2938/2017
Zügigkeitserweiterung der Albert-Schweitzer-Gemeinschaftsgrundschule, GGS zum Hedelsberg, 50999 Köln-Weiß gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 3 auf 4 Züge
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 2938/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zügigkeitserweiterung der Albert-Schweitzer-Gemeinschaftsgrundschule, GGS zum Hedelsberg, 50999 Köln-Weiß gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 3 auf 4 Züge Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1) Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der Albert -Schweitzer- Gemeinschaftsgrundschule, GGS zum Hedelsberg 13, 50999 Köln -Weiß gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 3 auf 4 Züge zum Schuljahr 2018/19 zu erweitern. 2) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlus s- fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Genehmigung der Zügigkeitsänderung zu stellen. 3) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anz u- ordnen. Alternative Eine Alternative ist nicht ersichtlich. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.11.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.11.2017 Rat 19.12.2017 2 Begründung (0) Ausgangslage Der Neubau für die Ernst -Moritz-Arndt-Grundschule auf dem Baufeld Sürther Feld verzögert sich bis voraussichtlich 2022. Ursprünglich war eine Inbetriebnahme zum Schuljahr 2018/19 geplant. Mit dem Neubau wird die Aufnahmekapazität der Schule von 3 Zügen auf 5 Züge erhöht. Neben der allgeme i- nen demographischen Entwicklung mit stark steigenden Kinderzahlen führt der aktuelle Bezug im Wohnbaugebiet Sürther Feld zu einem steigenden Platzbedarf in den Grundschulen in Rodenkirchen, Weiß und Sürth. Bereits zum Schuljahr 2018/19 werden Plätze fehlen, sofern die erforderlichen Plä t- ze nicht übergangsweise an den Grundschulstandorten in Weiß und Sürth geschaffen werden kö n- nen. (1) Hintergrund Die Ernst -Moritz-Arndt-Schule (EMA, Evangelische Grundschu le Mainstraße) soll vom bisherigen Standort, den sie derzeit gemeinsam mit der Grüngürtelschule (Katholische Grundschule) nutzt, in den Neubau Ecke Sürther Straße / Am Feldrain umziehen. Die Fertigstellung des Gebäudes ist zum Sommer 2022 avisiert. Mit dem Umzug wird auch die Platzzahl an der Ernst -Moritz-Arndt-Schule er- höht. Statt bisher 3 Züge können dann 5 Grundschulzüge geführt werden. Durch den Auszug der EMA aus dem Gebäude Mainstraße kann die dort verbleibende Grüngürte l- schule um voraussichtlich mi ndestens einen Zug wachsen und gleichzeitig könnten die dort vorha n- denen Schulcontainer abgebaut werden, sofern die Bedarfssituation dies zum Entscheidungszei t- punkt zulässt. Insgesamt wird durch den Neubau für die Ernst -Moritz-Arndt-Schule die Platzzahl an Grundschulen u.a. für die Stadtteile Rodenkirchen, Weiß, Sürth und Hahnwald um 3 Züge erhöht. Die Albert - Schweitzer-Grundschule (GGS Zum Hedelsberg) in Weiß wurde bereits im Zuge des Ganztagsau s- baus, u.a. auch mit Hinblick auf die Baumaßnahmen im Sürther Feld, auf 3 Züge erweitert. Der Neubau der Ernst -Moritz-Arndt-Schule auf dem Sürther Feld sollte ursprünglich zum Schulja h- resbeginn 2018/19 fertiggestellt sein. Geänderte rechtliche Bestimmungen, wie unter anderem die Verringerung der Klassenstärken na ch dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz und die Änderung der Energiestandards an Schulen haben eine Änderung der bestehenden Planung erforderlich gemacht. Daher ist derzeit davon auszugehen, dass der Schulneubau nach aktueller Information der ausfü h- renden Gebäudewirtschaft der Stadt Köln spätestens im Sommer 2022 fertiggestellt sein wird. Da mit dem Neubau für die EMA in der Region mindestens 3 zusätzliche Züge geschaffen werden – damit steigt die Zahl der Plätze in den Eingangsklassen um jährlich rd. 75 Plät ze – musste zunächst geklärt werden, in welcher Größenordnung akut an den bestehenden Schulstandorten zusätzliche Plätze für einen Übergangszeitraum von rd. 5 Jahren geschaffen werden