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AN/0029/2025

Änderungsantrag betreffend TOP 6.1, Antrag des FachAK 1 AN/1521/2024 „Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von interkulturellen Zentren“

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 13.01.2025

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 21.01.2025

Änderungsantrag zum TOP 6.1, Antrag des FachAK 1 AN/1521/2024 „Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von interkulturellen Zentren“

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Änderungsantrag zum TOP 6.1, Antrag des FachAK 1 AN/1521/2024 „Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von interkulturellen Zentren“

2104 Zeichen

Grün-Offene Liste (GOL)        13.01.2025 
     
 
An den Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn T ayfun Keltek 
 
An die Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Frau Dr. Gülşen Dikbaş 
 
 
Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 21.01.2025 
 
Änderungsantrag zum TOP 6.1, Antrag des FachAK 1 AN/1521/2024 „Einrichtung 
einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Richtlinie zur Anerkennung und 
Förderung von interkulturellen Zentren“ 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,  
wir bitten Sie, den folgenden Änderungsantrag auf die T agesordnung der Sitzung des 
Integrationsrates am 21.01.2025 zu setzen.  
Beschluss:  
Die Geschäftsführung der Interkulturellen Zentren wird gebeten eine Arbeitsgruppe 
aus dem Arbeitskreis der Interkulturellen Zentren zu initiieren und sie mit der 
Erarbeitung von Änderungsvorschlägen zur Überarbeitung der Richtlinie zur 
Anerkennung und Förderung der Interkulturellen Zentren zu beauftragen. Die 
entstehende Arbeitsgruppe soll ihr Arbeitsergebnisse im Laufe des Jahres 2025 durch 
einen partizipativen Ansatz mit allen anerkannten Zentren abstimmen.  
Der Überarbeitungsentwurf wird Ende 2025 an die im Antrag unter TOP 6.1. 
einzurichtende Arbeitsgruppe überreicht, so dass diese die letzte Abstimmung einer 
geänderten Richtlinie vornehmen kann. Das Arbeitsergebnis wird vorab auch im AK 2 
des Integrationsrates vorgestellt und diskutiert.  
Die im Ursprungsantrag einzurichtende Arbeitsgruppe wird nicht nur mit einer Person 
aus den Interkulturel len Zentren besetzt, sondern mit  vier Personen aus den 
Interkulturellen Zentren, jeweils eine Person aus einem größeren und einem mittleren 
Interkulturellen Zentrum und zwei Personen aus kleinen Interkulturellen Zentren. 
Letztere Position soll mit zwei Personen besetzt sein, damit sie sich abwechseln 
können, da die kleinen Zentren ehrenamtlich geführt werden und weniger Ressourcen 
haben, um an diesem Prozess mitzuwirken.  
Begründung:  
Erfolgt mündlich 
Mit freundlichen Grüßen, 
GOL - Dorsa Billstein, Ahmet Edis und Elizaveta Khan

Beratungsverlauf (1)

21.01.2025 Integrationsrat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0029/2025
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
13.01.2025
Erstellt
13.01.2025 15:37