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1648/2022

Baubeschluss für die Sanierung des Knotenpunktes Ostheimer Straße/Vingster Ring (inklusive Sanierung der Radverkehrsanlage) sowie einer Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.09.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.12.2022, TOP 10.27

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

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Anlage 5 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 27.09.2022

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Anlage 2 Lageplan Knotenpunkt Vingster Ring/Ostheimer Straße

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 8, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 8 (Kalk) 24.11.2022

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Anlage 6 - Stellungnahme zu Schreiben Rechnungsprüfungsamt

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Anlage 4 Lageplan Sanierung des Radwegs am Vingster Ring 2

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Anlage 3 Lageplan Sanierung des Radwegs am Vingster Ring 1

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

1737 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☒ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Die Sanierung des Knotenpunktes und 
Schaffung von attraktiven 
Radverkehrsanlagen berücksichtigt 
aktuelle Beschlüsse und erfolgt nach den 
aktuellen Vorgaben des 
Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 5 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

2021 Zeichen

/ 2 
14   .09.2022 
143 
66 über Dez.III 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1648/2022, Stand 06.09.2022 
Sanierung des Knotenpunktes Ostheimer Straße/Vingster Ring (inklusive Sa-
nierung der Radverkehrsanlage) sowie einer Freigabe von investiven Auszah-
lungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung 
Radwege 
RPA-Nr. 2022/0410 
Eingereichte Kosten: rd. 2.640.000,00 € brutto inkl. 25% Energiekostenzuschlag 
Im Bereich des Knotenpunktes Ostheimer Straße/ Vingster-Ring sind umfangreiche 
Kanalbauarbeiten durch die Stadtentwässerungsbetriebe geplant. Im Zuge dieser 
Arbeiten soll die Lichtsignalanlage erneuert werden und die Umgestaltung des Kno-
tenpunktes Ostheimer Straße/ Vingster Rings erfolgen. 
Aus der Beschlussvorlage geht hervor, dass die Baunebenkosten durch die StEB 
übernommen werden. In welcher Höhe die Kostenübernahme ausfällt, ist nicht aus-
gewiesen. Eine Vereinbarung dazu liegt den Unterlagen nicht bei. 
Aus den Planunterlagen geht nicht hervor, dass die Planung mit dem ADFC abge-
stimmt wurde und ein Sicherheitsaudit nach RSAS 2019 (Richtlinie für das Sicher-
heitsaudit von Straßen) erfolgt ist. 
Die Verkehrsführung wurde, entsprechend Ratsbeschluss 0913/2018, auf frei laufen-
de Rechtsabbieger geprüft und angepasst.  
Die vorgelegten Planunterlagen und die angegebenen Kosten haben noch nicht den 
Stand einer Kostenberechnung erreicht. Es fehlen Mengenermittlungen, Verkehrs-
zeichenpläne und Bauzeitenpläne. Grundsätzlich sind alle Kostengruppen vor einem 
Baubeschluss abzubilden. 
Aufgrund der derzeit zu beobachtenden Kostenentwicklung bei Baumaßnahmen, vor 
allem im Bereich der schwer zu kalkulierenden Material- und Energiepreise, sowie 
12
Anlage 5

- 2 -
Lieferengpässen, besteht in Anbetracht der Komplexität und dem Umfang des Bau-
vorhabens ein erhöhtes Risikopotenzial bzgl. der vorgelegten Kosten und der geplan-
ten Bauzeit. Grundsätzlich bestehen keine weiteren Vorbehalte gegen die Fortfüh-
rung der Maßnahme. 
Mit freundlichen Grüßen 
xxx

Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 27.09.2022

1036 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 12.10.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 17. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 27.09.2022  
öffentlich 
4.6 Baubeschluss für die Sanierung des Knotenpunktes Ostheimer 
Straße/Vingster Ring (inklusive Sanierung der Radverkehrsanlage) so-
wie einer Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen bei der 
Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege 
1648/2022 
RM Wahlen möchte wissen, warum auf den freilaufenden Rechtsabbieger nicht ver-
zichtet werden kann. Zudem schlage er vor, die Vorlage heute ohne Votum in die 
weiteren Gremien zu verweisen.  
 
Vorsitzender Hammer stellt klar, dass hiermit ein Wiedervorlageverzicht verbunden 
sei, um eine Sondersitzung vor der Ratssitzung zu vermeiden.  
 
 Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfol-
genden Gremien und verzichtet auf erneute Wiedervorlage.

