2674/2019
Parkraumfreie Zone Innenstadt
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/2 Vorlagen-Nummer 2674/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.03.2020 Parkraumfreie Zone Innenstadt hier: Gem. Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, Fraktion Die Linke, Gruppe Deine Freunde und der Gruppe GUT in der Bezirksvertretung Innenstadt am 21.03.2019, TOP 6.2.2 Die o. g. Fraktionen und Einzelmandatsträger in der Bezirksvertretung Innenstadt bitten um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Wie hat sich die Anzahl der Stellplätze in den benannten Zonen, auf denen ohne Anwohner- parkausweis geparkt werden darf, seit 2016 entwickelt? Erscheint die beschlossene Reduzie- rung der vorhandenen Stellplätze um jährlich 10 Prozent als realistische Zielsetzung oder zu ambitioniert? 2. Ist die Verwaltung in Verhandlung mit Parkhausbetreibern getreten um rabattierte dauerhafte Anmietungen zum Anwohnerparken zu ermöglichen? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? 3. Welche Rückbaumaßnahmen und Anpassungen der Parkleitsysteme in der benannten Zone sind seit 2016 im Sinne der gestellten Anträge vorgenommen worden? 4. Warum ist die Bezirksvertretung Innenstadt bislang nicht über die Umsetzung oder Nicht- Umsetzung ihrer Beschlüsse in Kenntnis gesetzt worden? Bestehen verwaltungsseitige Un- klarheiten über die Entscheidungskompetenz der BV 1 in der beschriebenen Angelegenheit?“ Zu 1.: Durch unterschiedliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Förderung des Radverkehrs (Beispiele Glad- bacher Wall, Friesenwall, zukünftig Ringe, Christophstraße, Magnusstraße und Mauritiuswall) sind und werden Stellplätze mit und ohne Bewohnerparkprivilegien im öffentlichen Raum entfallen. Wei- terhin wird die Umsetzung des Verkehrskonzeptes Altstadt zu einem weiteren Entfall von zahlreichen Stellplätzen führen. Das Vorhaben „Außengastronomie auf Stellplätzen“ führt ebenfalls zu einer Re- duktion des Stellplatzangebotes. Eine Auflistung der Stellplatzreduzierung explizit auf die beiden Bereiche a) Komödienstraße, Burgmauer, Magnusstraße, Brabanter Straße, Hahnenstraße, Cäcilienstra- ße, Pipinstraße und Rhein, b) Gereonstraße, Christophstraße, Kaiser-Wilhelm-Ring, Hohenzollernring, Magnusstraße, Stein- felder Gasse und Gereonsdriesch ist nicht möglich. Eine Stellplatzabfrage ist nur innerhalb eines gesamten Bewohnerparkgebietes machbar. Die genannten Bereiche umfassen jedoch auch Teilbereiche innerhalb von Bewohnerpark- gebieten. Die nachfolgend aufgelisteten Werte beziehen sich deshalb auf eine Stellplatzreduzierung 2 innerhalb der gesamten Bewohnerparkgebiete: - City Martinsviertel (City) - Nördlich Neumarkt (NEU) - Belgisches Viertel (BELG) - Gereonsviertel (GER) 2016 2017 Vergleich 2016/2017 2018 Vergleich 2017/2018 2019 Vergleich 2018/2019 Prognose Gesamt- stellplatz- entfall 2016 - 2019 CITY 470 468 -0,43% 441 -5,77% 421 -4,54% abhängig von der Umsetzung des VK Altstadt NEU 825 825 0% 796 -3,52% 690 -13,32% BELG 2231 2228 -0,14% 2225 -0,14% 2225 0% GER 940 936 -0,43% 922 -0,15% 907 1,65% Entfall 47 Parkplätze in 2020 SUMME 4466 4457 0,20% 4384 1,66% 4243 3,21% 4,99% Durch Radverkehrsmaßnahmen werden im Bewohnerparkgebiet GER in absehbarer Zeit zusätzliche 47 Parkmöglichkeiten entfallen. Hierdurch erhöht sich die Quote des Stellplatzentfalles in diesem Be- reich auf 5,18 % im Vergleich zu 2019. Es gibt weitere Vorhaben, wie z. B.: Einrichtung einer Ex- pressbuslinie, Radverkehrsanlagen auf der Christophstraße und Magnusstraße, Verkehrskonzept Altstadt usw., die absehbar zu weiteren deutlichen Veränderungen in der Parkraumbilanz führen wer- den. Obwohl die Verwaltung erhebliche Anstrengungen unternimmt den Verkehrsmitteln des Umweltver- bundes mehr Raum zur Verfügung zu stellen, reduziert sich die Parkplatzanzahl nicht im beschlosse- nen Umfang. