1648/2022
Baubeschluss für die Sanierung des Knotenpunktes Ostheimer Straße/Vingster Ring (inklusive Sanierung der Radverkehrsanlage) sowie einer Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☒ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Die Sanierung des Knotenpunktes und Schaffung von attraktiven Radverkehrsanlagen berücksichtigt aktuelle Beschlüsse und erfolgt nach den aktuellen Vorgaben des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 5 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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/ 2 14 .09.2022 143 66 über Dez.III Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1648/2022, Stand 06.09.2022 Sanierung des Knotenpunktes Ostheimer Straße/Vingster Ring (inklusive Sa- nierung der Radverkehrsanlage) sowie einer Freigabe von investiven Auszah- lungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege RPA-Nr. 2022/0410 Eingereichte Kosten: rd. 2.640.000,00 € brutto inkl. 25% Energiekostenzuschlag Im Bereich des Knotenpunktes Ostheimer Straße/ Vingster-Ring sind umfangreiche Kanalbauarbeiten durch die Stadtentwässerungsbetriebe geplant. Im Zuge dieser Arbeiten soll die Lichtsignalanlage erneuert werden und die Umgestaltung des Kno- tenpunktes Ostheimer Straße/ Vingster Rings erfolgen. Aus der Beschlussvorlage geht hervor, dass die Baunebenkosten durch die StEB übernommen werden. In welcher Höhe die Kostenübernahme ausfällt, ist nicht aus- gewiesen. Eine Vereinbarung dazu liegt den Unterlagen nicht bei. Aus den Planunterlagen geht nicht hervor, dass die Planung mit dem ADFC abge- stimmt wurde und ein Sicherheitsaudit nach RSAS 2019 (Richtlinie für das Sicher- heitsaudit von Straßen) erfolgt ist. Die Verkehrsführung wurde, entsprechend Ratsbeschluss 0913/2018, auf frei laufen- de Rechtsabbieger geprüft und angepasst. Die vorgelegten Planunterlagen und die angegebenen Kosten haben noch nicht den Stand einer Kostenberechnung erreicht. Es fehlen Mengenermittlungen, Verkehrs- zeichenpläne und Bauzeitenpläne. Grundsätzlich sind alle Kostengruppen vor einem Baubeschluss abzubilden. Aufgrund der derzeit zu beobachtenden Kostenentwicklung bei Baumaßnahmen, vor allem im Bereich der schwer zu kalkulierenden Material- und Energiepreise, sowie 12 Anlage 5 - 2 - Lieferengpässen, besteht in Anbetracht der Komplexität und dem Umfang des Bau- vorhabens ein erhöhtes Risikopotenzial bzgl. der vorgelegten Kosten und der geplan- ten Bauzeit. Grundsätzlich bestehen keine weiteren Vorbehalte gegen die Fortfüh- rung der Maßnahme. Mit freundlichen Grüßen xxx
Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 27.09.2022
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Anlage 7 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 12.10.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 17. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.09.2022 öffentlich 4.6 Baubeschluss für die Sanierung des Knotenpunktes Ostheimer Straße/Vingster Ring (inklusive Sanierung der Radverkehrsanlage) so- wie einer Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege 1648/2022 RM Wahlen möchte wissen, warum auf den freilaufenden Rechtsabbieger nicht ver- zichtet werden kann. Zudem schlage er vor, die Vorlage heute ohne Votum in die weiteren Gremien zu verweisen. Vorsitzender Hammer stellt klar, dass hiermit ein Wiedervorlageverzicht verbunden sei, um eine Sondersitzung vor der Ratssitzung zu vermeiden. Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfol- genden Gremien und verzichtet auf erneute Wiedervorlage.
Anlage 2 Lageplan Knotenpunkt Vingster Ring/Ostheimer Straße
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IND Vingster Ring Vingster Ring AS ?? AS ?? AS 0163061 AS 0157304 AS 0157307 AS 0157305 AS 0157306 AS 0157308 AS 0157309 AS ?? AS 0157310 21555 KD:46,61 KS:43,31 4475 KD:45,73 KS:43,57 STZ 300 54,12m 5,2‰ STZ 300 45,84m 3,1‰ 48581 KD:44,70 KS:41,40 48576 KD:44,56 KS:41,22 400 B 28,81m 6,2‰ 1,50 3,75 3,75 50 50 3,25 3,50 3,50 10,75 9,50 2,135 30 1,80 1,80 3,25 3,25 3,504,235 11,80 1,80 3,25 3,25 8,30 2,75 3,00 3,25 3,25 1,80 14,05 3,22 3,25 1,80 1,80 30 2,20 8,265 4,30 50 3,25 3,50 3,25 50 11,00 50 3,75 3,75 50 8,50 2,50 4,00 2,50 2,50 4,00 1,80 302,00 1,80 1,80 4,09 3,75 50 Ende der Baustrecke Km 0+280 Begin der Baustrecke Km 0+030 Ende der Baustrecke Km 0+203 Begin der Baustrecke Km 0+080 Begin der BaustreckeKm 0+005 Ende der BaustreckeKm 0+180 Ende der BaustreckeKm 0+155 Begin der BaustreckeKm 0+006 Anpassen an den Bestand Anpassen an den Bestand Anpassen an den Bestand Anpassen an den Bestand Anpassen an den Bestand Anpassen an den Bestand Anpassen an den Bestand Anpassen an den Bestand S=205.700 H=45.017m S=103.294 H=45.041m S=130.346 H=45.150m S=154.126H=44.888m S=42.456 H=44.880m S=67.109 H=45.266m S=47.732H=44.897mS=50.067H=44.933m SQ1 SQ1 SQ2 SQ2 SA 1 SA 2 SA 3 SA 4 SA 5 SA 7 SA 6 SA 8 SA 9 SA 10 SA 11 SA 12 SA 13 SA 15 SA 16 SA 18 SA 17 SA 19 SA 20 SA 21 SA 23 SA 24 SA 25 SA 27 vorh. SA auf neue Höhe bringen vorh. SA gegen Doppel-SA austauschen vorh. SA auf neue Höhe bringen vorh. SA auf neue Höhe bringen vorh. SA auf neue Höhe bringen vorh. SA auf neue Höhe bringen Neuer SA an alter Anschlussleitung Neuer SA an alter Anschlussleitung Gehwegüberfahrt Parkplatz Kleingartenanlage vorh. Werbetafel wird durch Betreiber versetzt 2.50% 237.365 1.95% 2.50% 85.000 105.000 120.342 2.50% 2.50% 1.59% 255.000 275.000 1.71% 1.53% 30.000 0.00% 43.000 165.000 173.426 0.47% 2.88% 0.46% 2.50%0.00% 2.50% 1.90% 2.50% 50.590 2.50% 62.968 2.50% 2.50% 106.208 2.50% 2.33% 178.758 198.758 0.97% 2.97% 2.50% 10.000 2.50% 20.000 0.00% 50.000 2.50% 2.50% 60.000 2.50% 70.000 2.50% 2.50% 90.000 3.00% 2.50% 103.024 3.00%2.50% 123.000 0.00% 2.50% 128.455 2.50% 133.000 2.20% 150.000 155.000 1.96% q % q % 0.00% q % q % q % q % 2.50% 2.62% 2.65% 0.00% 180.000 2.50% 175.000 2.50% 11.000 6.000 0.81% 2.50% 30.000 25.00025.000 20.000 