Anlage 2 Lageplan Knotenpunkt Vingster Ring/Ostheimer Straße

7561 Zeichen

IND
Vingster Ring
Vingster Ring
AS ??
AS ?? AS 0163061
AS 0157304
AS 0157307
AS 0157305 AS 0157306
AS 0157308
AS 0157309
AS ?? AS 0157310
21555
KD:46,61
KS:43,31
4475
KD:45,73
KS:43,57
STZ 300 54,12m 5,2‰
STZ 300 45,84m 3,1‰
48581
KD:44,70
KS:41,40
48576
KD:44,56
KS:41,22
 400 B 28,81m 6,2‰
1,50
3,75
3,75
50
50
3,25
3,50
3,50
10,75
9,50
2,135
30
1,80 1,80 3,25 3,25 3,504,235
11,80
1,80 3,25 3,25
8,30
2,75 3,00 3,25 3,25 1,80
14,05
3,22 3,25 1,80 1,80 30 2,20
8,265
4,30
50
3,25
3,50
3,25
50
11,00
50
3,75
3,75
50
8,50
2,50
4,00
2,50
2,50
4,00
1,80
302,00
1,80
1,80
4,09
3,75
50
Ende der Baustrecke
Km 0+280
Begin der Baustrecke
Km 0+030
Ende der Baustrecke
Km 0+203
Begin der Baustrecke
Km 0+080
Begin der BaustreckeKm 0+005
Ende der BaustreckeKm 0+180
Ende der BaustreckeKm 0+155
Begin der BaustreckeKm 0+006
Anpassen an den Bestand
Anpassen an
den Bestand
Anpassen an
den Bestand
Anpassen an den Bestand
Anpassen an den Bestand
Anpassen an den Bestand
Anpassen an den Bestand
Anpassen an den Bestand
S=205.700
H=45.017m
S=103.294
H=45.041m
S=130.346
H=45.150m
S=154.126H=44.888m
S=42.456
H=44.880m
S=67.109
H=45.266m
S=47.732H=44.897mS=50.067H=44.933m
SQ1
SQ1
SQ2
SQ2
SA 1
SA 2
SA 3
SA 4
SA 5
SA 7
SA 6
SA 8
SA 9
SA 10
SA 11
SA 12
SA 13
SA 15
SA 16
SA 18
SA 17
SA 19
SA 20
SA 21
SA 23
SA 24
SA 25
SA 27
vorh. SA
auf neue
Höhe
bringen
vorh. SA gegen
Doppel-SA
austauschen
vorh. SA
auf neue
Höhe
bringen
vorh. SA
auf neue
Höhe
bringen
vorh. SA
auf neue
Höhe
bringen
vorh. SA
auf neue
Höhe
bringen
Neuer SA an alter
Anschlussleitung
Neuer SA an alter
Anschlussleitung
Gehwegüberfahrt
Parkplatz Kleingartenanlage
vorh. Werbetafel
wird durch
Betreiber versetzt
2.50%
237.365
1.95%
2.50%
85.000
105.000
120.342
2.50%
2.50%
1.59%
255.000
275.000
1.71%
1.53%
30.000
0.00%
43.000
165.000
173.426
0.47% 2.88%
0.46%
2.50%0.00%
2.50%
1.90%
2.50%
50.590
2.50%
62.968
2.50%
2.50%
106.208
2.50%
2.33%
178.758
198.758
0.97%
2.97%
2.50%
10.000
2.50%
20.000
0.00%
50.000
2.50%
2.50%
60.000
2.50%
70.000
2.50%
2.50%
90.000
3.00%
2.50%
103.024
3.00%2.50%
123.000
0.00%
2.50%
128.455
2.50%
133.000
2.20%
150.000
155.000
1.96%
q %
q %
0.00%
q %
q %
q %
q %
2.50%
2.62%
2.65%
0.00%
180.000
2.50%
175.000
2.50%
11.000
6.000
0.81%
2.50%
30.000
25.00025.000
20.000
2.50%
q %
0.00%
2.50%
q %
q %
q %
q %
q %
q %
R=∞0+000.000
R=18.500
R=∞0+012.325
R=33.500R=18.500
0+029.517
R=∞R=33.500
0+044.502
R=20.000R=∞
0+044.807
R=-20000.000
R=20.000
0+062.807
R=-20000.000
0+072.648
R=∞
0+000.000
R=-800.182
R=∞
0+039.906
R=1435.077
R=-800.182
0+062.466
R=-20000.000
R=1435.077
0+085.028
R=-20000.000
0+187.099
R=-21600.000
R=35061.545
R=-21600.000
0+108.360
R=-8024.895
R=35061.545
0+135.914
R=∞
R=-8024.895
0+163.468
R=∞
0+186.692
R=∞
R=615.000 0+053.000
R=-250.000
R=∞0+262.472
H = 0.000 m
5.000 m-0.340 %
34.766 m-0.129 %km = 0+011.000
h TS = 44.920
H = 0.000 m
17.655 m+2.020 %
3.687 m
+0.931 %km = 0+063.421
h TS = 45.232
H = 0.000 m
3.687 m+0.931 %
16.386 m-1.374 %
km = 0+067.109
h TS = 45.266
H = 500.000 m
16.386 m-1.374 %
66.505 m-0.693 %
km = 0+083.495
h TS = 45.041
T = 1.700f = 0.003
H = 0.000 m
66.505 m-0.693 %
5.000 m
-0.580 %
km = 0+150.000
h TS = 44.580
H = 0.000 m
5.000 m
-0.580 %
km = 0+155.000
h TS = 44.551
H = 0.000 m 15.000 m+0.373 %
km = 0+000.000h TS = 44.278
H = 0.000 m
15.000 m+0.373 %
80.000 m+0.576 %
km = 0+015.000h TS = 44.334
H = 3500.000 m
80.000 m+0.576 %
18.075 m+0.505 %km = 0+095.000h TS = 44.795T = 1.248f = 0.000
H = 500.000 m
18.075 m+0.505 %
14.957 m
+1.584 %km = 0+113.075h TS = 44.886T = 2.698f = 0.007
H = 0.000 m
14.957 m+1.584 %
2.314 m+1.167 %
km = 0+128.032h TS = 45.123
H = 0.000 m
2.314 m+1.167 %
23.089 m-1.274 %
km = 0+130.346h TS = 45.150
H = 500.000 m
23.089 m-1.274 %
21.565 m+0.998 %km = 0+153.435h TS = 44.856T = 5.679f = 0.032
H = 0.000 m
21.565 m+0.998 %
8.609 m+0.569 %
km = 0+175.000h TS = 45.071
H = 0.000 m
8.609 m+0.569 %
km = 0+183.609h TS = 45.120
H = 0.000 m
13.000 m-2.018 %
km = 0+030.000h TS = 46.007
H = 0.000 m
13.000 m-2.018 %
44.145 m-1.846 %
km = 0+043.000h TS = 45.745
H = 2400.000 m
44.145 m-1.846 %
54.089 m+0.500 %
km = 0+087.145h TS = 44.930T = 28.149f = 0.165
H = 1000.000 m
54.089 m+0.500 %
37.525 m+1.595 %
km = 0+141.233h TS = 45.201T = 5.473f = 0.015
H = 0.000 m
37.525 m+1.595 %
16.241 m+1.620 %
km = 0+178.759h TS = 45.799
H = 0.000 m
16.241 m+1.620 %
8.000 m+1.660 %
km = 0+195.000h TS = 46.062
H = 0.000 m
8.000 m+1.660 %
km = 0+203.000h TS = 46.195
H = 0.000 m
5.000 m-1.205 %
km = 0+080.000h TS = 46.682
H = 0.000 m
5.000 m-1.205 %
85.000 m-1.707 %
km = 0+085.000h TS = 46.622
H = 2500.000 m
85.000 m-1.707 %
35.700 m-0.500 %
km = 0+170.000h TS = 45.170T = 15.092f = 0.046
H = 2000.000 m
35.700 m-0.500 %
29.300 m+0.500 %
km = 0+205.700h TS = 44.992T = 10.000f = 0.025
H = 2000.000 m
29.300 m+0.500 %
40.000 m+1.826 %
km = 0+235.000h TS = 45.139T = 13.262f = 0.044
H = 0.000 m
40.000 m+1.826 %
5.000 m+2.067 %
km = 0+275.000h TS = 45.869
H = 0.000 m
5.000 m+2.067 %
km = 0+280.000h TS = 45.972
H = 0.000 m
1.927 m-2.384 %
km = 0+026.173h TS = 45.561
H = 150.000 m
1.927 m-2.384 %
10.300 m-4.903 %
km = 0+028.100h TS = 45.515T = 1.890f = 0.012
H = 150.000 m
10.300 m-4.903 %
9.332 m-1.205 %
km = 0+038.400h TS = 45.010T = 2.774f = 0.026
H = 0.000 m
9.332 m
-1.205 %
km = 0+047.732
h TS = 44.897
+2.020 %
f = 0.012
H = 0.000 m
14.000 m-0.250 %km = 0+006.000
h TS = 44.937
H = 0.000 m
14.000 m-0.250 %
14.101 m-0.512 %km = 0+020.000
h TS = 44.902
H = 500.000 m
14.101 m
11.665 m+0.390 %
km = 0+034.101
h TS = 44.830
f = 0.005
H = 350.000 m
11.665 m+0.390 %
km = 0+045.766
17.655 m
h TS = 44.875
T = 2.852
-0.512 %
T = 2.255
Plotdatum:  11.03.20 15:23:33 ; Schaaf
Übersichtsplan
Planvorlage inam
Vingst / Ostheim
KP Vingster Ring / Ostheimerstraße
Lageplan Variante 2
Deckensanierungsmaßnahme
1:250
1
  10197224
SCHT / 13.01.2020
SCHT /  13.01.2020
gez. Harzendorfgez. Dörkes
29.02.2020
gez. Scheper
gez. Kühns
13.01.2020
A U S F Ü H R U N G S E N T W U R F
Hinweis:
·die vorh. Sickerschächte sind im Zuge der Straßenbauarbeiten zurückzubauen.
Die dargestellten vorhandenen Versorgungsanlagen sind aus den von den
Versorgungsunternehmen zur Verfügung gestellten Planunterlagen (teilweise
unmaßstäblich und ohne Einmessungen) übernommen worden. Die genaue
Lage/Höhe ist in der Örtlichkeit durch Querschläge festzustellen.
Besonderer Hinweis:
Zeichenerklärung
Gehweg Betonplatten 30/30 Alt Graphit
Bankett / Grünfläche
Kleinsteinpflaster Grauwacke 10/10
H = 150.000 m
-4.300 %2.456 m
-1.061 %28.900 m
km = 0+005.000
h TS = 63.984
T = 2.429
f = 0.020
q %
Querneigung
Längsneigung und Abstand zum
nächsten Tangentenschnittpunkt
Neigungsbrechpunkt mit Angabe
von  Ausrundungshalbmesser,
Tangentenlänge, Stichhöhe,
Bau-km, Höhe Tangenschnittpunkt
Radweg Asphaltbeton
Fahrbahn (Deckensanierung)
Fahrbahn (Grundausbau)
Radweg (auf der Fahrbahn geführt)
Entwässerungsrinne
gepl. od. auf neue Höhe
gesetzter Straßenablauf
Abbruch vorh. Ausstattung
(Straßenabläufe, etc.)
vorh. Mischwasserkanal
vorh. Regenwasserkanal
gepl. Regenwasserkanal
RheinEnergie Gasleitung
RheinEnergie Stromleitung
RheinEnergie Wasserleitung
Mittelrhein Ferngasleitung
Fernmeldeleitung
gemeinsamer Geh- Radweg Asphaltbeton
Rippenplatte 30/30
Noppenplatte 30/30
Planung Lichtsignalanlage
Planung Beleuchtung
Radweg 30/30, Anthrazit
Trennstreifen 9/9/9 Natursteinpflaster Granit Hell sägerau,
Ober- und Unterseite gespalten, Oberseite zusätzlich gestrahlt
Hochbord 15/25
Tiefbord 8/20
Schrägbord, 20 / 15 / 22-19 (L / B / H)
Übergangsstein
Rundbord 15/22
Tastbord Typ S, 20 / 15 / 22-20,5 (L / B / H)
Bestehender Bordstein bleibt erhalten

