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0415/2025

Entscheidungsvorlage zur weiteren schulischen Nutzung des Schulstandorts Holzheimer Weg

Beschlussvorlage Ausschuss 06.03.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 20.03.2025, TOP 9.2.6

Anlage 1_Holzheimer Weg_Machbarkeitsstudie

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 0_Begründung der Dringlichkeit

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Ansehen

Anlage 1_Holzheimer Weg_Machbarkeitsstudie

4092 Zeichen

1
Projektentwicklung 263-22
Holzheimer Weg 34, 50997 Köln
Voruntersuchung
Stand 20.08.2024

2
Projektentwicklung 263-22
Inhaltsverzeichnis
• Aufgabenstellung
• Bestandsanalyse Grundstück
• Flächenbedarf
• Massenüberprüfung Variante Gesamtschule
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6/7
Holzheimer Weg 34

3
Projektentwicklung 263-22
Aufgabenstellung
05.07.2024
Ergebnis aus Aktionsbündnis Schule
… “Im Ergebnis haben wir den Auftrag in 
einer Machbarkeitsstudie zu untersuchen, 
ob auf dem vorhandenen 
Schulgrundstück Holzheimer Weg vom 
Flächenvolumen sowohl eine 
4/2 zügige Gesamtschule 
nach Musterraumprogramm und eine 
5- zügige Grundschule
oder zumindest eine
3- oder eine 2 zügige Grundschule
errichtet werden kann.“
Falls im Ergebnis einzelne Gebäudeteile 
planerisch „eingegraben“ werden ist zu 
beachten, dass sich auf dem Grundstück 
eine Bunkeranlage befindet
Das Ergebnis ist zeitnah vorzulegen, da 
sofern keine Kapazität für eine Grundschule 
besteht, zeitnah alternative Fläche gefunden 
werden müssen.
Standort o.M. Grundstück - Luftbild
Schulgrundstück
Sportanlage
Schulgrundstück

4
Projektentwicklung 263-22
Gemeinde Köln | Gemarkung 4965 Worringen | Flurstück 4965-074-582
FNP Gemeinbedarf
Bestandsanalyse Grundstück
Eigentumsverhältnisse
Stadt Köln
Sondervermögen GW
Landschaftsplan
1. Schulgrundstück
Flurstück 4965-074-582
nicht Bestandteil des LP
2. Sportanlage
Flurstück 4965-055-267
 EZ 1: Erhaltung und
Weiterentwicklung einer
weitgehend naturnahen
Landschaft
Baumbestand
Schützenswerter Baumbestand 
vorhanden. Hinweis: Baumkataster 
GIS nicht auf aktuellem Stand.
weitere Abfragen
Altlasten Keine eingetragenen Altlasten vorhanden
Denkmal Kein Eintrag in Denkmalliste
B-Plan Kein rechtsverbindlicher B-Plan vorhanden. Baurecht nach §34/ §35 BauGB?
Regionalplan Allgemeines Siedlungsbereich (ASB) unterhalb vom Industriegebiet – Abstände ausreichend
Grundwassergleichenplan 38,5 m Höhe über NN/ GOK ca. 41 m ü.NHN => ca. 2,5m Unterkellerung ohne weiße Wanne
Kampfmittel Nicht erfolgt.
Gemeinbedarf
Städtische Potentialflächen für 
Multifuntkionale Nutzung 
Nutzung: Parkplatz
Eignung: gem. Muriel nutzbar
(multifunktionale urbane 
Retentionsräume zur 
Überflutungsvorsorge)
Starkregengefahr 
30-/50-/100-/200-jähriges Ereignis
Überflutungsflächen – kein Eintrag
Schulgrundstück
aus GIS-Alkis
ca. 16.611 m², davon 
13.411 m² Bildung/Forschung
766 m² Platz (öffentl.Parkplätze)
2.126 m² Soziales
194 m² Straßenverkehr (Gehweg)
114 m² Versorgungsanlage
aus Schulen Flächen (26)
15.822 m²
=> 23 Auszug angefragt
Bunker
Die Tankanlage und der Bunker 
wird bis auf eine Teilmauer des 
Bunkers am östlichen Grundstück-
srand (zur Stabilisierung des 
Gehwegs) komplett abgerissen. 
Das Reststück ist rot gekenn-
zeichnet und wird bis 2m unter OK-
Gelände  abgetragen. Bei Bedarf 
kann das restliche Mauerstück mit 
einem Verbau eines neuen 
Bauvorhabens komplett abgerissen 
werden.
Tankraum
BunkerFriedhof

