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Wirtschaftsplan 2019 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung - Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln -

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0976/2019 vom 17.06.2019

Stand: Am 09.07.2019 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 0976/2019 Freigabedatum 17.06.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wirtschaftsplan 2019 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung - Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln - Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. b der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrich- tung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln i.V.m. § 4 Buchst. b der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2019 in der beigefügten Fassung fest. Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 27.06.2019 Finanzausschuss 08.07.2019 Rat 09.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Gemäß § 11 der Betriebssatzung für die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat die Betriebsleitung vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgs- und Vermögensplan, aufzustellen. Auf die Erstellung eines Stellenplanes wurde aufgrund nicht vorhandenen eigenen Personals verzichtet. Der Wirtschaftsplan 2019 ist in der Anlage beigefügt. Die personellen Engpässe bei V/6 liegen seit Februar 2019 nicht mehr vor. Die Aufarbeitung der Rückstände geht voran. Dennoch konnte der Wirtschaftsplan nicht wie geplant Anfang 2019 vorgelegt werden. Es wird angestrebt, den Wirtschaftsplan ab dem Wirtschaftsjahr 2020 fristgerecht aufzustel- len.
  • Anlage 1 Wirtschaftsplan 2019

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    Wirtschaftsplan 2019 der -eigenbetriebsähnlichen Einrichtung- Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln ° Erfolgsplan 2019 nebst Erläuterungen zum Erfolgsplan 2019- o e Vermögensplan 2019 o e Mittelfristiger Erfolgs- und Finanzplan 2019-2023 Wirtschaftsplan 2019 Erfolgsplan Erträge und Aufwendungen =... | Position Ansatz 2019 | Ansatz 2018 in Tsd. € in Tsd. € 1. _Umsatzerlöse Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 43.619 42.598 zuzüglich städtischer Anteil 16.621 16.634 Gebühreneinnahmen Abfallbeseitigung 165.638 164.269 Entgelte DSD für Standortreinigung und Öffentlichkeitsarbeit 2.186 1.902 228.064 225.404 2. Gesamtleistung 228.064 225.404 3. Aufwendungen für bezogene Leistungen Entsorgung Hausmüll und Biomüll 51.905 51.411 Entsorgung Straßenkehricht 964 927 Abfallbeseitigung Logistik 81.224 81.590 Holservice Papier, Pappe, Kartonagen 13.164 12.897 Littering 11.533 11.267 Entsorgung von E-Schrott 3.600 3.496 Straßenreinigung incl. städt. Anteil 58.171 57.872 Betrieb eines Wertstoffhofes 119 119 Gelbe Tonne plus 2.563 2.230 Standortreinigung und Öffentlichkeitsarbeit Duales System 2.186 1.354 225.429 223.163 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen Verwaltungskosten 2.744 2.742 5. Finanzergebnis Zinsaufwendungen -18 -11 Zinserträge 0 1 -18 -10 6. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -127 -512 LE -127 -512 . Betriebsergebnis Erläuterungen zum Erfolgsplan der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln für das Jahr 2019 Umsatzerlöse In 2019 werden Erlöse i.H.v. 228 Mio. € erwartet, die überwiegend aus Gebührenein- nahmen auf der Grundlage der Abfallgebührensatzung und der Straßenreinigungssatzung für 2019 resultieren (rd. 209,2 Mio. €). Zu den Umsatzerlösen aus der Straßenreinigung trägt neben den Straßenreinigungsge- bühren in Höhe von rd. 43,6 Mio. € ein Anteil der Stadt Köln in Höhe von rd. 16,6 Mio, € bei. Dieser setzt sich im Wesentlichen aus den folgenden Beträgen zusam- men: a) dem gesetzlichen Anteil gemäß Straßenreinigungsgesetz NRW (rd. 8,7 Mio. €) b) der Kostenerstattung für den Winterdienst entsprechend den Regelungen des Straßen- reinigungsvertrages (rd. 3,5 Mio. €) sowie c) der Kostenerstattung für die Reinigung allgemein genutzter Flächen, zu deren Refinan- zierung Anlieger nicht herangezogen werden können (rd. 0,5 Mio. € = Reinigung Sonder- flächen) bzw. der Domumgebung (rd. 1,0 Mio. €). Aufwendungen für bezogene Leistungen Die Aufwendungen für bezogene Leistungen resultieren vorwiegend aus den Entgelten für die Restmüllverbrennung und die Kompostierung durch die AVG Köln mbH (rd. 52 Mio. €) und die Entgelte für die AWB Köln GmbH & Co. KG (AWB KG) für Abfallsammlung und - transport sowie die Straßenreinigung mit zusammen rd. 139,4 Mio. €. Grundlage sind neben der geplanten Leistungserstellung die in den folgenden Verträgen geregelten Entgelte: - Entsorgungsvertrag mit der AVG Köln mbH (52 Mio. €) Vertrag über die Erfassung und Entsorgung der Stadt Köln zu überlassender / von der Stadt Köln zu entsorgender Abfälle mit der AWB KG (rd. 81,2 Mio. €) - Vertrag über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Köln mit der AWB GmbH - (rd. 58,1 Mio. €) Darüber hinaus sind Aufwendungen aus den folgenden Vereinbarungen berücksichtigt: - Vereinbarung über die Reinigung von Sonderflächen und Schienenweggrundstücken mit der AWBKG (rd. 1,0 Mio. €) - Vereinbarung über die Erfassung von Elektroaltgeräten gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz unter Berücksichtigung eines Erlöses für recyclingfähige Be- standteile (rd. 3,6 Mio. €) - Vereinbarung über die Einführung eines Holsystems zur Wertstofferfassung von Pa- pier/Pappe/Kartonagen in Köln (rd. 13,2 Mio. €) - Vereinbarung über die Sammlung und den Transport von wilden Müllablagerungen auf Kölner Stadtgebiet, sog Littering (rd. 11,5 Mio. €) Für die Einführung der Gelben Tonne „plus“, über die neben Leichtverpackungen auch sog. stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff und Metall erfasst werden, sind in 2019 Kosten i.H.v. 2,6 Mio. € veranschlagt. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren überwiegend aus Verwaltungs- kostenerstattungen für mehrere Dienststellen der Stadt Köln, die neben den Kosten für die Gebührenveranlagung und den Gebühreneinzug, die beim Kassen- und Steueramt der Stadt Köln entstehen (rd. 2,1 Mio. €), sowie den Kosten des Rechtsamtes für gutachterli- che Stellungnahmen und die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten (85 TE) auch die Perso- nalkosten für den Abfallwirtschaftsbetrieb sowie Sachkosten für Raummieten, EDV- Lizenzen etc. beinhalten. Finanzergebnis Das Finanzergebnis von -18 TE resultiert aus der Notwendigkeit zur Zwischenfinanzierung von in Anspruch genommenen Leistungen Dritter, da der Gebühreneinzug und die an- schließende Ausschüttung durch das Kassen- und Steueramt auf wenige Termine im Jahr beschränkt ist, so dass der Mittelbedarf des Eigenbetriebs durch diesen Zufluss nicht kon- tinuierlich gedeckt werden kann. Erträge aus der Anlage von Überschüssen sind kosten- mindernd berücksichtigt. Betriebsergebnis Das geplante Betriebsergebnis 2019 mit einer Unterdeckung i.H.v. 127 TE trägt dem Ausgleich gebührenrechtlicher Unterdeckungen aus Vorjahren Rechnung. 2 Vermögensplan 2019 Ansatz 2019 in Tsd.€ Mittelbedarf Minderung des Eigenkapital Mittelherkunft Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Jahresfehlbetrag) Mittelfristige Erfolgsplan 2019 bis 2023 Erträge und Aufwendungen I) Position Ansatz 2019 | Ansatz 2020 | Ansatz 2021 | Ansatz 2022 | Ansatz 2023 in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € Umsatzerlöse Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 43.619 44.535 45.470 46.334 47.215 zuzüglich städtischer Anteil 16.621 16.970 17.326 17.656 17.991 Gebühreneinnahmen Abfallbeseitigung 165.638 169.116 172.668 175,949 179.292 Entgelte DSD für Standortreinigung und Öffentlichkeitsarbeit 2.186 2.232 2.279 2.322 2.366 228.064 232.853 237.743 242.260 246.863 Gesamtleistung 228.064 232.853 237.743 242.260 246.863 Aufwendungen für