Mandari Insight

V/0515/2023

Umsetzung des 4. Kinder- und Jugendförderplanes

Vorlagen 29.08.2023

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Anlage 1 Ist- Stand 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan Stand 18.09.2023

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Anlage 1 Ist- Stand 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan Stand 18.09.2023

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Anlage 1 
                                                                          
 
 
 
  
Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Ist-Stand 4. Münsteraner Kinder 
und Jugendförderplan 2021-2025

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
1 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Fachthema: Digitalisierung            Produktnummer: - 
Ziel: Förderung der Medienkompetenzen von Kinder, Jugendlichen, Eltern/Erziehungsberechtigten und Fachkräften 
 
Nr.: 3.1 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
 
a. Fortbildungs-, Weiterbildungs- und Beratungsangebote für Kinder, 
Jugendliche, Eltern/Erziehungsberechtigte und Fachkräfte inklusive 
Bereitstellung von finanziellen Mitteln prüfen. 
b. Ein stadtweites Konzept zur Medienkompetenzförderung erarbeiten. 
c. Vernetzungs-, Austausch- und Qualifizierungstreffen zu Themen der 
Digitalisierung ausbauen. 
d. Informationsmaterialien für Kinder, Jugendliche, Eltern/Erziehungsberechtigte 
und Fachkräfte stetig aktualisieren. 
e. Medienscouts im Rahmen des Projektes „Medienscouts NRW“ unter der 
Projektleitung der Landesmedienanstalt NRW ausbilden. 
a. Videoworkshops für Multiplikator*innen und Vorträge zur Medienerziehung 
finden jährlich statt. Von 2023-2025 stehen 60.000€ zum Ausbau der 
digitalen Infrastruktur und zur Förderung der Medienkompetenz in der 
Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit zur Verfügung 
(V0280/2022). 
b. Der Entwurf eines Konzeptes für „Kinderpädagogik und digitale Medien“ wird 
im Laufe des Jahres 2023 fertig gestellt.  
c. Eine Unterarbeitsgruppe „Digitalisierung“ hat sich aus der 
Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendarbeit nach §78 SGB VIII gebildet. 
Die aufsuchende Jugendsozialarbeit wird zukünftig strukturiert eingebunden. 
d. Infomaterialien werden stetig aktualisiert und sind im Jugendinformations- 
und- bildungszentrum erhältlich. 
e. Das Projekt ist weiterhin in der Durchführung und wurde für 2023 bewilligt, 
das Thema lautet “Fakenews / Meinungsbildung im Netz”. 
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel Nr. 3.1 sind in der Umsetzung.  
 
Ausblick: 
 
 
 
Im Bereich Vernetzung sollen die Fachkräfte der Aufsuchenden Jugendsozialarbeit zukünftig strukturierter eingebunden werden. Der städtische 
Arbeitskreis „Digitale Jugendarbeit“ wird ein Konzept für die digitale Jugendarbeit  im Jahr 2023 fertigstellen.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
2 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Fachthema: Digitalisierung            Produktnummer: - 
Ziel: Ausbau der digitalen Infrastruktur für die Leistungsfelder 
 
Nr.: 3.2 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel für digitale Angebote (Ausstattung und 
Personaleinsatz) überprüfen.  
b. Einen Strategieplan zur Umsetzung und strukturellen Verankerung der 
Digitalisierung in den Leistungsfeldern nachhaltig aufstellen.  
c. Stadtweite, digitale Anwendungen und Regularien für den sicheren 
Sozialdatenaustausch schaffen.  
d. Den Zugang zu Messenger-Diensten sichern und für Kompatibilität der 
digitalen Anwendungen auf Institutionsebene werben. 
a. Mit der Vorlage V/0280/2022 werden finanzielle Mittel bereitgestellt. Beantragt 
wurden bisher vorrangig Mittel für digitale Ausstattungen und vereinzelt auch für 
die Durchführung von pädagogischen Projekten.  
b. Es wurde eine Bestandsanalyse zur Digitalisierung in den Leistungsfeldern 
durchgeführt. Das Fachthema Digitalisierung ist im Wirksamkeitsdialog und den 
Jahrgesprächen mit den Fachkräften strukturell verankert.  
c. Eine Überprüfung der Maßnahme in Bezug auf die aktuelle Bedarfslage und 
Aktualität wurde durchgeführt. 
d. Die Maßnahme wird trägerbezogen durchgeführt. 
 
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahme a wurde bereits umgesetzt. Die Maßnahmen b und c zur Umsetzung des Ziels 3.2 befinden sich aktuell in Vorbereitung und sollen im 
Jahr 2024 umgesetzt werden. 
 
Ausblick: Zu b) Basierend auf der Analyse soll eine neue Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit den Fachkräften aus den Einrichtungen gegründet werden, um 
die fachlichen Anforderungen der Praxis aufzunehmen und zu bearbeiten. Die bisherigen AG´ s werden damit zusammengefasst und abgelöst. 
Zu c) Nach einer umfassenden Bewertung und Analyse des veränderten und aktuellen Bedarfs ist beschlossen, das Maßnahme c nicht 
weiterbearbeitet wird. 
Zu d) Eine Erhebung der aktuellen Umsetzung und Bedarfe in den Einrichtungen ist in Vorbereitung. Evaluierend aus den Ergebnissen der Erhebung 
werden weitere Maßnahmen abgeleitet.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
3 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Fachthema: Digitalisierung            Produktnummer: - 
Ziel: Etablierung und Weiterentwicklung von medienpädagogischen Angeboten 
 
 
 
Nr.: 3.3 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Fachliche Standards im Hinblick auf die medienpädagogischen Angebote und 
deren Ausstattung entwickeln.  
b. Die medienpädagogischen Angeboten zielgruppenorientiert  
sichern und weiterentwickeln. 
c. Die Verzahnung und Vernetzung im digitalen Raum eines  
Sozialraumes weiterentwickeln. 
d. Erreichbarkeiten und niedrigschwellige Zugänge in Bezug  
auf digitale Ausgestaltungen (Homepages, Online-Zugänge,  
Erreichbarkeit via WhatsApp/Messenger-Dienste, Videoberatung etc.) 
überprüfen und anpassen. 
e. Teilhabe junger Menschen mit Besonderheiten an digitaler  
Kommunikation ermöglichen. 
a. Eine Bestands- und Bedarfsanalyse zum Thema medienpädagogische 
Angebote und deren Ausstattung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit wurde durchgeführt. Fachliche 
Standards sollen auf der Grundlage dieser Erhebung entwickelt werden. 
b. Die medienpädagogischen Angebote werden jährlich zielgruppenorientiert 
geprüft und bei Bedarf angepasst. 
c. Netzwerktreffen „Digitale Kinder- und Jugendarbeit“ der freien Träger findet 
seit 2021 regelmäßig statt.  
d. Die finanzielle Förderung ist durch die Vorlage V/0280/2022 gesichert. Die   
Umsetzung erfolgt nach trägerbezogenen IT-Maßgaben. 
e. Die Träger SeHT und NetzStecker der Lebenshilfe Münster setzen diese 
Maßnahme bereits um. Das Jib ist am Netzwerk „Inklusion mit Medien“ 
beteiligt. Die Einrichtungen werden u.a. bei der inklusiveren Ausrichtung ihre 
Homepages beraten.   
 
Gesamtfazit: Vier Maßnahmen zum Ziel 3.3. sind bereits vollständig umgesetzt oder haben mit der Umsetzung begonnen.  
 
Ausblick: Die Entwicklung von fachlichen Standards im Hinblick auf die medienpädagogischen Angebote und deren Ausstattung sollen ab dem Jahr 2024 
erarbeitet werden. 
Die Entwicklung einrichtungsbezogener Medienkonzepte für die offene Kinder- und Jugendarbeit und die aufsuchende Jugendsozialarbeit ist für das 
Jahr 2024 geplant. Im Rahmen der Entwicklung der Medienkonzepte soll die Teilhabe junger Menschen mit Behinderung an digitaler Kommunikation 
ermöglicht werden. Das Thema “Inklusive digitale Angebote“ wird in den medienpädagogischen Konzepten der Einrichtungen aufgegriffen und 
bearbeitet werden.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
4 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Fachthema: Gender             Produktnummer: - 
Ziel: Förderung und Akzeptanz für Gleichstellung aller Geschlechter und sexuellen Orientierungen 
 
Nr.: 3.4 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Angebotsstrukturen mit reflexivem Genderansatz/ 
Genderpädagogik bedarfsgerecht ausgestalten. 
b. Besetzungen von Personalstellen hinsichtlich der Vielfalt der  
Gesellschaft überprüfen. 
c. Regelmäßige Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte zu den  
Themen Gendersensibilität und Intersektionalität vorhalten. 
d. Leistungsvereinbarungen, Konzepte und Kampagnen hinsichtlich der 
Gleichwertigkeit von Kindern und Jugendlichen überprüfen und daraus 
differenzierte Angebote geschlechtlicher und sexueller Vielfalt entwickeln. 
e. Kooperations- und Netzwerkstrukturen prüfen. 
a. Alle Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und alle Angebote der 
aufsuchenden Jugendsozialarbeit erbringen Angebote der Genderpädagogik.  
b. In größeren Einrichtungen wird eine vielfältige Besetzung von Personalstellen in 
der offenen Kinder- und Jugendarbeit/ Aufsuchenden Jugendsozialarbeit 
weitgehend umgesetzt. Ausschreibungen sind dementsprechend angepasst. 
c. Der Genderfachtag (Gender und Queerness in der Kinder- und Jugendarbeit) 
für alle Fachkräfte der freien Träger und des öffentlichen Trägers, hat im Jahr 
2022 in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Münster, dem Amt für 
Gleichstellung und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
stattgefunden. 
In Ergänzung fanden ein stadtweiter Qualitätszirkel und eine pädagogische 
Konferenz für die städtischen Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit / 
Jugendsozialarbeit zum Thema „Gender“ statt. Darüber hinaus hat sich der 
Arbeitskreis Streetwork sowie das Team der Kinder- und Jugendförderung zum 
Thema „Gender“ weitergebildet.  
d. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nahm an einer Arbeitsgruppe des 
Amtes für Gleichstellung teil, um ein nichtbinäres Angebot zum Girls´ und Boys´ 
Day für Münster zu entwickeln. Zudem hat die Arbeitsgruppe die 
Berichtsvorlage V/0289/2023 zum Thema klischeefreie und diversitätssensible 
Lebens- und Berufsplanung erstellt.  
e. Die Kooperations- und Netzwerkstrukturen wurden geprüft. Wichtige Netzwerke 
sind hierbei die Arbeitsgemeinschaft 1 Gender nach § 78 SGB VIII, der 
Arbeitskreis Mädchen*,der Arbeitskreis Jungen und Männer Münster, das 
Aktionsbündnis Girls´ Day und Boys´ Day und das Netzwerk sexuelle und 
geschlechtliche Vielfalt. 
 
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 3.4. sind in der Umsetzung. 
 
Ausblick: Das Thema „Gender“ soll zukünftig in den sexualpädagogischen Konzepten der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit integriert 
werden. 
Der Bedarf an weiteren Informationsveranstaltungen bzw. Qualifizierungsmaßnahmen zum Themenbereich „Gender“ wird regelmäßig durch das Amt 
für Kinder, Jugendliche und Familien erhoben.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
5 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Fachthema: Inklusion             Produktnummer: - 
Ziel: Weiterentwicklung und Ausbau barrierefreier Angebote und von Inklusion  Nr.: 3.5 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Das Angebotsspektrum der inklusiven Ferienangebote für Kinder und 
Jugendliche evaluieren und ggf. erweitern. 
b. Qualitätsstandards zur Förderung inklusiver Angebote in Einrichtungen und 
Angeboten für Kinder und Jugendliche entwickeln. 
c. Den Bedarf der jungen Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Eltern/ 
Erziehungsberechtigten auf die bestehenden Angebote, u. a. in 
Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Kinder, Jugendliche, junge 
Erwachsene der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen (KIB), erheben. 
d. Die spezialisierten Angebote den Bedarfen entsprechend für Kinder und 
Jugendliche mit Beeinträchtigung vorhalten. 
e. Die Leistungsvereinbarungen auf die strukturelle Berücksichtigung des 
Themas „Inklusion“ und Partizipation von Kindern und Jugendlichen mit 
Beeinträchtigung prüfen und ggf. nachbessern. 
f. Die Fachkräfte im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit individuellen 
Beeinträchtigungen qualifizieren. 
g. Das Soziale Lernen sowie pädagogische Konzepte für alle Leistungsfelder in 
klarer und leichter Sprache weiterentwickeln. 
h. Standards zur Informations- und Vermittlungskompetenz von Fachkräften im 
Bereich Angebote für junge Menschen mit Beeinträchtigungen erarbeiten und 
etablieren. 
i. Die Kooperationsstrukturen zu den Angeboten anderer 
Rechtsbereiche/Rechtskreise prüfen. 
a. Das Angebotsspektrum wird erhoben. Es gibt einzelne inklusive Angebote von 
Trägern der Behindertenhilfe. Grundsätzlich wird eine inklusive Betreuung in 
den außerschulischen Ferienangeboten in Münster durch das Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien gefördert, um wohnortnahe Betreuung zu 
ermöglichen.  
b. – 
c. In Kooperation mit der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen 
mit Behinderungen (KIB) ist eine Bedarfserhebung geplant. Ein konkreter 
Erhebungszeitraum steht noch nicht fest. 
d. Die spezialisierten Angebote werden weiterhin vorgehalten und gefördert. 
e. Die Leistungsbeschreibungen werden entsprechend aktualisiert und 
nachgebessert.  
f. Die Lebenshilfe Münster bietet seit dem 2. Halbjahr 2022 einrichtungsbezogene 
Fortbildungen für die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit an 
und unterstützt bei der Überprüfung von Barrieren. 
g. – 
h. – 
i. – 
 
