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0627/2021

Förderprogramm Familienhäuser

Beschlussvorlage Ausschuss 29.03.2021

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210209_Rahmenkonzeption_Familienhäuser

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

210209_Rahmenkonzeption_Familienhäuser

44120 Zeichen

Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln 
   
 
 
 
 
Rahmenkonzeption zum Förderprogramm „Familienhäuser“ 
im Handlungsfeld Kinder- und Jugendhilfe 
 
 
 
Inhalt 
Vorwort .............................................................................................. .................................... 2  
1.0 Zielsetzung und Handlungsfeld der Förderung ...................................................... .......... 3 
2.0 Rechtsgrundlagen ................................................................................. .......................... 3  
3.0 Gegenstand der Förderung ......................................................................... .................... 4 
3.1 Strukturqualität ................................................................................. ............................ 4  
3.2 Prozessqualität .................................................................................. .......................... 7  
3.3 Ergebnisqualität ................................................................................. .......................... 8  
4.0 Voraussetzungen für die Förderung ................................................................ ................ 9 
5.0 Fördersumme und Handlungsform der Förderung ...................................................... ....10  
6.0 Fördervertrag .................................................................................... ..............................10  
7.0 Förderfähigkeit und Pflichten des/der Fördermittelempfängers/in ...................................11  
7.1 Bestandteile der Förderfähigkeit ................................................................. ................11  
7.2 Entscheidungswege und Form der Mittelauszahlung .................................................. 11  
7.3 Mitteilungspflichten ............................................................................. ........................11  
7.4. Nachweispflicht ................................................................................. .........................11  
8.0 Umstände für eine Rückforderung der Fördersumme .....................................................12  
9.0 Evaluierung des Förderprogramms .................................................................. ..............12  
10. Hinweise ......................................................................................... ................................13  
 
Abbildung 1 Übersicht der derzeitigen Familienhäuser .......................................................... 4 
Abbildung 2 Arbeitsstruktur im Förderprogramm Familienhäuser mit den derzeit beteiligten 
Bezirksjugendämtern (Stand 28.10.2020) ............................................................... ....... 6 
 
Anlage I Anforderungen an Träger und Angebote hinsi chtlich der weltanschaulichen und reli- 
giösen Ausrichtung ................................................................................... .....................14 
Anlage II Selbstreport im Rahmen der Evaluation ...................................................... ..........16

Förderprogramm Familienhäuser im Handlungsfeld Kinder- und Jugendhilfe  Seite 2 von 17  
 
Vorwort 
Familienhäuser in Köln sind infrastrukturell und niedrigschwellig zugängliche Angebote in ab- 
gegrenzten Sozialräumen. Diese Sozialräume weisen einen besonderen Bedarf an Gruppen- 
und Beratungsangeboten auf. Im Mittelpunkt stehen hierbei Familien, die bei der Bewältigung 
von Erziehungsaufgaben im Sinne des SGB VIII geförd ert werden. Familienhäuser zeichnen 
sich durch den Zugang zu unbürokratischen und frühz eitigen Unterstützungsangeboten aus. 
In den Familienhäusern geschieht dies durch die Akt ivierung von sozialräumlichen Ressour- 
cen. Diese Form der „Infrastrukturellen Stärkung de r Sozialräume“ entspricht der aktuellen 
bundesweiten Fachdebatte zur Reform des SGB VIII 
1. In Köln besteht die konzeptionelle Ent- 
wicklung sozialräumlicher Angebote seit dem Jahr 2000 und wurde durch den Beschluss des 
Rates der Stadt Köln im Jahr 2005 durch das „Konzept der sozialraumorientierten Hilfsange- 
bote“ strukturell verankert. Die Initiierung und Etablierung geschah im Zeichen des sozialräum- 
lichen Umbauprozesses der Jugendhilfe. Die theoreti schen und methodischen Wurzeln der 
Sozialraumorientierung liegen in folgenden Ansätzen : Gemeinwesenarbeit, Empowerment, 
soziales Kapital, Neue Steuerung, Organisationsentwicklung und Lebensweltorientierung. Ziel 
war und ist die sog. „Entsäulung der Erziehungshilfe“. Das bedeutet, dass wirksame Hilfen im 
SGB VIII Organisationssysteme voraussetzen, die sic h ständig und unkompliziert verändern 
können, um ihre Lösungsarrangements auf jeden Einze lfall maßzuschneidern. Aus diesem 
Grund werden bereits in einzelnen Stadtvierteln sog enannte „Familienhäuser“ durch Träger 
der Erziehungshilfe betrieben und durch das Jugendamt gefördert. Auf der Grundlage der ge- 
sammelten Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenn tnissen 2 zur Bedeutung von lebens- 
weltlichen Netzwerken wird die bestehende Struktur in eine gemeinsame Fördersystematik 
eingebunden.  
Unter dem Förderprogramm „Familienhäuser“ werden Standards definiert, die eine gemein- 
same Qualitätsentwicklung auf der Grundlage einer p artnerschaftlichen Zusammenarbeit ge- 
mäß § 4 Abs. 1 SGB VIII ermöglicht sowie Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähig- 
keit bei der Leistungserbringung sicherstellt und gleichwohl den spezifischen Gegebenheiten 
der einzelnen Familienhäuser gerecht wird. Das vorliegende Rahmenkonzept ist die Basis für 
ein professionelles Fach- und Finanzcontrolling im Sinne der allgemeinen Förderrichtlinien der 
Stadt Köln mit Stand 06.11.2018.  
Für das Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt die institutionelle Förderung auf der 
Grundlage des § 74 SGB VIII.  
Im Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) sind an der Entwicklung der Fördersystematik für 
das Förderprogramm „Familienhäuser“ folgende Dienststellen beteiligt: 
510 - 62 Fördermittelmanagement 
511 - 2 Angebotssteuerung und Vereinbarungen mit Trägern von Einzelfallhilfen 
515 - Bezirksjugendämter  
 
 
Köln, 09.02.2021  
  
                                                
1 https://www.mitreden-mitgestalten.de/dialoge (abgerufen am 08.02.2020) 
2 https://www.hamburg.de/contentblob/11622284/4c3d1d00bc35e15baf93b3d3c1fc71d2/data/sajf-auswertungs- 
konferenz-praesentation-1.pdf  (abgerufen am 14.09.2020)  
https://www.hamburg.de/contentblob/10023944/2c7d28a7cd6bd926ed36a0895f4799a1/data/begleitforschung.pdf 
(abgerufen am 14.09.2020)  
Kalter, B., Schrapper, C. (Hrsg.) (2006): Was leistet Sozialraumorientierung? Konzepte und Effekte wirksamer 
Kinder- und Jugendhilfe. Weinheim und München: Juventa.

