3003/2024
Unterstützung Standortwechsel Film- und Medienstiftung NRW
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/01/02 Vorlagen-Nummer 3003/2024 Freigabedatum 23.10.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Unterstützung Standortwechsel Film- und Medienstiftung NRW Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln begrüßt den Umzug der Film- und Medienstiftung nach Köln und beauftragt die Verwaltung, den Prozess weiterhin zu unterstützen. 2. Zur Unterstützung des Standortwechsels erkennt der Rat der Stadt Köln im Jahr 2024 eine Beteiligung an den Umzugskosten in Höhe von 240.000 Euro sowie 2025-2027 eine Beteiligung an den erhöhten Mietkosten jeweils in Höhe von 80.000 Euro an und erteilt die Freigabe der veranschlagten konsumtiven zahlungswirksamen Aufwandser- mächtigungen in Höhe von insgesamt 480.000 Euro zur Durchführung der Maßnahme. 3. Um die vorgesehene Transferzahlung im Haushaltsjahr 2024 vornehmen zu können, erkennt der Rat die haushaltsneutrale Erhöhung der Transferaufwendungen in Teil- planzeile 15 im Teilergebnisplan 0101- Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten in Höhe von 240.000 Euro an. Die Erhöhung erfolgt haushaltsneutral durch eine Umschichtung der Mittel aus der Teilplanzeile 13 im Teil- ergebnisplan 0101- Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Ange- legenheiten. Ausschuss Kunst und Kultur 05.11.2024 Finanzausschuss 12.11.2024 Rat 14.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 480.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Film- und Medienstiftung NRW ist seit ihrer Gründung 1991 eines der bedeutendsten För- derhäuser Deutschlands und sogar Europas. Ihre Gesellschafter sind das Land NRW zu 40%, der WDR zu 40%, das ZDF zu 10% und RTL zu 10% Zudem hält sie Beteiligungen an der ifs internationale filmschule köln, dem Mediengründerzentrum NRW, dem Grimme Institut sowie der German Films GmbH. Mit derart bedeutenden Gesellschaftern und einem Fördervolumen für Film-, Medien und Gamesproduktionen von zuletzt 35 Millionen Euro ist die Film- und Me- dienstiftung NRW eine der wichtigsten Institutionen für die Stärkung der Film- und Medienkul- tur Deutschlands sowie der Film- und Medienwirtschaft Nordrhein-Westfalens. Sie fördert Kino- und Fernsehfilme, Serien, Hörspiele, Webcontent und Games. Zudem trägt sie zur Modernisierung von Kinos sowie der kreativschaffenden Nachwuchsförderung in Nord- rhein-Westfalen bei und präsentiert die vielfältige Medienlandschaft Nordrhein-Westfalens im Ausland. Durch ihr weitreichendes Netzwerk und ihre überregionale Bekanntheit und Vernet- zung werden internationale Akteure der Kreativwirtschaft auf Nordrhein-Westfalen aufmerk- sam und durch kontinuierlich strategische Förder- und Networking-Arbeit mit dem Standort verbunden. Die Förderung durch die Film- und Medienstiftung NRW ermöglicht sowohl Projekte von Newcomern und Arthouse-Filmen als auch die Arbeit mit großen Namen wie Maren Ade, Fatih 3 Akin oder Heinrich Breloer. Durch die Stiftungsförderung konnten Filme und Serien umgesetzt werden, die auf großen Festivals wie den Internationalen Festspielen in Cannes, den Oscars oder den Golden Globe Awards nominiert und prämiert wurden. Ein Eckpfeiler der Stiftungsarbeit ist die Förderung kreativer Nachwuchstalente. Durch ihre Beteiligung an der ifs internationalen filmschule köln, aber auch durch weitere Programme und Plätze für Studierende und Volontär*innen arbeitet die Film- und Medienstiftung kontinuierlich an der Förderung und Standortbindung neuer Generationen von Medienschaffenden. Als wichtige Anlaufstelle ist sie für junge Kreative ein hoher Anreiz, sich an einem Standort an- zusiedeln bzw. nach einem neuen Standort im Umfeld zu suchen. Durch einen Umzug der Film- und Medienstiftung NRW nach Köln werden sich diese Auswir- kungen auch auf den Medienstandort Köln übertragen. Durch die neue lokale Verbundenheit