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3482/2023

Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen Zuschüssen zu Baumaßnahmen

Beschlussvorlage Ausschuss 01.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 11.03.2024, TOP 10.2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1049 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Der TuS Köln-Ehrenfeld 1865 e.V. möchte auf der Sportanlage Subbelrather Straße sein Vereinsheim 
neu errichten. Da es sich um eine Vereinsbaumaßnahme handelt, ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht 
durchzuführen. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

7145 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52 
 
Vorlagen-Nummer 
 3482/2023 
Freigabedatum 01.02.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschuss für den TuS Köln-Ehrenfeld 1865 e.V.  für den Abriss, Neubau und die 
Erweiterung des Vereinsheims auf der Sportanlage Subbelrather Str. in Köln-Ehrenfeld
  
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in 
Höhe von 600.000,00 € im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 - Sport-
förderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, 
Finanzstelle 5201-0801-4-5338 (SpA Subbelrather Str. – Errichtung eines Vereinsheims), zur 
Gewährung eines städtischen Zuschusses an den TuS Köln-Ehrenfeld 1865 e.V. für die Bau-
maßnahme Neubau und Erweiterung des Vereinsheims auf der Sportanlage Subbelrather 
Straße in Köln-Ehrenfeld im Rahmen einer Konkretisierung des Programmbudgets „aRAP 
pRAP - Sportbaubeihilfe“. 
 
 
Sportausschuss 01.02.2024 
Finanzausschuss 05.02.2024 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   600.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.      € 
c) bilanzielle Abschreibungen   5.012 € in 2024;             
30.072 €/p.a. ab 2025 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Erträge    3.012 € in 
2024; 18.072 €/p.a. ab 2025  € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der TuS Köln-Ehrenfeld 1865 e.V. hat zurzeit insgesamt 1.391 Mitglieder, davon sind 673 Ju-
gendliche unter 18 Jahren. Dies entspricht einer Quote von 48,38 %. 
 
Der Verein ist seit mehr als 60 Jahren Mieter der Sportanlage auf dem Grundstück der Sub-
belrather Straße 484 in Köln-Ehrenfeld. Die Sportanlage befindet sich im Eigentum der Stadt 
Köln. Auf der Sportanlage befinden sich ein Fußballplatz sowie ein Vereinsheim. 
 
Das Clubheim ist aufgrund des maroden und nicht mehr zeitgemäßen Zustands für den Ver-
ein derzeit kaum noch nutzbar. Daher möchte der TuS Köln-Ehrenfeld 1865 e.V. im Wege ei-
ner Vereinsbaumaßnahme das bestehende Vereinsheim abreißen und ein neues Vereinsheim 
errichten. Der Neubau und eine Erweiterung würden den regelmäßigen Trainings- und Spiel-
betrieb aufrechterhalten.  
 
Am 21.12.2021 wurde seitens der Staatskanzlei des Landes NRW positiv über die Förderung

3 
im Rahmen des Förderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ entschieden. Die Förder-
summe beträgt 637.619,68 € und wurde aufgrund von angegebenen Gesamtkosten in Höhe 
von 980.375,66 € festgestellt. Ein Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor.  
 
Die Gesamtkosten für die geplante Vereinsbaumaßnahme stiegen seit Beginn der Planung 
u.a. aufgrund von Auflagen seitens des hiesigen Bauaufsichtsamtes im Rahmen der erteilten 
Baugenehmigung sowie aufgrund von gestiegener Preise für Baustoffe erheblich an.  
 
Die Gesamtfinanzierung erklärt der Verein mit Antrag auf Gewährung einer städtischen Bau-
beihilfe vom 16.10.2023 wie folgt:  
 
Projektkosten gesamt:  1.503.595,95 € 
Förderung Land NRW („Moderne Sportstätte 2022“):  637.619,68 € 
Eigenanteil: 265.976,95 € 
Beantragte Fördersumme Stadt Köln: 600.000,00 € 
 
Die fachliche und preisliche Prüfung der eingereichten Kostenunterlagen hat Gesamtkosten in 
Höhe von 1.503.595,95 € brutto ergeben. Bei der Errichtung eines Vereinsheims kann die För-
derung gemäß der Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung von Sport und Bewegung bis zu 
87,5 % der anerkennungsfähigen Gesamtbaukosten, höchstens jedoch 600.000,00 € betra-
gen.  
 