2.50% q % 0.00% 2.50% q % q % q % q % q % q % R=∞0+000.000 R=18.500 R=∞0+012.325 R=33.500R=18.500 0+029.517 R=∞R=33.500 0+044.502 R=20.000R=∞ 0+044.807 R=-20000.000 R=20.000 0+062.807 R=-20000.000 0+072.648 R=∞ 0+000.000 R=-800.182 R=∞ 0+039.906 R=1435.077 R=-800.182 0+062.466 R=-20000.000 R=1435.077 0+085.028 R=-20000.000 0+187.099 R=-21600.000 R=35061.545 R=-21600.000 0+108.360 R=-8024.895 R=35061.545 0+135.914 R=∞ R=-8024.895 0+163.468 R=∞ 0+186.692 R=∞ R=615.000 0+053.000 R=-250.000 R=∞0+262.472 H = 0.000 m 5.000 m-0.340 % 34.766 m-0.129 %km = 0+011.000 h TS = 44.920 H = 0.000 m 17.655 m+2.020 % 3.687 m +0.931 %km = 0+063.421 h TS = 45.232 H = 0.000 m 3.687 m+0.931 % 16.386 m-1.374 % km = 0+067.109 h TS = 45.266 H = 500.000 m 16.386 m-1.374 % 66.505 m-0.693 % km = 0+083.495 h TS = 45.041 T = 1.700f = 0.003 H = 0.000 m 66.505 m-0.693 % 5.000 m -0.580 % km = 0+150.000 h TS = 44.580 H = 0.000 m 5.000 m -0.580 % km = 0+155.000 h TS = 44.551 H = 0.000 m 15.000 m+0.373 % km = 0+000.000h TS = 44.278 H = 0.000 m 15.000 m+0.373 % 80.000 m+0.576 % km = 0+015.000h TS = 44.334 H = 3500.000 m 80.000 m+0.576 % 18.075 m+0.505 %km = 0+095.000h TS = 44.795T = 1.248f = 0.000 H = 500.000 m 18.075 m+0.505 % 14.957 m +1.584 %km = 0+113.075h TS = 44.886T = 2.698f = 0.007 H = 0.000 m 14.957 m+1.584 % 2.314 m+1.167 % km = 0+128.032h TS = 45.123 H = 0.000 m 2.314 m+1.167 % 23.089 m-1.274 % km = 0+130.346h TS = 45.150 H = 500.000 m 23.089 m-1.274 % 21.565 m+0.998 %km = 0+153.435h TS = 44.856T = 5.679f = 0.032 H = 0.000 m 21.565 m+0.998 % 8.609 m+0.569 % km = 0+175.000h TS = 45.071 H = 0.000 m 8.609 m+0.569 % km = 0+183.609h TS = 45.120 H = 0.000 m 13.000 m-2.018 % km = 0+030.000h TS = 46.007 H = 0.000 m 13.000 m-2.018 % 44.145 m-1.846 % km = 0+043.000h TS = 45.745 H = 2400.000 m 44.145 m-1.846 % 54.089 m+0.500 % km = 0+087.145h TS = 44.930T = 28.149f = 0.165 H = 1000.000 m 54.089 m+0.500 % 37.525 m+1.595 % km = 0+141.233h TS = 45.201T = 5.473f = 0.015 H = 0.000 m 37.525 m+1.595 % 16.241 m+1.620 % km = 0+178.759h TS = 45.799 H = 0.000 m 16.241 m+1.620 % 8.000 m+1.660 % km = 0+195.000h TS = 46.062 H = 0.000 m 8.000 m+1.660 % km = 0+203.000h TS = 46.195 H = 0.000 m 5.000 m-1.205 % km = 0+080.000h TS = 46.682 H = 0.000 m 5.000 m-1.205 % 85.000 m-1.707 % km = 0+085.000h TS = 46.622 H = 2500.000 m 85.000 m-1.707 % 35.700 m-0.500 % km = 0+170.000h TS = 45.170T = 15.092f = 0.046 H = 2000.000 m 35.700 m-0.500 % 29.300 m+0.500 % km = 0+205.700h TS = 44.992T = 10.000f = 0.025 H = 2000.000 m 29.300 m+0.500 % 40.000 m+1.826 % km = 0+235.000h TS = 45.139T = 13.262f = 0.044 H = 0.000 m 40.000 m+1.826 % 5.000 m+2.067 % km = 0+275.000h TS = 45.869 H = 0.000 m 5.000 m+2.067 % km = 0+280.000h TS = 45.972 H = 0.000 m 1.927 m-2.384 % km = 0+026.173h TS = 45.561 H = 150.000 m 1.927 m-2.384 % 10.300 m-4.903 % km = 0+028.100h TS = 45.515T = 1.890f = 0.012 H = 150.000 m 10.300 m-4.903 % 9.332 m-1.205 % km = 0+038.400h TS = 45.010T = 2.774f = 0.026 H = 0.000 m 9.332 m -1.205 % km = 0+047.732 h TS = 44.897 +2.020 % f = 0.012 H = 0.000 m 14.000 m-0.250 %km = 0+006.000 h TS = 44.937 H = 0.000 m 14.000 m-0.250 % 14.101 m-0.512 %km = 0+020.000 h TS = 44.902 H = 500.000 m 14.101 m 11.665 m+0.390 % km = 0+034.101 h TS = 44.830 f = 0.005 H = 350.000 m 11.665 m+0.390 % km = 0+045.766 17.655 m h TS = 44.875 T = 2.852 -0.512 % T = 2.255 Plotdatum: 11.03.20 15:23:33 ; Schaaf Übersichtsplan Planvorlage inam Vingst / Ostheim KP Vingster Ring / Ostheimerstraße Lageplan Variante 2 Deckensanierungsmaßnahme 1:250 1 10197224 SCHT / 13.01.2020 SCHT / 13.01.2020 gez. Harzendorfgez. Dörkes 29.02.2020 gez. Scheper gez. Kühns 13.01.2020 A U S F Ü H R U N G S E N T W U R F Hinweis: ·die vorh. Sickerschächte sind im Zuge der Straßenbauarbeiten zurückzubauen. Die dargestellten vorhandenen Versorgungsanlagen sind aus den von den Versorgungsunternehmen zur Verfügung gestellten Planunterlagen (teilweise unmaßstäblich und ohne Einmessungen) übernommen worden. Die genaue Lage/Höhe ist in der Örtlichkeit durch Querschläge festzustellen. Besonderer Hinweis: Zeichenerklärung Gehweg Betonplatten 30/30 Alt Graphit Bankett / Grünfläche Kleinsteinpflaster Grauwacke 10/10 H = 150.000 m -4.300 %2.456 m -1.061 %28.900 m km = 0+005.000 h TS = 63.984 T = 2.429 f = 0.020 q % Querneigung Längsneigung und Abstand zum nächsten Tangentenschnittpunkt Neigungsbrechpunkt mit Angabe von Ausrundungshalbmesser, Tangentenlänge, Stichhöhe, Bau-km, Höhe Tangenschnittpunkt Radweg Asphaltbeton Fahrbahn (Deckensanierung) Fahrbahn (Grundausbau) Radweg (auf der Fahrbahn geführt) Entwässerungsrinne gepl. od. auf neue Höhe gesetzter Straßenablauf Abbruch vorh. Ausstattung (Straßenabläufe, etc.) vorh. Mischwasserkanal vorh. Regenwasserkanal gepl. Regenwasserkanal RheinEnergie Gasleitung RheinEnergie Stromleitung RheinEnergie Wasserleitung Mittelrhein Ferngasleitung Fernmeldeleitung gemeinsamer Geh- Radweg Asphaltbeton Rippenplatte 30/30 Noppenplatte 30/30 Planung Lichtsignalanlage Planung Beleuchtung Radweg 30/30, Anthrazit Trennstreifen 9/9/9 Natursteinpflaster Granit Hell sägerau, Ober- und Unterseite gespalten, Oberseite zusätzlich gestrahlt Hochbord 15/25 Tiefbord 8/20 Schrägbord, 20 / 15 / 22-19 (L / B / H) Übergangsstein Rundbord 15/22 Tastbord Typ S, 20 / 15 / 22-20,5 (L / B / H) Bestehender Bordstein bleibt erhalten