der Film- und Medienstiftung und der Medienhauptstadt wird Köln international noch deutlicher als Medienmetropole wahrgenommen werden. Aufgrund des Standortwechsels der Film- und Medienstiftung NRW nach Köln wird nicht nur ein Fördervolumen von rund 35 Millionen Euro von Köln aus verwaltet, es ergeben sich auch weitere ökonomische Synergien. Medienunternehmen und Produktionsfirmen, die sich auf- grund des neuen Stiftungssitzes in Köln auch hier für die Umsetzung ihres Projektes entschei- den, bringen weitere Einnahmen, die der ansässigen Produktionswirtschaft zugutekommen. Der derzeitige Jahresumsatz, den die Film- und Fernsehbranche in Köln erwirtschaftet, liegt bei einer Milliarde Euro. Es handelt sich hier also um einen enorm wichtigen Wirtschaftszweig, den es zu stärken, und zukunftsfähig aufzustellen gilt. Dabei ist es wichtig, auch die Medien- unternehmen weiterhin an den Wirtschaftsstandort Köln zu binden, um Abwanderungstenden- zen in andere Metropolen zu unterbinden. Es ist zu erwarten, dass sich dieser Jahresumsatz durch die Ansiedlung der Film- und Medienstiftung NRW perspektivisch noch steigern lässt. Durch die vermehrte Umsetzung von Projekten im Kölner Stadtgebiet ergeben sich darüber hinaus weitere positive Wechselwirkungen zu anderen Wirtschaftszweigen, sodass ein positi- ver Mehrwert auch für andere Branchen zu erwarten ist. Aufgrund der dargestellten Vorteile, die eine in Köln ansässige Film- und Medienstiftung für den Standort bietet, wurde ein möglicher Umzug aktiv durch die Stadtverwaltung begleitet. 2023 und 2024 wurden konkrete, beratende Schritte unternommen, um die Film- und Medien- stiftung bei der Standortsuche zu unterstützten Seitens der Landesregierung wurde dieser Prozess ebenso aktiv begleitet. In Köln werden für die Film- und Medienstiftung in den neuen Räumlichkeiten höhere Mietkos- ten anfallen. Die Stiftung bittet daher um eine Beteiligung der Stadt sowohl an den Miet- als auch an den Umzugskosten. Vorgeschlagen wird daher ein Zuschuss der Stadt zu den Um- zugskosten in Höhe von 240.000 Euro, was einem Anteil von ca. 40% der Gesamtkosten des Standortwechsels entspricht. Des Weiteren soll im Sinne einer Anschubfinanzierung ein Zu- schuss zu den Mietkosten für drei Jahre in Höhe von jeweils 80.000 Euro gezahlt werden. Das entspricht in etwa 25% der Jahresmiete. Finanzierung Die im Jahr 2024 benötigen Mittel in Höhe von 240.000 Euro stehen im Teilergebnisplan 0101 - Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten auf der Teil- planzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Um die vorgesehene Transferzahlung in Höhe von 240.000 Euro im Haushaltsjahr 2024 vor- nehmen zu können, müssen die Mittel in Teilplanzeile 15 entsprechend erhöht werden. Die Erhöhung erfolgt haushaltsneutral durch eine Umschichtung der Mittel aus der Teilplanzeile 13 in die Teilplanzeile 15 (Gemäß § 13 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 entscheidet der zuständige Fachausschuss über eine abwei- chende Verwendung der in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Mittel.). Die Mittel für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 jährlich in Höhe von 80.000 Euro zur Beteili- gung der erhöhten Mietkosten sind in Teilergebnisplan 0101 - Politische Gremien, Verwal- tungsführung und internationale Angelegenheiten auf der Teilplanzeile 15 – Transferaufwen- dungen im Haushaltsplanentwurf eingeplant. Das Dezernat OB wird - vorbehaltlich des Inkraft- tretens des Haushaltsplans 2025/2026 - innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erfor- derlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen: 4 Jahr 2024 Jahr 2025 Jahr 2026 Jahr 2027 Gesamt: 240.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 480.000 €
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3003/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.10.2024
- Erstellt
- 27.09.2024 12:17