5
Projektentwicklung 263-22
Flächenbedarf (Ermittlung auf Grundlage Musterraumliste 40 von 2009)

6
Projektentwicklung 263-22
Variante Gesamtschule 4/2 zügig
• Planungsgrundlage Musterraumliste 2009
Schulgebäude: NUF 6.405 m² x 1,05 (WC, Pumi…) x KW 1,9
=> BGF 12.778 m² erforderlich
=> BGF 13.152 m² vorhanden
• Baukörper Abmessungen
Schulgebäude
3 Geschosse + Staffelgeschoss
(Umsetzung in Modulbau prüfen)
3-fach Turnhalle
47 x 50 m²
• Grundstücksfläche
ca. 15.822 m² mit Bäumen
• Ämterstellungnahme
61 Stellungnahme erforderlich
63 Stellungnahme erforderlich
67 Baumfällung notwendig – Stellungnahme erforderlich

7
Projektentwicklung 263-22
Variante Gesamtschule 4/2 zügig
• Planungsgrundlage Musterraumliste 2009
Schulgebäude: NUF 6.405 m² x 1,05 (WC, Pumi…) x KW 1,9
=> BGF 12.778 m² erforderlich
=> BGF 12.385 m² vorhanden
• Baukörper Abmessungen
Schulgebäude
65 x 23 / 100 x 23 / 10 x 10  (alle 3 Geschosse hoch)
35 x 20  (1 geschossiger Anbau im EG)
3-fach Turnhalle
47 x 50 m²
• Grundstücksfläche
ca. 15.822 m² mit Bäumen
• Ämterstellungnahme
61 Stellungnahme erforderlich
63 Stellungnahme erforderlich
67 Baumfällung notwendig – Stellungnahme erforderlich

Beschlussvorlage Ausschuss

17260 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0415/2025 
Freigabedatum 06.03.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Entscheidungsvorlage zur weiteren schulischen Nutzung des Schulstandorts 
Holzheimer Weg  
Beschlussorgan 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt neu die gleichzeitige Nutzung 
des Schulstandorts Holzheimer Weg 34, 50769 Köln-Worringen für die Errichtung ei-
nes neuen Grundschulgebäudes für die KGS An den Kaulen mit 2 Zügen und Erweite-
rungspotenzial auf 3 Züge sowie eines Gebäudes für eine Kindertageseinrichtung mit 
6 Gruppen. 
 
2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung gleichzeitig, 
einen Suchauftrag für ein Gesamtschulgebäude mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I so-
wie mindestens 2 Zügen in der Sekundarstufe II zentral im Stadtbezirk Chorweiler zu 
veröffentlichen. 
 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.03.2025 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.03.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Sachverhalt 
Am Standort Holzheimer Weg befindet sich ein ehemaliger Schulstandort mit Entwicklungspo-
tenzial, der zeitnah reaktiviert werden soll. Das alte Schulgebäude am Holzheimer Weg soll ab 
2025 abgetragen werden. 
 
 
 
Ursprünglich befand sich am in Rede stehenden Grundstück eine Gemeinschaftshauptschule, 
die im Jahr 2011 aufgelöst worden ist ( vgl. SessionNet | Auflösung der Gemeinschaftshaupt-
schule Holzheimer Weg 34, 50769 Köln (Worringen) zum 31.07.2011).  
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler hat im Jahr 2018 per Beschluss den Vorschlag unterbreitet, 
hier eine Gesamtschule errichten zu lassen, um auf die seit Jahren hohen Ablehnungszahlen 
der einzigen Gesamtschule im Stadtbezirk Chorweiler, der Heinrich-Böll-Gesamtschule, zu re-
agieren und die verfügbaren Gesamtschulplätze im Stadtbezirk auszubauen. Die Verwaltung 
hat den Vorschlag nach intensiver Erörterung in der Bezirksvertretung und im Ausschuss für 
Schule und Weiterbildung aufgenommen und eine entsprechende Maßnahme ab 2018 in den 
Fortschreibungen der Schulentwicklungsplanungen aufgenommen.

