4149/2021
Beantwortung der Nachfragen des Sachkundigen Bürgers Herrn Struwe betreffend Konsequenzen aus den Überflutungen beim Starkregenereignis am 14. und 15. Juli 2021
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57 Vorlagen-Nummer 13.01.2022 4149/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.01.2022 Beantwortung der Nachfragen des Sachkundigen Bürgers Herrn Struwe betreffend Konsequenzen aus den Überflutungen beim Starkregenereignis am 14. und 15. Juli 2021 Beantwortung der Nachfragen des Sachkundigen Bürgers Herrn Struwe betreffend Konsequenzen aus den Überflutungen beim Starkregenereignis am 14. und 15. Juli 2021 Herr Struwe (SPD-Fraktion) bittet um Beantwortung folgender Fragenkomplexe betreffend den Kon- sequenzen aus den Überflutungen beim Starkregenereignis am 14. und 15. Juli 2021. Bei der Beant- wortung der Fragen sind die Ausführungen der Stadtentwässerungsbetriebe Köln aus einer Stellung- nahme hierzu berücksichtigt worden. Zu Fragenkomplex 1: Wie alt sind die aktuellen Konzepte zum Umgang mit Starkregen? Müssen die- se aufgrund der aktuellen Erkenntnisse ggfs. angepasst werden? Alle Fachkonzepte entsprechen den aktuellen Erkenntnissen. Wenn es neue wissenschaftliche und ingenieurtechnische Erkenntnisse oder einen rechtlichen Anpassungsbedarf gibt, werden die Fach- konzepte angepasst und fortgeschrieben. Hochwasserschutzkonzept Nach den Hochwässern 1993 und 1995 entstand das Hochwasserschutzkonzept Köln. Das Hoch- wasserschutzkonzept wurde am 01.02.1996 vom Rat der Stadt Köln beschieden und ist ein wegwei- sendes Konzept, das auch von anderen Kommunen als Vorlage genutzt wurde. In dem Konzept sind die Maßnahmen zur Resilienzsteigerung Köln zum Rheinhochwasser beschrieben. Bis auf die Schaf- fung des Retentionsraums Worringen wurden alle Maßnahmen umgesetzt. Köln hat einen hervorra- genden Hochwasserschutz. Regelmäßig wird die Wirksamkeit der Maßnahmen untersucht und bei Bedarf fortgeschrieben. Perspektivkonzept 2025 der StEB Köln Das Perspektivkonzept 2025 beschreibt die bereits erreichten Erfolge und Szenarien mit dem „Ziel- fenster 2025“. Ausgehend von dem Leitbild stehen insbesondere Qualität, Gesamtwirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit im Vordergrund der Betrachtungen. Wesentliche Einflussfaktoren dieses Konzepts haben sich aus der Demografie, der Umweltentwicklung, den wirtschaftlichen und technologischen Randbedingungen und nicht zuletzt aus der Entwicklung der rechtlichen Anforderungen ergeben. Sie wurden erfasst und neu bewertet, um daraus die für unsere Tätigkeitsfelder entsprechenden Hand- lungsoptionen abzuleiten. Klimakonzept Wasser Das Klimakonzept Wasser der StEB Köln wurde am 14.10.2014 dem Rat der Stadt Köln mitgeteilt. Es zeigt Lösungen und Handlungsprogramme auf, wie bisher und auch zukünftig Anpassungsstrategien und –maßnahmen geplant und vollzogen werden. Dies sind insbesondere die Bereiche Energiege- winnung und –verbrauch, Ressourcenschutz, Umgang mit Trockenwetterperioden und Hitzeperioden 2 sowie Reduzierung der Schäden infolge von Starkregen. Das Konzept wurde 2021 durch das Strate- giekonzept der wasserwirtschaftlichen Klimafolgenanpassung ergänzt. Gewässerentwicklungskonzept Das Gewässerentwicklungskonzept (GEK) beschreibt die Ziele und die zum Zieleerreichen notwendi- gen Maßnahmen. Das GEK wurde am 12.11.2019 vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Das GEK befasst sich