KDigital 11/2023
Anfrage der CDU-Fraktion zum Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen im Schulunterricht vom 30.03.2023 - offene Fragen aus der Sitzung vom 28.04.2023
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Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung (CDU_Anfrage_KI-Systeme im Schulunterricht)
3396 Zeichen
An den Vorsitzenden der
Kommission für Digitalisierung
Herrn Bert Moll
5. Sitzung der Kommission für Digitalisierung am 28. April 2023
Sehr geehrter Herr Moll,
zur Sitzung der Kommission für Digitalisierung am 28. April 2023 stellen wir folgende Anfrage:
Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen im Schulunterricht
Textgeneratoren, die auf künstlicher Intelligenz (KI) basieren, sind in der Lage, Texte in einer Qualität
zu erzeugen, dass oftmals nicht zu erkennen ist, ob sie von einem Menschen produziert wurden oder
nicht.
Ein Beispiel hierfür ist „ChatGBT“. „ChatGBT“ ist ein Chatbot, der in verschiedenen Sprachen Fragen
beantworten, Texte zusammenfassen oder bewerten, Gedichte oder auch Computerprogramme
schreiben, Texte übersetzen oder MultipleChoice -Tests erstellen kann sowie vieles mehr.
Bemerkenswert ist, dass ChatGPT in der Lage ist, auch Zusammenhänge zwischen
aufeinanderfolgenden Texteingaben zu berücksichtigen, sodass der Eindruck einer Unterhaltung
entsteht.
Seitdem im Februar 2023 die Nutzung von Textgenerierungs-KI im Unterricht vom Ministerium für
Schule und Bildung des Landes Nordrhein -Westfalen positiv bewertet wurde, ergeben sich viele
Fragen bei Lehrerinnen und Lehrern für den schulischen Alltag. Diese betreffen beispielsweise die
zulässige Einbindung von KI-Systemen in den Unterricht im Kontext datenschutzrechtlicher Fragen.
Die Umsetzung der digitalen Technologie soll im Regierungsbezirk Köln weiter
umgesetzt und forciert werden. Hierzu gehört auch die Verbesserung der digitalen Infrastruktur an
Schulen.
Um Schülerinnen und Schüler somit im Umgang textbasierter KI-Systeme zu unterrichten und ihnen
Möglichkeiten der Anwendung zu vermitteln, ist die CDU-Fraktion der Meinung, dass für eine gleiche
Qualität der Inhaltsvermittlung über die im Handlungsleitfaden des Ministeriums genannten
individuellen Möglichkeiten des Einsatzes v on textbasierenden KI-Systemen im Unterricht weitere,
zusätzlich Bemühungen notwendig sind.
In diesem Zusammenhang fragen wir:
1. Ist es geplant, die Schulen in NRW mit zusätzlichen Finanzmitteln, Personal oder einer
zentralen Steuerung beim Einsatz von t extbasierenden KI -Systemen im Unterricht zu
unterstützen.
2. Wie wird der Einsatz von textbasierenden KI-Systemen künftig gemessen und geprüft, damit
eine schulen- und lehrerunabhängige Qualitätssicherung stattfinden kann.
3. Wie wird, z. B. im Rahmen einer Expe rimentierklausel, möglich gemacht, die Nutzung von
textbasierten KI-Systemen im Unterricht zu forcieren?
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Fraktionsvorsitzender
Stefan Götz , CDU
Tel.: 0221/ 1395446 Telefax: 0221/ 1395451
E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de
Köln, 30. März 2023
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4. Welche Maßnahmen sind geplant, um den kritischen Umgang mit textgenerierenden KI -
Systemen zu fördern?