3 
Die lokalen Bedarfe an Grundschulplätzen sowie Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtun-
gen im Stadtteil Worringen im Chorweiler Norden übersteigen die vorhandenen Kapazitäten. 
Geplant war, die Grundschulkapazitäten durch einen neuen Schulstandort im Zusammenhang 
mit der Entwicklung des Neubaugebiets Brombeergasse zu erhöhen. Im Zusammenhang mit 
dem Neubaugebiet Brombeergasse kann allerdings kein Grundschulstandort entwickelt wer-
den. Es muss dringend eine Anschlusslösung für die kurzfristig durchgeführte Containerauf-
stellung Bolligstraße für die Grundschulen An den Kaulen gefunden werden. 
Die Verwaltung benötigt eine Entscheidung darüber, ob hierzu das Grundstück Holzheimer 
Weg  
infrage kommt. 
 
Entscheidungsvorschlag 
Die Verwaltung bittet um Entscheidung über die weitere Entwicklung und Nutzung des ehema-
ligen Schulstandorts Holzheimer Weg und schlägt vor: 
 
Nutzung als Grundschulstandort 
 2-zügiges Grundschulgebäude mit Erweiterungsoption auf 3 Züge und 6-gruppige Kin-
dertageseinrichtung als „kleine Bildungslandschaft“, um lokale Bedarfe zu decken 
 Suchauftrag für eine mindestens 4/2, maximal 4/4-zügige Gesamtschule an einem an-
deren Standort zentral im Bezirk Chorweiler. 
 
Theoretisch denkbar, aber in einer zeitlichen Perspektive mit großen Herausforderungen und 
Risiken einhergehend, da die Interimscontainer am Grundschulstandort An den Kaulen zeit-
nah spätestens zum Schuljahr 2029/30 abgelöst werden müssen, ist alternativ die Nutzung 
durch eine 4/2-zügige Gesamtschule. Zur Errichtung des dringend benötigten Grundschulge-
bäudes (2-zügig mit Erweiterungspotenzial auf 3 Züge) müsste dann ein Suchauftrag mit dem 
Ziel einer Investorenausschreibung veröffentlich werden. 
 
Grundstücksuntersuchung 
Da sowohl Gesamtschulplätze im Stadtbezirk Chorweiler als auch Grundschulplätze im Stadt-
teil Worringen benötigt werden, wurde durch eine Machbarkeitsstudie im Jahr 2024 unter-
sucht, ob auf dem vorhandenen Schulgrundstück vom Flächenvolumen sowohl eine 4/2-zü-
gige Gesamtschule nach Musterraumprogramm und eine 5-zügige Grundschule oder zumin-
dest eine 3- oder eine 2-zügige Grundschule errichtet werden können (vgl. Anlage 1). 
Diese angeführte Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass die Realisierung einer 4/2-zügigen 
Gesamtschule und einer 3- oder einer 2-zügigen Grundschule gleichzeitig auf dem Schul-
grundstück nur unter Verzicht auf Sporthallen für beide Schulen möglich ist. Da zur Erfüllung 
des Curriculums auch auskömmliche Sportübungseinheiten zur Verfügung stehen müssen, 
entfällt die Option der gleichzeitigen Errichtung von Grundschule und Gesamtschule auf dem 
Grundstück Holzheimer Weg. 
Alternativ kann ein Gebäude für eine der beiden Schulformen inklusive Turnhalle auf dem 
Schulgrundstück errichtet werden.  
Fällt die Wahl hierbei auf die Schulform Grundschule, ist es möglich, die restlichen Platzkapa-
zitäten, die das Grundstück hergibt, zusätzlich für den Bau einer 6-gruppigen Kindertagesein-
richtung zu nutzen. 
Nutzung als Grundschulstandort: Kleine Bildungslandschaft 
Die Bedarfe an Grundschulplätzen sowie Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen im 
Stadtteil Worringen übersteigen die vorhandenen Kapazitäten. 
Die Realisierung eines neuen Grundschulgebäudes in Worringen hat sehr hohe zeitliche Prio-
rität, da der Bedarf an Schulplätzen im Primarbereich seit Jahren nur durch Mehrklassenbil-
dung in den beiden bestehenden Grundschulen GGS und KGS An den Kaulen abgedeckt 
werden konnte. Zum Schuljahr 2024/25 mussten darüber hinaus in fußläufiger Entfernung an 
der Bolligstraße kurzfristig Container aufgestellt werden, da die räumlichen Kapazitäten beider 
Grundschulen endgültig erschöpft waren. 
Die Container besitzen eine baurechtliche Nutzungszeit von fünf Jahren. Laut kleinräumiger

