden. Bewusster Einsatz von Sozialformen Im Rahmen von Seminaren, Trainings und Workshops setzen wir unterschiedliche Sozialformen ein, die Wahl der Sozialform(en) hängt von unterschiedlichen didaktischen Überlegungen ab. Bei Diesen sind nachfolgende Kriterien zu berücksichtigen: ● Bearbeitbarkeit der Aufgabe / Frage, ● Differenzierung des Stoffes, Seite 38/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 ● Aktivierung der Teilnehmenden, ● Klärung von Sachverhalten, ● Vertiefung / Übung von Inhalten, ● soziale Interaktion, ● biografische Erfahrung. Beim Wechsel der Sozialform sind klare Anweisungen unverzichtbar. Dabei ist zu klären bzw. zu vereinbaren: ● Welche Aufgaben sind in Gruppen- und / oder Einzelarbeit zu bearbeiten? ● Wie ist die Einteilung herzustellen? ● Wie viel Zeit steht zur Verfügung? ● Welches Ergebnis wird erwartet? ● Wer übernimmt welche Rolle bzw. Funktion (insbesondere bei Gruppenarbeit)? ● Wie werden Funktionen und Rollen und von wem definiert? ● Wie wird die Weiterbearbeitung der Ergebnisse transparent gemacht? ● Wie wird mit den Ergebnissen weitergearbeitet? In oben genannten Formaten setzen wir unter Berücksichtigung der aufgestellten Kriterien folgende Sozialformen ein: ● individuelle Arbeit, ● Partnerarbeit, ● Arbeitsgruppen, ● Projektgruppen, ● Plenum. Bewusster Einsatz von Beratungsformen Da man nach Prof. Dr. phil. habil. K. Rappe-Giesecke in Beratungssituationen grundsätzlich zwischen drei Typen von Beratungsklienten (Individuen, Gruppen und Organisationen) unterscheiden kann, leiten sich hieraus auch drei Beratungsformen ab, die in in unserer Arbeit zum Einsatz kommen können: ● Einzelberatung ● Gruppenberatung ● Organisationsberatung Seite 39/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Qualitätsmanagement Das KRF verfügt über ein etabliertes Qualitätsmanagement. Grundlage hierfür bildet die Unternehmensrichtlinie, gemeinsam mit den ergänzenden Richtlinien und Leitfäden für die jeweiligen Prozesse innerhalb des KRFs. Qualitätssicherung ist wichtig, um u.a.: ● die Zufriedenheit unserer Klienten, Kunden und Partner sicherzustellen, ● die Motivation der Mitarbeiter zu fördern, ● die Nachfolgekosten zu minimieren, ● Projektrisiken zu vermeiden. Zur Sicherung der Qualität steht das KRF im ständigen Austausch mit anderen freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe. Außerdem werden durch regionale und überregionale Arbeitskreise, Konzepte zur Prävention von Kinderrechtsverletzungen kontinuierlich verbessert und kritisch bearbeitet. Aber nicht nur die Zusammenarbeit mit Institutionen der Jugendhilfe, wie z.B. Stiftung Bürger für Bürger, Junge Stadt Köln e.V., EducationY, Deutsches Institut für Menschenrechte, ist uns wichtig, sondern auch die Rückmeldung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen. Zur Evaluation werden nach durchgeführten Aktionen Fragebögen verteilt und ausgewertet, denn insbesondere die Mitwirkung der Kinder selbst an den Qualitätsstandards kann entscheidende Qualitätsmängel aufdecken und beseitigen. Die Qualifizierung und Weiterbildung des Personals hat oberste Priorität für die Arbeit mit Kindern. In regelmäßigen Abständen werden die Mitarbeiter des KRF geschult und für kritische Themen sensibilisiert (s. II.3.a.). Der transparente und direkte Umgang, sowohl untereinander wie auch mit Außenstehenden, gehört zur Unternehmenskultur und ist eine Voraussetzung für das Funktionieren des gesamten Konzeptes. Im Mittelpunkt unseres Qualitätsmanagements steht als Instrument ein sogenannter Review. Er dient der Qualitätssicherung und Fortschrittsermittlung. Anhand einer individuellen Checkliste überprüfen wir das bisherige Ergebnis einer konkreten Maßnahme und kommentieren es. Gegebenenfalls kann hier auch der Auftraggeber / Klient / Begünstigte mit einbezogen werden. Ein Review ergibt eine Nachbesserung oder die Abnahme der Seite 40/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 vorliegenden Arbeitsleistung. Vergleichbar mit einem Review ist ein Qualitätscheck oder Audit. Darüber hinaus achten wir nicht nur im Bereich der individuellen Hilfe, sondern auch in anderen Maßnahmen darauf, in den entsprechenden Projektteams unterschiedliche berufliche Professionen abzubilden. Dadurch wird ebenfalls die Qualität unserer Arbeit gesichert. Je nach Maßnahme und Ergebnisziel können neben den hier genannten Maßnahmen zum Qualitätsmanagement auch weitere Maßnahmen ergriffen werden. Grundsätzlich unterliegt der gesamte Planungs- und Durchführungsprozess von Projekten einer gesonderten Richtlinie. Seite 41/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Präventions und Schutzkonzept Vorwort Die Prävention von Kinderrechtsverletzungen wird durch unser oberstes Ziel: „Kinderrechte zu verwirklichen“ begünstigt. Deshalb hat die Prävention einen besonders hohen Stellenwert in unserer Organisation. Wir möchten allen Minderjährigen, unabhängig von Nationalität oder Alter, die