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Änderungsantrag betreffend TOP 6.1, Antrag des FachAK 1 AN/1521/2024 „Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von interkulturellen Zentren“

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat AN/0029/2025 vom 13.01.2025

Stand: Am 21.01.2025 im Integrationsrat endgültig zurückgezogen.

Dokumente

  • Änderungsantrag zum TOP 6.1, Antrag des FachAK 1 AN/1521/2024 „Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von interkulturellen Zentren“

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    Grün-Offene Liste (GOL) 13.01.2025 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn T ayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Frau Dr. Gülşen Dikbaş Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 21.01.2025 Änderungsantrag zum TOP 6.1, Antrag des FachAK 1 AN/1521/2024 „Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von interkulturellen Zentren“ Sehr geehrter Herr Vorsitzender, wir bitten Sie, den folgenden Änderungsantrag auf die T agesordnung der Sitzung des Integrationsrates am 21.01.2025 zu setzen. Beschluss: Die Geschäftsführung der Interkulturellen Zentren wird gebeten eine Arbeitsgruppe aus dem Arbeitskreis der Interkulturellen Zentren zu initiieren und sie mit der Erarbeitung von Änderungsvorschlägen zur Überarbeitung der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung der Interkulturellen Zentren zu beauftragen. Die entstehende Arbeitsgruppe soll ihr Arbeitsergebnisse im Laufe des Jahres 2025 durch einen partizipativen Ansatz mit allen anerkannten Zentren abstimmen. Der Überarbeitungsentwurf wird Ende 2025 an die im Antrag unter TOP 6.1. einzurichtende Arbeitsgruppe überreicht, so dass diese die letzte Abstimmung einer geänderten Richtlinie vornehmen kann. Das Arbeitsergebnis wird vorab auch im AK 2 des Integrationsrates vorgestellt und diskutiert. Die im Ursprungsantrag einzurichtende Arbeitsgruppe wird nicht nur mit einer Person aus den Interkulturel len Zentren besetzt, sondern mit vier Personen aus den Interkulturellen Zentren, jeweils eine Person aus einem größeren und einem mittleren Interkulturellen Zentrum und zwei Personen aus kleinen Interkulturellen Zentren. Letztere Position soll mit zwei Personen besetzt sein, damit sie sich abwechseln können, da die kleinen Zentren ehrenamtlich geführt werden und weniger Ressourcen haben, um an diesem Prozess mitzuwirken. Begründung: Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen, GOL - Dorsa Billstein, Ahmet Edis und Elizaveta Khan

Beratungsverlauf

  1. 21.01.2025

    Integrationsrat

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig zurückgezogen

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