Förderprogramm Familienhäuser im Handlungsfeld Kinder- und Jugendhilfe  Seite 3 von 17  
 
1.0 Zielsetzung und Handlungsfeld der Förderung 
• Strategische Zielsetzung  
Übergeordnetes Ziel ist es, bedarfsgerechte Angebote vor Ort für komplexe Problemlagen in 
Familien zu schaffen und damit die Inanspruchnahme vergleichsweise teurer Einzelfallhilfen 
zu reduzieren. Operationalisiert bedeutet dies, dass familiäre Kompetenzen für die Erziehung 
der Kinder und Jugendhilfen gesteigert und bestehende Erziehungsdefizite ausgeglichen wer- 
den sollen. Dies beinhaltet die Früherkennung von K risen und die Bewältigung der Krisen 
durch die bestmögliche Nutzung vorhandener Ressourcen im Sozialraum.  
• Strategisches Handlungsfeld  
Die Kinder- und Jugendhilfe stellt das strategische Handlungsfeld des Förderprogramms „Fa- 
milienhäuser“ dar. Familien und deren lebensweltliche Problemlagen stehen im Mittelpunkt der 
Angebotspalette eines Familienhauses und bilden den  programmatischen Schwerpunkt. Die 
bisherigen Erfahrungswerte und wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass An- 
gebote, wie Sozialberatung und punktuelle Zusatzang eboten für andere Zielgruppen zur Be- 
kanntheit, Akzeptanz und Aktivierung von ehrenamtlichem Engagement beitragen. Diese müs- 
sen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu den Angeboten für die primäre Zielgruppe 
der Jugendhilfe stehen.  
 
2.0 Rechtsgrundlagen  
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des § 74 SG B VIII in Verbindung mit dem im § 27 
Abs. 2 S.2 Halbs.2 SGB VIII verankerten Prinzip des fallunspezifischen Arbeitsansatzes in den 
Hilfen zur Erziehung. Familienhäuser sind somit im Sinne der Sozialraumorientierung nach 
dem SGB VIII Angebote, die der Entwicklung von proaktiven, integrierenden und fallübergrei- 
fenden Maßnahmen dienen. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie gewährt nach Maßgabe 
dieser Rechtsgrundlagen und den vorliegenden Fördergrundsätzen Zuwendungen für Famili- 
enhäuser.

Förderprogramm Familienhäuser im Handlungsfeld Kinder- und Jugendhilfe  Seite 4 von 17  
 
3.0 Gegenstand der Förderung 
 
Abbildung 1 Übersicht der derzeitigen Familienhäuser  
 
3.1 Strukturqualität 
• Personelle Bedingungen  
Im Sinne des § 72 SGB VIII i.V.m. § 74 Abs. 1 Ziff. 1 SGB VIII werden nur Personen eingesetzt, 
die über eine der Aufgabe entsprechende Ausbildung verfügen.  
Im Rahmen der Tätigkeit in einem Familienhaus wird eine pädagogische Qualifikation voraus- 
gesetzt, die auf Fachhochschulebene erworben wird (z. B. Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter, 
Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen; Dipl./B.A./M.A. ). Je nach fachlichem Aufgaben- 
schwerpunkt kann auch ein Erzieher oder eine Erzieh erin, welche ihren Berufsabschluss auf 
Fachschulebene erworben hat und über eine der Aufgabe entsprechende Zusatzqualifikation 
(z.B. im Bereich der Frühen Hilfen) verfügt, im Familienhaus tätig sein. Für Assistenzleistungen 
können studentische Hilfskräfte, die ein pädagogisches Studium absolvieren, eingesetzt wer- 
den. 
 Hebammen, Ergänzungskräfte, Übungsleiter/innen o.ä. können als nebenamtliche Kräfte 
bzw. auf Honorarbasis beschäftigt werden.  Leitende Funktionen sollen ausschließlich durch 
Fachkräfte gemäß § 72 Abs. 2 SGB VIII wahrgenommen werden. Durch bedarfsgerechte Su- 
pervision wird durch den Träger ein professioneller Reflexionsrahmen sichergestellt.

Förderprogramm Familienhäuser im Handlungsfeld Kinder- und Jugendhilfe  Seite 5 von 17  
 
• Räumliche Bedingungen 
Neben Räumen, die für die Nutzung der adressatenori entierten Angebote bereitgestellt wer- 
den, sollte ein Raum für Büroarbeiten zur Verfügung stehen. Des Weiteren erklärt sich der/die 
Fördermittelempfänger/in bereit, Raumressourcen im Familienhaus für Angebote Dritter zur 
Verfügung zu stellen, z.B. Familienberatung, Modul-2-Angebote und Frühe Hilfen. Bei Bedarf 
können weitere Räumlichkeiten als Außenstelle genutzt werden. Dies geschieht vor dem Hin- 
tergrund der strategischen Ausrichtung des Familienhauses. Ziel ist es den Zugang zu diesen 
Angeboten niederschwellig zu ermöglichen. Darüber h inaus können Projekte, welche durch 
Modul-2-Mittel gefördert werden in einem stabilen infrastrukturellen Rahmen durchgeführt wer- 
den. 
 
• Organisatorische Modalitäten 
Die Leistungserbringung und Leitung des einzelnen Familienhauses erfolgt durch den/die För- 
dermittelempfänger/in.  
Die direkte Steuerung und operative Mitwirkung für die derzeitigen Familienhäuser erfolgt 
durch das jeweilige Bezirksjugendamt (inhaltliche Prüfung und fachliche Entlastung). Für das 
Finanzcontrolling ist das Sachgebiet Fördermittelma nagement der Abteilung Finanzen, Con- 
trolling und allgemeines Fördermittelmanagement zuständig (zuwendungsrechtliche Prüfung).  
 
Für die/den Fördermittelempfänger/in ist in fachinh altlichen Fragen das jeweilige Bezirksju- 
gendamt erster Ansprechpartner. Für zuwendungsrechtlichen Fragen ist das Sachgebiet För- 
dermittelmanagement der Abteilung Finanzen, Control ling und allgemeines Fördermittelma- 
nagement zuständig.  
 
Die Abteilung Bezirksjugendämter (Team Abteilungsleitung) bearbeitet in Verbindung mit dem 
Sachgebiet Angebotssteuerung und Vereinbarung mit T rägern von Einzelfallhilfen der Abtei- 
lung Pädagogische und Soziale Dienste übergeordnete Fragestellungen, wie z.B. die Auswer- 
tung des Förderprogramms (siehe 9.0 Evaluierung des Förderprogramms).  
 
Für jedes Familienhaus tagt einmal jährlich ein bez irklicher Beirat, welcher über die strategi- 
sche Ausrichtung des Familienhauses berät. Der Beirat wird durch Vertreterinnen und Vertre- 
ter der öffentlichen Jugendhilfe und der freien Jugendhilfe besetzt. Das Sachgebiet Angebots- 
steuerung und Vereinbarung mit Trägern von Einzelfa llhilfen ist als beratendes Mitglied im 
Beirat vertreten. Der Fördermittelempfänger / die Fördermittelempfängerin lädt zu den Beirats- 
sitzungen in die Räumlichkeiten des Familienhauses ein.