 
  
 
Gesamtfazit: Insgesamt fünf Maßnahmen zum Ziel 3.5 sind in der Umsetzung oder schon vollständig umgesetzt worden. 
Ausblick: Die Ausgestaltung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wird Einfluss auf die weitere Maßnahmenumsetzung haben. 
Ab 2024 wird das Ziel und die weiteren Maßnahmen in Verbindung mit dem neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz bearbeitet.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
6 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Fachthema: Inklusion             Produktnummer: - 
Ziel: Finanzielle Absicherung der barrierefreien Angebote und von Inklusion 
 
Nr.: 3.6 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Die finanzielle Ausstattung der Einrichtungen und Angebote zur 
Gewährleistung einer gelingenden Inklusion prüfen. 
b. Die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit hinsichtlich der 
Umsetzung von Inklusion überprüfen 
 
a. – 
b. Die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit wurden unter 
Einbeziehung verschiedener Träger der offenen Kinder und Jugendarbeit, der 
Jugendverbandsarbeit, der Sportjugend und Trägern der Behindertenhilfe im 
Jahr 2021 gemeinsam geprüft und überarbeitet. Mit der Beschlussvorlage 
V/0503/2021 wurde insbesondere im Bereich der Inklusion eine Verbesserung 
für die finanzielle Ausgestaltung von inklusiven Angeboten geschaffen. Ebenfalls 
wurde ein neuer Förderpunkt „Inklusionsförderung in der Offenen Kinder- und 
Jugendarbeit“ zur Förderung von inklusiven Angeboten in den Einrichtungen der 
Offenen Kinder- und Jugendarbeit – außerhalb von Ferienprogrammen und 
ganztägiger Ferienbetreuung aufgegriffen. 
 
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahme b zum Ziel 3.6. ist vollständig umgesetzt worden.  
 
Ausblick: Bislang werden die finanziellen Mittel zur Inklusionsförderung hauptsächlich für die unterschiedlichen Ferienangebote genutzt. Um Inklusion 
bedarfsbezogen zu gestalten, müssen infrastrukturelle Rahmenbedingungen geschaffen werden und vorhanden sein. Eine Prüfung der 
Strukturförderung von Einrichtungen und Angeboten mit Blick auf Maßnahme a ist in Planung.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
7 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Fachthema: Schutz von Kinder- und Jugendlichen         Produktnummer: - 
Ziel: Weiterentwicklung des präventiven Kinder-und Jugendschutzes 
 
Nr.: 3.7 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Den Bestand an präventiven Kinder- und Jugendschutzkonzepten erheben.  
b. Stadtweite Kriterien zur Erstellung präventiver und beteiligungsorientierter 
Kinder- und Jugendschutzkonzepte mit den Akteuren entwickeln und 
implementieren.  
c. Die Fortbildungsbedarfe der Fachkräfte zum Thema „präventiver  
Schutz von Kindern und Jugendlichen“ erheben und die finanziellen 
Fördermöglichkeiten prüfen.  
d. Die Kooperationsstrukturen prüfen und enger verzahnen.  
e. Handlungs-, Maßnahmenkonzepte sowie Förderprogramme der  
Landesregierung NRW und der Bundesregierung einbinden.  
f. Pädagogische Konzepte und Angebote richten sich an den Kinderrechten 
(Förderung, Beteiligung und Schutz) aus.  
g. Die Fortbildungsbedarfe der Fachkräfte zum Thema „Stärkung  
der Kinder und Jugendlichen“ erheben und die finanziellen 
Fördermöglichkeiten prüfen.  
h. Den Stand von Kinder- und Jugendschutzkonzepten erheben und die 
Unterstützung von Erstellung jener Schutzkonzepte bei Vereinen und 
Verbänden der Jugendarbeit prüfen. 
a. Die Erhebung erfolgte im Jahr 2021. Die Träger der freien und öffentlichen 
Jugendhilfe, die Angebote gem. § 11-14 SGB VIII anbieten, hatten die 
Erstellung eines institutionellen Rechte- und Schutzkonzeptes (IRSK) 
mindestens begonnen bzw. bereits abgeschlossen.  
b. Die am Qualifizierungsprogramm teilnehmenden Träger der freien und 
öffentlichen Jugendhilfe haben sich mit den Bestandteilen eines IRSK 
auseinandergesetzt. In Abstimmung mit den Trägervertretungen wurden die 
Bestandteile eines IRSK im Jahr 2023 festgelegt. Die weitere 
Konkretisierung soll im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften 2 und 3 nach § 
78 SGB VIII erfolgen.  
c. Die Schulungsstandards für hauptamtliche Beschäftigte, Honorarkräfte und 
ehrenamtlich Tätige befinden sich im Abstimmungsprozess mit den freien 
Trägern.  
d. Für den Wissensaustausch wird eine digitale Plattform eingesetzt. Für 
Schulungen und Entwicklungen von Standards sind verzahnte 
Kooperationsformate geplant. 
e. Finanzielle Mittel des „Landesprogramm Wertevermittlung, 
Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch 
die Jugendhilfe“ wurden für das Qualifizierungsprogramm der freien Träger 
in den Jahren 2022/.2023 eingesetzt. Einige freie Träger haben zur eigenen 
Qualifizierung Landesmittel erhalten.  
f. Das Qualifizierungsprogramm, sowie die Erstellung einer Risiko- und 
Potenzialanalyse zur eigenen Einrichtung, wurde von den freien Trägern und 
dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe unter Beteiligung von jungen 
Menschen umgesetzt.  
g. Für den aktuellen Bedarf zur Begegnung von reproduzierter (sexistischer) 
Diskriminierung unter jungen Menschen wird mit Landesmitteln 
„GemeinsamMehrwert“ eine dreiteilige Fortbildung für Winter 23/24 
organisiert.  
h. Der Stand von Kinder- und Jugendschutzkonzepten der Jugendverbände 
wurde im Jahr 2022 erhoben. Die Jugendverbände wollen mit Unterstützung 
des Münsteraner Jugendrings die Implementierung von IRSK in 2023/24 
voranbringen.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
8 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen des Ziel 3.7. befinden sich in der Umsetzung oder sind bereits umgesetzt.  
Institutionelle Rechte- und Schutzkonzepte (IRSK) für Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der aufsuchenden Jugendsozialarbeit 
inklusive der sozialen Gruppenarbeit und der Jugendsozialarbeit wurden beginnend entwickelt oder überarbeitet. Insbesondere die Fokussierung der 
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen steht im Mittelpunkt der Rechte- und Schutzkonzepte. 
 
Ausblick: Für 2023/24 sind Meilensteingespräche während des Erstellungsprozesses von IRSK gemeinsam mit den freien Träger geplant. Der Zeitplan zur 
Erarbeitung eines vollständigen IRSK ist an die Laufzeit des 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplans mit Ende 2025 angelehnt.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
9 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Fachthema: Schutz von Kinder- und Jugendlichen          Produktnummer: - 
Ziel: Sicherung der Prozesse und Strukturen zur Gefährdungseinschätzung gem. § 8A, 8B SGB 
 
Nr.: 3.8 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Die Vereinbarungen gem. § 8a SGB VIII prüfen und ggf.  
weiterentwickeln.  
b. Die Fortbildungsbedarfe der Fachkräfte zum Thema  
„Umsetzung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen“  
erheben und die finanziellen Fördermöglichkeiten prüfen.  
c. Die Kooperationsstrukturen der Fachleute in Kinderschutzfragen unter 
Einbeziehung des Fachdienst Kinderschutz prüfen und enger verzahnen. 
 
 
 
 
a. Die Verfahren zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII 
wurde vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien überarbeitet. Als nächstes 
steht die Überarbeitung der Vereinbarungen mit den Trägern der freien 
Jugendhilfe gem. § 8a (4) SGB VIII an. Die „Unterarbeitsgruppe „Kinder und 
Jugendliche mit Behinderung“ des Runden Tisches/ Netzwerkes sexualisierte 
Gewalt erarbeitet das Thema Inklusion im Kinderschutz. 
b. Die Fortbildungsbedarfe wurden erhoben. Die freien Träger der Jugendhilfe 
beraten und schulen ihre Fachkräfte von der beim Träger angestellten insofern 
erfahrenen Fachkraft. Zudem wurden darüber Gelder für mehrere Informations- 
und Qualitätsveranstaltungen zum Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ für 
Jugendverbände, Vereine, Initiativen, etc. beantragt. 
c. In Zusammenarbeit mit der neu eingerichteten Stelle „Koordination 
Landeskinderschutzgesetz NRW“ im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
werden die Kooperationsstrukturen geprüft und weiterentwickelt.  
Gesamtfazit: Alle drei Maßnahmen des Ziels 3.8 sind in Bearbeitung.  
 
Ausblick: Die Überarbeitung der Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a (4) ist in 
Planung.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
10 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Offene Kinder- und Jugendarbeit            Produktnummer: 060201 
Ziel: Qualitative Weiterentwicklung von Ehrenamtlichen und Nicht-Hauptamtlichen Strukturen in der Offenen Kinder- und 
Jugendarbeit 
Nr.: 4.1 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Die Qualifizierung und Gewinnung von ehrenamtlichen/nicht-hauptamtlichen 
Mitarbeitenden überprüfen und weiterentwickeln. 
b. Einarbeitungskonzepte entwickeln. 
c. Die Kooperations- und Netzwerkstrukturen mit Hochschulen, 
Fachhochschulen, Ausbildungsinstitutionen etc. ausbauen. 
 
 
 
 
 
 
a. In Abstimmung mit den freien Trägern wurde die angespannte Personalsituation 
in den Einrichtungen und die Gewinnung von neuen nicht-hauptamtlichen 
Mitarbeitenden für die offene Kinder- und Jugendarbeit thematisiert und eine 
stadtweite Post- und Plakatkampagne, inkl. Social Media, zur 
Personalgewinnung. entwickelt und umgesetzt.  
b. – 
c. Auftaktgespräche mit der FH Münster/ Fachbereich Sozialwesen und der 
KatHO-NRW/Abteilung Münster haben stattgefunden. Ziel ist es, die OKJA 
wieder präsenter an den Hochschulen zu platzieren. Erste Lehrkooperationen 
sind erfolgt, weitere sind in Planung in Kooperation mit freien Trägern. Eine 
Präsenz bei Fachtagen und Messen ist erfolgt.   
 
 
Gesamtfazit: Zwei Maßnahmen zum Ziel 4.1 befinden sich in der Umsetzung oder sind schon vollständig umgesetzt worden. 
 
Ausblick: Die Gewinnung, Qualifizierung und Bindung von nicht-hauptamtlichen Mitarbeitenden wird in den nächsten Jahren weiterhin ein zentrales Thema der 
Einrichtungen darstellen und spielt darüber hinaus bei der Gewinnung und Bindung von Fachkräften eine zunehmend wichtigere Rolle für die Träger.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
11 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Offene Kinder- und Jugendarbeit            Produktnummer: 060201 
Ziel: Finanzielle Absicherung der Trägerlandschaft in der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
 
Nr.: 4.2 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Den Mindeststandard an Personalstellen pro Einrichtung (Fachkräftegebot) 
überprüfen.  
b. Eingruppierungskriterien für die Leitungsfunktionen definieren.  
c. Einen Personalschlüssel bezüglich des Einsatzes von nichthauptamtlichen 
Mitarbeitenden entwickeln.  
d. Die Förderkriterien und Standards für die Betriebskostenförderung anpassen. 
e. Die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit hinsichtlich der 
Förderposition „Fortbildungen“ überprüfen. 
 
 
 
 
a. - 
b. - 
c. Die Zuwendungen für freie Träger werden derzeit in einer ämterübergreifenden 
Arbeitsgruppe grundständig überarbeitet. Siehe auch Vorlage V0503/2022 E 
d. Siehe c 
e. -  
 
 
 
Gesamtfazit: Die Umsetzung der Maßnahmen zum Ziel 4.2 steht in Abhängigkeit zu den stadtweiten Entwicklungen zur Zuschussvergabe (Vorlage V0503/2022, 
V/0503/2022/1, V/0503/2022/2).  
 
Ausblick: Die zukünftige, stadtweite Zuschussvergabe wird Auswirkungen auf die Personal- und Betriebskostenförderung in der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit haben.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
12 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Offene Kinder- und Jugendarbeit            Produktnummer: 060201 
Ziel: Entwicklung von stadtteilbezogenen bzw. stadtweiten Schnittstellen und Kooperationsstrukturen in der Offenen 
Kinder- und Jugendarbeit 
 
Nr.: 4.3 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Themenbezogene Netzwerke installieren.  
b. Kooperationsstrukturen mit Schulen und Sportvereinen im Stadtteil 
intensivieren. 
c. Die Strukturen zu den Schnittstelleninstitutionen der Kinder- und Jugendhilfe 
im Stadtteil optimieren. 
 
 
 
 
 
 
 
a. Themenbezogene Netzwerke werden bedarfsgerecht installiert. 
b. Es wurden zwei Etatanträge für stadtteilorientierte Sportangebote bewilligt, die 
gezielt die Kooperation zwischen Sportverein und der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit fördern. 
c. In den Stadtteilen werden regelmäßig die Angebote der Kinder- und 
Jugendarbeit und hier insbesondere die Ferienangebote abgestimmt.  
 