Möglichkeit geben, sich frei zu entfalten und ihre Rechte wahrzunehmen. Potentielle Gefahren sollen früh genug identifiziert und abgewendet werden, um rechtzeitig Anzeichen oder Verstärkung von Benachteiligung zu verringern und dem entgegenzuwirken. Wir vermitteln Kindern und Jugendlichen Werte, Informationen, fördern ihre Lebenskompetenzen und befähigen sie, für ihre Belange und Interessen einzustehen. Wir stärken und ermutigen Kinder und Jugendliche darin, sich zu eigenständigen und sozial kompetenten Persönlichkeiten zu entwickeln, damit sie sich als wertvolle Mitglieder unserer Gesellschaft wahrnehmen und an dieser partizipieren. Mädchen und Jungen sollen uns bei Problemen oder zu reinen Informationszwecken kontaktieren. Das bedeutet, dass in sämtlichen, in der Organisation genutzten Fachkonzepten die präventive Ausrichtung berücksichtigt wird. Die Grundlage dafür bieten die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, sowie das Kinder- und Jugendschutzgesetz §14 SGB VIII und die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie §16 SGB VIII. Ergänzend wird das JuSchG, JGG und Kinder- und Jugendfördergesetz angewandt. Das KRF sieht in seiner Aufgabe zur Prävention von Kinderrechtsverletzungen u.a.: ● Sich für Kinder und Jugendliche stark zu machen und diese zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen ● Eltern und Erziehungsberechtigte in ihrer Erziehungskompetenz zu unterstützen ● Familien zu stärken und deren Zusammenleben zu fördern ● Sowie rechtliche Voraussetzungen zur Einhaltung von Kinderrechten zu schaffen Damit obliegt dem KRF auch der Auftrag, Mädchen und Jungen hinsichtlich jeglicher Gefährdung an Gesundheit, Leben und sexueller Selbstbestimmung zu schützen. Das KRF verurteilt jede Form der sexualisierten Gewalt und des sexuellen Missbrauchs, sowie jede weitere Form der Kindeswohlgefährdung. Seite 42/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Risikoanalyse Für die Einleitung präventiver Maßnahmen müssen vorab kritische Faktoren identifiziert werden, die sich negativ auf das Wohl des Kindes auswirken können. Dazu müssen Personengruppen, Orte und Situationen identifiziert werden, die Tatvorgänge besonders begünstigen. Kindesmissbrauch findet in der Regel nicht spontan statt, sondern wird von den Tätern im Voraus geplant. Die Täter suchen nach Verletzlichkeit und Schwächen bei den Kindern, um diese als Anknüpfpunkte zu nutzen. ● Kinder, die bereits durch seelische oder körperliche Misshandlung und Vernachlässigung vorbelastet sind, haben oftmals ein besonderes Bedürfnis nach Nähe und Zärtlichkeit. Sie verfügen in der Regel weitgehend nicht über die Fähigkeit ihre Grenzen zu verteidigen und sich gegen Übergriffe zu schützen. ● Auch Außenseiter sind wegen ihrer isolierten Stellung in der Gesellschaft ein häufiges Opfer sexueller Gewalt. ● Ebenso sind Kinder betroffen, die aus hierarchischen und autoritären Familien stammen und Erwachsene als Personen sehen, denen sie sich unterzuordnen haben und ungefragter Gehorsam geleistet werden muss. Gleiches gilt für Kinder, die konsequent mit emotionaler Härte zu einer vermeintlich starken Persönlichkeit erzogen wurden, da diese es häufig nicht wagen, sich einer Person anzuvertrauen. ● Kinder, denen in ihrer Erziehung vermittelt wird, dass die Auseinandersetzung mit dem Thema Sexualität abstoßend und schlecht ist, stehen auch im Fokus der Täter, da diese sich mit dem Tabuthema an niemanden wenden können. ● Im erhöhten Maß schutzbedürftig sind Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung. Sie sind aufgrund ihrer physischen und psychischen Verfassung besonders angreifbar und gesellschaftlichen Vorurteilen ausgesetzt. ● Diese Kinder sind oft auf Hilfestellungen und Unterstützung in ihrem Alltag, unter anderem in der Pflege angewiesen. Oft haben sie kein ausgewogenes Körpergefühl. Zudem lässt der ständige körperliche, mitunter auch sehr intime Kontakt Situationen entstehen, die von Tätern ausgenutzt werden. ● Die Täter, die als sorgepflichtigen Personen der Kinder mit einer Behinderung agieren, nutzen das Abhängigkeitsverhältnis aus, da diese auf deren Wohlwollen und Unterstützung angewiesen sind und deswegen keinen Widerstand leisten. ● Die Tabuisierung der Sexualität von behinderten Menschen wirkt sich bei den Kindern in Sehnsucht nach Nähe und Zärtlichkeit aus. Seite 43/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 ● Bei Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung setzen die Täter auf ein vermindertes Ausdrucksvermögen und ein nicht vorhandenes Selbstwertgefühl. ● Zudem ist das gesellschaftliche Vorurteil, beeinträchtigte Kinder und Jugendliche seien keine expliziten Missbrauchsopfer, da sie aufgrund ihrer vermeintlichen Unattraktivität für Täter uninteressant sind, ein deutlicher Risikofaktor. Die meisten Mitarbeiter des KRFs (KinderRechteForum) kommen im Berufsalltag selten direkt mit Kindern in Kontakt. Das KRF kommt