0976/2019
Wirtschaftsplan 2019 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung - Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln -
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
1647 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 0976/2019 Freigabedatum 17.06.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wirtschaftsplan 2019 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung - Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln - Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. b der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrich- tung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln i.V.m. § 4 Buchst. b der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2019 in der beigefügten Fassung fest. Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 27.06.2019 Finanzausschuss 08.07.2019 Rat 09.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Gemäß § 11 der Betriebssatzung für die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat die Betriebsleitung vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgs- und Vermögensplan, aufzustellen. Auf die Erstellung eines Stellenplanes wurde aufgrund nicht vorhandenen eigenen Personals verzichtet. Der Wirtschaftsplan 2019 ist in der Anlage beigefügt. Die personellen Engpässe bei V/6 liegen seit Februar 2019 nicht mehr vor. Die Aufarbeitung der Rückstände geht voran. Dennoch konnte der Wirtschaftsplan nicht wie geplant Anfang 2019 vorgelegt werden. Es wird angestrebt, den Wirtschaftsplan ab dem Wirtschaftsjahr 2020 fristgerecht aufzustel- len.
Anlage 1 Wirtschaftsplan 2019
9327 Zeichen
Wirtschaftsplan 2019
der
-eigenbetriebsähnlichen Einrichtung-
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
° Erfolgsplan 2019 nebst
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2019-
o
e Vermögensplan 2019
o
e Mittelfristiger Erfolgs- und Finanzplan 2019-2023
Wirtschaftsplan 2019
Erfolgsplan
Erträge und Aufwendungen
=... |
Position Ansatz 2019 | Ansatz 2018
in Tsd. € in Tsd. €
1. _Umsatzerlöse
Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 43.619 42.598
zuzüglich städtischer Anteil 16.621 16.634
Gebühreneinnahmen Abfallbeseitigung 165.638 164.269
Entgelte DSD für Standortreinigung und Öffentlichkeitsarbeit 2.186 1.902
228.064 225.404
2. Gesamtleistung 228.064 225.404
3. Aufwendungen für bezogene Leistungen
Entsorgung Hausmüll und Biomüll 51.905 51.411
Entsorgung Straßenkehricht 964 927
Abfallbeseitigung Logistik 81.224 81.590
Holservice Papier, Pappe, Kartonagen 13.164 12.897
Littering 11.533 11.267
Entsorgung von E-Schrott 3.600 3.496
Straßenreinigung incl. städt. Anteil 58.171 57.872
Betrieb eines Wertstoffhofes 119 119
Gelbe Tonne plus 2.563 2.230
Standortreinigung und Öffentlichkeitsarbeit Duales System 2.186 1.354
225.429 223.163
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Verwaltungskosten 2.744 2.742
5. Finanzergebnis
Zinsaufwendungen -18 -11
Zinserträge 0 1
-18 -10
6. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -127 -512
LE -127 -512
. Betriebsergebnis
Erläuterungen zum Erfolgsplan der Abfallwirtschaftsbetriebe der
Stadt Köln für das Jahr 2019
Umsatzerlöse
In 2019 werden Erlöse i.H.v. 228 Mio. € erwartet, die überwiegend aus Gebührenein-
nahmen auf der Grundlage der Abfallgebührensatzung und der Straßenreinigungssatzung
für 2019 resultieren (rd. 209,2 Mio. €).
Zu den Umsatzerlösen aus der Straßenreinigung trägt neben den Straßenreinigungsge-
bühren in Höhe von rd. 43,6 Mio. € ein Anteil der Stadt Köln in Höhe von rd.
16,6 Mio, € bei. Dieser setzt sich im Wesentlichen aus den folgenden Beträgen zusam-
men:
a) dem gesetzlichen Anteil gemäß Straßenreinigungsgesetz NRW (rd. 8,7 Mio. €)
b) der Kostenerstattung für den Winterdienst entsprechend den Regelungen des Straßen-
reinigungsvertrages (rd. 3,5 Mio. €) sowie
c) der Kostenerstattung für die Reinigung allgemein genutzter Flächen, zu deren Refinan-
zierung Anlieger nicht herangezogen werden können (rd. 0,5 Mio. € = Reinigung Sonder-
flächen) bzw. der Domumgebung (rd. 1,0 Mio. €).
