AN/0366/2026
Verbesserung der Querungssituation an der Kreuzung Riehler Tal/Hildegardisstraße/Naumannstraße
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Antrag nach § 3 (SPD BV5)
3042 Zeichen
Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 02.03.2026 AN/0366/2026 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Verbesserung der Querungssituation an der Kreuzung Riehler Tal/Hildegardisstraße/Nau- mannstraße Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob an der Kreuzung Riehler Tal / Hildegardisstraße / Naumannstraße ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) gemäß § 26 StVO eingerichtet werden kann. 2. Hilfsweise wird die Verwaltung gebeten zu prüfen und darzustellen, welche alternativen ver- kehrssichernden Maßnahmen an dieser Stelle geeignet sind, die Sicherheit der querenden Fußgängerinnen und Fußgänger – insbesondere von Schulkindern – deutlich zu erhöhen. Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft werden: • Einrichtung einer Querungshilfe / Mittelinsel • Fahrbahnverengung • Aufpflasterung bzw. Plateau im Kreuzungsbereich • Optimierung der Sichtbeziehungen • Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen • ggf. weitere geeignete bauliche oder verkehrsrechtliche Maßnahmen - 2 - Begründung: Die Kreuzung Riehler Tal / Hildegardisstraße / Naumannstraße weist eine unübersichtliche Ver- kehrssituation auf, insbesondere mehrere einmündende Straßen mit komplexer Verkehrsfüh- rung, eine hohe Anzahl parkender und haltender Fahrzeuge, regelmäßige Ein- und Ausparkvor- gänge, Hol- und Bringverkehr und zusätzlichen Verkehr durch die dort befindliche Postfiliale. Gerade im Bereich der Postfiliale kommt es zu häufigem kurzfristigem Halten, Ein- und Ausfah- ren sowie Rangierbewegungen. Dadurch entstehen wechselnde Sichtbeziehungen und schwer einschätzbare Verkehrssituationen. Zudem handelt es sich um einen stark frequentierten Schulweg zu den umliegenden Grund- schulen. Gerade jüngere Kinder sind aufgrund ihrer Körpergröße und ihres noch eingeschränkt entwickelten Gefahrenbewusstseins in besonderem Maße auf klare und sichere Querungsmög- lichkeiten angewiesen. Auch wenn sich die Kreuzung innerhalb einer Tempo-30-Zone befindet, führen die tatsächliche Verkehrsdichte, die Unübersichtlichkeit sowie das hohe Querungsaufkommen dazu, dass die Sicherheit der Zufußgehenden derzeit nicht in ausreichendem Maße gewährleistet erscheint. Ein Fußgängerüberweg würde eine klare Vorrangregelung schaffen, die Aufmerksamkeit des motorisierten Verkehrs erhöhen, die Querungsstelle eindeutig definieren und insbesondere Kin- dern eine sichere Orientierung ermöglichen. Sollte die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen nicht möglich sein, sind jedenfalls geeignete alternative Maßnahmen zu prüfen, um die Sicherheit im Kreuzungsbereich nachhaltig zu verbessern. Die Verbesserung der Schulwegsicherheit stellt ein besonders schutzwürdiges öffentliches Inte- resse dar. gez. Ulrich Müller gez. Henning Meier
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0366/2026
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
- Datum
- 02.03.2026
- Erstellt
- 02.03.2026 11:59