Beschlussvorlage Rat

12430 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/4 
664 
Vorlagen-Nummer 
 1648/2022 
Freigabedatum 
 26.09.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Sanierung des Knotenpunktes Ostheimer Straße/Vingster Ring 
(inklusive Sanierung der Radverkehrsanlage) sowie einer Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung 
Radwege 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat stimmt der beigefügten angepassten Planung (Anlagen 2 - 4) zur Sanierung des Knoten-
punktes Ostheimer Straße/Vingster Ring (Anlagen 2) sowie dem Rückbau der Sickergrube und der 
Sanierung des Radwegs im Osten des Vingster Rings (Anlagen 3 + 4) zu und beauftragt die Verwal-
tung, die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.634.940 € (davon rd. 809.652 € konsumtiv) 
umzusetzen. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Kalk uneinge-
schränkt zustimmt. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2022 für die Umgestaltung des Knoten-
punktes Ostheimer Straße/Vingster Ring und die Sanierung des östlichen Radwegs die Freiga-
be einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 200.000 € im Teilfinanzplan 1201, 
Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 
6601-1201-0-1008 Generalsanierung Radwege.  
 
 
Verkehrsausschuss 27.09.2022 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 20.10.2022 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 31.10.2022 
Rat 10.11.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.825.288 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    ab 2023: 809.652  € 
c) bilanzielle Abschreibungen   ab 2025: 36.505,76 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Planungshistorie 
Am Knotenpunkt Ostheimer Straße/Vingster Ring sind umfangreiche Kanalbauarbeiten seitens der 
Stadtentwässerungsbetriebe sowie die Erneuerung der Lichtsignalanlage geplant. 
Da sowohl die Fahrbahn als auch die Nebenanlagen zahlreiche Schäden, Unebenheiten und Spurrin-
nen aufweisen, werden im Rahmen der Kanalbaumaßnahme und der Erneuerung der Lichtsignalan-
lage sowohl die Fahrbahn als auch der gesamte Geh- und Radweg saniert und zudem barrierefrei 
ausgebaut. Für diese Planung wurde 2018 ein Baubeschluss (Vorlagen- Nr. 2594/2018) eingeholt, 
welchen der Verkehrsausschuss geändert beschlossen hat. 
 
2. Anpassung der Planung 
Aufbauend auf dem geänderten Beschluss des Verkehrsausschusses wurde die Planung des Kno-
tenpunktes wie folgt überarbeitet. 
Die Radverkehrsanlagen wurden überplant und es ist nun den Radfahrenden möglich, den Knoten-
punkt auf der Fahrbahn geführt zu queren. Hieraus ergeben sich größere Anpassungen an den Ne-
benanlagen, um den Radverkehr ein- und auszuschleusen sowie um eine Trennung vom abbiegen-
den Radverkehr zu erzielen (Anlage 2). Die Breiten der Radverkehrsanlagen werden an die derzeit 
geltenden Regelwerke angepasst. 
Außerdem wurde der Ratsbeschluss zum Rückbau freilaufender Rechtsabbieger (Vorlagen-Nr.

3 
0913/2018) berücksichtigt. Für den Rechtsabbieger von der Ostheimer Straße nach Süden ist die 
fahrgeometrische Befahrbarkeit mittels Schleppkurvennachweis überprüft worden. Aufgrund der 
Kreuzungsgeometrie kann dieser Bereich nicht zurück gebaut werden. Die Verwaltung sieht daher die 
Planung einer frühzeitigen Ausschleusung des geradeausfahrenden Radverkehrs vor. Hiermit wird 
dieser frühzeitig vor dem freilaufenden Rechtsabbieger in das Sichtfeld des Kfz-Verkehrs gerückt und 
die Abbiegegeschwindigkeit reduziert. Eine Anhebung auf Gehwegniveau ist nicht erforderlich. Weite-
re Maßnahmen zum Schutz der zu Fuß Gehenden wie beispielsweise die Installation von Blinklichtern 
werden im Zuge der Ausführungsplanung berücksichtigt. Der rechtsabbiegende Radverkehr passiert 
den Bereich weiterhin auf einem Hochbordradweg. 
Der Rückbau des freilaufenden Rechtsabbiegers vom Vingster Ring nach Osten ist möglich und wur-
de in der Planung berücksichtigt (Anlage 2). Durch die geplante Wegnahme des freilaufenden 
Rechtsabbiegers vom Vingster Ring in die Ostheimer Straße kann es für eine begrenzte Zeit in der 
Nachmittagsverkehrsspitze zu Einschränkungen bei der Verkehrsabwicklung des motorisierten Indivi-
dualverkehrs kommen. 
Neben den oben aufgeführten Anpassungen wurde der Planung ebenfalls das aktuelle Gestaltungs-
handbuch der Stadt Köln, insbesondere bei dem Umbau der Nebenanlagen, zugrunde gelegt. 
 
Des Weiteren wird im Zuge des Rückbaus der Sickergrube im Knotenpunkt auch die Sickergrube im 
östlichen Bereich des Vingster Rings zwischen Hövilandweg und Ostheimer Straße zurückgebaut. 
Der hier verlaufende Radweg wird saniert sowie ein Fahrstreifen neu hergestellt (siehe Anlagen 3 und 
4). 
 