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/4 664 Vorlagen-Nummer 1648/2022 Freigabedatum 26.09.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Sanierung des Knotenpunktes Ostheimer Straße/Vingster Ring (inklusive Sanierung der Radverkehrsanlage) sowie einer Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stimmt der beigefügten angepassten Planung (Anlagen 2 - 4) zur Sanierung des Knoten- punktes Ostheimer Straße/Vingster Ring (Anlagen 2) sowie dem Rückbau der Sickergrube und der Sanierung des Radwegs im Osten des Vingster Rings (Anlagen 3 + 4) zu und beauftragt die Verwal- tung, die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.634.940 € (davon rd. 809.652 € konsumtiv) umzusetzen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Kalk uneinge- schränkt zustimmt. 2. Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2022 für die Umgestaltung des Knoten- punktes Ostheimer Straße/Vingster Ring und die Sanierung des östlichen Radwegs die Freiga- be einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 200.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008 Generalsanierung Radwege. Verkehrsausschuss 27.09.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 20.10.2022 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 31.10.2022 Rat 10.11.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.825.288 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. ab 2023: 809.652 € c) bilanzielle Abschreibungen ab 2025: 36.505,76 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Planungshistorie Am Knotenpunkt Ostheimer Straße/Vingster Ring sind umfangreiche Kanalbauarbeiten seitens der Stadtentwässerungsbetriebe sowie die Erneuerung der Lichtsignalanlage geplant. Da sowohl die Fahrbahn als auch die Nebenanlagen zahlreiche Schäden, Unebenheiten und Spurrin- nen aufweisen, werden im Rahmen der Kanalbaumaßnahme und der Erneuerung der Lichtsignalan- lage sowohl die Fahrbahn als auch der gesamte Geh- und Radweg saniert und zudem barrierefrei ausgebaut. Für diese Planung wurde 2018 ein Baubeschluss (Vorlagen- Nr. 2594/2018) eingeholt, welchen der Verkehrsausschuss geändert beschlossen hat. 2. Anpassung der Planung Aufbauend auf dem geänderten Beschluss des Verkehrsausschusses wurde die Planung des Kno- tenpunktes wie folgt überarbeitet. Die Radverkehrsanlagen wurden überplant und es ist nun den Radfahrenden möglich, den Knoten- punkt auf der Fahrbahn geführt zu queren. Hieraus ergeben sich größere Anpassungen an den Ne- benanlagen, um den Radverkehr ein- und auszuschleusen sowie um eine Trennung vom abbiegen- den Radverkehr zu erzielen (Anlage 2). Die Breiten der Radverkehrsanlagen werden an die derzeit geltenden Regelwerke angepasst. Außerdem wurde der Ratsbeschluss zum Rückbau freilaufender Rechtsabbieger (Vorlagen-Nr. 3 0913/2018) berücksichtigt. Für den Rechtsabbieger von der Ostheimer Straße nach Süden ist die fahrgeometrische Befahrbarkeit mittels Schleppkurvennachweis überprüft worden. Aufgrund der Kreuzungsgeometrie kann dieser Bereich nicht zurück gebaut werden. Die Verwaltung sieht daher die Planung einer frühzeitigen Ausschleusung des geradeausfahrenden Radverkehrs vor. Hiermit wird dieser frühzeitig vor dem freilaufenden Rechtsabbieger in das Sichtfeld des Kfz-Verkehrs gerückt und die Abbiegegeschwindigkeit reduziert. Eine Anhebung auf Gehwegniveau ist nicht erforderlich. Weite- re Maßnahmen zum Schutz der zu Fuß Gehenden wie beispielsweise die Installation von Blinklichtern werden im Zuge der Ausführungsplanung berücksichtigt. Der rechtsabbiegende Radverkehr passiert den Bereich weiterhin auf einem Hochbordradweg. Der Rückbau des freilaufenden Rechtsabbiegers vom Vingster Ring nach Osten ist möglich und wur- de in der Planung berücksichtigt (Anlage 2). Durch die geplante Wegnahme des freilaufenden Rechtsabbiegers vom Vingster Ring in die Ostheimer Straße kann es für eine begrenzte Zeit in der Nachmittagsverkehrsspitze zu Einschränkungen bei der Verkehrsabwicklung des motorisierten Indivi- dualverkehrs kommen. Neben den oben aufgeführten Anpassungen wurde der Planung ebenfalls das aktuelle Gestaltungs- handbuch der Stadt Köln, insbesondere bei dem Umbau der Nebenanlagen, zugrunde gelegt. Des Weiteren wird im Zuge des Rückbaus der Sickergrube im Knotenpunkt auch die Sickergrube im östlichen Bereich des Vingster Rings zwischen Hövilandweg und Ostheimer Straße zurückgebaut. Der hier verlaufende Radweg wird saniert sowie ein Fahrstreifen neu hergestellt (siehe Anlagen 3 und 4). 3. Erneuerung der Lichtsignalanlage Im Rahmen der Erneuerung der Lichtsignalanlage werden das Steuergerät, die Signalgeber, die Er- fassungseinrichtungen, die Kabeltrassen und die Signalmaste erneuert. Außerdem wird die Anlage blinden- und sehbehindertengerecht mit taktilen Leitelementen und entsprechenden Signalgebern ausgestattet. Die verkehrsabhängige Steuerung der Kreuzung Vingster Ring/Ostheimer Straße wird neu programmiert und an die aktuellen Verkehrsbedürfnisse angepasst. 4. Ausführung Die Sanierung des Knotenpunkts Vingster Ring/Ostheimer Straße wird im Zuge von umfangreichen Kanalbauarbeiten durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln mit ausgeführt. Durch die erheblichen Eingriffe in die Fahrbahn durch die Kanalarbeiten und die damit verbundenen Sperrungen wird die Chance genutzt, diesen verkehrsrelevanten Knotenpunkt mit zu sanieren und hinsichtlich der Radver- kehrsführung zu optimieren. Die aus der Zusammenlegung der Maßnahmen resultierenden positiven Synergieeffekte wirken sich auf eine verkürzte Sperrung des Knotenpunktes, der Erneuerung der Lichtsignalanlage, die Verbes- serung des Radverkehrs und die Kostenentwicklung, welche nicht gesplittet werden müssen, aus. Durch die gemeinsame Umsetzung der Maßnahme mit den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) werden die Kosten für das Ingenieurbüro und die Baunebenkosten (z. B. Baugrunduntersuchung) durch die StEB übernommen. 5. Kosten und Zeitplan Aufgrund des geänderten Beschlusses des Verkehrsausschusses und der sich daraus ergebenen Planungsanpassungen erhöhen sich die Gesamtkosten von ursprünglich ca. 360.000 € für eine Ober- flächensanierung auf nunmehr rd. 2.634.940 €. Die investiven Mittel in Höhe von 1.825.288 € werden für die straßenbaulichen Anpassungen benö- tigt. Die Erneuerung der Fahrbahndecke ist aus konsumtiven Mitteln in Höhe von 809.652 € zu finan- zieren. Die Erneuerung der Lichtsignalanlage erfolgt im Nachgang zu der Maßnahme, im Rahmen des Er- neuerungsprogramms für Lichtsignalanlagen (Beschluss 4456/2007) und wird daraus finanziert. Die investiven Kosten belaufen sich auf 300.000 €. Die Auftragsvergabe erfolgt Ende 2022/Anfang 2023. Der Baubeginn wird im Jahr 2023 erfolgen. Mit der Fertigstellung wird in 2024 gerechnet. Die für das Jahr 2022 angesetzten Kosten werden für bau- vorbereitende Maßnahmen und Planungstätigkeiten benötigt. Das Prüfergebnis des Rechnungsprüfungsamtes ist als Anlage 5 beigefügt. 