 
Gesamtfazit: Zwei Maßnahmen zum Ziel 4.3. sind umgesetzt und werden fortgeschrieben. 
 
Ausblick: Die stetige Kooperation mit den Grundschulen und anderen Akteuren in den Stadtteilen für bedarfsgerechte (Ferien-) Angebote im Sozialraum, die 
Sicherstellung des Kinderschutzes und die Optimierung der Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe in den Stadtteilen, 
sind in den nächsten Jahren weiterhin zentrale Bestandteile der Zusammenarbeit.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
13 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Offene Kinder- und Jugendarbeit            Produktnummer: 060201 
Ziel: Weiterentwicklung der Qualitätsentwicklung und Sicherung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit nach  
§ 79 a SGB VIII 
 
 
Nr.: 4.4 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Die Instrumente des Qualitätsentwicklungs- und -sicherungssystems 
(Wirksamkeitsdialog) prüfen, überarbeiten und erweitern.  
b. Ein stadtweites Aufgabenprofil der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
erarbeiten.  
 
 
 
 
 
 
 
a. Die Überprüfung der AG Strukturen nach § 78 SGB VIII wird voraussichtlich im 
4. Quartal 2023 abgeschlossen. Zwei Elemente des Wirksamkeitsdialoges sind 
angepasst worden (AK Streetwork, Bezirkstreffen). Die Fachthemen des 
Förderplans wurden im Berichtswesen ergänzt. 
b. Im Rahmen eines Qualitätszirkels wurde zum Thema „Sichtbarkeit der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit und aufsuchenden Jugendsozialarbeit gearbeitet. 
Derzeit wird das Aufgabenprofil der offenen Kinder- und Jugendarbeit in 
Münster überarbeitet. 
 
Gesamtfazit: Beide Maßnahmen zum Ziel 4.4 sind in der Umsetzung. 
 
Ausblick: Die Instrumente des Wirksamkeitsdialoges werden kontinuierlich geprüft und weiterentwickelt.  
Die Fertigstellung des stadtweiten Aufgabenprofils der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist zeitnah geplant.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
14 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Offene Kinder- und Jugendarbeit            Produktnummer: 060201 
Ziel: Weiterentwicklung der bedarfsgerechten Infrastruktur- und Angebotsplanung für Kinder und Jugendliche 
 
 
 
Nr.: 4.5 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Das bedarfsorientierte Steuerungs- und Förderkonzept der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit weiterentwickeln und überprüfen. 
b. Die Öffnungs- und Angebotszeiten am Wochenende prüfen und anpassen. 
 
 
 
 
a. Kontinuierlich wird die Indikatoren gestützte Berechnung der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit und der a ufsuchenden Jugendsozialarbeit anhand der aktuellen 
Zahlen (Bevölkerung/ SGBII/ JGH -Zahlen) in der AG 2 nach § 78 SGB VIII 
vorgestellt und fachlich interpretiert.  
b. Die Öffnungs- und Angebotszeiten  werden jährlich  im Rahmen der 
Jahresgespräche mit den freien Trägern der Jugendhilfe erhoben. Im Rahmen der 
überarbeitenden Leistungsbeschreibung wurde das Thema Woch enend-
öffnungszeiten angepasst. 
 
Gesamtfazit: Die beiden Maßnahmen zum Ziel 4.5 werden jährlich durchgeführt. In den Jahren 2021-2023 haben diese zu keiner Umsteuerung geführt.   
 
Ausblick: Für das Jahr 2025 ist geplant das Indikatoren Tableau zur Verteilung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit 
zu prüfen und ggf. anzupassen. Im 5. Kinder- und Jugendförderplan soll die Neuberechnung und ggf. Neuverteilung politisch beschlossen werden. 
Das Thema „Wochenendöffnungszeiten“ in der offenen Kinder- und Jugendarbeit wird weiterbearbeitet.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
15 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Offenen Kinder- und Jugendarbeit           Produktnummer: 060201 
Ziel: Stärkung und Ausbau der Partizipation von Kindern und Jugendlichen 
 
 
 
Nr.: 4.6 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Die Qualitätsmerkmale von Partizipation anhand der Kriterien des 
Grundlagenpapiers der Arbeitsgemeinschaft 2  
nach § 78 SGB VIII in der offenen Kinder- und Jugendarbeit überprüfen und 
konzeptionell weiterentwickeln. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
a. – 
 
 
Gesamtfazit: Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen bildet eine grundlegende Querschnittaufgabe in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Andere Ziele 
und Maßnahmen wurden in ihrer Realisierung höher priorisiert, sodass eine erneute Prüfung und Weiterentwicklung der Qualitätsmerkmale von 
Partizipation noch nicht erfolgt ist. 
 
 
Ausblick: Die konkrete Auseinandersetzung mit den Qualitätsmerkmalen von Partizipation erfolgt in den Jahren 2024/2025.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
16 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Offene Kinder- und Jugendarbeit           Produktnummer: 060201 
Ziel: Ausbau von bedarfsgerechten Ferienangeboten für Kinder und Jugendliche 
 
Nr.: 4.7 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Konzepte für bedarfsgerechte Ferienangebote im Stadtteil/Sozialraum 
entwickeln.  
b. Die Gestaltung von Ferienangeboten strukturell anpassen (Prüfung der 
Mindeststandards).  
c. Die finanziellen Ressourcen für Ferienangebote überprüfen. 
 
 
 
 
 
 
a. Die offene Kinder- und Jugendarbeit hält vielfältige, bedarfsgerechte 
Ferienangebote im Stadtteil/Sozialraum vor.   
b. Die einheitlichen Mindeststandards sind aufgrund der sich veränderten 
Ferienbetreuungsstrukturen in den offenen Ganztagsschulen veraltet. Eine 
strukturelle Anpassung wird gemeinsam mit den freien Trägern angestrebt.  
c. Eine finanzielle Aufstockung der Ressourcen ist aktuell nicht möglich.  
 
Gesamtfazit: 
 
Alle drei Maßnahmen zum Ziel 4.7. befinden sich in der Bearbeitung. 
 
Ausblick: Es bedarf einer Überarbeitung der Mindeststandards sowie einer Prüfung der finanziellen Ressourcen um bedarfsgerechte Ferienangebote dauerhaft 
in den Stadtteilen zu installieren.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
17 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Offene Kinder- und Jugendarbeit           Produktnummer: 060201 
Ziel: Ausbau der Schnittstelle zur Offenen Ganztagsschule 
 
 
Nr.: 4.8 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Die Netzwerk- und Kooperationsstrukturen zwischen der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit und den Fachberatungen der offenen Ganztagsschulen ausbauen. 
b. Die offene Kinder- und Jugendarbeit am Ausbau der erweiterten Betreuungszeiten 
beteiligen. 
 
 
 
 
 
 
a. Es findet ein regelmäßiger Austausch mit allen Akteuren statt.  Der OGS-
Fachdienst ist im stadtweiten Gremium „Ferienbetreuung“ vertreten. 
b. – 
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahme a zum Ziel 4.8 befindet sich fortlaufend in der Umsetzung. 
 
 
Ausblick: Die Verzahnung der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit den Angeboten der offenen Ganztagsschulen wird in Folge des geplanten OGS-
Rechtsanspruches und der Schaffung von Sozialraumkonzepten zukünftig intensiviert.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
18 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendrat               Produktnummer: 060201 
Ziel: Überprüfung der Rahmenbedingungen des Jugendrates als Gremium 
 
Nr.: 4.9 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Die organisatorische Anbindung der hauptamtlichen Personalstelle prüfen. 
b. Aufgaben und Umfang des Arbeitsplatzes der hauptamtlichen Personalstelle 
prüfen. 
c. Ein Rederecht im Rat prüfen. 
d. Die Altersstruktur des Jugendrates überprüfen. 
e. Ein beteiligungsorientiertes Konzept für die Jugendratswahl gemeinsam mit den 
Schnittstellen entwickeln. 
f. Das Budget für die pädagogische Arbeit überprüfen. 
g. Bedarf an Räumlichkeiten für den Jugendrat prüfen. 
 
 
 
 
a. Anfang 2022 wurde die Fachkraftstelle zur Betreuung des Jugendrats in das 
Team des Jugendinformations- und -bildungszentrums (Jib) verlagert.  
b. - 
c. Ein Rederecht im Rat ist rechtlich derzeit nicht möglich.  
d. - 
e. - 
f. Der Jugendrat hat die Anhebung des pädagogischen Budgets angeregt, die 
Prüfung erfolgt in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2024.  
g. Der Jugendrat nutzt aktuell die Räumlichkeiten des Jib. Die 
Jugendratsmitglieder finden die Verlagerung sehr positiv. 
 
Gesamtfazit: Drei Maßnahmen zum Ziel 4.9 sind bereits in der Umsetzung. 
Der Jugendrat bearbeitet die Ziele des Förderplans und plant, die Ziele zum Ende der eigenen Legislaturperiode Mitte 2024 abgeschlossen zu haben.  
 
Ausblick: Der Jugendrat hat zwei Anregungen gem. § 24 GO eingebracht (Budgetaufstockung und Verankerung neuer Arbeitsgruppen in der 
Jugendratssatzung). Die politischen Entscheidungen stehen noch aus.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
19 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendrat          Produktnummer: 060201 
Ziel: Entwicklung von Schnittstellen und Kooperationsstrukturen des Jugendrates 
 
Nr.: 4.10 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Austauschformate mit den kommunalpolitischen Gremien ausbauen und 
verzahnen. 
b. Einführung eines Mentoring-Programms prüfen. 
c. Zusammenarbeit mit den jugendpolitischen Sprecherinnen und Sprechern 
verstärken. 
d. Landesweite Vernetzungsstrukturen zu anderen Jugendräten festigen. 
e. Die öffentliche Verwaltung stärker für die Mitwirkungsrechte des Jugendrates 
sensibilisieren. 
 
 
 
 
 
a. Es besteht enger Kontakt zu den Vorsitzenden der Ausschüsse, 
allgemein ist der Jugendrat in mehreren Ausschüssen vertreten.  
b. Die Steuerungsgruppe des Jugendrates lehnt das Konzept eines 
Mentoring-Programms ab, wünscht sich aber eine personell breitere 
Aufstellung der pädagogischen Begleitung. 
c. siehe a. 
d. Der Jugendrat ist landes-, bundes,- und europaweit vernetzt. (z. B. im 
Kinder- und Jugendrat NRW). 
e. Der Jugendrat wird zunehmend an politischen Vorlagen aus 
verschiedensten Ämtern beteiligt. Das Gremium beschreibt das Ziel als 
prozesshaften Vorgang. 
 
 
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zu Ziel 4.10 befinden sich in der Diskussion / Umsetzung. 
Der sechste Jugendrat bearbeitet die Ziele des Förderplans in einer eigens initiierten Steuerungsgruppe gemeinsam mit der päd. Begleitung und 
möchte die Ziele zum Ende der eigenen Legislaturperiode Mitte 2024 abgeschlossen oder bearbeitet haben.  
 
Ausblick: Der Jugendrat betrachtet die in 4.10 formulierten Maßnahmen als fortlaufende Prozessziele, dessen Entwicklung voranschreitet und aktiv langfristig 
angegangen wird.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
20 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendrat               Produktnummer: 060201 
Ziel: Umsetzung und Weiterentwicklung des pädagogischen Konzeptes 
 
Nr.: 4.11 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Das Konzept für die Arbeit im Jugendrat überprüfen und weiterentwickeln. 
b. Einführungsworkshops zu Beginn der Amtszeit fest etablieren. 
c. Pädagogische Gruppenangebote für den Jugendrat durchführen. 
d. Ein jugendgerechtes Glossar der kommunalpolitischen Begrifflichkeiten entwickeln 
 
 
 
 
 
 
 
a. Der Jugendrat hat einen pädagogischen Leitfaden formuliert, der als 
internes Arbeitsmittel beschlossen wurde. Zeitgleich ist eine 
Weiterentwicklung der Konzeptarbeit bis September 2023 geplant. 
b. - 
c. Es gibt einige geplante und bereits durchgeführte Angebote für den 
Jugendrat (Reisen nach Lublin oder Herne zum Workshop unter Palmen, 
aber auch Fahrradtouren etc.)  
d. d. Ein jugendgerechtes Glossar ist in Bearbeitung. 
Gesamtfazit: Drei Maßnahmen zum Ziel 4.11. befinden sich in der Umsetzung oder sind schon umgesetzt worden. 
Der sechste Jugendrat bearbeitet die Ziele des Förderplans in einer eigens initiierten Steuerungsgruppe gemeinsam mit der pädagogischen 
Begleitung und möchte die Ziele zum Ende der eigenen Legislaturperiode Mitte 2024 abgeschlossen oder bearbeitet haben.  
 
Ausblick: In der Konzeptarbeit ist angedacht, die Arbeitsgemeinschaften des Jugendrates genauer zu strukturieren und an den Ausschüssen anzupassen.  
Die Planungen zu einem Einführungsworkshop in der Akademie der Kinder- und Jugendparlamente in NRW sollen zukünftig konzeptionell festgelegt 
werden.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
21 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendverbandsarbeit             Produktnummer: 060201 
Ziel: Strukturelle und Finanzielle Absicherung der Jugendverbandsarbeit  
 
Nr.: 4.12 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Die Einrichtung einer hauptamtlichen Personalstelle für die Interessenvertretung 
und die Vernetzung prüfen. 
b. Die Finanzausstattung über die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und 
Jugendarbeit (Raumbedarfe, Fortbildungen, Materialien, etc.) stetig anpassen und 
sichern sowie die strukturelle Förderung von Jugendverbänden, die auf dem 
gesamten Stadtgebiet tätig sind, prüfen. 
 
