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AN/0633/2025

Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen: Sonderfonds erhöhen

Gem. Antrag nach § 3 (Volt) 14.05.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 26.05.2025, TOP 2.3

Gem. Antrag nach § 3 (Volt)

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Gem. Antrag nach § 3 (Volt)

3212 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende des Kölner Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
An die Vorsitzende des Ausschusses für die Gleichstellung  
von Frauen und Männern 
Frau Teresa De Bellis-Olinger 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.05.2025 
 
AN/0633/2025 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 26.05.2025 
 
Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen: 
Sonderfonds erhöhen 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende,  
 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung des 
Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern am 26.05.2025 zu setzen.  
 
Beschluss:  
1. Die Verwaltung wird mit einer Erhöhung des Sonderfonds zur Kostenübernahme für 
Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen für das Jahr 2025 um 25.000 
Euro beauftragt.  
 
Finanzierung:   
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel in der Höhe von 25.000 Euro stehen im 
Teilergebnisplan des Amtes für Gleichstellung von Frauen und Männern in der Produktgruppe 
0111 - Sonstige Innere Verwaltung - im Haushaltsplan 2025/2026 zur Verfügung.

- 2 - 
 
 
Begründung:  
Die Möglichkeit, über Verhütung und Reproduktion zu entscheiden, stärkt insbesondere 
Frauen in ihrer Selbstbestimmung, gesellschaftlichen Teilhabe und Teilhabe an Bildung.  In 
einer Befragung der BZgA hatte 2016 rund jede vierte Frau, die Sozialleistungen erhielt, an-
gegeben, mindestens einmal aus Kostengründen auf Verhütungsmittel verzichtet zu haben. 
Sowohl Bürgergeld- als auch BAföG-Empfänger*innen verfügen nur über knapp bemessene 
Pauschalbeträge, aus denen sämtliche Lebenshaltungskosten und Gesundheitsbedarfe be-
stritten werden müssen. 
Besonders für langfristige Verhütungsmethoden fallen hohe Summen an, die auf einen Schlag 
aufgebracht werden müssen. Es sollte sichergestellt werden, dass finanzielle Ressourcen 
nicht darüber entscheiden, ob jemand Zugang zu sicherer Verhütung hat. Die Stadt Köln stellt 
aktuell einen Fördertopf in Höhe von 100.000 Euro bereit (Teilergebnisplan des Gesundheits-
amtes in der Produktgruppe 0701, Gesundheitsdienste in Teilplanzeile 15, Transferaufwen-
dungen), aus dem Menschen mit geringem Einkommen – etwa Bürgergeld- oder BAföG-Emp-
fänger*innen – z.B. über den Weg der Beratungsstellen die Kosten für Verhütungsmittel von 
der Stadt Köln erstattet bekommen können. Diese Mittel sind meist schon weit vor Jahresende 
aufgebraucht, während nur ein Bruchteil der dafür Berechtigten von diesem Angebot über-
haupt Kenntnis hat oder Gebrauch macht. Um dieser realen Versorgungslücke, die besonders 
einkommensarme und junge Menschen trifft, für das Jahr 2025 Abhilfe zu verschaffen, möch-
ten wir diesen Fördertopf um 25.000 Euro erhöhen. 
 
 
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer     gez. Niklas Kienitz 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer   CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller      
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

26.05.2025 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 2.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0633/2025
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Volt)
Datum
14.05.2025
Erstellt
13.05.2025 13:11