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Handlungsempfehlung für die Ostlandstraße in Köln-Weiden

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1430/2024 vom 29.05.2024

Stand: Am 17.06.2024 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.

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  • Gutachten Ostlandstraße_Hoffmann

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    Gutachten „Ostlandstraße“ Dr. Hoffmann, Philipp 1 1 Historischer Beirat der Stadt Köln zur Überprüfung der Kölner Straßennamen Hier: Ostlandstraße Die Ostlandstraße befindet sich im heutigen Stadtteil Weiden im Stadtbezirk Lindenthal. Der heutige Stadtteil Weiden wurde als Teil der Gemeinde Lövenich am 1. Januar 1975 im Rahmen der kommunalen Gebietsreform eingemeindet. 1928 wurde die Bürgermeisterei Lövenich in Amt Lövenich und 1937 in Amt Weiden umbenannt. Mit Auflösung des Amtes Weiden 1951 wurde die Gemeinde Lövenich mit dem heutigen Stadtteil Weiden bis zur Eingemeindung 1975 amtsfreie Gemeinde. Die zunächst als Oststraße benannte Straße erhielt ihre Benennung infolge eines entsprechenden Beschlusses des Hauptausschusses der Gemeinde Lövenich vom 29.04.1949. Es handelte sich um eine bislang unbenannte Planstraße im Gebiet zwischen Aachener Straße und Grüner Weg (Siedlung Bosch).1 Im Nachgang an diesen Beschluss folgt der Vorschlag des Amtsdirektors des Amtes Weiden vom 23.06.1949, die Oststraße in Ostlandstraße umzubenennen, da der Straßenname Verwirrung stifte. Begründet wurde dieser Vorschlag mit der Lage der Straße im Süden der Gemeinde. Der Empfänger vermerkte handschriftlich: „Ich halte den Vorschlag für gut, da er treffender das Ausdrückt, was gewollt ist.“ Es folgte ein erneuter Beschluss, diesmal des Rates der Gemeinde Lövenich, vom 12.09.1949. Die Oststraße in der Siedlung Bosch wurde in Ostlandstraße umbenannt.2 Die Straße wurde zwar erst 1949 benannt, die Benennung bildet aber einen Bezug auf die ehemals vom nationalsozialistischen Deutschland besetzten „Ostgebiete“. So findet sich im Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Lövenich vom 20.04.1949 auch ein klarer Bezug auf die im Zweiten Weltkrieg „abgetrennten Ostgebiete“: „Der Ausschuss schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an, in dem genannten Gebiet Straßenbezeichnungen nach den Städtenamen aus den nach dem Kriege abgetrennten Ostgebieten zu nehmen. […] In den genannten Gebiet sollen bei weiterem Ausbau einheitlich Städtenamen aus den Ostgebieten verwandt werden.“3 Neben der Oststraße bzw. Ostlandstraße sind in diesem Beschluss zudem die Breslauer Straße, die Danziger Straße und die Königsberger Straße benannt worden. Entsprechend dem Beschluss weisen auch weitere Straßen im direkten Umfeld Namen von Städten auf, die nach 1945 etwa an Polen in Folge der Festlegung der Oder-Neiße-Grenze abgetreten wurden. 1 HAStK Acc. 420, A 470: Straßenbenennungen 1949-1964. 2 HAStK Acc. 420, A 931 3 HAStK Acc. 420, A 470: Straßenbenennungen 1949-1964. Gutachten „Ostlandstraße“ Dr. Hoffmann, Philipp 2 2 Köln zeigt damit ein Phänomen, dass sich in zahlreichen Städten in Deutschland wiederspiegelt: Die Erinnerung an Flucht- und Vertreibung in Form von Straßennamen. Insbesondere die Hauptstädte der alten preußischen Provinzen finden sich in den Straßenverzeichnissen. So finden sich heute noch je über 1.000 Straßen in Deutschland mit den Namen Breslau, Königsberg, Danzig oder Stettin. Im Bereich der ehemaligen DDR finden sich diese Straßennamen kaum.4 In der Bundesrepublik setzte unmittelbar nach ihrer Gründung eine lebhafte Diskussion um das Erbe der ehemaligen Ostgebiete ein. Besonders Vertriebenenverbände setzten sich dafür ein, die „Heimat im Osten“ als Teil der sichtbaren Erinnerungskultur im Stadtbild zu verankern. Die Kommunen unterstützen diese Forderung. Eine Richtlinie des Deutschen Städtetages vom Dezember 1953 sah vor, dass pro Gemeinde „wenigstens eine bedeutsame Straße oder ein bedeutsamer Platz oder ein öffentliches Gebäude (insbesondere Schulen) oder ein Teil eines öffentlichen Gebäudes […] einen an Ostdeutschland erinnernden Namen tragen“ sollte.5 So nachvollziehbar die Erinnerung an Flucht- und Vertreibung nach dem Zweiten Weltkrieg durch Straßenbenennung nach ehemals deutschen Städten in den 1940er und 1950er Jahren erscheint, so problematisch erscheint die Benennung der Ostlandstraße. Die ursprüngliche Benennung Oststraße als allgemeine geographische Bezeichnung war in ihrem Bezug allgemeiner, aber auch klarer. Auch im Kontext der geographischen Lage der Bezugsstädte der umliegenden Straßennamen kann der Begriff „Ostland“ nur schwerlich als Sammelbegriff für Pommern, Westpreußen oder anderer ehemaliger preußischer Provinzen im Osten verstanden werden. Die Quellen geben über den konkreten geographischen Bezug keine Klarheit. So bezog sich zu Zeitpunkt der Straßenbenennung auch noch heute die Bezeichnung „Ostland“ vor allem auf das „Reichskommissariat Ostland“.6 Hauptziel der