AN/0486/2024
Anfrage: Aktiver Schutz der Kölnerinnen und Kölnern vor Lärm
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Volt Anfrage nach § 4
2304 Zeichen
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.03.2024 AN/0486/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 23.04.2024 Anfrage: Aktiver Schutz der Kölnerinnen und Kölnern vor Lärm Sehr geehrter Herr Hammer, bitte setzen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verkehrsausschus- ses am 23.04.2024: Anfrage: 1. Wie viele Gerichtsverfahren bezüglich der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30km/h kamen in den letzten Jahren für die Stadt Köln auf? Bitte listen Sie alle Gerichtsverfahren, Urteile und Kos- ten auf. 2. Wie beurteilt die Verwaltung die aktuelle rechtliche Situation für das Einführen von Tempo 30 bei Lärmüberschreitung in Anbetracht des Urteils des Verwaltungsgerichts bezüglich des Kathari- nengrabens und der Option, ein Verkehrsgutachten zur Entscheidungsgrundlage zu nutzen? 3. Muss bei einer nachgewiesenen Lärmüberschreitung z.B. durch die Lärmkarten 4. Runde (2022) ein weiteres Lärmgutachten erstellt werden, um Tempo 30 einzuführen, oder muss ein Verkehrs- gutachten erstellt werden, um Tempo 50 beizubehalten? An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Ratsfraktion Volt Rathaus Spanischer Bau Rathausplatz , Zi. B 137 50667 Köln Volt@stadt-koeln.de - 2 - 4. Wie beurteilt die Verwaltung die Aussagen des Umweltbundesamtes bezüglich der geringen Aus- wirkungen auf den Verkehrsfluss von Tempo 30 auf Hauptstraßen, und wie wirkt sich die verän- derte Lärmberechnung (0746/2024) auf diese Beurteilung und das Ergreifen weiterer Schritte aus? Begründung: In der aktuellen Presse wird immer häufiger von Anwohnenden gesprochen, die gegen die Geschwindig- keitsrichtlinien in ihrem Viertel klagen. Hinzu kommen verschiedene Gerichtsurteile, die Zone 30 bei Lärmüberschreitung fordern. Angesicht der immensen Lärmbelastung durch Autos (siehe verlinkte Lärm- karte) fragen wir die Verwaltung nach ihrer Einschätzung zur aktuellen rechtlichen Lage. Unter welcher Voraussetzung müssen Lärmgutachten und/oder Verkehrsgutachten erstellt werden, um Tempo 30 km/h bzw. 50 km/h zu begründen? Mit freundlichen Grüßen gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0486/2024
- Typ
- Volt Anfrage nach § 4
- Datum
- 21.03.2024
- Erstellt
- 18.03.2024 12:59