3482/2023
Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen Zuschüssen zu Baumaßnahmen
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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Beschluss-Vorlage Nr. 3482/2023 Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Die Beschlussvorlage konnte wegen intensiven Abstimmungsbedarfs erst jetzt kurzfristig vorgelegt werden. Aufgrund der Förderung des Bauprojektes durch das Landesförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ ist ein sehr zeitnaher Baubeginn erforderlich, ansonsten droht der Verfall der Fördermittel.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/52 Vorlagen-Nummer 3482/2023 Freigabedatum 01.02.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschuss für den TuS Köln-Ehrenfeld 1865 e.V. für den Abriss, Neubau und die Erweiterung des Vereinsheims auf der Sportanlage Subbelrather Str. in Köln-Ehrenfeld Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 600.000,00 € im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 - Sport- förderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-4-5338 (SpA Subbelrather Str. – Errichtung eines Vereinsheims), zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den TuS Köln-Ehrenfeld 1865 e.V. für die Bau- maßnahme Neubau und Erweiterung des Vereinsheims auf der Sportanlage Subbelrather Straße in Köln-Ehrenfeld im Rahmen einer Konkretisierung des Programmbudgets „aRAP pRAP - Sportbaubeihilfe“. Sportausschuss 01.02.2024 Finanzausschuss 05.02.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 600.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 5.012 € in 2024; 30.072 €/p.a. ab 2025 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Erträge 3.012 € in 2024; 18.072 €/p.a. ab 2025 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der TuS Köln-Ehrenfeld 1865 e.V. hat zurzeit insgesamt 1.391 Mitglieder, davon sind 673 Ju- gendliche unter 18 Jahren. Dies entspricht einer Quote von 48,38 %. Der Verein ist seit mehr als 60 Jahren Mieter der Sportanlage auf dem Grundstück der Sub- belrather Straße 484 in Köln-Ehrenfeld. Die Sportanlage befindet sich im Eigentum der Stadt Köln. Auf der Sportanlage befinden sich ein Fußballplatz sowie ein Vereinsheim. Das Clubheim ist aufgrund des maroden und nicht mehr zeitgemäßen Zustands für den Ver- ein derzeit kaum noch nutzbar. Daher möchte der TuS Köln-Ehrenfeld 1865 e.V. im Wege ei- ner Vereinsbaumaßnahme das bestehende Vereinsheim abreißen und ein neues Vereinsheim errichten. Der Neubau und eine Erweiterung würden den regelmäßigen Trainings- und Spiel- betrieb aufrechterhalten. Am 21.12.2021 wurde seitens der Staatskanzlei des Landes NRW positiv über die Förderung 3 im Rahmen des Förderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ entschieden. Die Förder- summe beträgt 637.619,68 € und wurde aufgrund von angegebenen Gesamtkosten in Höhe von 980.375,66 € festgestellt. Ein Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor. Die Gesamtkosten für die geplante Vereinsbaumaßnahme stiegen seit Beginn der Planung u.a. aufgrund von Auflagen seitens des hiesigen Bauaufsichtsamtes im Rahmen der erteilten Baugenehmigung sowie aufgrund von gestiegener Preise für Baustoffe erheblich an. Die Gesamtfinanzierung erklärt der Verein mit Antrag auf Gewährung einer städtischen Bau- beihilfe vom 16.10.2023 wie folgt: Projektkosten gesamt: 1.503.595,95 € Förderung Land NRW („Moderne Sportstätte 2022“): 637.619,68 € Eigenanteil: 265.976,95 € Beantragte Fördersumme Stadt Köln: 600.000,00 € Die fachliche und preisliche Prüfung der eingereichten Kostenunterlagen hat Gesamtkosten in Höhe von 1.503.595,95 € brutto ergeben. Bei der Errichtung eines Vereinsheims kann die För- derung gemäß der Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung von Sport und Bewegung bis zu 87,5 % der anerkennungsfähigen Gesamtbaukosten, höchstens jedoch 600.000,00 € betra- gen. Der vorgesehene städtische Förderbetrag beläuft sich auf 600.000,00 €. Der TuS Köln-Ehrenfeld 1865 e.V. wird die Baumaßnahme als eigene Baumaßnahme durch- führen und seinen Eigenanteil dazu beitragen. Der Verein hat erklärt und nachgewiesen, dass unter Inanspruchnahme der vorgesehenen städtischen Förderung die Finanzierung der Ge- samtmaßnahme sichergestellt ist. Derzeit steht eine Erhöhung der Landesförderung in Höhe von rund 41.000,00 € im Raum, die die einzubringenden Eigenmittel des Vereins entspre- chend reduzieren würde. Finanzierung: Im Haushaltsplan 2023/2024, stehen im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 11- Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen bei der Finanzstelle 5200-0801-0-AZ01 (aRAP pRAP - Sportbaubeihilfe) ein Programmbudget in Höhe von 900.000 € zur Verfügung. Für den Zuschuss an den TuS Köln-Ehrenfeld 1865 e.V. zur Errichtung eines Vereinsheims können von dort investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 600.000,00 € herangezogen wer- den. Es erfolgt eine Konkretisierung aus dem Programmbudgets in entsprechender Höhe in 2024 zur Finanzstelle 5201-0801-4-5338 (SpA Subbelrather Str. – Errichtung eines Vereins- heims). Das Vereinsheim wird in Höhe der Gesamtbaukosten als Anlagevermögen bei der Stadt Köln aktiviert und entsprechend der Nutzungsdauer von 50 Jahren abgeschrieben. Als Folgeaufwendung fallen ab Fertigstellung (voraussichtlich November 2024) bilanzielle Ab- schreibungen in der Höhe von rd. 5.012 € an, die auf der Basis der Nutzungsdauer von 50 Jahren berechnet und im Teilergebnisplan des Sportamtes, Produktgruppe 0801, Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 14 – bilanzielle Abschreibungen, veran- schlagt sind. Der TuS Köln-Ehrenfeld 1865 e.V. wird die Baumaßnahme durchführen und seinen Eigenan- teil dazu beitragen. Die Finanzierung des Eigenanteils kann der Verein nachweisen. Über den Eigenanteil des TuS Köln-Ehrenfeld 1865 e.V. (265.976,95 €) sowie den Zuschuss des Lan- des NRW (mindestens 637.619,68 €) wird ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) in Höhe von 903.597 € gebildet, welcher ab Beginn der Gegenleistungsverpflichtung (voraussichtlich November 2024) über 50 Jahre ertragswirksam aufgelöst wird. Dies führt im Haushaltsjahr 2024 zu bislang im Teilergebnisplan des Sportamtes, Produktgruppe 0801- 4 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 07-sonstige ordentliche Erträge, nicht berücksichtigten Erträgen in Höhe von 3.012 €. Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungspro- zesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Aufwendungen für die Abschreibung in Höhe von 30.072 €/p.a. bzw. Erträge zur Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 18.072 €/p.a. ab dem Jahr 2025, ggfs. durch Umschichtungen, vorsehen.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Der TuS Köln-Ehrenfeld 1865 e.V. möchte auf der Sportanlage Subbelrather Straße sein Vereinsheim neu errichten. Da es sich um eine Vereinsbaumaßnahme handelt, ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht durchzuführen. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3482/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 01.02.2024
- Erstellt
- 30.10.2023 10:52