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2674/2019

Parkraumfreie Zone Innenstadt

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.03.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 05.03.2020, TOP 6.1.4.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

6943 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2674/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.03.2020 
 
Parkraumfreie Zone Innenstadt 
hier: Gem. Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, Fraktion Die Linke, Gruppe Deine 
Freunde und der Gruppe GUT in der Bezirksvertretung Innenstadt am 21.03.2019, TOP 6.2.2 
Die o. g. Fraktionen und Einzelmandatsträger in der Bezirksvertretung Innenstadt bitten um 
die Beantwortung folgender Fragen:  
 
1. „Wie hat sich die Anzahl der Stellplätze in den benannten Zonen, auf denen ohne Anwohner-
parkausweis geparkt werden darf, seit 2016 entwickelt? Erscheint die beschlossene Reduzie-
rung der vorhandenen Stellplätze um jährlich 10 Prozent als realistische Zielsetzung oder zu 
ambitioniert? 
 
2. Ist die Verwaltung in Verhandlung mit Parkhausbetreibern getreten um rabattierte dauerhafte 
Anmietungen zum Anwohnerparken zu ermöglichen? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? 
Wenn nein, warum nicht? 
 
3. Welche Rückbaumaßnahmen und Anpassungen der Parkleitsysteme in der benannten Zone 
sind seit 2016 im Sinne der gestellten Anträge vorgenommen worden? 
 
4. Warum ist die Bezirksvertretung Innenstadt bislang nicht über die Umsetzung oder Nicht-
Umsetzung ihrer Beschlüsse in Kenntnis gesetzt worden? Bestehen verwaltungsseitige Un-
klarheiten über die Entscheidungskompetenz der BV 1 in der beschriebenen Angelegenheit?“ 
 
 
Zu 1.: 
Durch unterschiedliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Förderung des Radverkehrs (Beispiele Glad-
bacher Wall, Friesenwall, zukünftig Ringe, Christophstraße, Magnusstraße und Mauritiuswall) sind 
und werden Stellplätze mit und ohne Bewohnerparkprivilegien im öffentlichen Raum entfallen. Wei-
terhin wird die Umsetzung des Verkehrskonzeptes Altstadt zu einem weiteren Entfall von zahlreichen 
Stellplätzen führen. Das Vorhaben „Außengastronomie auf Stellplätzen“ führt ebenfalls zu einer Re-
duktion des Stellplatzangebotes.  
 
Eine Auflistung der Stellplatzreduzierung explizit auf die beiden Bereiche 
 
a) Komödienstraße, Burgmauer, Magnusstraße, Brabanter Straße, Hahnenstraße, Cäcilienstra-
ße, Pipinstraße und Rhein, 
b) Gereonstraße, Christophstraße, Kaiser-Wilhelm-Ring, Hohenzollernring, Magnusstraße, Stein-
felder Gasse und Gereonsdriesch 
 
ist nicht möglich. Eine Stellplatzabfrage ist nur innerhalb eines gesamten Bewohnerparkgebietes 
machbar. Die genannten Bereiche umfassen jedoch auch Teilbereiche innerhalb von Bewohnerpark-
gebieten. Die nachfolgend aufgelisteten Werte beziehen sich deshalb auf eine Stellplatzreduzierung

2 
 
innerhalb der gesamten Bewohnerparkgebiete: 
 
- City Martinsviertel (City) 
- Nördlich Neumarkt (NEU) 
- Belgisches Viertel (BELG) 
- Gereonsviertel (GER) 
 
 
  2016 2017 Vergleich 
2016/2017 2018 Vergleich 
2017/2018 2019 Vergleich 
2018/2019 Prognose  
Gesamt-
stellplatz-
entfall 
2016 - 
2019 
CITY 470 468 -0,43% 441 -5,77% 421 -4,54% 
abhängig 
von der 
Umsetzung 
des VK 
Altstadt 
  
NEU 825 825 0% 796 -3,52% 690 -13,32%     
BELG 2231 2228 -0,14% 2225 -0,14% 2225 0%     
GER 940 936 -0,43% 922 -0,15% 907 1,65% 
Entfall 47 
Parkplätze 
in 2020 
  