Förderprogramm Familienhäuser im Handlungsfeld Kinder- und Jugendhilfe  Seite 6 von 17  
 
 
Abbildung 2 Arbeitsstruktur im Förderprogramm Famil ienhäuser mit den derzeit beteiligten Be- 
zirksjugendämtern (Stand 28.10.2020) 
 
Der Fördermittelempfänger / die Fördermittelempfängerin kann das Familienhaus in Koopera- 
tion mit einem weiteren Träger betreiben.  
Der Fördermittelempfänger / die Fördermittelempfäng erin erstellt jährlich einen Sachbericht 
(siehe 
 7.4 Nachweispflicht). Im Rahmen der Sitzung des Beirats wird inhaltlich das bestehende 
Konzept des Familienhauses reflektiert, die bezirkliche Statistik zur Inanspruchnahme von Hil- 
fen zur Erziehung wird vorgestellt sowie die sich d araus ergebende strategische Ausrichtung 
für das kommende Jahr besprochen. Hierzu gehört auc h die Abstimmung zum Einsatz von 
Finanzmitteln für Angebote und Projekte.

Förderprogramm Familienhäuser im Handlungsfeld Kinder- und Jugendhilfe  Seite 7 von 17  
 
Der Beirat tagt in der Zeit von März bis August des  Kalenderjahres. Grundlage ist der durch 
den/die Fördermittelempfänger/in eingereichte Sachbericht. 
3.2 Prozessqualität 
• Prozesse bezogen auf die unmittelbare Leistung für die Adressaten/ Adressatinnen 
Die unmittelbare Leistung der Familienhäuser ist als eine Form der Hilfen zur Erziehung erset- 
zenden Leistungserbringung zu verstehen. Dies erfolgt durch eine sozialraumbezogene Bear- 
beitung von Problemlagen. Hierzu gehört die Versorgung/Stabilisierung/Entlastung (z.B. durch 
Sozialberatung, Ferienspielangebote), die Bearbeitu ng der Problemlagen vor Ort durch die 
Einrichtung (z.B. stützende individuelle Angebote, Vermittlung zu ASD, Fachstellen/Bera- 
tungsstellen, Vermittlung in Angebote der Jugendhilfe) oder die gemeinsame Bearbeitung von 
Problemlagen (z.B. direkte Zusammenarbeit der Einri chtungen und des ASD durch Fachge- 
spräche).  
 
Die unmittelbaren Leistungen für Adressaten/ Adressatinnen werden mit dem ASD eng abge- 
stimmt. Dies gilt insbesondere für alle neuen Angebote, die unterjährig geschaffen werden. In 
den Sozialraumteams der zuständigen Bezirksjugendämter werden geplante Angebote vorge- 
stellt und bestehende Bedarfe durch den ASD benannt . Vor dem Hintergrund von Bedarfen, 
Zielgruppen, Zielen sowie vorhandenen finanziellen Ressourcen werden die Planungen bera- 
ten. Damit wird eine passgenaue Angebotspalette des Familienhauses sichergestellt und Pa- 
rallelangebote vermieden. 
 
Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe soll nach § 36a Abs. 2 SGB VIII eine niedrigschwellige 
unmittelbare Inanspruchnahme von Hilfen zulassen, insbesondere Beratung und Gruppenan- 
gebote. Die Angebotspalette der Familienhäuser träg t dieser Soll-Pflicht Rechnung. Dabei 
muss beispielsweise berücksichtig werden, dass die Adressaten/ Adressatinnen nach ersten 
Beratung in den Familienhäuser für einen mittel- bi s langfristigen Beratungsprozesse an die 
Familienberatungsstellen weitervermittelt werden.  
 
Bei der Planung von Angeboten und Maßnahmen im Hand lungsfeld Kinder- und Jugendhilfe 
kann sowohl ein zielgruppenspezifischer als auch ein zielgruppenoffener Ansatz gewählt wer- 
den.  
 
Die unmittelbaren Leistungen werden in einem verbin dlichen Wochenplan festgehalten. Zur 
Angebotspalette eines Familienhauses kann exemplarisch gehören:  
- Familien- und Sozialberatung (zu berücksichtigen ist das angemessene Verhältnis 2:1)  
- Offenes Gruppenangebot für Schwangere und Eltern mit Kindern bis zum 1. Lebens- 
jahr  
- Spielegruppe für Kleinkinder im Anschluss an das Gruppenangebot  
- Gesprächskreis für mehrsprachige Frauen  
- Offene Gruppenangebote für Alleinerziehende 
- Offene Gruppenangebote für Väter 
- Familien-Café  
- Ferienprogramm und Aktionen  
- Mädchenspielgruppe  
- Mädchen-Café  
- Deutschkurs für Frauen in Kooperation Drittanbiet er 
- Familienabend  
- Ferienfreizeit 
- Angebot für Zielgruppen, die der Akquise ehrenamt lichen Engagement dienen (z.B. 
Senioren)

Förderprogramm Familienhäuser im Handlungsfeld Kinder- und Jugendhilfe  Seite 8 von 17  
 
• Prozesse bezogen auf mittelbare Leistung für die Arbeitsstrukturen 
Der regelmäßige fachliche Austausch mit der jeweili gen Sozialraumkoordination ist ein we- 
sentliches Qualitätsmerkmal der Familienhäuser. Ziel ist es, Wissen über die bereits vorhan-
denen Ressourcen im Sozialraum zu generieren, zu bü ndeln und die relevanten Bedarfe zu 
identifizieren. Die enge Vernetzung soll dabei unte rstützen, Entwicklungen im Stadtteil bezo-
gen auf Kinder und Familien im Blick zu behalten. Mit Beschluss des Rates der Stadt Köln sind 
seit 2010 im Rahmen des städtischen Programms „Lebenswerte Veedel“ sog. Sozialraumko- 
ordinatorinnen und Sozialraumkoordinatoren tätig. Diese greifen aktuelle Themen auf, prüfen, 
welche Angebote im Sozialraumgebiet bereits bestehe n, und ermitteln, ob weitere Maßnah- 
men erforderlich sind. Die Geschäftsführung liegt im Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesund- 
heit und Wohnen (50).  
 