in der Regel direkt mit Kindern in Kontakt, wenn eine Aktion, ein Projekt umgesetzt oder individuelle Hilfe geleistet wird. Ziele und fachliche Standards 1. Zielsetzung des KRFs Die Arbeit des KRFs mit Kindern und Jugendlichen verfolgt das Ziel, das Wohl des Kindes zu fördern und die Kinderrechte zu verwirklichen. Alle Mitarbeiter des KRFs tragen durch ihr Verhalten dazu bei, dass den Kindern eine Haltung der Wertschätzung und eine Achtung der Selbstbestimmung entgegengebracht wird. Alle Mitarbeiter verpflichten sich, die Kinder aktiv vor Gewalt und grenzüberschreitendem Verhalten zu schützen. Sie werden dafür qualifiziert, eine mögliche Gefährdung frühzeitig zu erkennen und die zuständige Person darüber zu informieren. Die direkte Ansprache von kritischen Themen und eine offene Diskussionskultur im Unternehmen lösen, insbesondere beim Thema sexuelle Gewalt, den Gegenstand aus seiner Tabuisierung. Unterstützt durch die geeignete Öffentlichkeitsarbeit, soll das Thema offen diskutiert und aufgedeckt werden. Ethische Standards zum Thema Kinderschutz gehören zum Grundverständnis der Mitarbeiter und werden dementsprechend umgesetzt. Primäre Prävention: Durch vorbeugende Maßnahmen (Aufklärung, Erziehung, Information, politische Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit) soll eine mögliche Gefährdung oder Schädigung von Kindern und Jugendlichen vermieden werden. Sekundäre Prävention: Durch frühzeitiges Erfassen von Beeinträchtigung und gezielte Maßnahmen soll eine Verschlechterung verhindert werden. Tertiäre Prävention: Seite 44/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Durch spezielle Maßnahmen soll eine Wiederholung vermieden oder Folgeprobleme verhindert werden. Zielgruppe: Die Zielgruppe des KRFs umfasst Kinder, Jugendliche, sowie Eltern/Erwachsene und Familien. Darüber hinaus betreffen Maßnahmen des KRFs auch Multiplikatoren wie Erzieher, Lehrer, Jugendleiter und Mitarbeiter der Jugendhilfe. 2. Instrumente a. Qualifizierung: Die Grundlage zur Vermeidung von physischer und psychischer Gewalt innerhalb des Unternehmens ist die Qualifizierung und Wertekompetenz unseres Personals. Zusätzlich ist es für alle Mitarbeiter, die im regelmäßigen, kontinuierlichen und eigenverantwortlichen Kontakt und Austausch mit Kindern und Jugendlichen stehen, verpflichtend, an Schulungen zu diesen Themen teilzunehmen: Pädagogisches Grundverständnis : Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern - Sensibilisierung für besondere Situationen und Vertrauensverhältnisse im Rahmen der Kinder und Jugendarbeit, Formen der Kindeswohlgefährdung) Rechtlicher Hintergrund des Schutzauftrages : Schutzauftrag nach § 8 a – was heißt das?, Vorgehen im Fall einer Vermutung, Information über den Notfallplan. Die Mitarbeiter werden dadurch qualifiziert, eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls zu erkennen und diese bei den zuständigen Personen anzusprechen. Dadurch werden die Mitarbeiter zum Thema Schutz des Kindeswohls aufgeklärt und sensibilisiert. Darüber hinaus werden zu ausgewählten Aktionen spezielle Schulungen konzipiert, die sich an der spezifischen Situation oder dem Alter der Kinder orientiert. b. Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis Durch die Vielfältigkeit der Unternehmensaktivität und der Einsatzbereiche der Mitarbeiter kann ein Kontakt zu Kindern nicht ausgeschlossen werden. Von jedem Mitarbeiter des KRFs, ob haupt- oder ehrenamtlich tätig, liegt dem Unternehmen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor. Dieses Führungszeugnis muss vor Beginn des Seite 45/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Arbeitsverhältnisses vorgelegt werden. Das Zeugnis darf nicht älter als drei Monate sein und muss nach dem Ablauf von fünf Jahren neu vorgelegt werden. c. Beauftragte(r) für das Kindeswohl und Beschwerdemanagement Bei jeder Aktion, an der das KRF beteiligt ist, ist mindestens ein Beauftragter für das Kindeswohl anwesend. Diese Vertrauensperson ist allen beteiligten Kindern, Jugendlichen und Mitarbeitern bekannt zu machen. Der Beauftragte ist in besonderer Weise für das Thema sensibilisiert und beobachtet die Aktion aufmerksam. Er ist für die Umsetzung des Präventionskonzeptes verantwortlich und kennt den Notfallplan im Krisenfall. Jeder Mitarbeiter des KRFs ist bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung ansprechbar. Zu jedem Zeitpunkt der Unternehmensaktivität im Alltag oder in Projekten ist es den Kindern, Jugendlichen, deren Angehörigen und Mitarbeitern möglich, das Beschwerdemanagement des KRFs zu nutzen, worauf ausdrücklich hingewiesen wird. d. Notfallplan Der Notfallplan stellt die Handlungsleitlinien im Falle eines Verdachts- oder Beobachtungsfalls dar. Der Notfallplan, der an jeden Mitarbeiter ausgehändigt wird, benennt die Vertrauenspersonen, die nächsten Schritte und die Ansprechpartnerin. Der Notfallplan ist mit sämtlichen Telefonnummern von