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass aus rechtlicher Sicht Parkraum nur aus besonderem Grund entfallen darf. Das bedeutet, es bedarf in einem solchen Fall einer höherwertigen Nutzung, damit die Umwandlung rechtsbeständig ist. Es ergibt sich im Zeitraum 2016 –2019 eine Reduzierung des Stellplatzangebotes, an denen ohne Bewohnerparkausweis geparkt werden darf, in den oben genannten Bewohnerparkgebieten um ins- gesamt 4,99 % (6,05 % inklusive zusätzlicher Stellplatzentfall GER). Fest steht jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt, dass nicht nur Parkmöglichkeiten für auswärtige Stellplatznachfragende durch die- se Maßnahmen in Zukunft entfallen werden. Auch für die Bewohnerinnen und Bewohner der betroffe- nen Bewohnerparkgebiete werden die zum Teil jetzt schon raren Bewohnerparkmöglichkeiten dras- tisch reduziert. Der Beschluss führt in letzter Konsequenz dazu, dass in absehbarer Zeit in der gesamten Innenstadt keine Parkmöglichkeiten mehr im öffentlichen Straßenland mehr zur Verfügung stehen. Das hat we- gen der vielen zentralen Einrichtungen in der Innenstadt erhebliche Auswirkungen über den Bezirk hinaus. Zu 2.: Die Parkhausbetreiber in den betroffenen Bereichen wurden bereits von der Verwaltung kontaktiert, 3 sowohl um die Bereitschaft zur dauerhaften Vermietung von Stellplätzen in den jeweiligen Parkhäu- sern, als auch die möglichen Konditionen zu ermitteln. Insgesamt wurden Stellplätze in 38 Parkhäusern und Tiefgaragen angefragt, hiervon liegen bislang 20 Reaktionen vor. Lediglich in 16 Objekten sind noch Kapazitäten frei. Dauerparkmöglichkeiten sind hier nur in 5 Park- häusern bzw. Tiefgaragen vorhanden. Bei den restlichen 16 Objekten können nur zeitlich begrenzte Parkplätze angemietet werden (ausschließlich Tagesparkplätze bzw. lediglich nächtliche Parkmög- lichkeiten). Insgesamt stehen nach derzeitigem Kenntnisstand 200 Dauerparkplätze und 200 Parkmöglichkeiten mit zeitlicher Begrenzung zur Verfügung. Zu 3.: Das Parkleitsystem informiert im Sinne der Anregungen und Antragstellung über freie Kapazitäten in den angeschlossenen Parkgaragen. Dies erfolgt durch die Anzeigequerschnitte des dynamischen Parkleitsystems als auch durch Bereitstellung der Daten im Verkehrskalender und zum Abruf durch Dritte auf „Offene Daten Köln“. Auf den Verkehrsinformationstafeln wird bei hoher Auslastung auf die Nutzung von P+R verweisen. Diese Funktion wird nach Erneuerung der Tafeln wieder aktiviert. Inso- fern Erschließungssysteme geändert werden, wird die Wegweisung des Parkleitsystems entspre- chend angepasst. Zu 4.: Die Anträge AN/1402/2016 und AN/1669/2016 beinhalten keine konkrete Aufforderung, die Zielfüh- rungsrouten im Parkleitsystem anzupassen. Ein Rückbau des Informationssystems würde dem An- sinnen des Antrages entgegen stehen, die mit dem PKW anreisenden Besucherinnen und Besucher der Innenstadt zur Nutzung von Parkgaragen als Alternative zum Parken im Straßenraum zu animie- ren.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2674/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 03.03.2020
- Erstellt
- 05.08.2019 13:20