können. (2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme Neben weiteren Zuzügen ins Wohnbaugebiet Sürther Feld, benötigen auch Kinder aus Flüchtlingsf a- milien einen Platz in den Grundschulen der Region. Nach derzeitiger Einschätzung werden in den kommenden Jahren bis zu 50 Plätze in den Eingangsklassen der Grundschulen in den Stadt teilen Rodenkirchen, Weiß und Sürth fehlen. Spätestens ab dem Schuljahr 2018/19 kann der Bedarf v o- raussichtlich nicht mehr in den vorhandenen Gebäuden gedeckt werden. Das Platzangebot muss wohnortnah für die Schuljahre 2018/19 bis 2021/22 an den bestehend en Grundschulstandorten so erweitert werden, dass je Schuljahrgang bis zu rd. 50 zusätzliche Plätze bei guter Qualität zur Verfügung stehen. Dies entspricht einer temporären Erweiterung in der Summe um 2 Züge. Dabei muss selbstverständlich auch das Angebot für Plätze im Offenen Ganztag mit berüc k- sichtigt werden. Die zusätzlich erforderlichen Kapazitäten sollen an den beiden Grundschulen in Weiß und Sürth zu gleichen Teilen geschaffen werden. 3 Die Albert-Schweitzer-Gemeinschaftsgrundschule führt zum Schuljah r 2017/18 insgesamt 336 Sch ü- ler*innen in 13 Regelklassen. Hinzu kommen maximal 18 Schüler*innen mit Fluchthintergrund in einer Vorbereitungsklasse. Durch die Mehrklassenbildung zum Schuljahr 2017/18 wurde bereits einmal eine 4. Eingangsklasse aufgenommen. Schuljahr 2017/18 (Vorstatistik) E1 E2 E3 3 Sj. 4. Sj Summe Schüler 94 84 79 79 336 Klassen 4 3 3 3 13 Ø Klassenfrequenz 23,5 28 26,3 26,3 25,8 Köln, GG Albert-Schweitzer-Schule In den kommenden drei Jahren baut sich die 4-Zügigkeit dann voraussichtlich vollständig auf, so dass bis zum Schuljahr 2021/22 bis zu 78 Schüler*innen aufwachsend mehr geführt werden. Erst wenn die Ernst-Moritz-Arndt-Schule mit der erweiterten Kapazität Schüler*innen am neuen Standort aufnehmen kann, kann voraussichtlich auf die Bildung der 4. Eingangsklasse an der Albert -Schweitzer- Gemeinschaftsgrundschule verzichtet werden. Am Standort Mainstraße kann die Grüngürtelschule nach dem Auszug der Ernst-Moritz-Arndt ebenfalls um einen Zug wachsen, da sich die Raumsituation dort positiv verändert. Daher ist vorgesehen, zu diesem Zeitpunkt die Zügigkeit der Albert -Schweitzer-Gemeinschaftsgrund- schule wieder auf 3 Züge zu reduzieren. (3) Zur räumlich-gebäudlichen Situation Um die Zeit bis zur Fertigstellung der EMA zu überbrücken und für die in Rodenkirchen, Weiß, Sürth und Hahnwald lebenden Kinder, zu denen auch die Kinder der Familien zählen, die ins Sürther Feld ziehen, wohnortnah Grundschulplätze anbi eten zu können, wurde geprüft, ob an den bestehenden Schulstandorten in den Stadtteilen vorübergehende Erweiterungen möglich sind. In Abstimmung mit der der Schulleitung der Albert -Schweitzer-Grundschule wurde die mögliche Au f- stellung von Mobilklassen auf der Schulhoffläche verworfen, um die Bewegungsmöglichkeiten für die zukünftig rd. 400 Schüler*innen nicht zu reduzieren. Auf Vorschlag der Schule sollen die zusätzlichen Klassen für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung der Ernst -Moritz-Arndt-Schule im Bestandsge- bäude untergebracht werden. Die Räume werden dadurch „gewonnen“, dass die Angebote des Off e- nen Ganztags zukünftig in Gänze in Doppelnutzung der Unterrichtsräume (Klassen - und Mehrzweck- räume) stattfinden. Um die Logistik der Mittagsverpflegung zu verbessern, ist es unter anderem erfo r- derlich, einen Aufzug am Standort zu installieren. (4) Beteiligung der Schulkonferenz Die Verwaltung hat die Schulkonferenz der Albert -Schweitzer-Grundschule gebeten, eine Stellun g- nahme zur beabsichtigten Änderung der Z ügigkeit abzugeben. Bis zur Fertigstellung dieser Vorlage konnte die Schulkonferenz noch nicht tagen. Die Stellungnahme wird bis spätestens zur Sitzung des Rates am 19.12.2017 nachgereicht. (5) Personalkosten Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden P ersonalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen B e- wertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung. Für die Verä n- derungen im Grunds chulbereich (im Saldo mit Vorlage 2940/2017 ergibt sich ein Plus von 1,75 Z ü- gen) entstehen aufgrund eines gesamtstädtisch realisierbaren Kapazitätsausgleiches keine zusätzl i- chen Stellenbedarfe für den Schulsekretariatsbereich. Es fallen insoweit keine zusä tzlichen Personal- kosten an. (6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gege n- 4 seitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Ange bot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden) . Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW i n- formieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. (7) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmi t- tel Einzelner gegen die schulrechtliche Zügigkeitserweiterung der Albert-Schweitzer- Gemeinschaftsgrundschule, Zum Hedelsberg 13, 50999 Köln-Weiß zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen jurist i- schen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen l iegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2018/19 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausfü h- rung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgericht s- ordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlage SK Beschluss der Albert-Schweitzer-Grundschule (wird nachgereicht)
Anlage 4 Stellungnahme zu Beschluss BV 2 vom 13.11.2017, 2938-2017
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/ 2 IV 22.11.2017 IV/2 Herr Hölzer 29258 9.2.2 BV 2 13.11.2017 2938-2017 - Stellungnahme IV-2.docx 1. Schreiben an: ab: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat am 13.11.2017 über die Beschlussvorlage 2938/2017 beraten. Sie empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 1) Der Rat der Stadt Köln beschließt, , vorbehaltlich der rechtzeitigen Bereitstellung der Räumlichkeiten, die Zügigkeit der Albert-Schweitzer-Gemeinschaftsgrundschule, GGS zum Hedelsberg 13, 50999 Köln-Weiß gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 3 auf 4 Züge zum Schuljahr 2018/19 zu erweitern. 2) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be- schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Zügigkeitsänderung zu stellen. 3) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 4) Der Rat bittet die Verwaltung in enger Abstimmung mit den Schulen Maßnahmen zur operativen Bedarfsdeckung nach Dringlichkeit beschleunigt umzusetzen. Stellungnahme der Verwaltung: Zu geändertem Beschlusspunkt 1) Es ist nicht vorgesehen, am Standort Zum Hedelsberg Räume zuzusetzen. Die erforderli- chen Raumkapazitäten werden auf Vorschlag der Schulleitung durch die mögliche Um- und Doppelnutzung vorhandener Räume geschaffen. Als bauliche Maßnahme ist lediglich vorge- sehen, einen Aufzug zu installieren, um die Logistik der Mittagsverpflegung zu verbessern. Die durch die Bezirksvertretung Rodenkirchen formulierte und vorgeschlagene Beschlusser- gänzung ist damit nicht erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, dem ursprünglichen Be- schlussvorschlag zu folgen. Zu ergänztem Beschlusspunkt 4 ) Die Ergänzung dieses Beschlusspunktes ist den derzeitigen Zeitabläufen in den Bauprozes- sen geschuldet. Die Bezirksvertretung wünscht sich nachvollziehbar, dass die erforderlichen Baumaßnahmen – unabhängig davon, ob sie für im Zusammenhang mit der schulrechtlichen Änderung stehen (Aufzug) oder nicht (Gebäudeinstandhaltung) und insbesondere an den Schulen, deren Kapazität erhöht werden muss – ohne weitere Verzögerungen in Angriff ge- nommen und umgesetzt werden sollen. Die Verwaltung sieht dies auch so. Sie ist allerdings der Auffassung, dass diese Aufforde- rung, die Aufgaben der laufenden Verwaltung (Bauunterhaltung, Bauinstandsetzung, etc.) - 2 - ohne Zeitverzögerung zu realisieren, nicht in Abhängigkeit zu der schulrechtlichen Be- schlussvorlage steht. Daher empfiehlt die Verwaltung, auch in diesem Fall dem ursprünglichen Beschlussvor- schlag zu folgen und den ergänzten Punkt 4 nicht zum Beschluss aufzurufen.