 
 
 
 
a. Der Etatantrag für eine Personalstelle für den Stadtjugendring ist ab Mitte 
2023 ff bewilligt worden. Der Jugendring wird im 3. Quartal ein Büro in der 
Alten Dechanei beziehen können. 
b. Die Finanzausstattung über die Richtlinien zur Förderung der Kinder-und 
Jugendarbeit wurde geprüft. Die Jugendverbände wurden bei der 
budgetneutralen Anpassung dieser Förderrichtlinien beteiligt. 
Im Rahmen des Sonderprogramm Digitalisierung wird der 
Jugendverbandsarbeit analog der offenen Kinder- und Jugendarbeit/ 
aufsuchenden Jugendsozialarbeit gefördert (V/0280/2022). 
Das Sonderprogramm „Aufholen nach Corona in 2021“ ermöglichte eine 
Pauschalfinanzierung der Dachverbände, analog der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit/ aufsuchenden Jugendsozialarbeit. 
Das Sonderprogramm „Aufholen nach Corona in 2022“ ermöglichte eine 
Antragsförderung der Jugendverbandsarbeit analog der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit, inklusive eines finanziellen Sondertopfes ausschließlich für die 
Jugendverbände. Die Jugendverbände wurden bei der Entwicklung von 
Kriterien für die Auszahlung eines finanziellen Sondertopfes beteiligt 
 
 
Gesamtfazit: Die zwei Maßnahmen zum Ziel 4.12. sind umgesetzt worden. 
Die strukturelle und finanzielle Absicherung der Jugendverbandsarbeit ist in 2021-2023 intensiv bearbeitet worden und soll auch in den folgenden 
Jahren gesichert werden.  
 
Ausblick: 
 
Der Stadtjugendring wird perspektivisch verstärkt in der Bearbeitung der Richtlinienförderung eingebunden.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
22 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendverbandsarbeit            Produktnummer: 060201 
Ziel: Sicherung der inhaltlichen Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Träger und den ehrenamtlichen Strukturen  
 
Nr.: 4.13 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Die bedarfsgerechten Formate zur Sicherstellung der Kommunikationsstrukturen 
zwischen dem öffentlichen Träger und den Jugendverbänden weiterentwickeln. 
b. Beteiligungsmöglichkeiten bei gemeinsamen Aktionen und Kampagnen der 
Kinder- und Jugendarbeit (z. B. Weltkindertag, thx-Party, JuLeiCa) sicherstellen. 
c. Ein jugendgerechtes Glossar von Verwaltungsbegriffen erstellen. 
 
 
 
 
a. Die Beteiligung des öffentlichen Trägers bei den Vernetzungstreffen von 
#jungesnrw und der Austausch mit dem Stadtjugendring ist sichergestellt 
worden.  
b. Es findet eine gemeinsame Planung und Umsetzung von thx-
Veranstaltungen statt. Ebenso erfolgt eine Beteiligung bei der 
Überarbeitung der Vergünstigungen im Rahmen der Jugendleitercard 
(JuLeiCa), sowie bei der Antragstellung beim LWL (Entwicklung und 
Überprüfung von Schutzkonzepten in der Jugendverbandsarbeit). 
c. – 
 
  
 
Gesamtfazit: Zwei Maßnahmen zum Ziel 4.13 sind umgesetzt worden und werden fortlaufend weiter umgesetzt. 
Gemeinsame Kommunikationsstrukturen zwischen den Jugendverbänden und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, sowie 
Beteiligungsmöglichkeiten, wurden seit 2021 kontinuierlich ausgebaut. 
 
Ausblick: Das Zusammenwirken von Jugendverbänden/ Stadtjugendring und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird in den Folgejahren weiter in 
den Blick genommen und bedarfsgerecht ausgebaut. In 2023/2024 werden u.a. der „Schutz von Kindern und Jugendlichen“, und die Anerkennung 
des Stadtjugendrings als freier Träger der Jugendhilfe Themen der Zusammenarbeit sein.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
23 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Jugendsozialarbeit             Produktnummer: 060301 
Ziel: Qualitative Weiterentwicklung von Nicht-Hauptamtlichen Strukturen in der aufsuchenden Jugendsozialarbeit  
 
Nr.: 5.1 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Die Qualifizierung und Gewinnung von nicht-hauptamtlichen Mitarbeitenden 
überprüfen und weiterentwickeln.  
b. Einarbeitungskonzepte entwickeln.  
c. Die Kooperations- und Netzwerkstrukturen mit Hochschulen, Fachhochschulen, 
Ausbildungsinstitutionen etc. ausbauen. 
 
 
 
 
 
a. Der gemeinsame Qualitätszirkel mit der Offenen Kinder-und 
Jugendarbeit im ersten Quartal 2023 hat sich mit dem Thema 
auseinandergesetzt, eine Kampagne entwickelt und durchgeführt.  
b. – 
c. siehe Maßnahme 4.1. 
 
 
Gesamtfazit: Eine Maßnahme zum Ziel 5.1. hat begonnen. Aktuell wird geprüft, ob die Maßnahmen der offenen Kinder und Jugendarbeit auf die aufsuchende 
Jugendsozialarbeit übertragbar sind. (vgl. Ziel 4.1)  
 
Ausblick: Mit den Ergebnissen aus dem Qualitätszirkel 2023 ist geplant an der „Sichtbarkeit und Profilschärfung der aufsuchenden Jugendsozialarbeit“ 
weiterzuarbeiten.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
24 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 Jugendsozialarbeit             Produktnummer: 060301 
Ziel: Finanzielle Absicherung der Trägerlandschaft in der aufsuchenden Jugendsozialarbeit Nr.: 5.2 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Einen Personalschlüssel bezüglich des Einsatzes von nicht-hauptamtlichen 
Mitarbeitenden zur personellen Unterstützung der hauptamtlichen Fachkräfte 
entwickeln.  
b. Die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit hinsichtlich der 
Förderposition „Fortbildungen“ überprüfen.  
c. Den Mindeststandard an Personalstellen pro Angebot (Fachkräfteangebot) 
überprüfen. 
 
 
 
 
 
a. – 
b. – 
c. – 
 
 
 
  
 
Gesamtfazit: Die Umsetzung der Maßnahmen zum Ziel 5.2 steht in Abhängigkeit zu den stadtweiten Entwicklungen zur Zuschussvergabe (Vorlage V/0503/2022, 
V/0503/2022/1, V/0503/2022/2) 
 
Ausblick: Die zukünftige, stadtweite Zuschussvergabe wird Auswirkungen auf die Personal- und Betriebskostenförderung in der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit haben.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
25 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendsozialarbeit             Produktnummer: 060301 
Ziel: Entwicklung von Stadtteilbezogenen Schnittstellen und Kooperationsstrukturen in der aufsuchenden 
Jugendsozialarbeit 
 
Nr.: 5.3 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Fachtage und Austauschformate in Kooperation mit dem Jobcenter, der 
Drogenhilfe und weiteren Fachdiensten ausbauen und festigen.  
b. Kooperationsvereinbarungen im Hinblick auf Raumressourcen mit der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit im Sozialraum abschließen.  
c. Die Strukturen zu den Schnittstelleninstitutionen der Jugendhilfe im Stadtteil 
optimieren. 
 
 
 
 
 
a. Gemeinsame Sitzungen mit dem Jobcenter zum § 16h SGB II und weiteren 
Akteuren finden nach Bedarf statt. 
b. Die aufsuchende Jugendsozialarbeit nutzt die Räumlichkeiten der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit sozialraumbezogen und nach Bedarf. Schriftliche 
Kooperationsvereinbarungen liegen hierbei in der Regel nicht vor. 
c. Die Strukturen zu den Schnittstelleninstitutionen werden anlassbezogen 
intensiviert.  
 
Gesamtfazit: Alle drei Maßnahmen zum Ziel 5.3 befinden sich in der Umsetzung. Die Umsetzung der Maßnahmen ist fortlaufend und bedarfsbezogen. 
 
Ausblick: Die Maßnahmen b und c werden fortlaufend im Arbeitskreis Streetwork bearbeitet.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
26 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendsozialarbeit             Produktnummer: 060301 
Ziel: Weiterentwicklung der Qualitätsentwicklung und –Sicherung der aufsuchenden Jugendsozialarbeit und der sozialen 
Gruppenarbeit nach § 79 a SGB VIII 
 
Nr.: 5.4 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Die Instrumente des Qualitätsentwicklungs- und Sicherungssystems 
(Wirksamkeitsdialog) prüfen, überarbeiten und erweitern.  
b. Die Angebote der sozialen Gruppenarbeit überprüfen.  
c. Ein stadtweites Aufgabenprofil der aufsuchenden Jugendsozialarbeit erarbeiten. 
 
 
 
 
a. Das Berichtswesen wird jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. 
b. Die soziale Gruppenarbeit bildet ein wichtiges Element der präventiven Arbeit 
mit Jugendlichen in den Stadtteilen. Eine Überprüfung der Altersgrenzen ist 
geplant. 
c. Ein Qualitätszirkel zum Thema „Aufgabenprofil der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit/ aufsuchender Jugendsozialarbeit“ hat im Jahr 2023 
stattgefunden. 
 
 
Gesamtfazit: Alle drei Maßnahmen zum Ziel 5.4 befinden sich in der Umsetzung. Die Umsetzung der Maßnahmen ist fortlaufend und bedarfsbezogen. 
 
Ausblick: Die aufsuchende Jugendsozialarbeit hat bereits im Jahr 2019 stadtweite Leitlinien der aufsuchenden Jugendsozialarbeit und Streetwork entwickelt 
und veröffentlicht – aktuell wird das Aufgabenprofil im Rahmen einer Arbeitsgruppe zielgruppenorientiert überprüft. 
Zudem ist geplant, dass gemeinsam mit der offenen Kinder-und Jugendarbeit ein stadtweiter und dezentraler Aktionstag im Sinne der 
Sichtbarkeit/Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 2024 durchgeführt wird.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
27 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendsozialarbeit             Produktnummer: 060301 
Ziel: Weiterentwicklung der bedarfsgerechten Infrastruktur- und Angebotsplanung für Jugendliche in Münster 
 
Nr.: 5.5 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Das bedarfsorientierte Steuerungs- und Förderkonzept der aufsuchenden 
Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit weiterentwickeln und 
überprüfen.  
b. Qualitätsstandards in Bezug auf die Ausstattung der aufsuchenden 
Jugendsozialarbeit entwickeln. 
c. Die Angebotsfelder und Angebotszeiten am Wochenende prüfen und anpassen. 
d. Die Zielgruppe in Bezug auf die Altersstruktur überprüfen.  
e. Bedarfsgerechte Beteiligungsstrukturen von Kindern und Jugendlichen sichern. 
 
 
 
a. Kontinuierlich wird die Indikatoren gestützte Berechnung der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit und der a ufsuchenden Jugendsozialarbeit anhand der aktuellen 
Zahlen (Bevölkerung/ SGBII/ JGH-Zahlen) in der AG 2 nach § 78 SGB VIII allen 
Jugendhilfeträgern vorgestellt und fachlich interpretiert.   
b. - 
c. Jährlich werden alle Öffnungs - und Angebotszeiten im Rahmen der 
Jahresgespräche mit den freien Trägern der Jugendhilfe  erhoben. Im Zuge der 
überarbeitenden Leistungsbeschreibung wurde das Thema 
Wochenendöffnungszeiten aufgegriffen.  
d. Im Rahmen der Jahresgespräche hat eine Überprüfung der Altersstruktur 
stattgefunden.  
e. - 
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen a und c zum Ziel 4.5 werden jährlich durchgeführt.   
Für das Jahr 2025 ist geplant das Indikatoren Tableau zur Verteilung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit 
zu prüfen und ggf. anzupassen. Im 5. Kinder- und Jugendförderplan soll die Neuberechnung und ggf. Neuverteilung dann politisch beschlossen 
werden. 
Das Thema „Wochenendöffnungszeiten“ in der aufsuchenden Jugendsozialarbeit wird weiterbearbeitet. 
 
Ausblick: Für das Jahr 2025 ist geplant das Indikatoren Tableau zur Verteilung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit 
zu prüfen und ggf. anzupassen. Im 5. Kinder- und Jugendförderplan soll die Neuberechnung und ggf. Neuverteilung dann politisch beschlossen werden. 
Das Thema „Wochenendöffnungszeiten“ in der aufsuchenden Jugendsozialarbeit wird weiterbearbeitet. 
Für das Jahr 2024 ist eine Jugendbefragung für die offene Kinder-und Jugendarbeit/ Jugendsoziarbeit geplant (V/0065/2022).

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
28 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendsozialarbeit             Produktnummer: 060301 
Ziel: Qualitätsentwicklung und –Sicherung der Freizeitpädagogischen Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche 
 
Nr.: 5.6 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Das Berichtswesen überprüfen und anpassen.  
b. Die Angebotsstrukturen gemeinsam mit den Trägern der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit analysieren. 
c. Fachaustausch der Mitarbeitenden installieren. 
d. Die Angebote im Sozialraum vernetzen. 
e. Schulungsangebote für Mitarbeitende etablieren.  
 
