3871/2023
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreff: "Konzept Schwammstadt" (AN/1932/2023)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-8 Vorlagen-Nummer 3871/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.11.2023 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreff: "Konzept Schwammstadt" (AN/1932/2023) Die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantwortet die STEB im in der Anlage be- findlichen Schreiben.
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion B90 Die Grünen betreff Schwammstadt_schreiben
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/ 2/ 2 / 2 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts Vorständin: Dipl.-Ing. Ulrike Franzke USt-IdNr.: DE224970939 Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60 SWIFT-BIC: COLSDE33 68000 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Postfach 910754 · 51077 Köln Geschäftsbereich TP - Planung und Bau Ostmerheimer Straße 555, 51109 Köln Öffnungszeiten Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim Linie 13/18 Haltestelle Holweide DB/VRS: S11 (Holweide) anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße Auskunft erteilt: Dr. Christian Gattke Zimmer: Geb.90 Raum 206 fon 0221 221 - 22758 fax 0221 221 - e-mail: christian.gattke@steb-koeln.de Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Bürgeramt Kalk Geschäftsführung Bezirksvertretung Kalk Stellvertretende Amtsleitung Frau Corinna Brecher Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum StEB-TP Ga 21.11.2023 Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates (AN/1932/2023) Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, zur Unterstützung bei der Beantwortung der o.g. Anfrage teilen wir Ihnen folgendes mit: Rückhalt, Speicherung, Nutzung und Versickerung (zur Anreicherung des Grundwassers) des Regenwassers ist ein zentraler Baustein für die Anpassung an die Folgen des Klima- wandels. Damit wird das Ziel verfolgt, das Regenwasser in der Stadt zu halten, um es in Hitze- und Trockenperioden für die Pflanzenbewässerung und für die Kühlung zu verwenden (Stichwort Schwammstadt). Um dies zu erreichen bedarf es neben den entsprechenden In- vestitionen der Öffentlichen Hand auch der Mitwirkung der privaten Grundstückseigentü- mer*innen. Die Stadt und die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) Köln haben den Hand- lungsbedarf frühzeitig erkannt und 2016 den "Leitfaden für eine wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung in Köln" und 2018 den Leitfaden zur Entsiegelung und Begrünung priva- ter Flächen "Mehr Grün für ein besseres Klima in Köln" entwickelt. Mit dem Förderprogramm „GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe“ der Stadt Köln werden private Maßnahmen der Kölner Bevölkerung zur Begrünung von Haus- und Hofflächen finanziell unterstützt. Bei Neuerschließungen in Köln kommt das Schwammstadtkonzept konsequent zur Anwen- dung. Die Stadt macht hierzu entsprechende Vorgaben in den Bebauungsplänen, die StEB Köln unterstützten sie dabei mit entsprechenden Fachbeiträgen. Auch im Bereich der Be- standsquartiere planen Stadt und StEB Köln umfängliche Umgestaltungen. Beispiele hierfür sind die in diesem Jahr abgeschlossene Umgestaltung des Eiler Schützenplatzes und des Platzes an der Leidenhausener Straße in Porz-Eil und das Projekt „Kasemattenstraße“ in Deutz, das voraussichtlich im Herbst nächsten Jahres in die Umsetzung geht. Weitere Um- gestaltungen öffentlicher Plätze im gesamten Stadtgebiet befinden sich aktuell in Abstim- mung zwischen den entsprechenden Ämtern der Stadt und den StEB Köln. Zur Etablierung der Leitidee des Schwammstadtkonzepts haben die StEB Köln im Jahr 2021 ein Strategiekonzept "Wasserwirtschaftliche Klimafolgenanpassung" aufgestellt, das im März 2 2022 dem Ausschuss Klima, Umwelt und Grün vorgestellt wurde. In dem Konzept sind 19 priorisierte Fokusgebiete mit besonders hohem Handlungsbedarf im gesamten Stadtgebiet identifiziert worden, u.a. der Stadtteil Kalk zwischen der Güterverkehrsstrecke im Osten und der Straße des 17. Juni im Westen. Im Zuge der Umsetzung des Strategiekonzepts erarbei- ten die StEB Köln standardisierte Arbeitsschritte mit dem Ziel für das gesamte Stadtgebiet erforderliche Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz gegenüber Starkregen, Hochwasser, Hitze und Dürre zu identifizieren, um diese in eine langfristige Rahmenterminplanung über- führen zu können. Eine wesentliche Ursache für die langen Umsetzungszeiträume bei öffentlichen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung ist, dass - wie auch bei Gewässerentwicklungsmaßnahmen - im Rahmen der Genehmigungsplanung und der Genehmigung verschiedene Öffentliche Be- lange berücksichtigt und abgearbeitet werden müssen, die teilweise nur schwer miteinander vereinbar sind (Denkmalschutz, Individualverkehr, Natur- und Artenschutz usw.). Am 16. No- vember 2023 hat der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung für ein Bundesklimaan- passungsgesetz beschlossen. Das Rahmengesetz verpflichtet nicht nur Bund, Länder und Kommunen zur Erarbeitung von Klimaanpassungsstrategien und -konzepten, die für Köln wie oben erläutert schon vorliegen, sondern führt auch das Gebot der fachübergreifenden und integrierten Berücksichtigung der Ziele der Klimaanpassung für die Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen ein. Dies ist ein wichtiger Schritt in Rich- tung Ablösung der rein sektoralen Sichtweisen und Planungen zugunsten integraler Ansätze, der den erforderlichen Maßnahmen der Klimafolgenanpassung entsprechende Priorität ein- räumt. Wir hoffen damit Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleiben Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr-Ing. Christian Gattke Ingo Schwerdorf Geschäftsbereichsleiter Abteilungsleiter Wasserwirtschaftliche Grundlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3871/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 22.11.2023
- Erstellt
- 22.11.2023 09:41