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AN/0266/2017

Änderungsantrag zu TOP 10.25: Ausgleichsprogramm zur Erstattung gezahlter Geldbeträge wegen Tempoüberschreitungen auf der BAB 3

SPD Änderungsantrag nach § 13 14.02.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2017

SPD Änderungsantrag nach § 13

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SPD Änderungsantrag nach § 13

2131 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.02.2017 
 
AN/0266/2017 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.02.2017 
 
Änderungsantrag zu TOP 10.25: Ausgleichsprogramm zur Erstattung gezahlter 
Geldbeträge wegen Tempoüberschreitungen auf der BAB 3 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 10.25 auf die 
Tagesordnung des Rates am 14.02.2017 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
Die Vorlage der Verwaltung wird wie folgt ergänzt bzw. ersetzt:  
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Geschädigten – unabhängig von der 
Höhe des verhängten Bußgeldes – von den negativen Auswirkungen des 
unrechtmäßigen Bußgeldverfahrens freizustellen. Die Verwaltung wird be-
auftragt, dazu ein freiwilliges und ressourcenschonendes, weil automati-
siertes Ausgleichsprogramm aufzulegen, das es ihr ermöglicht, den Be-
troffenen ohne Antrag einen finanziellen Ausgleich in Höhe der an die 
Stadt Köln gezahlten Verwarn- und Bußgelder auf schnellem und unbüro-
kratischem Wege zu gewähren.  
2. Die Verwaltung wird beauftragt in Abstimmung mit der Bezirksregierung 
Köln und weiterer beteiligter Behörden bezüglich der Nebenfolgen der un-
rechtmäßigen Bußgeldbescheide sicherzustellen, dass das Verfahren zur 
Neufestsetzung möglichst unkompliziert und bürgerfreundlich ausgestaltet 
wird. Die Verwaltung geht hierzu aktiv auf die Betroffenen Bürgerinnen 
und Bürger zu. 
3. Gleichzeitig beschließt der Rat zur Finanzierung des Ausgleichsprogramms 
gemäß § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 0205, Ver-
kehrsüberwachung, Teilplanzelle 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, 
überplanmäßige zahlungswirksame Mehraufwendungen in Höhe von 
11.726.477 €.

- 2 - 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

14.02.2017 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0266/2017
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
14.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27