 
 
 
 
 
a. – 
b. – 
c. Der stadtweite Fachaustausch wird gemeinsam mit dem Sozialdienst zur 
Unterbringung und Begleitung von Geflüchteten im Jahr 2023 erfolgen. 
d. Die Einrichtungsleitungen der Sozialunterkünfte sind über die im Sozialraum in 
Frage kommenden stadtteilorientierten Arbeitskreise informiert, und nehmen an 
den Sitzungen teil. 
e. – 
 
 
Gesamtfazit: Zwei Maßnahmen zum Ziel 5.6 befinden sich in der Umsetzung oder werden kontinuierlich umgesetzt. 
 
Ausblick: Für die Schulungsangebote in der Arbeit mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen wird eine finanzielle Umsetzung geprüft.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
29 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendsozialarbeit              Produktnummer: 060301 
Ziel: Konzeptionelle Weiterentwicklung der Leistungen für Wohnungslose junge Menschen  Nr.: 5.7 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Netzwerkstrukturen zu Wohnraumanbietenden aufbauen und 
Kooperationseinrichtungen als Zugangsmöglichkeit nutzen. 
b. Alternative Wohnformen für junge Wohnungslose und die Einrichtung 
eines Kautionsfonds für junge Wohnungslose prüfen. 
c. Mediationsangebote zur Erhaltung von Treffpunkten bzw. 
Aufenthaltsmöglichkeiten im Innenstadtbereich ausbauen. 
d. Die zielgruppenspezifischen Angebote prüfen und ggf. neu ausrichten. 
 
 
 
 
a. Die Zusammenarbeit mit einzelnen Akteuren wurde intensiviert. Die Einrichtung 
eines Kautionsfonds in Münster wurde geprüft. Sie ist als nicht zielführend 
bewertet worden, da bei jungen Wohnungslosen in der Regel die Kaution 
entweder über das Sozialamt oder das Jobcenter (§ 22 SGB II) übernommen 
wird. Das Thema „Junge Wohnungslose“ wird derzeit im Rahmen der 
"Entwicklung eines ganzheitlichen gesamtstädtischen Konzepts für die 
Neuausrichtung der Hilfen für Menschen in Wohnungsnotlagen" in einer 
Unterarbeitsgruppe bearbeitet.  
b. Der Kontakt zu Institutionen und zur Kaufmannschaft an informellen Treffpunkten 
im Innenstadtbereich findet derzeit überwiegend anlassbezogen statt. Die 
Streetwork als Ansprechpartner ist bekannt. Es findet regelmäßig Mediation 
zwischen den Szenen wie auch eine regelmäßige Abstimmung mit dem 
Kommunalen Ordnungsdienst und der Polizei statt. 
c. Das Angebot zur Job- und Wohnungssuche wurde von einem offenen Angebot zu 
einem individuellen Einzelangebot zielgruppenorientiert umgestaltet. Ein 
spezifisches Angebot für queere Jugendliche wird von der Zielgruppe gewünscht 
ist aber zur Zeit noch nicht umgesetzt worden. 
 
Gesamtfazit: Nahezu alle Maßnahmen zum Ziel 5.7 befinden sich in der Umsetzung oder werden kontinuierlich umgesetzt. 
Aufgrund des hohen Beratungsaufkommens in der Streetwork und intensiver Einzelfallarbeit ist mit der personellen Ausstattung ein effektiver 
Netzwerkaufbau zur „kreativen Wohnraumakquise“ in der gewünschten Intensität aktuell nicht möglich.  
Die hohe Auslastung in der Einzelfallhilfe führt zu deutlich verminderter Präsenz auf der Straße.  
Neue zielgruppenspezifische Angebote können aufgrund der hohen Auslastung in der Einzelfallhilfe derzeit nicht realisiert werden. 
 
Ausblick: Angesichts der hohen Diskrepanz zwischen Beratungsbedarf und Kapazitäten in der Streetwork wird intensiv nach Lösungsansätzen gesucht, um 
mittel- und langfristig handlungsfähig zu bleiben. Mögliche Synergieeffekte mit anderen Diensten werden geprüft, eine aufgabenkritische Überprüfung 
findet aktuell statt.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
30 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendsozialarbeit             Produktnummer: 060301 
Ziel: Konzeptionelle Weiterentwicklung der Jugendberatung in der Drogenhilfe (Jugendsuchtberatung) 
 
Nr.: 5.8 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Die Jugendsuchtberatung im Angebotsspektrum der Drogenhilfe verankern und profilieren. 
b. Den systemischen Beratungsansatz in der Jugendsuchtberatung fortschreiben.  
c. Coaching-Angebote für Eltern/Erziehungsberechtigte ausbauen.  
d. Digitale Zugangswege weiterentwickeln und festschreiben. 
 
 
 
 
 
 
a. Die Jugendberatung hat sich zu einem eigenständigen 
Arbeitsbereich in der Drogenhilfe entwickelt, was sich auch in 
der Anzahl der Neukontakte und der Altersverteilung der 
Klientel widerspiegelt. Für die Beratung junger Jugendlicher 
wurden pädagogische Standards entwickelt. 
b. Der systemische Beratungsansatz in der Jugendberatung wurde 
konsequent umgesetzt, Beratungen des Familiensystems bei 
Neukontakten forciert, neue Methoden in der Beratung erprobt. 
c. Das Gruppenangebot „Elterncoaching“ wurde im Winter 
2022/23 zum dritten Mal durchgeführt und soll zum 
Regelangebot werden. Methodisch-didaktische Bausteine aus 
dem Coaching wurden in die Einzelfallberatung übertragen. 
d. Der Einsatz von pädagogischen Handys in der Jugendberatung 
zum Kontakthalten wurde eingeführt. 
 
 
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 5.8 sind umgesetzt worden oder werden kontinuierlich weiter umgesetzt. 
 
Ausblick: Der Ausbau und die Profilierung der Jugendberatung in der Drogenhilfe ist ein fortlaufender Prozess und wird in den folgenden Jahren weitergeführt.  
Die Kooperation mit den Erziehungsberatungsstellen soll zukünftig wieder intensiviert werden, um gegenseitige Synergien zu nutzen.  
Digitale und niedrigschwellige Zugangswege in die (Jugend-) Beratung als Alternative zu offenen Sprechstunden müssen noch entwickelt werden.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
31 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 Jugendsozialarbeit             Produktnummer: 060301 
Ziel: Ausbau von Netzwerkstrukturen mit Einrichtungen und Angeboten der Jugendhilfe (Jugendsuchtberatung) Nr.: 5.9 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Kooperationsbezüge mit Einrichtungen der ambulanten und stationären 
Jugendhilfe prüfen und ggf. systematisieren. 
b. Kooperationsstrukturen mit der aufsuchenden Jugendsozialarbeit fortschreiben. 
 
 
 
 
 
 
 
a. Die Durchführung verschiedener methodisch-didaktischer 
Schulungen für Einrichtungen der erzieherischen Hilfen findet statt. 
Die Ausschreibung und Durchführung der 3-tägigen Fortbildung 
„MOVE“ mit dem Schwerpunkt Einrichtungen der Hilfe zur 
Erziehung hat im Jahr 2023 ebenfalls stattgefunden. Die 
Veranstaltungsreihe „Gut aufgestellt“ zum Umgang mit 
Suchtmittelkonsum in der stationären Jugendhilfe ist konzipiert, 
konnte aber aufgrund der Pandemie und Personalwechseln nicht 
durchgeführt werden. Die Fortbildungsreihe soll im Frühjahr 2024 
ausgeschrieben werden. 
b. Die Auftaktveranstaltung zu Regelwerk für den Umgang mit 
konsumierenden Jugendlichen und Kooperationsmöglichkeiten ist 
in Planung. 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zu a. sind umgesetzt oder die Umsetzung ist für das Jahr 2024 geplant.  
 
Ausblick: Die Umsetzungen der Maßnahmen für die aufsuchende Jugendsozialarbeit und die stationäre Jugendhilfe befinden sich in der Planung. Die 
systematische Umsetzung zusammen mit den stationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung ist für Jahr 2024 geplant. 
Die Fortbildungsreihe wird in der ersten Jahreshälfte 2024 ausgeschrieben.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
32 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendsozialarbeit             Produktnummer: 060301 
Ziel: Konzeptionierung und Umsetzung des ganzheitlichen Lernens von Diversität und Demokratie 
 
Nr.: 5.10 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Die kontinuierlichen Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche ausbauen und strukturell 
absichern. 
b. Den Bedarf an Fortbildungen zur Förderung von Sprachsensibilität/Abbau von 
Sprachbarrieren/Antidiskriminierung erheben.  
c. Den Anteil von Fachkräften mit internationalem Hintergrund  
erhöhen. 
 
 
a. – 
b. Für den aktuellen Bedarf zur Begegnung von 
reproduzierter (sexistischer) Diskriminierung unter jungen 
Menschen wird mit Landesmitteln „GemeinsamMehrwert“ 
eine dreiteilige Fortbildung für Winter 23/24 organisiert.  
c. - 
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahme b zum Ziel 5.10 befindet sich in der Umsetzung. 
 
 
Ausblick: Die Bearbeitung der Maßnahmen a und c ist im Rahmen der Arbeit der Unterarbeitsgruppe der spezifischen Jugendsozialarbeit nach § 78 SGB VIII 
geplant.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
33 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendsozialarbeit             Produktnummer: 060301 
Ziel: Weiterentwicklung von sozialraumbezogenen Angeboten der spezifischen Jugendsozialarbeit  
 
Nr.: 5.11 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Die sozialraumbezogenen, spezifischen Jugendsozialarbeitsangeboten prüfen und ggf. 
etablieren. 
b. Die räumliche Verortung von Angeboten spezifischer Jugendsozialarbeit in den  
Sozialräumen (Schulen, Stadtteileinrichtungen, etc.) sichern. 
 
 
 
 
 
 
a. – 
b. -   
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.11 sind noch nicht umgesetzt worden. 
 
 
Ausblick: Die Bearbeitung der Maßnahmen a und b ist im Rahmen der Arbeit der Unterarbeitsgruppe der spezifischen Jugendsozialarbeit nach § 78 SGB VIII 
ab dem Jahr 2024 geplant.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
34 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendsozialarbeit             Produktnummer: 060301 
Ziel: Konzeptionelle Weiterentwicklung der Arbeit mit Eltern/ Erziehungsberechtigten in der spezifischen 
Jugendsozialarbeit 
 
Nr.: 5.12 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Die niedrigschwelligen Angebote für Eltern/Erziehungsberechtigte (u. a. Einbindung und 
proaktiver Begleitung) prüfen und ggf. konzeptionell anpassen. 
b. Die Angebote der Jugendsozialarbeit für Eltern/Erziehungsberechtigten analog und digital 
bewerben. 
c. Eine ämterübergreifende Begrüßungsmappe für Eltern/Erziehungsberechtigte mit Informationen 
über (Jugendhilfe)-Angebote im Rahmen der Einschulungsphase erstellen und versenden. 
d. Einen ämterübergreifenden Brief für Eltern und Erziehungsberechtigte mit Informationen zu 
Tipps und Hilfen am Übergang Grundschule – weiterführende Schulen erstellen und versenden. 
 
a. - 
b. - 
c. - 
d. Diese Maßnahme wird mit dem Ziel 6.7 „Entwicklung von 
niedrigschwelligen Informationsformaten“ umgesetzt. Die 
Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen 
dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und dem 
Amt für Schule und Weiterbildung.  
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.12 sind noch nicht umgesetzt worden. 
 
 
Ausblick: Die Bearbeitung der Maßnahmen a und d ist im Rahmen der Arbeit der Unterarbeitsgruppe der spezifischen Jugendsozialarbeit nach § 78 SGB VIII 
ab dem 3. Quartal 2023 geplant.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
35 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendsozialarbeit             Produktnummer: 060301 
Ziel: Weiterentwicklung des Qualitätsentwicklungssystems für die spezifische Jugendsozialarbeit gem. § 79 a SGB VIII Nr.: 5.13 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Leitziele für die spezifische Jugendsozialarbeit entwickeln.  
b. Stadtweite Qualitätsstandards für die spezifischen Angebote der Jugendsozialarbeit 
weiterentwickeln.  
c. Die Qualitätsinstrumente Leistungsvereinbarungen, Qualitätszirkel, Jahresgespräche mit 
Zielvereinbarungen prüfen und anpassen.  
d. Ein Berichtswesen und Controlling Verfahren entwickeln und einführen. 
 
 
a.- 
b.- 
c.- 
d.- 
 
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.13 sind noch nicht umgesetzt worden. 
 
 
Ausblick: Sobald das Amt für Finanzen und Beteiligungen in Kooperation mit den Fachämtern ein vereinheitlichtes Zuschuss-, Bewilligungs- und 
Verwendungsnachweisverfahren entwickelt hat (V/0503/2022/1), können die daran angrenzenden fachlichen Fragen von Leistungsvereinbarungen 
und Berichtswesen bearbeitet werden.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
36 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendhilfe an Schulen            Produktnummer: 060302 
Ziel: Bedarfsgerechte Verteilung und Ausstattung der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit und der Förderinseln Nr.: 6.1  
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Die Indikatoren basierte Verteilung im Spannungsfeld Personalkontinuität/ Verlängerung des 
Verteilerrhythmus und Bedarfsveränderungen prüfen und weiterentwickeln.  
b. Systematische Koordinationsstrukturen für das nicht lehrende pädagogische Personal 
ausbauen. 
c. Raumressourcen für die Schulsozialarbeit und die Förderinseln prüfen und ggf. ergänzende 
Bedarfe benennen.  
d. Die finanzielle Förderung zur Ausstattung der digitalen Infrastruktur für die Förderinseln prüfen.  
 
 
a. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und das 
Amt für Schule und Weiterbildung entwickeln die 
Indikatoren basierte Verteilung der Schulsozialarbeit zum 
Schuljahr 2024/2025 weiter (V/0106/2022). Die Träger der 
freien Jugendhilfe werden im Herbst beteiligt. 
b. – 
c. Die Raumbedarfe für die Leistungen der Jugendhilfe in 
der Primarstufe des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien werden fortlaufend kommuniziert. Die Erhebung 
der Bedarfe bei den Förderinseln befindet sich aktuell im 
Prozess.  
d. – 
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen a und c zu Ziel 6.1 befinden sich in der fortlaufenden Umsetzung.  
 