4 6. Finanzierung Die anfallenden Gesamtkosten der Maßnahme setzen sich wie oben dargelegt aus Investitionsaus- zahlungen in Höhe von 1.825.288 € und konsumtiven Aufwendungen in Höhe von 809.652 € zusam- men. Von den Investitionsauszahlungen entfallen auf das aktuelle Haushaltsjahr rd. 200.000 € und auf die Haushaltsjahre 2023/2024 rd. 1.625.288 €. Die konsumtiven Aufwendungen entfallen voll- ständig auf die Haushaltsjahre 2023/2024. Die im Haushaltsjahr 2022 benötigten investiven Kassenmittel in Höhe von 200.000 € stehen im Teil- finanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) zur Verfügung. Die darüber hinaus für die Beauftragung der bauausführenden Firma erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.625.288 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2023/2024 stehen im Hpl. 2022 für die Haushaltsjahre 2023/2024 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-1088 Gene- ralsanierung Radwege, Teilplanzeile 8 (Auszahlung von Baumaßnahmen) in entsprechender Höhe zur Verfügung. Die zur Ablösung der Verpflichtungsermächtigung benötigten Kassenmittel sind im Haushaltsplan- Entwurf 2023/2024 entsprechend berücksichtigt. Des Weiteren ist im Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 im Teilergebnisplan 1201 in den Jahren 2023 und 2024 ein Betrag in Höhe von 809.652 € in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Finanzierung der Erneuerung der Fahrbahndecke berücksichtigt. Darüber hinaus werden im gleichen Teilergebnisplan, im Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 (inkl. Mit- telfristplanung) ab dem Haushaltsjahr 2025 in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, für die jährlichen Abschreibungen ein Betrag in Höhe von 36.505,76 € berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für die bilanziellen Abschreibungen, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die ab 2025 anfallenden investiven Auszahlungen für die Erneuerung der Lichtsignalanlagen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets ggf. durch Umschichtungen vorsehen. 7. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. 8. Begründung der Dringlichkeit Aufgrund der zeitlichen Rahmenbedingungen (Rückbau der Sickergruben) und der beabsichtigten zu nutzenden positiven Synergieeffekte bei einer gemeinsamen Umsetzung (StEB & Stadt Köln) ist die- ses Projekt priorisiert zu behandeln. Durch den bereits getätigten Baubeschluss der Bezirksvertretung Kalk und der eingearbeiteten Änderungen des Verkehrsausschusses (Vorlage 2594/2018) und den Vorgaben des Rates (Vorlage 0913/2018) sollte der Beschluss kurzfristig durch die betroffenen Gre- mien gewilligt werden. Um den zeitlichen Ablauf der zu beteiligenden Gremien zu verkürzen, wird eine parallele Beteiligung des Verkehrsausschusses und des Rates angestrebt. Aufgrund der Kostenhöhe und der verkehrli- chen Bedeutung des Knotenpunktes ist der Rat das beschlussfassende Organ. Durch die anstehende Herbstpause werden die Beschlussorgane Verkehrsausschuss und Bezirksvertretung, welche bereits im Jahr 2018 der Vorlage 0913/2018 zugestimmt haben, vor dem Rat beteiligt. Andernfalls werden die Maßnahmen der StEB (Rückbau der Sickergruben & Anschluss an den Kanal) ohne eine Beteiligung der Stadt Köln (u.a. Optimierung der Radverkehrsführung) umgesetzt und die- ser verkehrsrelevante Knotenpunkt muss zweimal für einen längeren Zeitraum gesperrt werden. Dies 5 gilt es zu verhindern. Anlagen Anlage 1: „Öffentlichkeitsbeteiligung“ Anlage 2: Lageplan Knotenpunkt Vingster Ring/Ostheimer Straße Anlage 3: Lageplan Sanierung des Radwegs am Vingster Ring 1 Anlage 4: Lageplan Sanierung des Radwegs am Vingster Ring 2 Anlage 5: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 8, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 8 (Kalk) 24.11.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 221 98313 Fax: (0221) 221 98347 E-Mail: corinna.brecher@stadt-koeln.de Datum: 25.11.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 15. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 24.11.2022 öffentlich 8.2.2 Baubeschluss für die Sanierung des Knotenpunktes Ostheimer Straße/Vingster Ring (inklusive Sanierung der Radverkehrsanlage) sowie einer Freigabe von in- vestiven Auszahlungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Ge- neralsanierung Radwege 1648/2022 Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat folgenden durch die SPD-Fraktion ergänzten Be- schluss zu fassen: Beschluss zu Vorschlag der SPD-Fraktion: 1. Der Rat stimmt der beigefügten angepassten Planung (Anlagen 2 - 4) zur Sanierung des Knotenpunktes Ostheimer Straße/Vingster Ring (Anlagen 2) sowie dem Rückbau der Sicker- grube und der Sanierung des Radwegs im Osten des Vingster Rings (Anlagen 3 + 4) zu und be- auftragt die Verwaltung, die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.634.940 € (davon rd. 809.652 € konsumtiv) umzusetzen. Die Verwaltung wird gebeten im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung zu prüfen, ob der aus Höhenberg kommende und in Richtung Kuthstraße geradeaus weiterfahrende Radver- kehr auf der verbleibenden Verkehrsinsel westlich des KVB-Brückenpfeilers und parallel zum Fußgängerüberweg direkt auf den Radweg geführt werden kann, um eine Gefährdung durch die kurze Führung im Straßenbereich auf dem Vingster Ring zu vermeiden. Sollte dies nicht mög- lich sein, soll geprüft werden, wie der aus Richtung Vingst nach rechts zum Vingster Ring ab- biegende Kfz-Verkehr auf den querenden Radverkehr besonders aufmerksam gemacht werden kann. 2. Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2022 für die Umgestaltung des Kno- tenpunktes Ostheimer Straße/Vingster Ring und die Sanierung des östlichen Radwegs die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 200.000 € im Teilfinanz- plan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008 Generalsanierung Radwege. Abstimmung: Einstimmig zugestimmt. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den mündlich vorgetragenen Änderungsan- trag der CDU-Fraktion abstimmen: Beschluss zu Änderungsvorschlägen der CDU-Fraktion: 1. Der Rat stimmt der beigefügten angepassten Planung (Anlagen 2 - 4) zur Sanierung des Knotenpunktes Ostheimer Straße/Vingster Ring (Anlagen 2) sowie dem Rückbau der Sicker- grube und der Sanierung des Radwegs im Osten des Vingster Rings (Anlagen 3 + 4) zu und be- auftragt die Verwaltung, die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.634.940 € (davon rd. 809.652 € konsumtiv) umzusetzen. Der bisherige "freilaufende Rechtsabbieger", aus der Richtung Vingster Bad kommend in Rich- tung Ostheim, soll lt. Verwaltung wegfallen. Die Rechtsabbieger warten danach wie die gerade- aus Fahrenden an der Ampel und biegen bei Grün rechtwinklig ab, wobei sie am beampelten Überweg wegen querender zu Fuß gehender anhalten müssen. Die rechte Spur wäre durch rechts Abbiegende somit auch für geradeaus Fahrende blockiert. In den Stoßzeiten und bei hohen Verkehrsaufkommen erwartet die Verwaltung nach Aussage bei Ortstermin auf diesen Fahrspuren Staus. Staus aber bringen umweltschädlichen CO2-Aus- stoß mit sich und sollten möglichst verhindert werden. Eine Ampel beim bisher freilaufenden Rechtsabbieger, die mit der Ampel für geradeaus Fah- rende zeitgleich geschaltet wäre, könnte hier evtl. Abhilfe schaffen. Die Radfahrenden und zu Fuß gehenden wären nicht mehr durch den freilaufenden Rechtsabbieger gefährdet und die Rechtsabbiegenden Pkw/Lkw würden keinen Stau verursachen. 2. Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2022 für die Umgestaltung des Kno- tenpunktes Ostheimer Straße/Vingster Ring und die Sanierung des östlichen Radwegs die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 200.000 € im Teilfinanz- plan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008 Generalsanierung Radwege. Abstimmung: Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion,Einzelvertreter Baron von Kruedener (Die PARTEI), Ein- zelvertreter Hooghoughi (FDP) und Einzelvertreter Winkler (AFD) abgelehnt. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über die geänderte Gesamtvorlage abstimmen: Beschluss zur geänderten Gesamtvorlage: 1. Der Rat stimmt der beigefügten angepassten Planung (Anlagen 2 - 4) zur Sanierung des Knotenpunktes Ostheimer Straße/Vingster Ring (Anlagen 2) sowie dem Rückbau der Sicker- grube und der Sanierung des Radwegs im Osten des Vingster Rings (Anlagen 3 + 4) zu und be- auftragt die Verwaltung, die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.634.940 € (davon rd. 809.652 € konsumtiv) umzusetzen. Die Verwaltung wird gebeten im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung zu prüfen, ob der aus Höhenberg kommende und in Richtung Kuthstraße geradeaus weiterfahrende Radver- kehr auf der verbleibenden Verkehrsinsel westlich des KVB-Brückenpfeilers und parallel zum Fußgängerüberweg direkt auf den Radweg geführt werden kann, um eine Gefährdung durch die kurze Führung im Straßenbereich auf dem Vingster Ring zu vermeiden. Sollte dies nicht mög- lich sein, soll geprüft werden, wie der aus Richtung Vingst nach rechts zum Vingster Ring ab- biegende Kfz-Verkehr auf den querenden Radverkehr besonders aufmerksam gemacht werden kann. 2. Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2022 für die Umgestaltung des Kno- tenpunktes Ostheimer Straße/Vingster Ring und die Sanierung des östlichen Radwegs die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 200.000 € im Teilfinanz- plan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008 Generalsanierung Radwege. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 6 - Stellungnahme zu Schreiben Rechnungsprüfungsamt
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Anlage 6 Stellungnahme zu den durch 14 geprüften Kosten Maßnahme Sanierung des Knotenpunktes Ostheimer Straße/Vingster Ring (inklusive Sanierung der Rad- verkehrsanlage) hier RPA Nr.: 2022/0410 In der vom Rechnungsprüfungsamt erhaltenen Stellungnahme werden gegen die Fortfüh- rung der Maßnahme keine grundsätzlichen Vorbehalte geäußert. Durch das Rechnungsprüfungsamt wurde die nicht erfolgte Beteiligung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e.V. (ADFC) und ein nicht aufgestelltes Sicherheitsaudit nach den Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen (RSAS 2019) bemängelt. Hierzu stellt das Amt für Straßen und Radwegebau fest, dass eine Beteiligung des ADFC und die Aufstellung eines Sicherheitsaudits nicht erforderlich sind, da die Planung den geltenden Richtlinien, Empfehlungen und Beschlüssen der Stadt Köln entspricht. Darüber hinaus wurde die Pla- nung mit dem Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung und dem Team des Fahrradbeauf- tragten abgestimmt, um bei der Planung auch die Bedürfnisse der Radfahrenden zu berück- sichtigen. Weiter wird aufgeführt, dass für die Einholung eines Baubeschlusses auch eine Mengener- mittlung, Verkehrszeichenpläne und Bauzeitenpläne mit eingereicht werden müssen. Der Baubeschluss wird auf Basis der Entwurfsplanung eingereicht. Die oben genannten Leistun- gen sind Teilleistungen der auf dem Baubeschluss aufbauenden Ausführungsplanung und liegen zu dem Zeitpunkt grundsätzlich nicht vor und werden vereinbarungsgemäß nie mit vorgelegt. Gleiches gilt für die Kostenübernahme der Baunebenkosten durch die StEB.
