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Metropolregion Rheinland e.V. hier: Wahl der Mitgliedervertreterinnen und Mitgliedervertreter
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3033/2020 vom 24.11.2020
Stand: Am 10.12.2020 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 3033/2020 Freigabedatum 19.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Metropolregion Rheinland e.V. hier: Wahl der Mitgliedervertreterinnen und Mitgliedervertreter Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat wählt die Oberbürgermeisterin sowie: 1. ______________________ 2. ______________________ 3. ______________________ 4. ______________________ 5. ______________________ als weitere Vertreter bzw. Vertreterinnen in die Mitgliederversammlung des Vereins Metropol- region Rheinland e.V.. II. Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat bzw. zur Verwaltung der Stadt Köln. Sie verlängert sich bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes gewählt werden. III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 10.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Erläuterung zur Mitgliedschaft der Stadt Köln im Verein und zu den Aufgaben des Vereins bzw. der Mitgliederversammlung Gem. § 6 Ziffer 2 der Vereinssatzung entsenden die dem Verein angehörigen Kreise und kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen jeweils sechs Vertreter/Vertreterinnen in die Mitgliederver- sammlung. Davon ist eine Vertreterin/ ein Vertreter der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte /die Hauptverwal- tungsbeamtin der kommunalen Gebietskörperschaft oder ein von der Gebietskörperschaft benann- te(r) Vertreterin/Vertreter. Die weiteren entsandten Vertreter/Vertreterinnen der kommunalen Gebiets- körperschaft sind in der jeweiligen Gebietskörperschaft Mitglied des Rates, des Kreistages oder des Städteregionstages. Bei der Wahl der fünf Vertreter / Vertreterinnen findet das Verteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer Anwendung (entsprechend § 50 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW). Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver- treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp- fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitä- tisch besetz werden, § 12 Absatz 7 LGG.
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