• Schlüsselprozesse  
Schlüsselprozesse sind wichtige und zentrale Handlungsabläufe, die die mittelbaren und un- 
mittelbaren Leistungen bestimmen. Handlungsabläufe folgen der inneren Logik eines Famili- 
enhauses vor Ort und müssen daher im Rahmen einer gemeinsamen Qualitätsentwicklung im 
Laufe der Zusammenarbeit identifiziert und spezifiziert werden. Anhand dieser Schlüsselpro- 
zesse erfolgt die langfristige strategische Steuerung eines Familienhauses.
 Ein Schlüsselpro- 
zess kann bezogen auf die unmittelbare Leistung die Einzelberatung von Eltern und bezogen 
auf die mittelbare Leistung die operative Kooperation zwischen Familienhaus und ASD / Sozi- 
alraumteam sein. Der jährliche Sachbericht (siehe 7 .4 Nachweispflicht) soll in der Folge um 
die Beschreibung der Schlüsselprozesse im jeweilige n Familienhaus erweitert werden. Die 
Dokumentation der Schlüsselprozesse dient einer fundierten Gesamtauswertung des Förder- 
programms (siehe 9.0 Evaluierung des Förderprogramms).  
 
3.3 Ergebnisqualität  
• Grad der Zielerreichung der unmittelbaren und mitt elbaren Leistungen 
Operationalisierte Ziele müssen mit dem übergeordneten Ziel des Förderprogramms überein- 
stimmen (siehe 1.0 Zielsetzung und Handlungsfeld de s Förderprogrammes).
 Operationali- 
sierte Ziele sollen konkret, terminiert, realistisch erreichbar und auf eine positive Wirkung hin 
formuliert sein. Im Rahmen des Sachberichts muss au f den Grad der Zielerreichung einge- 
gangen werden. Ziele und Gelingenskriterien werden durch die Beiratsmitglieder konkret aus- 
gearbeitet.  
Wichtige Determinanten sind hierbei der Bezug der L eistung zu den Adressaten/Adressatin- 
nen, die statistische Auswertung der HzE-Entwicklun g im Sozialraum und der Grad der Ver- 
netzung des Familienhauses.  
 
• Qualität der Zusammenarbeit zwischen Familienhaus und Bezirksjugendamt 
Kernmerkmal eines Familienhauses ist die Kooperatio n zwischen Bezirksjugendamt und Fa- 
milienhaus. Die Zusammenarbeit stellt somit einen S chlüsselprozess in der Ergebnisqualität 
dar. Kooperation ist dabei auf die beschriebenen Zi ele hin ausgerichtet. Die Perspektive der 
unterschiedlichen Interessensträger/Interessensträgerinnen ist zu berücksichtigen (Häufigkeit, 
Intensität und Form). Eine Kooperation ist gelungen, wenn die Beteiligten ihre gemeinsamen 
Ziele erreicht haben und dabei die Zusammenarbeit an sich als positiv bewertet wurde. 
 
Im Arbeitskreis nach § 80 SGB VIII – Hilfen zur Erz iehung wird über die Entwicklung der Fa- 
milienhäuser und die Ergebnisqualität in regelmäßigen Abständen berichtet.

Förderprogramm Familienhäuser im Handlungsfeld Kinder- und Jugendhilfe  Seite 9 von 17  
 
4.0 Voraussetzungen für die Förderung  
Grundlegende Voraussetzung für eine Förderung stell t ein pädagogisches Konzept für das 
jeweilige Familienhaus dar. Darin sind die nachfolgenden Aspekte zu berücksichtigen:  
 
• Ausgewählte Sozialräume  
Die ausgewählten Sozialräume weisen einen vergleich sweise erhöhten Bedarf an Hilfen zur 
Erziehung auf. Zudem wurde sich anhand der Kriterie n zum städtischen Programm „Lebens- 
werte Veedel“ für die jeweiligen Standorte in Bicke ndorf/Ossendorf, Buchforst/Mülheim-Süd, 
Buchheim/Holweide, Ostheim/Neubrück, Chorweiler/See berg-Nord und Bocklemünd-Men- 
genich entschieden. Damit werden die Auswahlkriterien den im Projekt „Optimierung der städ- 
tischen Fördermittelvergabe“ gewünschten dezernatsübergreifenden Synergieeffekte gerecht.  
Im Konzept ist die Ausgangslage zu benennen und im Sachbericht ist die Entwicklung der 
betreffenden Sozialräume zu beschreiben.  
 
• Profil des Familienhauses  
Die strategische und operative Ausrichtung der Familienhäuser soll sich erkennbar von ande- 
ren Angeboten und Institutionen im Sozialraum unter scheiden. Insbesondere gilt dies für die 
Angebote der landesgeförderten Familienzentren, der Beratungsstellen im Rahmen der Fami- 
lienbildung sowie Einrichtungen der Jugendarbeit. V ielmehr sollen zu diesen Anbietern und 
Institutionen tragfähige Kooperationsbeziehungen etabliert und Synergieeffekte genutzt wer- 
den. Dabei gilt es, das jeweilige Profil der Famili enhäuser mit seiner engen Kooperation zu 
den Bezirksjugendämtern zu definieren. Dies ist ein  wesentliches Merkmal für die Leistungs- 
fähigkeit eines Familienhauses. 
 
• Fach- und Feldkompetenz des/ der Fördermittelempfä ngers/in  
Der/die Fördermittelempfänger/in muss über Feldkomp etenz im Bereich der professionellen 
Netzwerkarbeit vor Ort und Kenntnisse über das Quar tier und die dortigen Bedarfslagen der 
Familien verfügen. Insbesondere über die vorhandene  Jugendhilfeinfrastruktur sollte sowohl 
quantitatives als auch qualitatives Wissen eingesetzt werden können.  
Der/die Fördermittelempfänger/in muss über sozialraumorientierte Fachkompetenz im Bereich 
Methodik und Didaktik der fallunspezifischen Arbeit  verfügen. Im Zentrum der sozialraumori- 
entierten Arbeitsansätze stehen Kinder und Jugendlichen sowie deren Familiensystem.  
Feld- und Fachkompetenz werden in einem Konzept für das jeweilige Familienhaus dokumen- 
tiert.  
 
• Kinderschutzvereinbarung nach §§ 8a und 72a SGB VI II 
Der Fördermittelempfänger / die Fördermittelempfängerin muss über eine Kinderschutzverein- 
barung gemäß §§8a und 72a SGB VIII verfügen. Diese wird zwischen dem Fördermittelemp- 
fänger / der Fördermittelempfängerin und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie geschlos- 
sen. Sofern der Fördermittelempfänger / die Förderm ittelempfängerin über eine entspre- 
chende Vereinbarung im Rahmen einer bereits bestehe nden Leistungs-, Qualitäts- und Ent- 
geltvereinbarung nach § 77 bzw. § 78b Abs. 2 SGB VI II verfügt, kann diese herangezogen 
werden und muss nicht gesondert im Rahmen des Fördermittelprogramms geschlossen wer- 
den.  
 