4 
Bevölkerungsprognose der Stadt Köln 2022 wird der Stadtteil Worringen langfristig einen 
Mehrbedarf an Grundschulplätzen haben, der durch das bestehende Schulplatzangebot im 
Primarbereich nicht gedeckt werden kann. Bei 104 verfügbaren Plätzen unter Ausreizung aller 
verfügbaren Plätze eines Jahrgangs an beiden Grundschulen An den Kaulen (zusammen 4 
Züge) sind folgende Schülerzahlen in den Eingangsklassen zu erwarten: 
 
 
Die prognostizierten Schülerzahlen übersteigen das Schulplatzangebot in Einzeljahren knapp, 
in anderen deutlich. Es bestehen keine Platzreserven für Verbleiber*innen.  
 
Der interimistische Teilstandort Bolligstraße dient deshalb auch dazu, eine langfristig notwen-
dige Zügigkeitserhöhung der GGS An den Kaulen bereits ab dem Schuljahr 2025/2026 zu er-
möglichen, wodurch dann regulär 127 Plätze in den Eingangsklassen verfügbar sein werden. 
Die entsprechende schulrechtliche Änderung wurde mit Vorlage 0086/2024 (vgl. SessionNet | 
Zügigkeitserweiterung der GGS An den Kaulen, An den Kaulen 62-64, 50769 Köln-Worringen 
zum Schuljahr 2025/26 bei gleichzeitiger Bildung eines Teilstandortes in der Bolligstr. 20, 
50769 Köln-Worringen) beschlossen. 
 
Durch die Zügigkeitserhöhung werden langfristige Raumzusetzungen erforderlich, die über die 
Standzeit der Container hinausgehen. Hierzu ist geplant, die KGS An den Kaulen aus dem 
Bestandsgebäude am Doppelstandort ausziehen zu lassen, so dass die GGS An den Kaulen 
den Schulstandort An den Kaulen vollständig nutzen könnte. Der aktuelle, interimistische Teil-
standort Bolligstraße soll schnellstmöglich durch eine langfristige Lösung abgelöst und aufge-
löst werden. 
 