3. Erneuerung der Lichtsignalanlage 
Im Rahmen der Erneuerung der Lichtsignalanlage werden das Steuergerät, die Signalgeber, die Er-
fassungseinrichtungen, die Kabeltrassen und die Signalmaste erneuert. Außerdem wird die Anlage 
blinden- und sehbehindertengerecht mit taktilen Leitelementen und entsprechenden Signalgebern 
ausgestattet. Die verkehrsabhängige Steuerung der Kreuzung Vingster Ring/Ostheimer Straße wird 
neu programmiert und an die aktuellen Verkehrsbedürfnisse angepasst. 
 
4. Ausführung 
Die Sanierung des Knotenpunkts Vingster Ring/Ostheimer Straße wird im Zuge von umfangreichen 
Kanalbauarbeiten durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln mit ausgeführt. Durch die erheblichen 
Eingriffe in die Fahrbahn durch die Kanalarbeiten und die damit verbundenen Sperrungen wird die 
Chance genutzt, diesen verkehrsrelevanten Knotenpunkt mit zu sanieren und hinsichtlich der Radver-
kehrsführung zu optimieren. 
Die aus der Zusammenlegung der Maßnahmen resultierenden positiven Synergieeffekte wirken sich 
auf eine verkürzte Sperrung des Knotenpunktes, der Erneuerung der Lichtsignalanlage, die Verbes-
serung des Radverkehrs und die Kostenentwicklung, welche nicht gesplittet werden müssen, aus. 
Durch die gemeinsame Umsetzung der Maßnahme mit den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) 
werden die Kosten für das Ingenieurbüro und die Baunebenkosten (z. B. Baugrunduntersuchung) 
durch die StEB übernommen. 
 
5. Kosten und Zeitplan 
Aufgrund des geänderten Beschlusses des Verkehrsausschusses und der sich daraus ergebenen 
Planungsanpassungen erhöhen sich die Gesamtkosten von ursprünglich ca. 360.000 € für eine Ober-
flächensanierung auf nunmehr rd. 2.634.940 €.  
Die investiven Mittel in Höhe von 1.825.288 € werden für die straßenbaulichen Anpassungen benö-
tigt. Die Erneuerung der Fahrbahndecke ist aus konsumtiven Mitteln in Höhe von 809.652 € zu finan-
zieren.  
Die Erneuerung der Lichtsignalanlage erfolgt im Nachgang zu der Maßnahme, im Rahmen des Er-
neuerungsprogramms für Lichtsignalanlagen (Beschluss 4456/2007) und wird daraus finanziert. Die 
investiven Kosten belaufen sich auf 300.000 €. 
 
Die Auftragsvergabe erfolgt Ende 2022/Anfang 2023. Der Baubeginn wird im Jahr 2023 erfolgen. Mit 
der Fertigstellung wird in 2024 gerechnet. Die für das Jahr 2022 angesetzten Kosten werden für bau-
vorbereitende Maßnahmen und Planungstätigkeiten benötigt. 
 
Das Prüfergebnis des Rechnungsprüfungsamtes ist als Anlage 5 beigefügt.

4 
 
 
6. Finanzierung 
Die anfallenden Gesamtkosten der Maßnahme setzen sich wie oben dargelegt aus Investitionsaus-
zahlungen in Höhe von 1.825.288 € und konsumtiven Aufwendungen in Höhe von 809.652 € zusam-
men. Von den Investitionsauszahlungen entfallen auf das aktuelle Haushaltsjahr rd. 200.000 € und 
auf die Haushaltsjahre 2023/2024 rd. 1.625.288 €. Die konsumtiven Aufwendungen entfallen voll-
ständig auf die Haushaltsjahre 2023/2024. 
 
Die im Haushaltsjahr 2022 benötigten investiven Kassenmittel in Höhe von 200.000 € stehen im Teil-
finanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung 
Radwege, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) zur Verfügung. Die darüber hinaus für 
die Beauftragung der bauausführenden Firma erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe 
von 1.625.288 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2023/2024 stehen im Hpl. 2022 für die Haushaltsjahre 
2023/2024 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-1088 Gene-
ralsanierung Radwege, Teilplanzeile 8 (Auszahlung von Baumaßnahmen) in entsprechender Höhe 
zur Verfügung. 
Die zur Ablösung der Verpflichtungsermächtigung benötigten Kassenmittel sind im Haushaltsplan-
Entwurf 2023/2024 entsprechend berücksichtigt. 
Des Weiteren ist im Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 im Teilergebnisplan 1201 in den Jahren 2023 
und 2024 ein Betrag in Höhe von 809.652 € in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen zur Finanzierung der Erneuerung der Fahrbahndecke berücksichtigt. 
 
Darüber hinaus werden im gleichen Teilergebnisplan, im Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 (inkl. Mit-
telfristplanung) ab dem Haushaltsjahr 2025 in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, für die 
jährlichen Abschreibungen ein Betrag in Höhe von 36.505,76 € berücksichtigt. 
Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 innerhalb 
des dann jeweils zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für die bilanziellen Abschreibungen, 
ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Die ab 2025 anfallenden investiven Auszahlungen für die Erneuerung der Lichtsignalanlagen wird das 
Dezernat für Mobilität im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 innerhalb des dann 
zugewiesenen Budgets ggf. durch Umschichtungen vorsehen. 
 
7. Erläuterungen zum Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und 
trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine 
effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re-
duktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
8. Begründung der Dringlichkeit  
Aufgrund der zeitlichen Rahmenbedingungen (Rückbau der Sickergruben) und der beabsichtigten zu 
nutzenden positiven Synergieeffekte bei einer gemeinsamen Umsetzung (StEB & Stadt Köln) ist die-
ses Projekt priorisiert zu behandeln. Durch den bereits getätigten Baubeschluss der Bezirksvertretung 
Kalk und der eingearbeiteten Änderungen des Verkehrsausschusses (Vorlage 2594/2018) und den 
Vorgaben des Rates (Vorlage 0913/2018) sollte der Beschluss kurzfristig durch die betroffenen Gre-
mien gewilligt werden. 
Um den zeitlichen Ablauf der zu beteiligenden Gremien zu verkürzen, wird eine parallele Beteiligung 
des Verkehrsausschusses und des Rates angestrebt. Aufgrund der Kostenhöhe und der verkehrli-
chen Bedeutung des Knotenpunktes ist der Rat das beschlussfassende Organ. Durch die anstehende 
Herbstpause werden die Beschlussorgane Verkehrsausschuss und Bezirksvertretung, welche bereits 
im Jahr 2018 der Vorlage 0913/2018 zugestimmt haben, vor dem Rat beteiligt. 
Andernfalls werden die Maßnahmen der StEB (Rückbau der Sickergruben & Anschluss an den Kanal) 
ohne eine Beteiligung der Stadt Köln (u.a. Optimierung der Radverkehrsführung) umgesetzt und die-
ser verkehrsrelevante Knotenpunkt muss zweimal für einen längeren Zeitraum gesperrt werden. Dies

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gilt es zu verhindern. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
Anlage 2: Lageplan Knotenpunkt Vingster Ring/Ostheimer Straße 
Anlage 3: Lageplan Sanierung des Radwegs am Vingster Ring 1 
Anlage 4: Lageplan Sanierung des Radwegs am Vingster Ring 2 
Anlage 5: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 8, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 8 (Kalk) 24.11.2022