• Anforderungen an Träger und Angebote hinsichtlich der weltanschaulichen  
und religiösen Ausrichtung 
Pluralität und Subsidiarität sind zentrale Wesensmerkmale der Kinder- und Jugendhilfe. 
Dem öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe  kommt aus seiner Gesamtverantwor-
tung die Verpflichtung zu, ein plurales Angebot zu pflegen und zu fördern. Die Fördermittelge- 
berin und der/die Fördermittelempfänger/in sind im Rahmen der Planung und Ausgestaltung 
der Angebote im Sinne des § 9 SGB VIII verpflichtet, die von den Personensorgeberechtigten 
bestimmte Grundrichtung der Erziehung zu achten, die Entwicklung und Bedürfnisse der Kin-

Förderprogramm Familienhäuser im Handlungsfeld Kinder- und Jugendhilfe  Seite 10  von 17  
 
der, Jugendlichen und Familien zu berücksichtigen sowie Benachteiligung abzubauen. Detail- 
lierte Ausführungen zu Anforderungen an Träger und Angebote sind der Anlage des Rahmen- 
konzepts zu entnehmen.  
 
• Transparente Darlegung von Fremdmitteln 
Die gleiche Maßnahme darf nicht von mehreren Förder mittelgebern bzw. Dienststellen der 
Stadt Köln gefördert werden, so dass die Zuwendungen insgesamt die Kosten der Maßnahme 
übersteigen (Verbot der Doppelförderung). Nicht aus geschlossen ist, dass mehrere Förder- 
mittelgeber oder Förderprogramme der Stadt Köln ein Vorhaben unterstützen, wenn sicherge- 
stellt wird, dass insgesamt keine Überfinanzierung eintritt und eine Übereinkunft zwischen den 
beteiligten Fördermittelgebern besteht. Für das För derprogramm Familienhäuser bedeutet 
dies, dass bei der Inanspruchnahme von projektbezog enen Fremdmitteln die Verwendung 
transparent dargelegt werden muss. Dies betrifft z.B. die Durchführung von sog. „Modul 2 Pro- 
jekten“ (fallunspezifische Arbeit gemäß § 27 Abs. 2 S.2 Halbs. 2 SGB VIII). Laut Geschäfts- 
ordnung der „Sozialraumorientierten Vernetzung der Jugendhilfe in Köln“ mit Stand 
01.01.2016 kann ein Sozialraumteam entsprechende Projekte initiieren. Auch in Familienhäu- 
sern können „Modul 2 Projekte“ oder andere Förderprojekte, z.B. im Zusammenhang mit der 
kommunalen Präventionskette durchgeführt werden. Umfang und Art der Leistung sowie der 
entsprechende Personaleinsatz müssen bei Planung und Durchführung abgrenzbar sein.  
 
5.0 Fördersumme und Handlungsform der Förderung  
Die Zuwendungen werden als Fehlbedarfsfinanzierung im Rahmen einer institutionellen För- 
derung gewährt. Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus dem Fehlbedarf zur Finanzierung 
des Vorhabens, den der/die Fördermittelempfänger/in  nicht durch eigene oder projektbezo- 
gene fremde Mittel decken kann.  
 
Die Gesamtkosten inkl. des eigen-/drittmittelfinanzierten Anteils sind nachzuweisen. Auf einen 
Eigenanteil des Fördermittelempfänger / der Förderm ittelempfängerin ist zu verzichten. Die 
bestehende Angebotsstruktur der Familienhäuser wurd e auf Initiative und Wunsch der Ju- 
gendverwaltung aufgebaut und etabliert. Der Leistun gsbereich der Familienhäuser umfasst 
niederschwellige Angebote, die die Zahl der kosteni ntensiven Einzelfallhilfe im Vorfeld erset- 
zen oder im direkten Anschluss einer Hilfe zur Erziehung eine Anbindung ermöglichen.  
 
6.0 Fördervertrag  
Familienhäuser arbeiten auf der Basis eines schriftlichen Fördervertrags zwischen Fördermit- 
telempfänger/in und Fördermittelgeberin. Es gelten die Prinzipien der Transparenz, Wirt- 
schaftlichkeit und Nachvollziehbarkeit. 
Das Förderjahr bezieht sich auf ein Kalenderjahr.  
Der Fördervertrag umfasst folgende Punkte:  
• Name, Anschrift, E-Mail Kontakt und Bankverbindung ; bei juristischen Personen ist 
der/die Vertretungsberechtigte zu nennen  
• Unterschrift  
• Beschreibung des Vorhabens / Konzept inkl. Ziel- u nd Wirkungsbeschreibung, Metho- 
den, Zeitraum der Durchführung 
• Kosten und Finanzierungsplan 
Hierbei ist zwischen Personal- und Sachkosten zu unterscheiden. 
• Name, Qualifikation, Eingruppierung und Stundenumf ang des eingesetzten Personals  
• Mietvertrag 
• Beantragte oder bereits bewilligte Drittmittel wie  auch anderweitig beantragte oder be- 
reits bewilligte städtische Zuschüsse (auf das Projekt bezogen) 
• Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug  gemäß §15 Umsatzsteuerge- 
setz

Förderprogramm Familienhäuser im Handlungsfeld Kinder- und Jugendhilfe  Seite 11  von 17  
 
Die entsprechenden Unterlagen sind vor Vertragsabsc hluss und im Rahmen des Verwen- 
dungsnachweises (siehe 7.4 Nachweispflicht) vorzulegen: 
 
Es wird vorausgesetzt, dass die Inhalte mit dem jeweils zuständigen Bezirksjugendamt in ge- 
eigneter Form, z.B. im Sozialraumteam, abgestimmt werden.  
 
Die einzureichenden Unterlagen, die für den Fördervertrag benötigt werden, sind an folgenden 
Adressaten zu richten:  
Stadt Köln 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
510/62 – Fördermittelmanagement 
Ottmar- Pohl Platz 1 
51103 Köln 
 
7.0 Förderfähigkeit und Pflichten des/der Fördermittelempfängers/in  
7.1 Bestandteile der Förderfähigkeit  
Bei dem im Familienhaus eingesetzten Personal kann zwischen verschiedenen Personen- 
gruppen anhand ihrer Tätigkeiten im Angebot unterschieden werden (siehe 3.1 Strukturquali- 
tät). Die Vergütung des eingesetzten Personals orientiert sich nach dem Tarifvertrag im Sozial- 
und Erziehungsdienst (TVöD-SuE). Im vorliegenden Fö rderprogramm ist die Obergrenze für 
die Eingruppierung des Personals die Entgeltgruppe SuE 12. Mindestvoraussetzung für den 
Betrieb eines Familienhauses ist 1 FK-Stelle (VZÄ).  
Bestandteile der Förderung sind:  
- Personalkosten je päd. MA (min. 1 VZÄ/Familienhau s) 
- Overhead  
- Miet- und Sachkosten  
(Miete, Energie, Instandhaltung, Reinigung, Neuanschaffung / Arbeitsplatzkosten, Ho- 
norar, pädagogisches Material)  
Personalkosten und Overhead sind gegenseitig deckungsfähig.  
 