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen resultieren vorwiegend aus den Entgelten für
die Restmüllverbrennung und die Kompostierung durch die AVG Köln mbH (rd. 52 Mio. €)
und die Entgelte für die AWB Köln GmbH & Co. KG (AWB KG) für Abfallsammlung und -
transport sowie die Straßenreinigung mit zusammen rd. 139,4 Mio. €.
Grundlage sind neben der geplanten Leistungserstellung die in den folgenden Verträgen
geregelten Entgelte:
- Entsorgungsvertrag mit der AVG Köln mbH (52 Mio. €)
Vertrag über die Erfassung und Entsorgung der Stadt Köln zu überlassender / von der
Stadt Köln zu entsorgender Abfälle mit der AWB KG (rd. 81,2 Mio. €)
- Vertrag über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Köln mit der AWB GmbH
- (rd. 58,1 Mio. €)
Darüber hinaus sind Aufwendungen aus den folgenden Vereinbarungen berücksichtigt:
- Vereinbarung über die Reinigung von Sonderflächen und Schienenweggrundstücken
mit der AWBKG (rd. 1,0 Mio. €)
- Vereinbarung über die Erfassung von Elektroaltgeräten gemäß dem Elektro- und
Elektronikgerätegesetz unter Berücksichtigung eines Erlöses für recyclingfähige Be-
standteile (rd. 3,6 Mio. €)
- Vereinbarung über die Einführung eines Holsystems zur Wertstofferfassung von Pa-
pier/Pappe/Kartonagen in Köln (rd. 13,2 Mio. €)
- Vereinbarung über die Sammlung und den Transport von wilden Müllablagerungen auf
Kölner Stadtgebiet, sog Littering (rd. 11,5 Mio. €)
Für die Einführung der Gelben Tonne „plus“, über die neben Leichtverpackungen auch
sog. stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff und Metall erfasst werden, sind in
2019 Kosten i.H.v. 2,6 Mio. € veranschlagt.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren überwiegend aus Verwaltungs-
kostenerstattungen für mehrere Dienststellen der Stadt Köln, die neben den Kosten für
die Gebührenveranlagung und den Gebühreneinzug, die beim Kassen- und Steueramt der
Stadt Köln entstehen (rd. 2,1 Mio. €), sowie den Kosten des Rechtsamtes für gutachterli-
che Stellungnahmen und die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten (85 TE) auch die Perso-
nalkosten für den Abfallwirtschaftsbetrieb sowie Sachkosten für Raummieten, EDV-
Lizenzen etc. beinhalten.
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis von -18 TE resultiert aus der Notwendigkeit zur Zwischenfinanzierung
von in Anspruch genommenen Leistungen Dritter, da der Gebühreneinzug und die an-
schließende Ausschüttung durch das Kassen- und Steueramt auf wenige Termine im Jahr
beschränkt ist, so dass der Mittelbedarf des Eigenbetriebs durch diesen Zufluss nicht kon-
tinuierlich gedeckt werden kann. Erträge aus der Anlage von Überschüssen sind kosten-
mindernd berücksichtigt.
Betriebsergebnis
Das geplante Betriebsergebnis 2019 mit einer Unterdeckung i.H.v. 127 TE trägt dem
Ausgleich gebührenrechtlicher Unterdeckungen aus Vorjahren Rechnung.