Vertrauenspersonen, Ansprechperson zuständiger Behörden und Mitarbeitern ausgestattet. Für den Fall, dass eine Vertrauensperson selber betroffen ist, wird eine entsprechende Ersatzperson hinzugezogen. Die Vertrauenspersonen des Unternehmens sind allen Mitarbeitern bekannt und wurden nach den Kriterien ihrer fachlichen Qualifikation und ihrer Sozialkompetenz ausgewählt. Jeder Mitarbeiter des KRFs und jedes Kind kann sich mit einem Problem an eine Vertrauensperson wenden. Übersteigt die Problemlösung die Kompetenz der Vertrauensperson, wird sich diese an die Ansprechperson oder und die Geschäftsführung wenden, um eine mögliche Kindeswohlgefährdung einzuschätzen. Handlungsleitfaden im Verdachtsfall Hinweis: Ungewissheit und unsachliche Informationen nach einem gewalttätigen Ereignis verstärken die Unsicherheit und Ängste des Opfers. Durch organisationsübergreifende Regelungen können die Mitarbeiter im Voraus auf Gefahrensituationen vorbereitet werden und flexibel Seite 46/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 und individuell reagieren. Es ist bekannt, dass die ersten Stunden nach einem traumatischen Ereignis für die Verarbeitung des Erlebten von außerordentlicher Bedeutung sind. Deshalb sind im Verdachtsfall unverzüglich sämtliche Schritte des Notfallplans einzuleiten. Im akuten Verdachtsfall (oder bei bestätigtem Verdacht) wird das Opfer außerdem innerhalb der ersten 24 Stunden psychologisch betreut. Die anschließende Nachsorge wird von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Folgende Vorgehensweise ist zu beachten: 1. Ruhe bewahren und nichts überstürzen! Keine überstürzte Aktionen. 2. Offen gegenüber der betroffenen Person sein. 3. Keine Versprechungen machen, die nicht gehalten werden können. Teile der betroffenen Person offen mit, dass du Hilfe holst. 4. Signalisiere den Betroffenen, dass du die Situation ernst nimmst und dich darum kümmerst. Mache keinen falschen Aussagen, die nicht einhaltbar sind (z.B. völlige Verschwiegenheit). 5. Bitte keine Informationen an den/die vermutlichen Täter. 6. Dokumentiere unverzüglich und chronologisch alle Gespräche und Angaben zu Ort, Zeugen, Eindrücke, Inhalt und Zeitpunkt. 7. Kontaktiere unverzüglich mindestens eine anwesende Vertrauensperson: ○ Nadja Decker (Diplom Soz.-Päd.) ○ Laureen Blettenberg (B.Sc. Psychologie) ○ Katharina Breidenbach (Ass. jur.) ○ Sören Krämer ○ Luise Traxel (M.A. Bildungswissenschaften) ○ Fehmke Schillo (B.Sc. Psychologie) Die informierte Vertrauensperson bespricht sich mit den anderen Vertrauenspersonen, ob die Wahrnehmungen geteilt und nachvollzogen werden können. Daraufhin informieren sie die Ansprechperson (Diplom-Psychologin Stephanie Busch) und die Geschäftsführung. Gemeinsam wird überlegt und entschieden - mit dem Kind/Jugendlichen und ggf. dem Personensorgeberechtigten, wie die nächsten Schritte aussehen (z.B. frei zugängliche Hilfen oder Fachberatungen oder dann, wenn es angezeigt ist, das örtliche Jugendamt). Die Polizei sollte nur im äußersten Notfall kontaktiert werden. Die Kontaktaufnahme mit der Polizei erfolgt, wenn es notwendig ist oder sich der Verdacht bestätigt. Seite 47/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Präventionsmaßnahmen Die Prävention von Kinderrechtsverletzungen ist fest im Alltagsgeschäft des KRF verankert. Neben den oben genannten Instrumenten dienen die allgemeinen Geschäftsaktivitäten des KRF ebenfalls der Prävention von Kinderrechtsverletzungen. Öffentlichkeitsarbeit Das KRF arbeitet eng mit Vertretern der Medien und der Politik zusammen. Durch die Verbreitung der Kinderrechte und die Steigerung der Aufmerksamkeit auf Probleme, wird die Öffentlichkeit für dieses Thema sensibilisiert und zum Nachdenken/Handeln angeregt. Außerdem ist es unsere Aufgabe, durch die Gewinnung von Einfluss, den Jugend- und Kinderschutz auf Bundes- und Landesebene mitzugestalten. Projekte/Aktionen Projekte und Aktionen des KRFs legen in der Regel einen Schwerpunkt auf das Informieren und Erarbeiten der Kinderrechte. Sie dienen der Aufklärung und der Vermittlung von Wissen, wodurch die Kinder und Jugendlichen angeleitet werden sollen, sich selbst zu helfen. In den Projekten werden verschiedene Themenschwerpunkte wie beispielsweise die gewaltfreie Kommunikation, Engagementförderung und Partizipation nachhaltig gefördert und altersgerecht erarbeitet. Mit einer anschließenden Evaluation können die Aktionen kontinuierlich verbessert und auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen abgestimmt werden. Qualitätssicherung Zur Sicherung der Qualität steht das KRF im ständigen Austausch mit anderen freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe. Außerdem werden durch regionale und überregionale Arbeitskreise, Konzepte zur Prävention von Kinderrechtsverletzungen kontinuierlich verbessert und kritisch bearbeitet. Aber nicht nur die Zusammenarbeit mit Institutionen der Jugendhilfe, wie z.B. Stiftung Bürger für Bürger, Junge