Ausblick: Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und das Amt für Schule und Weiterbildung erarbeiten die Neuverteilung der kommunal finanzierten 
Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2024/25. Die hierfür notwendigen Indikatoren werden überarbeitet. Ein Konzept zur Gesamtsteuerung der kommunal 
finanzierten Schulsozialarbeit wird im Dezernat für Bildung, Jugend, Familie und Sport entwickelt.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
37 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendhilfe an Schulen            Produktnummer: 060302 
Ziel: Weiterentwicklung des Produktes „Jugendhilfe an Schule“ 
 
Nr.: 6.2 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Die Qualitätsentwicklungssysteme für die Schulsozialarbeit und die 
Förderinseln prüfen und weiter etablieren. 
b. Qualitätsstandards für die kommunal finanzierte Schulsozialarbeit im 
Rahmen eines kommunalen Gesamtkonzeptes ämterübergreifend 
erarbeiten. 
c. Qualitätsstandards zum sozialpädagogischen Anforderungsprofil 
„Jugendhilfe an Schulen“ (Selbstverständnis, Methoden, Verfahren und 
Prozesse) weiterentwickeln. 
d. Die pädagogischen Konzepte (Neue Autorität, Reckahner Reflexionen 
zur Ethik pädagogischer Beziehungen) einführen. 
e. Das Einarbeitungskonzept für neue Fachkräfte in der kommunal 
finanzierten Schulsozialarbeit weiterentwickeln. 
f. Fortbildungskriterien/-standards entwickeln und in den 
Leistungsvereinbarungen festschreiben. 
g. Den Bereich „Jugendhilfe an Schulen“ in den Arbeitsgemeinschaften 
nach § 78 SGB VIII stärker verorten. 
a. Im Anschluss an die Umsetzung des Beschlusses gem. (V/0503/2022/1; vgl. 5.13) 
können Qualitätsentwicklungssysteme weiterentwickelt werden.  
b. Die Umsetzung der Maßnahme schließt sich an die Maßnahmenerfüllung 6.2 c an. 
c. Ein pädagogisches Konzept für die Leistungen „Jugendhilfe an Schulen“ wird derzeit in 
einer Fachstelle des Amtes 51 entwickelt.  
d. Die Jugendhilfe, Sonderpädagogik und Lehrkräfte an der Kompass-Schule haben die 
„Reckahner Reflexionen“ als Konzeptbaustein eingeführt. Die Umsetzung in der Praxis 
wird stetig eingeübt sowie mit Supervision begleitet.  
e. – 
f. - 
g. Die stärkere Verortung der Jugendhilfe an Schulen wird derzeit im Projekt 
„Weiterentwicklung der Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII“ geprüft. 
Voraussichtich Ende des Jahres 2023 werden Ergebnisse erarbeitet sein. 
  
 
Gesamtfazit: Zwei Maßnahmen zum Ziel 6.2. sind bereits umgesetzt oder befinden sich in einem fortlaufenden Umsetzungsprozess. 
Die anderen benannten Maßnahmen zum Ziel 6.2 sind bezogen auf ihre Umsetzung abhängig von den stadtweit initiierten Veränderungsprozessen.  
 
Ausblick: Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und das Amt für Schule und Weiterbildung erarbeiten die Neuverteilung der kommunal finanzierten 
Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2024/25. Die hierfür notwendigen Indikatoren werden überarbeitet. Ein Konzept zur Gesamtsteuerung der kommunal 
finanzierten Schulsozialarbeit wird im Dezernat für Bildung, Jugend, Familie und Sport entwickelt. Danach kann sich die Bearbeitung der Ziele zur 
kontinuierlichen Qualitätsentwicklung gem. § 79 ff. SGB VIII anschließen.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
38 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendhilfe an Schulen            Produktnummer: 060302 
Ziel: Qualitative Weiterentwicklung der Beratungs- und Vermittlungskompetenz Innerhalb des Hilfesystems/ der 
Zuständigkeiten  
Nr.: 6.3 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Standards zur Informations- und Vermittlungskompetenz von Fachkräften im Bereich 
Jugendhilfe an Schulen erarbeiten. 
b. Die Vernetzungsstrukturen der schulspezifischen Ansprechpartner aus den Bereichen der 
Gesundheit, Schule, Jugendhilfe systematisieren.  
c. Das Leistungsprofil „Jugendhilfe an Schulen“ in Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung von 
Lehrkräften verankern. 
 
 
 
 
a. – 
b. – 
c. – 
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 6.3 sind noch nicht umgesetzt worden. 
 
 
Ausblick: Ein Konzept zur Gesamtsteuerung der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit wird im Dezernat für Bildung, Jugend, Familie und Sport entwickelt. 
Darauf aufbauend werden die Maßnahmen zum Ziel 6.3 umgesetzt.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
39 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendhilfe an Schulen            Produktnummer: 060302 
Ziel: Abbau von Schulabsentismus Nr.: 6.4 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Den im „Netzwerk Schulabsentismus“ und in der regionalen 
Schulaufsichtskonferenz „abgestimmten Handlungsleitfaden bei 
Schulabsentismus“ etablieren.  
b. Die fachliche Zusammenarbeit der Fachberatung Schulverweigerung mit 
den Fachkräften der Schulsozialarbeit weiterentwickeln.  
c. Ein kontinuierliches Monitoring (Daten zu Schulformwechseln, zu 
Schulformempfehlungen, Bußgeldverfahren, Schulabsentismus) 
aufbauen, fachlich analysieren und operativ umsetzen. 
d. Ein gesamtstädtisches Konzept zum Umgang mit Schulabsentismus 
ämterübergreifend entwickeln. 
 
 
a. Der Handlungsleitfaden wurde im Jahr 2022 marginal verändert. Inhalte und 
Verfahren wurden in den Arbeitskreisen der Schulsozialarbeit vorgestellt. Der 
Handlungsleitfaden und der Angebotsflyer Fachberatung bei Schulverweigerung ist 
an alle Schulen übermittelt worden. 
b. Auf der Grundlage der Ergebnisse von Befragungen der Fachkräfte in der 
Schulsozialarbeit sowie einem Workshop wurde die fachliche Zusammenarbeit 
weiterentwickelt.    
c. -  
d. Der Rat der Stadt Münster hat mit Wirkung zum 01.08.2023 die Umsetzung der 
Angebote des Gesamtkonzeptes Schulabsentismus beschlossen (V/2022/0798). Die 
Umsetzung des Konzeptes erfolgt durch das Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien gemeinsam mit dem Amt für Schule und Weiterentwicklung und der 
Schulaufsicht. 
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen a, b und d zum Ziel 6.4. sind umgesetzt.  
 
Ausblick: Die Unterarbeitsgruppe der AG 3 nach § 78 SGB VIII hat in Ergänzung zu den benannten Maßnahmen den Bedarf an der Initiierung eines „runden 
Tisch Schulabsentismus“ formuliert. Die Umsetzung dieser ergänzenden Maßnahme ist in Planung.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
40 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendhilfe an Schulen            Produktnummer: 060302 
Ziel: Förderung von Strategien zur Vermeidung eskalierender Konflikte in Schulen Nr.: 6.5 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Das Projekt „Limit“ konzeptionell fortschreiben und die strukturelle Verankerung prüfen.  
b. Ein institutionalisiertes Ablaufverfahren eines externen Konfliktmanagements erarbeiten und 
etablieren.  
c. Bestehende Präventions- und Interventionsmaßnahmen durch schriftliche Vereinbarungen von 
Zielen und Leitlinien frühzeitiger einbinden. 
 
 
a. Die Schulen sehen keinen Bedarf mehr für das Projekt „Limit“. 
Das Projekt wurde 2021/22 in Mediation als Lösungsstrategie 
für Konflikte im schulischen Kontext („Mediation an Schulen“) 
zur Vermeidung von Eskalationen weiterentwickelt. Letzteres 
wird im Gegensatz zu „Limit“ von Schulen angefragt.  
b. – 
c. – 
 
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahme a zum Ziel 6.5 wird nicht weiter umgesetzt. 
 
 
Ausblick: Ein Konzept zur Gesamtsteuerung der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit wird im Dezernat für Bildung, Jugend, Familie und Sport entwickelt. 
Darauf aufbauend werden die Maßnahmen b und c zum Ziel 6.5 umgesetzt.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
41 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendhilfe an Schulen            Produktnummer: 060302 
Ziel: Aufbau und Weiterentwicklung von Übergangskonzepten Nr.: 6.6 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Pädagogische Standards für die Begleitung von Übergängen entlang der Bildungsbiographie 
analysieren und weiterentwickeln.  
b. Die Übergangsbegleitung für Schulformwechslerinnen und Schulformwechsler ab der 6. Klasse 
intensivieren.  
c. Das individuelle Jugendhilfeangebot im Übergang von der Kindertageseinrichtung in die 
Grundschulen für den Stadtteil Coerde evaluieren und die Übertragbarkeit auf andere Stadtteile 
prüfen. 
a. – 
b. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat zur 
Umsetzung dieser Maßnahme erste fachliche Ideen 
entwickelt. Diese sollen in einem nächsten Schritt mit dem 
Amt für Schule und Weiterbildung abgestimmt werden.  
c. Eine Evaluation und inhaltliche Weiterentwicklung des 
Projektes ist erfolgt.  
 
 
 
 
Gesamtfazit: Eine Maßnahme zum Ziel 6.6 ist umgesetzt worden. 
 
Ausblick: In einem nächsten Schritt wird die Übertragbarkeit des „Jugendhilfeangebotes im Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschulen“ auf 
andere Stadtteile geprüft.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
42 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendhilfe an Schulen            Produktnummer: 060302 
Ziel: Entwicklung von niedrigschwelligen Informationsformaten  Nr.: 6.7 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Die Informationen zu den Angeboten der Jugendhilfe an Schulen mehrsprachig und/oder in 
einfacher Sprache verfassen und veröffentlichen.  
b. Einen ämterübergreifenden Informationsflyer über die Angebote der Schulsozialarbeit in Münster 
veröffentlichen. 
 
 
a. – 
b. –  
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 6.7 sind noch nicht umgesetzt. 
 
 
Ausblick: Ein Konzept zur Gesamtsteuerung der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit wird im Dezernat für Bildung, Jugend, Familie und Sport entwickelt. 
Darauf aufbauend werden die Maßnahmen b und c zum Ziel 6.7 umgesetzt.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
43 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendhilfe an Schulen            Produktnummer: 060302 
Ziel: Systematische Implementierung von Mitbestimmungsprozessen von Schülerinnen und Schülern  Nr.: 6.8 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Die Beteiligungskultur der sozialpädagogischen Angebote für/mit Schülerinnen und Schülern 
ausbauen.  
b. Spezifische Beteiligungsformen und -methoden der sozialpädagogischen Arbeit überprüfen und 
weiterentwickeln. 
 
 
 
 
 
 
 
a. Die Beteiligung von Schüler und Schülerinnen wird im 
Rahmen der institutionellen Rechte- und Schutzkonzepte 
berücksichtigt.  
b. siehe a 
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen a und b zum Ziel 6.8 sind in der Umsetzung bzw. sind in der Umsetzungsplanung. 
 
Ausblick: Im Rahmen der Risiko- und Potenzialanalyse (Erstellung von institutionellen Rechte- und Schutzkonzepten) für Einrichtungen der Kinder- und 
Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit und der städtischen Jugendhilfe an Schulen wurden Kinder und Jugendliche bereits beteiligt. Es gilt nun, die 
Beteiligung von jungen Menschen bei der Erstellung von institutionellen Rechte- und Schutzkonzepten weiterhin sicher zu stellen und auf die 
Leistungen der Schulsozialarbeit zu übertragen.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
44 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz          Produktnummer: 060504 
Ziel: Fortschreibung der Beratungsarbeit im Leistungsbereich des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Nr.: 7.1 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Die Mitarbeitenden der Jugendhilfe in Fragen der Gewaltprävention und bei der Fortschreibung 
von Bildungsbausteinen beraten.  
b. Beratungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und/oder 
Erziehungsberechtigten zu den Themenfeldern der Extremismusprävention ausbauen.  
c. Aufklärungsmaterialien über Gefährdungen bereitstellen. 
d. Pädagogische Lösungskonzepte entwickeln. 
 
 
 
 
 
a. Die Beratung findet bedarfsbezogen fortlaufend statt. 
b. Zusammen mit den Beratungsstellen (Wegweiser, mobim 
u.a.) und den Netzwerken Gewaltprävention und dem 
Netzwerk Rassismuskritik wird bei Bedarf passgenau 
vermittelt. Vorhandene Konzepte und Bausteine werden 
regelmäßig fortgeschrieben. 
c. Die Bereitstellung von Aufklärungsmaterialien erfolgt 
kontinuierlich.  
d. In Facharbeitskreisen werden neue Konzepte thematisiert und 
auf Übertragbarkeit geprüft. 
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen a bis d zum Ziel 7.1 befinden sich alle in der Umsetzung oder werden fortlaufend umgesetzt. 
 
