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Beantwortung der Anfrage AN/0988/2023 zu Mehrklassen an Grundschulen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2669/2023 vom 13.09.2023

Stand: Am 18.09.2023 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 13.09.2023 2669/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.09.2023 Beantwortung der Anfrage AN/0988/2023 zu Mehrklassen an Grundschulen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Volt Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 22.05.2023: 1) Wie viele Mehrklassen werden zum Schuljahr 2023/2024 an Kölner Grundschulen ein- gerichtet? Welche Grundschulen sind betroffen? 2) Wie ist diese hohe Anzahl an Schülerinnen und Schülern zu erklären? 3) Können bereits Prognosen für das Schuljahr 2024/2025 aufgestellt werden? Welche Maßnahmen können jetzt ergriffen werden, um die Bildung von Mehrklassen für das Schuljahr 2024/2025 zu vermeiden? 4) Wie viele Grundschüler*innen haben einen Schulweg, der länger als 30 Minuten dauert? Bitte nennen sie die Zahlen sowohl für die aktuellen Grundschüler*innen als auch für die zukünftigen des Schuljahres 2023/2024. Antwort der Verwaltung: 1) An folgenden 15 Grundschulen wurde jeweils eine Mehrklasse eingerichtet: Bezirk Rodenkirchen: GGS Godorfer Hauptstraße KGS Mainstraße Bezirk Ehrenfeld: GGS Nussbaumer Straße KGS Mengenicher Straße KGS Wilhelm-Schreiber-Straße Bezirk Chorweiler: GGS An den Kaulen KGS An den Kaulen GGS Martinusstraße GGS Soldiner Straße Bezirk Porz: GGS Adolph-Kolping-Straße KGS Am Altenberger Kreuz Bezirk Kalk: GGS Kapitelstraße Bezirk Mülheim: GGS Alte Wipperfürther Straße GGS Buschfeldstraße GGS Ricarda-Huch-Straße 2 2) Jedes Kind, das in Köln lebt und zum Stichtag 30.09. eines Jahres schulpflichtig wird, benötigt einen Schulplatz. Dieser Bedarf wird von Schulen sowohl in der Trägerschaft der Stadt Köln als auch in nicht-städtischer Trägerschaft gedeckt. Hinzu kommen Kin- der, die in der E 1 der Schuleingangsphase verbleiben, auch sie benötigen Schulplätze in den Eingangsklassen. Die Zahl der Kinder, die in der E 1 verbleiben, kann jedoch während des Anmeldezeitraums von den Schulen noch nicht verlässlich abgeschätzt werden, da die Kinder dann erst seit wenigen Wochen die Schule besuchen. Die Größenordnung der Schulneulinge lässt sich anhand der bereits in Köln geborenen und lebenden Kinder abschätzen. Die Einschätzung wird gestützt durch die kleinräu- mige Einwohnerprognose, die unter anderem auch Wanderbewegungen berücksichtigt. Die Zahl der Kinder, die in der E 1 verbleiben, ist im SJ 2023/24 deutlich höher als in den Vorjahren und war somit nicht vorhersehbar. 3) Derzeit bereitet die Verwaltung das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2024/25 vor. Grundschulen, an denen im kommenden Schuljahr oder in den Folgejahren mit einer starken Nachfrage zu rechnen ist, sollen zusätzliche Räume durch Aufstellung von Con- tainern oder Modulbauten erhalten. Hier sollen je nach Dauer der erhöhten Nachfrage Mehrklassen eingerichtet oder die Zügigkeit erhöht werden. Die Task Force Schulplätze ist damit beauftragt, die Schulen auf in Frage kommende Nachverdichtungsmöglichkeiten zu prüfen. 4) Die Verwaltung verfügt über keine Daten zu Schulwegen von Kindern, die einen Platz an der Schule ihres Erst- oder Zweitwunsches erhalten. Bei den Kindern, die im Schuljahr 2023/24 weder an der Erst- noch an der Zweitwunsch- schule einen Platz erhalten haben, sind neun Schulneulinge von besonders langen We- gen betroffen. Das bedeutet, dass die Fahrzeit mit dem ÖPNV mehr als 30 Minuten be- trägt oder/und die Kinder umsteigen müssen. Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 18.09.2023

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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