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AN/0366/2026

Verbesserung der Querungssituation an der Kreuzung Riehler Tal/Hildegardisstraße/Naumannstraße

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) 02.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 12.03.2026, TOP 8.1.10

Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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Antrag nach § 3 (SPD BV5)

3042 Zeichen

Frau Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 02.03.2026 
AN/0366/2026 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Verbesserung der Querungssituation an der Kreuzung Riehler Tal/Hildegardisstraße/Nau-
mannstraße 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen:  
 
1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob an der Kreuzung Riehler Tal / Hildegardisstraße 
/ Naumannstraße ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) gemäß § 26 StVO eingerichtet 
werden kann. 
 
2. Hilfsweise wird die Verwaltung gebeten zu prüfen und darzustellen, welche alternativen ver-
kehrssichernden Maßnahmen an dieser Stelle geeignet sind, die Sicherheit der querenden 
Fußgängerinnen und Fußgänger – insbesondere von Schulkindern – deutlich zu erhöhen. 
 
Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft werden: 
 
• Einrichtung einer Querungshilfe / Mittelinsel 
• Fahrbahnverengung 
• Aufpflasterung bzw. Plateau im Kreuzungsbereich 
• Optimierung der Sichtbeziehungen 
• Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen 
• ggf. weitere geeignete bauliche oder verkehrsrechtliche Maßnahmen

- 2 - 
Begründung: 
 
Die Kreuzung Riehler Tal / Hildegardisstraße / Naumannstraße weist eine unübersichtliche Ver-
kehrssituation auf, insbesondere mehrere einmündende Straßen mit komplexer Verkehrsfüh-
rung, eine hohe Anzahl parkender und haltender Fahrzeuge, regelmäßige Ein- und Ausparkvor-
gänge, Hol- und Bringverkehr und zusätzlichen Verkehr durch die dort befindliche Postfiliale. 
 
Gerade im Bereich der Postfiliale kommt es zu häufigem kurzfristigem Halten, Ein- und Ausfah-
ren sowie Rangierbewegungen. Dadurch entstehen wechselnde Sichtbeziehungen und schwer 
einschätzbare Verkehrssituationen. 
 
Zudem handelt es sich um einen stark frequentierten Schulweg zu den umliegenden Grund-
schulen. Gerade jüngere Kinder sind aufgrund ihrer Körpergröße und ihres noch eingeschränkt 
entwickelten Gefahrenbewusstseins in besonderem Maße auf klare und sichere Querungsmög-
lichkeiten angewiesen. 
 
Auch wenn sich die Kreuzung innerhalb einer Tempo-30-Zone befindet, führen die tatsächliche 
Verkehrsdichte, die Unübersichtlichkeit sowie das hohe Querungsaufkommen dazu, dass die 
Sicherheit der Zufußgehenden derzeit nicht in ausreichendem Maße gewährleistet erscheint. 
 
Ein Fußgängerüberweg würde eine klare Vorrangregelung schaffen, die Aufmerksamkeit des 
motorisierten Verkehrs erhöhen, die Querungsstelle eindeutig definieren und insbesondere Kin-
dern eine sichere Orientierung ermöglichen. 
 
Sollte die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen nicht 
möglich sein, sind jedenfalls geeignete alternative Maßnahmen zu prüfen, um die Sicherheit im 
Kreuzungsbereich nachhaltig zu verbessern. 
 
Die Verbesserung der Schulwegsicherheit stellt ein besonders schutzwürdiges öffentliches Inte-
resse dar. 
 
 
 
gez. Ulrich Müller  gez. Henning Meier

Beratungsverlauf (1)

12.03.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0366/2026
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
Datum
02.03.2026
Erstellt
02.03.2026 11:59