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1171/2019

SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH: Unterschwellenvergabe

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.06.2019

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Ratsbeschluss vom 22.06.2006

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Anlage 2 Schreiben RPA vom 19.03.19

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Beschlussvorlage Rat

5103 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1171/2019 
Freigabedatum  21.06.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH: Unterschwellenvergabe 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln begrüßt den seitens der Geschäftsführung der SBK entwickelten Vorschlag 
zur Anwendung unternehmenseigener vergaberechtlichen Bestimmungen. An dem bereits bei Aus-
gründung bekundeten Willen, größerer Freiräume in den Vergabeverfahren für die SBK wird damit 
weiterhin festgehalten.  
 
Der Rat der Stadt Köln weist daher den Gesellschaftervertreter unter Aufhebung von Ziff. 5.a des 
Ratsbeschlusses vom 22.06.2006 (Vorlagen-Nr. 0891/006) an, die im Jahr 2006 erteilte Weisung an 
die Geschäftsführung der SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH zur Anwendung der 
Vergaberichtlinien der Stadt Köln aufzuheben. 
 
 
 
Finanzausschuss 08.07.2019 
Rat 09.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Der Rat beauftragte mit Beschluss vom 22.06.2006 (dort Ziff. 5.a) im Rahmen der Ausgründung der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentren für Senioren und Behinderte der Stadt Köln in das jetzige 
100%ige städtische Tochterunternehmen Sozial-Betriebe-Köln gGmbH (SBK) den Gesellschaftsver-
treter der Stadt Köln, die Geschäftsführung der SBK anzuweisen, die Vergaberichtlinien der Stadt 
Köln in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.  
 
Bei seiner vg. Entscheidung hatte der Rat höhere als bei der Stadt geltende Wertgrenzen für Aus-
schreibungen festgelegt, um mögliche Wettbewerbsnachteile für die SBK zu vermeiden, d.h.:  
 Beschränkte Ausschreibungen nach VOL und VOB: ab 50.000 € netto 
 Öffentliche Ausschreibungen nach VOL und VOB: ab 200.000 € netto 
 Vergaben nach VOF: ab 200.000 € netto 
 
In der damaligen Begründung heißt es:  
„Die Anwendung der allgemeinen Vergaberegelungen der Stadt Köln führt zu einem Verwaltungs-
mehraufwand, der erhebliche personelle Kapazitäten bindet. In den Vergütungsvereinbarungen mit 
den Kostenträgern findet dies keine Berücksichtigung, so dass hierdurch ein Wettbewerbsnachteil 
entsteht. Im Rahmen der GmbH-Lösung sind Vergaberegelungen leichter möglich, die die rechtlichen 
Vorgaben erfüllen, jedoch Freiräume eröffnen, die zum einen wirtschaftliche Betriebsabläufe im Ver-
fahren als auch bessere Ergebnisse ermöglichen“. 
 
Die vg. Wertgrenzen wurden seit vielen Jahren nicht angepasst und erfüllen aufgrund inzwischen 
geänderter Gesetze und Richtlinien, wie der Kölner Vergabeordnung – KVO, nicht mehr das damals 
bezweckte Ziel, der SBK höhere Freiräume einzuräumen. Darüber hinaus gelten für die SBK – anders 
als für branchengleiche Unternehmen am Markt – ohnehin eine Vielzahl weiterer, zusätzlich einzuhal-
tender Vergaberegelungen wie das auf Landesebene in Kraft getretene „Gesetz über die Sicherung 
von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – 
TVgG NRW“. Angesichts des damit ohnehin verbundenen Verwaltungsmehraufwands und Wettbe-
werbsnachteilen und da der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW zu den 
Vergabegrundsätzen für Gemeinden nach § 25 Gemeindehaushaltsverordnung NRW vom 
06.12.2012 nach Nr. 1.2 kommunal beherrschende Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechts-
form des privaten Rechts explizit von der Anwendung ausnimmt, hat die Geschäftsführung der SBK 
den Vorschlag für interne Vergaberichtlinien für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen sowie 
für Bauleistungen entwickelt, die sicherstellen sollen, dass alle Vergaben 
- im Wettbewerb, 
- an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber, 
- zu angemessenen Preisen 
 
erfolgen und der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt wird. 
 
Wirtschaftlichkeitskriterien können unter anderem sein:  
- Preis, 
- Folgekosten, 
- Qualität, 
- Lebenszyklus/Haltbarkeit, 
- Aufwand/Kosten/“Einarbeitung“ neuer Vertragspartner. 
 
