AN/0735/2024
Maßnahmen der Stadt Köln gegen die vermehrte Verbreitung von Fentanyl im Kölner Drogenmilieu
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AfD Anfrage nach § 4
2582 Zeichen
An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Frau Reker, An den Vorsitzenden des Gesundheits- ausschusses Herrn Dr. Unna, Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens @stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.05.2024 AN/0735/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Gesundheitsausschuss 11.06.2024 Maßnahmen der Stadt Köln gegen die vermehrte Verbreitung von Fentanyl im Kölner Drogenmilieu Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Dr. Unna, sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion der AfD bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gesundheitsausschusses zu setzen: Fentanyl, die Droge die in den USA mittlerweile für zehntausende Todesopfer jährlich verantwortlich ist, verbreitet sich jetzt auch immer weiter in Deutschland, hier auch in Köln. Sie wirkt 50-100 mal stärker als Heroin. Fentanyl wird geschnupft, gespritzt, geraucht oder ge- schluckt. Es wirkt innerhalb von zehn Minuten, die Wirkung kann mehrere Stunden anhalten. Herz- schlag, Atmung, Blutdruck und Verdauung werden heruntergefahren, teils setzt Euphorie ein. Auch die Muskeln sind betroffen: Fentanyl sorgt bei dauerhaftem Konsum dafür, dass Muskeln ver- steifen und nicht mehr richtig funktionieren. Die Folge ist ein unrunder Gang und eckige Bewegun- gen, daher sprechen auch manche von einer "Zombie-Droge". Fentanyl wird auch immer öfter anderen Drogen beigemischt. Man geht davon aus, dass inzwischen ein Großteil der Todesfälle und Überdosierungen unter Usern von Kokain, Heroin oder Amphetami- nen auf Fentanyl-Beimischungen zurückzuführen ist, von denen die Konsumenten nichts ahnen. Hierzu bittet die AfD um Beantwortung folgender Fragen: 1) Inwieweit ist die Stadt Köln auf die sich anbahnende Fentanyl Welle vorbereitet und gibt es statistische Werte aus anderen Regionen über die Verbreitung von Fentanyl? 2) Darf in den Drogenkonsumräumen mitgebrachtes Fentanyl konsumiert werden? 3) Werden mitgebrachte Drogen in den Drogenkonsumräumen darauf untersucht, ob diese Fentanyl beinhalten? - 2 - 4) Werden Fentanyl durchsetzte Chargen dann im Drogenkonsum durch Chargen ersetzt die nicht mit Fentanyl verunreinigt sind? 5) Bevorratet die Stadt Köln ausreichende Mengen Naloxon und/oder wird sie diese ggf. dem Bedarf angleichen und werden die Drogenkonsumräume mit ausreichenden Mengen Na- loxon ausgestattet? Gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0735/2024
- Typ
- AfD Anfrage nach § 4
- Datum
- 07.05.2024
- Erstellt
- 07.05.2024 09:39