5989 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Frau Brecher 
Telefon: (0221) 221 98313 
Fax:  (0221) 221 98347 
E-Mail:  corinna.brecher@stadt-koeln.de 
Datum:  25.11.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 15. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 
24.11.2022 
öffentlich 
8.2.2 Baubeschluss für die Sanierung des Knotenpunktes Ostheimer Straße/Vingster 
Ring (inklusive Sanierung der Radverkehrsanlage) sowie einer Freigabe von in-
vestiven Auszahlungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Ge-
neralsanierung Radwege 
1648/2022 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat folgenden durch die SPD-Fraktion ergänzten Be-
schluss zu fassen: 
Beschluss zu Vorschlag der SPD-Fraktion: 
1. Der Rat stimmt der beigefügten angepassten Planung (Anlagen 2 - 4) zur Sanierung des 
Knotenpunktes Ostheimer Straße/Vingster Ring (Anlagen 2) sowie dem Rückbau der Sicker-
grube und der Sanierung des Radwegs im Osten des Vingster Rings (Anlagen 3 + 4) zu und be-
auftragt die Verwaltung, die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.634.940 € (davon 
rd. 809.652 € konsumtiv) umzusetzen. 
 
Die Verwaltung wird gebeten im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung zu prüfen, ob 
der aus Höhenberg kommende und in Richtung Kuthstraße geradeaus weiterfahrende Radver-
kehr auf der verbleibenden Verkehrsinsel westlich des KVB-Brückenpfeilers und parallel zum 
Fußgängerüberweg direkt auf den Radweg geführt werden kann, um eine Gefährdung durch die 
kurze Führung im Straßenbereich auf dem Vingster Ring zu vermeiden. Sollte dies nicht mög-
lich sein, soll geprüft werden, wie der aus Richtung Vingst nach rechts zum Vingster Ring ab-
biegende Kfz-Verkehr auf den querenden Radverkehr besonders aufmerksam gemacht werden 
kann. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2022 für die Umgestaltung des Kno-
tenpunktes Ostheimer Straße/Vingster Ring und die Sanierung des östlichen Radwegs die 
Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 200.000 € im Teilfinanz-
plan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei 
der Finanzstelle 6601-1201-0-1008 Generalsanierung Radwege.  
 
Abstimmung: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den mündlich vorgetragenen Änderungsan-
trag der CDU-Fraktion abstimmen: 
 
Beschluss zu Änderungsvorschlägen der CDU-Fraktion: 
 
1. Der Rat stimmt der beigefügten angepassten Planung (Anlagen 2 - 4) zur Sanierung des 
Knotenpunktes Ostheimer Straße/Vingster Ring (Anlagen 2) sowie dem Rückbau der Sicker-
grube und der Sanierung des Radwegs im Osten des Vingster Rings (Anlagen 3 + 4) zu und be-
auftragt die Verwaltung, die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.634.940 € (davon 
rd. 809.652 € konsumtiv) umzusetzen. 
 
Der bisherige "freilaufende Rechtsabbieger", aus der Richtung Vingster Bad kommend in Rich-
tung Ostheim, soll lt. Verwaltung wegfallen. Die Rechtsabbieger warten danach wie die gerade-
aus Fahrenden an der Ampel und biegen bei Grün rechtwinklig ab, wobei sie am beampelten 
Überweg wegen querender zu Fuß gehender anhalten müssen. Die rechte Spur wäre durch 
rechts Abbiegende somit auch für geradeaus Fahrende blockiert. 
In den Stoßzeiten und bei hohen Verkehrsaufkommen erwartet die Verwaltung nach Aussage 
bei Ortstermin auf diesen Fahrspuren Staus. Staus aber bringen umweltschädlichen CO2-Aus-
stoß mit sich und sollten möglichst verhindert werden. 
Eine Ampel beim bisher freilaufenden Rechtsabbieger, die mit der Ampel für geradeaus Fah-
rende zeitgleich geschaltet wäre, könnte hier evtl. Abhilfe schaffen. Die Radfahrenden und zu 
Fuß gehenden wären nicht mehr durch den freilaufenden Rechtsabbieger gefährdet und die 
Rechtsabbiegenden Pkw/Lkw würden keinen Stau verursachen. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2022 für die Umgestaltung des Kno-
tenpunktes Ostheimer Straße/Vingster Ring und die Sanierung des östlichen Radwegs die 
Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 200.000 € im Teilfinanz-
plan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei 
der Finanzstelle 6601-1201-0-1008 Generalsanierung Radwege.  
 
Abstimmung: 
 
Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion,Einzelvertreter Baron von Kruedener (Die PARTEI), Ein-
zelvertreter Hooghoughi (FDP) und Einzelvertreter Winkler (AFD) abgelehnt. 
 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über die geänderte Gesamtvorlage abstimmen: 
 
Beschluss zur geänderten Gesamtvorlage: 
 
1. Der Rat stimmt der beigefügten angepassten Planung (Anlagen 2 - 4) zur Sanierung des 
Knotenpunktes Ostheimer Straße/Vingster Ring (Anlagen 2) sowie dem Rückbau der Sicker-
grube und der Sanierung des Radwegs im Osten des Vingster Rings (Anlagen 3 + 4) zu und be-
auftragt die Verwaltung, die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.634.940 € (davon 
rd. 809.652 € konsumtiv) umzusetzen. 
 
Die Verwaltung wird gebeten im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung zu prüfen, ob 
der aus Höhenberg kommende und in Richtung Kuthstraße geradeaus weiterfahrende Radver-
kehr auf der verbleibenden Verkehrsinsel westlich des KVB-Brückenpfeilers und parallel zum 
Fußgängerüberweg direkt auf den Radweg geführt werden kann, um eine Gefährdung durch die 
kurze Führung im Straßenbereich auf dem Vingster Ring zu vermeiden. Sollte dies nicht mög-
lich sein, soll geprüft werden, wie der aus Richtung Vingst nach rechts zum Vingster Ring ab-
biegende Kfz-Verkehr auf den querenden Radverkehr besonders aufmerksam gemacht werden 
kann.

2. Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2022 für die Umgestaltung des Kno-
tenpunktes Ostheimer Straße/Vingster Ring und die Sanierung des östlichen Radwegs die 
Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 200.000 € im Teilfinanz-
plan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei 
der Finanzstelle 6601-1201-0-1008 Generalsanierung Radwege.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 6 - Stellungnahme zu Schreiben Rechnungsprüfungsamt

1597 Zeichen

Anlage 6 
 
 
 
Stellungnahme zu den durch 14 geprüften Kosten Maßnahme Sanierung des 
Knotenpunktes Ostheimer Straße/Vingster Ring (inklusive Sanierung der Rad-
verkehrsanlage)  
hier RPA Nr.: 2022/0410 
 
 
 
In der vom Rechnungsprüfungsamt erhaltenen Stellungnahme werden gegen die Fortfüh-
rung der Maßnahme keine grundsätzlichen Vorbehalte geäußert. 
 
Durch das Rechnungsprüfungsamt wurde die nicht erfolgte Beteiligung des Allgemeinen 
Deutschen Fahrrad-Club e.V. (ADFC) und ein nicht aufgestelltes Sicherheitsaudit nach den 
Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen (RSAS 2019) bemängelt. Hierzu stellt das 
Amt für Straßen und Radwegebau fest, dass eine Beteiligung des ADFC und die Aufstellung 
eines Sicherheitsaudits nicht erforderlich sind, da die Planung den geltenden Richtlinien, 
Empfehlungen und Beschlüssen der Stadt Köln entspricht. Darüber hinaus wurde die Pla-
nung mit dem Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung und dem Team des Fahrradbeauf-
tragten abgestimmt, um bei der Planung auch die Bedürfnisse der Radfahrenden zu berück-
sichtigen. 
 