Die Realisierung des neuen Standorts der KGS An den Kaulen war im Zusammenhang mit 
dem Bauvorhaben Brombeergasse geplant, unterliegt jedoch massiven planungsrechtlichen 
Hürden. Gründe hierfür sind  
 Eigentümerinnen des geplanten Grundstücks z. Z. nicht verkaufsbereit 
 Vorschriften des Landschaftsschutzes 
 Nähe zum Fauna-Flora-Habitat-Gebiet 
 Verkehrliche Erschließung. 
Der Standort Brombeergasse ist daher nicht umsetzbar. 
Gleichzeitig muss innerhalb der Standzeit der Container am Standort Bolligstraße eine tragfä-
hige Lösung gefunden und realisiert werden, die den Grundschulplatzbedarf im Stadtteil Wor-
ringen langfristig und nachhaltig in Hinblick auf zukünftige Wohnbauvorhaben in der Region 
sichert und den interimistischen Teilstandort ablöst. 
Aufgrund dieses zeitlichen Drucks und in Ermangelung alternativer, planungsrechtlich geeig-
neter Grundstücke für eine Grundschule erscheint die Realisierung auf dem sich bereits im 
Eigentum der Stadt Köln befindlichen Schulgrundstück Holzheimer Weg als naheliegende und 
verhältnismäßig zeitsparende Variante. Der Standort Holzheimer Weg bietet aufgrund seiner 
zentralen Lage in Worringen ein hohes Potenzial als möglicher wohnortnah gelegener Grund-
schulstandort. Die Größe des betroffenen Grundstücks am Holzheimer Weg ermöglicht nebst 
Bau eines 2-zügigen Grundschulgebäudes mit Erweiterungsoption auf 3 Züge außerdem die 
Realisierung eines Gebäudes inklusiver vorgesehener Außenanlagen für 6 Kindertagesein-
richtungs-Gruppen. Flächen und Immobilien für neue Kindertageseinrichtungen im Stadtbezirk 
Chorweiler werden bereits seit Längerem intensiv gesucht.  
Eine gleichzeitige Nutzung des Standortes Holzheimer Weg als Kindertageseinrichtungs-
Standort, auch im Sinne einer so genannten „kleinen Bildungslandschaft“, ist sinnvoll, da im 
Stadtteil Worringen aktuell ein Ausbaubedarf von Betreuungsplätzen festzustellen ist. Ab einer 
Höhe von 3 Gruppen wird der Bau eines Kindertageseinrichtungs-Gebäudes empfohlen. Zur 
Deckung dieses Bedarfs konnte bisher kein alternatives Projekt innerhalb der nächsten fünf

5 
Jahre gefunden werden. Durch die räumliche Nähe könnten Kindertageseinrichtung und 
Schule insbesondere im Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule unter-
stützende Angebote entwickeln und eng zusammenarbeiten.  
 
Nutzung als Gesamtschulstandort 
Auf der Grundlage eines Beschlusses der Bezirksvertretung Chorweiler aus dem Jahr 2018 
(vgl. SessionNet | TOP Ö 8.3.1: Initiative zur Schulentwicklung im Bezirk Chorweiler) käme 
theoretisch auch nach wie vor die Nutzung des Standorts Holzheimer Weg durch eine neue 
Gesamtschule mit 4/2-Zügen in Betracht, die ab 2018 Eingang in die Fortschreibungen der 
Schulentwicklungsplanung fand. Praktisch ist diese Handlungsoption wie vorgehend ausge-
führt aber nach Einschätzung der Verwaltung nicht empfehlenswert. 
 
Eine entsprechende Standortuntersuchung der Verwaltung wurde dem Ausschuss für Schule 
und Weiterbildung bereits am 22.04.2024 in Form der Mitteilung 1242/2024 vorgelegt (vgl. 
https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=120980). Sie zeigt, dass sowohl eine 
4/2-zügige als auch eine 4/4-zügige Gesamtschule auf dem Grundstück abbildbar wäre. 
Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose 2022 geht die Verwaltung von folgenden Gesamt-
zahlen an 10-Jährigen im Stadtbezirk Chorweiler für die kommenden Jahre aus: 
 
Jahr 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
10-Jährige 958,4 995,5 988,5 974,2 915,9 944,0 960,7 947,3 966,2 975,0 987,2 
 
Die Aufsiedlung des Neubaugebiets Kreuzfeld ist in diesen Zahlen bereits berücksichtigt.  
Laut Elternbefragung 2022 wünschen sich 39% der Chorweiler Eltern, ihr Kind an einer Ge-
samtschule anzumelden. Im Kölner Durchschnitt wünschen sich 30%, ihr Kind an einer Ge-
samtschule anzumelden. 
Auf der Basis der 10-Jährigen in Chorweiler laut Bevölkerungsprognose 2022 und der Ergeb-
nisse der Elternbefragung 2022 lassen sich Gesamtschulbedarfe zwischen 14-15 Zügen (bei 
39% Anwahlquote) bzw. 11-12 Zügen (bei 30% Anwahlquote) in der Sekundarstufe I ableiten. 
Die einzige Gesamtschule in Chorweiler, die Heinrich-Böll-Gesamtschule, verfügt über 8 Züge 
in der Sekundarstufe I. 
Dementsprechend besteht rechnerisch ein Ausbaubedarf von mindestens einer Gesamtschule 
im Stadtbezirk Chorweiler mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I.  
Die Verwaltung beabsichtigt, zwei weiterführende Schulen in Kreuzfeld entstehen zu lassen, 
hiervon mindestens eine 4/4-zügige Gesamtschule im ersten Bauabschnitt. Mit Stand Juli 
2024 ist mit einer Aufsiedlung des Neubaugebiets erst ab 2032 zu rechnen, so dass auch erst 
ab dann mit der Errichtung einer Gesamtschule im Zusammenhang mit Kreuzfeld zu rechnen 
sein wird. Anhand der jährlich hohen Ablehnungen der Heinrich-Böll-Gesamtschule wird der 
bereits zum jetzigen Zeitpunkt hohe Bedarf an Gesamtschulplätzen in Chorweiler deutlich. 
 