Stadt Köln e.V., EducationY, Deutsches Institut für Menschenrechte, ist uns wichtig, sondern auch die Rückmeldung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen. Zur Evaluation werden nach durchgeführten Aktionen Fragebögen verteilt und ausgewertet, denn insbesondere die Mitwirkung der Kinder selbst an den Qualitätsstandards kann entscheidende Qualitätsmängel aufdecken und beseitigen. Seite 48/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Die Qualifizierung und Weiterbildung des Personals hat oberste Priorität für die Arbeit mit Kindern. In regelmäßigen Abständen werden die Mitarbeiter des KRF geschult und für kritische Themen sensibilisiert (s. II.3.a.). Der transparente und direkte Umgang, sowohl untereinander wie auch mit Außenstehenden, gehört zur Unternehmenskultur und ist eine Voraussetzung für das Funktionieren des gesamten Konzeptes. Verhaltenskodex zur Prävention physischer, psychischer und sexueller Gewalt Der Verhaltenskodex orientiert sich an der Verantwortung des Schutzauftrags des Unternehmens bei Kindeswohlgefährdung nach §8 a SGB VIII. Das Ziel des Kodex ist die weitest gehende Prävention psychischer, physischer und sexueller Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen. Er interpretiert gesetzliche Bestimmungen, beinhaltet selbst auferlegte Rechte und Pflichten der Mitarbeiter und formuliert Selbstverpflichtungserklärungen zur Realisierung der Prävention von Gewalt gegenüber Kindern. Der Verhaltenskodex ist für alle haupt- und ehrenamtlich, sowie hauptberuflich angestellten Mitarbeiter des KRF verpflichtend. Art, Umfang und Qualität unserer Arbeit werden über Leistungs- und Qualitätsberichte definiert. Unsere Arbeit ist stets transparent und richtet sich nach den Prinzipien der Solidarität, Subsidiarität, Gerechtigkeit sowie Nachhaltigkeit. Seite 49/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Grundhaltung Den in unserer Institution betreuten Kindern, deren Angehörige sowie sämtlichen Personen ist grundsätzlich mit Respekt und Wertschätzung zu begegnen. Wir achten besonders auf den Schutz des Rechtes auf: ● Körperliche Unversehrtheit, ● Schutz vor psychischen Verletzungen und Diskriminierungen, ● Entfaltung der Persönlichkeit, Kinderrechte und Kinderschutz Das KRF begreift seine Aufgabe im Kinder- und Jugendschutz in der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, sowie des SGB VIII, als eine fortwährende Aufgabe im beruflichen Alltag. Wir achten die Rechte junger Menschen und stellen die in SGB VIII formulierten Bestimmungen sicher. Wir verpflichten uns sämtliche Vorkehrungen zum Schutz des Kindes umzusetzen, insbesondere den Schutz vor Gewalt, Schadenszufügung oder Misshandlung, Vernachlässigung, schlechter Behandlung oder Ausbeutung. Beteiligung Wir setzen die in §8 SGB VIII formulierten Beteiligungsrechte von Kinder und Jugendlichen um, indem wir alle uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen, sowie deren Familien und Angehörigen,wenn möglich, einbeziehen. Wir sind der Überzeugung, dass die Beteiligung von Kindern eine wesentliche Grundlage unserer pädagogischen Arbeit darstellt. Wir ermöglichen und fördern die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Dafür gestalten wir unsere Strukturen dementsprechend, sodass die Mitsprache, Selbstbestimmung und Beteiligung stets möglich ist. Diese partizipative Grundhaltung ist die Basis für unser professionelles Handeln. Wir unterstützen Kinder und deren Angehörige bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf Einspruch und Beschwerde. Insbesondere bei Verstößen gegen die Integrität des Kindes oder deren Angehörige und erlittenem Fehlverhalten, werden sie unterstützt. Neben der intensiven Aufklärung der Kinder bezüglich ihrer Rechte, stellt das KRF eine funktionierende interne und externe Beschwerdeinfrastruktur zur Verfügung. Seite 50/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Personal Wir bieten unseren Mitarbeitern Personalentwicklungsmaßnahmen, Gesundheitsschutz, förderliche Arbeitsbedingungen, Chancengerechtigkeit, die Vereinbarung von Beruf und Familie. Die Qualität unserer Arbeit gewährleisten wir durch die Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl an Fachkräften mit den entsprechenden fachlichen und persönlichen Qualifikationen. Wir tragen Sorge dafür, geeignete Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen an unsere Mitarbeiter zu kommunizieren und ihnen die Teilnahme daran zu ermöglichen. Sämtliche Unternehmensprozesse, sowie der Umgang mit jungen Menschen werden regelmäßig reflektiert, um den Mitarbeitern eine Handlungssicherheit im pädagogischen Alltag zu bieten. Außerdem werden sie im Sinne eines Präventions- und Schutzkonzeptes alltäglich gegen Missbrauch und Misshandlung sensibilisiert und zum Austausch in Verdachtsmomenten ermutigt. Umgang mit Krisen Das KRF verfügt über fachlich fundierte Konzeptionen und Handlungsleitlinien, in denen sämtliche pädagogische