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3033/2020

Metropolregion Rheinland e.V. hier: Wahl der Mitgliedervertreterinnen und Mitgliedervertreter

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 2.6.3

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3013 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 3033/2020 
Freigabedatum  19.11.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Metropolregion Rheinland e.V. 
hier: Wahl der Mitgliedervertreterinnen und Mitgliedervertreter 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat wählt die Oberbürgermeisterin sowie: 
 
1. ______________________ 
2. ______________________ 
3. ______________________ 
4. ______________________ 
5. ______________________ 
als weitere Vertreter bzw. Vertreterinnen in die Mitgliederversammlung des Vereins Metropol-
region Rheinland e.V.. 
 
II. Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit 
zum Rat bzw. zur Verwaltung der Stadt Köln. Sie verlängert sich bis zu der Ratssitzung nach 
der Neuwahl, in der die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes gewählt 
werden. 
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen 
und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex 
der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln 
zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
 
Rat 10.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Erläuterung zur Mitgliedschaft der Stadt Köln im Verein und zu den Aufgaben des Vereins bzw. der 
Mitgliederversammlung  
Gem. § 6 Ziffer 2 der Vereinssatzung entsenden die dem Verein angehörigen Kreise und kreisfreien 
Städte sowie die Städteregion Aachen jeweils sechs Vertreter/Vertreterinnen in die Mitgliederver-
sammlung. 
Davon ist eine Vertreterin/ ein Vertreter der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte /die Hauptverwal-
tungsbeamtin der kommunalen Gebietskörperschaft oder ein von der Gebietskörperschaft benann-
te(r) Vertreterin/Vertreter. Die weiteren entsandten Vertreter/Vertreterinnen der kommunalen Gebiets-
körperschaft sind in der jeweiligen Gebietskörperschaft Mitglied des Rates, des Kreistages oder des 
Städteregionstages. 
Bei der Wahl der fünf Vertreter / Vertreterinnen findet das Verteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer 
Anwendung (entsprechend § 50 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW).  
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10.  Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp-
fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37).  
 
Hinweis: 
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 
Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitä-
tisch besetz werden, § 12 Absatz 7 LGG.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 2.6.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3033/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.11.2020
Erstellt
15.10.2020 18:54