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AN/0107/2021

Verkehrssicherheit vor der Mathilde-von-Mevissen-Grundschule

Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 14.01.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 28.01.2021, TOP 8.1.7

Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

5723 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 13.01.2021 
AN/0107/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Verkehrssicherheit vor der Mathilde-von-Mevissen-Grundschule 
- Antrag der Grünen - 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirks-
vertretung Nippes am 28.01.2021 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird gebeetn, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrs-
sicherheit vor der Mathilde-von-Mevissen Grundschule kurzfristig umzusetzen, um 
die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg zu gewährleisten: 
 
A. Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf der Niehler Str.  
Auf dem Abschnitt der Niehler Str. vor der Grundschule muss von 07-17:00 
die Geschwindigkeit auf 30 km/h gesenkt werden. 
B. Hinweisschild „Achtung Schulweg“ auf der Niehler Str.  
Auf der Niehler Str. sollte zusätzlich zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung 
auch ein Warnschild „Schulweg“ angebracht werden. Dieses befindet sich 
momentan nur an der Einfahrt zur Gellertstr.  
C. Straßenmarkierung „Achtung Schulweg“ auf der Niehler Str.  
  Bezirksvertretung Nippes 
Neusser Str. 450 
50733 Köln-Nippes 
Tel.: 0221 221 95309 
Fax.: 0221 221 95394 
E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de

Auf der Niehler Str. sollte zusätzlich zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung 
auch eine Markierung auf der Straße erfolgen.  
E. Schließen des Cambio Parkplatzabschnitts zur Niehler Str. hin 
Durch die Schließung des Cambio Parkplatzes zur Niehler Str. und gleichzeitig 
Öffnung des Parkplatzes zur Wilhelmstr. (Verbindung mit dem Carsharing 
Parkplatz der Deutschen Bahn) wird die Durchfahrt von Autos auf dem Schul-
weg verhindert.  
F. Schließen des langen Parkplatzabschnitts zur Niehler Str. hin 
Durch die Schließung des langen Parkplatzes zur Niehler Str. wird die Durch-
fahrt von Autos auf dem Schulweg verhindert. Zudem wird es für Eltern deut-
lich unattraktiver, Schüler auf diesem Parkplatz abzusetzen. Eine Ausfahrt ist 
dann nur noch über die Gellertstr. möglich, bei der es sich um eine Ein-
bahnstr. handelt. 
G. Umwandlung von 4 Parkplätzen in Fahrradstellplätze für Schüler*innen 
Vier  der Parkplätze sollen in Fahrradstellplätze umgewandelt werden. So er-
halten sowohl Anwohner*innen als auch Schüler*innen und Lehrkräfte eine 
Möglichkeit, ihre Fahrräder und Tretroller sicher abzustellen, ohne Fußgänger 
zu behindern.  
F. Bau eines Umlaufgitters, um Kinder am schnellen Laufen auf die Straße 
zu hindern. 
Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass  Fahrrädern problemlos 
durchgeschoben werden können, damit diese nicht auf dem Gehweg, sondern 
auf dem Fahrradparkplatz abgestellt werden können.  
 
Begründung:  
 
Die aktuelle Verkehrssituation ist unhaltbar und es ist lediglich eine Frage der Zeit, 
bis es zu einem Unfall kommt. Um dies zu verhindern beantragen wir, die Situation 
durch kurzfristige Maßnahmen sofort zu entschärfen und durch eine Überarbeitung 
des Verkehrskonzeptes zeitnah zu verbessern.  
 
Die Mathilde-von-Mevissen Grundschule verfügt über einen Haupteingang auf der 
Gellertstraße sowie einen weiteren Eingang (gleichzeitig Feuerwehrzufahrt) an der 
Niehler Straße. Dies ist erforderlich, um die Bring- und Abholsituation zu den Stoß-
zeiten (Schulbeginn um 8 Uhr sowie OGTS-Ende um 15 Uhr) zu entzerren. Der 
Raum am Haupteingang der Schule ist sehr beengt und für die mittlerweile mehr als 
300 (!) Schüler zu Stoßzeiten nicht ausreichend.  
 
Der zweite Eingang auf den Schulhof befindet sich an der Niehler Straße. Links von 
ihr liegt ein kostenfreier Parkplatz mit ca. 34 Stellplätzen, rechts von ihr eine Cambio 
CarSharing-Station mit ca. 12 Stellplätzen. Die Ein- und Ausfahrt beider Parkplätze 
ist gleichzeitig der Durchgang der Schüler.  
 
Ein sicherer Schulweg und Zugang zur Schule ist aus mehreren Gründen nicht mög-
lich. Es kam schon mehrfach zu Situationen, in denen nur das beherzte Eingreifen 
eines Erwachsenen einen Unfall verhindern konnte.  
 
Momentan stellt sich die Situation wie folgt dar:

1. Unabhängig davon welcher Eingang genutzt wird, müssen sehr viele Kinder 
auf ihrem Schulweg über den Gehweg an der Niehler Str.  
Insbesondere seit das Clouth-Gelände bebaut wurde, hat sich diese Za hl noch 
einmal stark erhöht. Zu Stoßzeiten ist der Bürgersteig entsprechend völlig 
überfüllt.  
 
2. Der Bürgersteig zur Niehler Str. ist verhältnismäßig schmal und zur Straße hin 
abgesenkt (niedriger Bord), obgleich es sich um eine Hauptverkehrsstraße 
handelt.   
 
3. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind an der Niehler Str. weder für die An-
wohner noch für Kinder und Lehrpersonal in ausreichendem Maße vorhanden. 
Am Zaun angeschlossene Fahrräder und Tretroller verschmälern den Fußweg 
daher zusätzlich.  
 
4. Eltern, die mit dem Fahrrad / Lastenrad / Fahrradanhänger kommen - etwa 
weil sie im Anschluss noch ein Geschwisterkind zur Kita bringen / abholen 
müssen -  haben keine Möglichkeit sicher zu halten. 
 
5. Um zum Tor des Nebeneingangs zu gelangen, müssen die Kinder über die 
Zu-/ Ausfahrt der beiden oben genannten Parkplätze. Während also die Kin-
der ankommen bzw. die Schule verlassen, fahren zeitgleich Autos durch diese 
Ausfahrt und damit die Fußgängergruppen hindurch.  
 
6. Auf der Niehler Str. gilt Tempo 50. Zudem gibt es keinerlei Hinweise darauf, 
dass dort eine Schule ist. Die Straße ist stark befahren, insbesondere auch mit 
Liefer- und Berufsverkehr. 
 
 
 
gez. Max Beckhaus       gez. Sandra Vogel

Beratungsverlauf (1)

28.01.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.7 Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0107/2021
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
14.01.2021
Erstellt
14.01.2021 12:42