Anlage 4 Lageplan Sanierung des Radwegs am Vingster Ring 2
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Ostheimer Str. Weg Weg Weg SIA AMS AMS AMS AMS AMSAMSAMS 4 Rohre NRK 2K NRK 2K NRK K/R unbek. NRK K/R unbek. NYCY 3x2,5 NKBA 3x70/50 NAYY-J 4x35NAYY-J 4x35 3x25/163x25/16 NYCWY 3x70/35+1,5NYCWY 3x70/35+1,5 3x25/16 NYCWY 3x70/35+1,53x25/163x25/163x25/16 3x25/163x25/163x25/16 3x25/163x25/16 NYCY 3x2,5/10 LBZ unbek. LBZ unbek. LBZ unbek. LBZ unbek.LBZ unbek.LBZ unbek. 3x16/10 3x70NKBA 3x95 NKBA 3x953x70 NEKEBA 3x185 NEKEBA 3x185 1 x DN1101 x DN110 #G#G #G#G RelaisRelais W 32 PE/Sw UB 351 c GMD 32 PE/SwGMD 50 PE/Sw IND AS 0157310 02030405 21555KD:46,61KS:43,31 DN 400 B 28,81m 6,2‰ 02030405 3334x x3335 3336x 1,50m unter Gelände abgebrochen.Der übrige Teil wird mit Kies verfüllt. 0,3/8 0,6/12 0,4/8 44.75 44.66 44.66 44.58 44.56 44.61 44.57 44.55 44.46 44.46 44.44 44.42 44.42 44.38 44.28 44.35 44.33 44.25 44.28 44.41 44.31 44.26 44.22 44.15 44.05 44.07 44.12 44.14 44.24 44.22 44.18 44.12 44.06 44.10 44.13 44.07 44.07 44.01 43.94 44.00 44.03 44.08 44.04 44.02 44.05 43.96 43.93 43.98 44.04 43.98 43.98 43.94 44.03 44.04 44.02 44.07 44.06 44.02 44.04 44.23 44.23 44.23 44.31 43.94 44.00 43.96 44.35 44.22 44.21 44.28 44.46 44.56 44.45 44.45 44.45 44.46 44.58 44.64 44.53 44.66 44.43 44.55 44.52 44.54 44.42 44.43 44.50 44.38 44.47 44.51 44.40 44.35 44.46 44.43 44.30 44.43 44.32 44.29 44.42 44.43 44.37 44.24 44.27 44.30 44.32 44.30 44.38 44.23 44.34 44.29 44.28 44.26 44.29 44.28 44.30 44.32 44.24 Pl. 0,3/8 0,6/12 0,4/8 44.75 44.66 44.66 44.58 44.56 44.61 44.57 44.55 44.46 44.46 44.44 44.42 44.42 44.38 44.28 44.35 44.48 44.39 44.33 44.25 44.28 44.41 44.31 44.26 44.22 44.15 44.05 44.07 44.12 44.14 44.24 44.22 44.18 44.12 44.06 44.10 44.13 44.07 44.07 44.01 43.94 44.00 44.03 44.08 44.04 44.02 44.05 43.96 43.93 43.98 44.04 43.98 43.98 43.94 44.03 44.04 44.02 44.07 44.06 44.02 44.04 44.23 44.23 44.23 44.31 43.94 44.00 43.96 43.96 44.35 44.22 44.21 44.28 44.46 44.56 44.45 44.45 44.42 44.45 44.45 44.46 44.58 44.64 44.53 44.66 44.61 44.50 44.43 44.55 44.52 44.54 44.42 44.43 44.40 44.34 44.30 44.34 44.50 44.38 44.47 44.51 44.40 44.47 44.43 44.35 44.46 44.43 44.30 44.43 44.32 44.29 44.23 44.29 44.42 44.43 44.37 44.17 44.24 44.27 44.30 44.32 44.30 44.38 44.30 44.23 44.34 44.29 44.28 44.26 44.21 44.13 44.18 44.26 44.29 44.28 44.32 44.30 44.32 44.24 Einfahrt Parkplatz Pl. I I Vingster Ring DN 400 B 47,01m 4,9‰48576KD:44,56KS:41,2248581KD:44,70KS:41,4048577KD:44,46KS:41,04DN 500 B 42,87m 0,0‰48578KD:44,35KS:41,04 stadteinwärts stadtauswärts K16XXXX XXXX R=∞A=300.0000+261.893 R=∞0+320.678200.000 225.000 250.000 275.000 300.000S=226.984H=44.130m H = 1200.000 m-0.470 %168.841 m+0.355 %85.097 mkm = 0+226.294h TS = 44.120T = 4.950f = 0.010 H = 0.000 m+0.355 %85.097 mkm = 0+311.391h TS = 44.422 2.50%4.33% 300.000 311.450 2.50% Ausbauende AusbauendeS 3/3HB 15/30 Der vorh. Sickerschacht wird bis ca.1,50m unter Gelände abgebrochen.Der übrige Teil wird mit Kies verfüllt.Der vorh. Sickerschacht wird bis ca.1,50m unter Gelände abgebrochen.Der übrige Teil wird mit Kies verfüllt. 1,093,50504,013,002550 12,85 Plotdatum: 22.12.21 10:26:46 ; Schaaf Legende Fahrbahn(Grundhaft / Deckensanierung)PendelrinneTrennstreifen / BanketttRadweg(Grundhaft / Deckensanierung)Mulde H = 150.000 m-4.300 %2.456 m-1.061 %28.900 mkm = 0+005.000h TS = 63.984T = 2.429f = 0.020Längsneigung und Abstand zumnächsten Tangentenschnittpunkt Neigungsbrechpunkt mit Angabevon Ausrundungshalbmesser,Tangentenlänge, Stichhöhe,Bau-km, Höhe Tangenschnittpunkt q %Querneigunggeplanter Straßenablauf 50/50vorh. Regenwasserkanal Ausrundungsanfang,Tiefpunkt / Hochpunkt,Ausrundungsende Anmerkung:Die dargestellten Versorgungsanlagen sind aus den von denVersorgungsunternehmen zur Verfügung gestellten Planunterlagen (teilweiseunmaßstäblich und ohne Einmessungen) übernommen worden. Die genaue Lage ist in derÖrtlichkeit durch Querschläge festzustellen. Die Eintragungen haben keinen Anspruch aufVollständigkeit.Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn bei den Versorgungsunternehmenüber die genaue Lage der Versorgungsanlagen zu erkundigen. Alle Winkel- und Längenangaben beziehen sich jeweils auf dieTangentenschnittpunkte. GenehmigtIndexDatum123 NameÄnderung 4 StromleitungWasserleitung FernmeldekabelGasleitung Legende der Versorgungsleitungen FerngasleitungFernmeldekabelKölner Verkehrs Betriebe Nachrichtenkabel Ostmerheimer Straße 555 D - 51109 Köln Internet: www.steb-koeln.de Plotdatum: 22.12.21 10:26:46 Bearb.Gez.Gepr.Blatt-Nr./ UTM / ETRS89NHN / DHHN92LagebezugssystemHöhenreferenzsystem AbteilungsleiterGeschäftsbereichsleiterProjektleiter Maßstab:Gezeichnet:Dateiname:Geprüft:Projekt Nr.:Datum:Index-Nr.:Plan-Nr.: Kanalsanierungsmaßnahme Vingster RingVingstLageplanSanierung des Radwegs am Vingster Ring 2253110263942210263942 1:250 594x841 Dez. 2021 Dez 2021SCHTDez 2021SCHTDez 2021ppa.KLÄ Ausführungsplanung
Anlage 3 Lageplan Sanierung des Radwegs am Vingster Ring 1
8083 Zeichen
Weg Weg Weg Weg Weg Weg Weg Weg S461 SR 100 PVC SKSK AMSAMSAMSAMSAMSAMS AMS AMS 3x2,5NYY 4x10 3x2,5NYY 4x103x2,5 3x2,5 3x2,5 3x25/16NYCWY 3x95/50+1,5 NYCWY 3x95/50+1,5NA2XY-J 4x185 NYCWY 3x95/50+1,5LBZ unbek. stillg. NYCWY 3x95/50+1,5NYCWY 3x95/50+1,5NYCWY 3x95/50+1,5NYCWY 3x95/50+1,5 NYCWY 3x95/50+1,5 NYCWY 3x95/50+1,5 NYCWY 3x70/35+1,5 3x25/16 3x25/16NYCWY 3x95/50+1,5 3x25/163x25/16NYCWY 3x95/50+1,53x25/16 NYCWY 3x95/50+1,5NYCWY 3x95/50+1,5NYCWY 3x95/50+1,5 NAYY 4x150 NYCWY 3x95/50+1,5NYCWY 3x95/50+1,5NYCWY 3x95/50+1,5 AL 4x50AL 4x50 AL 4x50NYCWY 3x70/35+1,5NYCWY 3x95/50+1,5 NYCWY 3x70/35+1,5 LBZ unbek.LBZ unbek.LBZ unbek.LBZ unbek. AL 4x50 LBZ unbek.LBZ unbek. LBZ unbek. LBZ unbek. NAYY-J 4x35 NAYY-J 4x35 NKBA 3x95NA2XSY 3x1x150 NKBA 3x95LBZ unbek. stillg. NKBA 3x95 NKBA 3x95 NKBA 3x95 NKBA 3x50 stillg. NKBA 3x50 stillg.NKBA 3x95NKBA 3x50 stillg. NKBA 3x95NKBA 3x50 stillg. NKBA 3x95 NKBA 3x50 001-B074-S01-SST-020Vingster Ring Freibad SR 31.4 m 200 W unbekannt /100 W 100 St/Sw 1977 W 100 1960 W 100 GGG/Ty 1979 0,4/14 0,3/100,3/10 0,3/8 0,6/12 44.42 44.38 44.40 44.49 44.50 44.45 44.54 44.50 44.56 44.55 44.64 44.59 44.03 44.04 44.02 44.07 44.06 44.02 44.04 44.12 44.12 44.17 44.20 44.14 44.14 44.12 44.18 44.20 44.21 44.22 44.22 44.19 44.19 44.32 44.15 44.14 44.18 44.28 44.26 44.28 44.30 44.27 44.27 44.26 44.33 44.35 44.36 44.43 44.34 44.32 44.35 44.41 44.40 44.37 44.38 44.44 44.38 44.40 44.38 44.28 44.24 44.62 44.68 45.04 44.95 44.73 44.73 44.78 44.78 45.02 45.12 45.15 45.35 45.43 45.34 45.29 45.21 44.90 44.77 44.81 44.83 45.14 45.48 45.53 45.57 45.72 46.09 45.77 45.73 45.69 45.31 44.88 44.83 0,2/100,2/60,2/43X0,25/120,3/80,5/12 0,3/60,3/40,4/100,2/40,2/50,2/5 44.98 44.82 44.75 44.87 44.62 44.73 44.50 44.60 44.41 44.46 44.30 44.22 44.35 44.29 44.28 44.30 44.32 44.24 44.23 44.34 44.33 44.35 44.35 44.26 44.40 44.41 44.43 44.43 44.27 44.40 44.32 44.44 44.47 44.54 44.49 44.50 44.62 44.61 44.46 44.38 44.49 44.53 44.65 44.67 44.47 44.46 44.50 44.49 44.52 44.51 44.47 44.49 44.53 44.72 44.71 44.66 44.47 44.59 44.65 44.68 44.69 44.63 44.52 44.71 44.81 44.80 44.60 44.58 44.58 44.57 44.63 44.58 44.58 44.57 44.62 44.72 44.66 44.65 44.64 44.67 44.63 44.60 44.64 44.68 44.86 44.87 44.77 44.57 44.69 44.65 44.75 44.78 44.85 44.61 44.61 44.78 44.89 44.90 44.89 44.73 44.70 44.65 44.67 44.85 44.76 44.77 44.78 44.81 44.92 44.96 44.89 44.77 44.65 44.82 44.89 44.97 44.92 44.90 44.73 44.86 44.89 44.93 44.97 44.94 44.87 44.91 44.79 44.94 44.99 44.96 45.00 44.99 44.84 44.94 44.98 45.02 44.98 44.98 45.03 45.00 44.87 44.97 45.02 45.03 44.54 44.81 45.38 44.83Bewuchsgrenze Leitplanke Fuß - und Radweg Einfahrt Parkplatz Asph. Asph. Asph. Pl. 0,4/14 0,3/100,3/10 0,3/8 0,6/12 44.42 44.38 44.40 44.49 44.50 44.45 44.54 44.50 44.56 44.55 44.64 44.59 44.03 44.04 44.02 44.07 44.06 44.02 44.04 44.12 44.12 44.17 44.20 44.14 44.14 44.12 44.18 44.20 44.21 44.22 44.22 44.19 44.19 44.32 44.15 44.14 44.18 44.28 44.26 44.28 44.30 44.27 44.27 44.26 44.33 44.35 44.36 44.43 44.34 44.32 44.35 44.41 44.40 44.37 44.38 44.44 44.38 44.40 44.38 44.28 44.24 44.62 44.68 stadteinwärts 45.04 44.95 44.73 44.73 44.78 44.78 45.02 45.12 45.15 45.35 45.43 45.34 45.29 45.21 44.90 44.77 44.81 44.83 45.14 45.48 45.53 45.57 45.72 46.09 45.77 45.73 45.69 45.31 44.88 44.83 0,2/100,2/60,2/43X0,25/120,3/80,5/12 0,3/60,3/40,4/100,2/40,2/50,2/5 44.98 44.82 44.75 44.87 44.62 44.73 44.50 44.60 44.41 44.46 44.30 44.22 44.35 44.18 44.26 44.29 44.28 44.32 44.30 44.32 44.24 44.23 44.34 44.33 44.35 44.35 44.26 44.32 44.34 44.40 44.41 44.43 44.43 