Weiter wird aufgeführt, dass für die Einholung eines Baubeschlusses auch eine Mengener-
mittlung, Verkehrszeichenpläne und Bauzeitenpläne mit eingereicht werden müssen. Der 
Baubeschluss wird auf Basis der Entwurfsplanung eingereicht. Die oben genannten Leistun-
gen sind Teilleistungen der auf dem Baubeschluss aufbauenden Ausführungsplanung und 
liegen zu dem Zeitpunkt grundsätzlich nicht vor und werden vereinbarungsgemäß nie mit 
vorgelegt. Gleiches gilt für die Kostenübernahme der Baunebenkosten durch die StEB.

Anlage 4 Lageplan Sanierung des Radwegs am Vingster Ring 2

5106 Zeichen

Ostheimer Str.
Weg
Weg Weg
SIA
AMS
AMS
AMS
AMS
AMSAMSAMS
4 Rohre
NRK 2K
NRK 2K
NRK K/R unbek.
NRK K/R unbek.
NYCY 3x2,5
NKBA 3x70/50
NAYY-J 4x35NAYY-J 4x35
3x25/163x25/16
NYCWY 3x70/35+1,5NYCWY 3x70/35+1,5
3x25/16
NYCWY 3x70/35+1,53x25/163x25/163x25/16
3x25/163x25/163x25/16
3x25/163x25/16
NYCY 3x2,5/10
LBZ unbek.
LBZ unbek.
LBZ unbek.
LBZ unbek.LBZ unbek.LBZ unbek.
3x16/10
3x70NKBA 3x95
NKBA 3x953x70
NEKEBA 3x185
NEKEBA 3x185
1 x DN1101 x DN110
#G#G
#G#G
RelaisRelais
W 32 PE/Sw
UB 351 c
GMD 32 PE/SwGMD 50 PE/Sw
IND
AS 0157310
02030405
21555KD:46,61KS:43,31
 DN 400 B 28,81m 6,2‰
02030405
3334x
x3335
3336x
1,50m unter Gelände abgebrochen.Der übrige Teil wird mit Kies verfüllt.
0,3/8 0,6/12 0,4/8
  44.75  44.66  44.66  44.58  44.56  44.61  44.57  44.55  44.46  44.46  44.44  44.42  44.42  44.38
  44.28  44.35
  44.33  44.25  44.28  44.41  44.31  44.26  44.22  44.15  44.05  44.07  44.12  44.14  44.24  44.22  44.18  44.12  44.06  44.10  44.13  44.07  44.07  44.01  43.94  44.00  44.03  44.08  44.04  44.02  44.05  43.96  43.93  43.98  44.04  43.98  43.98  43.94  44.03  44.04  44.02  44.07  44.06  44.02  44.04   44.23  44.23  44.23  44.31  43.94  44.00  43.96
  44.35
  44.22  44.21
  44.28
  44.46   44.56
  44.45  44.45
  44.45  44.46  44.58  44.64  44.53  44.66  44.43  44.55  44.52  44.54  44.42  44.43  44.50  44.38  44.47  44.51  44.40  44.35  44.46  44.43  44.30  44.43  44.32  44.29  44.42  44.43  44.37
  44.24
  44.27  44.30  44.32  44.30
  44.38
  44.23  44.34  44.29  44.28  44.26  44.29  44.28  44.30  44.32  44.24 Pl.
0,3/8 0,6/12 0,4/8
  44.75  44.66  44.66  44.58  44.56  44.61  44.57  44.55  44.46  44.46  44.44  44.42  44.42  44.38
  44.28  44.35  44.48  44.39  44.33  44.25  44.28  44.41  44.31  44.26  44.22  44.15  44.05  44.07  44.12  44.14  44.24  44.22  44.18  44.12  44.06  44.10  44.13  44.07  44.07  44.01  43.94  44.00  44.03  44.08  44.04  44.02  44.05  43.96  43.93  43.98  44.04  43.98  43.98  43.94  44.03  44.04  44.02  44.07  44.06  44.02  44.04   44.23  44.23  44.23  44.31  43.94  44.00  43.96  43.96
  44.35
  44.22  44.21
  44.28
  44.46   44.56
  44.45  44.45
  44.42
  44.45
  44.45  44.46  44.58  44.64  44.53  44.66
  44.61  44.50
  44.43  44.55  44.52  44.54  44.42  44.43  44.40
  44.34  44.30
  44.34
  44.50  44.38  44.47  44.51  44.40
  44.47  44.43
  44.35  44.46  44.43  44.30  44.43  44.32  44.29
  44.23
  44.29  44.42  44.43  44.37
  44.17
  44.24
  44.27  44.30  44.32  44.30
  44.38  44.30
  44.23  44.34  44.29  44.28  44.26  44.21
  44.13  44.18
  44.26  44.29  44.28
  44.32
  44.30  44.32  44.24
Einfahrt Parkplatz
Pl.
I I
Vingster Ring
 DN 400 B 47,01m 4,9‰48576KD:44,56KS:41,2248581KD:44,70KS:41,4048577KD:44,46KS:41,04DN 500 B 42,87m 0,0‰48578KD:44,35KS:41,04
stadteinwärts
stadtauswärts
K16XXXX XXXX
R=∞A=300.0000+261.893 R=∞0+320.678200.000 225.000 250.000 275.000
300.000S=226.984H=44.130m
H = 1200.000 m-0.470 %168.841 m+0.355 %85.097 mkm = 0+226.294h TS = 44.120T = 4.950f = 0.010 H = 0.000 m+0.355 %85.097 mkm = 0+311.391h TS = 44.422
2.50%4.33%
300.000
311.450
2.50%
Ausbauende
AusbauendeS 3/3HB 15/30
Der vorh. Sickerschacht wird bis ca.1,50m unter Gelände abgebrochen.Der übrige Teil wird mit Kies verfüllt.Der vorh. Sickerschacht wird bis ca.1,50m unter Gelände abgebrochen.Der übrige Teil wird mit Kies verfüllt.
1,093,50504,013,002550
12,85
Plotdatum:  22.12.21 10:26:46 ; Schaaf
Legende
Fahrbahn(Grundhaft / Deckensanierung)PendelrinneTrennstreifen / BanketttRadweg(Grundhaft / Deckensanierung)Mulde
H = 150.000 m-4.300 %2.456 m-1.061 %28.900 mkm = 0+005.000h TS = 63.984T = 2.429f = 0.020Längsneigung und Abstand zumnächsten Tangentenschnittpunkt
Neigungsbrechpunkt mit Angabevon  Ausrundungshalbmesser,Tangentenlänge, Stichhöhe,Bau-km, Höhe Tangenschnittpunkt
q %Querneigunggeplanter Straßenablauf 50/50vorh. Regenwasserkanal
Ausrundungsanfang,Tiefpunkt / Hochpunkt,Ausrundungsende
Anmerkung:Die dargestellten Versorgungsanlagen sind aus den von denVersorgungsunternehmen zur Verfügung gestellten Planunterlagen (teilweiseunmaßstäblich und ohne Einmessungen) übernommen worden. Die genaue Lage ist in derÖrtlichkeit durch Querschläge festzustellen. Die Eintragungen haben keinen Anspruch aufVollständigkeit.Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn bei den Versorgungsunternehmenüber die genaue Lage der Versorgungsanlagen zu erkundigen.
Alle Winkel- und Längenangaben beziehen sich jeweils auf dieTangentenschnittpunkte.
GenehmigtIndexDatum123 NameÄnderung
4
StromleitungWasserleitung
FernmeldekabelGasleitung
Legende der Versorgungsleitungen
FerngasleitungFernmeldekabelKölner Verkehrs Betriebe
Nachrichtenkabel
Ostmerheimer Straße 555  D - 51109 Köln Internet: www.steb-koeln.de 
Plotdatum:  22.12.21 10:26:46
Bearb.Gez.Gepr.Blatt-Nr./
UTM / ETRS89NHN / DHHN92LagebezugssystemHöhenreferenzsystem
AbteilungsleiterGeschäftsbereichsleiterProjektleiter
Maßstab:Gezeichnet:Dateiname:Geprüft:Projekt Nr.:Datum:Index-Nr.:Plan-Nr.:
Kanalsanierungsmaßnahme Vingster RingVingstLageplanSanierung des Radwegs am Vingster Ring
2253110263942210263942
1:250
594x841
Dez. 2021
Dez 2021SCHTDez 2021SCHTDez 2021ppa.KLÄ
Ausführungsplanung

