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3472/2019

Überplanmäßige Aufwendungen im Teilplan 0106 - Zentrale Dienstleistungen - für das Haushaltsjahr 2019

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.10.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.11.2019, TOP 8.1

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3766 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/1000 
 
Vorlagen-Nummer 
 3472/2019 
Freigabedatum 
 17.10.2019 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Überplanmäßige Aufwendungen im Teilplan 0106 - Zentrale Dienstleistungen - für das 
Haushaltsjahr 2019 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen gem. § 83 GO NW in Höhe 
von insgesamt 1.450.000 € im Teilplan 0106 - Zentrale Dienstleistungen im Bereich der Gebäuderei-
nigung in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2019. 
 
Die Deckung dieser Mehraufwendungen erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im 
Teilplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft in der Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen in gleicher Höhe. 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.10.2019 
Finanzausschuss 04.11.2019 
Rat 07.11.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.450.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Die Zentralen Dienste sind mit ihren Bereichen Gebäudereinigung, Postdienste, Einkauf nach VOL, 
Druckerei und Zentrales Aktendepot in erster Linie als interner Dienstleister im Auftrag und für städti-
sche Dienststellen tätig. In dieser Funktion ist eine Einflussnahme auf die Leistungen und somit auf 
die Aufwendungen nur begrenzt bzw. nicht möglich. 
 
Es zeichnet sich in dem Bereich Gebäudereinigung ein höherer Budgetbedarf ab, als dies bei der 
Haushaltsplanaufstellung 2019 aufgrund der seinerzeitigen Kenntnislage berücksichtigt werden konn-
te. 
Eine Überprüfung der Reinigungskosten für die Flüchtlings- und Asylunterkünfte hat ergeben, dass 
der bisher hierfür zur Verfügung gestellte Betrag von 900.000 € nicht ausreichend ist.  
In 2018 wurden bereits rund 2.140.000 € für die Reinigung der Flüchtlings- und Asylunterkünfte aus-
gegeben.  
Des Weiteren hat der Bereich Gebäudereinigung zusätzlich ab 08.01.2019 drei Leichtbauhallen plus 
Versorgungshalle mit täglich rund 64 Std. Reinigungsleistung übernommen.  
Dieser zusätzliche Bedarf gegenüber dem zur Verfügung gestellten Budget kann an anderer Stelle 
bei den Zentralen Diensten nicht gedeckt werden. 
 
Somit führen die o.g. Gründe in 2019 zu einem überplanmäßigen Mehrbedarf von insgesamt 
1.450.000 €. 
 
Die Deckung dieser Mehraufwendungen erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im 
Teilplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft in der Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen in gleicher Höhe.

3 
Unabweisbarkeit des Mehrbedarfs 
Die Zentralen Dienste benötigen im Haushaltsjahr 2019 überplanmäßige zahlungswirksame Auf-
wandsermächtigungen von 1.450.000 €, die sich aus bereits vorliegenden Rechnungen sowie weite-
ren, bis zum Jahresende voraussichtlich anfallenden Aufwendungen zusammensetzen.  
Es handelt sich hierbei um Verpflichtungen, zu denen die Zentralen Dienste in 2019 vertraglich ver-
pflichtet und damit zwingend notwendig sind.  
Somit sind die zahlungswirksamen Mehraufwendungen sowohl inhaltlich als auch zeitlich unabweis-
bar.

Beratungsverlauf (3)

28.10.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.11.2019 Finanzausschuss
TOP 8.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2019 Rat
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3472/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.10.2019
Erstellt
04.10.2019 12:03