Schülerwohnortdaten zeigen, dass Chorweiler Kinder auch auf Gesamtschulplätze benach-
barter Stadtbezirke ausweichen:

6 
Klassenstufe 5 Schuljahr
Stadtbezirk (Wohnort) Schulname / Straße 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25
6 / Chorweiler 100036 / Gesamtschule Helios / Borsigstr. (GE) * *
100041 / Wasseramselweg (GE) * * * * *
100068 / Berrenrather Str. (GE) * *
100210 / Gesamtschule Am Wassermann / Am Wassermann (GE) 11
100211 / Gesamtschule Weidenpesch / Escher Str. (GE) *
100212 / Gesamtschule Ossendorf / Am Wassermann (GE) 30
164161 / Gesamtschule Rodenkirchen / Sürther Str. (GE) *
183726 / Gesamtschule Holweide / Burgwiesenstr. (GE) *
184287 / Heinrich-Böll-Gesamtschule / Merianstr. (GE) 209 214 209 207 210 213
184913 / Lise-Meitner-Gesamtschule / Stresemannstr. (GE) *
184937 / Willy-Brandt-Gesamtschule / Im Weidenbruch (GE) * *
185176 / Europaschule Köln / Raderthalgürtel (GE) *
187902 / Max-Ernst-Gesamtschule / Görlinger-Zentrum (GE) 26 24 26 34 24 27
188165 / Katharina-Henoth-Gesamtschule / Adalbertstr. (GE) *
195959 / Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule / Paul-Humburg-Str. (GE) 21 13 20 13 25 21
196459 / Bilingo Campus *
198912 / Gesamtschule Frankstr. IGIS (GE) *
6 / Chorweiler Ergebnis 260 255 258 258 262 309
 
1 Hinweis: „*“ bedeutet 3 SuS oder weniger  
 
Insbesondere Gesamtschulstandorte in den Stadtbezirken Ehrenfeld und Nippes sind für 
Chorweiler Kinder attraktiv.  
Im Stadtbezirk Ehrenfeld liegen im Schuljahr 2024/25 folgende Gesamtschulen: 
 Max-Ernst-Gesamtschule, 5 Züge Sek I, 4 Züge Sek II 
 Helios Gesamtschule, 4 Züge Sek I, 4 Züge Sek II 
 GE Wasseramselweg, 6 Züge Sek I, 5 Züge Sek II 
 GE Am Wassermann, 4 Züge Sek I, 4 Züge Sek II 
 GE Ossendorf im Interim im Snake-Gebäude, 6 Züge Sek I, 5 Züge Sek II 
 BilinGO Campus (private Ersatzschule), ca. 2 Züge Sek I, 2 Züge Sek II. 
Die Gesamtschulen mit Standort in Ehrenfeld verfügen über 27 Züge in der Sekundarstufe I 
und somit über insgesamt 729 Schulplätze in den Eingangsklassen. Laut Bevölkerungsprog-
nose 2022 sind bis 2035 zur wohnortnahen Versorgung von Ehrenfelder 10-Jährigen 16 Züge 
in der Sekundarstufe I an Gesamtschulen notwendig, um den erwarteten Bedarf zu decken. 
Der Stadtbezirk Ehrenfeld ist damit im Gesamtschulbereich bis 2035 überauskömmlich und 
hält deutliche Platzkapazitäten für Schüler*innen aus weiteren Stadtbezirken bereit. 
 