7.2 Entscheidungswege und Form der Mittelauszahlung  
Im Rahmen der Prüfung der Unterlagen werden diese a uf Vollständigkeit und Erfüllung der 
aufgestellten Bedingungen geprüft. Ferner wird aufgrund des eingereichten Konzeptes seitens 
der Fachabteilung beurteilt, ob das geplante Vorhab en das Ziel des Förderprogrammes ver- 
wirklicht. 
Die Fördersumme wird ausnahmslos bargeldlos überwiesen. 
7.3 Mitteilungspflichten  
Der Fördermittelempfänger / die Fördermittelempfäng erin muss in geeigneter Weise auf die 
Förderung der Stadt Köln hinweisen. 
Ferner muss der Fördermittelempfänger / die Fördermittelempfängerin mitteilen, wenn das Ziel 
der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Z eitrahmen verwirklicht wird, der Förder- 
zweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des För dervertrags geändert wird, der För- 
dermittelempfänger / des Fördermittelempfänger sein e / ihre Tätigkeit einstellt/seine Rechts- 
form ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ände rn und die Fördermittel nicht verbraucht 
werden oder die Finanzierung sich ändert. 
7.4. Nachweispflicht  
Drei Monate nach Abschluss des Projektes sind ein vollständiger  zahlenmäßiger Nachweis  
mit Originalbelegen  sowie ein Sachbericht  sind drei Monate nach Abschluss der Maß- 
nahme, spätestens jedoch zum 31.03. des Folgejahres einzureichen.  
Die unter Abschnitt 6.0 Fördervertrag genannten Unt erlagen sind im Rahmen des Verwen- 
dungsnachweises vorzulegen.

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• Zahlenmäßige Nachweis  
Der zahlenmäßige Nachweis muss Auskunft über die Einhaltung des Finanzierungsplans ge- 
ben. Die Belege müssen 10 Jahre aufbewahrt und auf Verlangen der Stadt Köln vorgezeigt 
werden. Nicht verausgabte Mittel sind zurückzuzahlen. 
 
• Sachbericht 
Der Fördermittelempfänger / die Fördermittelempfängerin erstellt jährlich einen Sachbericht.  
 
Im Sachbericht muss: 
- die quantitative und qualitative Durchführung der  Leistungen und die Verwendung der 
Förderung dargestellt werden  
- erläutert werden, ob und in welchem Umfang das Zi el der Förderung – gemäß dem 
eingereichten Antrag - erreicht worden ist bzw. warum Ziele nicht erreicht werden konn- 
ten. 
- benannt werden, ob und welche Veränderungen sich im betreffenden Sozialraum wäh- 
rend des Berichtszeitraum ergeben haben.  
- beschrieben werden, wie sich die aktuelle Persona lstruktur gestaltet und ob und wel- 
che Personalveränderungen es gibt.  
- dargelegt werden, welcher fachpädagogische Ausbli ck sich für die Arbeit im jeweiligen 
Familienhaus ergibt.  
Es wird vorausgesetzt, dass die Inhalte des Sachberichtes vorab mit dem jeweiligen Bezirks- 
jugendamt in geeigneter Form, z.B. im Fachbeirat, abgestimmt werden.  
Adressat des zahlenmäßigen Nachweises und des Sachberichts ist:  
Stadt Köln 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
510/62 – Fördermittelmanagement 
Ottmar- Pohl Platz 1 
51103 Köln 
 
8.0 Umstände für eine Rückforderung der Fördersumme  
Werden Mittel nicht verausgabt oder übersteigt der Zuschuss die maximale Förderhöhe (etwa 
durch Einsparungen) oder es tritt insgesamt eine Üb erfinanzierung ein, d.h. die Zuwendung 
übersteigt die Kosten des Projektes, wird Fördergeld anteilig zurückgefordert. 
Ferner wird zurückgefordert, wenn die gewährten Mittel nicht gemäß dem Förderzweck einge- 
setzt wurden oder die/der Fördermittelempfänger/in die Voraussetzungen für eine Förderung 
nachträglich nicht erfüllt und entsprechend falsche Angaben dazu gemacht hat. 
Die Bewilligung kann auch widerrufen oder neu festg esetzt werden bzw. es können bereits 
gewährte Mittel zurückgefordert werden, wenn Verwen dungsnachweise nicht ordnungsge- 
mäß, nicht rechtzeitig oder gar nicht vorgelegt werden. 
 
9.0 Evaluierung des Förderprogramms  
Das Förderprogramm Familienhäuser wird durch die Dienststelle in der Regel alle drei Jahre 
dahingehend überprüft, ob durch die Fördermittel die Ziele der Förderung erreicht werden oder 
ob entsprechende Anpassungen an dem Programm vorgenommen werden müssen.  
Im Fokus der Evaluation stehen die unter 3.2 genann ten Schlüsselprozesse sowie unter 3.3 
beschriebene Ergebnisqualität. Müssen keine Anpassu ngen vorgenommen werden, gilt das 
vorliegende Förderkonzept weiter. Die fachliche Eva luierung erfolgt durch die Abteilung Be- 
zirksjugendämter unter Beteiligung der für die Fach koordination zuständigen Bezirksjugend- 
ämter.

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10. Hinweise 
Mögliche Steuerbelastungen aus einer Umsatzsteuerpf licht oder aus der Aberkennung der 
Gemeinnützigkeit gehen nicht zu Lasten der Stadt Kö ln und führen nicht zu einer Erhöhung 
der Förderung. Das rechtliche Risiko und mögliche B elastungen trägt der Zuwendungsemp- 
fänger. Der Zuwendungsempfänger ist für die Durchfü hrung des Projektes selbstverantwort- 
lich.

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Anlage I zum Förderprogramm Familienhäuser  
 
Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln   
Pädagogische und Soziale Dienste 
 
Anforderungen an Träger  und Angebote  
hinsichtlich der weltanschaulichen und religiösen Ausrichtung 
 
Präambel 
 
Die Kinder- und Jugendhilfe ist gekennzeichnet durc h die Vielfalt von Trägern unterschiedli- 
cher Wertorientierungen. Diese erbringen ihre Leistungen originär. 
Pluralität und Subsidiarität sind damit zentrale Wesensmerkmale der Kinder- und Jugendhilfe. 
Dem öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe kommt aus seiner Gesamtverantwortung 
die Verpflichtung zu, ein plurales Angebot zu pflegen und zu fördern. 
 
Die Stadt Köln ist stolz auf die Vielfalt und Unterschiedlichkeit ihrer gesellschaftlichen Akteure 
gerade im Bereich der sozialen Leistungen. Diese sp iegeln mit ihrer jeweiligen Ausrichtung 
das weltanschauliche und gesellschaftliche Spektrum der Kölner Stadtgesellschaft wider. 
 