 
Die Geschäftsführung der SBK hat daher um eine Befreiung von den bei Gründung des Unterneh-
mens vorgegebenen Beschränkungen und Anwendung der eigenen Vergaberegelungen gebeten. 
Diese wurden dem städtischen Rechnungsprüfungsamt zur Begutachtung vorgelegt. Mit Schreiben 
vom 19.03.2019 hat das Rechnungsprüfungsamt mitgeteilt, dass gegen die von SBK gewünschte

3 
Befreiung keine Bedenken bestehen. Gleichzeitig hat das RPA darum gebeten, ihm nach Ablauf des 
Kalenderjahres jeweils eine Auflistung aller erteilten Aufträge in einer Größenordnung von mehr als 
50.000 EUR bis zum EU-Schwellenwert vorzulegen. Dies wurde seitens der SBK zugesagt.  
 
Mit dem nun zur Entscheidung vorgelegten Beschlussvorschlag würde die SBK GmbH weiterhin den 
gesetzlichen Regelungen zur Vergabe von Aufträgen unterliegen. Diese sind zurzeit: 
 das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), 
 die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), 
 das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb 
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (TVgG NRW).

Anlage 1 Ratsbeschluss vom 22.06.2006

3752 Zeichen

Auszug

aus dem Beschlussbuch des Rates der Stadt Köln

Sitzung vom 22. Juni 2006

Öffentliche Sitzung

9. Allgemeine Vorlagen

9.28 Überführung der Zentren für Senioren und Behinderte der Stadt Köln
in die SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
Ds-Nr. 0891/006

Änderungsantrag der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und FDP-Fraktion
vom 22. Juni 2006
Ds-Nr. 1010/006

Beschluss-
buch-Nr.

1513

1. Der Rat beschließt die Gründung der Sozial Betriebe Köln
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SBK gGmbH) als
gemeinnützige GmbH rückwirkend zum 01.01.2006 sowie die
Übertragung des Betriebs und des Sondervermögens der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentren für Senioren und
Behinderte der Stadt Köln auf die Gesellschaft entsprechend
der Beschlussvorlage und nach Maßgabe des
Gesellschaftsvertrages (Anlage 4). Der Beschluss steht unter
dem Vorbehalt der Zustimmung des Gesamtpersonalrates
nach 8 72 LPVG.

2. Der Rat billigt die erforderlichen Verträge gemäß den Anlagen
3 - 5 dieser Beschlussvorlage - Ausgliederungsplan (Anlage 3
ohne Anlagen) Gesellschaftsvertrag (Anlage 4 ohne Anlagen),
Überleitungstarifverträge (Anlagen 5a und 5 b ohne Anlagen).

93: Zum Geschäftsführer soll
Herr Otto B. Ludorff
bestellt werden.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte
zur Gründung der SBK gGmbH zu veranlassen und ermächtigt

die Vertreter der Verwaltung, entsprechende Erklärungen
abzugeben.

-2-

5; Der Gesellschaftervertreter wird beauftragt, die
Geschäftsführung der SBK gGmbH anzuweisen, nachstehend
aufgeführte Regelungen der Stadt Köln in der jeweils
geltenden Fassung bei der SBK gGmbH sinngemäß
anzuwenden bzw. in Abstimmung mit
14/Rechnungsprüfungsamt eigene entsprechende
Regelungen zu treffen:

a) Vergaberichtlinien der Stadt Köln mit der Maßgabe,
dass die Wertgrenzen für beschränkte
Ausschreibungen nach VOL und VOB auf 50.000 € und
für öffentliche Ausschreibungen auf 200.000 € und für
Vergaben nach VOF auf 200.000 € festgesetzt’ werden;

b) Richtlinie für das Verbot der Annahme von
Vergünstigungen bei der Stadt Köln (mit der Maßgabe,
dass die Geschäftsführung für Genehmigungen
zuständig ist);

c) Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Köln;

d) Richtlinie zur Rotation von Mitarbeitern in
korruptionsgefährdeten Bereichen;

e) Allgemeine Rahmenbedingungen für
Sponsoringleistungen im Bereich der Stadtverwaltung
Köln.

Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die
Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht,
aufgrund der steuerlichen Beurteilung der Rechtsfolgen der
Durchführung des Beschlusses durch die Finanzverwaltung oder aus
sonstigen Gründen Änderungen als notwendig und zweckmäßig
erweisen, wird der Vertreter der Stadt Köln ermächtigt, diese
Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt
dieses Beschlusses nicht verändert wird.