Ausblick: Im Zeitraum des Förderplans bis 2025 sind aktuell keine neuen Maßnahmen  zum Ziel 7.1 geplant. Bedarfsbezogene Anpassung en der Maßnahmen 
sind grundsätzlich möglich.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
45 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz          Produktnummer: 060504 
Ziel: Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus Jugendhilfe, Schule und Sport zu Themen im 
Leistungsbereich des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes 
Nr.: 7.2 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Informations-/Fachtagungen in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk „Rassismus-kritik Münster“, 
dem „Netzwerk Gewaltprävention Münster“, „mobim“ (Mobile Beratung im Regierungsbezirk 
Münster), „Wegweiser“ und dem Kommunalen Integrationszentrum durchführen.  
b. Schulungen zur Zivilcourage im Rahmen der „Aktion Noteingang“ in Zusammenarbeit mit dem 
Netzwerk Gewaltprävention Münster regelmäßig fortsetzen. 
c. Inhouse-Schulungen in Zusammenarbeit mit dem „Netzwerk Gewaltprävention Münster“ zum 
Thema „Aktion Noteingang“ durchführen.  
d. Plakatkampagnen zum Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ durch das Netzwerk 
Gewaltprävention Münster durchführen. 
e. Stadteilorientierte Aktionswochen in Kooperation mit dem Netzwerk Gewaltprävention Münster 
vorhalten. 
 
a. Die Fachveranstaltungen „Blut muss 
fließen“/Rechtsextremismus“ haben im Jahr 2022 
stattgefunden. Die Fortbildung: “Pädagogisch professioneller 
Umgang mit Rechtsextremismus und Rassismus - 
Handlungsmöglichkeiten für die Soziale Arbeit“ sind für das 
Jahr 2023 geplant. 
b. Die Schulungen werden regelmäßig fortgesetzt. 
c. Handlungsorientierte Schulungen „Aktion Noteingang“ werden 
kontinuierlich durchgeführt. Auf Anfrage werden 
Noteingangsschulungen inhouse für päd. Institutionen 
durchgeführt. 
d. Die Plakatkampagnen konnten aufgrund fehlender finanzieller 
Mittel vom Netzwerk nicht durchgeführt werden. Alternativ 
sind Informationspakete an Schulen versandt worden und 
sind auch weiterhin dort erhältlich. Die Kampagne "Pass auf, 
was deine Hände tun" ist im Netzt veröffentlicht unter: 
https://www.gewaltpraevention-muenster.de  
e. Die Aktionswochen sind aufgrund fehlender finanzieller 
Förderung/Drittmittel bislang nicht möglich. 
 
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen a-d sind alle umgesetzt oder werden fortlaufend umgesetzt.  
 
Ausblick: Die Fortbildungen und Schulungen sind seitens der Jugendhilfe, Schule und Sport sehr nachgefragt und teilweise überbucht. Diese Maßnahmen 
werden weiterhin kontinuierlich fortgeführt um den Bedarf zu decken.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
46 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz          Produktnummer: 060504 
Ziel: Förderung von Maßnahmen zur demokratischen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen Nr.: 7.3 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Drittmittel für Träger der Jugendhilfe zur Durchführung von Projekten akquirieren. 
b. Das Projekt „Formen der demokratischen Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen 
Erwachsenen wertschätzen und stärken“ auswerten und ggf. verlängern. 
 
 
 
 
 
a. - 
b. Das Projekt „Formen der demokratischen Beteiligung von 
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen 
wertschätzen und stärken“ wurde im Jahr 2022 
abgeschlossen und ausgewertet. 
 
Gesamtfazit: 
Die Maßnahme c zum Ziel 7.3 ist umgesetzt. Das Projekt wurde anhand eines Evaluationsberichts im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
ausgewertet. Folgende Gesamtauswertung ist im Fazit formuliert:  Im Ergebnis ist für das Thema der demokratischen Beteiligung Jugendlicher ein 
Bedarf an Förderung zu beobachten. Die kommunalen finanziellen Mittel konnten aus Sicht der Verwaltung effizient eingesetzt w erden. Durch die 
zusätzlichen Landesmittel konnten deutlich mehr Anträge bewilligt werden. Letztlich ist das Ziel des Antrages „Formen von demokratischer Beteiligung 
wertzuschätzen und zu stärken“ erreicht worden, da einige Projekte effektiv unterstützt und gefördert wurden. 
Ausblick: Das Projekt ist abgeschlossen.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
47 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz          Produktnummer: 060504 
Ziel: Fortschreibung und Weiterentwicklung der Leistungen der Suchtprävention in Münster Nr.: 7.4 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Die Kampagne „Voll ist out“ evaluieren und konzeptionell anpassen. 
b. Die Akquise der Klientinnen und Klienten im „Krankenhausprojekt HaLT“ überprüfen und 
konzeptionell fortschreiben. 
c. Das Seminar-Angebot „Kita-MOVE“ für pädagogische Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen 
einführen.  
d. Maßnahmen zur Cannabisprävention in Schule, Jugendsozialarbeit, offener Kinder- und 
Jugendarbeit und weiteren Institutionen der Jugendhilfe weiterentwickeln und verstetigen. 
 
 
 
 
a. Die Ergebnisse der Befragung der Zielgruppe im Rahmen zur 
Kampagne „Voll ist out“ haben zu keiner konzeptionellen 
Anpassung geführt. Für 2024 wird eine grundlegende 
Neuausrichtung der Kampagne vorbereitet. 
b. Jährliche Evaluationstreffen mit den beteiligten 
Kooperationspartnern aus den Krankenhäusern finden statt. 
Ziel ist aktuell die Erörterung und Umsetzung von 
Maßnahmen, um Reibungsverluste bei der 
Adressatenvermittlung zu verringern. Die konzeptionelle 
Fortschreibung des Angebots „Risikocheck“ und Übertragung 
in Einzelsettings ist durchgeführt worden. 
c. Eine erstmalige Durchführung der dreitägigen Fortbildung hat 
im Jahr 2022 stattgefunden. 
d. Der „Parcours zur Cannabisprävention“ als primärpräventives 
Regel Angebot für die Jahrgangsstufe 9 an Schulen in 
Münster ist inzwischen etabliert. Er wird jährlich an 13 bis 15 
Schulen durchgeführt. In Zusammenarbeit mit der Universität 
Münster wird das präventive Angebot evaluiert und 
kontinuierlich weiterentwickelt. 
 
 
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 7.4 sind umgesetzt oder werden fortlaufend umgesetzt. Die kontinuierliche Auswertung und konzeptionelle 
Weiterentwicklung sichern die Bedarfsorientierung und Aktualität der Maßnahmen. 
 
Ausblick: Voll ist out soll in 2024 aufgrund aktueller Bedarfe und Entwicklungen neu ausgerichtet werden. Im Krankenhausprojekt HaLT wird weiterhin an einer 
Verbesserung der Vermittlungsquoten gearbeitet. Personelle Engpässe in vielen Kitas verhindern eine regelmäßige Durchführung der Fortbildung 
Kita-Move. Eine zeitliche Komprimierung der Fortbildung wird geprüft. Für die Einbindung der Eltern vor der Durchführung des Parcours zur 
Cannabisprävention werden neue Kommunikationswege erprobt. Eine Sicherstellung der Durchführung durch pädagogische Fachkräfte (NTK) wird 
ebenso wie der Einsatz in Einrichtungen der Jugendhilfe geprüft.

Zwischenbericht: Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025      
48 
Stadt Münster- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz          Produktnummer: 060504 
Ziel: Professionalisierung im Umgang mit Konsumbezogenen Auffälligkeiten in den Ambulanten und stationären 
Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung 
 
Nr.: 7.5 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Die Veranstaltungsreihe „Gut aufgestellt“ mit Bausteinen zur Professionalisierung des Umgangs 
mit konsumbezogenen Auffälligkeiten in den Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung durchführen.  
b. Die Implementierung suchtpräventiver Maßnahmen unterstützen und begleiten. 
 
 
 
 
a. Die aus sieben Bausteinen bestehende Veranstaltungsreihe ist 
konzipiert. Die Fortbildungsreihe soll im Frühjahr 2024 
ausgeschrieben werden. Mehrere methodisch-didaktische 
Schulungen für Einrichtungen der erzieherischen Hilfen auf 
Anfrage sind durchgeführt worden. Die Ausschreibung und 
Durchführung der 3-tägigen Fortbildung MOVE mit dem 
Schwerpunkt Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung ist in 
Planung. 
b. Mehrere methodisch-didaktische Schulungen für Einrichtungen 
der erzieherischen Hilfen auf Anfrage sind durchgeführt 
worden. Die 3-tägige Fortbildung MOVE mit dem Schwerpunkt 
Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung wurde ebenfalls 
erfolgreich durchgeführt.  
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 7.5 sind bereits in Teilen umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzungsplanung.  
 
Ausblick: Die systematische Umsetzung zusammen mit den ambulanten und stationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung ist für 2024 geplant.

Anlage A

2565 Zeichen

Anlage A zur V/0515/2023 
 
Kurzüberblick 
Die Vorlage berichtet über den Ist-Stand (2023) zur Umsetzung des 4. Münsteraner Kinder- und 
Jugendförderplans 2021-2025. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dem 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan ist die Stadt Münster der gesetzlichen Ver-
pflichtung nachgekommen, eine Ziel-  und Maßnahmenplanung für die die Produkte offene Kinder- 
und Jugendarbeit inklusive Jugendrat, Jugendsozialarbeit, Jugendhilfe an Schulen und den erzie-
herischen Kinder- und Jugendschutz aufzustellen, an der die freien Träger der Kinder - und Ju-
gendhilfe gemeinsam mit dem öffentlichen Träger ihre Arbeit ausrichten. 
Wie im Rahmen der Vorlage V/0506/2021 beschlossen, berichtet die Verwaltung mit dieser Be-
richtsvorlage über den Ist- Stand zur Umsetzung der Ziele und Maßnahmen des 4. Münsteraner 
Kinder- und Jugendförderplans 2021-2025.  
Des Weiteren werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt: 
 
 Wir werden einer der führe nden Bildungs-, Wissenschafts -, Forschungs- und Entwick-
lungsstandorte in Europa 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens - und Erlebnisqualität mit hohem 
Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterent-
wickeln. 
 
Finanzierung:  
Produktgruppe: 0602 
0603 
 
Kinder- und Jugendarbeit 
Förderung von benachteiligten jungen Menschen 
Mit dieser Berichtsvorlage wird über den Ist- Stand zur Umsetzung der Ziele und Maßnahmen des 
4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplans 2021-2025 berichtet. Durch diese Vorlage wird kei-
ne Entscheidung über die Bereitstellung von Haushaltsausgabeermächtigungen getroffen.  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?   Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Diese Berichtsvorlage beschriebt unter anderem den Ist- Stand 2023 zur Umsetzung der Ziel- und 
Maßnahmenplanung auch für die folgenden Fachthemen: Digitalisierung, Inklusion, Gender und 
Schutz von Kindern und Jugendlichen. Diese vier Fachthemen sind besonders handlungsweisend 
für die Legislaturperiode und ziehen sich durch alle Produktbereiche des 4. Kinder- und Jugend-
förderplans.

Berichtsvorlage

13310 Zeichen

V/0515/2023 
V/0515/2023 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Zwischenbericht zur Umsetzung des 4. Kinder- und Jugendförderplans 2021-2025 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.09.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Bericht 
   16.10.2023 Jugendrat Bericht 
   18.10.2023 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
   24.10.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
   26.10.2023 Integrationsrat Bericht 
   02.11.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Mit der Vorlage V/0506/2021 wurde der 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 im 
September 2021 beschlossen. Mit der Erstellung und Umsetzung des 4. Münsteraner Kinder - und 
Jugendförderplan kommt die Stadt Münster der gesetzlichen Verpflichtung nach, eine Ziel-  und Maß-
nahmenplanung aufzustellen, an der die freien Träger der Kin der- und Jugendhilfe gemeinsam mit 
dem öffentlichen Träger ihre Arbeit ausrichten. Der Förderplan erfüllt umfassend die Vorgaben des 
Jugendfördergesetzes NRW und beschreibt erforderliche Rahmenbedingen, Ziele und Maßnahmen 
für die Produkte offene Kinder- und Jugendarbeit inklusive Jugendrat und Jugendverbandsarbeit, Ju-
gendsozialarbeit, Jugendhilfe an Schulen und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.  
Wie im Rahmen der Vorlage V/0506/2021 beschlossen, berichtet die Verwaltung mit dieser Berichts-
vorlage über den Ist - Stand zur Umsetzung der Ziele und Maßnahmen des 4. Münsteraner Kinder - 
und Jugendförderplans 2021-2025.  
Die Anlage 1 enthält die Ergebnisdarstellung und Auswertung der Ziele und Maßnahmen bezogenen 
auf die Produkte offene Kinder- und Jugendarbeit inklusive Jugendrat und Jugendverbandsarbeit, 
Jugendsozialarbeit, Jugendhilfe an Schulen und den erzieherischen Kinder - und Jugendschutz. In 
Ergänzung wurden vier Fachthemen im Förderplan festgelegt: Digitalisierung, Inklusion, Gender und 
Schutz von Kindern und Jugendlichen. Diese vier Fachthemen sind handlungsweisend für die fachli-
che Arbeit und ziehen sich durch alle Produktbereiche des Förderplans. D ie Anlage 1 enthält eben-
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
19.09.2023  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Paschert 
Telefon: 492-5890 
Paschert@stadt-
muenster.de

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V/0515/2023 
falls die Ergebnisdarstellung und Auswertung der Ziele und Maßnahmen für den Bereich der benann-
ten Fachthemen. 
Ferner finden sich in Anlage 1  auch Aussagen zur zukünftigen Bearbeitung der Ziele (Ausblick). Ins-
gesamt werden alle Maßnahmen einzeln in der Ergebnisdarstellung betrachtet und das jeweilige Ziel 
wird mit einem Gesamtfazit bewertet. 
Auf der Grundlage der tabellarischen Berichte aller Träger aus der freien und öffentlichen Kinder- und 
Jugendhilfe zum Ist-Stand, hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien folgende zusammenfas-
sende Ergebnisse zum aktuellen Umsetzungsstand des 4. Münsteraner Kinder - und Jugendförder-
planes zu berichten. 
 
