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Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik - Beschlussempfehlung aus der Sitzung am 29.05.2018 zu "In Rede stehende Dezernatsumbildung auf Basis der Kooperationsvereinbarung CDU / Die Grünen"

Mitteilung Ausschuss 2750/2018 vom 31.08.2018

Stand: Am 10.09.2018 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/2 Vorlagen-Nummer 31.08.2018 2750/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 10.09.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik - Beschlussempfehlung aus der Sitzung am 29.05.2018 zu "In Rede stehende Dezernatsumbildung auf Basis der Kooperationsvereinbarung CDU / Die Grünen" Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hat in ihrer Sitzung am 29.05.2018 folgen- den Beschluss gefasst: „Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik bittet die Ausschüsse und den Rat wie folgt zu beschließen: 1. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik ist in allen Dingen, die sich aus der ge- planten Dezernatsumbildung ergeben, vor einer endgültigen Entscheidung zu informie- ren, zu hören und an der Ausgestaltung zu beteiligen. 2. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wird unverändert im Vorsitz von dem / der zuständigen Dezernenten / Dezernentin geführt. Im Verhinderungsfall kann der Vor- sitz vertretungshalber übertragen werden. 3. Eine Herabstufung des Bereichs der Behindertenpolitik in der Verwaltungshierarchie darf nicht erfolgen. Die Dienststelle Diversity muss daher direkt der zuständigen Dezernatslei- tung zugeordnet werden.“ Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit: Die Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft kann nicht als Beschlussvorschlag der Verwaltung weitergeleitet werden, da sie sich auf Inhalte bezieht, die nicht der Be- schlussfassung des Rates und seiner Ausschüsse unterliegen. Bei der Einrichtung eines Am- tes für Integration und Vielfalt im Dezernat der Oberbürgermeisterin handelt es sich um eine Entscheidung in der Organisationsbefugnis der Oberbürgermeisterin. Der Beschluss wird dementsprechend als Empfehlung an die Verwaltung verstanden. Die Verwaltung bedankt sich bei der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik für deren intensive Befassung mit dem Thema und nimmt im Einzelnen wie folgt Stellung: 2 zu 1.) Die erstmalige Mitteilung über die Einrichtung des neuen Amtes für Integration und Vielfalt (Stand 01.06.2018, 1828/2018) wird der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zur Sit- zung am 10.09.2018 vorgelegt. Darin wird über die wesentlichen Rahmenbedingungen und die geplante Vorgehensweise informiert. Zum Sachstand August 2018 wird die Stadtarbeits- gemeinschaft Behindertenpolitik in einer separaten Mitteilung zur Sitzung am 10.09.2018 über aktuelle Entwicklungen und Zwischenergebnisse informiert. Auf Bitte der Vertreterinnen und Vertreter der Behindertenorganisationen in der Stadtarbeits- gemeinschaft Behindertenpolitik wurden mit diesen bereits Gespräche durch die Leitung der Projektgruppe zur Bildung des neuen Amtes für Integration und Vielfalt geführt. zu 2.) Die Leitung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wird aktuell durch die/den zu- ständige/n Fachdezernentin bzw. Fachdezernenten wahrgenommen. Diese Regelung soll beibehalten werden. Nach der Neuorganisation bedeutet dies, dass zukünftig Frau Oberbürgermeisterin den Vor- sitz in dieser Stadtarbeitsgemeinschaft übernehmen wird. Aufgrund der Aufgabenstellung und der Terminlage der Oberbürgermeisterin ist bereits im Vorfeld mit der Stadtarbeitsge- meinschaft besprochen worden, dass die Oberbürgermeisterin zu einem großen Teil vertre- ten werden muss. Soweit diese Vertretung zukünftig durch die Leiterin / den Leiter des neu- en Amtes für Integration und Vielfalt wahrgenommen werden soll, muss die Geschäftsord- nung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik entsprechend angepasst werden. zu 3.) Durch die Bildung eines Amtes für Integration und Vielfalt, das direkt im Dezernat der Ober- bürgermeisterin angebunden ist, wird zum einen dem hohen Stellenwert, den die Oberbür- germeisterin den Themen Integration und Vielfalt beimisst, Rechnung getragen, zum anderen werden wesentliche Voraussetzungen dafür geschaffen, die Anforderung dieser Quer- schnittsaufgabe stärker im Verwaltungshandeln zu platzieren. Von der direkten Anbindung im Dezernat der Oberbürgermeisterin, den neu geschaffenen organisatorischen Rahmenbedingungen und einer zugewiesenen Steuerungsfunktion für die Gesamtverwaltung werden sowohl die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, das Auf- gabenfeld des Behindertenbeauftragten als auch die Dienststelle Diversity in ihrer Gesamt- heit profitieren. Dr. Klein i.V. für Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 06.09.2018

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 10.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 10.09.2018 zuletzt

    Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

    TOP 3.2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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