nationalsozialistischen Ostpolitik in „Reichskommissariat Ostland“, das nach dem Angriff auf die Sowjetunion von Juli 1941 bis ins Frühjahr 1945 im Baltikum und in Teilen von Belarus entstand, war die Germanisierung großer Bevölkerungsteile und die Vernichtung der jüdischen Bevölkerung. Etwa eine Millionen Jüdinnen und Juden wurden im „Reichskommissariat Ostland“ ermordet. Der Straßennamen wird daher vor allem mit dem nationalsozialistischen Vernichtungskrieg im Osten und der Ermordung großer Bevölkerungsteile in den besetzten Gebieten in Verbindung gebracht. Damit ist die 4 Vgl. Lotz, Christian: Im erinnerungspolitischen Sog. Debatten um die Erinnerung an Flucht, Vertreibung und die Ostgebiete im geteilten Deutschland, in: Zeitschrift für Ostmitteleuropa-Forschung 59/3 (2010), S. 323–343. 5 Zitiert nach: Weger, Tobias: Straßennamen, in: Scholz, Stephan u. a. (Hrsg.): Die Erinnerung an Flucht und Vertreibung. Ein Handbuch der Medien und Praktiken, Paderborn 2015, S. 409–419, hier 410. 6 Vgl. Zellhuber, Andreas: „Unsere Verwaltung treibt einer Katastrophe zu …“. Das Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete und die deutsche Besatzungsherrschaft in der Sowjetunion 1941–1945. München 2006. Sowie: Gutachten „Ostlandstraße“ Dr. Hoffmann, Philipp 3 3 Benennung ein Zeugnis für die ideologischen Kontinuitäten der NS-Zeit in die Nachkriegszeit und die junge Bundesrepublik hinein. Aufgrund des Bezugs zur nationalsozialistischen Ostpolitik und des ehemaligen „Reichskommissariats Ostland“ wird die Umbenennung der Straße empfohlen. Köln, Juli 2023 Dr. Philipp Hoffmann
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Dezernat, Dienststelle VIII/23/235/1 Vorlagen-Nummer 1430/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Handlungsempfehlung für die Ostlandstraße in Köln-Weiden Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal nimmt das Gutachten des Historischen Beirats zur Ostland- straße zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen des Umbenennungsverfah- rens eine Anwohner*innenbefragung sowie eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu einer möglichen Umbenennung der Ostlandstraße in Köln-Weiden durchzuführen. Alternativ: Die Bezirksvertretung Lindenthal nimmt das Gutachten des Historischen Beirats zur Ostland- straße zur Kenntnis und sieht von einer weiteren Veranlassung ab. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 17.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: a) Ausgangslage 2021 hat der Verwaltungsvorstand das Projekt „Umgang mit dem (post)-kolonialen Erbe Kölns“ im Amt für Integration und Vielfalt initiiert. In einem Teilprojekt „Straßennamen“ im Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster wurde ein Konzept zur Untersuchung aller Kölner Straßennamen mit postkolonialem und nati- onalsozialistischem Hintergrund erarbeitet mit dem Ziel, kritische und undemokratische Stra- ßennamen zu identifizieren und den zuständigen Bezirksvertretungen Handlungsempfehlun- gen zum Umgang mit diesen problematischen Straßennamen zu übermitteln. Die Recherche und Begutachtung wurde durch einen eigens hierfür gegründeten Historischen Beirat, beste- hend aus einem Historiker*innenteam mit nachgewiesener Fach- und Sachkompetenz, durch- geführt. Der Historische Beirat hat festgestellt, dass (Auszug aus dem Gutachten) „der Straßennamen vor allem mit dem nationalsozialistischen Vernichtungskrieg im Osten und der Ermordung gro- ßer Bevölkerungsteile in den besetzten Gebieten in Verbindung gebracht wird. Aufgrund des Bezugs zur nationalsozialistischen Ostpolitik und des ehemaligen „Reichskommissariats Ost- land“ wird die Umbenennung der Straße empfohlen.“ Mit Mitteilung (Vorlagennummer 2896/2023) wurde das Gutachten unter TOP 11.3.5 in der Sitzung vom 23.10.2023 der Bezirksvertretung Lindenthal übermittelt. Das gesamte Gutachten ist als Anlage beigefügt. b) Maßnahmen Unter Punkt 4 der Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen ist die Umbenennung von Straßen geregelt. Wenn das Anliegen besteht eine Straße umzubenennen, beauftragt die zuständige Bezirks- vertretung gemäß Punkt 4.3 der o.g. Richtlinien das Zentrale Namensarchiv mit der Prüfung des Anliegens und der Vorbereitung eines Beschlussentwurfs. Punkt 4.4 sieht vor, dass in je- dem Fall eine Anwohner*innenbefragung zu erfolgen hat und die Ergebnisse im Beschlussent- wurf darzustellen sind. Zudem hat die Bezirksvertretung die Möglichkeit, die Verwaltung mit einer Öffentlichkeitsbetei- ligung zu beauftragen, deren Ergebnisse ebenfalls in der Beschlussvorlage vorzulegen sind. Mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten alle Kölner*innen die Möglichkeit, sich zu einer möglichen Umbenennung der Straße zu positionieren und ihre Argumente für ein Für und Wi- der zu benennen. 3 Anlage Gutachten zur Ostlandstraße vom Historischen Beirat

Beratungsverlauf

  1. 17.06.2024

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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