V/0198/2007
Gewerbegebiet - nördlich Nottulner Landweg / Edelkampsfeld
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Beschlussvorlage
3559 Zeichen
V/0198/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Gewerbegebiet - nördlich Nottulner Landweg / Edelkampsfeld - Baubeschluss - Beratungsfolge 26.04.2007 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 498 " Roxel – nördlich Nottulner Landweg/ Edelskampsfeld " ausgewiesene öffentliche Verkehrsfläche wird entsprechend dem Lageplan Reg.-Nr. 9679 Blatt 1 (1) vom 15.03.2007 ausgebaut. II. Kosten/Folgekosten Die geschätzten Straßenbaukosten betragen ca. 184.000 €. Die geschätzten Beleuchtungskosten betragen ca. 16.000 €. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zwar keine Baukosten für die Stadt Münster, aber Folge- kosten in Höhe von ca. 2.200 € pro Jahr für Fahrbahn- und Gehwegerhalt und ca. 1.485,12 € pro Jahr an Betriebskosten für 8 Leuchten entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Grundlage für den Bau der Erschließungsanlagen ist die Rechtskraft des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 498 vom 13.04.2006 und der am 31.10.2006 abgeschlossene Durchfüh- rungsvertrages zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 498 "Roxel – nördlich Nottulner Landweg / Edelskampsfeld " mit dem Vorhabensträger. Die Kosten für Planung und Bau übernimmt der Vorhabensträger. Begründung: Zur Erschließung des Gewerbegebietes nördlich Nottulner Landweg / Edelskampsfeld ist der Aus- bau von Straßen erforderlich. Vorlagen-Nr.: V/0198/2007 Auskunft erteilt: Frau Wächter Ruf: 492 66 49 E-Mail: Waechter@stadt-muenster.de Datum: 07.03.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0198/2007 Grundlage für die Ausbauplanung ist der am 13.04.2006 rechtskräftig gewordene Vorhabenbezo- genen Bebauungsplan Nr. 498 "Roxel – nördlich Nottulner Landweg / Edelskampsfeld ". Der Ausbau der Straße erfolgt in bituminöser Bauweise mit einer Breite von 6,50 m und wird beid- seitig mit einer Hochbordanlage eingefasst. Auf der westlichen Seite wird ein Gehweg mit einer Breite von 1,50 m mit Gehwegplatten bis zur Gabelung der Straße befestigt. Auf der östlichen Seite entsteht ein mit grauem Betonstein befestigter Schrammbord mit einer Brei- te von 0,50 m. Der im Norden nach Osten abgehende Stich hat eine Fahrbahnbreite von 6,50m und einen umlau- fenden Schrammbord von 0,50m, der in den geplanten Zufahrten abgesenkt wird. Am nördlichen Fahrbahnrand sind 2 Längsparkstände in Verbundsteinpflaster mit einer Breite von 2,50 m vorgesehen und ein Gehweg mit einer Breite von 1,50 m. Der nach Norden abgehende öffentliche gemeinsame Geh- und Radweg wird mit einem Dolo- mit/Sandgemisch befestigt. Der Verlauf des Geh- und Radweges nimmt auf den erhaltenswerten Baum Rücksicht. Der nach Westen abgehende Stich hat eine Fahrbahnbreite von 6,50m und einen umlaufenden Schrammbord von 0,50m, der in den geplanten Zufahrten abgesenkt wird. Am nördlichen Fahr- bahnrand sind 7 Längsparkstände in Verbundsteinpflaster und ein Gehweg mit einer Breite von 1,50 m vorgesehen. Am Ende der Sackgasse entsteht eine Wendeanlage mit einem Radius von 6,00 m. Die öffentlichen Verkehrsflächen werden nach der Fertigstellung von der Stadt Münster kosten- neutral übernommen. Beiträge nach KAG und BauBG werden nicht erhoben. Die Baumaßnahme wird durch die aktive Öffentlichkeit in den Medien und durch direkte Informati- on der Anlieger unterstützt. Mit den Straßenbauarbeiten soll im Anschluss an die Kanalbauarbeiten in 2007 begonnen werden. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Nottulner Landweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0198/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.03.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37