Aussagen zum Umgang mit jungen Menschen vermittelt werden. Diese Handlungskonzepte dienen außerdem der präventiven Vorbereitung der Mitarbeiter auf Krisensituationen. Im Krisenfall haben alle Mitarbeiter dafür Sorge zu tragen, dass die rechtliche Informationspflicht, die Beteiligung aller Betroffenen, sowie die Dokumentation der Krise, gewährleistet sind. Besondere Vorkommnisse und grenzverletzendes Verhalten werden der zuständigen Behörde gemeldet. Das Krisenmanagement wird von sämtlichen Mitarbeitern durch ein Höchstmaß an Offenheit, Selbstreflexion und Kommunikationsfähigkeit unterstützt. Seite 51/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322 Literaturverweise Bär, D., Hanke, K., & Schiller, S. (kein Datum). Kinderreport 2015 . Berlin: Deutsches Kinderhilfswerk e.V. KidsRights Foundation. (17. April 2017). Von KidsRights Index : http://www.kidsrightsindex.org/ abgerufen. KidsRights Foundation. (2017). The KidsRights Index 2016 . Amsterdam. Kittel, C. (17. April 2017). Stellungnahmen . Von Deutsches Institut für Menschenrechte: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/stellungnahme-rechte-von-ki ndern-und-jugendlichen-in-nrw-staerken/ abgerufen Kittel, C. (17. April 2017). Stellungnahmen . Von Deutsches Institut für Menschenrechte: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/stellungnahme-staerkung-de r-kinderrechte-anlaesslich-der-oeffentlichen-anhoerung-des-bundestagsausschu/ abgerufen Früchtel, F., Cyprian, G., & Budde, W. (2012). Sozialer Raum und soziale Arbeit . VS Verlag für Sozialwissenschaften. Seite 52/52 KRF KinderRechteForum gUG (haftungsbeschränkt) Elisabeth-von-Mumm-Platz 5 50937 Köln Tel. +49(0)221/999871-00 Fax. +49(0)221/999871-09 info@kinderrechteforum.org www.kinderrechteforum.org Geschäftsführer: Üwen Ergün Amtsgericht Köln HRB 87486 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE05370501981933160564 BIC: COLSDE33XX Steuernummer: 215/5870/2322
Anlage 1_Gesellschaftsvertrag KRF gemeinnützige UG
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Anlage Gesellschaftsvertrag 81 Firma und Sitz Die Firma der Gesellschaft lautet: KRF KinderRechteForum UG (haftungsbeschränkt) Sitz der Gesellschaft ist Köln. 82 Gegenstand des Unternehmens Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist Förderung der Jugendhilfe und die Unterstützung von Kindern. Kinder und Jugendliche werden hinsichtlich ihrer politischen Bildung unterstützt. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Stärkung des Bewusstseins, aber auch Förderung von Engagement für Kinderrechte durch verschiedene Angebote, Veranstaltungen und ähnlichen Aktionen. Zudem betreibt die Gesellschaft Einzelfallhilfe und allgemeine Kinder- und Jugendarbeit. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaft- liche Zwecke, Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 83 Dauer der Gesellschaft Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 84 Stammkapital und Geschäftsanteile Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 1.000,-- EUR - eintausend Euro - und wird wie folgt übernommen: a) FrauNora Kern übernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 500,- € (i. W. fünfhundert Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1), b) Herr Üwen Ergün übernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 500,- € (i. W. fünfhundert Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2). Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe. 85 Vertretung Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten. Hat die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäfts- führer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem Geschäftsführer kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung die Befugnis zur Einzelvertretung der Gesellschaft auch für den Fall eingeräumt wer- den, dass mehrere Geschäftsführer bestellt sind oder bestellt werden. Ein Geschäftsführer kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung von den Beschränkungen des $ 181 BGB befreit werden für konkrete Rechtsgeschäfte, die vom Beirat einzeln genehmigt werden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für Liquidatoren. 3_ 86 Geschäftsführung Die Befugnis zur Geschäftsführung ist grundsätzlich unbeschränkt, Die Geschäftsführer bedürfen jedoch für Maßnahmen, welche ihrer Art oder Größe nach als außergewöhnlich anzusehen sind, der vorherigen Zustimmung des Beirates, Im Übrigen kann der Beirat durch Beschluss der Geschäftsführung jederzeit Anweisung erteilen, insbesondere kann der Beirat einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte beschließen. Dieser Katalog ist nicht Bestandteil des Gesellschaftsvertrages, sondern eine intern bindende Richtlinie für die Geschäftsführung. Der Katalog kann daher durch den Beirat jederzeit erweitert, geändert oder ausgesetzt werden. 