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Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen: Sonderfonds erhöhen

Gem. Antrag nach § 3 (Volt) AN/0633/2025 vom 14.05.2025

Stand: Am 26.05.2025 im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern geändert beschlossen.

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  • Gem. Antrag nach § 3 (Volt)

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Kölner Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An die Vorsitzende des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern Frau Teresa De Bellis-Olinger Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.05.2025 AN/0633/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 26.05.2025 Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen: Sonderfonds erhöhen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern am 26.05.2025 zu setzen. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird mit einer Erhöhung des Sonderfonds zur Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen für das Jahr 2025 um 25.000 Euro beauftragt. Finanzierung: Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel in der Höhe von 25.000 Euro stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Gleichstellung von Frauen und Männern in der Produktgruppe 0111 - Sonstige Innere Verwaltung - im Haushaltsplan 2025/2026 zur Verfügung. - 2 - Begründung: Die Möglichkeit, über Verhütung und Reproduktion zu entscheiden, stärkt insbesondere Frauen in ihrer Selbstbestimmung, gesellschaftlichen Teilhabe und Teilhabe an Bildung. In einer Befragung der BZgA hatte 2016 rund jede vierte Frau, die Sozialleistungen erhielt, an- gegeben, mindestens einmal aus Kostengründen auf Verhütungsmittel verzichtet zu haben. Sowohl Bürgergeld- als auch BAföG-Empfänger*innen verfügen nur über knapp bemessene Pauschalbeträge, aus denen sämtliche Lebenshaltungskosten und Gesundheitsbedarfe be- stritten werden müssen. Besonders für langfristige Verhütungsmethoden fallen hohe Summen an, die auf einen Schlag aufgebracht werden müssen. Es sollte sichergestellt werden, dass finanzielle Ressourcen nicht darüber entscheiden, ob jemand Zugang zu sicherer Verhütung hat. Die Stadt Köln stellt aktuell einen Fördertopf in Höhe von 100.000 Euro bereit (Teilergebnisplan des Gesundheits- amtes in der Produktgruppe 0701, Gesundheitsdienste in Teilplanzeile 15, Transferaufwen- dungen), aus dem Menschen mit geringem Einkommen – etwa Bürgergeld- oder BAföG-Emp- fänger*innen – z.B. über den Weg der Beratungsstellen die Kosten für Verhütungsmittel von der Stadt Köln erstattet bekommen können. Diese Mittel sind meist schon weit vor Jahresende aufgebraucht, während nur ein Bruchteil der dafür Berechtigten von diesem Angebot über- haupt Kenntnis hat oder Gebrauch macht. Um dieser realen Versorgungslücke, die besonders einkommensarme und junge Menschen trifft, für das Jahr 2025 Abhilfe zu verschaffen, möch- ten wir diesen Fördertopf um 25.000 Euro erhöhen. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz Grüne-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 26.05.2025

    Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern

    TOP 2.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen

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