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AN/0073/2024

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Mehr Freiheit und Sicherheit auf den Bürgersteigen – Neuordnung der Abstellmöglichkeiten für E-Roller

Antrag nach § 3 BV4 (Grüne) 16.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 29.01.2024, TOP 8.1

Antrag nach § 3 (Grüne BV4)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV4)

4916 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister  
Volker Spelthann 
Im Hause 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0073/2024 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2024 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Mehr Freiheit und Sicherheit auf 
den Bürgersteigen – Neuordnung der Abstellmöglichkeiten für E-Roller 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt folgenden Änderungsantrag für die 
Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 31. Januar 2024: 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, die Abstellmöglichkeiten für E-Roller und 
andere Elektrokleinstfahrzeuge neu zu regeln. Statt das Parken von E-Rollern im 
gesamten Stadtgebiet auf Bürgersteigen zu erlauben, solange diese nicht andere 
Verkehrteilnehmer*innen behindern, soll das Abstellen nur noch in definierten 
Abstellstationen möglich sein. Diese Abstellstationen werden vorab definiert und sind 
virtuell in den jeweiligen Apps der E-Roller-Sharing-Anbieter abruf bar. Durch 
technische Einschränkungen werden die E-Roller-Nutzer*innen daran gehindert, die 
Fahrzeuge außerhalb der definierten Bereiche abzustellen. Mögliche Abstellstationen 
können dabei bereits vorhandene Fahrradabstellanlagen oder besonders 
gekennzeichnete Bereiche auf breiten Bürgersteigen und Plätzen oder ehemaligen 
Auto-Parkflächen sein. Dazu soll der Stadtbezirk Ehrenfeld zunächst als 
Versuchsgebiet ausgewiesen werden, in dem die neue Regelung erstmals ein Jahr 
lang erprobt wird. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld ist dabei in die Entscheidung über 
geeignete Abstellflächen einzubeziehen. Bei positivem Ergebnis der neuen Regelung 
soll diese auch auf alle anderen Stadtbezirke übertragen werden, insofern die 
jeweilige Bezirksvertretung zustimmt.  
 
  
 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
 
Bezirksvertretung Köln-Ehrenfeld 
Ehrenfeld - Neuehrenfeld - Bickendorf/ 
Ossendorf - Bocklemünd-Mengenich - 
Vogelsang 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Str. 419-421 
50825 Köln 
Tel./Fax: 0221/22194-309 
Email: gruene-bv4@stadt-koeln.de 
www.gruenekoeln.de/Bezirk4 
  
clasen@netcologne.de

- 2 - 
Begründung: 
E-Roller sind besonders bei jungen Menschen sehr beliebt und die neue Form der 
Mobilität stellt zweifelsohne eine Bereicherung dar. Allerdings sorgt das „wilde“ 
Abstellen von E-Rollern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen immer wieder zurecht 
für Unmut bei Fußgänger*innen und Radfahrenden. Denn häufig werden die Roller 
mitten auf dem Geh- oder Radweg abgestellt oder sogar hingelegt, sodass sie ein 
Hindernis oder gar eine Gefährdung insbesondere für Menschen mit Behinderungen 
darstellen. Viele Städte wehren sich mittlerweile gegen diesen Missstand, dem 
offensichtlich nicht oder nicht ausreichend durch die verantwortlichen Sharing-
Anbieter abgeholfen wird. 
Paris hat deshalb Elektrokleinstfahrzeuge seit dem 1. September 2023 ganz aus 
dem Stadtgebiet verbannt. Andere Städte wie beispielsweise Düsseldorf oder Sevilla 
gehen einen anderen Weg: neben dem durch technische Einschränkungen 
umgesetzten Verbot der Nutzung im Umkreis von Fußgängerzonen, Parks und in der 
Nähe historischer Stätten können E-Roller auch nur in besonders definierten Zonen 
abgestellt werden. Diese lassen sich in der jeweiligen App des Sharing-Anbieters 
identifizieren. Durch GPS-Ortung wird sichergestellt, dass die Fahrzeuge nicht 
außerhalb dieser Zonen abgestellt werden können, d.h. die Miete kann nicht beendet 
werden, solange sich der Roller nicht in einer entsprechenden Zone befindet. Dies 
führt dazu, dass keine Roller mehr wild auf Geh- und Radwegen abgestellt werden, 
sondern sich geordnet an zentralen Punkten befinden. Dies ist nicht nur von Vorteil 
für die Sharing-Anbieter, die sich nicht mehr auf die Suche nach verstreut parkenden 
E-Rollern begeben müssen, sondern auch für die Kund*innen, die verlässlicher freie 
Roller finden können. Düsseldorf hat dafür die Sondernutzungserlaubnis der Sharing-
Anbieter entsprechend geändert, die Stadt Köln könnte ebenso verfahren. 
Denn auch für Köln wäre eine solche neue Regelung von Vorteil, deshalb sollte sie 
zunächst im Stadtbezirk Ehrenfeld erprobt und dann ggfs. auf das gesamte 
Stadtgebiet ausgeweitet werden. Da eine solche Änderung zuständigkeitshalber nur 
vom Stadtrat beschlossen werden kann, bittet die Bezirksvertretung Ehrenfeld 
darum, dass der Rat entsprechend tätig wird. Alternativ könnte auch die Verwaltung 
eine Vorlage dazu machen, die unter Einbeziehung der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
möglichst flächendeckend im Stadtbezirk entsprechende Abstellzonen für E-Roller 
definiert und dem Verkehrsausschuss sowie der BV zur Beschlussfassung vorlegt. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Luise Themann Bettina Tull 
Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

29.01.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0073/2024
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (Grüne)
Datum
16.01.2024
Erstellt
16.01.2024 07:11