86a Beirat Die Gesellschaft hat einen Beirat, der aus mindestens drei Mitgliedern besteht, die von der Gesellschafterversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt werden. Die Wiederwahl ist zulässig. Ist ein Beiratsmitglied vorzeitig weggefallen, bestellt die Gesellschafterversammlung für die verbleibende Amtsdauer einen Nachfolger. Jedes Beiratsmitglied kann sein Amt vorzeitig und ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Geschäftsführer niederlegen, hat hierbei aber auf die Belange der Gesellschaft Rücksicht zu nehmen. Soweit kein wichtiger Grund vorliegt, ist eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einzuhalten; durch Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit kann einer vorzeitigen Amtsniederlegung zugestimmt werden, Die Abberufung eines Beiratsmitglieds erfolgt durch Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit der Stimmen aller Gesellschafter. Die Gesellschafterversammlung kann nur gesellschaftsfremde Beiratsmitglieder wählen. Gewählt werden kann im Übrigen nur, wer in keinem unmittelbaren oder mittelbaren Wettbewerbsverhältnis zur Gesellschaft steht. Der Beirat berät die Geschäftsführung. Es handelt sich um einen fakultativen Beirat auf den die Bestimmungen des $ 52 GmbHG und die in Bezug genommenen aktienrechtliche Vorschriften ausdrücklich keine Anwendung finden. Der Beirat kann von der Geschäftsführung jederzeit Auskunft über alle Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen und sich auch selbst darüber informieren. Er kann insbesondere die Bücher der Gesellschaft sowie deren Vermögensgegenstände einsehen und prüfen. Er kann mit dieser Prüfung auf Kosten der Gesellschaft besondere Sachverständige beauftragen. Zur Teilnahme an Gesellschafterversammlungen sind die Beiratsmitglieder grundsätzlich nicht u Die Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft sind jedoch a verpflichtet, den Beirat über alle Gesellschafterversammlungen und deren Tagesordnungen mit einer Frist von 14 Tagen in Schriftform zu informieren. Auf den begründeten Antrag eines Beiratsmitglieds hin soll die Gesellschaft die Beiratsm itglieder in Ausnahmefällen zur virtuellen Teilnıhme an der jeweiligen Gesellschafterversammlung zulassen. Der Antrag ist mit einer Frist von 7 Tagen zur Gesellschafterversammlung in Schriftform der Gesellschaft gegenüber zu stellen. Der Beirat soll in der Regel einmal im Kalendervierteljahr einberufen werden; er muss einmal jährlich und immer dann einberufen werden, wenn die Mehrheit ‘der Beiratsmitglieder dies verlangt. Der Beirat fasst seine Beschlüsse mit 2/3-Mehrheit. Jedes Beiratsmitglied hat eine Stimme. Der Beirat kann sich eine Geschäftsordnung geben. Der Beirat hat jährlich in der Gesellschafterversammlung den Gesellschaftern über seine Tätigkeit im abgelaufenen Jahr zu berichten. Die Beiratsmitglieder erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Beirats und der Gesellschafterversammlung sowie für ihre sonstige Tätigkeit für die Gesellschaft keine Vergütung. 87 Gesellschafterversammlang Alljährlich findet innerhalb der gesetzlichen Fristen eine ordentliche Gesellschaf- terversammlung statt, in der unter anderem über die Feststellung des Jahresab- schlusses und die Entlastung der Geschäftsführung zu beschließen ist. Weitere Gesellschafterversammlungen sind bei Bedarf von der Geschäftsführung einzuberufen. Die Gesellschafter sind zu den Gesellschafterversammlungen durch eingeschriebe- nen Brief zu laden. Die Ladung hat mit einer Frist von zwei Wochen zu erfolgen; hierbei sind der Tag der Ladung und der Tag der Versammlung nicht mitzurechnen. Tagungsort, Tagungszeit und Tagesordnung sind in der Ladung mitzuteilen. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel des stimmberechtigten Stammkapitals vertreten ist. Fehlt es hieran, so ist innerhalb einer Frist von vier Wochen eine neue Versammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen, Diese Versammlung ist in jedem Fall beschlussfähig; hierauf ist in der Einladung hinzuweisen. Beschlüsse können auch ohne Abhaltung einer Gesellschafterversammlung im Um- laufverfahren und in Textform gefasst werden, wenn alle Gesellschafter damit ein- verstanden sind. Über die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ist von der Geschäftsführung ein Protokoll anzufertigen. 88 Beschlussfassung l. Das Stimmrecht der Gesellschafter richtet sich nach der Größe des einzelnen Ge- schäftsanteiles. Jeder Euro eines Geschäftsanteiles gewährt eine Stimme, 2. Soweit nicht der Gesellschaftsvertrag oder zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen, beschließt die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stinmenthaltungen werden hierbei nicht be- rücksichtigt. 