ausschließlich mit den Rheinnebengewässern und Parkweihern, die in der Verantwort- lichkeit des Kommunalunternehmens StEB Köln liegen. Das gesamte Gewässerentwicklungskonzept wird alle sechs Jahre vollständig fortgeschrieben und darin werden alle Maßnahmen an den Kölner Bächen und Parkweihern dargestellt, die der Verbesse- rung der Ökologie, des Landschaftsbildes, der Erholungsfunktion, des Hochwasserschutzes, der Vor- flutsicherung, der baulichen und betrieblichen Funktionsfähigkeit sowie der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und der Erlebbarmachung dienen. Derzeit werden für die größeren Kölner Bäche - Fran- kenforstbach, Strunde und Flehbachsystem - Abflussberechnungen und Hochwasserschutzkonzepte aufgestellt. Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) mit integriertem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept Die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten (ABK) wird im Landeswassergesetz NW gere- gelt. Das ABK wird seit 1988 alle 6 Jahre fortgeschrieben. Die 6. Fortschreibung wurde vom Rat der Stadt Köln am 21.05.2019 beschlossen. Jedes Jahr erfolgt ein Sachstandsbericht, der die aktuellen Veränderungen darstellt. Das Abwasserbeseitigungskonzept enthält alle Planungs- und Baumaß- nahmen, die für die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Abwasserbehand- lung und Abwasserableitung erforderlich sind. Neben den Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen wer- den auch entwässerungstechnische Maßnahmen der Klimaanpassung aufgenommen. Das ABK muss der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Bezirksregierung Köln for- dert, dass der Umgang mit Regenwasser in einem eigenem Niederschlagswasserkonzept (NBK) be- schrieben wird. Die sich daraus ergebenden Planungs- und Baumaßnahmen werden im ABK darge- stellt. Strategiekonzept Wasserwirtschaftliche Klimafolgenanpassung Das Forschungsvorhaben „Klimagerechte Metropole Köln“ wird derzeit gemeinsam mit dem Deut- schen Wetterdienst (DWD) fortgeschrieben. Die Ergebnisse werden gemeinsam mit der StEB aufbe- reitet. Das Klimakonzept Wasser der StEB Köln und das Perspektivkonzept stammen aus den Jah- ren 2014 bzw. 2015. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse, wie z.B. die Forschungsvorhaben KURAS, SAMUWA; MURIEL, Planer im Dialog und netWorks und die Erfahrungen mit der Umset- zung des Klimakonzeptes Wasser machten eine Aktualisierung des Klimakonzeptes notwendig. Da- her wurde in 2020 das Strategiekonzept „Wasserwirtschaftliche Klimafolgenanpassung“ aufgestellt und entspricht den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Leitgedanke des Konzeptes ist es, die Idee der „Schwammstadt“ mit ihren einzelnen Bausteinen sowohl in der Neuerschließung von Baugebieten als auch bei Umgestaltungen im Bestand zu berücksichtigen. Das Konzept wurde dem Verwaltungsrat der StEB Köln vorlegt und im März 2021 beschlossen. Das Konzept der StEB Köln soll in das gesamtstädtische Klimaanpassungskonzept einfließen. Das Konzept wird dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben. Zu Fragenkomplex 2: Sind die momentanen 30- 50-, 100- oder 200-jährliche Szenarien noch zeitgemäß? Die Niederschlagsintensitäten werden vom Deutschen Wetterdienst (DWD) auf der Grundlage gefal- lener Niederschläge statistisch berechnet und in Jährlichkeiten dargestellt. Diese Werte werden re- gelmäßig vom DWD aktualisiert und gehen dann in die Berechnung der Starkregengefahrenkarten der StEB Köln ein. Die Starkregengefahrenkarten wurden Anfang 2021 mit den derzeitigen Nieder- schlagsintensitäten des DWD aktualisiert und veröffentlicht. Sofern der DWD neue Regenwasserin- tensitäten für die verschiedenen Jährlichkeiten festlegt, werden die Berechnungen für die Gefahren- karten erneut aufgestellt. 