Der Beschluss erfolgt mit der Maßgabe folgender Änderung:

& 9 Absatz 1 des Entwurfes des Gesellschaftsvertrages der SBK
gGmbH lautet wie folgt:

(1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Dieser besteht aus 12
Mitgliedern. Ihm gehören der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm
entsandte/r Verwaltungsangehörige/r, 7 vom Rat der Stadt entsandte
Mitglieder und 4 in entsprechender Anwendung der Bestimmungen
des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im
Aufsichtsrat aus der Arbeitnehmerschaft gewählte Mitglieder an.

-3-

Dieses Verhältnis wird bei einer Änderung der Zahl der
Aufsichtsratsmitglieder beibehalten.

Abstimmungsergebnis:

Mit deutlicher Stimmenmehrheit — gegen die Stimmen der Fraktion
pro Köln und die Fraktion die Linke.Köln — zugestimmt.

Anmerkung:

Der Änderungsantrag wurde erst in der laufenden Sitzung vorgelegt.

Für gleichlautenden Auszug

Köln, den

Anlage 2 Schreiben RPA vom 19.03.19

2814 Zeichen

14 Elopadsköln > Ahl  Ülss.aoıs

14112 N Nu Herr Steinberger, ® 2 8506
143 . a Herr Vieten, @ 2 8502
201

201/2

SBK - Sozial-Betriebe- Köln GmbH
hier: Unterschwellenvergabe, Vergaberichtlinien
Bezug: Ihr Schreiben 201/2 vom 17.08.2018

Sehr geehrte Frau Döring,

mit Ihrem eingangs genannten Schreiben haben Sie darauf hingewiesen, dass die SBK gGmbH
von der Verpflichtung zur Anwendung der städtischen Vergaberegeln unterhalb der EU-
Schwellenwerte befreit werden möchte. Sie übersandten die von der SBK gGmbH Übermittelten
Entwürfe der internen Vergaberichtlinien für die Vergabe von Aufträgen für Lieferungen und Leis-
tungen bzw. Bauleistungen und baten um Prüfung und Stellungnahme, ob dem Rat auf dieser
Basis ein Beschlussvorschlag zur Befreiung der Sozial-Betriebe- Köln von der Anwendung der
städtischen Vergaberegeln vorgelegt werden könnte.

Meine Prüfung bezog sich im Wesentlichen auf die Frage, ob die Aspekte der Korruptionspräven-
tion und des Mitarbeiterschutzes in dieser Richtlinie ausführlich gewürdigt wurden bzw. welche
weiteren Maßnahmen für eine intensivere Berücksichtigung dieser Aspekte in Betracht kämen.

Diese Prüfung bezog sich sowohl auf den Bereich der Lieferungen und Leistungen als auch der
Bauleistungen. Ein wesentliches Risikopotential ging nach meiner Meinung von der nicht beste-
henden funktionalen Trennung von Bedarfsstellen und Vergabestelle aus:

- Die Abteilungen bzw. Häuser melden zwar ihren Bedarf beispielsweise an den Bereich
„Wirtschaft/ Einkauf“. Die Leistungsbeschreibung wird aber nicht — wie in dem städti-
schen Vergabekonzept vorgesehen — von der Fachabteilung erarbeitet sondern von
dem Bereich Wirtschaft/ Einkauf, der dann anschließend auch das Vergabeverfahren
durchführt.

In einem Gespräch mit zwei Vertreterinnen und einem Vertreter der SBK gGmbH wurde diese
Problematik erörtert. Die Mitarbeitenden der SBK gGmbH wiesen darauf hin, dass eine solche
Umstrukturierung angesichts der vorhandenen personellen Ressourcen nicht realisierbar sei.
Nach reiflicher Überlegung ist das Rechnungsprüfungsamt — angesichts der in den internen
Vergaberichtlinien der SBK gGmbH enthaltenen Kontrollmechanismen - zu der Auffassung ge-
langt, dass eine weitest gehende Korruptionsprävention und auch ein umfassender Mitarbeiter-
schutz gewährleistet ist.

Es bestehen daher im Unterschwellenbereich seitens des Rechnungsprüfungsamtes keine Be-
denken gegen eine Befreiung der SBK GmbH von den städtischen Vergaberegelungen. Im Be-
reich der Lieferungen und Leistungen bitte ich Sie, mir nach Ablauf des Kalenderjahres jeweils
eine Auflistung aller erteilten Aufträge in einer Größenordnung von mehr als 50.000 € bis zum
EU-Schwerllenwert vorzulegen.

Im Bereich oberhalb des Schwellenwertes gelten die bisherigen Regelungen unverändert fort.
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (2)

08.07.2019 Finanzausschuss
TOP 10.31 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.07.2019 Rat
TOP 10.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

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Details

Aktenzeichen
1171/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.06.2019
Erstellt
27.03.2019 14:49