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Änderungsantrag zu TOP 10.25: Ausgleichsprogramm zur Erstattung gezahlter Geldbeträge wegen Tempoüberschreitungen auf der BAB 3

SPD Änderungsantrag nach § 13 AN/0266/2017 vom 14.02.2017

Stand: Am 14.02.2017 im Rat endgültig abgelehnt.

Dokumente

  • SPD Änderungsantrag nach § 13

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    Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.02.2017 AN/0266/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.02.2017 Änderungsantrag zu TOP 10.25: Ausgleichsprogramm zur Erstattung gezahlter Geldbeträge wegen Tempoüberschreitungen auf der BAB 3 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 10.25 auf die Tagesordnung des Rates am 14.02.2017 aufzunehmen: Beschluss: Die Vorlage der Verwaltung wird wie folgt ergänzt bzw. ersetzt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Geschädigten – unabhängig von der Höhe des verhängten Bußgeldes – von den negativen Auswirkungen des unrechtmäßigen Bußgeldverfahrens freizustellen. Die Verwaltung wird be- auftragt, dazu ein freiwilliges und ressourcenschonendes, weil automati- siertes Ausgleichsprogramm aufzulegen, das es ihr ermöglicht, den Be- troffenen ohne Antrag einen finanziellen Ausgleich in Höhe der an die Stadt Köln gezahlten Verwarn- und Bußgelder auf schnellem und unbüro- kratischem Wege zu gewähren. 2. Die Verwaltung wird beauftragt in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und weiterer beteiligter Behörden bezüglich der Nebenfolgen der un- rechtmäßigen Bußgeldbescheide sicherzustellen, dass das Verfahren zur Neufestsetzung möglichst unkompliziert und bürgerfreundlich ausgestaltet wird. Die Verwaltung geht hierzu aktiv auf die Betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu. 3. Gleichzeitig beschließt der Rat zur Finanzierung des Ausgleichsprogramms gemäß § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 0205, Ver- kehrsüberwachung, Teilplanzelle 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, überplanmäßige zahlungswirksame Mehraufwendungen in Höhe von 11.726.477 €. - 2 - Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf

  1. 14.02.2017

    Rat

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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