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KDigital 11/2023

Anfrage der CDU-Fraktion zum Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen im Schulunterricht vom 30.03.2023 - offene Fragen aus der Sitzung vom 28.04.2023

Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung 20.10.2023

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Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung (Anfrage der CDU-Fraktion zum Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen im Schulunterricht vom 30.03.2023 - offene Fragen aus der Sitzung vom 28.04.2023)

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Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung (CDU_Anfrage_KI-Systeme im Schulunterricht)

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Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung (Anfrage der CDU-Fraktion zum Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen im Schulunterricht vom 30.03.2023 - offene Fragen aus der Sitzung vom 28.04.2023)

3820 Zeichen

Seite 1 von 2 
Sitzungsvorlage Kommission 
Digitalisierung 
- öffentlich - 
KDigital 11/2023 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Herr Nachtkamp und 
Frau Schmitz 
Telefon 0221-147-2362 und 
0221-147-2431 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 26.09.2023 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Kommission für Digitalisierung 20.10.2023 9.1 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der CDU-Fraktion zum Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen im Schulunter-
richt vom 30.03.2023 - offene Fragen aus der Sitzung vom 28.04.2023 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Kommission für Digitalisierung nimmt die Antwort zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Zu der Anfrage „Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen im Schulunterricht“ der CDU-
Fraktion im Regionalrat nimmt das Dezernat 46 wie folgt Stellung: 
 
Am 23.03.2023 wurde der "Handlungsleitfaden zum Umgang mit textgenerierenden KI-An -
wendungen" vom MSB veröffentlicht: 
https://www.schulministerium.nrw/23022023-handlungsleitfaden-zum-umgang-mit-textge-
nerierenden-ki-anwendungen  
  
Begleitend haben die Schulen des Landes durch die Qualitäts- und Unterstützungsagentur 
(QUA-LiS) ein Vertiefungsangebot für die eigene Unterrichtsentwicklung in Form eines 
Moodle-Kurses erhalten. Die vielfältigen Informationen sind on demand zugänglich und ge-
ben Hinweise und Anregungen für die Möglichkeiten einer schulische Nutzung: 
https://402000.logineonrw-lms.de/course/view.php?id=123  
https://www.qua-lis.nrw.de/qualis/aktuelles/moodle-kurs-zu-textgenerierende-ki-anwendun-
gen-z.b.-chatgpt-in-schule-und-unterricht.html

Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung KDigital 11/2023 Seite 2 von 2 
Die Medienberaterinnen und Medienberater aller Regierungsbezirke wurden Anfang März 
in einer landesweiten Veranstaltung über die Beratungsperspektiven auf diesem Feld infor-
miert.  
(Medienberatende sind eine Beratungsressource, auf die alle Schulen vor Ort für Ihre Pro -
zesse der Schul- und Unterrichtsentwicklung zugreifen können. In der Beratung geht es also 
vorrangig um systembezogene pädagogisch-didaktische Fragen der Einzelschule, s. auch: 
https://bass.schul-welt.de/19396.htm ) 
 
In diesem Kontext bewegen sich die zuständigen Mitarbeiter*Innen des Dezernates 46 im -
mer in dem Feld des zur Zeit Möglichen. Dieses definieren der Daten- und Persönlichkeits-
rechteschutz genauso wie Ausstattungsstände von Schulen oder Konditionen der Nutzung 
relevanter Anwendungen. 
 
Im Übrigen verfügen Bezirksregierungen nicht über eigene finanzielle oder personelle Res-
sourcen, die zur Unterstützung eines Themenfeldes wie der schulischen KI innerhalb des 
Regierungsbezirkes vergeben werden könnten. Auch schulrechtliche Rahmensetzungen 
oder Maßnahmen der Qualitätssicherung werden landesweit geregelt und umgesetzt. 
 
Ergänzend nimmt das Dezernat 48 der Bezirksregierung Köln wie folgt Stellung: 
Nach derzeitigem Wissenstand im Dezernat 48 der Bezirksregierung Köln ist seitens Micro-
soft noch gar nicht entschieden, ob die Funktion überhaupt in die Pakete integriert wird. Die 
Funktion (KI) heißt Copilot 365 und ist im Moment nur für Unternehmen in den USA und zu 
nicht unerheblichen Lizenzkosten verfügbar.  Sollte dieses Preismodell zukünftig in dieser 
Form auf Deutschland oder Europa übertragen werden, ist fraglich, ob die Schulträger bereit 
sind, diese Kosten zu übernehmen. Deshalb geht das Dezernat 48 davon aus, dass die 
Software, die an den Schulen genutzt wird, in absehbarer Zeit keine KI-Integration aufwei -
sen wird. 
 
Im Übrigen prüft die Bezirksregierung Köln nicht die datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit 
von Softwareprodukten. Dies ist Aufgabe des Landesbeauftragten für Datenschutz und In -
formationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI)." 
 
Anlage(n): 
1. CDU_Anfrage_KI-Systeme im Schulunterricht

Beratungsverlauf (1)

20.10.2023 Kommission für Digitalisierung
TOP 9.1
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Details

Aktenzeichen
KDigital 11/2023
Typ
Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung
Datum
20.10.2023
Erstellt
28.09.2023 13:49