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Überplanmäßige Aufwendungen im Teilplan 0106 - Zentrale Dienstleistungen - für das Haushaltsjahr 2019

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3472/2019 vom 17.10.2019

Stand: Am 07.11.2019 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/1000 Vorlagen-Nummer 3472/2019 Freigabedatum 17.10.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Überplanmäßige Aufwendungen im Teilplan 0106 - Zentrale Dienstleistungen - für das Haushaltsjahr 2019 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen gem. § 83 GO NW in Höhe von insgesamt 1.450.000 € im Teilplan 0106 - Zentrale Dienstleistungen im Bereich der Gebäuderei- nigung in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2019. Die Deckung dieser Mehraufwendungen erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft in der Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzauf- wendungen in gleicher Höhe. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.10.2019 Finanzausschuss 04.11.2019 Rat 07.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.450.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Die Zentralen Dienste sind mit ihren Bereichen Gebäudereinigung, Postdienste, Einkauf nach VOL, Druckerei und Zentrales Aktendepot in erster Linie als interner Dienstleister im Auftrag und für städti- sche Dienststellen tätig. In dieser Funktion ist eine Einflussnahme auf die Leistungen und somit auf die Aufwendungen nur begrenzt bzw. nicht möglich. Es zeichnet sich in dem Bereich Gebäudereinigung ein höherer Budgetbedarf ab, als dies bei der Haushaltsplanaufstellung 2019 aufgrund der seinerzeitigen Kenntnislage berücksichtigt werden konn- te. Eine Überprüfung der Reinigungskosten für die Flüchtlings- und Asylunterkünfte hat ergeben, dass der bisher hierfür zur Verfügung gestellte Betrag von 900.000 € nicht ausreichend ist. In 2018 wurden bereits rund 2.140.000 € für die Reinigung der Flüchtlings- und Asylunterkünfte aus- gegeben. Des Weiteren hat der Bereich Gebäudereinigung zusätzlich ab 08.01.2019 drei Leichtbauhallen plus Versorgungshalle mit täglich rund 64 Std. Reinigungsleistung übernommen. Dieser zusätzliche Bedarf gegenüber dem zur Verfügung gestellten Budget kann an anderer Stelle bei den Zentralen Diensten nicht gedeckt werden. Somit führen die o.g. Gründe in 2019 zu einem überplanmäßigen Mehrbedarf von insgesamt 1.450.000 €. Die Deckung dieser Mehraufwendungen erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft in der Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzauf- wendungen in gleicher Höhe. 3 Unabweisbarkeit des Mehrbedarfs Die Zentralen Dienste benötigen im Haushaltsjahr 2019 überplanmäßige zahlungswirksame Auf- wandsermächtigungen von 1.450.000 €, die sich aus bereits vorliegenden Rechnungen sowie weite- ren, bis zum Jahresende voraussichtlich anfallenden Aufwendungen zusammensetzen. Es handelt sich hierbei um Verpflichtungen, zu denen die Zentralen Dienste in 2019 vertraglich ver- pflichtet und damit zwingend notwendig sind. Somit sind die zahlungswirksamen Mehraufwendungen sowohl inhaltlich als auch zeitlich unabweis- bar.

Beratungsverlauf

  1. 28.10.2019

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 10.7, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 04.11.2019

    Finanzausschuss

    TOP 8.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 07.11.2019 zuletzt

    Rat

    TOP 8.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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