5. Microsoft integriert aktuell KI in seine Office P rodukte. Da Teams und MS Office in
nordrheinwestfälischen Schulen zum Einsatz kommt, gehen wir davon aus, dass die KI -
Variante von Office/Teams auch weiterhin nutzbar sein wird. Unterzieht das Land Nordrhein-
Westfalen die dann neuen Microsoft Produkte eine r datenschutzrechtlichen Prüfung zum
Einsatz in Schulen?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Götz Hans-Joachim Ewald
(Fraktionsvorsitzender) (Mitglied der CDU-Fraktion)
Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung (Anfrage der CDU-Fraktion zum Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen im Schulunterricht vom 30.03.2023 - offene Fragen aus der Sitzung vom 28.04.2023)
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Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung - öffentlich - KDigital 11/2023 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr Nachtkamp und Frau Schmitz Telefon 0221-147-2362 und 0221-147-2431 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 26.09.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Kommission für Digitalisierung 20.10.2023 9.1 zur Kenntnis TOP: Anfrage der CDU-Fraktion zum Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen im Schulunter- richt vom 30.03.2023 - offene Fragen aus der Sitzung vom 28.04.2023 Beschlussvorschlag: Die Kommission für Digitalisierung nimmt die Antwort zur Kenntnis. Erläuterungen: Zu der Anfrage „Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen im Schulunterricht“ der CDU- Fraktion im Regionalrat nimmt das Dezernat 46 wie folgt Stellung: Am 23.03.2023 wurde der "Handlungsleitfaden zum Umgang mit textgenerierenden KI-An - wendungen" vom MSB veröffentlicht: https://www.schulministerium.nrw/23022023-handlungsleitfaden-zum-umgang-mit-textge- nerierenden-ki-anwendungen Begleitend haben die Schulen des Landes durch die Qualitäts- und Unterstützungsagentur (QUA-LiS) ein Vertiefungsangebot für die eigene Unterrichtsentwicklung in Form eines Moodle-Kurses erhalten. Die vielfältigen Informationen sind on demand zugänglich und ge- ben Hinweise und Anregungen für die Möglichkeiten einer schulische Nutzung: https://402000.logineonrw-lms.de/course/view.php?id=123 https://www.qua-lis.nrw.de/qualis/aktuelles/moodle-kurs-zu-textgenerierende-ki-anwendun- gen-z.b.-chatgpt-in-schule-und-unterricht.html Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung KDigital 11/2023 Seite 2 von 2 Die Medienberaterinnen und Medienberater aller Regierungsbezirke wurden Anfang März in einer landesweiten Veranstaltung über die Beratungsperspektiven auf diesem Feld infor- miert. (Medienberatende sind eine Beratungsressource, auf die alle Schulen vor Ort für Ihre Pro - zesse der Schul- und Unterrichtsentwicklung zugreifen können. In der Beratung geht es also vorrangig um systembezogene pädagogisch-didaktische Fragen der Einzelschule, s. auch: https://bass.schul-welt.de/19396.htm ) In diesem Kontext bewegen sich die zuständigen Mitarbeiter*Innen des Dezernates 46 im - mer in dem Feld des zur Zeit Möglichen. Dieses definieren der Daten- und Persönlichkeits- rechteschutz genauso wie Ausstattungsstände von Schulen oder Konditionen der Nutzung relevanter Anwendungen. Im Übrigen verfügen Bezirksregierungen nicht über eigene finanzielle oder personelle Res- sourcen, die zur Unterstützung eines Themenfeldes wie der schulischen KI innerhalb des Regierungsbezirkes vergeben werden könnten. Auch schulrechtliche Rahmensetzungen oder Maßnahmen der Qualitätssicherung werden landesweit geregelt und umgesetzt. Ergänzend nimmt das Dezernat 48 der Bezirksregierung Köln wie folgt Stellung: Nach derzeitigem Wissenstand im Dezernat 48 der Bezirksregierung Köln ist seitens Micro- soft noch gar nicht entschieden, ob die Funktion überhaupt in die Pakete integriert wird. Die Funktion (KI) heißt Copilot 365 und ist im Moment nur für Unternehmen in den USA und zu nicht unerheblichen Lizenzkosten verfügbar. Sollte dieses Preismodell zukünftig in dieser Form auf Deutschland oder Europa übertragen werden, ist fraglich, ob die Schulträger bereit sind, diese Kosten zu übernehmen. Deshalb geht das Dezernat 48 davon aus, dass die Software, die an den Schulen genutzt wird, in absehbarer Zeit keine KI-Integration aufwei - sen wird. Im Übrigen prüft die Bezirksregierung Köln nicht die datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit von Softwareprodukten. Dies ist Aufgabe des Landesbeauftragten für Datenschutz und In - formationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI)." Anlage(n): 1. CDU_Anfrage_KI-Systeme im Schulunterricht
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- KDigital 11/2023
- Typ
- Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung
- Datum
- 20.10.2023
- Erstellt
- 28.09.2023 13:49