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3323/2025

Förderung des Brauchtums in den Veedeln - Sicherung der Durchführung der Veedelszüge im Stadtbezirk Lindenthal 2025/2026 - Mittelvergabe und Förderprogramm

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 21.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 01.12.2025, TOP 9.1.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Förderprogramm der Bezirksvertretung Lindenthal Veedelszüge

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2437 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-3/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3323/2025 
Freigabedatum 
21.11.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung des Brauchtums in den Veedeln - Sicherung der Durchführung der 
Veedelszüge im Stadtbezirk Lindenthal 2025/2026 - Mittelvergabe und Förderprogramm
  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, die Mittel zur Förderung des Brauchtums in Höhe 
von 10.000,00 € gemäß dem Förderprogramm, welches Teil dieser Vorlage ist, wie folgt zu 
vergeben: 
 
Veranstalter                                                  Zuteilung Mittel 
 
Große Junkersdorfer KG von 1973 e.V.:     2.714,00 € 
KG Lövenicher Neustädter 1903 e.V.:                1.005,00 € 
IG "Sülz-Klettenberg-Lindenthal Veedelszoch:   5.025,00 € 
Dorfgemeinschaft Köln-Widdersdorf e.V.:           1.256,00 €  
 
                                                              Gesamt 10.000,00 € 
 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.12.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  10.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Für das Haushaltsjahr 2025 stehen den Bezirken jeweils 10.000 Euro zur Sicherung der Vee-
delsumzüge zur Verfügung.  
 
Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Bezirksvertretung.  
 
Das Förderprogramm wird durch die Bezirksvertretung Lindenthal ebenfalls mit dieser Vorlage 
beschlossen. 
 
Die Aufteilung der Mittel wurde anhand der von den Trägergesellschaften mitgeteilten erwarte-
ten Teilnehmer*innen-Zahlen durchgeführt. 
 
Die Vorschriften zur Haushaltssperre wurden geprüft und beachtet. 
 
Anlagen

Förderprogramm der Bezirksvertretung Lindenthal Veedelszüge

2273 Zeichen

Förderprogramm der Bezirksvertretung Lindenthal zur 
Sicherung der Veedelszüge im Stadtbezirk Köln-Lindenthal 
für das Jahr 2025 für Saison 2025/2026 
Welches Ziel wird mit dem Förderprogramm verfolgt? 
Ziel der Förderung ist die Sicherung der Veedelszüge im Stadtbezirk Lindenthal. 
Welchem Handlungsfeld ist das Förderprogramm zugeordnet und welche Zielgruppen, 
Maßnahmen sowie Inhalte sollen unterstützt bzw. gefördert werden? 
Die Förderung soll im Stadtbezirk Lindenthal die Durchführung der Veedelszüge 
sicherstellen. 
Gefördert werden nur die Zugorganisatoren im Stadtbezirk Lindenthal. 
Welches Finanzvolumen umfasst das Förderprogramm? 
Das Finanzvolumen für das Jahr 2025/2026 beträgt insgesamt 10.000 Euro.  
Wie bemisst sich das Fördervolumen für die einzelnen Veedelszüge? 
Das Fördervolumen bemisst sich nach den erwarteten Teilnehmer*innen-Zahlen der 
einzelnen Veedelszüge auf Grund der angegebenen Zahlen aus 2025. 
Wer ist anspruchsberechtigt? Besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung? 
Anspruchsberechtigt sind allein die Zugorganisatoren der Veedelszüge. 
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 
Welche Laufzeit hat das Förderprogramm? 
Das Förderprogramm hat eine Laufzeit vom 01.11.2025 bis zum 18.02.2026. 
Was ist förderfähig? 
Förderfähig sind grundsätzlich alle sicherheitsrelevanten Kosten, die im Zusammenhang mit 
der Organisation eines Veedelszuges anfallen. 
Wer entscheidet über die Förderung? 
Entscheidungsbefugt ist die Bezirksvertretung Lindenthal.  
Aufgrund der Entscheidung der Bezirksvertretung fertigt das Bürgeramt einen 
Bewilligungsbescheid und veranlasst die Auszahlung der Fördermittel. 
Müssen Verwendungsnachweise eingereicht werden? 
Bei Einzelzuwendungen bis 10.000 Euro soll die/der Zuschussempfänger/in einen 
vereinfachten zahlenmäßigen Verwendungsnachweis in Form einer detaillierten 
Einzelauflistung der angefallenen Einnahmen und Ausgaben entsprechend des Kosten- und 
Finanzierungsplanes ohne Vorlage von Belegen einreichen. Darüber hinaus ist die 
sachgerechte Verwendung der Zuwendung zu bestätigen.

Was muss sonst noch beachtet werden? 
Unberührt von den vorstehenden Regelungen des bezirklichen Förderprogramms gelten im 
Übrigen die städtischen Haushaltsvorschriften und Bewirtschaftungsgrundsätze.

Beratungsverlauf (1)

01.12.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3323/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.11.2025
Erstellt
21.11.2025 11:05