A) Fachthemen: 
Digitalisierung  
Die Umsetzung der Maßnahmen zu den Zielen zum Fachthema Digitalisierung ist bereits zu einem 
großen Teil erfolgt . Die dynamische Entwicklung der Bedarfe und deren Analyse im Bereich des 
Fachthemas Digitalisierung in den letzten zw ei Jahren hat Auswirkungen auf die Maßnahmenpla-
nung. Das Thema Digitalisierung hat auch nach Corona in der Münsteraner Kinder - und Jugendhilfe 
nicht an Aktualität und Bedeutung verloren. Um eine Einbindung digitaler und medienpädagogischer 
Maßnahmen künftig intensiver zu ermöglichen und eine strukturelle Verankerung der Digitalisierung in 
den Leistungsfeldern nachhaltig aufzustellen, werden die bestehenden Arbeitsgruppen (AG Medien, 
Netzwerk Digitale Kinder - und Jugendarbeit, U -AG der AG2 nach §  78 SGB VIII “Digitalisierung”) 
überprüft und ggf. angepasst.   
Gender 
Die im Förderplan gesetzten Ziele zum Thema „Förderung und Akzeptanz für Gleichstellung aller Ge-
schlechter und sexuellen Orientierungen“ befinden sich alle in der Bearbeitung. Die Umsetzung gilt 
nicht als abgeschlossen, da die Inhalte bedarfsgerecht weiterentwickelt und bearbeitet werden. Das 
Thema Gender hat in der münsterschen  Kinder- und Jugendhilfe aufgrund der Angriffe auf queere 
Personen traurige Aktualität bekommen. Diskriminierung, Gewalt un d Belastungen auf psychischer 
und physischer Ebene sind deutlich sichtbar. Es geht um Sensibilisierung auf unterschiedlichen Ebe-
nen, sei es in Haltungsfragen, in der Gestaltung von gendersensiblen Angeboten, in sprachlicher Hin-
sicht oder in konkreter Unterstützung bei Identitätsfindungen von Kindern und Jugendlichen. Dement-
sprechend wurden Fachtage für unterschiedliche Zielgruppen durchgeführt. Im Rahmen des Wirk-
samkeitsdialoges wurde eine deutlichere Platzierung gesetzt, es wurde gemeinsam erörtert, welche  
Maßnahmen in den Einrichtungen greifen, um die Akzeptanz, Förderung und Gleichstellung aller Ge-
schlechter zu sichern. Vernetzungen sind durch die AG Gender, dem Netzwerk geschlechtliche und 
sexuelle Vielfalt und dem Kontakt zum Amt für Gleichstellung strukturell gesichert. 
Inklusion  
Die Maßnahmen zu den Zielen des Fachthemas Inklusion befinden sich in der Umsetzung oder sind 
in der Umsetzungsplanung. Insgesamt fünf Maßnahmen zum Ziel „Weiterentwicklung und Ausbau 
barrierefreier Angebote und von Inklusion“ sind bereits umgesetzt worden. Voraussetzung für eine 
erfolgreiche Umsetzung ist in erster Linie eine inklusive Haltung, die einen barrierefreier Zugang er-
möglicht. Das Thema Inklusion wird im Rahmen des Kinder-und Jugendförderplanes ab 2024 intensiv 
auf unterschiedlichen Ebenen bearbeitet. In der Kommission zur Förderung der Inklusi on von Men-
schen mit Behinderungen ist ein Austausch über vorhandene Angebote und Bedarfe für Kinder und 
Jugendliche mit Behinderungen geplant. Das neue Kinder-und Jugendstärkungsgesetz wird Einfluss 
auf die Umsetzung von weiteren inklusiven und praxisnahen Angeboten haben.

- 3 - 
V/0515/2023 
Schutz von Kindern und Jugendlichen 
Alle Maßnahmen zum Ziel „Weiterentwicklung des präventiven Kinder- und Jugendschutzes“ befinden 
in der Umsetzung oder sind bereits vollständig umgesetzt. Der Zeitplan zur Erarbeitung institutioneller 
Rechte- und Schutzkonzepte für alle Angebote gem. §§ 11 -14 SGB VIII ist an die Laufzeit des 4. 
Münsteraner Kinder- und Jugendförderplans mit Ende 2025 angelehnt. Die Maßnahmen z um Ziel 
„Sicherung der Prozesse zur Gefährdungseinschätzung gem. § § 8a, 8b SGB VIII“ sind in Bearbei-
tung. Die Verfahren zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII wurden vom 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien überarbeitet. Die Anpassung der diesbezüglichen Vereinba-
rungen gem. § 8a Abs. 4 SGB VIII mit den Trägern der freien Jugendhilfe ist in Planung.  
 
B) Produkte: 
Offene Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendrat/ Jugendverbandsarbeit (Produktnummer 060201)  
Die Ziele für die offene Kinder-und Jugendarbeit sind zum großen Teil in der Bearbeitung oder bereits 
abgeschlossen. Die Umsetzung der Maßnahmen zum Ziel „Finanzielle Absicherung der Trägerland-
schaft“ steht in direkter Abhängigkeit zu den stadtweiten Entwicklungen zur Zuschussvergabe und 
sind deswegen noch nicht umgesetzt worden. Das Ziel „Stärkung der Partizipation von Kindern und 
Jugendlichen“ wird aufgrund der Priorisierung der anderen Themen und der geplanten Durchführung 
der Jugendbefragung in den Jahren 2024/2025 bearbeitet.  
Der Jugendrat der Stadt Münster bearbeitet die Ziele des aktuellen Kinder- und Jugendförderplans in 
einer eigens initiierten Steuerungsgruppe gemeinsam mit der pädagogischen Begleitung. Geplant ist, 
alle Ziele und deren Maßnahmen zum Ende der eigenen Wahlperiode Mitte 2024 bearbeitet und um-
gesetzt zu haben. Viele Maßnahmen zu den Zielen des Jugendrates befinden sich in der Umsetzung 
oder sind bereits umgesetzt. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen steht in Anhängigkeit zu politi-
schen Entscheidungen. Diese stehen aktuell noch aus.  
Die Ziele und Maßnahmen zur Jugendverbandsarbeit sind fast vollständig umgesetzt worden. Die 
zukünftige Zusammenarbeit von Jugendverbänden/ Standjugendring und dem Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien wird in den nächsten Jahren bedarfsgerecht ausgebaut.  
 
Jugendsozialarbeit - Aufsuchende Jugendsozialarbeit/ Freizeitpädagogische Angebote für geflüchtete 
Kinder und Jugendliche/ Drogenhilfe/ Spezifische Jugendsozialarbeit (Produktnummer 060301)   
Die aufsuchende Jugendsozialarbeit hat in Anlehnung an die im Jahr 2019 erarbeitete Informations-
broschüre „Leitprinzipien der Aufsuchenden Jugendsozialarbeit in Münster“ weiter an einem Großteil 
der Maßnahmen zu ihren Zielen gearbeitet. Die Themen Sichtbarkeit und Profilschärfung der aufsu-
chenden Jugendsozialarbeit standen dabei im Mittelpunkt. In Ergänzung wird auch das Aufgabenpro-
fil der s ozialen Gruppenarbeit überprüft. Auch in diesem Leistungsbereich steht die Umsetzung der 
Maßnahmen in Teilen in Abhängigkeit zur Überarbeitung des stadtweiten Zuschusswesens und ist 
demzufolge noch nicht bearbeitet.  
Zwei Maßnahmen zum Ziel „Qualitätsentwicklung und –Sicherung der freizeitpädagogischen Angebo-
te für geflüchtete Kinder und Jugendliche“ konnten bislang zum Teil umgesetzt werden. Nach einem 
stadtweiten Austausch ist für das Jahr 2024 die Überprüfung der Angebotsstruktur geplant.  
Die Maßnahmen für wohnungslose junge Menschen befinden sich in Umsetzung. Die Netzwerkarbeit 
im Bereich Wohnen, Mediationsangebote für Gewerbetreibende und Anwohner*innen wie auch neue 
zielgruppenspezifische Angebote können aber aufgrund des hohen Beratungsaufkommens nicht in 
ausreichendem Umfang realisiert werden. Hier wird aktuell nach Lösungen gesucht. Die Maßnahmen

- 4 - 
V/0515/2023 
zur konzeptionellen Weiterentwicklung der Jugendsuchtberatung wie die Entwicklung pädagogischer 
Standards und die konsequente Umsetzung des systemischen Beratungsansatzes werden kontinuier-
lich umgesetzt und haben sich bewährt. Die suchthilfespezifischen Schulungen für Einrichtungen der 
erzieherischen Hilfen wurden bisher punktuell umgesetzt und sollen in 2024 ff. intensiviert und syste-
matischer bearbeitet werden. 
Die Bearbeitung der drei fachlich konzeptionellen Ziele z u ganzheitlichem Lernen von Demokratie, 
Sozialraumbezug sowie Elternarbeit ist priorisiert und für die Jahre 2024/2025 in Planung. Das Quali-
tätsentwicklungssystem gem. § 79 SGB VIII für die spezifische Jugendsozialarbeit kann bearbeitet 
werden, sobald das Amt für Finanzen und Beteiligungen in Kooperation mit den Fachämtern ein ver-
einheitlichtes stadtweites Zuschuss-, Bewilligungs- und Verwendungsnachweisverfahren entwickelt 
hat (V/0503/2022/1).  
 
Jugendhilfe an Schulen (Produktnummer 060302)  
In den Bereichen Begegnung von Schulabsentismus und der stärkeren Verortung der Jugendhilfe an 
Schulen in den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII konnten Weiterentwicklungen erzielt wer-
den. Die Neuverteilung der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit und Fö rderinseln wird zum 
Schuljahr 2024/25 umgesetzt (V/0503/2022/1). Hierfür überarbeiten derzeit das Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien sowie das Amt für Schule und Weiterbildung die notwendigen Indikatoren. Ein 
Konzept zur Gesamtsteuerung der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit wird im Dezernat für Bil-
dung, Jugend, Familie und Sport entwickelt. Daran schließt sich die Bearbeitung der fachlich inhaltli-
chen Ziele des aktuellen Kinder- und Jugendförderplanes im Produkt „Jugendhilfe an Schulen“, unter 
Beteiligung der Träger der freien Jugendhilfe, als kontinuierliche Qualitätsentwicklung gem. §§ 78-80 
SGB VIII an.  
 
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (Produktnummer 060504)    
Die Maßnahmen zum Ziel „Fortschreibung der Beratungsarbeit“ in diesem Aufgabenfeld befinden sich 
alle in der Umsetzung bzw. werden fortlaufend umgesetzt. Schulungen für Mitarbeitende aus der Ju-
gendhilfe, Schule und Sport werden stark nachgefragt und das Projekt „Formen der demokratischen 
Beteiligung von Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wertschätzen und stärken“ wurde 
umgesetzt, abgeschlossen und ausgewertet. Auch die Maßnahmen im Bereich der Suchtprävention 
sind weitestgehend umgesetzt oder befinden sich in einer fortlaufenden Umsetzung. Für 2024 ist eine 
grundlegende Neuausrichtung der Kampagne „Voll ist out“ geplant. 
 
Weiteres Verfahren: 
Der 4. Münsteraner Kinder - und Jugendförderplan ist bei seiner Erstellung ebenso wie bei seiner 
Durchführung geprägt von einer kooperativen Arbeit aller Akteure auf Augenhöhe. Diese Berichtsvor-
lage gibt eine Übersicht über den aktuellen Bearbeitungstand der Ziel- und Maßnahmenplanung des 
Förderplanes. Bis einschließlich Ende 2025 arbeiten eine Vielzahl von freien Trägern der Kinder- und 
Jugendhilfe gemeinsam mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe fortlaufend daran, die Ziele und 
Maßnahmen des 4. Kinder- und Jugendförderplanes umzusetzen, um einen wichtigen gesellschaftli-
chen Beitrag in der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Münster zu leisten. Ab 
dem Jahr 2026 ist die Erstellung des 5. Kinder- und Jugendförderplan geplant.

- 5 - 
V/0515/2023 
 
 
 
In Vertretung  
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Ist- Stand zur Umsetzung des 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplans 2021-2025

Beratungsverlauf (5)

27.09.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.10.2023 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.10.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 11 Bericht
Zur Sitzung
26.10.2023 Integrationsrat
TOP 6.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.11.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0515/2023
Typ
Vorlagen
Datum
29.08.2023
Erstellt
29.08.2023 15:08