44.27 44.40 44.36 44.43 44.32 44.44 44.47 44.54 44.49 44.50 44.44 44.51 44.62 44.61 44.46 44.38 44.49 44.47 44.54 44.53 44.65 44.67 44.58 44.47 44.46 44.50 44.49 44.52 44.51 44.47 44.49 44.53 44.65 44.72 44.71 44.66 44.47 44.59 44.57 44.65 44.68 44.69 44.60 44.63 44.52 44.71 44.81 44.80 44.72 44.60 44.58 44.58 44.57 44.63 44.58 44.58 44.57 44.62 44.72 44.66 44.65 44.64 44.67 44.63 44.60 44.64 44.68 44.79 44.86 44.87 44.77 44.57 44.69 44.65 44.75 44.78 44.85 44.71 44.61 44.61 44.78 44.89 44.90 44.89 44.83 44.73 44.70 44.65 44.67 44.85 44.76 44.77 44.78 44.81 44.88 44.92 44.96 44.89 44.77 44.65 44.74 44.82 44.89 44.91 44.97 44.92 44.90 44.73 44.86 44.82 44.89 44.93 44.97 44.94 44.87 44.91 44.79 44.94 44.99 44.96 44.92 45.00 44.99 44.92 44.84 44.94 44.98 45.02 44.98 44.94 44.93 44.98 45.03 45.00 44.87 44.97 44.93 45.02 45.03 44.32 44.54 44.81 45.38 44.83 Leitplanke LeitplankeLärmschutzwand stadtauswärts Hövilandweg Einfahrt Parkplatz Fuß - und Radweg Einfahrt Parkplatz Asph. Asph. Asph. Pl. Regenrinne I P 1595 Vingster Ring Zufahrt Kleingärten 48578KD:44,35KS:41,04 58329KD:44,46KS:40,95DN 500 B 44,78m 2,0‰ K16 48580KD:44,60KS:40,86DN 500 B 44,94m 2,1‰ 58328KD:44,73KS:40,77DN 500 B 45,29m 1,9‰48579KD:44,87KS:40,71DN 500 B 42,14m 1,4‰DN 500 B 46,60m 0,9‰41967KD:44,98KS:40,67DN 500 B 45,06m 1,7‰ DN 150 AZ 125,65m 35,3‰ 19645KD:45,77KS:41,98 DN 150 AZ 125,65m 35,3‰ 19644KD:47,56KS:46,42 DN 150 AZ 77,80m 57,3‰ 3849xXX XX R=2500.0000+000.000 A=200.000R=2500.0000+030.076 R=600.000A=200.0000+080.743 A=300.000R=600.0000+111.893 0.000 25.000 50.000 75.000 100.000 125.000 150.000 175.000 200.000 H = 0.000 m-0.042 %57.453 mkm = 0+000.000h TS = 44.937 H = 22800.000 m-0.042 %57.453 m-0.470 %168.841 mkm = 0+057.453h TS = 44.913T = 48.833f = 0.052 2.50%0.00%55.0002.50%60.00065.000 2.50%55.000 Ausbauanfang AusbauanfangS 3/3 S 3/3 S 3/3HB 15/30 SQ1 SQ1Der vorh. Sickerschacht wird bis ca.1,50m unter Gelände abgebrochen.Der übrige Teil wird mit Kies verfüllt.Der vorh. Sickerschacht wird bis ca.1,50m unter Gelände abgebrochen.Der übrige Teil wird mit Kies verfüllt. 1,093,50504,132,502550 1,094,2050 Lz = 30,00 m Lz = 30,00 m3,00 12,47 Plotdatum: 22.12.21 10:26:31 ; Schaaf Legende Fahrbahn(Grundhaft / Deckensanierung)PendelrinneTrennstreifen / BanketttRadweg(Grundhaft / Deckensanierung)Mulde H = 150.000 m-4.300 %2.456 m-1.061 %28.900 mkm = 0+005.000h TS = 63.984T = 2.429f = 0.020Längsneigung und Abstand zumnächsten Tangentenschnittpunkt Neigungsbrechpunkt mit Angabevon Ausrundungshalbmesser,Tangentenlänge, Stichhöhe,Bau-km, Höhe Tangenschnittpunkt q %Querneigunggeplanter Straßenablauf 50/50vorh. Regenwasserkanal Ausrundungsanfang,Tiefpunkt / Hochpunkt,Ausrundungsende Anmerkung:Die dargestellten Versorgungsanlagen sind aus den von denVersorgungsunternehmen zur Verfügung gestellten Planunterlagen (teilweiseunmaßstäblich und ohne Einmessungen) übernommen worden. Die genaue Lage ist in derÖrtlichkeit durch Querschläge festzustellen. Die Eintragungen haben keinen Anspruch aufVollständigkeit.Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn bei den Versorgungsunternehmenüber die genaue Lage der Versorgungsanlagen zu erkundigen. Alle Winkel- und Längenangaben beziehen sich jeweils auf dieTangentenschnittpunkte. GenehmigtIndexDatum123 NameÄnderung 4 StromleitungWasserleitung FernmeldekabelGasleitung Legende der Versorgungsleitungen FerngasleitungFernmeldekabelKölner Verkehrs Betriebe Nachrichtenkabel Ostmerheimer Straße 555 D - 51109 Köln Internet: www.steb-koeln.de Plotdatum: 22.12.21 10:26:31 Bearb.Gez.Gepr.Blatt-Nr./ UTM / ETRS89NHN / DHHN92LagebezugssystemHöhenreferenzsystem AbteilungsleiterGeschäftsbereichsleiterProjektleiter Maßstab:Gezeichnet:Dateiname:Geprüft:Projekt Nr.:Datum:Index-Nr.:Plan-Nr.: Kanalsanierungsmaßnahme Vingster RingVingstLageplanSanierung des Radwegs am Vingster Ring 2253110263533110263533 1:250 297x594 Dez. 2021 Dez 2021SCHTDez 2021SCHTDez 2021ppa.KLÄ Ausführungsplanung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungOrte (5)
- Ostheimer Straße
- Vingster Ring 1
- Ostmerheimer Straße 555d
- Kuthstraße
- Straße 5
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Details
- Aktenzeichen
- 1648/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.09.2022
- Erstellt
- 16.05.2022 11:06