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1430/2024

Handlungsempfehlung für die Ostlandstraße in Köln-Weiden

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 29.05.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 17.06.2024, TOP 9.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Gutachten Ostlandstraße_Hoffmann

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3447 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/235/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1430/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Handlungsempfehlung für die Ostlandstraße in Köln-Weiden  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal nimmt das Gutachten des Historischen Beirats zur Ostland-
straße zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen des Umbenennungsverfah-
rens eine Anwohner*innenbefragung sowie eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu einer möglichen 
Umbenennung der Ostlandstraße in Köln-Weiden durchzuführen. 
Alternativ: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal nimmt das Gutachten des Historischen Beirats zur Ostland-
straße zur Kenntnis und sieht von einer weiteren Veranlassung ab. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 17.06.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
a) Ausgangslage 
2021 hat der Verwaltungsvorstand das Projekt „Umgang mit dem (post)-kolonialen Erbe 
Kölns“ im Amt für Integration und Vielfalt initiiert.  
In einem Teilprojekt „Straßennamen“ im Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
wurde ein Konzept zur Untersuchung aller Kölner Straßennamen mit postkolonialem und nati-
onalsozialistischem Hintergrund erarbeitet mit dem Ziel, kritische und undemokratische Stra-
ßennamen zu identifizieren und den zuständigen Bezirksvertretungen Handlungsempfehlun-
gen zum Umgang mit diesen problematischen Straßennamen zu übermitteln. Die Recherche 
und Begutachtung wurde durch einen eigens hierfür gegründeten Historischen Beirat, beste-
hend aus einem Historiker*innenteam mit nachgewiesener Fach- und Sachkompetenz, durch-
geführt. 
 
Der Historische Beirat hat festgestellt, dass (Auszug aus dem Gutachten) „der Straßennamen 
vor allem mit dem nationalsozialistischen Vernichtungskrieg im Osten und der Ermordung gro-
ßer Bevölkerungsteile in den besetzten Gebieten in Verbindung gebracht wird. Aufgrund des 
Bezugs zur nationalsozialistischen Ostpolitik und des ehemaligen „Reichskommissariats Ost-
land“ wird die Umbenennung der Straße empfohlen.“  
Mit Mitteilung (Vorlagennummer 2896/2023) wurde das Gutachten unter TOP 11.3.5 in der 
Sitzung vom 23.10.2023 der Bezirksvertretung Lindenthal übermittelt. 
Das gesamte Gutachten ist als Anlage beigefügt. 
 
b) Maßnahmen 
Unter Punkt 4 der Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und 
Plätzen ist die Umbenennung von Straßen geregelt. 
Wenn das Anliegen besteht eine Straße umzubenennen, beauftragt die zuständige Bezirks-
vertretung gemäß Punkt 4.3 der o.g. Richtlinien das Zentrale Namensarchiv mit der Prüfung 
des Anliegens und der Vorbereitung eines Beschlussentwurfs. Punkt 4.4 sieht vor, dass in je-
dem Fall eine Anwohner*innenbefragung zu erfolgen hat und die Ergebnisse im Beschlussent-
wurf darzustellen sind. 
Zudem hat die Bezirksvertretung die Möglichkeit, die Verwaltung mit einer Öffentlichkeitsbetei-
ligung zu beauftragen, deren Ergebnisse ebenfalls in der Beschlussvorlage vorzulegen sind. 
Mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten alle Kölner*innen die Möglichkeit, sich zu einer 
möglichen Umbenennung der Straße zu positionieren und ihre Argumente für ein Für und Wi-
der zu benennen.