Anlage 3 Lageplan Sanierung des Radwegs am Vingster Ring 1

8083 Zeichen

Weg
Weg
Weg
Weg
Weg
Weg
Weg
Weg
S461
SR 100 PVC
SKSK AMSAMSAMSAMSAMSAMS
AMS
AMS
3x2,5NYY 4x10
3x2,5NYY 4x103x2,5
3x2,5
3x2,5
3x25/16NYCWY 3x95/50+1,5
NYCWY 3x95/50+1,5NA2XY-J 4x185
NYCWY 3x95/50+1,5LBZ unbek. stillg.
NYCWY 3x95/50+1,5NYCWY 3x95/50+1,5NYCWY 3x95/50+1,5NYCWY 3x95/50+1,5
NYCWY 3x95/50+1,5
NYCWY 3x95/50+1,5
NYCWY 3x70/35+1,5
3x25/16
3x25/16NYCWY 3x95/50+1,5
3x25/163x25/16NYCWY 3x95/50+1,53x25/16
NYCWY 3x95/50+1,5NYCWY 3x95/50+1,5NYCWY 3x95/50+1,5
NAYY 4x150
NYCWY 3x95/50+1,5NYCWY 3x95/50+1,5NYCWY 3x95/50+1,5
AL 4x50AL 4x50
AL 4x50NYCWY 3x70/35+1,5NYCWY 3x95/50+1,5
NYCWY 3x70/35+1,5
LBZ unbek.LBZ unbek.LBZ unbek.LBZ unbek.
AL 4x50
LBZ unbek.LBZ unbek.
LBZ unbek.
LBZ unbek.
NAYY-J 4x35
NAYY-J 4x35
NKBA 3x95NA2XSY 3x1x150
NKBA 3x95LBZ unbek. stillg.
NKBA 3x95
NKBA 3x95
NKBA 3x95
NKBA 3x50 stillg.
NKBA 3x50 stillg.NKBA 3x95NKBA 3x50 stillg.
NKBA 3x95NKBA 3x50 stillg.
NKBA 3x95
NKBA 3x50
001-B074-S01-SST-020Vingster Ring Freibad
SR 31.4 m 200
W unbekannt
/100
W 100 St/Sw 1977
W 100 1960
W 100 GGG/Ty 1979
0,4/14 0,3/100,3/10 0,3/8 0,6/12
  44.42  44.38  44.40  44.49  44.50  44.45  44.54  44.50  44.56  44.55  44.64  44.59
  44.03  44.04  44.02  44.07  44.06  44.02  44.04  44.12  44.12  44.17  44.20  44.14  44.14  44.12  44.18  44.20  44.21  44.22  44.22  44.19  44.19  44.32  44.15  44.14  44.18  44.28  44.26  44.28  44.30  44.27  44.27  44.26  44.33  44.35  44.36  44.43  44.34  44.32  44.35  44.41  44.40  44.37  44.38  44.44  44.38  44.40  44.38   44.28  44.24
  44.62  44.68
  45.04  44.95
  44.73  44.73  44.78  44.78  45.02  45.12  45.15  45.35  45.43  45.34  45.29  45.21  44.90  44.77  44.81  44.83  45.14  45.48  45.53  45.57  45.72  46.09  45.77  45.73  45.69  45.31  44.88  44.83
0,2/100,2/60,2/43X0,25/120,3/80,5/12
0,3/60,3/40,4/100,2/40,2/50,2/5
  44.98
  44.82
  44.75
  44.87   44.62
  44.73
  44.50
  44.60
  44.41   44.46
  44.30   44.22  44.35
  44.29  44.28  44.30  44.32  44.24  44.23  44.34  44.33  44.35  44.35
  44.26
  44.40  44.41  44.43  44.43  44.27  44.40  44.32  44.44  44.47  44.54  44.49  44.50  44.62  44.61  44.46  44.38  44.49  44.53  44.65  44.67
  44.47  44.46  44.50  44.49  44.52  44.51  44.47  44.49  44.53
  44.72  44.71  44.66  44.47  44.59
  44.65  44.68  44.69
  44.63  44.52  44.71  44.81  44.80
  44.60  44.58  44.58  44.57  44.63  44.58  44.58  44.57  44.62  44.72  44.66  44.65  44.64  44.67  44.63  44.60  44.64  44.68
  44.86  44.87  44.77  44.57  44.69
  44.65
  44.75  44.78  44.85
  44.61  44.61  44.78  44.89  44.90  44.89
  44.73  44.70  44.65  44.67  44.85  44.76  44.77  44.78  44.81
  44.92  44.96  44.89  44.77  44.65
  44.82  44.89
  44.97  44.92  44.90  44.73  44.86
  44.89  44.93  44.97  44.94
  44.87
  44.91  44.79  44.94  44.99  44.96
  45.00  44.99
  44.84  44.94  44.98  45.02  44.98  44.98  45.03  45.00  44.87  44.97
  45.02  45.03
  44.54
  44.81
  45.38
  44.83Bewuchsgrenze
Leitplanke
Fuß - und Radweg
Einfahrt Parkplatz
Asph.
Asph.
Asph.
Pl.
0,4/14 0,3/100,3/10 0,3/8 0,6/12
  44.42  44.38  44.40  44.49  44.50  44.45  44.54  44.50  44.56  44.55  44.64  44.59
  44.03  44.04  44.02  44.07  44.06  44.02  44.04  44.12  44.12  44.17  44.20  44.14  44.14  44.12  44.18  44.20  44.21  44.22  44.22  44.19  44.19  44.32  44.15  44.14  44.18  44.28  44.26  44.28  44.30  44.27  44.27  44.26  44.33  44.35  44.36  44.43  44.34  44.32  44.35  44.41  44.40  44.37  44.38  44.44  44.38  44.40  44.38   44.28  44.24
  44.62  44.68
stadteinwärts
  45.04  44.95
  44.73  44.73  44.78  44.78  45.02  45.12  45.15  45.35  45.43  45.34  45.29  45.21  44.90  44.77  44.81  44.83  45.14  45.48  45.53  45.57  45.72  46.09  45.77  45.73  45.69  45.31  44.88  44.83
0,2/100,2/60,2/43X0,25/120,3/80,5/12
0,3/60,3/40,4/100,2/40,2/50,2/5
  44.98
  44.82
  44.75
  44.87   44.62
  44.73
  44.50
  44.60
  44.41   44.46
  44.30   44.22  44.35
  44.18
  44.26  44.29  44.28
  44.32
  44.30  44.32  44.24  44.23  44.34  44.33  44.35  44.35
  44.26
  44.32  44.34
  44.40  44.41  44.43  44.43  44.27  44.40
  44.36  44.43
  44.32  44.44  44.47  44.54  44.49  44.50
  44.44  44.51
  44.62  44.61  44.46  44.38  44.49
  44.47  44.54
  44.53  44.65  44.67
  44.58
  44.47  44.46  44.50  44.49  44.52  44.51  44.47  44.49  44.53
  44.65
  44.72  44.71  44.66  44.47  44.59
  44.57
  44.65  44.68  44.69
  44.60
  44.63  44.52  44.71  44.81  44.80