Auch in der Leistungserbringung durch die eigenen Dienste und Einrichtungen, insbesondere 
des Amtes für Kinder, Jugend und Familie ist die St adt Köln der Förderung der Vielfalt ver- 
pflichtet. Entsprechende Maßnahmen mit Hilfe des Di versity-Managements orientieren sich 
dabei an der „Charta der Vielfalt“. 
 
Die Stadt Köln bekennt sich klar zu den Prinzipien der Trägerpluralität und der Subsidiarität. 
Sie fördert, dass unterschiedliche Institutionen un d Träger sich frei organisieren können und 
diese unter Wahrung ihres Profils in die Erbringung  sozialstaatlicher Leistungen einbezogen 
werden. 
 
Zur Subsidiarität und Pluralität gehört auch das gr oße Engagement aus der Motivation der 
Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen. 
Es entspricht daher den Prinzipien der Subsidiaritä t und Pluralität, wenn Träger und deren 
Einrichtungen und Dienste erkennbar aus einer sie motivierenden weltanschaulichen oder re- 
ligiösen Haltung handeln. Die Träger der Kinder- und Jugendhilfe vertreten dabei ihre jeweilige 
Position in dem Bewusstsein, dass diese nur eine unter vielen möglichen sein kann. 
 
Fußend auf der freiheitlich demokratischen Grundord nung sind die Träger der Kinder- und 
Jugendhilfe in ihren Angeboten der Entwicklung und Förderung der freien Persönlichkeitsent- 
faltung und damit der Achtung der Menschenwürde und der Toleranz verpflichtet. 
 
In diesem Sinne werden für die Zusammenarbeit zwisc hen der Stadt Köln als Träger der öf- 
fentlichen Jugendhilfe, vertreten durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie, und den Trä- 
gern der freien Jugendhilfe folgende Grundsätze bestimmt: 
 
Grundsätze hinsichtlich der weltanschaulichen und religiösen  
Ausrichtung von Trägern und Angeboten 
 
Es entspricht den Prinzipien der Subsidiarität und Pluralität, wenn Träger und deren Einrich- 
tungen und Dienste erkennbar aus einer sie motivierenden weltanschaulichen oder religiösen 
Haltung handeln.  
Dabei sind die Rechte und die Würde der Kinder und der Jugendlichen zu achten und zu för- 
dern.

Förderprogramm Familienhäuser im Handlungsfeld Kinder- und Jugendhilfe  Seite 15  von 17  
 
Entsprechend der UN-KRK wird dies im GG und in viel en Gesetzen (BGB, StGB, SGB) ver- 
langt; hierzu gehören insbesondere auch die Förderung der persönlichen Integrität, der Gleich- 
behandlung der Geschlechter, der sexuellen Identitä t und Selbstbestimmung aber auch die 
Integration bzw. Inklusion (entsprechend UN-BRK). Z u beachten ist auch die Religionsmün- 
digkeit mit 14 Jahren nach § 5 des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung (KErzG). 
 
Im SGB VIII ist insbesondere § 9 SGB VIII einschlägig, nach dem 
• die von den Personensorgeberechtigten (PSB) bestim mte Grundrichtung der Erziehung 
und die Rechte der PSB und der Kinder bei der Bestimmung der religiösen Erziehung zu 
beachten 
• die Fähigkeiten und Bedürfnisse des Kindes zu selb ständigem und verantwortungsbe- 
wusstem Handeln sowie die kulturellen Eigenarten der jungen Menschen und ihrer Fami- 
lien zu berücksichtigen 
• Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechti gung von Jungen und Mädchen zu 
fördern sind. 
 
Die Förderung von Toleranz und Entscheidungsfreiheit ist - gerade im Hinblick auf die Identi- 
tätsentwicklung der Kinder und Jugendlichen - unabdingbar. 
Die Angebote müssen für alle Kinder, Jugendlichen und Familien frei wählbar sein. 
 
Es werden daher insbesondere folgende Anforderungen an die Träger hinsichtlich ihrer Struk- 
tur gestellt:  
 
• Transparenz der ideellen, personellen und wirtscha ftlichen bzw. finanziellen Verflechtun- 
gen mit (evtl. auch übergeordneten) weltanschaulich arbeitenden Institutionen bzw. religi- 
ösen Gemeinschaften, unabhängig davon ob diese nich tstaatlich oder staatlich sind und 
unabhängig davon ob diese juristische Personen bzw. anerkannte Körperschaften des pri- 
vaten oder öffentlichen Rechts sind oder nicht 
• Einsatz von Fachkräften, die der vorgenannten Grun dhaltung (Achtung der Rechte und 
Würde der Kinder und Jugendlichen und deren Förderung) gegenüber verpflichtet sind und 
diese entsprechend umsetzen 
• Beachtung des Gesetzes über die allgemeine Gleichb ehandlung (AGG), insbesondere im 
Hinblick auf die §§ 8 und 9  
• Beachtung der Rechte von Minderheiten und Kindern insbesondere im Hinblick auf die 
rechtlichen Grundlagen, die die Prinzipien der UN-BRK und der UN-KRK umsetzen 
 
Teilnahme an und Einbindung in die fachliche und ge sellschaftliche Struktur der Jugendhilfe 
im Hinblick auf die Verankerung des Angebots im Sozialraum aber auch auf fachverbandlicher 
Ebene und Einbindung in die Kooperationsstrukturen mit öffentlichen - örtlichen und überörtli- 
chen - Trägern aber auch den anderen Trägern der freien Jugendhilfe und deren Einrichtungen 
sowie anderen Institutionen in den Bereichen Bildun g, Soziales etc. Das bedeutet auch und 
gerade die Auseinandersetzung und Kooperation mit I nstitutionen, die andere Weltanschau- 
ungen und Religionen oder auch weltanschauliche Neutralität vertreten.

Förderprogramm Familienhäuser im Handlungsfeld Kinder- und Jugendhilfe  Seite 16  von 17  
 
Anlage II zum Förderprogramm Familienhäuser 
 
Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln   
Pädagogische und Soziale Dienste 
 
Selbstreport im Rahmen der Evaluation des Förderprogramms „Familienhäuser“  
Das Förderprogramm „Familienhäuser“ sieht eine Evaluation im 3-jährigen Turnus vor. Hierzu 
wird durch die Familienhäuser in Zusammenarbeit mit dem Beirat ein Selbstreport angefertigt. 
Anhand der Selbstreporte wird ein kurzer zusammenfassender Evaluationsbericht erstellt. Ein 
Selbstreport besteht aus der Dokumentation von insgesamt drei Schlüsselprozessen und de- 
ren Ergebnisqualität. Schlüsselprozesse sind wichtige und zentrale Handlungsabläufe, die die 
mittelbaren und unmittelbaren Leistungen eines Fami lienhauses bestimmen. Die Ergebnis- 
qualität bezieht sich auf die Wirkung und Leistung.  Sie beschreibt, was erreicht wurde und 
reflektiert die Wirkung der eingesetzten Mittel. Die Evaluation des Schlüsselprozess „Zusam- 
menarbeit zwischen Familienhaus und Bezirksjugendamt“ ist im Fachkonzept für die Evalua- 
tion des Förderprogramms festgelegt. Zwei weitere S chlüsselprozesse und deren Ergebnis- 
qualität werden zwischen den Beteiligten vereinbart. Nachfolgende Ausführungen stellen eine 
Arbeitshilfe für den Beirat eines Familienhauses dar, um Schlüsselprozesse darzustellen und 
die Ergebnisqualität zu reflektieren. Als Diskussionsgrundlage dienen die jeweiligen Sachbe- 
richte der vergangen 3 Jahre. Dieses Vorgehen ermöglicht die Auswertung der strategischen 
Zielerreichung des Förderprogramms. 
 