3 Zu Fragenkomplex 3: Sind die bestehenden Schutzkonzepte perspektivisch noch tragfähig? Die in Antwort 1 genannten Konzepte sind tragfähig. Der Starkregen war so extrem, wie er in Köln noch nie aufgezeichnet wurde. „Nie zuvor konnte innerhalb eines Tages dort (und an zahlreichen wei- teren Stationen) eine derart große Regenmenge verzeichnet werden“ schreibt das renommierte Karls- ruher Institut für Technologie (KIT) im CEDIM Forensic Disaster Analysis (FDA) Group Hochwasser Mitteleuropa, Juli 2021 (Deutschland) 21. Juli 2021 – Bericht Nr. 1 „Nordrhein-Westfalen & Rheinland- Pfalz”. Dies deckt sich auch mit den Kölner Auswertungen. Technische Maßnahmen können die Auswirkungen derart extremer Unwetterereignisse nicht voll- ständig bewältigen. Zu Fragenkomplex 4: Waren die Pumpanlagen ausreichend dimensioniert? Ist die momentane Ab- sprache mit den Nachbarkommunen und Wasserverbänden ausreichend oder gibt es aktuelle Er- kenntnisse über weitergehende Abstimmungsnotwendigkeiten? Die Pumpanlagen der StEB Köln werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik di- mensioniert und betrieben. Bei dem Starkregen am 14.07.2021 sind nur 4 von 154 Pumpanlagen ausgefallen, da Regenwasser in die maschinen- und elektrotechnischen Anlagen geflossen ist. Um die Ausfallsicherheit für diese Pumpanlagen, und auch alle weiteren Pumpanlagen zu verbessern, wurden zunächst an 10 Pumpanlagen Maßnahmen des Objektschutzes erarbeitet und diese werden sukzessive umgesetzt. Die restlichen Pumpanlagen werden in den nächsten Jahren untersucht und bei Bedarf umgebaut. Ziel ist es, die Betriebsfähigkeit bei allen Gefahrensituationen zu verbessern. Dabei werden auf die Objektschutzstrategien zurückgegriffen, die auch den Kölner Bürger*innen im Leitfaden „Wassersensibel planen und bauen in Köln“ vorgeschlagen werden. Es gibt bisher keine Erkenntnisse darüber, dass die getroffene Vorsorge durch Nachbarkommunen unzureichend war. Nach Aufbereitung des Ereignisses im jeweils eigenen Stadtgebiet sind interkom- munale Betrachtungen vorgesehen, um darauf aufbauend gemeinsam Maßnahmen zur Risikovorsor- ge auch zu wild abfließendem Oberflächenwasser zu finden. Die Vertreterin des Wupperverbandes hat am 25. Oktober 2021 in der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim das Starkregenereignis hinsichtlich des Mutzbaches erläutert. Abstimmungen zum weiteren Vorgehen mit dem Ziel einer gemeinsamen Hochwasserrisikobetrachtung haben noch in 2021 statt- gefunden. Nach Abschluss der Hochwasserberechnungen in Bergisch Gladbach und Köln sollen ge- meinsam mit dem Wupperverband und der Stadt Bergisch Gladbach eine Hochwassermanagement- betrachtungen zum Gesamtgewässersystem Mutzbach-Randkanal. Bäche stattfinden. Zudem ist eine Bürgerinformation in Köln-Dünnwald vorgesehen, in der der Wupperverband und die StEB Köln den aktuellen Stand ihrer Erkenntnisse vorstellen wollen. Der Ausschuss wird hierüber auch informiert. gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4149/2021
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 13.01.2022
- Erstellt
- 24.11.2021 12:01