bezogene Leistungen Entsorgung Hausmüll und Biomüll 53.896 54.920 55.964 Entsorgung Straßenkehricht 1.001 1.020 1.039 Abfallbeseitigung Logistik 84.340 85.942 87.575 Holservice Papier, Pappe, Kartonagen 13.669 13.929 14.193 Littering 11.975 12.203 12.435 Entsorgung von E-Schrott 3.738 3.809 3.881 Straßenreinigung incl. städt. Anteil 60.402 61.550 62.720 Betrieb eines Wertstoffhofes 124 126 128 Gelbe Tonne plus 2.661 2.712 2.763 Standortreinigung und Öffentlichkeitsarbeit Duales System 2.270 2.313 2.357 234.077 238.524 243.056 Sonstige betriebliche Aufwendungen Verwaltungskosten 2.744 3.079 3.178 3.257 3.338 Finanzergebnis Zinsaufwendungen -18 -16 -16 -16 -16 Zinserträge 0 0 0 o [) -18; -16 -16 -16 -16 6. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -127 46 473 463 453 7. Betriebsergebnis -127 46 473 463 453 Finanzplan Frl Plan Plan Plan 2020 2021 2022 2023 Ein- und Auszahlungsarten TEUR TEUR TEUR TEUR 4 5 6 7 1 Steuern und ähnliche Abgaben ° 0) 0) 0 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0 o {) 0 davon Betriebskostenzuschuss 0 0 0) 0 davon sonstige Zuwendungen/Zuschüsse 0 [) 0 [) 3 + Sonstige Transfererträge 0° 0 0 0 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte o 0 0 0 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 0° o 0 D) 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0° 0) 0 0 7 + Sonstige Einzahlungen {) {) 0 0 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 0 0) 0 0 Verminderung/Erhöhung privatrechtliche Forderungen und sonstige 3 + Forderungen 57 495) 485 475 10 = Einzahlungen aus I1d. Verwaltungstätigkeit 57) 495] 485) 375 u Personalauszahlungen [] 0 0 [] I] 12 - Versorgungsauszahlungen 0° 0° 0 0 0 13 - ‚Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen ** {) 0 0 {) 0 14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen {) 0 0 {) 0 15 - Transferauszahlungen 0) 0 0 [) [) 16 - Sonstige Auszahlungen 0 0 0) 0 0 17 4. Yeminderung/Ermöhung Verbindlichkeiten aus Lieferungen / ertaltene ‚Anz. (Saldo) [) [) 0 Ü) [) 18 = Auszahlungen aus Ifd. Verwaltungstätigkeit D] 0) 0) 0 0 19 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit = Zeilen 10 und 18 -127 #6 473 463 453 EI] + "Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen [] 0 0) 0 0 21 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanig. 0 [) 0 {) 0 2 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlg. 0 0 {) 0 0 23 + Einzahlungen aus Beiträgen und Entgelten 0 0 0 0 0 24 + Sonstige Investitionseinzahlunger [) ) [) 0 0 [| 25 | = Einzahlungenausietonsttgeit | oo oo ol D) 26 - Auszahlungen für Erwerb Grundstücke /Gebäude 0 0] 0 {) 0 2 - Auszahlungen Baumaßnahmen 0 0° 0) 0 0 28 - ‚Auszahlungen für Kunstgegenstände o 0° {) 0) 0 29 . Auszahlungen für Erwerb bewegl. Anlageverm. 0 0 ) I) 0 30 Auszahlungen für Erwerb Finanzanlagen 0 0° 0) 0) 0 31 - Auszahlungen v. aktivierbaren Zuwendungen (Erweiterungsbau) 0 0 0 [) 0 32 Be ‚Sonstige Investitionsauszahlunger [) [) [ı) [) 0 33 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit [Of 0 gl Hl = — Ol. 20] ‚= Zeilen 25 und 33) 35 = Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag Zr (= Zeilen 19 und 34) 463 453 3% + ‘Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen D) ° H ind Cirng naren Id) dd ıd 5 B 38 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit [| 0 0 ol [] D) 39 = Änderung Bestand eigener Finanzmittel BEER (= Zeilen 35 und 38) 463 453 EN] + __Anfangsbestand Finanzmittel [0 0 ol D D 41 = Liquide Mittel (Gebührenhaushalt) +EPEBE ‚= Zeilen 39 und 40) 463 453

Beratungsverlauf

  1. 27.06.2019

    Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

    TOP 3.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 08.07.2019

    Finanzausschuss

    TOP 10.20, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 09.07.2019 zuletzt

    Rat

    TOP 10.22, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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