Mandari Insight

AN/0486/2024

Anfrage: Aktiver Schutz der Kölnerinnen und Kölnern vor Lärm

Volt Anfrage nach § 4 21.03.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 23.04.2024, TOP 5.2.1

Volt Anfrage nach § 4

· application/pdf

Ansehen

Volt Anfrage nach § 4

2304 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.03.2024 
AN/0486/2024 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 23.04.2024 
 
Anfrage: Aktiver Schutz der Kölnerinnen und Kölnern vor Lärm 
 
 
Sehr geehrter Herr Hammer, 
 
bitte setzen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verkehrsausschus-
ses am 23.04.2024: 
 
Anfrage: 
 
1. Wie viele Gerichtsverfahren bezüglich der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30km/h kamen in 
den letzten Jahren für die Stadt Köln auf? Bitte listen Sie alle Gerichtsverfahren, Urteile und Kos-
ten auf. 
2. Wie beurteilt die Verwaltung die aktuelle rechtliche Situation für das Einführen von Tempo 30 bei 
Lärmüberschreitung in Anbetracht des Urteils des Verwaltungsgerichts bezüglich des Kathari-
nengrabens und der Option, ein Verkehrsgutachten zur Entscheidungsgrundlage zu nutzen? 
3. Muss bei einer nachgewiesenen Lärmüberschreitung z.B. durch die Lärmkarten 4. Runde (2022) 
ein weiteres Lärmgutachten erstellt werden, um Tempo 30 einzuführen, oder muss ein Verkehrs-
gutachten erstellt werden, um Tempo 50 beizubehalten? 
  
 
An den Vorsitzenden 
des Verkehrsausschusses 
Herrn Lino Hammer 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
 
 
 
Ratsfraktion Volt 
 
Rathaus Spanischer Bau  
Rathausplatz , Zi. B 137  
50667 Köln 
 
Volt@stadt-koeln.de

- 2 - 
 
 
4. Wie beurteilt die Verwaltung die Aussagen des Umweltbundesamtes bezüglich der geringen Aus-
wirkungen auf den Verkehrsfluss von Tempo 30 auf Hauptstraßen, und wie wirkt sich die verän-
derte Lärmberechnung (0746/2024) auf diese Beurteilung und das Ergreifen weiterer Schritte 
aus?  
 
 
Begründung: 
 
In der aktuellen Presse wird immer häufiger von Anwohnenden gesprochen, die gegen die Geschwindig-
keitsrichtlinien in ihrem Viertel klagen. Hinzu kommen verschiedene Gerichtsurteile, die Zone 30 bei 
Lärmüberschreitung fordern. Angesicht der immensen Lärmbelastung durch Autos (siehe verlinkte Lärm-
karte) fragen wir die Verwaltung nach ihrer Einschätzung zur aktuellen rechtlichen Lage. Unter welcher 
Voraussetzung müssen Lärmgutachten und/oder Verkehrsgutachten erstellt werden, um Tempo 30 km/h 
bzw. 50 km/h zu begründen? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

23.04.2024 Verkehrsausschuss
TOP 5.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0486/2024
Typ
Volt Anfrage nach § 4
Datum
21.03.2024
Erstellt
18.03.2024 12:59