3 
Anlage 
Gutachten zur Ostlandstraße vom Historischen Beirat

Gutachten Ostlandstraße_Hoffmann

6342 Zeichen

Gutachten „Ostlandstraße“ Dr. Hoffmann, Philipp 1 
 
1 
 
Historischer Beirat der Stadt Köln zur Überprüfung der Kölner Straßennamen 
Hier: Ostlandstraße 
 
Die Ostlandstraße befindet sich im heutigen Stadtteil Weiden im Stadtbezirk Lindenthal. Der 
heutige Stadtteil Weiden wurde als Teil der Gemeinde Lövenich am 1. Januar 1975 im 
Rahmen der kommunalen Gebietsreform eingemeindet. 1928 wurde die Bürgermeisterei 
Lövenich in Amt Lövenich und 1937 in Amt Weiden umbenannt. Mit Auflösung des Amtes 
Weiden 1951 wurde die Gemeinde Lövenich mit dem heutigen Stadtteil Weiden bis zur 
Eingemeindung 1975 amtsfreie Gemeinde. 
Die zunächst als Oststraße benannte Straße erhielt ihre Benennung infolge eines 
entsprechenden Beschlusses des Hauptausschusses der Gemeinde Lövenich vom 
29.04.1949. Es handelte sich um eine bislang unbenannte Planstraße im Gebiet zwischen 
Aachener Straße und Grüner Weg (Siedlung Bosch).1 Im Nachgang an diesen Beschluss 
folgt der Vorschlag des Amtsdirektors des Amtes Weiden vom 23.06.1949, die Oststraße in 
Ostlandstraße umzubenennen, da der Straßenname Verwirrung stifte. Begründet wurde 
dieser Vorschlag mit der Lage der Straße im Süden der Gemeinde. Der Empfänger 
vermerkte handschriftlich: „Ich halte den Vorschlag für gut, da er treffender das Ausdrückt, 
was gewollt ist.“ Es folgte ein erneuter Beschluss, diesmal des Rates der Gemeinde 
Lövenich, vom 12.09.1949. Die Oststraße in der Siedlung Bosch wurde in Ostlandstraße 
umbenannt.2 
Die Straße wurde zwar erst 1949 benannt, die Benennung bildet aber einen Bezug auf die 
ehemals vom nationalsozialistischen Deutschland besetzten „Ostgebiete“. So findet sich im 
Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Lövenich vom 20.04.1949 auch ein klarer 
Bezug auf die im Zweiten Weltkrieg „abgetrennten Ostgebiete“: „Der Ausschuss schließt sich 
dem Vorschlag der Verwaltung an, in dem genannten Gebiet Straßenbezeichnungen nach 
den Städtenamen aus den nach dem Kriege abgetrennten Ostgebieten zu nehmen. […] In 
den genannten Gebiet sollen bei weiterem Ausbau einheitlich Städtenamen aus den 
Ostgebieten verwandt werden.“3 Neben der Oststraße bzw. Ostlandstraße sind in diesem 
Beschluss zudem die Breslauer Straße, die Danziger Straße und die Königsberger Straße 
benannt worden. Entsprechend dem Beschluss weisen auch weitere Straßen im direkten 
Umfeld Namen von Städten auf, die nach 1945 etwa an Polen in Folge der Festlegung der 
Oder-Neiße-Grenze abgetreten wurden. 
                                                           
1 HAStK Acc. 420, A 470: Straßenbenennungen 1949-1964. 
2 HAStK Acc. 420, A 931 
3 HAStK Acc. 420, A 470: Straßenbenennungen 1949-1964.