Im Stadtbezirk Nippes liegen im Schuljahr 2024/25 folgende Gesamtschulen: 
 Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule, 4 Züge Sek I, 4 Züge Sek II 
 Gesamtschule Weidenpesch, 4 Züge Sek I, 4 Züge Sek II. 
 
Die Gesamtschulen mit Standort im Stadtbezirk Nippes verfügen über 8 Züge in der Sekun-
darstufe I und somit über insgesamt 216 Schulplätze in den Eingangsklassen. Laut Bevölke-
rungsprognose 2022 sind bis 2035 zur wohnortnahen Versorgung von Nippeser 10-Jährigen 
ca. 11 Züge in der Sekundarstufe I an Gesamtschulen notwendig, um den erwarteten Bedarf 
zu decken. Um die Deckung dieses prognostizierten Bedarfs zu erreichen, soll ab dem Jahr 
2027 eine Erweiterung der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule unter Nutzung des Schulstand-
orts Paul-Humburg-Straße um 2 Züge in der Sekundarstufe I erfolgen. Darüber hinaus beste-
hen Ansätze dazu, wie weitere Gesamtschulkapazitäten durch zusätzliche neue Schulen oder 
Veränderungen bestehender Schulen entwickelt werden könnten. Sobald die zukünftigen Be-
darfe auf der Basis einer aktualisierten Bevölkerungsprognose erneut analysiert werden kön-
nen, werden diese Ansätze im Bedarfsfall weiter konkretisiert. 
Der Stadtbezirk Nippes ist damit im Gesamtschulbereich bis 2035 knapp auskömmlich. 
Leichte Platzreserven wären hinsichtlich der festzustellenden Schülerströme aus Chorweiler 
an die Nippeser Gesamtschule(n) wünschenswert.  
Empfehlung der Verwaltung 
Die Nutzung des Schulgrundstücks Holzheimer Weg als Grundschulstandort bzw. kleine Bil-
dungslandschaft ist trotz ebenfalls bestehender Gesamtschulplatzbedarfe im Stadtbezirk

7 
Chorweiler zwecks der wohnortnahen Bedarfsdeckung durch mehr Grundschul- sowie Kinder-
tageseinrichtungsplätze nach Einschätzung der Verwaltung unbedingt zu empfehlen. Für die 
Suche nach einem Gesamtschulstandort mit guter Anbindung im Stadtbezirk Chorweiler wäre 
ein zentraler im Stadtbezirk gelegener Standort zu favorisieren. Für Schüler*innen der Sekun-
darstufen ist dank höherer Selbstständigkeit und Mobilität im Vergleich zu Grundschüler*innen 
ein weiterer Schulweg eher zumutbar. Eine entsprechende Suche für eine 4/4-zügige Gesamt-
schule kann nach der Entscheidung in Auftrag gegeben werden.

Anlage 0_Begründung der Dringlichkeit

856 Zeichen

Anlage 0 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
 
Aufgrund der befristeten baurechtlichen Nutzungszeit der am Standort Bolligstraße 
errichteten Interimsbauten von 5 Jahren ist es notwendig, innerhalb dieses Zeitraums eine 
praktikable Lösung zur langfristigen Erhöhung der Grundschulplätze im Stadtteil Worringen 
umzusetzen. Mit dieser Vorlage wird die politische Entscheidung darüber eingeholt, ob der 
ehemalige Schulstandort Holzheimer Weg als Lösungsmöglichkeit für die Nutzung durch 
eine Grundschule zur Verfügung steht oder alternative Flächen gesucht werden müssen. 
Eine eventuelle Flächensuche sowie die Errichtung eines Grundschulgebäudes benötigen 
Zeitkapazitäten, die aufgrund der befristeten baurechtlichen Nutzungszeit der Interimsbauten 
an der Bolligstraße nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Verzögerungen gilt es deshalb 
zu vermeiden.

Beratungsverlauf (2)

17.03.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.03.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0415/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
06.03.2025
Erstellt
05.02.2025 13:23