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1624/2021

Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/0006/2020

Beantwortung einer Anfrage (BV) 18.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 14.06.2021, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3205 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 Makr Az 
Vorlagen-Nummer 
 1624/2021 
Freigabedatum: 17.05.2021  
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.06.2021 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/0006/2020 
Text der Anfrage: 
 
1) Ist der Verwaltung bekannt, welcher städtebaulichen Nutzung diese Fläche zugeführt 
werden soll?  
2) Gibt es Planungen, dort einen Vollsortimenter anzusiedeln?  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu Punkt 1: 
 
Für das in Rede stehende Gelände westlich des Autohauses Kempen ist bereits ein Beschluss über 
die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens als vorhabenbezogener Bebauungsplan mit dem 
Arbeitstitel: Marienhof Ecke Raderthalgürtel in Köln-Zollstock gefasst worden. Die Besschlussvorlage 
wurde in der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 13.11.2017 und im Stadtentwicklungsausschuss am 
14.12.2017 beraten (siehe Vorlagen-Nummer 3105/2017 oder BV2/0032/2017 oder STA/0029/2017). 
 
Ziel der Planung ist es, die Errichtung eines viergeschossigen Wohn- und Geschäftshauses, mit ei-
nem zusätzlichen Staffelgeschoss, in einer einseitig geöffneten Blockstruktur zu realisieren.  
 
Das Autohaus Kempen beabsichtigt, einen Showroom für renommierte Autohersteller in ein Gesamt-
konzept zu integrieren und sein bestehendes Autohaus am Standort langfristig zu sichern. Der 
Showroom soll im Erdgeschoss zum Raderthalgürtel hin orientiert werden. Die Erdgeschossfläche 
zum Marienhof soll ebenfalls gewerblich genutzt werden. Hier sind kleine Geschäfte, Dienstleistungs- 
und Büroflächen geplant. In den Obergeschossen soll Wohnungsbau entstehen. 
 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen zudem öffentliche Kinderspielplatzflächen geschaf-
fen werden. Maßgeblicher Inhalt der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Festsetzung eines 
Mischgebiets. Durch die Mischgebietsausweisung ist sowohl das Wohnen, als auch die Unterbrin-
gung von Gewerbebetrieben zulässig, die das Wohnen nicht wesentlich stören.  
 
 
Zu Punkt 2: 
 
Im Rahmen der Beratung über den Einleitung eines Bebauungsplanverfahren ist in 2017 von der Be-
zirksvertretung bereits beschlossen worden, dass auf dem Gelände „Marienhof Ecke Raderthalgürtel 
in Köln-Zollstock“ die Infrastruktur für einen Lebensmittelvollversorger mit einer Fläche von über 1200 
qm geschaffen werden soll. Alternativ wurde als Fläche für einen Lebensmittelvollversorger auch

2 
 
noch ein Bereich westlich des Wendehammers der Raderberger Straße (ehem. Locher Druck) be-
stimmt. 
 
Den Beschlussvorschlag hatte der Stadtentwicklungsausschuss in der weiteren Beratung bestätigt 
und beschlossen. 
 
Die von der Bezirksvertretung Rodenkirchen bevorzugte Fläche für einen Lebensmittelvollversorger 
am Raderthalgürtel liegt entsprechend des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt allerdings 
nicht in einem zentralen Versorgungsbereich. Deshalb wird zur Stärkung des Versorgungszentrums 
Raderberg (Brühler Straße) die Flächenalternative westlich des Wendehammers der Raderberger 
Straße von der Verwaltung als Planungsziel für die Realisierung eines Lebensmittelvollversorgers 
verfolgt.

Beratungsverlauf (1)

14.06.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1624/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
18.05.2021
Erstellt
29.04.2021 07:55