Leitfragen für das Identifizieren und Formulieren von Schlüsselprozessen:  
• Welche Handlungsabläufe stehen im direkten Zusamme nhang mit den beschriebenen 
konzeptionellen Zielen?  
• Welche Handlungsabläufe führen unmittelbar zur Ers tellung unseres Angebots? 
• Welche Handlungsabläufe haben direkten Einfluss au f die Qualität des Angebots? 
• Welche Handlungsabläufe haben die stärksten Auswir kungen auf unsere Adressat*in- 
nen? 
• Wodurch verbessern die Schlüsselprozesse die Effek tivität unserer Leistungserbringung 
im Interesse unserer Adressat*innen? 
• Inwiefern tragen die Schlüsselprozesse dazu bei, d ass die Interessen und Bedürfnisse 
der Adressat*innen im Prozess der Angebotserstellung berücksichtigt werden? 
 
Leitfragen zur Reflektion der Ergebnisqualität bezogen auf die Entwicklung der  
vergangen drei Jahre :  
• Bezieht sich die formulierte Zielerreichung auf ko nkreten Leistungen für die Adressat*in- 
nen? 
• Anhand welcher Kriterien definieren die Beteiligte n einen Schlüsselprozess als gelungen?  
• Inwiefern ist eine Wirkung bezogen auf die Auswert ung der Entwicklung von Hilfen zur 
Erziehung im betreffenden Sozialraum festzustellen?  
• Welche Gelingenskriterien im Zusammenhang mit der Qualität der Zusammenarbeit zwi- 
schen Familienhaus und Bezirksjugendamt sind festzustellen? (z.B. bezogen auf Häufig- 
keit, Intensität und Form)  
• Qualität der Zusammenarbeit: Ist die Perspektive d er unterschiedlichen Interessensträ- 
ger*innen berücksichtigt? 
• Welcher Grad der Vernetzung eines Familienhauses w urde erreicht?   
• Inwiefern stellt der Grad der Vernetzung eines Fam ilienhauses einen Mehrwert für die 
Leistungserbringung dar?

Förderprogramm Familienhäuser im Handlungsfeld Kinder- und Jugendhilfe  Seite 17  von 17  
 
Selbstreport im Rahmen der Evaluation des Familienhauses 3 
 
                                                
3 Für jeden Schlüsselprozess sollte eine Vorlage verwandt werden.  
Bitte achten Sie auf eine kurze und prägnante Ausführungen der Inhalte. 
Name des Familienhauses  
 
 
Definition des Schlüsselprozesses  
 
 
Ziel(e), die mit dem Schlüsselprozess in Zusammenhang stehen  
 
 
 
 
 
Beteiligte am Schlüsselpro zess  
 
 
 
 
Gelingenskriterien bezogen auf den Schlüsselprozess und die Ziele  
 
 
 
 
 
 
 
Beschreibung zum Grad der Zielerreichung

Beschlussvorlage Ausschuss

2864 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/511 
 
Vorlagen-Nummer 
 0627/2021 
Freigabedatum 29.03.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderprogramm Familienhäuser 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt die dauerhafte 
institutionelle Förderung von sozialraumorientierten Familienhäuser auf der Grundlage des vorliegen-
den Förderprogramms im Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des § 74 SGB VIII.  
Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0606, Hilfen für junge Menschen und ihre Familien, Teilplanzei-
le 15 (Transferaufwendungen) zur Verfügung. 
 
 
Jugendhilfeausschuss 27.04.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Auf Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt Köln im Jahr 2005 durch das “Konzept der 
sozialraumorientierten Hilfsangebote“ sind in mehreren Stadtvierteln Familienhäuser entstanden, 
die durch Träger der Jugendhilfe betrieben und durch die Jugendverwaltung gefördert werden. Ziel 
der Arbeit in den Familienhäusern ist die Schaffung und Etablierung von niedrigschwellig zugängli-
chen Angeboten für Familien mit komplexen Problemlagen. Diese Form der infrastrukturellen Stär-
kung der Sozialräume entspricht dem Ergebnis des Dialogprozesses und dem Referentenentwurf 
zur Reform des SGB VIII. Handlungsleitenden Maxime ist es, die präventive Ausrichtung des Leis-
tungssystems des SGB VIII zu stärken und kindeswohlgefährdenden Krisensituationen entgegen zu 
wirken. Zudem haben wissenschaftliche Studien gezeigt, dass durch sozialraumorientierte Angebo-
te das Ziel der Reduzierung von vergleichsweise teuren Einzelfallhilfen im Rahmen der Jugendhilfe 
erreicht werden kann. 
 
Das vorliegende Rahmenkonzept ist die Basis für ein professionelles Fach - und Finanzcontrolling 
im Sinne der allgemeinen Förderrichtlinien der Stadt Köln mit Stand 06.11.2018. Die Erarbeitung 
des damit verbundenen Förderprogramms für die bestehende Struktur der Familienhäuser entstand 
im einvernehmlichen Zusammenwirken von Jugendverwaltung und Trägerschaft. 
 
Folgende Familienhäuser werden derzeit gefördert und sind somit vom neuen Rahmenkonzept be-
troffen: 
 
1. Familienhaus F.i.Z.- Familie im Zentrum/ Bocklemünd/Mengenich/ Wir für Pänz 
2. Familienhaus Ossendorfpark/ Parseval/ SKM e.V. 
3. Familienhaus Chorweiler/ SKF Köln e.V. 
4. Familienhaus Neubrück „Hermann-Hesse-Pänz“/ Logo GmbH 
5. Familienhaus Buchforst/ AWO- Der Sommerberg 
6. Familienhaus „Familienladen Buchheim“/ Buchheimer Selbsthilfe e.V. und Amt für Dia-
konie 
7. Familienhaus „Buchheimer Treff (Bucht)“/ Neukirchener Erziehungsverein

Beratungsverlauf (1)

27.04.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0627/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.03.2021
Erstellt
19.02.2021 07:46