Anlage 2 Stellungnahme der Verwaltung zum SK-Votum der GGS Zum Hedelsberg
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/ 2 IV 03.11.2017 IV/2 Herr Hölzer 29258 Stellungnahme der Verwaltung zum Votum der Schulkonferenzen der Albert- Schweitzer-Schule (GGS Zum Hedelsberg) Die Schulkonferenz lehnt die (vorübergehende) Erweiterung der Aufnahmekapazität von 3 auf 4 Züge durch „Neuorganisation“ der vorhandenen Räume ab. Als Argument wird angeführt: Dass die Situation durch massive Versäumnisse der Verwaltung entstanden ist und das die Versäumnisse auf dem Rücken der Beteiligten ausgetragen werden, indem der zur Verfügung stehende Platz am Standort Zum Hedelsberg durch zusätzliche Klassen redu- ziert wird. Erläuterung der Verwaltung: Es ist richtig, dass sich der Neubau für die Ernst-Moritz-Arndt-Schule (ev. Grundschule, noch Mainstraße (Rodenkirchen)), der zudem die Platzkapazität an Grundschulen in und für die Stadtteile Rodenkirchen (mit Hahnwald), Sürth und Weiß erhöhen wird, sich deutlich verzö- gert. Bei rechtzeitiger Fertigstellung wäre die (vorübergehende) Zügigkeitsausweitung an den Grundschulen in Weiß und Sürth nicht erforderlich. Die entstandene Situation macht es nun erforderlich, zusätzliche Schulplätze für den Zeit- raum zu schaffen, bis der Neubau für die Ernst-Moritz-Arndt-Schule fertig gestellt ist. Die Fertigstellung ist spätestens für Sommer 2022 avisiert. Die Verwaltung hat, wie in der Beschlussvorlage dargestellt, geprüft, wie die vorübergehend benötigten, zusätzlichen Schulplätze bereitgestellt werden können. Unter anderen besteht die Möglichkeit am Stand- ort Zum Hedelsberg zusätzliche Räume zu schaffen. Die Schulleitung hat ein überzeugendes Konzept entwickelt, wie die Beschulung von bis zu rd. 100 zusätzlichen Schüler*innen ohne Baumaßnahme im Raumbestand realisiert werden kann. Hierdurch kann die zur Verfügung stehende Schulhoffläche in Gänze erhalten werden. Die Verwaltung ist diesem Vorschlag gefolgt. Der Verwaltung, wie auch der Schulleitung, war und ist bewusst, dass die Belastung für die Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern der Grundschule durch die erforderlichen Maßnah- men sehr hoch sein wird. Das ablehnende Votum der Schulkonferenz wird von der Verwaltung als berechtigte und nachvollziehbare Kritik an der Dauer der Neubaumaßnahme für die Ernst-Moritz-Arndt- Schule angenommen. Sollte die (vorübergehende) schulrechtliche Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule nicht realisiert werden, bedeutet das jedoch für die Kinder, die, in Ermangelung vorhandener Plät- ze abgelehnt werden müssten, einen weiten und deutlich beschwerlicheren Schulweg. Im Nachbarstadtteil Sürth muss aus gleichem Grund die Kapazität erhöht werden. Im Nach- barstadtteil Rodenkirchen sind die beiden Grundschulen Grüngürtelschule und Ernst-Moritz- Arndt-Schule (beide Mainstraße) ausgelastet. Ein bauliches Erweiterungspotential ist nicht mehr vorhanden, daher ist der Neubau für die Ernst-Moritz-Arndt-Schule erforderlich. Auch die nördlich benachbarten Grundschulen in Bayenthal und Raderberg verfügen über keine Kapazitäten mehr. Sie sind ebenfalls für Erweiterungen vorgesehen. Darüber hinaus soll eine neue Grundschule am Standort Gaedestraße in Marienburg zur Bedarfsdeckung dieser Stadtteile beitragen. - 2 - Daher müssten die Schüler*innen, die in Weiß, Sürth und Rodenkirchen keinen Platz be- kommen würden, beispielsweise auf verfügbare Schulplätze in Rondorf, Immendorf oder Meschenich ausweichen. Aus diesem Grund akzeptiert zwar die Verwaltung die berechtigte Kritik, kann aber mangels sinnvoller Alternativen und im Sinne der in den kommenden Jahren einzuschulenden Kinder die Vorlage(n) nicht ändern oder zurücknehmen.