89 Jahresabschluss, Gewinnverwendung Der Jahresabschluss hat den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen und ist sämtli- chen Gesellschaftern schriftlich mit der Einladung zu der Gesellschafterversammlung zu übermitteln, in welcher über den Jahresabschluss beschlossen werden soll. Eine Gewinnausschüttung kann nicht beschlossen werden; $ 2 Ziffer 4 ist zwingend zu beachten, 810 Verfügung über Geschäftsanteile 1. Jede Verfügung unter Lebenden über Geschäftsanteile im ganzen oder in Teilbeträ- gen, z. B. Abtretung, Verpfändung, Nießbrauchsbestellung, bedarf zu ihrer Wirk- samkeit der schriftlichen Zustimmung der übrigen Gesellschafter. 2. Beim Verkauf eines Geschäftsanteils an Nichtgesellschafter steht den übrigen Ge- sellschaftern ein Vorkaufsrecht gemäß $$ 463 ff. BGB zu, bei mehreren im Ver- hältnis ihrer bisherigen Beteiligung am Stammkapital. $ı11 Kündigung 1. Jeder Gesellschafter kann durch eingeschriebenen Brief mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres im Wege der Kündigung seinen Austritt aus der Gesellschaft erklären. Der ausscheidende Gesellschafter ist verpflichtet, nach Wahl der Gesellschaft sei- nen Geschäftsanteil ganz oder geteilt an die Gesellschaft selbst, an einen oder meh- rere Gesellschafter oder an einen oder mehrere von der Gesellschaft zu benennende Dritte abzutreten oder die Einziehung seines Geschäftsanteils zu dulden. Bei der Beschlussfassung hierüber hat der betroffene Gesellschafter kein Stimm- recht, Der ausscheidende Gesellschafter hat Anspruch auf Abfindung gemäß den Best- immungen dieses Gesellschaftsvertrages, sofern die Gesellschaft nicht aufgelöst wird. Erklärt die Gesellschaft nicht binnen vier Monaten, gerechnet ab dem Tage des Zugangs der Kündigungserklärung, welches Recht gemäß Abs. 2. sie geltend macht, so wird die Gesellschaft zum Ende des Geschäftsjahres aufgelöst. $12 Einziehung von Geschäftsanteilen Die Gesellschaft kann Geschäftsanteile eines Gesellschafters mit Zustimmung des Berechtigten jederzeit einziehen. Der Zustimmung des betroffenen Gesellschafters bzw. im Todesfall dessen Erben zur Einziehung eines Geschäftsanteils bedarf es nicht, wenn a) der Geschäftsanteil Gegenstand einer Vollstreckungsmaßnahme ist und diese nicht innerhalb eines Monats aufgehoben wird oder 'b) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gesellschafters beantragt wird oder c) inder Person des Gesellschafters ein wichtiger Grund vorliegt, der den übri- gen Gesellschaftern die Fortsetzung der Gesellschaft mit ihm nicht mehr zu- mutbar erscheinen lässt und seine Ausschließung aus der Gesellschaft rechtfer- tigt, oder d) der Gesellschafter verstirbt. Eine Einziehung ist nicht mehr zulässig, wenn im Zeitpunkt der Beschlussfassung die Vollstreckungsmaßnahme bzw. das Insolvenzverfahren aufgehoben ist oder durch Beschluss der Gesellschafterversammlung auf das Einziehungsrecht ver- zichtet wird, oder - im Falle des Todes des Gesellschafters - nach Ablauf von drei Monaten nach Kenntnisnahme der Gesellschaft von der Feststellung der Erbfolge durch das Nachlassgericht. Je 4. Statt der Einziehung können die Gesellschafter in einer Gesellschafterversammlung, in der alle Gesellschafter anwesend oder vertreten sind, beschließen, dass der Geschäftsanteil des betroffenen Gesellschafters an einen oder mehrere andere Gesellschafter, an einen oder mehrere Dritte oder an die Gesellschaft selbst abzutreten ist. 5. Inden vorstehend genannten Fällen hat der betroffene Gesellschafter bzw. haben im Todesfall dessen Erben bei der Beschlussfassung kein Stimmrecht. 6. Der ausscheidende Gesellschafter bzw. dessen Erben haben Anspruch auf Abfin- dung nach diesem Vertrag. 813 Abfindung In allen in diesem Vertrag geregelten Fällen der Einziehung oder Abtretung eines Ge- schäftsanteiles bzw. bei Auflösung der Gesellschaft ist dem betroffenen Gesellschafter bzw. dessen Erben als Abfindung bzw. den Gesellschaftern als Auseinandersetzungs- guthaben nicht mehr als seine/ihre eingezahlten Kapitalanteile und der gemeine Wert seiner/ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück zu gewähren. 814 Auflösung der Gesellschaft Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen über- steigt, an die National Coalition Deutschland — Netzwerk zur Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention e.V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. . 815 Gründun saufwand Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten (Notar- und Handels- registergebühren) bis zu dem geschätzten Gesamtbetrag von 1.000,-- €, maximal jedoch bis zur Höhe ihres Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Geschäfts- anteile. 816 Sehlussbestimmungen Sollte sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam erweisen, so wird die Gül- ligkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. In diesem Fall sind die Gesell- schafter verpflichtet, anstelle der unwirksamen Regelung eine dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende, gesetzlich zulässige Vereinbarung zu treffen, welche wirt- schaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben. Ende der Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0093/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.01.2020
- Erstellt
- 13.01.2020 15:36