Gutachten „Ostlandstraße“ Dr. Hoffmann, Philipp 2 
 
2 
 
Köln zeigt damit ein Phänomen, dass sich in zahlreichen Städten in Deutschland 
wiederspiegelt: Die Erinnerung an Flucht- und Vertreibung in Form von Straßennamen. 
Insbesondere die Hauptstädte der alten preußischen Provinzen finden sich in den 
Straßenverzeichnissen. So finden sich heute noch je über 1.000 Straßen in Deutschland mit 
den Namen Breslau, Königsberg, Danzig oder Stettin. Im Bereich der ehemaligen DDR 
finden sich diese Straßennamen kaum.4 In der Bundesrepublik setzte unmittelbar nach ihrer 
Gründung eine lebhafte Diskussion um das Erbe der ehemaligen Ostgebiete ein. Besonders 
Vertriebenenverbände setzten sich dafür ein, die „Heimat im Osten“ als Teil der sichtbaren 
Erinnerungskultur im Stadtbild zu verankern. Die Kommunen unterstützen diese Forderung. 
Eine Richtlinie des Deutschen Städtetages vom Dezember 1953 sah vor, dass pro 
Gemeinde „wenigstens eine bedeutsame Straße oder ein bedeutsamer Platz oder ein 
öffentliches Gebäude (insbesondere Schulen) oder ein Teil eines öffentlichen Gebäudes […] 
einen an Ostdeutschland erinnernden Namen tragen“ sollte.5 
So nachvollziehbar die Erinnerung an Flucht- und Vertreibung nach dem Zweiten Weltkrieg 
durch Straßenbenennung nach ehemals deutschen Städten in den 1940er und 1950er 
Jahren erscheint, so problematisch erscheint die Benennung der Ostlandstraße. Die 
ursprüngliche Benennung Oststraße als allgemeine geographische Bezeichnung war in 
ihrem Bezug allgemeiner, aber auch klarer. Auch im Kontext der geographischen Lage der 
Bezugsstädte der umliegenden Straßennamen kann der Begriff „Ostland“ nur schwerlich als 
Sammelbegriff für Pommern, Westpreußen oder anderer ehemaliger preußischer Provinzen 
im Osten verstanden werden. Die Quellen geben über den konkreten geographischen Bezug 
keine Klarheit. So bezog sich zu Zeitpunkt der Straßenbenennung auch noch heute die 
Bezeichnung „Ostland“ vor allem auf das „Reichskommissariat Ostland“.6 Hauptziel der 
nationalsozialistischen Ostpolitik in „Reichskommissariat Ostland“, das nach dem Angriff auf 
die Sowjetunion von Juli 1941 bis ins Frühjahr 1945 im Baltikum und in Teilen von Belarus 
entstand, war die Germanisierung großer Bevölkerungsteile und die Vernichtung der 
jüdischen Bevölkerung. Etwa eine Millionen Jüdinnen und Juden wurden im 
„Reichskommissariat Ostland“ ermordet. Der Straßennamen wird daher vor allem mit dem 
nationalsozialistischen Vernichtungskrieg im Osten und der Ermordung großer 
Bevölkerungsteile in den besetzten Gebieten in Verbindung gebracht. Damit ist die 
                                                           
4 Vgl. Lotz, Christian: Im erinnerungspolitischen Sog. Debatten um die Erinnerung an Flucht, Vertreibung und die Ostgebiete 
im geteilten Deutschland, in: Zeitschrift für Ostmitteleuropa-Forschung 59/3 (2010), S. 323–343. 
5 Zitiert nach: Weger, Tobias: Straßennamen, in: Scholz, Stephan u. a. (Hrsg.): Die Erinnerung an Flucht und 
Vertreibung. Ein Handbuch der Medien und Praktiken, Paderborn 2015, S. 409–419, hier 410. 
6 Vgl. Zellhuber, Andreas: „Unsere Verwaltung treibt einer Katastrophe zu …“. Das Reichsministerium für die 
besetzten Ostgebiete und die deutsche Besatzungsherrschaft in der Sowjetunion  1941–1945. München 2006. 
Sowie:

Gutachten „Ostlandstraße“ Dr. Hoffmann, Philipp 3 
 
3 
 
Benennung ein Zeugnis für die ideologischen Kontinuitäten der NS-Zeit in die Nachkriegszeit 
und die junge Bundesrepublik hinein. 
Aufgrund des Bezugs zur nationalsozialistischen Ostpolitik und des ehemaligen 
„Reichskommissariats Ostland“ wird die Umbenennung der Straße empfohlen. 
 
Köln, Juli 2023 
 
Dr. Philipp Hoffmann

Beratungsverlauf (1)

17.06.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1430/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
29.05.2024
Erstellt
25.04.2024 13:45