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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Mehr Freiheit und Sicherheit auf den Bürgersteigen – Neuordnung der Abstellmöglichkeiten für E-Roller

Antrag nach § 3 BV4 (Grüne) AN/0073/2024 vom 16.01.2024

Stand: Am 29.01.2024 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.

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  • Antrag nach § 3 (Grüne BV4)

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    Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Im Hause Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0073/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2024 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Mehr Freiheit und Sicherheit auf den Bürgersteigen – Neuordnung der Abstellmöglichkeiten für E-Roller Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt folgenden Änderungsantrag für die Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 31. Januar 2024: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, die Abstellmöglichkeiten für E-Roller und andere Elektrokleinstfahrzeuge neu zu regeln. Statt das Parken von E-Rollern im gesamten Stadtgebiet auf Bürgersteigen zu erlauben, solange diese nicht andere Verkehrteilnehmer*innen behindern, soll das Abstellen nur noch in definierten Abstellstationen möglich sein. Diese Abstellstationen werden vorab definiert und sind virtuell in den jeweiligen Apps der E-Roller-Sharing-Anbieter abruf bar. Durch technische Einschränkungen werden die E-Roller-Nutzer*innen daran gehindert, die Fahrzeuge außerhalb der definierten Bereiche abzustellen. Mögliche Abstellstationen können dabei bereits vorhandene Fahrradabstellanlagen oder besonders gekennzeichnete Bereiche auf breiten Bürgersteigen und Plätzen oder ehemaligen Auto-Parkflächen sein. Dazu soll der Stadtbezirk Ehrenfeld zunächst als Versuchsgebiet ausgewiesen werden, in dem die neue Regelung erstmals ein Jahr lang erprobt wird. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld ist dabei in die Entscheidung über geeignete Abstellflächen einzubeziehen. Bei positivem Ergebnis der neuen Regelung soll diese auch auf alle anderen Stadtbezirke übertragen werden, insofern die jeweilige Bezirksvertretung zustimmt. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bezirksvertretung Köln-Ehrenfeld Ehrenfeld - Neuehrenfeld - Bickendorf/ Ossendorf - Bocklemünd-Mengenich - Vogelsang Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Str. 419-421 50825 Köln Tel./Fax: 0221/22194-309 Email: gruene-bv4@stadt-koeln.de www.gruenekoeln.de/Bezirk4 clasen@netcologne.de - 2 - Begründung: E-Roller sind besonders bei jungen Menschen sehr beliebt und die neue Form der Mobilität stellt zweifelsohne eine Bereicherung dar. Allerdings sorgt das „wilde“ Abstellen von E-Rollern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen immer wieder zurecht für Unmut bei Fußgänger*innen und Radfahrenden. Denn häufig werden die Roller mitten auf dem Geh- oder Radweg abgestellt oder sogar hingelegt, sodass sie ein Hindernis oder gar eine Gefährdung insbesondere für Menschen mit Behinderungen darstellen. Viele Städte wehren sich mittlerweile gegen diesen Missstand, dem offensichtlich nicht oder nicht ausreichend durch die verantwortlichen Sharing- Anbieter abgeholfen wird. Paris hat deshalb Elektrokleinstfahrzeuge seit dem 1. September 2023 ganz aus dem Stadtgebiet verbannt. Andere Städte wie beispielsweise Düsseldorf oder Sevilla gehen einen anderen Weg: neben dem durch technische Einschränkungen umgesetzten Verbot der Nutzung im Umkreis von Fußgängerzonen, Parks und in der Nähe historischer Stätten können E-Roller auch nur in besonders definierten Zonen abgestellt werden. Diese lassen sich in der jeweiligen App des Sharing-Anbieters identifizieren. Durch GPS-Ortung wird sichergestellt, dass die Fahrzeuge nicht außerhalb dieser Zonen abgestellt werden können, d.h. die Miete kann nicht beendet werden, solange sich der Roller nicht in einer entsprechenden Zone befindet. Dies führt dazu, dass keine Roller mehr wild auf Geh- und Radwegen abgestellt werden, sondern sich geordnet an zentralen Punkten befinden. Dies ist nicht nur von Vorteil für die Sharing-Anbieter, die sich nicht mehr auf die Suche nach verstreut parkenden E-Rollern begeben müssen, sondern auch für die Kund*innen, die verlässlicher freie Roller finden können. Düsseldorf hat dafür die Sondernutzungserlaubnis der Sharing- Anbieter entsprechend geändert, die Stadt Köln könnte ebenso verfahren. Denn auch für Köln wäre eine solche neue Regelung von Vorteil, deshalb sollte sie zunächst im Stadtbezirk Ehrenfeld erprobt und dann ggfs. auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden. Da eine solche Änderung zuständigkeitshalber nur vom Stadtrat beschlossen werden kann, bittet die Bezirksvertretung Ehrenfeld darum, dass der Rat entsprechend tätig wird. Alternativ könnte auch die Verwaltung eine Vorlage dazu machen, die unter Einbeziehung der Bezirksvertretung Ehrenfeld möglichst flächendeckend im Stadtbezirk entsprechende Abstellzonen für E-Roller definiert und dem Verkehrsausschuss sowie der BV zur Beschlussfassung vorlegt. Mit freundlichen Grüßen Luise Themann Bettina Tull Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf

  1. 29.01.2024

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 8.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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