  44.72  44.60  44.58  44.58  44.57  44.63  44.58  44.58  44.57  44.62  44.72  44.66  44.65  44.64  44.67  44.63  44.60  44.64  44.68  44.79
  44.86  44.87  44.77  44.57  44.69
  44.65
  44.75  44.78  44.85
  44.71
  44.61  44.61  44.78  44.89  44.90  44.89
  44.83  44.73  44.70  44.65  44.67  44.85  44.76  44.77  44.78  44.81
  44.88
  44.92  44.96  44.89  44.77  44.65  44.74
  44.82  44.89
  44.91
  44.97  44.92  44.90  44.73  44.86
  44.82
  44.89  44.93  44.97  44.94
  44.87
  44.91  44.79  44.94  44.99  44.96
  44.92
  45.00  44.99
  44.92
  44.84  44.94  44.98  45.02  44.98
  44.94  44.93
  44.98  45.03  45.00  44.87  44.97
  44.93
  45.02  45.03
  44.32  44.54
  44.81
  45.38
  44.83
Leitplanke
LeitplankeLärmschutzwand
stadtauswärts
Hövilandweg
Einfahrt Parkplatz
Fuß - und Radweg
Einfahrt Parkplatz
Asph.
Asph.
Asph.
Pl. Regenrinne
I P
1595
Vingster Ring
Zufahrt Kleingärten
48578KD:44,35KS:41,04
58329KD:44,46KS:40,95DN 500 B 44,78m 2,0‰
K16
48580KD:44,60KS:40,86DN 500 B 44,94m 2,1‰
58328KD:44,73KS:40,77DN 500 B 45,29m 1,9‰48579KD:44,87KS:40,71DN 500 B 42,14m 1,4‰DN 500 B 46,60m 0,9‰41967KD:44,98KS:40,67DN 500 B 45,06m 1,7‰
DN 150 AZ 125,65m 35,3‰
19645KD:45,77KS:41,98
DN 150 AZ 125,65m 35,3‰
19644KD:47,56KS:46,42
DN 150 AZ 77,80m 57,3‰
3849xXX XX
R=2500.0000+000.000 A=200.000R=2500.0000+030.076 R=600.000A=200.0000+080.743 A=300.000R=600.0000+111.893
0.000 25.000 50.000 75.000 100.000 125.000 150.000 175.000 200.000
H = 0.000 m-0.042 %57.453 mkm = 0+000.000h TS = 44.937
H = 22800.000 m-0.042 %57.453 m-0.470 %168.841 mkm = 0+057.453h TS = 44.913T = 48.833f = 0.052
2.50%0.00%55.0002.50%60.00065.000
2.50%55.000
Ausbauanfang
AusbauanfangS 3/3 S 3/3
S 3/3HB 15/30
SQ1
SQ1Der vorh. Sickerschacht wird bis ca.1,50m unter Gelände abgebrochen.Der übrige Teil wird mit Kies verfüllt.Der vorh. Sickerschacht wird bis ca.1,50m unter Gelände abgebrochen.Der übrige Teil wird mit Kies verfüllt.
1,093,50504,132,502550
1,094,2050 Lz = 30,00 m
Lz = 30,00 m3,00
12,47
Plotdatum:  22.12.21 10:26:31 ; Schaaf
Legende
Fahrbahn(Grundhaft / Deckensanierung)PendelrinneTrennstreifen / BanketttRadweg(Grundhaft / Deckensanierung)Mulde
H = 150.000 m-4.300 %2.456 m-1.061 %28.900 mkm = 0+005.000h TS = 63.984T = 2.429f = 0.020Längsneigung und Abstand zumnächsten Tangentenschnittpunkt
Neigungsbrechpunkt mit Angabevon  Ausrundungshalbmesser,Tangentenlänge, Stichhöhe,Bau-km, Höhe Tangenschnittpunkt
q %Querneigunggeplanter Straßenablauf 50/50vorh. Regenwasserkanal
Ausrundungsanfang,Tiefpunkt / Hochpunkt,Ausrundungsende
Anmerkung:Die dargestellten Versorgungsanlagen sind aus den von denVersorgungsunternehmen zur Verfügung gestellten Planunterlagen (teilweiseunmaßstäblich und ohne Einmessungen) übernommen worden. Die genaue Lage ist in derÖrtlichkeit durch Querschläge festzustellen. Die Eintragungen haben keinen Anspruch aufVollständigkeit.Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn bei den Versorgungsunternehmenüber die genaue Lage der Versorgungsanlagen zu erkundigen.
Alle Winkel- und Längenangaben beziehen sich jeweils auf dieTangentenschnittpunkte.
GenehmigtIndexDatum123 NameÄnderung
4
StromleitungWasserleitung
FernmeldekabelGasleitung
Legende der Versorgungsleitungen
FerngasleitungFernmeldekabelKölner Verkehrs Betriebe
Nachrichtenkabel
Ostmerheimer Straße 555  D - 51109 Köln Internet: www.steb-koeln.de 
Plotdatum:  22.12.21 10:26:31
Bearb.Gez.Gepr.Blatt-Nr./
UTM / ETRS89NHN / DHHN92LagebezugssystemHöhenreferenzsystem
AbteilungsleiterGeschäftsbereichsleiterProjektleiter
Maßstab:Gezeichnet:Dateiname:Geprüft:Projekt Nr.:Datum:Index-Nr.:Plan-Nr.:
Kanalsanierungsmaßnahme Vingster RingVingstLageplanSanierung des Radwegs am Vingster Ring
2253110263533110263533
1:250
297x594
Dez. 2021
Dez 2021SCHTDez 2021SCHTDez 2021ppa.KLÄ
Ausführungsplanung

Beratungsverlauf (4)

27.09.2022 Verkehrsausschuss
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
24.11.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2022 Finanzausschuss
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
08.12.2022 Rat
TOP 10.27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Ostheimer Straße
  • Vingster Ring 1
  • Ostmerheimer Straße 555d
  • Kuthstraße
  • Straße 5

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Details

Aktenzeichen
1648/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.09.2022
Erstellt
16.05.2022 11:06