SUMME 4466 4457 0,20% 4384 1,66% 4243 3,21%   4,99% 
 
 
Durch Radverkehrsmaßnahmen werden im Bewohnerparkgebiet GER in absehbarer Zeit zusätzliche 
47 Parkmöglichkeiten entfallen. Hierdurch erhöht sich die Quote des Stellplatzentfalles in diesem Be-
reich auf 5,18 % im Vergleich zu 2019. Es gibt weitere Vorhaben, wie z. B.: Einrichtung einer Ex-
pressbuslinie, Radverkehrsanlagen auf der Christophstraße und Magnusstraße, Verkehrskonzept 
Altstadt usw., die absehbar zu weiteren deutlichen Veränderungen in der Parkraumbilanz führen wer-
den. 
Obwohl die Verwaltung erhebliche Anstrengungen unternimmt den Verkehrsmitteln des Umweltver-
bundes mehr Raum zur Verfügung zu stellen, reduziert sich die Parkplatzanzahl nicht im beschlosse-
nen Umfang. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass aus rechtlicher Sicht Parkraum nur aus besonderem 
Grund entfallen darf. Das bedeutet, es bedarf in einem solchen Fall einer höherwertigen Nutzung, 
damit die Umwandlung rechtsbeständig ist. 
 
Es ergibt sich im Zeitraum 2016 –2019 eine Reduzierung des Stellplatzangebotes, an denen ohne 
Bewohnerparkausweis geparkt werden darf, in den oben genannten Bewohnerparkgebieten um ins-
gesamt 4,99 % (6,05 % inklusive zusätzlicher Stellplatzentfall GER). Fest steht jedoch bereits zum 
jetzigen Zeitpunkt, dass nicht nur Parkmöglichkeiten für auswärtige Stellplatznachfragende durch die-
se Maßnahmen in Zukunft entfallen werden. Auch für die Bewohnerinnen und Bewohner der betroffe-
nen Bewohnerparkgebiete werden die zum Teil jetzt schon raren Bewohnerparkmöglichkeiten dras-
tisch reduziert. 
 
Der Beschluss führt in letzter Konsequenz dazu, dass in absehbarer Zeit in der gesamten Innenstadt 
keine Parkmöglichkeiten mehr im öffentlichen Straßenland mehr zur Verfügung stehen. Das hat we-
gen der vielen zentralen Einrichtungen in der Innenstadt erhebliche Auswirkungen über den Bezirk 
hinaus.   
 
 
Zu 2.: 
Die Parkhausbetreiber in den betroffenen Bereichen wurden bereits von der Verwaltung kontaktiert,

3 
 
sowohl um die Bereitschaft zur dauerhaften Vermietung von Stellplätzen in den jeweiligen Parkhäu-
sern, als auch die möglichen Konditionen zu ermitteln.  
Insgesamt wurden Stellplätze in 38 Parkhäusern und Tiefgaragen angefragt, hiervon liegen bislang 
20 Reaktionen vor. 
Lediglich in 16 Objekten sind noch Kapazitäten frei. Dauerparkmöglichkeiten sind hier nur in 5 Park-
häusern bzw. Tiefgaragen vorhanden. Bei den restlichen 16 Objekten können nur zeitlich begrenzte 
Parkplätze angemietet werden (ausschließlich Tagesparkplätze bzw. lediglich nächtliche Parkmög-
lichkeiten). 
Insgesamt stehen nach derzeitigem Kenntnisstand 200 Dauerparkplätze und 200 Parkmöglichkeiten 
mit zeitlicher Begrenzung zur Verfügung. 
 
 
Zu 3.: 
Das Parkleitsystem informiert im Sinne der Anregungen und Antragstellung über freie Kapazitäten in 
den angeschlossenen Parkgaragen. Dies erfolgt durch die Anzeigequerschnitte des dynamischen 
Parkleitsystems als auch durch Bereitstellung der Daten im Verkehrskalender und zum Abruf durch 
Dritte auf „Offene Daten Köln“. Auf den Verkehrsinformationstafeln wird bei hoher Auslastung auf die 
Nutzung von P+R verweisen. Diese Funktion wird nach Erneuerung der Tafeln wieder aktiviert. Inso-
fern Erschließungssysteme geändert werden, wird die Wegweisung des Parkleitsystems entspre-
chend angepasst.  
 
 
Zu 4.: 
Die Anträge AN/1402/2016 und AN/1669/2016 beinhalten keine konkrete Aufforderung, die Zielfüh-
rungsrouten im Parkleitsystem anzupassen. Ein Rückbau des Informationssystems würde dem An-
sinnen des Antrages entgegen stehen, die mit dem PKW anreisenden Besucherinnen und Besucher 
der Innenstadt zur Nutzung von Parkgaragen als Alternative zum Parken im Straßenraum zu animie-
ren.

Beratungsverlauf (1)

05.03.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.1.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2674/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.03.2020
Erstellt
05.08.2019 13:20