Anlage 1 SK Beschluss der GGS Zum Hedelsberg vom 17.10.2017
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Auszug aus dem Protokoll der Schulkonferenz der GGS Zum Hedelsberg, Albert-Schweitzer- Schule Dienstag, 17.10.2017 19:30 Uhr bis 21:00Uhr Lehrerzimmer Protokollantin Anna Leipnitz Anwesend: s. Anwesenheitsliste TOP 5 Stellungnahme der Schulkonferenz zur geplanten Erweiterung der Schule auf Vierzügigkeit … Einstimmiges Votum der Schulkonferenz: Die Mitglieder der Schulkonferenz sehen die Notwendigkeit der Erweiterung der ASS auf Vierzügigkeit. Dieser Situation ist aber nur durch massive Versäumnisse der Verwaltung der Stadt Köln entstanden. Der fünfzügige Neubau der Ernst-Moritz-Arndt-Schule sei spätestens 2011/2012 beschlossen worden und es ist bis heute nicht mit dem Bau begonnen worden. Nun werden diese Versäumnisse auf dem Rücken aller Beteiligten (Kinder, Lehrer, Eltern) ausgetragen, da der massive Platzmangel sich auf alle negativ auswirkt. Somit haben sich die Mitglieder der Schulkonferenz gegen einen Ausbau der Albert-Schweitzer- Schule auf Vierzügigkeit ausgesprochen. … gez. Anna Leipnitz Köln, 17.10.2017
Anlage 5 - Auszug aus dem Schul A vom 27-11-2017 zu TOP 4-1
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Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Herr Bernecker Telefon: (0221) 221-29251 Fax : (0221) 221-29241 E-Mail: hans-michael.bernecker@stadt-koeln.de Datum: 01.12.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 27.11.2017 öffentlich 4.1 Zügigkeitserweiterung der Albert-Schweitzer- Gemeinschaftsgrundschule, GGS zum Hedelsberg, 50999 Köln-Weiß gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 3 auf 4 Züge 2938/2017 Geänderter Beschluss: Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: 1) „Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der Albert-Schweitzer- Gemeinschaftsgrundschule, GGS zum Hedelsberg 13, 50999 Köln-Weiß gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 3 auf 4 Züge zum Schuljahr 2018/19 zu erweitern. 2) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nord- rhein-Westfalen zur Genehmigung der Zügigkeitsänderung zu stellen. 3) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 4) Der Rat bittet die Verwaltung in enger Abstimmung mit den Schulen Maßnahmen zur operativen Bedarfsdeckung nach Dringlichkeit beschleunigt umzusetzen.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 3 Auszug Beschlussprotokloll BV 2 zu TOP 9.2.2, 13.11.2017, 2938-2017
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 14.11.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.11.2017 öffentlich 9.2.2 Zügigkeitserweiterung der Albert-Schweitzer- Gemeinschaftsgrundschule, GGS zum Hedelsberg, 50999 Köln-Weiß gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 3 auf 4 Züge 2938/2017 Herr Schykowski stellt einen Änderungsantrag dahingehend, dass die Erweiterung vorbehaltlich der rechtzeitigen Bereitstellung der Räumlichkeiten, erfolgen soll. Herr Homann lässt über den Änderungsantrag abstimmen. 1. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt wie folgt: Der Beschlusstenor wird wie folgt geändert: Der Rat der Stadt Köln beschließt, vorbehaltlich der rechtzeitigen Bereitstel- lung der Räumlichkeiten, die Zügigkeit der Albert-Schweitzer- Gemeinschaftsgrundschule, GGS zum Hedelsberg 13, 50999 Köln-Weiß gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 3 auf 4 Züge zum Schuljahr 2018/19 zu erwei- tern. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Herr Küpper) Herr Giesen stellt einen Änderungsantrag, dass in enger Abstimmung mit den Schu- len Maßnahmen zur operativen Bedarfsdeckung nach Dringlichkeit beschleunigt um- gesetzt werden müssen. Herr Homann lässt über den Änderungsantrag abstimmen. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt wie folgt: Der Beschlusstenor wird wie folgt ergänzt: 4. Der Rat bittet die Verwaltung in enger Abstimmung mit den Schulen Maßnah- men zur operativen Bedarfsdeckung nach Dringlichkeit beschleunigt umzusetzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Herr Küpper) So dann lässt der Bezirksbürgermeister über die gesamte Vorlage inklusive Ände- rung und Ergänzungen abstimmen. 3. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Be- schluss zu fassen: 1) Der Rat der Stadt Köln beschließt, , vorbehaltlich der rechtzeitigen Bereit- stellung der Räumlichkeiten, die Zügigkeit der Albert-Schweitzer- Gemeinschaftsgrundschule, GGS zum Hedelsberg 13, 50999 Köln-Weiß gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 3 auf 4 Züge zum Schuljahr 2018/19 zu er- weitern. 2) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nord- rhein-Westfalen zur Genehmigung der Zügigkeitsänderung zu stellen. 3) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Be- schlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (be- sonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 4) Der Rat bittet die Verwaltung in enger Abstimmung mit den Schulen Maßnahmen zur operativen Bedarfsdeckung nach Dringlichkeit be- schleunigt umzusetzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Küpper)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2938/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 01.12.2017
- Erstellt
- 20.09.2017 17:10