Mandari Insight

3871/2023

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreff: "Konzept Schwammstadt" (AN/1932/2023)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 22.11.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 25.01.2024, TOP 9.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion B90 Die Grünen betreff Schwammstadt_schreiben

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

421 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-8 
 
Vorlagen-Nummer 
 3871/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.11.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreff: "Konzept 
Schwammstadt" (AN/1932/2023) 
Die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantwortet die STEB im in der Anlage be-
findlichen Schreiben.

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion B90 Die Grünen betreff Schwammstadt_schreiben

5420 Zeichen

/ 2/ 2 
/ 2 
 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts 
Vorständin: Dipl.-Ing. Ulrike Franzke 
USt-IdNr.: DE224970939 
Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn 
IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60 
SWIFT-BIC: COLSDE33 
 
68000 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Postfach 910754 · 51077 Köln 
Geschäftsbereich TP - Planung und Bau 
Ostmerheimer Straße 555, 51109 Köln 
Öffnungszeiten 
Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr 
Fr. 08.00 - 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim 
Linie 13/18 Haltestelle Holweide 
DB/VRS: S11 (Holweide) 
anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus 
Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße 
Auskunft erteilt: Dr. Christian Gattke 
Zimmer: Geb.90 Raum 206 
fon 0221 221 - 22758 
fax 0221 221 -   
e-mail: christian.gattke@steb-koeln.de 
 
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
Bürgeramt Kalk 
Geschäftsführung Bezirksvertretung Kalk 
Stellvertretende Amtsleitung 
Frau Corinna Brecher 
Kalker Hauptstraße 247-273 
51103 Köln 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 StEB-TP Ga 21.11.2023 
Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
(AN/1932/2023) 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,  
sehr geehrte Damen und Herren, 
zur Unterstützung bei der Beantwortung der o.g. Anfrage teilen wir Ihnen folgendes mit: 
Rückhalt, Speicherung, Nutzung und Versickerung (zur Anreicherung des Grundwassers) 
des Regenwassers ist ein zentraler Baustein für die Anpassung an die Folgen des Klima-
wandels. Damit wird das Ziel verfolgt, das Regenwasser in der Stadt zu halten, um es in 
Hitze- und Trockenperioden für die Pflanzenbewässerung und für die Kühlung zu verwenden 
(Stichwort Schwammstadt). Um dies zu erreichen bedarf es neben den entsprechenden In-
vestitionen der Öffentlichen Hand auch der Mitwirkung der privaten Grundstückseigentü-
mer*innen. Die Stadt und die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) Köln haben den Hand-
lungsbedarf frühzeitig erkannt und 2016 den "Leitfaden für eine wassersensible Stadt- und 
Freiraumgestaltung in Köln" und 2018 den Leitfaden zur Entsiegelung und Begrünung priva-
ter Flächen "Mehr Grün für ein besseres Klima in Köln" entwickelt. Mit dem Förderprogramm 
„GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe“ der Stadt Köln werden private Maßnahmen der 
Kölner Bevölkerung zur Begrünung von Haus- und Hofflächen finanziell unterstützt.  
Bei Neuerschließungen in Köln kommt das Schwammstadtkonzept konsequent zur Anwen-
dung. Die Stadt macht hierzu entsprechende Vorgaben in den Bebauungsplänen, die StEB 
Köln unterstützten sie dabei mit entsprechenden Fachbeiträgen. Auch im Bereich der Be-
standsquartiere planen Stadt und StEB Köln umfängliche Umgestaltungen. Beispiele hierfür 
sind die in diesem Jahr abgeschlossene Umgestaltung des Eiler Schützenplatzes und des 
Platzes an der Leidenhausener Straße in Porz-Eil und das Projekt „Kasemattenstraße“ in 
Deutz, das voraussichtlich im Herbst nächsten Jahres in die Umsetzung geht. Weitere Um-
gestaltungen öffentlicher Plätze im gesamten Stadtgebiet befinden sich aktuell in Abstim-
mung zwischen den entsprechenden Ämtern der Stadt und den StEB Köln.  
Zur Etablierung der Leitidee des Schwammstadtkonzepts haben die StEB Köln im Jahr 2021 
ein Strategiekonzept "Wasserwirtschaftliche Klimafolgenanpassung" aufgestellt, das im März

2 
 
  
2022 dem Ausschuss Klima, Umwelt und Grün vorgestellt wurde. In dem Konzept sind 19 
priorisierte Fokusgebiete mit besonders hohem Handlungsbedarf im gesamten Stadtgebiet 
identifiziert worden, u.a. der Stadtteil Kalk zwischen der Güterverkehrsstrecke im Osten und 
der Straße des 17. Juni im Westen. Im Zuge der Umsetzung des Strategiekonzepts erarbei-
ten die StEB Köln standardisierte Arbeitsschritte mit dem Ziel für das gesamte Stadtgebiet 
erforderliche Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz gegenüber Starkregen, Hochwasser, 
Hitze und Dürre zu identifizieren, um diese in eine langfristige Rahmenterminplanung über-
führen zu können. 
Eine wesentliche Ursache für die langen Umsetzungszeiträume bei öffentlichen Maßnahmen 
zur Klimafolgenanpassung ist, dass - wie auch bei Gewässerentwicklungsmaßnahmen - im 
Rahmen der Genehmigungsplanung und der Genehmigung verschiedene Öffentliche Be-
lange berücksichtigt und abgearbeitet werden müssen, die teilweise nur schwer miteinander 
vereinbar sind (Denkmalschutz, Individualverkehr, Natur- und Artenschutz usw.). Am 16. No-
vember 2023 hat der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung für ein Bundesklimaan-
passungsgesetz beschlossen. Das Rahmengesetz verpflichtet nicht nur Bund, Länder und 
Kommunen zur Erarbeitung von Klimaanpassungsstrategien und -konzepten, die für Köln 
wie oben erläutert schon vorliegen, sondern führt auch das Gebot der fachübergreifenden 
und integrierten Berücksichtigung der Ziele der Klimaanpassung für die Träger öffentlicher 
Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen ein. Dies ist ein wichtiger Schritt in Rich-
tung Ablösung der rein sektoralen Sichtweisen und Planungen zugunsten integraler Ansätze, 
der den erforderlichen Maßnahmen der Klimafolgenanpassung entsprechende Priorität ein-
räumt.  
Wir hoffen damit Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleiben 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
 
Dr-Ing. Christian Gattke    Ingo Schwerdorf 
Geschäftsbereichsleiter     Abteilungsleiter Wasserwirtschaftliche Grundlagen

Beratungsverlauf (1)

25.01.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3871/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
22.11.2023
Erstellt
22.11.2023 09:41