Der vorgesehene städtische Förderbetrag beläuft sich auf 600.000,00 €.  
 
Der TuS Köln-Ehrenfeld 1865 e.V. wird die Baumaßnahme als eigene Baumaßnahme durch-
führen und seinen Eigenanteil dazu beitragen. Der Verein hat erklärt und nachgewiesen, dass 
unter Inanspruchnahme der vorgesehenen städtischen Förderung die Finanzierung der Ge-
samtmaßnahme sichergestellt ist. Derzeit steht eine Erhöhung der Landesförderung in Höhe 
von rund 41.000,00 € im Raum, die die einzubringenden Eigenmittel des Vereins entspre-
chend reduzieren würde. 
 
Finanzierung: 
Im Haushaltsplan 2023/2024, stehen im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des Sportamtes 
in der Produktgruppe 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 11-
Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen bei der Finanzstelle 5200-0801-0-AZ01 (aRAP 
pRAP - Sportbaubeihilfe) ein Programmbudget in Höhe von 900.000 € zur Verfügung. Für den 
Zuschuss an den TuS Köln-Ehrenfeld 1865 e.V. zur Errichtung eines Vereinsheims können 
von dort investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 600.000,00 € herangezogen wer-
den. Es erfolgt eine Konkretisierung aus dem Programmbudgets in entsprechender Höhe in 
2024 zur Finanzstelle 5201-0801-4-5338 (SpA Subbelrather Str. – Errichtung eines Vereins-
heims).  
 
Das Vereinsheim wird in Höhe der Gesamtbaukosten als Anlagevermögen bei der Stadt Köln 
aktiviert und entsprechend der Nutzungsdauer von 50 Jahren abgeschrieben.  
 
Als Folgeaufwendung fallen ab Fertigstellung (voraussichtlich November 2024) bilanzielle Ab-
schreibungen in der Höhe von rd. 5.012 € an, die auf der Basis der Nutzungsdauer von 50 
Jahren berechnet und im Teilergebnisplan des Sportamtes, Produktgruppe 0801, Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 14 – bilanzielle Abschreibungen, veran-
schlagt sind.  
 
Der TuS Köln-Ehrenfeld 1865 e.V. wird die Baumaßnahme durchführen und seinen Eigenan-
teil dazu beitragen. Die Finanzierung des Eigenanteils kann der Verein nachweisen. Über den 
Eigenanteil des TuS Köln-Ehrenfeld 1865 e.V. (265.976,95 €) sowie den Zuschuss des Lan-
des NRW (mindestens 637.619,68 €) wird ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten 
(PRAP) in Höhe von 903.597 € gebildet, welcher ab Beginn der Gegenleistungsverpflichtung 
(voraussichtlich November 2024) über 50 Jahre ertragswirksam aufgelöst wird. Dies führt im 
Haushaltsjahr 2024 zu bislang im Teilergebnisplan des Sportamtes, Produktgruppe 0801-

4 
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 07-sonstige ordentliche Erträge, 
nicht berücksichtigten Erträgen in Höhe von 3.012 €. 
 
Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungspro-
zesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Aufwendungen 
für die Abschreibung in Höhe von 30.072 €/p.a. bzw. Erträge zur Auflösung des passiven 
Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 18.072 €/p.a. ab dem Jahr 2025, ggfs. durch 
Umschichtungen, vorsehen.

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

380 Zeichen

Beschluss-Vorlage Nr. 3482/2023 
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit  
 
 
 
Die Beschlussvorlage konnte wegen intensiven Abstimmungsbedarfs erst jetzt 
kurzfristig vorgelegt werden. 
Aufgrund der Förderung des Bauprojektes durch das Landesförderprogramm 
„Moderne Sportstätte 2022“ ist ein sehr zeitnaher Baubeginn erforderlich, ansonsten 
droht der Verfall der Fördermittel.

Beratungsverlauf (3)

01.02.2024 Sportausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.02.2024 Finanzausschuss
TOP 7.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
11.03.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3482/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
01.02.2024
Erstellt
30.10.2023 10:52