2
Vermögensplan 2019
Ansatz 2019
in Tsd.€
Mittelbedarf
Minderung des Eigenkapital
Mittelherkunft
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
(Jahresfehlbetrag)
Mittelfristige
Erfolgsplan 2019 bis 2023
Erträge und Aufwendungen I)
Position Ansatz 2019 | Ansatz 2020 | Ansatz 2021 | Ansatz 2022 | Ansatz 2023
in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €
Umsatzerlöse
Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 43.619 44.535 45.470 46.334 47.215
zuzüglich städtischer Anteil 16.621 16.970 17.326 17.656 17.991
Gebühreneinnahmen Abfallbeseitigung 165.638 169.116 172.668 175,949 179.292
Entgelte DSD für Standortreinigung und Öffentlichkeitsarbeit 2.186 2.232 2.279 2.322 2.366
228.064 232.853 237.743 242.260 246.863
Gesamtleistung 228.064 232.853 237.743 242.260 246.863
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Entsorgung Hausmüll und Biomüll 53.896 54.920 55.964
Entsorgung Straßenkehricht 1.001 1.020 1.039
Abfallbeseitigung Logistik 84.340 85.942 87.575
Holservice Papier, Pappe, Kartonagen 13.669 13.929 14.193
Littering 11.975 12.203 12.435
Entsorgung von E-Schrott 3.738 3.809 3.881
Straßenreinigung incl. städt. Anteil 60.402 61.550 62.720
Betrieb eines Wertstoffhofes 124 126 128
Gelbe Tonne plus 2.661 2.712 2.763
Standortreinigung und Öffentlichkeitsarbeit Duales System 2.270 2.313 2.357
234.077 238.524 243.056
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Verwaltungskosten 2.744 3.079 3.178 3.257 3.338
Finanzergebnis
Zinsaufwendungen -18 -16 -16 -16 -16
Zinserträge 0 0 0 o [)
-18; -16 -16 -16 -16
6. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -127 46 473 463 453
7. Betriebsergebnis -127 46 473 463 453
Finanzplan Frl Plan Plan Plan
2020 2021 2022 2023
Ein- und Auszahlungsarten TEUR TEUR TEUR TEUR
4 5 6 7
1 Steuern und ähnliche Abgaben ° 0) 0) 0
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0 o {) 0
davon Betriebskostenzuschuss 0 0 0) 0
davon sonstige Zuwendungen/Zuschüsse 0 [) 0 [)
3 + Sonstige Transfererträge 0° 0 0 0
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte o 0 0 0
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 0° o 0 D)
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0° 0) 0 0
7 + Sonstige Einzahlungen {) {) 0 0
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 0 0) 0 0
Verminderung/Erhöhung privatrechtliche Forderungen und sonstige
3 + Forderungen 57 495) 485 475
10 = Einzahlungen aus I1d. Verwaltungstätigkeit 57) 495] 485) 375
u Personalauszahlungen [] 0 0 [] I]
12 - Versorgungsauszahlungen 0° 0° 0 0 0
13 - ‚Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen ** {) 0 0 {) 0
14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen {) 0 0 {) 0
15 - Transferauszahlungen 0) 0 0 [) [)
16 - Sonstige Auszahlungen 0 0 0) 0 0
17 4. Yeminderung/Ermöhung Verbindlichkeiten aus Lieferungen / ertaltene
‚Anz. (Saldo) [) [) 0 Ü) [)
18 = Auszahlungen aus Ifd. Verwaltungstätigkeit D] 0) 0) 0 0
19 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
= Zeilen 10 und 18 -127 #6 473 463 453
EI] + "Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen [] 0 0) 0 0
21 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanig. 0 [) 0 {) 0
2 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlg. 0 0 {) 0 0
23 + Einzahlungen aus Beiträgen und Entgelten 0 0 0 0 0
24 + Sonstige Investitionseinzahlunger [) ) [) 0 0
[| 25 | = Einzahlungenausietonsttgeit | oo oo ol D)
26 - Auszahlungen für Erwerb Grundstücke /Gebäude 0 0] 0 {) 0
2 - Auszahlungen Baumaßnahmen 0 0° 0) 0 0
28 - ‚Auszahlungen für Kunstgegenstände o 0° {) 0) 0
29 . Auszahlungen für Erwerb bewegl. Anlageverm. 0 0 ) I) 0
30 Auszahlungen für Erwerb Finanzanlagen 0 0° 0) 0) 0
31 - Auszahlungen v. aktivierbaren Zuwendungen (Erweiterungsbau) 0 0 0 [) 0
32 Be ‚Sonstige Investitionsauszahlunger [) [) [ı) [) 0
33 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit [Of 0 gl Hl = — Ol. 20]
‚= Zeilen 25 und 33)
35 = Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag Zr
(= Zeilen 19 und 34) 463 453
3% + ‘Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen D) °
H ind Cirng naren Id) dd ıd 5 B
38 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit [| 0 0 ol [] D)
39 = Änderung Bestand eigener Finanzmittel BEER
(= Zeilen 35 und 38) 463 453
EN] + __Anfangsbestand Finanzmittel [0 0 ol D D
41 = Liquide Mittel (Gebührenhaushalt) +EPEBE
‚= Zeilen 39 und 40) 463 453
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0976/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 17.06.2019
- Erstellt
- 12.03.2019 09:20